Human Shields: ver.di nutzt Asylbewerber als menschliche Schutzschilde

Kämpfer des IS nutzen Zivilisten als Human Shield, so lautet eine Meldung, die derzeit durch die Weltpresse geht. Die Meldung kommt aus dem Norden des Irak, wo irakische Truppen und kurdische Peshmerga derzeit versuchen, Mosul zurück zu erobern.

Menschen als Schutzschild zu benutzen, um selbst unverletzt zu bleiben oder sich vor negativen Konsequenzen zu schützen, ist etwas, was die Welt in Aufregung versetzt. Das macht man nicht. Krieg hat edel und rein zu sein, mit offenem Visier und ohne Tricks und unter Beibehaltung des Mythos’, dass Zivilisten geschont werden.

Kant praktische VernunftDritte gegen ihren Willen als menschliches Schutzschild zu missbrauchen, ist ein sehr kruder Verstoß gegen das Instrumentalisierungsverbot, das Immanuel Kant im § 38 seiner Metaphyisk der Sitten vertreten hat: „Die Menschheit selbst ist eine Würde; denn der Mensch kann von keinem Menschen […] bloß als Mittel, sondern muss jederzeit zugleich als Zweck gebraucht werden und darin besteht seine Würde.“ Menschen als Schutzschild zu missbrauchen, sie im schlechtesten Fall den Schaden erleiden zu lassen, der für einem selbst bestimmt ist, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Instrumentalisierungsverbot und somit gegen die Menschenwürde.

Aber die Nutzung menschlicher Schutzschilde ist verbreiteter als es den Anschein hat. Nicht nur der IS nutzt menschliche Schutzschilde, ver.di tut das auch. Die Begründung erfordert es, etwas auszuholen.

Derzeit demonstrieren in Bayern Asylbewerber mit einem Protestzug. Sie verstoßen wohl bewusst gegen die räumlichen Beschränkungen, denen sie als Asylbewerber unterliegen und marschieren nach Nürnberg, um dort vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Forderungen vorzutragen.

flyer_warum_wir_einen_protestmarsch_organisierenDiese Forderung haben Sie eigens auf einem Flyer, für den Peter Herrmann aus München die presserechtliche Verantwortung übernommen hat und auf ihrer eigenen Homepage zusammengefasst: Imperialismus (auch von der NATO) habe zu Armut, Krieg und Sanktionen in ihren Herkunftsländern geführt: „Im Bewusstsein über weltweiten Rassismus, Sexismus und Nationalismus sind wir nur hier, um ein sicheres Leben und Entscheidungsfreiheit in unserem Leben zu haben“. Statt Leben und Entscheidungsfreiheit haben die Asylbewerber nach eigener Auskunft jedoch „[u]nmenschliche Lebensbedingungen“ vorgefunden. Sie müssen in Lagern leben, unterliegen der „räumlichen Beschränkung“, dürfen nicht arbeiten und studieren. Deshalb habe es eine „unzählige Anzahl von Selbstmorden“ gegeben, wobei die unzähligen Selbstmorde doch zählbar sind und sich zu 1 addieren lässt: „Am 28. Januar erhängte sich ein Non-Citizen…“ Um gegen die unmenschlichen Bedingungen zu protestieren, haben die Non-Citizens, wie sie sich nennen, am 2. Juli eine „Tent-Aktion“, am 8. September einen Protestmarsch nach Berlin, am 13. Oktober eine Demonstration in Berlin und im März einen Non-Citizen- Kongress durchgeführt. Seit April sind die Non-Citizens, die sich räumlich nur in München aufhalten dürfen, nach eigener Aussage zu „allen Lagern in Bayern“ gegangen. Am 22. Juni haben sie in Bayern demonstriert, und seit dem 20. August marschieren sie nach Nürnberg. Um dort ihre Forderungen vorzutragen:

“Wir wollen als selbstorganisierte Geflüchtete zeigen, dass wir gegen das bayerische Integrationsgesetz Widerstand leisten“. Und an anderer Stelle: „Wir beginnen unseren Marsch mit den Forderungen, Abschiebungen zu stoppen und der Annahme unserer Asylanträge, und wir verkünden, dass wir unsere Forderung erreichen werden, unser Kampf wird fortdauern.“

Es ist schon seltsam.
§ 56 des Asylverfahrensgesetzes regelt: „(1) Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.“

§ 85 desselben Gesetzes stellt Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkung explizit unter Strafe und bedroht sie mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Und dennoch reisen Asylbewerber aus München durch Bayern und marschieren nach Nürnberg, im offenen Bruch der Auflagen, unter denen ein Aufenthalt im Rahmen des Asylgesetzes gewährt wird. Nun gibt es die Möglichkeit, eine Sondererlaubnis einzuholen, einmalig, vielleicht auch zweimalig, für normale Asylbewerber, um die räumliche Beschränkung für einen oder zwei Tage außer Kraft zu setzen. Im vorliegenden Fall scheint die Beschränkung aber dauerhaft außer Kraft gesetzt zu sein, was den Schluss nahelegt, dass es sich bei den Asylbewerbern, die in Bayern demonstrieren, nicht um normale Asylbewerber handelt, sondern um gesponserte Asyl-Aktivisten, die für den politischen Kampf missbraucht werden oder sich bereitwillig missbrauchen lassen.

Offenkundig kann es sich bei den Asylbewerbern auch nicht um Flüchtlinge handeln, denn Flüchtlinge bleiben nicht für längere Zeit in Aufnahmelagern. In der Regel werden Flüchtlinge zügig anerkannt und können die Aufnahmelager wieder verlassen. Nicht zügig anerkannt werden Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Sie müssen im Aufnahmelager verbleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist (§ 47 AsylVerfG):

(1) Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben (§ 14 Abs. 1), sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das Gleiche gilt in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor der Entscheidung des Bundesamtes entfallen.
(1a) Abweichend von Absatz 1 sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a) verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags nach § 29a als offensichtlich unbegründet oder nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Bei den Aktivisten, die nun durch Bayern marschieren, handelt es sich daher mit hoher Wahrscheinlichkeit, um Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die wenig Aussicht auf eine positive Entscheidung ihres Asylantrags haben oder bereits in Widerspruch zu einer Ablehnung ihres Asylantrags gegangen sind. Für diese Annahme spricht einerseits, dass der Sprecher der Aktivisten, „Adil“ aus Pakistan stammt und somit aus einem sicheren Herkunftsstaat. Dafür spricht auch, dass die Aktivisten fordern „Abschiebungen zu stoppen“ und ihre Asylanträge anzunehmen.

Asylbewerber for freedom.jpgEs geht hier also um nicht mehr und nicht weniger als um Rechtsbeugung, denn das Asylgesetz, das in Deutschland gilt, kann man nun mögen oder nicht, man kann es hassen oder nicht, es ändert aber nichts daran, dass es derzeit geltendes Recht ist. Und wessen Asylantrag durch einen Verwaltungsrichter und in einem Verfahren, das Steuerzahler viel Geld kostet, abgelehnt wurde, der hat nach geltendem Recht, kein Recht auf Aufenthalt, was jedoch nur in den wenigsten Fällen bedeutet, dass er abgeschoben wird. Pakistan z.B. nimmt keine Asylbewerber zurück, so dass man als Pakistani in Deutschland recht sicher leben kann, auch als abgelehnter Asylbewerber.

Die Motive der Asyl-Aktivisten sind somit offenkundig. Aber damit endet die Geschichte noch nicht. Machen wir doch ein kleines Gedankenexperiment. Sie kommen als Asylbewerber nach Afghanistan (ein Gedankenexperiment wie gesagt). Man kann annehmen, dass Ihnen das Land sehr fremd und die Abläufe und Verwaltungsgänge weitgehend unbekannt sind. Als Asylbewerber erhalten sie in Afghanistan wie derzeit in Deutschland kein Geld und müssen darauf vertrauen, versorgt zu werden und mit Hilfe von afghanischen Anwälten und solchen Personen, die vorgesehen sind, um ihnen bei ihrem Versuch, Asyl zu erhalten, behilflich zu sein, einen Aufenthalt zu erwirken.

Das ist so ungefähr die Situation, vor die sich Asylbewerber in Deutschland gestellt sehen.
Und doch haben die Asyl-Aktivisten, die sich über die unmenschlichen Bedingungen des Aufenthalts in Deutschland beklagen, Zeit, Geld und Kenntnisse, um eine Webpage in deutscher Sprache nicht nur aufzubauen, sondern auch zu unterhalten, und zwar in perfektem Deutsch. Sie haben Geld, Zeit und Kenntnisse, Kongresse zu organisieren, sich zu vernetzen, Widerstand zu organisieren und genug geographische Kenntnisse, um einen Fussmarsch von München nach Nürnberg zu organisieren und dafür alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Glaubt eigentlich jemand, dass Menschen, die vor einem Krieg in ein Land fliehen, das ihnen kulturell weitgehend fremd ist, derartige Kenntnisse haben können? Glaubt jemand, dass Asylbewerber über die Ressourcen verfügen, die notwendig sind, um all die logistischen und verwaltungstechnischen Leistungen zu erbringen, die mit der Organisation von Protestmärschen und von Kongressen verbunden sind, geschweige denn, dass sie über die finanziellen Ressourcen verfügen, um zum Kongressort anzureisen, die Lokalität zu mieten und die Verpflegung zu bezahlen? Glaubt jemand, dass Menschen, die vor Zerstörung und Not geflohen sind, das Leben in einem Aufnahmelager, in dem sie sich um ihren Unterhalt keine Sorgen machen müssen und nicht am Leben bedroht sind, als „unmenschliche Lebensbedingungen“ bezeichnen würden? Wären solche Menschen nicht eher dankbar, Unterschlupf gefunden und dem sicheren Tod entgangen zu sein?

Und glaub tatsächlich jemand, dass Asylbewerber aus Pakistan oder Afghanistan, die nach Deutschland kommen, fließend im Gebrauch von Worten wie Imperialismus, Rassismus, Sexismus, Nationalismus, von Mitbewohner_innen oder Asylbewerber_innen oder Non-Citizens sind?

Offensichtlich sind die Asyl-Aktivisten nur vorgeschoben und man kann die politische Ecke, aus der die Asylbewerber instrumentalisiert werden, anhand der Standards der Sprachverstümmelung leicht bestimmen. Asylbewerber kommen sicher nicht auf die Idee von Ayslbewerber_innen zu schreiben. Das machen nur Genderisten. Asylberwerber kommen sicher nicht auf die Idee von Sexismus und Nationalismus zu faseln. Wer schon einmal einen Krieg erlebt hat, hat andere Sorgen als Sexismus. Sexismus ist die Sorge von Menschen, die keine Sorgen haben und entsprechend welche erfinden müssen, von Linken und Genderisten aus dem Westen. Kurz: Die Aysl-Aktivisten in Bayern werden offensichtlich von Linken missbraucht und für die eigenen Zwecke eingespannt. Welche Zwecke das sind, und wer entsprechend dahintersteckt, kann man anhand einer eher verräterischen Stelle des Statements der „Non-Citizens“ erkennen.

Die „Non-Citizens“ schreiben:

„Wir wollen als selbstorganisierte Geflüchtete zeigen, dass wir gegen das bayerische Integrationsgesetz Widerstand leisten“

Welche Asylbewerber lesen die Gesetzesvorlagen, die in Parlamenten diskutiert werden? Welche Deutsche lesen Steuergesetze, die in Parlamenten diskutiert werden? Nur besonders Interessierte tun das. Besonders Interessierte wie Funktionäre von ver.di, die, wie es der Zufall so will Das geplante bayerische „Integrationsgesetz“ als einen “Angriff auf uns alle” (wer immer “uns” auch sein mag) bekämpfen.

Was geht es ver.di, eine Gewerkschaft, eigentlich an, welche Regelungen in einem Integrationsgesetz stehen? Nun, ver.di vertritt die Interessen von Sozialdienstleistern, von Angestellten in Asylbewerberheimen, Sozialarbeitern, die mit Asylbewerbern arbeiten, von Angestellten im Sozialamt von .. Leuten, die ein Interesse daran haben, dass es Asylbewerber gibt, da Ayslbeweber ihre Einkommenssicherung darstellen. Das ist eine Antwort. Ein andere Antwort lautet wohl, dass man  bei ver.di ein uneingeschränktes Aufnahmerecht für Asylbewerber durchsetzen, also geltendes Recht beseitigen will, geltendes Recht, das derzeit bereits mit Billigung und Bewunderung von ver.di Vertretern gebrochen wird:

“ Hedwig Krimmer von Verdi äußert sich ebenfalls. Der Protest am Sendlinger Tor sei einmalig. Sie spricht von einer enormen demokratischen Leistung, die die Flüchtlinge hier erbringen, weil sie sich öffentlich für ihre Rechte einsetzen. “Davor kann man nur den Hut ziehen”, sagt Krimmer, auch im Hinblick auf den langen Marsch, den die Flüchtlinge vor sich haben. Wer von Afghanistan zu Fuß nach Deutschland gekommen ist, der könne auch zu Fuß nach Nürnberg laufen, finden die Flüchtlinge. Verdi unterstützt sie dabei.”

Die Rechte von Asylbewerbern sind im Asylgesetz festgelegt, und das sind genau die Rechte, gegen die die Asylbewerber opponieren. Hedwig Kimmer bezeichnet demnach geltende Rechtspraxis als Unrecht und schreibt Asylberwerbern transzendente und phantasierte Rechte zu, die es in keiner kodifizierten Fassung gibt.

Ob auch nur einer der Flüchtlinge zu Fuß von Afghanistan nach Deutschland gekommen ist? Die topographische Lage des Landes macht das eher unwahrscheinlich, so unwahrscheinlich wie es die Aussage von Kimmer macht, dass sie auch nur rudimentäre Kenntnisse in Geographie hat. Dafür hat man bei ver.di wohl ein Auge für Asyl-Aktivisten, die sich für die Zwecke der Gewerkschaft instrumentalisieren lassen, die man als menschliche Schutzschilder für Zwecke missbrauchen kann, die denen dienen, die hinter den Schutzschildern stehen.

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