Wissenschaftliche Anklageschrift – öffentliche Zustellung

SciencefilesHiermit erheben wir

wissenschaftliche A N K L A G E

gegen

Dirk Baier, Hochschule Zürich, Soziale Arbeit, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich, zuvor Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen;

Thomas Mößle, Kriminologisches Forschungsinstut Niedersachsen, Lützerodestraße 9 30161 Hannover;

Christian Pfeiffer, ehemaliger Direktor, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Lützerodestraße 9 30161 Hannover;

wegen

Fälschung wissenschaftlicher Quellen, 
in Tateinheit mit Unterschlagung von wissenschaftlichen Quellen, 

in Tateinheit mit Missbrauch wissenschaftlicher Dienstleistungen und Erzeugnisse,
in Tateinheit mit wissenschaftlicher Unlauterkeit;

 

Begründung

In der 2014 im Nomos Verlag erschienen Publikation „Die Krise der Jungen“ veröffentlichten die Angeklagten einen Beitrag mit dem Titel „Liegt in männlichen Lehrkräften der Schlüssel zum Schulerfolg von Jungen? Befunde aus Schülerbefragungen“.

Auf Seite 146 dieses Beitrags findet sich die folgende Passage:

“Dass das Geschlecht der Lehrkraft mit dem Schulerfolg in Zusammenhang stehen könnte, lässt sich in zweierlei Weise begründen. Eine erste Argumentation besagt, dass die Identifikation mit einer Lehrkraft die schulische Bindung stärkt und dazu motiviert, sich in der Schule anzustrengen. Durch die Zunahme des Anteils an Frauen im Lehrpersonal mangelt es „Jungen an Rollenmodellen bzw. Vergleichspersonen […], an denen sie ihre Fähigkeitsselbsteinschätzungen ausrichten und aus denen sie ihre Motivation beziehen können“ (Diefenbach, 2010, S. 261).

Mit diesem Zitat erwecken die Angeklagten vorsätzlich den falschen Eindruck, Dr. habil. Heike Diefenbach vertrete die entsprechende These, nach der fehlende Rollenmodelle für Jungen Ursache des im Vergleich zu Mädchen geringeren Schulerfolgs von Jungen sei.

Dies ist nachweislich falsch.

An der von den Angeklagten zitierten Stelle findet sich der folgende Text:

“Wenn [!sic] Gleichgeschlechtlichkeit ein wichtiger Faktor ist, anhand dessen ein Kind sich ein Bild davon zu machen versucht, was es in einer bestimmten Domäne zu leisten im Stande ist, so ist plausibel, dass Jungen in der Person ihrer Lehrerin weniger als Mädchen einen Vergleichsmaßstab bzw. ein Rollenmodell mit Bezug auf das, was sie selbst im schulischen Bereich zu leisten vermögen, sehen (und entsprechend Mädchen in Lehrern). Wenn als Haupteffekt der Feminisierung der Schule gesehen wird, dass es Jungen an Rollenmodellen bzw. Vergleichspersonen mangelt, an denen sie ihre Fähigkeitseinschätzungen ausrichten und aus denen sie ihre Motivation beziehen können, stellt sich die Argumentationskette für die Erklärung durch die Feminisierung der Schule wie folgt dar …“(Diefenbach, 2010: 261).

Wie der zitierte Absatz und die Tatsache, dass eine Implikation formuliert ist, deutlich machen, diskutiert Dr. habil. Heike Diefenbach in ihrem Text mögliche Erklärungen für die Nachteile von Jungen. In keiner Weise legt sie den Schluss nahe, den die Autoren erwecken wollen, die entsprechende „Argumentation“ zu vertreten. Die Handlung der Angeklagten erfüllt entsprechend den Tatbestand der Fälschung wissenschaftlicher Quellen in Tateinheit mit wissenschaftlicher Unlauterkeit.

doctors-tribunalIm weiteren Verlauf ihres Beitrages geben die Angeklagten vor, die Frage diskutieren zu wollen, ob das Geschlecht der Lehrkraft einen Einfluss auf den schulischen Erfolg von männlichen Schülern hat. Dass sie diese Frage nicht wirklich diskutieren wollen, sondern ihren Beitrag einzig mit der Zielsetzung geschrieben haben, zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Geschlecht einer Lehrkraft keinen Einfluss auf den Schulerfolg von Jungen hat, ergibt sich aus zwei Tatsachen, die für sich genommen die Tatbestände der wissenschaftlichen Unterschlagung und des Missbrauchs wissenschaftlicher Erzeugnisse begründen.

(I)
Die Forschung hat in einer Vielzahl von Studien (LAU-Studie, ELEMENT-Studie, Diefenbach, 2007) nachgewiesen, dass männliche Schüler bessere Leistungen erbringen müssen, um dieselben Noten zu erhalten wie weibliche Schüler. Die Forschung hat darüber hinaus nachgewiesen, dass der Schulabschluss männlicher Schüler mit dem Geschlecht ihrer Grundschullehrer variiert, angesichts der Bedeutung, die der Grundschulempfehlung im deutschen Schulsystem zukommt, ist dies von erheblicher Wichtigkeit: So zeigt sich, dass männliche Schüler, die einen männlichen Grundschullehrer hatten, eher ein Abitur erreichen und seltener ohne einen Schulabschluss bleiben als männliche Schüler, die einen weiblichen Grundschullehrer hatten. Die für den Schulerfolg von Jungen nachteilige Wirkung der Grundschulempfehlung, die für Jungen dann, wenn sie die gleiche Leistung aufweisen wie Mädchen, seltener für ein Gymnasium ausgesprochen wird, wurde zudem u.a. in der LAU-Studie belegt. Es kann somit als gesichert angesehen werden, dass Jungen bessere Leistungen erbringen müssen, um dieselbe Bewertung zu erhalten wie Mädchen. Es kann darüber hinaus als jedem, der sich mit Bildungsforschung auch nur rudimentär auskennt, bekannt vorausgesetzt werden, dass Jungen im deutschen Bildungssystem an unterschiedlichen Stellen aus dem System fallen: Sie werden häufiger von der Einschulung zurückgestellt als Mädchen, sie werden oft später eingeschult als Mädchen, bleiben häufiger sitzen als Mädchen, werden häufiger auf Sonderschulen überwiesen als Mädchen, erhalten seltener eine Grundschulempfehlung für ein Gymnasium als Mädchen, bleiben dafür häufiger ohne einen Schulabschluss als Mädchen und erreichen seltener ein Abitur als Mädchen. Diese Fakten sind in Literatur und Bildungsstatistik ausreichend belegt. Sie stellen ein Allgemeingut der Bildungsforschung dar. Wer sie, wie die Angeklagten unterschlägt, verstößt nicht nur gegen die wissenschaftliche Lauterkeit. Vielmehr muss von ihm angenommen werden, dass er den Tatbestand der vorsätzlichen wissenschaftlichen Unterschlagung erfüllt hat.

Auf Grundlage der Unterschlagung wissenschaftlicher Fakten wollen die Angeklagten in ihrem Beitrag herausgefunden haben, dass „das Geschlecht der Lehrkraft für die Vergabe von Schulnoten weitgehend irrelevant“ sei und deshalb „eine Zunahme des männlichen Lehreranteils [nicht] zu besseren Schulleistungen [beim männlichen Schülern] führt“ (163). Zu dieser Erkenntnis wollen die Angeklagten dadurch gelangt sein, dass die den Zusammenhang zwischen Noten, die Schüler in 4. und 9. Klassen berichten und dem Geschlecht des Klassenlehrers analysiert haben. Dabei wollen sie nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis gekommen sein, dass „sich [die These, nach der sich] das Lehrergeschlecht auf die Notenvergabe auswirkt“ nicht bestätigt habe.

Nach Kenntnis der Vertretung der wissenschaftlichen Anklage gibt es außer einigen fehlgeleiteten Autoren aus dem Kontext der Universität Mannheim und des Wissenschaftszentrums Berlin niemanden, der je behauptet hätte, dass sich das Lehrergeschlecht auf die Notenvergabe auswirkt. Das hat deshalb niemand behauptet, weil Bildungsforscher wissen, dass die schulische Leistung und die Schulnoten sich nicht äquivalent zueinander verhalten. Anders formuliert: Schulnoten spiegeln die schulischen Leistungen von Schülern nur sehr eingeschränkt wieder. Auch hier gibt es eine Reihe von wissenschaftlichen Analysen, die belegen, dass die Notenvergabe nicht den Leistungsstand von Jungen und Mädchen wiederspiegelt, wobei regelmäßig Jungen unter- und Mädchen überbewertet werden (z.B. Diefenbach, 2007). Es ist gerade der Kern der oben beschriebenen Nachteile von Jungen im schulischen Bildungssystem, dass sie entweder mehr leisten müssen, um dieselben Noten zu erhalten oder trotz gleicher Noten bei z.B. Grundschulempfehlungen benachteiligt werden. Der Nachteil, der Jungen dadurch entsteht, dass sie häufiger auf Sonderschulen oder Hauptschulen landen als Mädchen kann nicht dadurch untersucht werden, dass man die Noten von 4. und 9. Klässlern mit dem Geschlecht des jeweiligen Klassenlehrers in Korrelation setzt und schon gar nicht dadurch, dass man die Korrelation dann als Kausalität ausgibt. Wer dies tut, macht sich des Missbrauchs wissenschaftlicher Erzeugnisse schuldig, denn er will seinen Lesern Ergebnisse vortäuschen, die er überhaupt unter Einsatz der von ihm gewählten Mittel gar nicht erreichen konnte. Insofern die Angeklagten behaupten, sie könnten zeigen, dass das Lehrergeschlecht sich nicht auf die schulische Leistung von Jungen auswirkt und diese Behauptung in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlichen, haben sie den Tatbestand des Missbrauchs wissenschaftlicher Erzeugnisse erfüllt.

behind-barsDie Angeklagten sind entsprechend schuldig zu sprechen und mit der vollen Härte des wissenschaftlichen Ehrenkodex‘ zu bestrafen. Nach derzeitigem Stand der Dinge besteht die härteste Strafe darin, den Angeklagten jegliche öffentliche Förderung zu entziehen und sie mit einem Publikationsboykott in wissenschaftlichen Erzeugnissen für die Dauer von 5 Jahren zu belegen. Zum Abschluss dieser fünf Jahre haben die Angeklagten dann unabhängig von einander den Nachweis ihrer zwischenzeitlich erlangten Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten zu führen.

Die Möglichkeit einer Stellungnahme, die dem Angeklagten Baier stellvertretend für die drei Angeklagten durch Dr. habil. Heike Diefenbach im Vorfeld dieser Anklageerhebung zweifach eingeräumt wurde, wurde von den Angeklagten nicht genutzt, so dass davon ausgegangen werden muss, dass den Angeklagten auch keine Reue und somit mildernde Umstände zu Gute gehalten werden können.

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