Organisierte Gender-Kriminalität: Leipziger Landgericht beendet Frauenförderung und stellt Rektorin der Universität Leipzig ein vernichtendes Charakterzeugnis aus
Das Kreuz mit der deutschen Gerichtsbarkeit besteht darin, dass selbst verurteilte Täter oder verurteilte Angestellte des Staates nicht namentlich benannt werden. Die entsprechenden Namen sind in den Urteilen geschwärzt.
Indes, manche Urteile sind voller Hinweise darauf, wer sich hinter dem schwarzen Strich verbirgt, und in einem Fall wie dem des Urteils 7 O 3558/15 des Landgerichts Leipzig ist es von öffentlichem Interesse den Balken zu lüften und den Lesern mitzuteilen, wer hier sein Amt missbraucht hat, Verleumdungsversuche unternommen hat und letztlich die Verantwortung dafür trägt, dass der Freistaat Sachsen aus Steuermitteln Kosten in Höhe von 408.334,83 Euro an einen Kläger bezahlen muss, der vor dem Landgericht Leipzig Recht bekommen hat. Es wurde als Recht erkannt, dass dem Kläger mutwillig eine Berufung auf eine W3-Professur an der Universität Leipzig vorenthalten wurde, und zwar durch die Beklagte zu 1, wie es im Urteil heißt. Und die Beklagte zu 1, die durch einen schwarzen Balken vor öffentlicher Verantwortung geschützt werden soll, ist Beate Schücking, die amtierende Rektorin der Universität Leipzig.
Und nun lehnen Sie sich zurück.
Wir erzählen nunmehr einen Genderkrimi, eine Geschichte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und eine Geschichte, die wohl exemplarisch für das angesehen werden kann, was unter dem Stichwort „Frauenförderung“ in Deutschland täglich an Rechtsbrüchen erfolgt.
Wer schriftliche Gerichtsurteile kennt, weiß, dass Sie immer demselben Strickmuster folgen. Der Urteilstenor steht voran. Dann folgt die Schilderung des Sachverhalts, die Einlassungen von Kläger und Beklagten, die Entscheidung, die Entscheidungsgründe und die Entscheidungsfolgen.
Wir folgen dieser Einteilung weitgehend.
Der Sachverhalt ist schnell erzählt.
An der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Leipzig soll eine W3-Professur besetzt werden. Die Ausschreibung stammt aus dem Jahr 2009. Das Verfahren zieht sich hin. Schließlich einigt sich die Berufungskommission auf eine Liste, die Dr. G. anführt (wir nehmen es mit der Anonymität sehr ernst). Dr. G., ein männlicher Bewerber (wir leben in einer Zeit, in der das Geschlecht selbst an Hochschulen relevant ist), ist nach Ansicht der Berufungskommission der Bewerber der am besten geeignet ist, die ausgeschriebene Stelle zu besetzen. Er bringt die besten Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen mit. Diese Einschätzung der Berufungskommission wird von drei Gutachtern, die im Berufungsverfahren regelmäßig bestellt werden, um die Eignung von Bewerbern zu begutachten, geteilt. Dr. G. ist der beste der Bewerber.
Soweit, so gut.
Nun kommt Beate Schücking ins Spiel. Sie ist Rektor der Universität Leipzig und hat eigentlich nichts anderes zu tun, als die Berufung von Dr. G., auf den sich die Berufungskommission geeinigt hat, umzusetzen.
Doch Schücking hat offensichtlich andere Pläne, weshalb sie die Berufung nach den Feststellungen im Urteil des Landgericht Leipzigs hintertreibt. Was die drei Richter Ecker, Träger und Follner dazu genau geschrieben haben, dazu kommen wir noch.
Mit dem Entschluss, wie es im Vortrag des Anwalts von Schücking heißt, die zweitplatzierte Bewerberin dem erstplatzierten und qualifizierteren und fachlich besser geeigneten Dr. G. vorzuziehen, beginnt ein Stück Schmierentheater, mit dem sich eigentlich ein Staatsanwalt beschäftigen sollte: Falls Andreas Saalmann hier mitliest, das ist ein Fall für Dich!
Was nun kommt, liest sich im Vortrag des Klägers, Dr. G., wie folgt: Er sei vom Dekan der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät angerufen und gebeten worden, seine Stelle an der Universität Leipzig so schnell wie möglich anzutreten. Er habe daraufhin eine A15-Stelle, die für ihn geschaffen worden sei, ausgeschlagen und sich in Leipzig an seinem zukünftigen Arbeitsort vorgestellt. Dort ist ihm dann wohl zu Ohren gekommen, dass Rektor Beate Schücking nicht gedenkt, ihn zu berufen, sondern ihre Position zu missbrauchen und die Zweitplatzierte zu berufen. Dies, so schreibt der Anwalt von Schücking habe den Grund gehabt, dass man das „Anforderungsprofil um Genderforschung“ habe erweitern wollen und den „Aspekt der Frauenförderung als gesamtuniversitäres Interesse“ habe würdigen wollen. Die Zweitplatzierte, wie es der Zufall so will, hat – wie soll man es nennen – sich mit Genderforschung beschäftigt, und deshalb sollte sie dem geeigneteren Bewerber, Dr. G., vorgezogen werden.
Dummerweise gibt es in Deutschland den Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, in dem das Leistungsprinzip vorbehaltslos als Kriterium für die Berufung öffentlicher Angestellter genannt wird. Kurz: Es muss der beste Bewerber berufen werden. Der beste Bewerber ist Dr. G.
Um Dr. G. nicht berufen zu müssen, sei, so trägt dessen Anwalt vor, ein Gerücht über „angebliche sexuelle Verfehlungen .. in die Welt gesetzt worden“. Die Beklagte zu 1 sei Ausgangspunkt dieses Gerüchts, so trägt der Kläger vor. Die Beklagte zu 1 ist der Rektor der Universität Leipzig, Beate Schücking. Der Anwalt von Schücking weist diesen Vorwurf zurück und schreibt: „Die Beklagte zu 1.. habe vom Gerücht der sexuellen Nötigung erst anlässlich der hierzu eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen erfahren“. Es hat also ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. G. gegeben, was eine entsprechende Anzeige voraussetzt, die wiederum von jemandem getätigt worden sein muss, der ein Interesse daran hatte, Dr. G. zu diskreditieren. Der Vorwurf hat sich natürlich als frei erfunden herausgestellt. Aber von wem kommt das Gerücht?
Wir zitieren aus dem Urteil:
„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme geht die Kammer davon aus, dass es die Beklagte zu 1. war, die das über den Kläger verbreitete Gerücht sexueller Belästigung initiiert und über den Dekan … verbreitet hat“. Die Beklagte zu 1 ist Beate Schücking, Rektor der Universität Leipzig.
Und weiter:
„Das unstreitig haltlose Gerücht diente ersichtlich dem Zweck, den Kläger gegenüber den an der Auswahlentscheidung beteiligten Gremien persönlich derart zu diskreditieren, dass dieser für eine Besetzung der Professur von vornherein nicht mehr in Frage kam und etwaiger fachlicher Kritik der Gremienmitglieder an der Richtigkeit der von der Beklagten zu 1 [Beate Schücking, Rektor der Universität Leipzig]. getroffenen Berufungsentscheidung der Boden entzogen war. Dass der thematisierte Vorwurf eine derartige Wirkung auf den Fakultätsrat bzw. die Berufungskommission, haben konnte, hat der Zeuge Prof. Dr. … glaubhaft bestätigt.“
Weil es noch nicht reicht:
„Die Kammer ist ferner davon überzeugt, dass der Zeuge Prof. Dr. … das Gerücht nicht aus eigenem Antrieb an den Zeugen Prof. Dr. … weitergegeben hat. Nach der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Interessenlage aller an dem Berufungsverfahren Beteiligten geht die Kammer vielmehr davon aus, dass der gegen den Kläger gerichtete Vorwurf der sexuellen Belästigung zielgerichtet zur Absicherung der von der Beklagten zu 1. zuvor rechtswidrig getroffenen Berufungsentscheidung lanciert wurde. Die Beklagte zu 1. hatte, anders als der Zeuge Prof. Dr. …, der – wie die weitere Beweisaufnahme gezeigt hat – vor dem Abstimmungsgespräch mit der Beklagten zu 1. selbst noch von einer sicher bevorstehenden Berufung des Klägers ausgegangen war, das maßgebliche Interesse daran, die ihr genehme Bewerberin durchzusetzen. Wie oben ausgeführt, konnte der von den beteiligten Gremien zu erwartende Widerstand an ihrer Entscheidung, eine fachlich mindergeeignete Bewerberin vorzuziehen, von vornherein entkräftet werden, sofern der von diesen eindeutig favorisierte Bewerber aufgrund der seine Person betreffenden Vorwürfe nicht mehr ernsthaft in Erwägung zu ziehen war. Ein vergleichbares Interesse, die Berufung der Zweitplatzierten durchzusetzen, könnte allenfalls die Bewerberin selbst gehabt haben. Diese scheidet nach Ansicht der Kammer als Urheberin des Gerüchts aber offensichtlich aus, nachdem ihr – wie nachstehend näher auszuführen sein wird – von der Beklagten zu 1. bereits vorab mitgeteilt worden war, dass der Ruf ihr und nicht dem Kläger erteilt würde.“
So geht Frauenförderung (vermutlich nicht nur) an der Universität Leipzig:
Weil die Berufungskommission sich an fachliche Kriterien hält und den geeignedsten Bewerber auf Platz 1 der Berufungsliste setzt, verzögert Rektor Beate Schücking das Verfahren und versucht nach Überzeugung von drei Leipziger Richtern, die über 8 Stunden Beweisaufnahme durchgeführt haben, den Bewerber auf Platz 1 durch das Gerücht, er habe sich der sexuellen Nötigung schuldig gemacht, aus dem Weg zu räumen. Dass dabei der Leumund und Ruf von Dr. G. zerstört werden könnte, ist Schücking offensichtlich egal. Sie hat ein wichtigeres Ziel: Den „Aspekt der Frauenförderung als gesamuniversitäres Interesse“ durchzusetzen. Und wenn es um Frauenförderung geht, dann gelten Moral und Anstand offensichtlich nichts. Dann wird versucht, männliche Bewerber gezielt mit Gerüchten zu denunzieren und aus der Bewerberliste zu entfernen. Dass eine Person wie Schücking, der nach Feststellung der Richter am Landgericht Leipzig, „die Behauptung unwahrer Tatsachen zur Durchsetzung ihrer Interessen nicht wesensfremd ist“, Rektor einer deutschen Universität sein kann, ist bezeichnend für den moralischen und professionellen Zustand der Republik.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig wirft ein bezeichnendes Licht auf die moralische Verkommenheit dessen, was unter dem Stichwort „Frauenförderung“ in Deutschland betrieben wird. Wir weisen in unseren Beiträgen zum Professorinnenprogramm schon seit Jahren darauf hin, dass das Programm einzig dazu dient, männliche Bewerber zu diskriminieren und fachliche Eignung durch weibliches Geschlecht zu ersetzen. Dass dem so ist, kann auch einer Passage des Urteils des Landgericht Leipzigs entnommen werden. Darin heißt es:
„Bei dem von den Beklagten zur Begründung der Auswahlentscheidung herangezogenen Aspekt der Frauenförderung handelt es sich zwar um eine im Rahmen des § 60 Abs. 4 S. 5 bis 9 SächsHSFG grundsätzlich zulässige personalpolitische Erwägung. Eine personalpolitisch gewünschte Erhöhung der Frauenquote rechtfertigt aber, wie § 2 Abs. 1 des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes ausdrücklich klarstellt, keine Abweichung von dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten, vorbehaltlosen Leistungsprinzip. Ausschlaggebende Wirkung kann der Aspekt der Frauenförderung mithin nur in dem Fall haben, in dem mehrere nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG gleich geeignete Bewerber zur Auswahl stehen. Eine solche Situation lag hier nicht vor. Unstreitig war der Kläger von allen beteiligten Gremien nach dem Maßstab der aus der Stellenausschreibung abzuleitenden Anforderungen als fachlich geeigneterer Bewerber beurteilt worden.“
Wenn das Leistungsprinzip Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ist, dann gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für ein Professorinnenprogramm im Speziellen oder Frauenförderung im Allgemein, denn eine Förderung weiblicher Bewerber ist dann nicht notwendig, wenn sie die fachlich geeignedsten Bewerber sind. Werden sie aber gefördert, weil sie nicht die Bewerber sind, die für eine Position am besten geeignet sind, dann liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes vor. Abermals ist es bezeichnend für den moralischen und professionellen Zustand Deutschlands, dass Ministerien von Bund und Ländern sich quasi bandenmäßig am Verfassungsbruch beteiligen.
Hadmut Danisch hat das Thema ebenfalls behandelt.
Und wer das Urteil gerne lesen will, der kann dies hier bei Hadmut Danisch tun.
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Sehr guter Artikel, herzlichen Dank.
Das Anforderungsprofil kann natürlich auch nicht verändert werden, wenn das Verfahren bereits läuft. Egal ob für ‘Gender’ oder was auch immer. Es wäre höchstens möglich, aus sachlichen Gründen (!) ein laufendes Verfahren abzubrechen und anschließend neu (mit verändertem Anforderungsprofil) zu beginnen.
Danke für den Artikel. Als Forscher in den Naturwissenschaftlichen kann ich leider bestätigen, dass es neben der hier geschilderten direkten Benachteiligung von Männern bei Vergabeverfahren auch eine Unmenge an kommunikativer Herabsetzung im wissenschaftlichen Alltag gibt. An mehreren Instuten erlebte ich, dass sich die Mittagstischthemen nicht um Wissenschaft, sondern um die ‘Dummheit von’ und ‘Diskriminierung durch Männer’ drehen, meist vorgebracht von wenig leistungsstarken aber dominanten Forscherinnen der Gruppe oder von Männern welche miteinander darin weiteiferten sich also so wenig männlich wie möglich vor der dominanten Forscherin zu profilieren. Auf Konferenzen wird applaudiert wenn sich die Organisatoren betonen, dass sie alles versucht zu haben um ‘weniger weiße Männern’ auf der Konferenz sprechen zu lassen. Widerspricht man, so wird meist nicht auf den Widerspruch geantwortet, sondern es passieren einem vermehrt negative Dinge, wie z.B., dass ein Vertrag nicht verlängern wird, obwohl dies vorher ohne Probleme möglich war. Daher sehe auch ich keine Zukunft für mich in der (öffentlichen) Wissenschaft.
Dann sollten die weißen Männer (und deren weiße Frauen, die vermutlich nur am Herd rumlungern) alles dafür tun, daß so wenig weißes Geld über die Steuerpipeline in den vollgegenderten Hochschul_*Innen landet…
Kann mir jemand erklären, warum weiße Männer verhasst sind?
Irgendwer muss das Feindbild für den weißen Neokommunismus hergeben und es sind für die weißen Linken dann eben die weißen Männer.
Das ist letztlich so logisch wie Hitlers Krieg gegen Juden, also ich meine die Tatsache, dass er nun gerade Juden als Hauptfeinde markierte. Theoretisch hätte es auch jeder andere sein können, so wie beim Neokommunismus der Gendersoziologen.
Das Mobbing, so kann man das in meinen Augen auch nennen, gibt es
im Beamten – und Angestelltenpositionen millionenfach in diesem
“Rechtsstaat” .
In den unteren Rängen, wird gehauen und gestochen um Menschen zu
unterdrücken die, die Eigenschaft einer Ratte nicht verinnerlicht haben.
Mit dieser Eigenschaft tut sich eine Organisation, die faktisch als
verlängerter Arm der SPD aktiv ist, besonders hervor.
Diese als Gewerkschaft bezeichnete Organisation ist das niederträchtigste
in der Kategorie Posten – Verschiebung, Posten-Angebote und Beförderungen
im öffentlichen Dienst. Es werden Millionenfach Menschen bevorzugt, die
einen Partei-Ausweis besitzen und niemand, aber wirklich niemand macht
nur einen Finger dagegen krumm.
Dieses System ist inzwischen so versifft und verlogen, dass ein fetttriefender
Partei-Mistkäfer mit Fug und Recht vor einer Wahl sagen kann;
“LEUTE MACHT KEINEN SCHEIß “
Was mich als Ostdeutsche nach so vielen Jahren – eigentlich hätte ich mich irgendwie einmal daran gewöhnen können, ich kann und will es jedoch nicht – immer noch fassungslos macht, ist, dass die hochdotierten Posten und Pöstchen von Westdeutschen im wahrsten Sinne des Wortes besetzt werden. Gab es keinen passenden Kandidaten aus Ostdeutschland? Das ist doch der eigentliche Skandal! Ich schließe hier die Wissenschaftsministerin Sachsens mit ein. Mein Gefühl, dass sich im Osten Deutschlands Menschen breitgemacht haben, die im Westen keiner mehr haben wollte, begleitet mich seit der “Wende”
Das halte ich durchaus für möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich.
Aber all das wäre den Ossies erspart geblieben – ebenso, wie den Wessies der extreme Linksrutsch der CDU, die Merkeline mit ihren Lakaien und im Effekt die muslimische Masseninvasion – wenn die DDR sich nicht in die Bonner Republik hineingedrängt und sie übernommen hätte.
Hört sich nach Verschwörungstheorie an, aber ich glaube, daß in den hohen staatlichen Positionen die Zugehörigkeit zu eltären Clubs wie den Rotariern, Freimaurern etc. entscheidend ist, nicht die persönliche Kompetenz. Und da sind die Wessis den Ossis um ein paar Nasenlängen voraus.
HALLO! Wir haben 2017! 1992 hat angerufen und möchte seine Vorurteile zurück haben! Wer bitte, außer verbitterten, alte Menschen, denkt noch in Ossi und Wessi Kategorien?
Genau diese ewig gestrig Denkenden. Das Problem dürfte sich mit der Zeit zum Glück von selbst lösen. 😉 Unser Sohn (19) benutzt “Ossi” und “Wessi” z.B. überhaupt nicht, weil sie in seiner Generation keinen Platz mehr haben und auch nicht in Gebrauch sind. Und darüber bin ich sehr froh.
NOCH bin ich aber da! Und wenn es sich einrichten liesse, dann hätte ich am liebesten meine gute alte Bonner Republik zurück. Vor der hatte niemand Angst, und vor allem gab es da weder eine FDJ-Kanzlerin noch die Brüder und Schwestern aus dem Nahen Osten.
Klare Befundung!
Ich habe einige Passagen zweimal lesen müssen – einerseits nichts Neues – anderseits bin ich derart entsetzt und muss meine Energie zurückhalten. (Was mir schwer fällt)
Dennoch, weil es nicht neu ist, diese Vetternwirtschaft, diese gegenseitige Befruchtung… Postenschiebereien waren mir nur aus kommunistischen Gefilden persönlich bekannt. Hier geht es aber um ein Verhalten, was häufig bei Frauen in höheren Stellungen anzutreffen ist – fehlende Intelligenz durch List ausgleichen. (Sorry – bitte nicht falsch verstehen) Dieser skandalöse Vorgang kennzeichnet aber weltweit ein Verhalten des Menschen allgemein, nicht durch Leistung zu trumpfen, sondern durch Gauner-PR und Strategie nach oben zu kommen. Die wahren fähigen Köpfe bleiben oft auf der Strecke – es gewinnen zu viele Funktionäre, Verwandte, Speichellecker oder Arschkriecher. Das zieht sich durch die gesamte immaterielle Ebene unserer Gesellschaft. (Merkwürdig – ausgerechnet die geistige Ebene?) Verleumdung und Fallen stellen, Denunziation und Sabotage an der Person des Mitbewerbers oder Nebenbuhlers.
Die derzeitige Politik ist (AUCH) ein Resultat von Personen, die diese Eigenschaften entsprechend des Berichtes verkörpern.
Wahrscheinlich haben diese “Präsidentinnen”, ihr ganzes Leben lang “nur” studiert, und wurden noch niemals richtig “durchgef…..”. Ich erinnere nur an Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Uni Göttingen, die auch gerne bei unseren “zukünftigen Fachkräften und Rentenzahlern” auftritt! Die hätte eine ähnliche Entscheidung “hingelegt”.
Neue, nicht nur im Osten haben sich die Karrieristen breit gemacht, die das verlogene Narrativ von überlegenen weiblichem Sozialverhalten und Schutzbedürftigkeit zu ihrem Zweck weiter spinnen. Das. steckt tief drin im Menschen, und da man damit voran kommt, wird es fleißig gepflegt. Im öffentlichen Dienst treibt es, angetrieben vom skurrilen Lobbyismus der einschlägigen Gewerkschaft, vielfach dunkle Blüten.
Na ja, da ist der Westen wohl da angekommen, wo die Sovietunion aufgehört hat. Im weiteren Verlauf werden die Leistungsträger, also die wirklichen Leistungsträger, das System verlassen, was dazu führt, daß Zäune aufzustellen sind, und SM70-Automaten daran montiert werden.
Und anders als bei den hereindrängenden Asyl-Forderern werden die Anti-FASCHISTEN sich nicht zieren, auf die, die sich ihrer Verpflichtung zur Solidarität mit den Zudringlingen entziehen wollen, zu schiessen.
Stimmt! Ist vielleicht nicht mehr so bekannt, aber SM-70 hießen die Selbstschussautomaten, mit welchen die DDR auf Ausdringlinge geschossen hat.
Ich bin jeden Tag ein Stückchen froher darüber, dass ich nach dem Ende meines Studiums die Universität auf maximalen Abstand halten und mit diesem moralisch verkommenen Laden nichts mehr zu tun haben wollte.