Beheimatete und Zuwanderer: Untertanen bleiben eben Untertanen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen neuen Begriff erfunden: Beheimatete. Beheimatete finden sich derzeit unter den Kategorien „Willkommen in Deutschland“ und „Integrationsprojekte“ auf der Webseite des BAMF in Formulierungen wie:

„Die Projekte setzen da an, wo Zugewanderte und Beheimatete sich begegnen: im Stadtteil oder Wohnbezirk.“

Beheimatete, das sind diejenigen, die schon da sind. Zugewanderte sind diejenigen, die dazukommen und ab jetzt da sind. Beide Begriffe dienen offensichtlich dazu, Unterschiede zu verwischen und alle, die neu kommen, egal, ob es sich um EU-Migranten, Flüchtlinge oder Expatriates handelt, über einen Kamm zu scheren und allen, die schon da sind, ein daraus ableitbares Recht als Steuerzahler, Eigentümer oder Wähler abzusprechen.

Das Besondere an der Kreation des „Beheimateten“ ist jedoch das Präfix „Be“.

  • Bedienter
  • Belieferter
  • Betrogener
  • Begünstigter
  • Berechtigter
  • Betroffener

Egal, in welchem Zusammenhang „Be“ vorkommt, es beschreibt immer ein Individuum, das Objekt einer Zuweisung oder eine Handlung, in jedem Fall nicht Subjekt seiner eigenen Handlungen ist. Betroffene sind von etwas betroffen, ob sie wollen oder nicht. Begünstigte werden von etwas begünstig, ob sie wollen oder nicht. Beheimatete werden von der Obrigkeit an ihrem derzeitigen Wohnort geduldet, ob sie wollen oder nicht. Mit dem „Be-„ und der damit verbundenen Objektivierung der von „Be“ Betroffenen, wird Individuen jede Form von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung im Hinblick auf die in Frage stehende Zuweisung abgesprochen. Die Objektivierung ist immer der erste Schritt auf dem Weg zur Entrechtlichung. Ist man von einem Individuum erst zu einem Bürger, zu einem Wähler, zu einem Begünstigten, Betroffenen oder Berechtigten geworden, dann ist die Selbstbestimmung durch die Kästchen des Vordrucks beseitigt worden. Wird aus einem Wähler, einem Deutschen, einem Einwohner, einem Mitglied der Bevölkerung ein Beheimateter, dem sein Aufenthaltsort zugewiesen wird, der eben beheimatet wird, dann ist der Unterschied zu einem Zugewanderten der, dass dem Zugewanderten, bis er dann beheimatet wird, immerhin noch der Status eines Subjekts und nicht der eines Objekts zugewiesen wird.

Gibt es einen Aufschrei bei denen, die so gerne das „Othering“ beklagen?
Nein.

Einmal Untertan, immer Untertan.

Verwaltung befiehl, wir folgen.

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