Der Betrug mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen
Man muss fraglos anerkennen, dass die Erzählung, nach der Sozialversicherungsbeiträge zu gleichen Anteilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, eine der erfolgreichsten Manipulationen der Öffentlichkeit darstellt, die es derzeit gibt.
Gewerkschaften und nicht nur linke Politiker lieben es, sich als diejenigen auszugeben, die für Arbeitnehmer in den Ring steigen und die unwilligen Arbeitgeber darin so lange verprügeln, bis letztere bereit sind, die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung usw. in gleicher Höhe wie die Arbeitnehmer zu entrichten.
Es ist eine schöne Erzählung.
Politiker und Gewerkschaftler lieben sie.
Aber die Geschichte ist von vorne bis hinten gelogen.
Sie ist Betrug.
Denn die Arbeitgeber zahlen nicht die Abgaben für die Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer zahlen ihren und den Anteil der Arbeitgeber.
Für Arbeitgeber sind die Kosten, die die Anstellung eines Arbeitnehmers bereitet, eine einzige Zahl, sagen wir, die Lohnkosten (ohne indirekte Lohnkosten für Material etc.) betragen für einen Arbeitnehmer 5000 Euro im Monat.
Einem Arbeitnehmer stünden somit 5000 Euro Lohn zu, ginge es nach dem Arbeitgeber. Aus diesen 5000 Euro könnte der Arbeitnehmer dann seine Sozialabgaben und Steuern bezahlen. Ginge es nach dem Arbeitgeber.
Aber es geht nicht nach dem Arbeitgeber.
Die Politiker, die sich für Parlamentarier halten, bestimmen in ihrer Mehrheit die Spielregeln. Sie beschließen z.B., dass Arbeitnehmer 18,7% zur Sozialversicherung und 3% zur Arbeitslosenversicherung beitragen sollen. Von den Lohnkosten des Arbeitgebers gehen somit 21,7% direkt in die Taschen des Staates. Anstelle von 5000 Euro erhielte der Arbeitnehmer nur 3.915 Euro, 1085 Euro gehen an den Staat.
Damit der Staat in seiner Raffgier nicht allzu offensichtlich seinen Niederschlag auf dem Lohnzettel des Arbeitnehmers findet, wurde die Erzählung von den Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialversicherungen erfunden. Die Kosten für die Beiträge, so die Erzählung, die tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.
Die Lohnkosten für den Arbeitgeber sind immer noch 5000 Euro. Doch nun wird der Arbeitgeber genötigt, die Lohnkosten unterschiedlich zu bezeichnen. Aus den 5000 Euro, die ihn ein Arbeitnehmer kostet, werden so Lohnkosten und der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben. Und doch sind die Kosten nichts anderes alsd ie 5000 Euro, die ein Arbeitgeber von Anfang an als den Betrag festgesetzt hat, der dem Wert der Arbeit des Arbeitnehmers entspricht.
Von diesen 5000 Euro gehen nunmehr sofort die 10,85% Arbeitgeberanteil an Arbeitslosen- und Rentenversicherung ab (542,50 Euro), so dass 4.457,50 Euro an Lohn für den Arbeitnehmer übrig blieben. Von diesen 4.457,50 Euro geht nun sein Anteil an Arbeitslosen- und Rentenversicherung ab, also weitere 542,50 Euro. Es bleiben abermals 3.915 Euro. Es werden also keine Kosten geteilt, sondern Kosten, die dem Arbeitnehmer entstehen, umbenannt, so dass es den Anschein hat, Arbeitnehmer wären nicht diejenigen, die die Kosten zu tragen und unter staatlichen Abgaben zu leiden haben, wären nicht diejenigen, deren Lohn die Arbeitgeberanteile in voller Höhe zu gute kämen, würden sie nicht in die Taschen des Staates umgeleitet.
Wie man es dreht und wendet, die Raffgier des Staates wird voll von Arbeitnehmern getragen und nicht nur zur Hälfte. Die Erfindung der Arbeitgeberbeiträge ist eine gelungen Manipulation der Öffentlichkeit, die es Gewerkschaftlern und (nicht nur) linken Politikern erlaubt, sich als diejenigen zu profilieren, die für die Rechte von Arbeitnehmern kämpfen, während sie dieselben Arbeitnehmer durch Steuern und Abgaben bestehlen.
Niemand hat diese Illusion, es gäbe einen „Free Lunch“ besser zerlegt als Milton Friedman. Die kürzeste Darstellung des beschriebenen Mythos und anderer Mythen, die von der politischen Linken gepflegt werden, um Arbeitnehmer an der Nase herum zu führen, finden sich in dem folgenden Ausschnitt aus einem Vortrag, den Friedman gehalten hat.
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Die Zusammenarbeit von Finanzindustrie -, Medien- Eigentuemer, Politiker und der Justiz erfuellt den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung. Das permanente Auspluendern nicht nur des Menschen, sondern ganze Volkswirtschaften, ist die absolute Perversion der Recht Pflege, nicht nur in Deutschland, sondern Weltweit.
Da die Recht pflegenden Berufe hier schon mehr als pervers agieren, stellt sich die Frage, ob nicht die Notwehr ihrer Arbeitgeber= Volk das letzte Wort zu sprechen hat!
Dazu das krasse Gegenteil :http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/lohn-lohnnebenkosten-arbeitgeber/ H
Zur dortigen Beispielrechnung habe ich mal diesen Kommentar dort hinterlassen:
“Anders wird ein Schuh daraus: Der eigentliche Bruttolohn beträgt 3.100 €. Davon führt der Arbeitgeber schon mal ca. 500 € an Sozialabgaben steuerfrei ab. Auf die restlichen 2.600 € „Bruttolohn“ zahlt der Arbeitnehmer ca. 400 € Lohnsteuer und ca. 500 € Sozialabgaben. Übrig bleiben 1.700 € netto.
Heißt im Umkehrschluss, der Arbeitnehmer bekommt 1.400 € an Steuern und Sozialabgaben vom echten Bruttolohn abgezogen. Den Arbeitgeber interessiert der „Bruttolohn“, der auf meinem Lohnzettel steht gar nicht, denn er muss eh mit den 3.100 € rechnen. Ob er davon vorher schon etwas an den Staat abführt oder nicht, ist irrelevant.”
Eben nur eine schöne Erzählung. Gewerkschaften ! WO SEID IHR ?
Kommentar wurde anscheinend schon wieder entfernt.
Ja , ist wieder weg. Das nennt man Selbstentlarvung. Argumente waren nicht zu erwarten. Da muss halt Totalzensur herhalten.
Der Skandal ist nicht nur, dass die Politiker und Co. diese Lügen verbreiten, viel schlimmer ist, dass die Leute diesen Unsinn auch noch glauben.
Mundus vult decipi, ergo decipiatur!
Natürlich ist der Bruttolohn plus die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge das Äquivalent der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
Warum versucht man den Eindruck zu erwecken, die Arbeitgeberanteile der SV seien ein Geschenk der Arbeitgeber, das diesen von der fürsorglichen Politik abgetrotzt wurde?
Eine mögliche Antwort findet man im § 172 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, der sich mit den Beitragszahlungen weiterarbeitender bereits verrenteter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen befasst.
Dort ist bestimmt, dass der Rentenbezieher keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu zahlen hat, die Arbeitgeberanteile aber weiterhin, ohne Gegenleistung für den Rentner eingezogen werden. Ihm oder auch Ihr wird somit ein Teil des Arbeitsäquivalents entzogen.
In einem Artikel Der Saarbrücker Zeitung vom 17.02.2015 mit dem Titel
Höhere Rente für Ältere nicht verlockend
äußert sich der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald wie folgt:
Nur der Arbeitgeber zahlt weiterhin den halben Rentenbeitrag. „Das ist auch gut so, denn ohne ihn würden der Rentenversicherung jährlich etwa 800 Millionen Euro entgehen“, erläutert Birkwald.
http://saarland.sz-sb.de/Elias/detail_it.jsp?number=5
Na dann weiß man auch, wieviel den Rentnern vorenthalten wird.