„Ungebührliche Ausnutzung“: Die Selbstbereicherer im Bundestag

Einst gab es sozialistische Parteien. Deren Ziel bestand darin, den Lebensstandard der Massen anzugleichen. Je nach Blickwinkel war es eine Angleichung in Armut oder eine Angleichung in fast Armut. Einst gab es liberale Parteien, deren Ziel bestand darin, Freiheit und Eigenverantwortung zu stärken und den Missbrauch von Ämtern, Positionen oder Verfügungsgewalt zu verhindern. Einst gab es einen Heinrich Böll, der einmal gesagt hat, dass die einzige Drohung, die einem Deutschen Angst einjagt, die des sinkenden Umsatzes ist. Und es gab Friedrich Naumann, der in seinem national-sozialen Katechismus Folgendes geschrieben hat:

„Was ist der Staat?
Der Staat ist das Volksleben selbst, soweit es in Gesetzgebung und Verwaltung zu Tage tritt. Er ist nicht eine Einrichtung der herrschenden Klasse, obwohl er von dieser missbraucht wird.

Worin besteht dieser Missbrauch?
Er besteht in der ungebührlichen Ausnutzung der arbeitenden Volksmenge mit Hilfe der Gesetzgebung und Verwaltung“ (8).

Dass ausgerechnet die Stiftung, die seinen Namen trägt, an dieser ungebührlichen Ausnutzung der arbeitenden Volksmenge erheblichen Anteil haben würde, das hat Friedrich Naumann sicher nicht einmal alp-geträumt. Doch, man kann sich gegen den Missbrauch, den spätere Generationen einmal mit dem eigenen Namen treiben werden, eben nicht verwahren, und so teilen Rosa Luxemburg, die Arbeiter vom Joch der Kapitalisten befreien wollte, Heinrich-Böll, der in fortgeschrittenem Alter ähnlich wunderliche Anwandlungen hatte, und Friedrich Naumann, der sich explizit gegen die „ungebührliche Ausnutzung der arbeitenden Volksmenge“ ausgesprochen hat, das Schicksal, dass sie als Namensgeber für politische Vereine herhalten müssen, deren Zweck darin besteht, die arbeitende Volksmenge ungebührlich auszunutzen.

Die ungebührliche Ausnutzung, die der arbeitenden Volksmenge keinerlei Nutzen erbringt, aber als Einkommensquelle für eine Vielzahl von Mittelschichtsmenschen dient, deren Studium keine Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ermöglicht, sie hat beträchtliche Ausmaße angenommen, wie die folgende Abbildung zeigt:

Seit 1990 hat die Friedrich-Naumann-Stiftung 1.181.621.000 Euro aus Steuermitteln verschlungen. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat in den Jahren ihres Bestehens auf 972.141.000 Steuereuro verprasst und die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat in deren Namen die arbeitende Bevölkerung um 531.463.000 Euro erleichtert.

Das nennt Naumann eine ungebührliche Ausnutzung. Wie ungebührlich diese Ausnutzung ist, zeigen zum einen das unglaubliche Wachstum, das dann einsetzt, wenn eine Partei in den Bundestag gewählt wurde. Die Bildung einer Bundestagsfraktion geht einher mit der Lizenz, Steuerzahler nun massiv zu schröpfen, wie man schön am Beispiel der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung sehen kann. So wie man bei beiden sehen kann, dass Sozialisten keinerlei Hemmungen haben, dem armen Mann Gelder abzuzwacken, wenn es darum geht, sich selbst zu bereichern. Sie stehen den vermeintlich Liberalen der Naumann-Stiftung in nichts nach. Auch dort hat man kein Problem damit, Gelder in Milliardenhöhe von erwerbstätigen Menschen einzusacken.

Wie die Abbildung zudem zeigt, ist die Mitgliedschaft bei dem, was man als Bundestags-Mafia bezeichnen kann, Voraussetzung für den tiefen Griff in die Taschen der Steuerzahler. Hat eine Stiftung ihre Finger erst einmal in der Steuerschatulle, dann bleiben sie dort, selbst wenn die zugehörige Partei, deren Einzug in den Bundestag Zugangsbedingung dafür ist, Steuerzahler ausnehmen zu können, dem Bundestag nicht mehr angehört. Die Abbildung zeigt, dass der Naumann-Stiftung dadurch, dass die FDP aus dem 18. Bundestag herausgewählt wurde, keinerlei Schaden entstanden ist, im Gegenteil, die Mittel, die in die Taschen der Stiftung gelangt sind, haben sich in Abwesenheit der FDP vom Bundestag weiter erhöht.

Warum erhöhen sich die Mittel, die an die politischen Vereine der Parteien überwiesen werden, ständig?

Die Bundesregierung hat eine Antwort: Die Steigerung ist „Ausdruck des Willens des parlamentarischen Haushaltsgesetzgebers“.

So ist das in einer Gesellschaft, in der die „ungebührliche Ausnutzung der arbeitenden Volksmenge“ zur Normalität geworden ist.

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