„Antisemit“ für Amadeu Antonio Stiftung von Meinungsfreiheit gedeckt. Stasischlampe auch?
Plötzlich ist alles ganz anders.
Die Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich, vermutlich aus den Mitteln der Steuerzahler, die der Stiftung üppig zufließen, einen Anwalt leistet, der für „eine Referentin“, der Stiftung, die partout Xavier Naidoo zum Antisemiten erklären will, tätig ist, findet, dass die Betitelung von Naidoo als Antisemit gerechtfertigt ist.
In einer Pressemitteilung, die die von Steuerzahlern ausgehaltene Stiftung veröffentlicht hat, nachdem sie oder ihre „Referentin“, so genau ist das nicht zu entscheiden, vor dem Landgericht Regensburg eine krachende Bruchlandung vollführt hat, schreibt die Stiftung:
„Die Entscheidung des Gerichts ist enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung“, erklärte die beklagte Referentin. Sie plant gegen das Urteil Berufung einzulegen“.
Und weiter:
„Die Amadeu Antonio Stiftung hält es für unerlässlich, antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen. Die Amadeu Antonio Stiftung hält auch die vom Landgericht Regensburg verbotene Äußerung für von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
Normalerweise würde man sagen, jetzt reicht es. Nach der krachenden Bruchlandung in Regensburg ist es gut. Wie der Landrichter in Regensburg festgestellt hat, gibt es keinen Grund anzunehmen, die Lieder von Xavier Naidoo enthielten „antisemitische Codewörter“. Alles andere als ein solches Urteil wäre auch Aberwitz gewesen.
Warum?
Stellen Sie sich vor, Sie erzählen einem Kollegen etwas von 18 Personen, die sich am 20. April zu einem Besäufnis getroffen und dabei 88 Flaschen Bier getrunken haben.
Sie erzählen das Ganze so laut, dass ein Mitglied der post-Stasi-Sprachpolizei es mitbekommt und sie wegen Volksverhetzung anzeigt, denn 18 ist der Code für Adolf Hitler, der 20. April ist sein Geburtstag und 88 bedeutet bei denen, die es wissen „Heil Hitler“.
Wie lange will man zusehen, wie diejenigen, die die Grenze zur geistigen Demenz überschritten zu haben scheinen, sich in der Öffentlichkeit breit machen, Wahnsinnige, die in Zahlen heruminterpretieren und hinter jeden Baum einen Nazi sehen, den sie dann gegenüber dem Bundesministerium für FSFJ abrechnen und zu Geld, Steuergeld machen können?
Gut, dass ein Regensburger Landrichter hier einen Riegel vorgeschoben hat. Wir wollen ja keine DDR-Verhältnisse wieder herstellen, die Unsicherheit zur täglichen Lebensgrundlage gemacht haben, so dass man nicht weiß, ob man gerade mit dem Nachbarn oder mit dem Spitzel der Stasi spricht und nicht weiß, ob das, was man gerade über den Genossen Dachdecker sagt, morgen zur Verhaftung führt, denn die Stasi-Schlampen, diejenigen, die sich an die Stasi verkauft haben, sie waren in der DDR allgegenwärtig. Das soll sich nicht wiederholen – oder?
Dessen ungeachtet wollen sich die „Referentin“, die aus ihrer Anonymität heraus weiterhin, den namentlich bekannten Naidoo als Antisemiten beschimpfen will und ihr Arbeitgeber, die aus Geldern der Steuerzahler finanzierte Amadeu Antonio Stiftung (AAS-Stiftung), nicht mit dem Urteil abfinden und für das Recht, Naidoo als Antisemiten bezeichnen zu können, streiten.
Als normaler Mensch, der mit einem normalen Ausmaß an Empathie und Boshaftigkeit ausgestattet ist, fragt man sich, worum es hier eigentlich geht. Warum ist es so wichtig, Naidoo als „Antisemiten“ bezeichnen zu können? Haben die Mitarbeiter der AAS-Stiftung dann einen dieser seltenen Momente, in denen sie Befriedigung spüren? Wenn ja, was für arme Menschen sie doch sein müssen. Oder soll Naidoo zu einer Art Fetisch aufgebaut werden, eine Art Skalp, den man auf der weißen Weste tragen könnte, wenn man denn eine hätte oder ein Schrein, den man anbeten kann?
Wie auch immer, normal ist dieser, ja man muss schon sagen: Hass, mit dem die AAS-Stiftung und ihre „Referentin“ Naidoo verfolgen, nicht. Und das ist eine Meinungsäußerung, deren Richtigkeit– so unsere Hypothese – ein beliebiger Psychiater belegen könnte.
Das Urteil aus Regensburg steht, und bei der AAS-Stiftung scheint man zu schäumen.
Die – man hätte es getippt: AnwältIN der AAS-Stiftung, eine „Anwältin Oster“, sagt: „Ich würde sagen, dass eine Person generell mit seinen Äußerungen verbunden ist“.
Wenn dem so ist, dann ist Oster GENERELL nicht des Deutschen mächtig, denn eine Person kann nicht generell mit seinen, sondern nur mit IHREN Äußerungen verbunden sein.
Zum Glück, für „AnwältIN Oster“ ist dies aber nicht so, denn schon seit der Antike und vermutlich schon lange zuvor, wurde der Schluss von dem, was eine Person gesagt hat, auf das, was die Person ist, als genetischer Fehlschluss oder Fehlschluss der Bejahung des Konsequens bezeichnet; zum Glück für AnwältIN Oster, die vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit Äußerungen für ihre Mandanten macht. Wenn man AnwältIN Oster immer zurechnen wollte, was sie sagt, dann wäre sie eine Hetzerin für den Fall, dass sie Beleidigungen wie „Antisemit“ wiederholt und behauptet, derartige Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, ohne dass der oder die Richter dieser Ansicht folgen. Und man stelle sich vor, AnwältIN Oster sei im Strafrecht tätig. Was sie wohl in Strafverhandlungen alles an Äußerungen von sich gibt. Würde man ihr das alles zurechnen … Man müsste sie wohl sofort inhaftieren.
Gut, dass der rationale Teil der Bevölkerung auf die oben genannten Fehlschlüsse verzichtet.
Gut auch, dass der rationale Teil der Bevölkerung sich nicht die Logik der AAS-Stiftung zu eigen macht. Es sei unerlässlich, so die Stiftung in allem Hochmut, „antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen“, also Naidoo als Antisemit zu bezeichnen. Und wer entscheidet, was eine antisemitische Äußerung und eine Verschwörungserzählung ist? Na, die AAS-Stiftung.
Nun ist der Regensburger Landrichter der AAS-Stiftung nicht gefolgt und hat festgestellt, dass die „Referentin der AAS-Stiftung nicht nachgewiesen habe, dass Naidoo ein Antisemit sei. Entsprechend könne auch nicht behauptet werden, dass er ein Antisemit sei. Das könne nicht einmal behauptet werden, wenn er antisemitische Liedtexte singen würde.
Im Gegensatz dazu ist bekannt, dass Mitarbeiter der AAS-Stiftung in der Vergangenheit enge Beziehungen zur Stasi unterhalten haben, ja für die Stasi gespitzelt haben. Was heißt das nun für freie Meinungsäußerungen, die die Bezeichnung „Stasi-Schlampe“ beinhalten, also eine Bezeichnung dafür, dass sich jemand an die Stasi verkauft hat?
Wir haben dieses Urteil übrigens vorhergesagt!
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Sowas nenne ich Pissliese.
Zitat Referentin der AAS:”„Die Entscheidung des Gerichts ist enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung“”
Welche politische Bildung? Wohl eher politische Missbildung.
§ 187 StGB Verleumdung ist eine Straftat, die im Falle einer öffentlichen Verbreitung sogar zu bis zu 5 Jahren Gefängnis führen kann.
Ich kenne die Details nicht, gehe aber davon aus, dass Naidoo auf Unterlassung geklagt hat. Sollte die AAS hier weiterhin versuchen, Herrn Naidoo den Ruf zu ruinieren, wäre eine Strafanzeige mithin sinnvoll.
Die fortwährenden Aktivitäten der AAS lassen den Verdacht aufkommen, dass hier ein Systemwechsel propagandistisch vorangetrieben werden soll.
Es stellt sich die Frage, inwiefern die AAS Stiftung deshalb verboten werden kann.
Mit der salafistischen Lies Stiftung ist der Staat nicht ohne Grund ähnlich verfahren.
Es war eine Klage auf Unterlassung. Sie haben Recht, eine Anzeige wegen Verleumdung wäre sicher sinnvoll, wir fragen mal nach, ob das geplant oder schon erfolgt ist.
Da die Unhaltbarkeit der Vorwürfe der AAS gegen Naidoo jetzt gerichtlich festgestellt worden ist, wäre die Strafanzeige nach § 187 StGb bei Aufrechterhaltung der Vorwürfe durch die AAS (in welcher Form auch immer) der nächste logische Schritt. Eine Gefahr, dass die Anzeige wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden würde, besteht auch nicht, denn Naidoo ist eine Person öffentlichen Interesses und die AAS kassiert u.A. öffentliche Gelder. Man sollte der AAS in nächster Zeit ganz genau auf die Finger schauen.
Hauptsache das Ziel wurde erreicht: Die Nachricht ist in den Medien und nun kann Naidoo “Gekachelmannt” werden. Nannte man das in der guten, alten DDR nicht Zersetzung? Was wohl die ganzen SED-Schergen heutzutage so machen? Außer Stiftung oder Fernsehen.
Dazu
https://sciencefiles.org/2016/07/16/zersetzung-stasi-konzept-in-neuer-bluete/
Was dir heutzutage noch so machen? Regierung spielen, Oppositionen vortäuschen, Schiffe im Mittelmeer kommandieren, hohe Kirchenämter okkupieren und missbrauchen usw, usf..
Ach ja, und vorhandene Netze mit Bleiummantelung immer dichter knüpfen.
Hmmhmh .. da kommen einem doch so einige Gedanken : AAS-Stiftung – AAS – Aas .. ist das nicht fauliges, stinkendes, verrottendes Fleisch verendeter Leiber, an denen sich unter anderem grosse,krummschnäbelige Vögel laben ? Die man ob der Beseitigung dieses üblen Abfalles auch gerne als Gesundheitspolizei bezeichnet ? Wie wäre es, liebe Geier : hier ist ein echt fetter “Braten”, den es, unser aller Gesundheit zuliebe, zu vertilgen gilt …
Thx. Das ist Honnekers Rache.
Wer es noch nicht wusste:
Geschätzte 90% aller Semiten sind zugleich Araber.
Und es kommt sogar noch toller:
Exakt 100% aller Palästinenser sind Semiten, während jene, die zu den Wachmannschaften des weltgrößten Freiluft-KZ’s gehören und diese von den Wachtürmen abknallen, sind es zumeist nicht.
@Cora De Clerk
Zitat:”Geschätzt 90% aller Semiten sind zugleich Araber. … Exakt 100% aller Palästinenser sin Semiten, …”
Richtig. Und sie verhalten sich auch so.
Das Klischee vom “schachernden und hinterlistigen Juden” passt wunderbar auf die arabische Basarmentalität und den mittlerweile üblichen Dauergerbrauch von Taqiyya.
Insofern ist es extrem verwunderlich, dass die ganzen echten Antisemiten hier in Deutschland zwar die Juden und ganz besonders die Zionisten andauernd verteufeln, aber zeitlgeich die Araber und die Palästinenser hofieren, bis zum geht nicht mehr.
Und das obwohl diese dem antisemitischen Klischee doch mindestens genauso entsprechen.
Und sogar weit mehr, als die Zionisten, deren Nationalismus doch unserem Nationalismus nicht nur nicht unähnlich ist, sondern sogar hier bei uns geboren wurde.
Wo ich jedoch massiv wiedersprechen möchte, ist der Vergleich zwischen den Palästinensergebieten und KZs.
In KZs wird man zwangsweise festgehalten und umerzogen.
Die Zionisten zwingen die “Palästinenser” nicht dort Wurzeln zu schlagen, sich bis zum geht nicht mehr zu vermehren und so eine Unterversorgung nach der anderen zu produzieren.
Umerzogen werden sie von den Zionisten auch nicht.
Umerzogen werden sie von der PA und der Hamas, die u.A. mit etlichen Milliarden unseren Steuergelds künstlich am Leben gehalten werden und so den Nahostkonflikt am laufen halten. Man sollte sich fragen, was das alles soll und wer da am Schluss überhaupt noch einen Vorteil raus zieht. Ich sehe keinen. Für niemanden.
Das mit der Stasischlampe, das ist schön, wunderschön, ein Genuss !
Im Prinzip liegt das eigentliche Momentum für die Entscheidung ja dort, wo die Stiftung im (pseudo-)wissenschaftlichen Duktus behauptet, daß der angebliche Antisemitismus bei Naidoo “strukturell nachweisbar” sei. Der gesamte Auftritt der Stiftung incl. dieser Behauptung suggerierte bisher eine Objektivierbarkeit und keine Meinungsäußerung.
In der Verhandlung und im Nachgang berufen sich die Apologeten nun auf “Meinungsfreiheit”, was eine weitgehend subjektive Ebene ist. Objektivierbarkeit war offenbar nicht herstellbar. Auf diese Art macht die Stiftung aber sehr deutlich, daß ihre Äußerungen weniger einen wissenschaftlichen Charakter haben, sondern die eines Denunziationssnetzwerks der Meinungsmanipulation. Wer seine berufliche Mission in der persönliche Denunziation als Teil der Meinungsfreiheit versteht, sollte sich zudem zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens vorsorglich einen neuen Job suchen.
Ich habe ein echtes Problem. Ich habe partout keine Idee wie man solche Gestalten bezeichnen könnte. “Mißgeburt” und “Kreatur” sind in die engere Auswahl gekommen, sind aber eigentlich viel zu schwach…