„Antisemit“ für Amadeu Antonio Stiftung von Meinungsfreiheit gedeckt. Stasischlampe auch?

Plötzlich ist alles ganz anders.

Die Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich, vermutlich aus den Mitteln der Steuerzahler, die der Stiftung üppig zufließen, einen Anwalt leistet, der für „eine Referentin“, der Stiftung, die partout Xavier Naidoo zum Antisemiten erklären will, tätig ist, findet, dass die Betitelung von Naidoo als Antisemit gerechtfertigt ist.

In einer Pressemitteilung, die die von Steuerzahlern ausgehaltene Stiftung veröffentlicht hat, nachdem sie oder ihre „Referentin“, so genau ist das nicht zu entscheiden, vor dem Landgericht Regensburg eine krachende Bruchlandung vollführt hat, schreibt die Stiftung:

„Die Entscheidung des Gerichts ist enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung“, erklärte die beklagte Referentin. Sie plant gegen das Urteil Berufung einzulegen“.

Und weiter:

„Die Amadeu Antonio Stiftung hält es für unerlässlich, antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen. Die Amadeu Antonio Stiftung hält auch die vom Landgericht Regensburg verbotene Äußerung für von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

 

Normalerweise würde man sagen, jetzt reicht es. Nach der krachenden Bruchlandung in Regensburg ist es gut. Wie der Landrichter in Regensburg festgestellt hat, gibt es keinen Grund anzunehmen, die Lieder von Xavier Naidoo enthielten „antisemitische Codewörter“. Alles andere als ein solches Urteil wäre auch Aberwitz gewesen.

Warum?

Stellen Sie sich vor, Sie erzählen einem Kollegen etwas von 18 Personen, die sich am 20. April zu einem Besäufnis getroffen und dabei 88 Flaschen Bier getrunken haben.

Sie erzählen das Ganze so laut, dass ein Mitglied der post-Stasi-Sprachpolizei es mitbekommt und sie wegen Volksverhetzung anzeigt, denn 18 ist der Code für Adolf Hitler, der 20. April ist sein Geburtstag und 88 bedeutet bei denen, die es wissen „Heil Hitler“.

Wie lange will man zusehen, wie diejenigen, die die Grenze zur geistigen Demenz überschritten zu haben scheinen, sich in der Öffentlichkeit breit machen, Wahnsinnige, die in Zahlen heruminterpretieren und hinter jeden Baum einen Nazi sehen, den sie dann gegenüber dem Bundesministerium für FSFJ abrechnen und zu Geld, Steuergeld machen können?

Gut, dass ein Regensburger Landrichter hier einen Riegel vorgeschoben hat. Wir wollen ja keine DDR-Verhältnisse wieder herstellen, die Unsicherheit zur täglichen Lebensgrundlage gemacht haben, so dass man nicht weiß, ob man gerade mit dem Nachbarn oder mit dem Spitzel der Stasi spricht und nicht weiß, ob das, was man gerade über den Genossen Dachdecker sagt, morgen zur Verhaftung führt, denn die Stasi-Schlampen, diejenigen, die sich an die Stasi verkauft haben, sie waren in der DDR allgegenwärtig. Das soll sich nicht wiederholen – oder?

Dessen ungeachtet wollen sich die „Referentin“, die aus ihrer Anonymität heraus weiterhin, den namentlich bekannten Naidoo als Antisemiten beschimpfen will und ihr Arbeitgeber, die aus Geldern der Steuerzahler finanzierte Amadeu Antonio Stiftung (AAS-Stiftung), nicht mit dem Urteil abfinden und für das Recht, Naidoo als Antisemiten bezeichnen zu können, streiten.

Als normaler Mensch, der mit einem normalen Ausmaß an Empathie und Boshaftigkeit ausgestattet ist, fragt man sich, worum es hier eigentlich geht. Warum ist es so wichtig, Naidoo als „Antisemiten“ bezeichnen zu können? Haben die Mitarbeiter der AAS-Stiftung dann einen dieser seltenen Momente, in denen sie Befriedigung spüren? Wenn ja, was für arme Menschen sie doch sein müssen. Oder soll Naidoo zu einer Art Fetisch aufgebaut werden, eine Art Skalp, den man auf der weißen Weste tragen könnte, wenn man denn eine hätte oder ein Schrein, den man anbeten kann?

Wie auch immer, normal ist dieser, ja man muss schon sagen: Hass, mit dem die AAS-Stiftung und ihre „Referentin“ Naidoo verfolgen, nicht. Und das ist eine Meinungsäußerung, deren Richtigkeit– so unsere Hypothese – ein beliebiger Psychiater belegen könnte.

Das Urteil aus Regensburg steht, und bei der AAS-Stiftung scheint man zu schäumen.

Die – man hätte es getippt: AnwältIN der AAS-Stiftung, eine „Anwältin Oster“, sagt: „Ich würde sagen, dass eine Person generell mit seinen Äußerungen verbunden ist“.

Wenn dem so ist, dann ist Oster GENERELL nicht des Deutschen mächtig, denn eine Person kann nicht generell mit seinen, sondern nur mit IHREN Äußerungen verbunden sein.

Zum Glück, für „AnwältIN Oster“ ist dies aber nicht so, denn schon seit der Antike und vermutlich schon lange zuvor, wurde der Schluss von dem, was eine Person gesagt hat, auf das, was die Person ist, als genetischer Fehlschluss oder Fehlschluss der Bejahung des Konsequens bezeichnet; zum Glück für AnwältIN Oster, die vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit Äußerungen für ihre Mandanten macht. Wenn man AnwältIN Oster immer zurechnen wollte, was sie sagt, dann wäre sie eine Hetzerin für den Fall, dass sie Beleidigungen wie „Antisemit“ wiederholt und behauptet, derartige Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, ohne dass der oder die Richter dieser Ansicht folgen. Und man stelle sich vor, AnwältIN Oster sei im Strafrecht tätig. Was sie wohl in Strafverhandlungen alles an Äußerungen von sich gibt. Würde man ihr das alles zurechnen … Man müsste sie wohl sofort inhaftieren.

Gut, dass der rationale Teil der Bevölkerung auf die oben genannten Fehlschlüsse verzichtet.

Gut auch, dass der rationale Teil der Bevölkerung sich nicht die Logik der AAS-Stiftung zu eigen macht. Es sei unerlässlich, so die Stiftung in allem Hochmut, „antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen“, also Naidoo als Antisemit zu bezeichnen. Und wer entscheidet, was eine antisemitische Äußerung und eine Verschwörungserzählung ist? Na, die AAS-Stiftung.

Nun ist der Regensburger Landrichter der AAS-Stiftung nicht gefolgt und hat festgestellt, dass die „Referentin der AAS-Stiftung nicht nachgewiesen habe, dass Naidoo ein Antisemit sei. Entsprechend könne auch nicht behauptet werden, dass er ein Antisemit sei. Das könne nicht einmal behauptet werden, wenn er antisemitische Liedtexte singen würde.

Im Gegensatz dazu ist bekannt, dass Mitarbeiter der AAS-Stiftung in der Vergangenheit enge Beziehungen zur Stasi unterhalten haben, ja für die Stasi gespitzelt haben. Was heißt das nun für freie Meinungsäußerungen, die die Bezeichnung „Stasi-Schlampe“ beinhalten, also eine Bezeichnung dafür, dass sich jemand an die Stasi verkauft hat?

Wir haben dieses Urteil übrigens vorhergesagt!

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