Das Recht gegen die Bevölkerung verteidigen [Aidoudi-Soap Folge 11]
Der deutsche Rechtsstaat ist dem Untergang geweiht. Torsten Beermann vom WDR hat den Untergang in der ARD vorhergesagt: “Die wahre Gefahr”, so seine Überzeugung, “ist nicht mehr Sami A[idoudi]”.
Sami Aidoudi, der Gegenstand einer Juristen-Posse, die Richter auf Gesetzestext pochen sieht, selbst dann, wenn die objektiven Feststellungen, wie Juristen sich so gerne ausdrücken, den Hohn des Beharrens auf juristischer Kleinbuchstabentreue in die Welt schreien, macht wieder einmal in Abwesenheit Schlagzeilen.
Weil es keinen Zettel mit einem amtlichen Stempel gibt, auf dem steht, dass in Tunesien nicht gefoltert wird, deshalb darf Sami Aidoudi nicht abgeschoben werden. Das Abschiebehindernis ist nun durch alle Instanzen bestätigt worden, und zwar unter ausdrücklicher Ignoranz der Realität. Das OVG Münster hat ausdrücklich festgestellt, dass die Frage, ob Sami Aidoudi in Tunesien TATSÄCHLICH Folter droht, gar nicht gestellt, geschweige denn im Urteil berücksichtigt worden ist.
Dieses Beharren auf einem Rechtsstandpunkt findet Torsten Beermann vom WDR richtig und nimmt es zum Anlass, um in der ARD das, was man im Englischen einen Rant nennt und was man vielleicht am besten mit „eine Tirade ablassen“ übersetzt, abzulassen.
Es gehe um den Rechtsstaat. Nicht dem Rechtsempfinden der Bevölkerung müssten Urteile entsprechen, sondern „unserem Recht und Gesetz“. NRW-Innenminister Reul müsse zurücktreten, weil er Richter kritisiert und auf die Verfassung einen Eid geschworen habe, weshalb er nach Ansicht von Beermann die Ausländerbehörde der Stadt Bochum, die die Abschiebung von Aidoudi angeordnet hat und von der sich Verwaltungsrichter, die bekannt lahmste Adresse im Rechtszug der Bundesrepublik, hinter’s Licht geführt sehen, hätte kritisieren müssen.
Die meisten deutschen Journalisten sind an Peinlichkeit kaum mehr zu überbieten.
Zunächst einmal hat Herr Reul zwar auf die Landesverfassung von NRW einen Amtseid geleistet, aber eben auf die Landesverfassung, nicht auf das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Sodann stellt sich die Frage, wo Recht und Gesetz, die Herr Beermann als so unveränderlich und in keiner Weise dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zugänglich ansieht, eigentlich herkommen?
Sind beide vom Himmel gefallen?
Wohl kaum.
Wurden Sie bei der ARD angepflanzt und geerntet?
Auch nicht.
Gesetze werden im Parlament verabschiedet, von Abgeordneten im Auftrag des Volkssouveräns (das ist die Bevölkerung, nebenbei bemerkt).
Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.
Man kann sich das leicht vergegenwärtigen, wenn man in Kairo am Straßenrand das ständige Hupen unzähliger Fahrzeuge zur Kenntnis nimmt, das eigentlich verboten ist.
Kriminologen wurden früher nicht müde, über die Notwendigkeit der Legitimation von Gesetzen zu schreiben. Diktatoren, die diese Legitimation nicht hatten, wussten, dass Sie die Einhaltung ihrer Gesetze mit Gewalt durchsetzen müssen. Nur bei der ARD beschäftigte Journalisten sind offensichtlich der Meinung, dass Hammurabi aus dem Pantheon der Sumerer herabgestiegen ist, um im Kanzleramt persönlich den Stein der Gesetze vorbeizubringen, der auf ewig unabänderlich und jedem Abgleich mit dem Rechtsempfinden entzogen ist.
„Nein, Herr Reul“, so kann man Beermann fast schreien hören, „Gerichtsurteile müssen unserem Recht und Gesetz entsprechend. Punkt.“
Damit wurde Roland Freisler in der ARD gerade begnadigt, denn seine Urteile haben den im Dritten Reich gültigen Gesetzen entsprochen. Und wir müssen nachträglich all die DDR-Richter begnadigen, die wegen der Anwendung von DDR-Recht nach BRD-Recht und wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung und anderer Delikte im Amt verurteilt wurden.
Nein, Herr Reul, Gesetze sind nicht sakrosankt und Richter stehen nicht über dem Rechtsempfinden der Bevölkerung. Es mag für schlichte Gemüter attraktiv sein, sich einer höheren Autorität zuordnen zu können, aber das Oberverwaltungsgericht Münster ist keine höhere Autorität, das OVG ist eine Ansammlung von dem, was man im Pfälzischen Diwwelschisser nennt, Richter, die nicht über den ersten Paragraphen hinaus schauen können, die auf Rechtspraxis pfeifen und sich lieber in Rechtsscholastik versenken, als dass sie sich auch nur einen Moment auf die Realität einlassen würden. Dabei vergessen sie, dass es Recht und Gesetz nur wegen dieser Realität gibt und dass beide nicht etwa dem Zeitvertreib von Juristen dienen.
Die Realität ist, dass Sami Aidoudi als Gefährder eingestuft ist, also als Person, von der mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, dass sie eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt.
Die Realität ist, dass Sami Aidoudi in Tunesien nicht gefoltert wird, weil in Tunesien nicht gefoltert wird, auch dann nicht, wenn deutsche Richter sich das wünschen.
Die Realität ist, dass Sami Aidoudi die deutschen Steuerzahler Geld kostet und bei Rückkehr weder die Gebühren seines Anwalts noch die Kosten seines Lebensunterhalts selbst tragen wird.
Die Realität ist, dass sich eine Meute von Gutmenschen unter guter richterliche Miene zum bösen Spiel in Asylverfahren unter Ausnutzung noch der letzten Klage- und Einspruchmöglichkeit eine goldene Nase verdient.
Die Realität ist, dass Richter des OVG-Münster es wichtig finden, einer verqueren Rechtslogik ohne jegliche Verbindung zur Realität zu folgen, während sie es für unwichtig halten, die Bevölkerung vor einem Gefährder und die Steuerzahler vor den Kosten zu schützen, die Aidoudi verursachen wird, wenn er wieder nach Deutschland kommt.
Die Realität ist, dass Aidoudi von den Tunesischen Behörden auf freien Fuß gesetzt wurde, wohl damit er vor seiner Folter nach Deutschland flüchten kann, oder damit die Tunesischen Sicherheitsbehörden ein Problem weniger haben, um das sie sich kümmern müssen.
Weder braucht ein Land Richter, die Urteile sprechen, die jedem Rechtsempfinden widersprechen noch Sykophanten, die öffentlich-rechtlichen Beifall dazu klatschen, wie Steuerzahler geschädigt werden und die Bevölkerung gefährdet wird.
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Ich wollte mich über die gelungene Wortwahl jedes mal amüsieren, aber immer wieder blieb mir das Lachen im Halse stecken.
Habe gerade zum Thema bei FB geschrieben:
“Rechtsmittelstaat! Nach dem Mathematikstudium musste ich lernen, dass juristische Logik mit mathematischer nichts zu tun hat, mit dem Empfinden breiter Teile der Bevölkerung offensichtlich auch nicht. Das soll nicht heißen, dass ich geregelte rechtliche Verhältnisse nicht mag, wir haben aber inzwischen einen Zustand erreicht, in dem es eher vom Überblick der Anwälte, als von der codifizierten Rechtslage abhängt…”
Fiat iustitia et pereat mundus. Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum “wir” eigentlich Osama bin Laden kein Asyl angeboten haben. Vielleicht könnte er noch leben und noch mehr Gutmenschen mit versorgen, denn er brauchte ja noch teure medizinische Behandlungen. Stattdessen mußte der arme Kerl in Tora Bora und später in einem Kaff in Pakistan versauern, um dann angeblich von den Navy Seals nach angeblich islamischer Sitte auf See bestattet zu werden. Einfach würdelos und unmenschlich!
Natürlich müssen Gerichtsurteile Recht und Gesetz entsprechen. Sonst wäre es nämlich Rechtsbeugung. Gleichzeitig ist es jedoch üblich, dass Recht und Gesetz interpretiert wird. Also die Frage gestellt werden muss, was der Gesetzgeber erreichen wollte. Womit das Beharren auf offensichtlich unnötiges Dokument bestenfalls eine Farce ist.
Liegen eigentlich entsprechende Dokumente aus Griechenland, Italien oder Spanien vor? Nicht, dass ich auch nur vermuten würde, dass dort gefoltert werden würde. Nur ohne ein solches Dokument könnte es ja passieren, dass Asylbewerber, die sich dort zuerst beworben hatten, aufgrund von theoretischer Foltergefahr nicht zurückgeschickt werden dürfen.
“Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.”
Diese Aussagen sind falsch. Ein Gesetz wird tatsächlich nach genau einer Laune veabschiedet: Findet sich dafür eine Mehrheit, einen positiven Zweck brauchen Gesetze schon gar nicht erfüllen.
Aber Sie können mich gerne überzeugen, daß Art 12 a einen positiven Zweck hat. Sie können mich auch gerne überzeugen das Art. 14 rundweg positiv ist.
Sie können mich auch gerne davon überzeugen, daß die Gesetze für die Bankenrettung und die Rettungspakete der Länder von den Bürgern “akzeptiert” wurden. Wenn Sie mir mitteilen wie denn die Bürger ihre Akzeptanz zeigten und ja ab wann man davon reden kann.
Warum halten wir es nicht umgekehrt. Sie überzeugen mich davon, dass die Gesetze NICHT akzeptiert wurden. Indikatoren dafür, dass Gesetze nicht akzeptiert werden, sind Widerstand oder Reaktanz. Solange es nicht zu einer breiten Ignoranz oder Reaktanz oder Widerstand gegen Gesetze gibt, muss man davon ausgehen, dass sie akzeptiert sind -oder?
Nun das ist gar nicht schwer. Schauen wir dazu in https://dejure.org/gesetze/AEUV/123.html
Erklären Sie mir warum die EZB Bilanz um ein paar Billonen an Staatspapieren aufgegangen ist.
Oder Alternative schauen wir in § 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Sie schreiben mir wo es die begründeten Ausnahmen für irgendwo um 65 000 zugewanderte ohne Ausweis ist.
Diese Gesetze stehen werden aber von den Staatsangestellten entweder nicht akzeptiert oder nicht beachtet.
Erläutern Sie mir bitte wie man gegen Artikel 12 a des GG vorgehen könnte. Wie überhaupt kann ein Nichtabgeordneter Einfluss auf die Gesetzgebenung nehmen:
Ich denke, jetzt sind Sie mal mit dem überzeugen dran…..
Sie haben nicht verstanden, was mein Argument war: Solange eine Diskrepanz zwischen Rechtssatz und Rechtspraxis und Rechtsempfinden besteht und sich kein Widerstand regt, um diese Diskrepanz zu beseitigen, geht sie den meisten Leuten schlicht am Arsch vorbei und ist daher belanglos, die Akzeptanz der Gesetze ist damit konkludent. Erst wenn sich Widerstand in welcher Form auch immer regt, der Ausmaße annimmt, die eine Veränderung herbeiführen können, dann kann man davon sprechen, dass keine Akzeptanz der Gesetze mehr vorhanden ist. Beim Asylrecht scheint der Punkt langsam erreicht zu werden.
“Erst wenn sich Widerstand in welcher Form auch immer regt, der Ausmaße annimmt, die eine Veränderung herbeiführen können, dann kann man davon sprechen, dass keine Akzeptanz der Gesetze mehr vorhanden ist. Beim Asylrecht scheint der Punkt langsam erreicht zu werden”
Einverstanden, es ändert aber nicht an der Gültigkeit von Gesetzen. Wenn diese weiterhin verfolgt werden gelten Sie, egal wie viele dagegen sind oder nicht. Auch wenn Sie nicht verfolgt werden, gelten die immer noch vor Gericht.
Nur das ist nicht das Thema:
Das ist es:
““Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.”
Und das sind nun mal falsche Aussagen. Ich wäre Ihnen immer noch verbunden darauf einzugehen. Solange das nicht geklärt ist können wir gerne weiter aneinander vorbei schreiben. Diese Aussagen sind falsch und sind zu korrigieren oder zu belegen – IMO.
Weiterhin vergessen Sie eines ganz bestimmt. Niemand in D kennt alle Gesetze die für einen gelten. Nicht einer. Somit gibt es Gesetze die bestehen, die Sie aber nicht kennen und somit gar nicht beachten können. Das Ergebnis wenn es aber jemand weiß und Sie deswegen belangt ist – Unterkunft bei der Staatsgewalt und/oder strafen.
Sie können ja mal versuchen festzuhalten welche Gesetz alleine für die Führung Ihres Blogs gelten. Schreiben Sie uns mal was Sie da so alles finden.
Nehmen wir mal DSVGO. Was genau davon gilt für Sie und wie akzeptiert ist bei Ihnen?
“Diese Aussagen sind falsch” schreiben Sie. Nur: Die Aussage, dass diese Aussagen falsch seien, ist falsch. Ich hätte vermutet, dass das unmittelbar einsichtig ist. Aber da dies offensichtlich nicht der Fall ist, hier ein paar Beispiele:
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, sein Auto nicht im Parkverbot abzustellen.
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, seine GEZ-Gebühren zu überweisen,
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, das Autofahren bleiben zu lassen, weil er keinen Führerschein hat.
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, eine Frau einzustellen, nur, weil irgendjemand Lust hatte, in einem Papierschnipsel, der mit der Überschrift “Gesetz” versehen ist, zu formulierne, dass man Frauen gegenüber Männern zu bevorteilen hätte.
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, nicht die tolle CD aus dem Laden mitzunehmen, ohne für sie zu bezahlen,
etc. etc. etc.
Und wie Michael Klein schon angemerkt hat hupt in Kairo alle Welt ständig, obwohl lustige runde Schilder in der Gegend herumstehen, auf denen eine Hupe abgbildet ist, die durchgestrichen ist und das hübsche Schild mit einem roten Rand versehen ist – wen interessiert’ss?!
Ob Menschen sich zu Vorgaben, die andere ihnen zu machen versuchen, konform verhalten oder nicht, ist und bleibt ihre Entscheidung. Das mag einem passen oder nicht, und denen, die ein Interesse daran haben, die Erfüllung bestimmter Vorgaben zu machen, passt es in der Regel nicht, aber das ändert nichts an den Tatsachen. Und Tatsache ist, dass Menschen in der realen Welt in konkreten Situationen entscheiden werden, wie sie sich verhalten, ob sie einer Vorgabe gerade folgen wollen oder nicht.
Und das gilt für sämtliche Versuche, Vorgaben zu machen. Nehmen Sie z.B. Ihren apodiktischen Satz: “Diese Aussagen sind falsch.” Sie erwarten nicht im Ernst eine andere Antwort darauf als einen ebenso apodiktischen Satz wie ich ihn oben als Antwort formuliert habe. Abre Sie können mich gerne davon überzeugen, dass apodiktische Sätze einen Einschüchterungscharakter haben und das Handeln von Leuten in die vorgebenen Bahnen lenken, wenn Sie mir mitteilen, warum denn Leute so naiv sein sollten, sich von apodiktischen Sätzen von Möchtegern-Einschüchterern einschüchtern zu lassen und ab wenn man sagen kann, dass ihrer ausnahmsweisen Beachtung von Vorgaben Konformität und wann Gleichgültigkeit zugrunde liegt.
Wenn Sie mit Dingen wie “Bankenrettung” kommen u.ä. verweisen Sie damit auf einen grandiosen Mißstand, nämlich die äußerst bedauerlichen Übergriffe des Gesetzgebers auf Bereiche, die ihn nichts angehen, hier: die Marktwirtschaft, die inzwischen Legion geworden sind. Die schlichte Tatsache, dass ein einzelner Bürger nicht mit seinem Verhalten deutlich machen kann, was er davon hält, ist ein definitorisches Merkmal dafür, dass es sich hier nicht um Gesetze handelt, deren Befolgung oder Nicht-Befolgung jedem Menschen tatsächlich frei steht, sondern um Übergriffe, die bestimmte Oligarchien aufgrund bestimmter partikularer Interessen vollziehen, die Zwangsmaßnahmen ähneln und längst den Charakter eines das Zusammenleben der Menschen regelnden Gesetzes verloren hat. Solange Menschen dem konkreten Übergriff gegenüber gleichgültig gegenüberstehen oder meinen, das hätte auch für sie selbst etwas positives, solange schauen sie dem Treiben zu. Aber das sollte einen nicht in die falsche Sicherheit wiegen, dass Menschen gar nicht anders könnten als jeden Übergriff zu dulden und sich den Grillen irgendwelcher Gesetzgeber, Möchtegern-Einschüchterer oder Juristen zu unterwerfen.
Eigentlich ist aus der Geschichte hinreichend bekannt, dass bislang noch jedes “establishment” durch die Unzufriedenheit der Bevölkerung beendet wurde, die zum Gegenstand von Vorgaben gemacht wurde oder werden sollte (von den destruktiven Effekten von Naturkatastrophen auf Gesellschaften abgesehen). Ich vermute, dass das ein grundlegendes soziales Gesetz ist.
Frau Diefenbach, das ist über das Thema um das es geht irrelevant.
“Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, sein Auto nicht im Parkverbot abzustellen.
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, seine GEZ-Gebühren zu überweisen,
Kein Mensch kann einen anderen Menschen zwingen, das Autofahren bleiben zu lassen, weil er keinen Führerschein hat.
Wo habe ich was anderes behauptet? Habe ich nicht: Sie behaupten:
““Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.”
Das was Sie schreiben hat mit dem was ich falsch nannte nichts zu tun. Ich ersuche noch mal höflich auf diese Punkte einzugehen.
Diese Aussagen von Ihnen sind falsch und entweder ich liege damit falsch dann können Sie mich korrigieren indem Sie mir einfach mitteilen woher Sie diese Behauptung nehmen. Oder Sie sehen ein, das Sie falsch liegen und ändern das. So wie Sie es schreiben bleibt es falsch.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe lange überlegt, ob ich zu Ihren Ausführungen einen Kommentar abgeben soll. Einerseits habe ich durchaus Verständnis für die gehässige Bewertung von richterlichen Urteilen, andererseits fehlt offenbar das Wissen über bestimmte Zusammenhänge, die die Entscheidung der Aidoudi-Soap beeinflußt haben.
1. Zur Entscheidung des VG Gelsenkirchen ist folgendes zu bemerken: es gibt seit Jahrzehnten eine nicht kodifizierte Regel bei sogenannten Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten, wonach die den Verwaltungsakt erlassende Behörde abwartet, bis das zuständige Verwaltungsgericht über den Eilantrag entschieden hat. Der Grund hiefür liegt darin, daß die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Asylkammern entsetzlich überlastet sind, und durch die Vollstreckung des mit einem Rechtsmittel angegriffenen Verwaltungsaktes keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor die richterliche Entscheidung vorliegt. Man muß sich nur vorstellen, daß eine Behörde z.B. eine Abrißverfügung eines Gebäudes erläßt, der Bauherr diesen Bescheid mit einem Eilantrag anficht, die Behörde jedoch die Entscheidung nicht abwartet, sondern im Wege der Ersatzvornahme das Gebäude abreißt. Das VG Gelsenkirchen war offensichtlich wegen der Verletzung der “Abwarteregel” zu Recht stinksauer. Zumindest hätte die Stadt Bochum das VG Gelsenkirchen darauf hinweisen müssen, im Fall Aidoudi nicht abwarten zu wollen.
2. Es ist falsch, den schwarzen Peter der Justiz zuzuschieben, wenn man meint, das VG Gelsenkirchen und das OVG Münster hätten angesichts der bestehenden Gefährdungslage anders entscheiden müssen. Der Grund hierfür liegt nicht in der mangelnden intellektuellen Ausstattung der Richter, die diese Entscheidung getroffen haben, sondern in unseren bescheuerten Gesetzen!!!
Wenn unsere links-grün versifften Gutmenschen in der Politik nicht in der Lage sind, auch nur annähernd sinnvolle gesetzliche Regeln im Umgang mit Asylbewerbern zu schaffen, dann darf man hinterher nicht die Gerichte verantwortlich machen. Es ist nun mal so, daß die Feststellung des Bundesverwaltungsamtes für Migration, Aidoudi drohe Folter in Tunesien, rechtskräftig ist. Es verstößt gegen elementare Regeln eines Rechtsstaates, wenn eine rechtskräftige Entscheidung jederzeit durch ein Gericht einkassiert werden könnte. Dazu muß man sich nur vorstellen, daß in einem Zivilprozeß der Anspruch eines Klägers auf Zahlung von x-Euro rechtskräftig festgestellt worden ist; drei Jahre später ist ein anderes Gericht der Meinung, daß das vorhergehende Urteil unzutreffend ist und entscheidet gegenteilig. Es geht also um das Prinzip der Rechtssicherheit gegen inhaltliche Richtigkeit. Der Fehler im Fall Aidoudi liegt darin, daß unsere unfähigen Politiker – vielleicht sind sie gar nicht unfähig, sondern bösen Willens – gesetzliche Regeln schaffen, an die die Gerichte gebunden sind, im vorliegenden Fall, daß die Frage, ob Aidoudi in Tunesien die Folter droht, nicht geprüft werden darf.
Auch wenn ich Ihrer Meinung beipflichte, daß Urteile oft der Logik widersprechen, ist der Fall Aidoudi nicht geeignet, sich abwertend über die beteiligten Richter des VG oder OVG zu äußern, weil sie sicher nicht für die bescheuerte Gesetzeslage verantwortlich gemacht werden können. Ich schließe mit dem Bemerken von Prof. Mausfeld, der in einem ähnlichen Zusammenhang von der “Verrechtlichung des Unrechtes” gesprochen hat. Natürlich ist es Unrecht, daß die Bürger der BRD einen Terroristen ins Land holen sollen. Aber die Regierung ist verantwortlich für diesen Unsinn, nicht die Gerichte.
Abschließend: ich bin Jurist, aber kein Verwaltungsrichter.
Was ist nur aus dem “Ermessensspielraum” geworden. Gerade Verwaltungsrichter mit ihren vage formulierten Gesetzen, in denen sich so gut wie kein bestimmter Begriff findet, haben ihn.
Es gibt bei rechtskräftigen Feststellungen keinen “Ermessensspielraum”. Die Gründe, die eine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung zulassen, sind abschließend gesetzlich geregelt. Nochmals: die gesetzliche Regelung, daß der Status eines Asylbewerbers für alle Ewigkeit rechtskräftig festgestellt wird, ist der Unsinn. Sie bemängeln zu Recht, daß sich die Verhältnisse in Tunesien geändert haben gegenüber dem Zeitraum 2010, als die Feststellung des Bundesamtes für Migration, in Tunesien drohe Aidoudi die Folter, rechtskräftig wurde. Wenn unsere unfähigen Politiker – und darunter sind genügend Juristen – in das Gesetz einen einfachen Passus aufgenommen hätten, daß die Feststellungen über die Grundlage der Asylgewährung jederzeit(!!) aufgehoben werden können, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die zur Asylgewährung geführt haben, entfallen sind, dann hätten die Gerichte mit Sicherheit anders entschieden. Aber das ist ja von der links-grün versifften Politik nicht gewollt. Darin liegt der eigentliche Skandal.
Bei allem Respekt – dass Sie Jurist sind, hätte man auch ohne Ihre Information am Ende des Kommentars mit sehr geringer Irrtumswahrscheinlichkeit sagen können, jedenfalls dann, wenn man Soziologe ist, wie ich es bin 🙂
Und zwar deshalb, weil sich Ihre gesamte Darstellung in dem engen Rahmen bewegt, den sich Juristen setzen und den sie zu verabsolutieren neigen, ohne zu berücksichtigen, dass die reale Welt dort draußen samt der realen Menschen real existiert und nicht als Denkspiel in einem Netz von irgendwelchen Rechtssätzen, die die realen Menschen zum größten Teil gar nicht kennen und sofern sie sie kennen, zum großen Teil ignorieren, was auch gut so ist, weil sonst das Zusammenleben der Menschen nicht mehr funktionieren würde.
Der real existierende Mensch in der real existierenden Welt bildet sich gewöhnlich ein, dass Entscheidungen von Institutionen ein SINN zugrundeliegen würde. Mit dem Asylrecht z.B. verbinden die meisten Menschen m.W. den Sinn, in ihrem Herkunftsland Verfolgte vor Folter oder einem gewaltsamen Tod zu schützen.
Wenn jemand nachweislich nicht direkt von Folter oder gewaltsamem Tod bedroht ist, kann das Asylrecht logischerweise nicht greifen. So einfach ist das. Da hilft es auch nicht, dass sich die Bürokratie statt auf die beobachtbare, aktuelle Realität auf irgendwelche Papiere beruft, die im Jahr 2010 vielleicht (!) Geltung hatten, aber akutell jedenfalls nicht auf die Realität zutreffen. Damit ist der SINN des Asylrechts ad absurdum geführt, und das finden die Leute pervers, eben WEIL sie mit dem Asylrecht (noch) eine Sinn verbinden, was ich persönlich sehr erfreulich finde. Sehr unerfreulich finde ich deshalb Versuche, das Asylrecht so lange und umfassend zu pervertieren, bis auch der letzte Mensch in Deutschland der Überzeugung ist, dass das Ganze nur eine Farce ist und nicht der Erhaltung wert. Dafür möchte ich persönlich nicht verantwortlich zeichnen, und insofern Juristen auch Menschen sind, täten sie gut daran, über ihre persönliche Verantwortung in der Gesellschaft, in der sie tätig sind und FÜR die sie tätig sein sollten, nachzudenken statt sich in die vermeintlich “sichere” Welt irgendwelcher Paragraphen zurückzuziehen, die nur solange Bestand haben kann wie die Menschen in der Gesellschaft einen SINN mit ihnen verbinden.
Aber leider ist das nicht alles, denn tatsächlich steht neben der Pervertierung des Asylrechts durch Paragraphenreiterei die durch die Tatsachen begründbare Gefährdung der Bevölkerung in Deutschland durch einen hinreichend bekannten und gewaltbereiten Extremisten auf dem Spiel.
Mir ist es ein Rätsel, wie es Jursiten schaffen, sich soweit von ihrer Verantwortung für das Wohl aller (in einem Land und außerhalb des Landes, sofern die Menschen dort einmal wirklich auf Asyl angewiesen sein werden) zu entledigen, dass sie sowohl das Asylrecht als auch die Sicherheit der Wohnbevölkerung gefährden. Vielleicht ist es wirklich so, dass das Studium der Juristerei aus irgendwelchen Gründen Automaton produziert, die keinen Sinn mit ihrem Tun verbinden; ich weiß es nicht. Aber ich weiß, dass sich niemand, auch oder besonders Juristen nicht, darüber zu wundern braucht, wenn die Institutionen immer mehr ihren Vertrauensvorschuss, den Menschen ihnen geben, einbüßen und dementsprechend immer weniger fähig werden, das Zusammenleben der Menschen zum Wohl aller zu regeln.
Und meine Beobachtung ist, dass Institutionen derzeit so sehr in ihrer Eigenlogik und zuweilen in ihrer Ideologie befangen sind, dass sie es nicht merken oder sie es nicht stört, dass Menschen mit ihnen keinerlei Sinn und Existenzberechtigung mehr verbinden können. Als Soziologe kann ich nur davor warnen, diese Entwicklung einfach zu ignorieren. M.E. müssen Institutionen im Interesse aller Bürger schnellsten wieder im Interesses des Auftrages zu handeln lernen, den Menschen ihnen gegeben haben und der allein ihre (Weiter-/)Existenz legitimiert. Bekanntermaßen hat nichts, was von der Mehrheit einer Bevölkerung als illegitim betrachtet wird, eine nennenswerte längere Existenzspanne als drei Jahrzehnte….
Werter Ulrich Rainer Wittmann,
Ihr Punkt des Abwartens ist klar dargestellt.
“…wenn man meint, das VG Gelsenkirchen und das OVG Münster hätten angesichts der bestehenden Gefährdungslage anders entscheiden müssen..”
Ausgehend von Art. 2,(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und Art 1,(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar ( ! ! !) geltendes Recht, meine ich, dass sich hierbei um bindendes und vorrangiges Recht handelt, welches offensichtlich von den Gerichten in keiner Weise berücksichtigt, ja nicht einmal erwähnt worden ist. Dabei ist dieses Grundrecht auf Leben (Art2,2) als höherwertiges Rechtsgut des Staatsvolkes mit Sicherheit vorrangig gegenüber einem -seltsamerweise bei nicht gegebener Folterdrohung- Recht auf Folterfreiheit, welches letztendlich nur ein Gesundheitsrecht ist.
Die Existenz dieser Problematig ist gegeben u.a. durch die Tötungsdrohungen des vermutlichenTerroristen.
Ich gehe deshalb davon aus, dass die Gerichte in Anwendung dieser Grundrechte hätten anders entscheiden müssen oder darzulegen gehabt hätten, warum diese Grundrechte des Staatsvolkes hier keine Berücksichtigung finden.
Gestatten Sie mir, dass ich die Problematik des Abwartens und der Asylgesetze als absolut nachrangiges,- ich möchte fast sagen, minderwertiges- Recht bezeichne,
welches in diesem Fall nicht als tragender Entscheidungsgrund herangezogen werden kann
Wie wäre es mit einer Darlegung zum Rechtspositivismus ?
Gestatten Sie mir noch zwei Hinweise :
Der Unrechtsstaat DDR hat sich dadurch ausgezeichnet hat, dass die Grundrechte dort nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze Geltung hatten.
Jurastudium, Erstsemester, Professorenhinweis : “..und schauen sie sich bitte genau an, was am Ende dabei rauskommt” !
Zum Juristen / Soziologen – Disput würde ich gerne kommentieren, das Recht befindet sich nicht im Eigentum der Juristen.
Lieber Herr Wittmann,
das haben Sie gut gesagt. Mir geht durch den Kopf ob nicht die Juristen/Richter sich über den Zustand ihrer Werkzeuge mehr beklagen müssten.
Abschließend: ich heiße nur so 😁.
Wie schön, daß ein OVG Zwangsgelder gegen die Regierung verhängt, weil sie Gerichtsentscheidungen mi9achtet hat – nun gibt es unausweichlich Zwangsgelder für nicht vollzogene Abschiebungsentscheidungen!
Hab noch mal geschaut wer in D Gesetze beschließt:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16426/gesetzgebung
Nur Abgeordnete, also nix mit Zustimmung der Bevölkerung, auch steht da nichts von positiv sein. Einfach nur wie es wird.
Es geht nicht darum, wer Gesetze beschließt, sondern darum, wer sie akzeptiert oder nicht. Schwer zu verstehen? Man muss Gesetze, die vom Parlament verabschiedet wurden, NICHT befolgen. Jeder hat die Freiheit, Gesetze zu ignorieren oder gegen Gesetze zu opponieren. Wer weder das eine noch das andere tut, stimmt zu.
Ignorieren Sie einfach mal Gesetze. Ich besuche Sie dann mal im Gefängnis. Nur weil man sich an Gesetze hält heißt noch lange nicht, daß man zustimmt. Gegen Geetze opponieren, können Sie gerne machen, das ändert aber am Gesetz nicht und es ändert auch nichts daran, daß die Bürger bei der Gesetzgebung keinen Einfluss haben.
Das ist genau der Punkt: Entweder man hat das Rückgrat für seine Nicht-Akzeptanz Konsequenzen in Kauf zu nehmen oder man suhlt sich in der Rolle dessen, dem oktroyiert wird. Zwischen beidem vermittelt nichts.
Wieso denn “Gefängnis”? Man kann doch einfach irgendwo Asyl beantragen, wenn man vom deutschen Staat verfolgt wird. Mit scheint, dass Sie im Augenblick gute Chancen hätten, in den USA Asyl zu erhalten, wenn sie in Deutschland wegen irgendeines Unsinns vom Staat verfolgt werden, z.B. weil der Staat darauf besteht, dass nur er ein Recht auf schulische Bildung (zwecks “Charakterbildung” der zukünftigen Staatsbürger) hat, oder weil er Zwangsgeld von Bürgern erpresst, die die Verlautbarungen des Staatsfunks in Radio und Fernsehen nicht nutzen wollen.
Und überhaupt: es ist offensichtlich ein Leichtes, unterzutauchen oder über eine Grenze zu entwischen, wenn man staatlicher Verfolgung in Deutschland entgehen möchte.
Nur, weil Sie persönlich vielleicht nicht die Phantasie haben oder den Mut, Gesetze, die sie falsch finden, zu ignorieren, bedeutet das nicht, dass Sie daraus ableiten können, Gesetze seien an sich irgendwie verbindlich.
Wie Sie im Übrigen wissen sollten, schert sich keiner um die Gesetzgebung bezüglich des Erwerbs und der Haltung von Sklaven im alten Rom. Das Gesetz zur Reinerhaltung der Rasse gilt m.W. auch nicht mehr. Oder vielleicht doch, aber niemand würde es heute anwenden, ohne sich entweder lächerlich zu machen oder gelyncht zu werden. Das zeigt hinreichend deutlich: Gesetze kommen und gehen, und selbst die, die es gibt, werden zum großen Teil gar nicht angewendet (schon weil sie teilweise widersprüchich sind, wie ich aus erster richterlicher Hand weiß); sie sind nicht allzu ernst zu nehmen, und sie treten so oder so außer Kraft, wenn sich das Empfinden der Leute darüber, was richtig oder falsch ist, was wie geregelt werden sollte, verändert.
Gesetze sind bloß Papier und Einschüchterungsmechanismen. Sie funktionieren als Einschüchterungen in Teilen, in Teilen nicht. Sie kommen und gehen. Gesetze ändern nichts daran, was real existierende Menschen richtig oder falsch finden, und das wird auch nicht dadurch verändert, dass eine kleine Clique von Leuten (nämlich die sich stark verselbstädnigen “Repräsentanten des Volkes”) ihre persönlichen Deutungen und Interessen dadurch Geltung zu verschaffen versuchen, dass sie sie als “Gesetze” aufzuoktroyieren versuchen. Natürlich werden aber die(vor allem: psychologischen) Kosten des Ignorierens eines Gesetzes auf Vernunft- oder Gewissensgründen umso höher, je mehr unkritische, träge oder ohne persönliche Integrität ausgestattete Mitmenschen bereit sind, fraglos jeden sinnentleerten Quatsch zu akzeptieren, nur, weil er als “Gesetz” getarnt ist. Und deshalb trägt jeder mit seiner Feig- oder Trägheit jeden Tag dazu bei, dass sich Institutionen immer mehr von der Realität entfernen und Chaos anrichten. Es gibt diesbezüglich keinen “Zuschauerplatz” für irgendjemanden in der Gesellschaft.
Und noch mal was über Bürger und Recht:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/sami-a-herbert-reul-abschiebung-justiz-kritik
Auch nix mit Zustimmung der Bevölkerung.
Darum geht es – wie bereits ausgeführt – auch überhaupt nicht.
Sie schreiben: “Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.”
Nun es sollte für Sie kein Problem sein zu belegen, daß Gesetze einen positiven Zweck haben müssen. Es ist eine Behauptung von Ihnen, erst mal. Wenn es so ist wie Sie schreiben, dann nennen Sie mir genau den Beleg wo das festgeschrieben ist:
Noch mal: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16426/gesetzgebung Dort steht überhaupt nichts von positivem Zweck. Weil es irrelevant ist !
“Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.””
Da ist auch falsch weil kein Bürger überhaupt einen Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann:
“Hat das Gesetz Bundestag und Bundesrat durchlaufen, wird es von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es unterschreibt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst damit tritt es in Kraft.
Es ist völlig irrelevant was der Bürger von Gesetzen hält. Entweder er hält sich dran und kommt davon, er hält sich nicht daran und landet im Gefängnis oder er hält sich nicht daran es passiert aber nichts weil es keinen interessiert.
Es ist an Ihnen zu belegen, daß der Bürger Einfluss auf Gesetze nehmen kann. Das kann er nicht. Das maximale was Sie versuchen können ist vor Gericht zu gehen, wenn Sie dann Glück haben, muß ein Gesetz geändert werden. Aber auch da gib es keinen direkten Einfluss sondern die Abgeordneten müssen die Gesetze ändern.
Können Sie sich das einfach nicht vorstellen, dass es für das Handeln von Menschen nach eigenem Ermessen unter Zugrundelegung eigener Überzeugungen und Interessen, und in persönlicher Verantwortung für sich selbst und das Wohlergehen der Menschen um einen herum nicht wichtig ist, wer was worüber schreibt, was für andere gelten soll?
““Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird””
ist auf grundlegende Weise schon deshalb zutreffend, weil Menschen zuerst ihren Interessen, ihren Überzeugungen und einige sogar ihrem Gewissen folgen, bevor sie der Krempel interessiert, den andere ihren abtrotzen wollen. Vielleicht gehören Sie nicht zu diesen Menschen, aber das ist dann Ihr Problem.
Frau Diefenbach. Ich kann mir sehr viel vorstellen und bin bei Ihnen, Sie behaupten aber etwas was einfach nicht stimmt.
“““Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird”””
Doch kann, und zwar genau dann wenn es beschlossen wurde, ob und wie die Bürger es akzeptieren ist irrelevant. Wenn es verfolgt wird gilt es wenn nicht dann nicht.
“Vielleicht gehören Sie nicht zu diesen Menschen, aber das ist dann Ihr Problem.”
Vielleicht lesen Sie noch mal was ich schreibe und nehmen ihre falschen Behauptungen zurück:
Punkt 1)
““Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Es ist immer noch nur eine Behauptung. Belegen Sie diese.
Auf das zweite gehen Sie noch ein, aber bleiben dabei richtig zu liegen. Tun Sie aber nicht weil Sie einfach keinen einzigen Beleg für Ihre Behauptung haben der Bürger könnte die Geltung von Gesetzen beeinflussen. Das kann kein Bürger in diesem Land
Was die anderen Sachen angeht. Das ist nicht das Thema. Das Thema sind falsche Behauptungen von Ihnen.
Sie können mich durchaus eines besseren belehren und dazu habe ich Sie aufgefordert. Sie können das ignorieren oder darauf eingehen. Das ist nicht Ihr Problem aber angesagt wenn man Behauptungen aufstellt die offensichtlich falsch sind, gehört das zu einer vernünftigen Diskussion
Doch weil Sie behaupten es komme darauf an: ““Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.””
“Weder braucht ein Land Richter, die Urteile sprechen, die jedem Rechtsempfinden widersprechen noch Sykophanten, die öffentlich-rechtlichen Beifall dazu klatschen, wie Steuerzahler geschädigt werden und die Bevölkerung gefährdet wird.”
Klar braucht man nicht, hat man aber. Ihr Rechtsempfinden oder auch meines ist irrelevant, Relevant ist was in Gesetzen steht und ob das Gewaltmonopol diese Gesetze auch ernst nimmt.
Sie können es noch so oft wiederholen; es wird dadurch nich wahrer:
Relevant ist, ob Menschen ihre Institutionen moralisch unterstützen, Sinn mit ihnen verbinden, bereit sind, sie mit Nachwuchs und Geld zu versorgen, in ihrem Sinn zu handeln etc. etc.
Nicht relevant ist, ob irgendjemand irgendwann irgendeine Wortreihe als “Gesetz” bezeichnet hat.
Noch ein Denkexperiment:
Variante 1:
Stellen Sie sich vor, die Erde wird von einem enromen Plasmasturm heimgesucht, und alle Menschen sind tot. Es liegt aber noch ein Papier tief in einer Höhle vergraben herum, auf dem ein Text steht, der in Deutschland ‘mal irgendwan als “Gesetz” formuliert wurde. Wie relevant ist dieser Text (nach welchen Kriterien betrachtet)?
Variante 2:
Stellen Sie sich vor, die Erde wird von einem enormen Plasmasturm heimgesucht, und nur eine sehr kleine Anzahl von, sagen wir; 20 Menschen, überlebt tief in einer Höhle. Alles Papier, alle digitalen Aufzeichnungen sind zerstört. Werden diese Menschen sich Regeln des Zusammenlebens geben, und was wird ihre Wahl von Regeln wohl anleiten?
Also, was ist primär: Menschen, oder Gesetze?
(Das kann doch nicht sooooo schwierig sein ..)
Frau Diefenbach, ich kann Sie durchaus auffordern auf das Antworten was ich schreibe. Es ist natürlich relevant ob ein System unterstütze wird oder nicht. Das war aber gar nicht das Thema. Das Thema waren Ihre falschen Behauptungen, was für unser Gerichte gilt sind nun mal geltende Gesetze, mein odrer Ihr Rechtsempfinden ist da erst mal irrelevant. Selbstverständlich könne Richter gegen mein oder Ihr Rechtsemfpinden urteilen:
Ihre Variante 1 und 2 sind Irrelevant weil Sie nicht auf das eingehen was ich kritisieren.
Noch einmal:
““Nun kann man nicht einfach Gesetze nach Laune verabschieden, denn Gesetze müssen einem positiven Zweck dienen, sie müssen einen Bereich regeln, der geregelt werden muss und sie müssen von den Bürgern akzeptiert werden.
Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.”
Darum geht es und das sind schlicht falsche Aussagen und Behauptungen. Ǵehen Sie bitte darauf ein – oder lassen Sie es mir egal. Was Sie in diesen 2 Sätzen behaupten ist falsch und ich habe es Ihnen mehrfach belegt.
Von Ihnen steht aus. Ein Beleg, daß ein Gesetz einen positiven Zweck erfüllen muß.. Und Kein Gesetz kann Geltung erlangen wenn es von den Bürgern abgelehnt wurde. Auch das ist offenkundig falsch. Wie genau wollen Sie als Bürger Gesetze ablehnen. Wie genau wollen Sie sich als Bürger gegen den ESM wehren? Behaupten Sie wirklich dieses Gesetz ist zu Stande gekommen weil es Bürger so wollten?
Ich ersuche Sie noch mal höflich auf meine Punkte einzugehen. Sie liegen mit diesen Sätzen falsch und das kann man erkennen.
Recht und Gesetzt ist nur durchzusetzen wenn sich die Menschen an selbiges halten.
Es gibt zwei möglichkeiten dies zu erreichen.
Durch Repression oder durch freiwillige Gesetzestreue
In den liberalen westlichen Demokratien wird die Einhaltung der Gesetze nur zum kleinsten Teil aufgrund der Repression durch die Sicherheitsorgane erreicht. Der aller größte Teil jedoch beruht ausschließlich auf der freiwilligen Gesetzestreue der Bürger.
Diese freiwillige Gesetztestreue fällt aber nicht wie Mana vom Himmel sondern wird
nur durch die Einsicht der Bürger in die Notwendigkeit von allgemeingültigen Gesetzen für ein friedliches und geordnetes Zusammenleben in der Gesellschaft erreicht.
Diese Einsicht der Bürger ist aber daran gebunden das Sinn und Zweck der Gesetze auch rational Begründbar sind und mit der Realität in Einklang stehen und für die Gesellschaft von Vorteil sind.
Sobald sich die Menschen nicht mehr an Gesetze halten weil diese ihren Sinn und Zweck nicht erfüllen oder keinerlei nachvollziehbaren Sinn und Zweck beinhalten, dann gibt es für den Staat nur zwei Möglichkeiten, auf diese Gesetzesbrüche zu reagieren.
a) Massive Repression
b) das Gesetz an den Volkeswillen und das Rechtsgefühl der Gesellschaft anzupassen bzw. das Gesetz abzuschaffen.
In Demokratien kann dauerhaft nur Möglichkeit b) Funktionieren (z.b. Prohibition in den USA)
und selbst Diktaturen, in denen a) und b) möglich ist, kommen irgendwann an die Grenzen der Möglichkeit a) und sie müssen zu Variante b) greifen (z.B. DDR)
Jedoch ist für Möglichkeit b) nicht die Judikative zuständig sondern die Legislative von daher würde ich die Sschuld an dieser Kafkaesken SItuation um Herrn Aidoudi nicht allein dem VG Gelsenkrichen und OVG Münster… (die seltsamerweise vor 10 Jahren in dem Fall noch komplett anders entschieden hatten) anlasten sondern auch der Legislative die es nicht Schafft die Gesetze zu ändern und der Exekutive die es ab 2006(2008?) bis zum Abscheibeverbot des VG Düsseldorf (2010) nicht geschafft hat Herrn Aidoudi abzuschieben.
Ist das eine Antwort auf was ich schreibe? Oder an wen geht es?
Betrachtet man das zusammen mit anderen Einträgen und Kommentaren von Ihnen, lag ich doch wohl richtig mit: “Kein Gesetz kann Geltung erlangen, wenn es von Bürgern nicht akzeptiert wird.””
Es ist (fast) völlig egal was die Bürger wollen oder nicht. Solange die Politiker wollen und solange Sie die Exekutive stellen, läuft das mit den Gesetzen noch ziemlich klar. Einverständnis ist nicht nötig…
Die Diskussion darüber, ob ein Gesetz von den Bürger akzeptiert werden muß oder nicht, war nicht Gegenstand meines ursprünglichen Kommentars: mir ging es darum zu zeigen, daß die Zielrichtung der Aidoudi-Soap im ScienceFiles-Blog auf einer falschen Grundlage fußt, nämlich die Vorstellung, das VG Gelsenkirchen oder das OVG Münster hätten anders als geschehen entscheiden können. Das ist eben nicht der Fall, weil die Richter an das Gesetz gebunden sind. Sie dürfen dann eben nicht anders entscheiden. Sie sind dann – wie im vorliegenden Fall “Aidoudi” – an ein widersinniges, unsinniges, bescheuertes Gesetz gebunden.