Es kann keine Kinderrechte geben
Die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz ist alt und hat ihren Ursprung zu Beginn der 1990er Jahre, genau im Jahr 1992, dem Jahr, in dem die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten ist.
Seither sind die Stimmen derer, die Kinderrechte im Grundgesetz verankert sehen wollen, immer zahlreicher geworden. 120 „Kinderrechtsverbände“ haben sich zu einer „National Coalition“ zusammengeschlossen, und fordern, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Dabei haben sie die Unterstützung der SPD, die eine Wandlung von der Arbeiter-, über die Mittelschichtsfrauen-, zur Kinderpartei genommen hat, ein Wandel, der angesichts des infantilen Personals der Partei vielleicht unvermeidlich war.
Kinder brauchen Freiräume und sollen unbeschwert aufwachsen. Dafür setzen wir uns ein. Mit gleichen Chancen durch gute Kitas und Schulen. Mit einem besseren Schutz vor Armut und Gewalt. Mit starken Rechten, die wir im Grundgesetz verankern. #Weltkindertag https://t.co/YWgdtSpdvD pic.twitter.com/icO9CoopHi
— SPD im Bundestag (@spdbt) September 20, 2018
Die Diskussionen zum Thema „Kinderrechte“ verlaufen gewöhnlich entlang der Frage, ob Kinderrechte einen Eingriff in Artikel 6 des Grundgesetzes darstellen, „(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“.
Oder Sie werden, wie dies Christian Schmidt in seinem Blog tut, entlang der Einschränkung der Elternrechte „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ geführt, d.h. es wird darüber gestritten, ob Kinderrechte ein Mittel sind, um die Misshandlung von Kindern durch ihre Eltern einzudämmen. Seltsamerweise diskutiert niemand darüber, wie man die Misshandlung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien, die ebenso dokumentiert ist, einschränken kann.
All diese Diskussionen gehen unserer Meinung nach am zentralen Problem vorbei, das sich mit Kinderrechten verbindet: Kinder können keine eigenständigen Rechte haben. Rechte setzen die Fähigkeit, sie wahrnehmen zu können, voraus. Es ist witzlos, in einem Land mit 25% Arbeitslosen ein Recht auf Arbeit einzuführen oder ein Recht auf Leben in der Sahara, wenn der Weg zum nächsten Brunnen zu lang ist, um nicht zu verdursten. Rechte brauchen jemanden, der sie überhaupt wahrnehmen kann.
Kinder sind, weil sie Kinder sind, nicht in der Lage, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb verhält es sich mit Kinderrechten wie mit Tierrechten. Niemand wird von einem Hund erwarten können, dass er sein Recht, nicht gequält zu werden, vor Gericht gegen seinen Besitzer einklagt. Ein Hund, so wird jeder sagen, ist dazu nicht im Stande. Warum also sollten Drei, Vier- oder Fünfjährige im Stande sein, gegen ihre Eltern eine Klage wegen Vernachlässigung zu führen?
Kinder sind ebenso wenig in der Lage, ihre Rechte zu vertreten wie Hunde oder Katzen oder Rinder. Deshalb werden Kinderrechte zwangsläufig dazu führen, dass es Agenten von Kinderrechten geben wird, Erwachsene, die stellvertretend für Kinder deren Rechte wahrnehmen.
Diese Erwachsene, die sich um Kinder kümmern und es über die letzten Jahrtausende in aller Regel geschafft haben, ihre Kinder zu anständigen Menschen zu erziehen, und zwar ohne dass diese Kinder verbriefte Rechte gehabt hätten, gab es zu allen Zeiten. Man nannte sie in der Regel Eltern oder Pflegeeltern.
Wenn nun plötzlich, nach all der erfolgreichen Erziehungsgeschichte der letzten Jahrtausende, Kinderrechte gefordert werden, weil Kinder, wie Heiko Maas zu wissen meint, andere Bedürfnisse haben als Erwachsene und auch anderen Gefahren ausgesetzt seien, als Erwachsene ohne dass Heiko Maas auch nur ein Beispiel für derartige Bedürfnisse und Gefahren gibt, die die Festschreibung von Kinderrechten erfordern würden, dann geht es offensichtlich nicht darum, Kindern Rechte zu geben, sondern darum, Eltern Rechte zu nehmen, dann geht es darum, mit Kinderrechten eine Basis zu schaffen, von der aus gegen Eltern und deren Rechte vorgegangen werden kann, die gegen Elternrechte in Stellung gebracht werden kann.
Dass die vielen Kinderschutzverbände, die davon leben, besondere Bedürfnisse für Kinder zu erfinden, Feuer und Flamme für die zusätzliche Einnahmequelle, die Kinderrechte für sie darstellen, sind, ist nicht verwunderlich.
Die Kindheit als solche wurde, wenn man Neil Postman folgen will, im Mittelalter erfunden, um Kinder vor der Bösartigkeit der Erwachsenen zu schützen. Die Hochphase der „Erfindung der Kindheit“ stellt für Postman die Zeit von 1850 bis 1950 dar, eine Zeit, in der sich die typische westliche Kleinfamilie entwickelt habe, die Einfühlungsvermögen und Verantwortung gegenüber den Kindern ermögliche. Wohlgemerkt, für Postman ist die Erfindung der Kindheit untrennbar mit der Entwicklung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern verbunden, die für ihn in der Moderne eine besondere Form angenommen hat.
Kindheit als eigenständige Lebensphase beginnt mit einer Trennung der Sphäre der Kinder von der Sphäre der Erwachsenen. Aber sie bleibt hier nicht stehen. Zwischenzeitlich wurde deklariert, dass Kinderwelten von Erwachsenenwelten verschieden seien. Wer dafür Belege sucht, der möge sich mit der Infrastruktur der Kindheit befassen und sich fragen, wie er ohne kindergerechte Möbel, kindergerechte Einkaufswägen und ohne kindergerechtes Spielzeug jemals seine Kindheit überleben konnte. Doch auch die Verschiedenheit ist manchen noch nicht genug. Und so wird die Unvereinbarkeit der Welten deklariert, Kindern werden Bedürfnisse zugeschrieben, die von Bedürfnissen erwachsener Menschen abweichen, sie werden in Kinder-Ghettos außerhalb der Welt der Erwachsenen gehalten und zu modernen Kaspar Hausers erzogen, die nun auch in ihren Rechten aus der Welt der Erwachsenen ausgeschlossen werden sollen.
Wenn diese vollständige Trennung der Welt der Erwachsenen von der Welt der Kinder vollzogen ist, dann brauchen Kinder natürlich Erwachsene, Wandler zwischen den Welten, die die Rechte von Kindern auch wahrnehmen, denn dazu sind Kinder nach wie vor nicht fähig, eben weil sie Kinder sind.
Wer soll diese Rechte wahrnehmen?
Wer soll für die Wahrnehmung der Rechte von wem finanziert werden?
Man kann es sich ungefähr vorstellen, den Markt der Kinderberater und Kinderrechtswinkeladvokaten, den Markt der Kindersozialarbeiter und Kinderbedürfnisbefriediger, das Heer der Kinderrechtsaktivisten, der Kinderschützer und Kinderliebhaber. Die Einnahmemöglichkeiten, die sich mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für all diejenigen ergeben, die nicht rot werden, wenn sie behaupten, sie hätten nur das Beste der Kindlein im Sinne, sind immens. Wer eine Vorstellung davon gewinnen will, welche Vielfalt Aktivisten zu entwickeln im Stande sind, wenn es darum geht, sich mit für andere neu erfundenen Bedürfnissen selbst zu bereichern, der möge die Horde derer, die von Gender Mainstreaming, Gender Budgeting, Gender IrgendwasING leben, betrachten und sich fragen, wie umfangreich die Einnahmemöglichkeiten erst sind, wenn man Bedürfnisse (und Gefahren) für eine Bevölkerungsgruppe erfinden und verwerten kann, die aus Unmündigen besteht, die sich entsprechend nicht wehren können, wenn man mit einem moralischen Erpressungsmaterial wie Kindern ausgestattet ist, denn niemand wird es wagen, sich gegen die Bedürfnisse zu stellen, die Kinder angeblich haben. Und natürlich müssen Steuerzahler diese Folgen der Kinderrechte tragen.
Eltern müssen bei dieser Entwicklung auf der Strecke bleiben, den die Bedürfnisse der Kinderrechtler und Kinderaktivisten können vorhersehbar nur befriedigt werden, wenn Kinderrechte gegen die Elternrechte durchgesetzt werden können.
Alles zum Wohle der Kinder und zum Auskommen der Kinderrechtler versteht sich. Und wer definiert das Wohl von Kindern? Natürlich die, die ihre Rechte stellvertretend für sie wahrnehmen, nicht Eltern, sondern Mitarbeiter von Jugendämtern, die kein Problem damit haben, Entscheidungen auf Grundlage von kaum bis keinen Informationen zu treffen.
Das alles ist nicht neu. George Orwell hat es in 1984 beschrieben, als besonders gelungene Version staatlicher Indoktrination ab Kindesbeinen.
Postman, Neil (1982). Das Verschwinden der Kindheit. Frankfurt aM.: Suhrkamp.
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Kinderrechte kann es aus meiner Sicht durchaus geben. Auch Geschäftsunfähige haben ja beispielsweise (Grund-)Rechte, etwa auf Menschenwürde etc.
Die Frage ist eben, wer sie durchsetzen soll. Es gibt eh schon das Wächteramt des Staates in verschiedenen Bereichen
Siehe Art. 6 GG
“(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”
Das besondere an Kinderrechten sind eben, dass sie entgegen der sonstigen Rechte im Grundgesetz, die Abwehrrechte gegen den Staat sind, quasi Eingriffsrechte zugunsten des Staates wären. Und das macht es sehr gefährlich.
Ich bin hier grundsätzlich anderer Auffassung. Rechte kann es ohne den Rechteinhaber und seine Fähigkeit, die Rechte auch auszuüben, nicht geben. Wenn man “Rechte” für unmündige Rechtssubjekte vergibt, dann ist das ein misnomer, denn eigentlich legt man Verhaltensnormen gegenüber diesen unmündigen Rechteinhabern ein, die nach wie vor rechtlos sind, nur dass sie zum Gegenstand von externen Verhaltensnormen geworden sind.
“…..Rechte kann es ohne den Rechteinhaber und seine Fähigkeit, die Rechte auch auszuüben, nicht geben.”
Nun, ein Säugling hat das Recht, im Ggs. zum Tier, z.B. zu erben, auch wenn er sein Erbe noch nicht verwerten kann.
Wenn ich lustig bin, kann ich unseren fünf Katzen meinen Besitz komplett hinterlassen. Und? Was war Ihr Argument?
Bin zwar kein Jurist, aber vielleicht erinnern Sie sich noch an Mooshammer der seiner Daisy auch sein Vermögen vererben (hinterlassen ist was anderes) wollte.
Ein Tier ist eine Sache, wenn auch eine besondere, und eine Sache kann nicht erben.Ein Säugling ist ein Mensch und der kann erben!!!Das ist ein Recht!
Deine Katze hat aber beispielsweise keinen Pflichtteilsanspruch und auch kein gesetzliches Erbrecht.
Welches sonstige Geschäftsunfähige auch haben, die auch alle anderen Rechte haben, etwa wenn jemand im Koma liegt, oder Geschäftsunfähig geboren ist wegen einer geistigen Behinderung.
Kinder haben auch beispielsweise ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Und Kindes-Unterhaltsansprüche sind auch Ansprüche des Kindes, die nur in Prozessstandschaft durch einen Elternteil geltend gemacht werden.
Sie haben auch Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrheit, die allgemeine Handlungsfreiheit oder das Recht am Eigentum.
Eltern haben auch das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Und trotzdem werden sie gebissen, geschlagen, bespuckt und psychisch labilisiert durch permanenten Ungehorsam. Und? Was haben die Eltern von ihrem Recht? Wie wollen sie das durchsetzen? Klage? …. Man kann und sollte nicht alles in einer Familie gesetzlich regeln wollen. Kinder haben die selben Menschenrechte wie alle anderen Menschen. Wozu zusätzliche, die sie selbst nicht eigenständig durchsetzen können?
Es gab schon Zeiten, in denen die Kinder in Größenordnungen in Heime kamen, weil die Eltern nicht auf der politisch gewünschten Linie lagen!
Wie wäre es mit einem Kinderrecht auf ideologiefreie Kindergärten und Schulen?
Kinder brauchen zunächst mal das passive Wahlrecht. Es ist ein Witz, dass die Generation nicht wählen darf, die heutige politische Entscheidungen morgen bezahlen muss.
Das Wahlrecht üben die Eltern aus, bis die Kinder ab dem 15. Lebensjahr schrittweise selber das passive Wahlrecht ausüben dürfen. Zunächst bei Gemeinde/Bürgermeisterwahlen, dann Bezirkstag und Landtag um dann mit 18 das volle passive Wahlrecht zu erhalten.
Gelungene Satire.
Wieso Satire? Wss spricht in ihren Augen gegen “one man one vote”?
Gelten denn für Kinder die Menschenrechte nicht mehr? Soweit mir bekannt ist, sind Kinder junge Menschen, die mit allen Menschenrechten geboren werden. Als wichtigstes Recht ist das Recht zu Leben zu nennen, dann Streben nach Glück und Entfaltung der Persönlichkeit etc.. Die einzigen Anwälte, die Kinder zur Verwirklichung brauchen, sind die liebenden Eltern – nicht das Jugendamt, nicht die Kirche, auch nicht die Kindergärtnerin oder wer sich da sonst gerade aufbläst.
Chapeau, Herr Klein.
Wie sagte Olaf Scholz (SPD) 2002 noch so deutlich: “Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern!”
In dem Zusammenhang noch eine Denksportaufgabe:
Wer denn kann “Rechte” erhalten? Ja – genau: der, der keine hat (es lohnt sich, über den ersten Anschein dem auf den Grund zu gehen).
Ich sehe da ein Muster: es ist linke Politik derzeit, die Gesellschaft in möglichst viele spezielle Interessensgruppen aufzuspalten. Diese können dann separat adressiert werden, gern indem selbsternannte Wortführer („Aktivisten“) auf die eine oder andere Weise mit Steuergeldern alimentiert werden. Ob es sich um Frauen, Lesben, Transen, Radfahrer, Bahnfahrer, Autofahrer, Kinder handelt, ist dabei egal. Ein so „dekonstruiertes“ Volk ist leichter zu lenken, weil man nur noch die Aktivisten ansprechen muß, um die „Follower“ zu erreichen. Wirft man denen einen Brocken hin, können sie es als eigenen Erfolg ausgeben, ihren Einfluss mehren. Wer Genderklos für das Hauptthema hält, das die Gesellschaft zu beschäftigen hat, wählt dann eben Grüne, weil die sich via Influencern zu Advokaten genau dieses Spezialinteresses gemacht haben. Kinderrechte sind nur ein weiteres Mittel, Steuergelder für Leute auszugeben, die diese vermeintlich wahrnehmen. Kinder brauchen keine Rechte-Funktionäre, sie brauchen liebevolle Eltern, die ihnen in jedem Falle weit mehr geben, als das, worauf sie ein Recht haben. Wenn sie diese nicht haben, helfen ihnen „Rechte“ auch nicht, sondern nur adäquate Hilskonstruktionen wie Pflegeeltern oder Kinderheime.
Es gibt ja inzwischen einiges an Publikationen zum Thema Kinderrechte. Da stehen viele schöne Sachen drin, beispielsweise in den über 40 Veröffentlichungen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Dort gab es neulich eine Fachtagung über “Kindgerechte Justiz”.
Eine Staatssekretärin des Bundesfamilienministerium eröffnete diese Fachtagung mit folgenden Worten:
“Kinder sollten ebenso Zugang zum Recht haben, wie jeder andere Mensch auch. Aber Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Darauf müssen sich Justiz und Verwaltung einstellen. Daher finde ich, dass die Verfahren grundlegend kindgerechter gestaltet werden müssen, damit die Kinder zu ihrem Recht kommen. Das ergibt sich auch aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.”
Damit Kinder zu ihrem Recht kommen! Nochmal: Damit Kinder zu ihrem Recht kommen!
Was wäre wenn ein Junge sagen wir etwa 12 Jahre alt, die versprochene ”Kindgerechte Justiz” beim Wort nimmt, und gegen den § 1631d BGB klagt.
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes.
(1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Vermutlich wird man dann gar nicht mehr so erpicht auf ”Kindgerechte Justiz” sein. So wie in diesen ganzen Gerede und den Publikationen über Kinderrechte, dass Thema Beschneidung beim männlichen Kind systematisch ausgeblendet wird.
Volltreffer, Schiff versenkt.
Sehr guter Punkt. Bei der Beschneidung werden nicht Kinderrechte, sondern Menschenrecht – Unversehrtheit des Körpers – grob missachtet. Und wenn schon Kinderrechte, dann bitte auch im Sinne einer gewaltfreien Erziehung und gegen eine Verheiratung Minderjähriger, wie in der hier von Seiten der Politik, Medien und Kirchen mit offenen Armen aufgenommenen Religion praktiziert.
Sie sollten – wie Angela Merkel – die Dinge vom Ende her denken.
Wenn das in Art 6 Abs 2 GG garantierte Abwehrrecht der Eltern gegen staatliche Eingriffe in ihre Pflege und Erziehung der Kinder zugunsten eines verstärkten Wächteramtes des Staates gebrochen wird, damit „dem Kindeswohl bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu kommt“ und „jedes Kind das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit“ hat, dann kann der Staat natürlich nicht tatenlos zusehen, wie das Kindeswohl durch ungeeignete Eltern gefährdet wird.
Der Staat hat danach sogar die Pflicht, beim Sorgerecht und bei der Erziehung von Kindern einzugreifen, deren Eltern gar nicht in der Lage sind, ihren Kindern diese „bestmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit“ zu gewährleisten.
Denken Sie nur an Eltern, die der AfD nahestehen, diesem „demokratischen Arm der Menschen, die Ausländer jagen“ (Augstein), diesem „rassistischen, sozialchauvinistischen, rechtskonservativen, Abendland-rettenden Haufen Dreck“ (autonomes Auftragskommando Bernd Lucke), diesen „Arschlöchern für Deutschland” (Ditfurth, Pfarrer Mörtter, Zimmermann), die „reden wie Nazis und denken wie Nazis“ (Fischer), dieser „offen rassistischen, völkischen Gesellschaft, rechtsradikalen Menschenfeinden, echten Nazis“ (Gabriel), diesen „rechtspopulistischen Bratzen“ (Gröhe), diesem „braune Bodensatz“ (Güllner), diesen „Nazis, Faschistenpack, Dreckfressen“ (Harzer), diesen „rechtsradikalen Arschlöchern“ (Kahrs), „Nazis“ (Kuhle), „Rechtsradikalen“ (Laschet), diesen „Vulgär-Rassisten, Bande von Zynikern und geistigen Brandstiftern“ (Oppermann), „Rattenfängern“ (Schäuble) und „rechtsextremen AfD-Bande, Demokratiefeinden“ (Stegner).
Schon putzig, das mit den Kinderrechten. Gerade die Sozen wollen den Kindern, solange sie noch im Mutterleib sind, ihr elementarstes Recht nicht zugestehen: Das Recht auf Leben.
Ich möchte hier noch auf Kanada verweisen, wo es mittlerweile möglich ist, Eltern ihre Kinder wegzunehmen, wenn ein Kinderpsychologe der Ansicht ist, das Kind wäre transsexuell und sollte eine Hormonbehandlung erhalten (auch bei Fünfjährigen!!!), die Eltern dem aber nicht zustimmen. Dann kann theoretische der Staat kommen, das Kind den Eltern nehmen und mit Hormonen zwangsbehandeln. Einen derartigen Fall gibt es noch nicht, aber das Gesetz gibt genau sowas her. Das läuft dort auch im weitesten Sinne unter “Kinderrechte”.
Um die heuchlerische Maske der “Kinderrechtler” (Bevormunder) noch etwas besser bloszustellen reicht ein Thema von diesen Netzseiten:
Organ”spende”. 🙂
Denn wer den Kindern das “Recht” “verbietet”, die Organe “für eine gute Sache” bereitzustellen, dem muß man seine Kinder einfach entziehen.
(Das ist erlebter DDR-Relativismus, wurde auch in den Pionierleiterfabriken eingetrichtert, deren stolze Absolventen nun immer öfter in verschiedenen Parteien als Systemakteure in Erscheinung treten.)
Studienpläne PHD und Institute für Lehrerbildung
https://tu-dresden.de/ua/mitarbeiter-und-kontakte/angela-buchwald/info_a_b/phd/studienpl_ph_ifl
Die nächste, noch verborgene, Sache für “Kinderrechte” ist ersichtliuch, wenn man
“Körper, Liebe, Doktorspiele” in die Suchmaschine eingibt. Die dort propagierten “familienministeriellen” sexuellen Stimulationsübungen vom Säugling an passen auch gut zu den “Knderrechten”.
Und hier ist das große Konzept zum Machterhalt durch die Privilegierung der Triebe:
Die „freie Liebe“ – das gescheiterte sowjetische Experiment
https://www.epochtimes.de/wissen/geschichte/die-freie-liebe-das-gescheiterte-sowjetische-experiment-a2158469.html
Damals störend für die Wirtschaftsleistung- bei der heutigen Produktivität kann man aber ganze freigelenkte Bevölkerungsgruppen sehr gut mit den verschiedenen Trieben und deren “staatlich garantierter” Befriedigung in einer Scheinwelt halten.
(z.B. als hirntote Organspender…. 🙂 oder Legitimationsbegründung.)
Es gab schon Zeiten, in denen die Kinder in Größenordnungen in Heime kamen, weil die Eltern nicht auf der politisch gewünschten Linie lagen!Habe 4 Frauen kennengelernt ,die als Kinder zu DDR -Zeiten zwangsadoptiert wurden.Die alten SED Stasi-Seilschaften arbeiten seit der Wende immer noch in unseren Schulen und Kitas. Fr. Merkel als Staatsratsvorsitzende hat mit der GROKO und den kommunistischen Linken und den Wendehälse alles in Griff .Ich wollte keine schlimmere DDR haben.
Ich hatte eine gewalttätige Mutter,Kinderkrippenerzieherin, die bestimmt eine “gute”KZ-Aufseherin oder brutale Gefängnisaufseherin sein können. Sie war mit 2 Kindern als Alleinerziehende überfordert,aber nicht mit 6 Kindern.Sie konnte mit Fremden aber nicht mit den eigenen Kindern…Zum Glück hatte ich ein Engel meine Oma. Nach der Wende waren und sind bis Heute noch viele alte SED- Stasileute noch in den Schulen und Kitas tätig.