Vetternwirtschaft in Sachsen? Staatsregierung verweigert Auskunft über Fördergelder
In Sonntagsreden von Politikern ist der Bürger immer der König, der Souverän, der Umworbene, der, dem Honig um’s Maul geschmiert wird.
Im Alltag hat ein deutscher Bürger nicht einmal das Recht, Auskunft über die Verwendung seiner Steuergelder zu verlangen.
„Zahl‘ Steuern und halt’s Maul“, so ein markiger Spruch aus dem Internet, der diesen Zustand auf den Punkt bringt.
Auf die Spitze getrieben hat allerdings die Sächsische Landesregierung diese Asymmetrie in der Beziehung zwischen dem, der Steuern zahlt, und dem, der sie mit vollen Händen ausgibt.
Die Landesregierung verweigert die Auskunft über Fördermittel, die an die Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft in den Jahren 1990 bis 2007 geflossen sind (oder nicht), und zwar mit einer Begründung, die an Aberwitz nicht mehr zu überbieten ist.
Zum Hintergrund:
Madsack, Krösus unter den deutschen Zeitungsverlegern, mit einem Jahresumsatz von rund 650 Millionen Euro, schließt zum Jahresende die Druckerei der Leipziger Druck- und Verlagsgesellschaft (LDVG) in Leipzig Stahmeln. Die LDVG ist fortan nur noch eine Verlagsgesellschaft. Die Leipziger Volkszeitung ihr Produkt.
Madsack ist indes nicht der alleinige Eigentümer der LDVG. Die SPD ist über die ddvg.AG, die kapitalistische Ausgründung der ansonsten kapitalismusfeindlichen Genossen, an Madsack und damit an der LDVG, die nur noch LVG ist, beteiligt. 23,1% beträgt der Anteil der SPD. 23,1% der Schließung haben die etwa 60 Beschäftigten der Druckerei der SPD zu verdanken.
Gerade dann, wenn eine Partei nicht nur in der Landesregierung (seit 2004) und der Bundesregierung sitzt (von 1998 bis 2009 und von 2013 bis heute), und als Regierungspartei über die Vergabe von Fördermittel mitentscheiden bzw. darauf Einfluss nehmen kann, und dieselbe Partei über ihre Beteiligungen zu denen gehört, die von den Fördermitteln profitieren, wäre es angebracht, vollständige Transparenz darüber herzustellen, ob und wenn ja in welchem Ausmaß, Regierungen unter SPD-Beteiligung, Verlage mit SPD-Beteiligung mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren.
Indes, genau diese Transparenz weigert sich die Landesregierung in Sachsen, an der die SPD ja beteiligt ist, herzustellen. Das riecht, nein, das stinkt nach Vetternwirtschaft, nach politischer Korruption.
Auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel von der Fraktion die LINKE, in der sich Nagel u.a. nach der Höhe der an die Leipziger Druck- und Verlagsgesellschaft nach 1990 geflossenen Fördermittel erkundigt, schreibt die Landesregierung unter SPD-Beteiligung:
„Die Staatsregierung lehnt die detaillierte schriftliche Beantwortung der Frage über gewährte Zuschüsse bis 31. Dezember 2006 nach Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ab. Die Beantwortung ließe Rückschlüsse auf die Förderung konkreter Unternehmen zu. Detaillierte Angaben zu Förderungen an einzelne Unternehmen fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung des Erhalts von Fördermitteln und damit von Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens beziehen sich auf dessen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und könnten wettbewerbliche Nachteile erbringen. Für Unternehmen besteht damit ein sachlich begründetes Geheimhaltungsinteresse, das durch Rechtsnormen (§ 203 Abs. 2 StGB und § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz) vor unbefugter Offenbarung geschützt wird.“
Das ist natürlich vollkommener Unsinn, denn kein Konkurrent hat etwas davon, wenn er weiß, dass sein Konkurrent bevor er geschlossen wurde, Fördermittel erhalten hat. Möglicherweise erklärt sich für den Konkurrenten, warum die SPD-Beteiligungs-Druckerei im Angebot häufig billiger war als er, aber mit „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ zu argumentieren, ist nicht nur Unsinn, es ist auch unseriös, zumal: welche wettbewerblichen Nachteile sollen der LDVG, deren Druckerei geschlossen wurde, im Wettbewerb mit anderen Druckereien entstehen?
Das ist also wollten Ärzte den Kindern nach dem Tod ihres Vaters die Auskunft darüber verweigern, mit welchen Medikamenten er behandelt wurde, und zwar mit Verweis darauf, dass dies den Heilerfolg des Vaters beeinträchtigen könnte.
Aber genau diese Argumentation bringt die Sächsische Landesregierung vor, an der die SPD ebenso beteiligt ist, wie an der LDVG, zu der Auskunft verlangt wird.
Um die Absurdität noch auf die Spitze zu treiben, schreibt die Landesregierung weiter:
„Durch Inkrafttreten der Europäischen Transparenzrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten erst seit 1. Januar 2007 berechtigt, über die Verwendung der Mittel Auskunft zu erteilen. Das o. g. Unternehmen hat seither weder Fördermittel beantragt noch erhalten.“
Ist das frech oder dumm?
Wenn man Bürgern den Verdacht, dass im Zusammenhang mit der LDVG gemauschelt wurde und Fördergelder geflossen sind, die vielleicht nicht hätten fließen dürfen, nahelegen will, dann tut man das in der Weise, in der es die Sächsische Landesregierung getan hat. Anders formuliert: Wären von 1990 bis 2006 keine Fördergelder in stattlicher Höhe geflossen, dann hätte die Sächsische Landesregierung sicher auf Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung gepfiffen.
Hat sie aber nicht.
Und so steht der Verdacht im Raum, dass die SPD als Partei, die an der Regierung beteiligt ist, Einfluss darauf nimmt, dass staatliche Fördergelder an Unternehmen verteilt werden, an denen die SPD als Unternehmen beteiligt ist.
Es gibt viele Arbeiten zu politischer Korruption, aber eine solche Konstellation, die eher an die Struktur der Mafia, denn die Struktur einer politischen Partei erinnert, konnte sich nicht einmal der kühnste Denker ausdenken.
Deutschland 2018.
Demokratie geht anders.
In Sachsen sind nächstes Jahr übrigens Landtagswahlen. Nicht nur angesichts ihrer schlechten Umfrageergebnisse ist die SPD vermutlich gegen jede Form der Enthüllung ihrer Verflechtungen allergisch.
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Also dass diese Anfrage gerade von Frau Nagel gestellt wurde, verwundert mich dann schon etwas. Ist doch gerade die Leipziger Volkszeitung (LVZ) neben der SPD auch die Hauszeitung der Linken. Zumindest werden die kriminellen Aktionen der Antifa, zu der Frau Nagel enge Beziehungen nachgesagt werden, regelmäßig in der LVZ schön geschrieben. Auch sonst steht die LVZ hinsichtlich ihrer “Artikelvielfältigkeit” dem ganz linken Rand deutlich näher. War diese Anfrage also nur ein Versehen? Schließlich beißt man nicht die Hand, die einen füttert. Doch auch wenn ich diese Anfrage begrüße, macht es eine Unperson wie Juliane Nagel in Sachsen nicht erträglicher.
Das ist ein Beispiel dafür, dass zweckgerichtete Handlungen oft unbeabsichtigte Folgen haben. Ich zweifle daran, dass Frau Nagel die Eigentumsverhältnisse der LDVG kennt.
Bei der Vita von Juliane Rahel Nagel sollte man derlei Kenntnisse auch nicht unbedingt voraussetzen. Sie ist in Sachsen eher dafür bekannt, in aller Regelmäßigkeit Demos anzumelden und an forderster Front mit der Antifa und dem Schwarzen Block zu laufen. Oder steckte hinter dieser Anfrage doch Kalkül? Im kommenden Jahr sind in Sachsen Landtagswahlen und die Umfragewerte der Linken nicht berauschend. Damit wäre auch erklärt, warum am gestrigen Freitag in Leipzig ein linkes Bündnis gegen islamischen Fanatismus demonstrierte. Sie forderten das Verbot der Al-Rahman-Moschee, die laut Verfassungsschutz “Schwerpunkt salafistischer Bestrebungen in Sachsen” ist. Frau Nagel wurde auch gesichtet. Unklar blieb bis jetzt aber, ob sie an der Demo teilnahm oder am nahen Infostand des linken Netzwerks gegen Islamfeindlichkeit und Rassismus.
Schön, schön, gelegentlich trifft man den Nagel doch auf den Kopf.
Aber zwei Dinge stören mich grundsätzlich an diesem Bericht:
1.
Wenn die S-Party & Co die Finger drin hat, dann sollte man bitte etwas geschlechtersensibel doch nicht von Vetternwirtschaft sondern realitätsnah eher von Basenwirtschaft reden.
Eier suchen reicht an Ostern.
2.
Auch nur der leise Vergleich dieser (s.o.) Konstellation mit der Mafia ist ganz und gar unerhört und verbietet sich.
Schließlich hat die Mafia einen Ehrenkodex!
Aus den vorgenannten Gründen verwende ich stets Bezeichnungen wie zum Beispiel Politmafia oder Parteienkartell. Auch die bekannten Abkürzungen sind für diese Strukturen zu weit von der Realität entfernt und selbst die Bezeichnung “Partei” ist eigentlich schon eine grobe Täuschung.
Das Gesetz bezog / bezieht sich auf “Details” von Geschäftsinterna des Unternehmens. Zufließende staatliche Subventionen – Zweck Bindung und Höhe – sind keine “Internas”, was aber völlig egal ist, denn die ebenso parteiischen Verwaktungsrichter werden das schon notfalls ” bügeln”.
Deutschland ist in weltweiten Korruptionsindizes gerade mal im Mittelfeld (Platz 53 von über 120). Dabei wird hierzulande vieles nicht mal als Korruption, sondern selbstverständlich gesehen…
Korruption gibt es überall!
Auch in Gegenden, in denen die politsichen Organisationen keine alimentierten “Wähler” importieren müssen um (dafür) noch Stimmen zu ergattern, weil die Aufgewachten und Geschröpften diese verweigern. Und natürlich um ihre Partei-nahe Klientel (in der Regel solche aus der Jammertal-Industrie) satt zu machen. Der Unterschied ist der, daß auf dem Gelände hier die Korruption erst in größerer Höhe und bei ordentlichen Summen anfängt, wohingegen z.B. in Süd-oder Mittelamerika auch der normale Bürger mit Bestechung & Co erfolgreich und – ganz wichtig! – straffrei sein kann. Z.B. bei der rabattierten Direktbezahlung eines Strafzettels.
Insofern ist dort die Demokratisierung der Korruption weiter gediehen als in den klassischen rechtlich-feudalen EU-Untereinheiten. Denken wir nur mal an die (weshalb wohl?) höchst unterschiedlichen Steuersätze, angefangen vom Bürgen über die EU-Nomenklatura und die AP-Kasper bis hin zu den internationalen Großkonzernen und an die jahrzehntelange Blockierung von Änderungen.
St. Martin teilt halt doch nicht so gerne seinen Mantel.
Mmmhh…lecker! ARBEITERVERRAT der besonderen Art…
Auf der anderen Seite gibt es ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. Ich kenne mich da zwar nicht aus, aber staatliche Subventionen für ein Unternehmen, bedeuten, wie im Artikel angedeutet, Wettbewerbsnachteile für andere Unternehmen aus der gleichen Branche. (Hierzu müssten dann aber die anderen Unternehmen, die dadurch möglicherweise betroffen waren, klagen. So könnte auch Licht an die Sache kommen.)
– Generell wirft das die Frage auf, ob eine marktbeherrschende Stellung nicht auch dadurch zustande kommen kann, dass man durch SPD-Beteiligung, die wiederum an der Regierung beteiligt ist, einen besseren Draht zu Fördermitteln hat und in dem Moment, in dem Mittel von der Regierung an das Unternehmen fließen, diese “marktbeherrschende” Stellung ausgenutzt wird und damit wettbewerbsbeschränkend gehandelt wird.
Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn ein wettbewerbsbeschränkendes Handeln, das vom Staat ausgeht, in diesem Gesetz gar nicht vorgesehen ist, sondern sich nur auf andere Unternehmen bezieht.
Es wird Zeit für das SPD bashing
Das Antwortschreiben wurde im Namen der Regierung von Sachsen verfasst. Also im Namen folgender Personen:
Michael Kretschmer / CDU
Ministerpräsident und Regierungschef
Martin Dulig / SPD
Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Prof. Dr. Roland Wöller / CDU
Staatsminister des Innern
Dr. Matthias Haß / CDU
Staatsminister der Finanzen
Sebastian Gemkow / CDU
Staatsminister der Justiz
Christian Piwarz / CDU
Staatsminister für Kultus
Dr. Eva-Maria Stange / SPD
Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Barbara Klepsch / CDU
Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Thomas Schmidt / CDU
Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Petra Köpping / SPD
Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
Oliver Schenk / CDU
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
Wer diese Personen bzw deren Parteien demnächst wählt unterstützt deren Stil im Umgang mit Bürgern. Abgeordnetenwatch wird sich sicher auch für diesen Fall von Lobbyismus interessieren.