Bürgschaft für Flüchtlinge: Gutsein auf Kosten von anderen?

Die Allgemeinbildung in Deutschland, sie lässt zu wünschen übrig.

 

“Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich 
Damon, den Dolch im Gewande: 
Ihn schlugen die Häscher in Bande, 
»Was wolltest du mit dem Dolche? sprich!« 
Entgegnet ihm finster der Wüterich. 
»Die Stadt vom Tyrannen befreien!« 
»Das sollst du am Kreuze bereuen.«

»Ich bin«, spricht jener, »zu sterben bereit 
Und bitte nicht um mein Leben: 
Doch willst du Gnade mir geben, 
Ich flehe dich um drei Tage Zeit, 
Bis ich die Schwester dem Gatten gefreit; 
Ich lasse den Freund dir als Bürgen, 
Ihn magst du, entrinn’ ich, erwürgen.«

Da lächelt der König mit arger List 
Und spricht nach kurzem Bedenken: 
»Drei Tage will ich dir schenken; 
Doch wisse, wenn sie verstrichen, die Frist, 
Eh’ du zurück mir gegeben bist, 
So muß er statt deiner erblassen, 
Doch dir ist die Strafe erlassen.«”

Dionys ist kein Dummer, denn er setzt Damon den Anreiz, seinen Freund ohne Folgen zu opfern. Natürlich kehrt Damon zurück und rettet den Freund und bekehrt Dionys in dieser romantischen Schnulze, die die bedingungslose Freundschaft feiert, wie man sie nur im Sturm und Drang zu feiern im Stande war – im Wolkenkuckucksheim idealistischer Träumer:

Und Erstaunen ergreifet das Volk umher, 
In den Armen liegen sich beide 
Und weinen vor Schmerzen und Freude. 
Da sieht man kein Augen tränenleer, 
Und zum Könige bringt man die Wundermär’; 
Der fühlt ein menschliches Rühren, 
Läßt schnell vor den Thron sie führen,

Und blicket sie lange verwundert an. 
Drauf spricht er: »Es ist euch gelungen, 
Ihr habt das Herz mir bezwungen; 
Und die Treue, sie ist doch kein leerer Wahn – 
So nehmet auch mich zum Genossen an: 
Ich sei, gewährt mir die Bitte, 
In eurem Bunde der dritte!«

Der Kern von Schillers Gedicht, die ältere Semester in der Regel noch auswendig aufsagen können, besteht darin, dass ein Bürge für einen anderen einsteht, für ihn bürgt, und im Falle, dass der andere seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, an dessen Stelle diese Verpflichtungen erfüllen muss.

Die Bürgschaft wurde 1799 veröffentlicht. Damals war den Menschen offenkundig die Bedeutung des Wortes „Bürgschaft“ noch klar.

220 Jahre später scheint die Bedeutung des Wortes „Bürgschaft“ im Meer der Belanglosigkeit verschwunden zu sein. Wie sonst soll man erklären, dass u.a. ein Arzt und ein Apotheker, die beide zu denen gehören, die die höchsten allgemeinen Bildungsabschlüsse, die man in Deutschland erreichen kann, erreicht haben, eine Bürgschaft eingegangen sind, nun für diese Bürgschaft in Anspruch genommen werden und deshalb lamentieren.

So findet sich heute einmal mehr ein Beitrag auf Tagesschau.de, in dem das Leid eines Apothekers geklagt wird, der eine Verpflichtungserklärung (also eine Bürgschaft) für einen syrischen Flüchtling unterschrieben hat. Er, wie der Arzt Gerhard Trabert, argumentiert, dass man gedacht habe, die Verpflichtung Ende mit dem Übergang vom Status des Flüchtlings in den Status des Asylbewerbers.

Wo diese Überzeugung herkommen soll, ist nicht wirklich nach zu vollziehen, denn §68 des Aufenthaltsgesetzes, der die Grundlage für Verpflichtungserklärungen darstellt, ist ausnahmsweise einmal eindeutig:

“Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. Der Zeitraum nach Satz 1 beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes.”

Nun ist dieser Wortlaut des Paragraphen 68 im August 2016 in Kraft getreten. Wer des Lesens mächtig ist, der weiß, dass die Verpflichtung die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu tragen, fünf Jahre besteht. Die alte Fassung von § 68 ist für Bürgen noch teurer, denn sie begrenzt die Geltung der Verpflichtungserklärung nicht auf fünf Jahre.

(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.”

Jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist, sollte wissen, worauf er sich mit einer Verpflichtungserklärung, die in schriftlicher Form vorliegen muss (§ 68, 2 Aufenthaltsgesetz) eingelassen hat.

Nun haben die meisten Bürgen, die sich in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 bereit erklärt haben, für die Aufenthaltskosten von Flüchtlingen, die zumeist aus Syrien stammen, aufzukommen, von sich gedacht, dass sie etwas Gutes tun. Der Mainzer Arzt Gerhard Trabert sagt gegenüber der Deutschen Welle: „ “Das musste damals immer schnell gehen […] es ging um das Leben der Menschen”. Deshalb habe er die Verpflichtungserklärungen schnell und gerne unterzeichnet.“

Ob es tatsächlich um Leben und Tod geht, ist eine Frage, die hier nicht entschieden werden kann, was jedoch festgestellt werden kann ist, dass ein rationaler Akteur, der eine Handlungsentscheidung trifft, für die absehbaren Folgen dieser Handlung auch einstehen muss. Wer sich verpflichtet, die Lebenshaltungskosten für Flüchtlinge zu tragen, muss sich nicht wundern, wenn er die Lebenshaltungskosten der Flüchtlinge, für die er eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, auch tragen muss.

Und ob man – angesichts der Formulierungen im § 68 Aufenthaltsgesetz neuer wie alter Fassung tatsächlich geltend machen kann, man habe gedacht, die Kosten nur bis zur Anerkennung des Flüchtlings als Asylbewerber übernehmen zu müssen, ist fraglich, denn es gibt keinen auch nur entfernten Hinweis im Gesetzestext, dass dies so sein soll.

Insofern kann man die Geschichte der Bürgen, die jetzt jammern, weil sie Kosten tragen sollen, die zu tragen, sie sich verpflichtet haben, auf die Frage reduzieren: Kann man Gutes auf Kosten anderer tun? Kann der Bürge aus Schillers Bürgschaft für sich ins Feld führen, er habe gedacht, die Bürgschaft gelte unabhängig davon ob Damon zurückkehrt nur bis zum dritten Tag und wenn Dionys noch der Ansicht sei, Genugtuung zu benötigen, dann könne er ja unter seiner Bevölkerung eine Vergnügungssteuer erheben.

Man könnte schon argumentieren, dass Personen, die für Dritte eine Verpflichtungserklärung übernommen haben, für diese Dritten die Lebens- und Unterhaltskosten zu tragen haben, bis sie auf eigenen Füßen stehen. Insofern ist die Regelung, dass die Verpflichtungserklärung nur für fünf Jahre gilt, bereits ein erhebliches Entgegenkommen. Was man jedoch nicht argumentieren kann ist, dass die Allgemeinheit die Kosten für private Freuden zu tragen hat. Wenn es den Bürgen Genugtuung verschafft hat, bestimmten Flüchtlinge durch ihre Bürgschaft die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, dann müssen sie die Genugtuung einen Menschen gerettet zu haben, eben auf fünf Jahre ausdehnen und die doch schönen Konsequenzen ihrer guten Tat freudig tragen. Denn wenn sie nach der Allgemeinheit rufen, um die Folgen ihrer guten Tat zu finanzieren, dann entsteht der Eindruck, es sei gar nicht um die gute Tat, sondern darum gegangen, sich psychologisches Wohlbefinden auf Kosten anderer zu verschaffen.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Dann unterstützen Sie bitte das private Blog ScienceFiles!
[wpedon id=66988]
ScienceFiles-Spendenkonto

Weitere Möglichkeiten, ScienceFiles zu unterstützen

Anregungen? Hinweise? Kontaktieren Sie ScienceFiles
©ScienceFiles

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
21 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen