Mays Deal mit der EU ist gestorben

Obwohl die Abstimmung über das „EU-Instrument“, das dem Withdrawal-Agreement beigegeben wurde, um die Bedenken der Mehrheit des Unterhauses, nach denen das Protocol on Ireland und Northern Ireland der EU-Kommission eine Handhabe bereitstellt, um den Brexit zu untergraben und Nordirland faktisch aus dem Vereinigten Königreich zu lösen, noch aussteht, ist klar: Auch dieses Mal wird Theresa May keine Mehrheit im Unterhaus finden. Die DUP (10 Abgeordnete aus Nordirland) und ERG [rund 100 Tory-Abgeordnete] sowie Labour (245 Abgeordnete) haben bereits angekündigt, gegen den Deal zu stimmen. Beim letzten Mal wurde das Withdrawal-Agreement, das May aus Brüssel mitgebracht hat, mit einer Mehrheit von 230 Abgeordneten abgelehnt, dieses Mal werden die Verhältnisse kaum anders sein.

Von 650 Abgeordneten nehmen zurzeit 635 an Abstimmungen Teil (Speaker, Deputy Speaker, Tellers und Sinn Fein stimmen nicht ab). Die Mehrheit ist bei 323 Abgeordneten erreicht. Die Conservative Party verfügt über 314 Abgeordnete, Labour nach dem Aderlass der letzten Wochen noch über 245 (von ursprünglich 261), es gibt 21 unabhängige Abgeordnete, 35 Scottish Nationalists, 11 Liberale Demokraten, 10 Democratic Unionists, 4 Plaid Cymru und einen Abgeordneten der Grünen. Sieben Abgeordnete von Sinn Fein kommen traditionell nicht nach London und nehmen auch nicht an Abstimmungen teil.

Das gestern „ausgehandelte“

INSTRUMENT RELATING TO THE AGREEMENT ON THE WITHDRAWAL OF THE UNITED KINGDOM OF GREAT BRITAIN AND NORTHERN IRELAND FROM THE EUROPEAN UNION AND THE EUROPEAN ATOMIC ENERGY COMMUNITY

mit dem die Bedenken beseitigt werden sollten, die im Vereinigten Königreich DER Stein des Anstoßes sind, deshalb nämlich, weil im Verhandlungsprozess, der vornehmlich von Tusk, Selmayr und Barnier gelenkt wurde, nun wirklich jedes Vertrauen in die Lauterkeit der europäischen Gegenüber zerbrochen ist, ist somit vom Tisch. Wenn man einen Vertrag unterschreiben soll, der Passagen enthält, die nur durch Vertrauen gesichert sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass man unterschreibt, dann gering, wenn die Gegenüber als Opportunisten und Personen, die nach eigenen Worten dem Vereinigten Königreich schaden wollen, wo es nur geht, bekannt sind, sehr gering. Nur Irre würden einen solchen Vertrag unterschreiben und nicht einmal Labour ist irre genug, das zu tun.

Dass auch der neue Versuch, das Withdrawal-Agreement durchzusetzen, gescheitert ist, ist abermals darauf zurückzuführen, dass die EU-Kommission das versucht, was sie wohl als einziges kann, nämlich zu versuchen, mit List und Tücke und unter Vorspiegelung einer angeblichen Konzessionsbereitschaft dennoch die eigene Position unverändert durchzudrücken.

Die Musik des „Instruments“ spielt in Artikel 14, in dem es heißt:

“Under the dispute settlement mechanism, a ruling by the arbitration panel that a party acts with the objective of applying the Protocol indefinitely would be binding on the Union and the United Kingdom. Persistent failure by a party to comply with a ruling, and thus persistent failure by that party to return to compliance with its obligations under the Withdrawal Agreement, may result in temporary remedies. Ultimately, the aggrieved party would have the right to enact a unilateral, proportionate suspension of its obligations under the Withdrawal Agreement (other than Part Two), including the Protocol. Such a suspension may remain in place unless and until the offending party has taken the necessary measures to comply with the ruling of the arbitration panel.”

So, wie das Protocol on Ireland and Northern Ireland derzeit formuliert ist, hat das Vereinigte Königreich keinerlei Handhabe, um die Verhandlungen über den Status von Nordirland nach dem Brexit zu beenden. Alle Lösungen, die gefunden werden, müssen von der EU genehmigt werden, ansonsten treten sie nicht in Kraft. Diese absurde Regelung, auf die sich kein souveräner Staat einlassen kann, und hinter der nur das Bemühen stehen kann, den Brexit zu unterlaufen und Nordirland an die EU zu binden, in der Hoffnung, dass das Vereinigte Königreich eher wieder in die EU eintritt, als dass eine de facto Grenze zwischen England, Wales und Schottland auf der einen Seite und Nordirland auf der anderen Seite akzeptiert würde, hat für viel Ärger im Vereinigten Königreich gesorgt.

Deshalb wurde jetzt angeblich nachgebessert, mit fünf Seiten des typischen EU-Sprech, der viele Absichtsbekundungen enthält, viele schöne Worte macht, offenkundig in der Hoffnung, dass man beim Lesen an Wohlgefühl so betrunken wird, dass man nicht mehr merkt, wie man über den Tisch gezogen wird. Tatsächlich wurde überhaupt nicht nachgebessert. Tatsächlich ist das Instrument ein weiterer Hoax aus der Fake Agreement Schublade der EU-Kommission.

Zu diesem Urteil sind übereinstimmend der Attorney General, Geoffrey Cox, und das Brexit Star Chamber, das aus einer Gruppe von Anwälten besteht, gekommen. Letztere schreiben u.a.:

“Star Chamber” Conclusions on the Withdrawal Agreement, 12 March 2019

These are the conclusions of the group of lawyers under the Chairmanship of Sir William Cash MP regarding the documents published by the Prime Minister last night, and their impact on the legal position of the United Kingdom under the proposed Withdrawal Agreement (“WA”) and Northern Ireland/Ireland backstop Protocol (“the Protocol”):

  1. Yesterday’s documents considered individually and collectively do not deliver “legally binding changes” to the WA or to the Protocol They fail to fulfil the commitment made by government to the House in response to the Brady amendment “to obtain legally binding changes to the withdrawal agreement”.
  2. They do not provide any exit mechanism from the Protocol which is under the UK’s control. Any exit by the UK from the Protocol cannot take place without the agreement of the EU and therefore the position remains as set out in paras 14-16 of the Attorney General’s advice dated 13 November 2018 that “the Protocol will endure indefinitely until a superseding agreement takes its place”, and that the WA “cannot provide a legal means of compelling the EU to conclude such an agreement”.
  3. The suggestion that “bad faith” by the EU could provide a legal route for the UK out of the Protocol is not credible in practice within any determinate or reasonable time frame.

[…]

  1. The UK could not unilaterally disapply the Protocol by alleging bad faith, but would be bound to submit the dispute to arbitration under Part 6 of the WA, and would need a prior finding by the panel of breach on the part of the EU in order to invoke the right under Art.178(2) of the WA to suspend (not terminate) provisions of the WA or Protocol. Any arbitration would be at best a lengthy and uncertain procedure which under Art.174 requires a reference to the ECJ of any questions of EU law involved. Even if the arbitration panel found in favour of the UK, para 14 of the Joint Instrument confirms that it would not enable the UK to exit the backstop.

[…]

Die vielen Worte, die man bei der EU-Kommisson komponiert hat, sind abermals nichts anderes als Sand, der in die Augen der Betrachter gestreut werden soll, zum einen, um der Europäischen Öffentlichkeit zu suggerieren, man sei dem Vereinigten Königreich abermals entgegengekommen, obwohl man das noch zu keinem Zeitpunkt getan hat, zum anderen, um sich nachdem das Withdrawal-Agreement heute Abend um 20 Uhr deutsche Zeit abermals im Unterhaus gescheitert ist, wieder darüber ereifern zu können, dass die Briten das angebliche Entgegenkommen der EU-Kommission ausgeschlagen hätten.

Wer solche Europäischen Freunde hat, dessen Herz erwärmt sich immer mehr für die Online-Betrüger, die versuchen, mit Pishing und anderen Methoden, Kontodaten auszuspähen.

Weil in Deutschland nur unzureichend bekannt ist, worum es bei all dem Hin und Her tatsächlich geht, haben wir an dieser Stelle noch einmal zusammengestellt, was die Diskussion zum „Backstop“ eigentlich umfasst.


Was ist der Backstop?

Der Begriff „Backstop“ findet sich im Withdrawal Agreement an genau einer Stelle. Dort heißt es:

„With respect to the DRAFT PROTOCOL ON IRELAND/NORTHERN IRELAND, the negotiators agree that a legally operative version of the “backstop” solution for the border between Northern Ireland and Ireland, in line with paragraph 49 of the Joint Report, should be agreed as part of the legal text of the Withdrawal Agreement, to apply unless and until another solution is found.”

In Kurz: Im Withdrawal Agreement soll eine Einigung enthalten sein, die sichert, dass zwischen Nordirland und der Republik Irland keine Grenzkontrollen eingeführt werden. Diese Einigung soll in Kraft bleiben, bis eine endgültige Regelung gefunden ist.

Zunächst zu den Grenzkontrollen. Sowohl die Republik Irland als auch das Vereinigte Königreich sind seit 1973 in der EU. Der gemeinsame Markt trat zum 1. Januar 1993 in Kraft. Was glauben Sie, seit wann gibt es keine Grenzkontrollen zwischen der Republik Irland und Nordirland mehr?

  1. 1973
  2. 1993
  3. 1998
  4. 2005

Die Antwort d) ist die richtige Antwort. Im Jahr 2005 hat die britische Armee die letzten Grenzkontrollen zur Republik Irland entfernt. Die Entfernung ist eine Folge nicht der EU-Mitgliedschaft, sondern des Good Friday Agreements, das auch als Belfast Agreement bekannt ist und am 10. April 1998 zwischen dem UK, der Republik Irland und den wichtigsten politischen Parteien von Irland und Nordirdland geschlossen wurde. Darin ist nicht nur eine Bestandsgarantie für Nordirland und Irland enthalten und die Ausformung der beiden politischen Systeme geregelt, auch der sukzessive Abbau der Grenzen ist vereinbart. Das Good Friday Agreement ist in weiten Teilen eine Neuauflage des Sunningdale Agreements aus dem Jahre 1973. Auch wenn die EU-Kommission versucht, eine friedensstiftende Rolle für sich in Irland zu reklamieren, der Beitrag aus Brüssel zur Lösung des Konflikts in Nordirland ist bestenfalls bescheiden.

Die britische Regierung hat schon früh erklärt, dass das Good Friday Agreement durch den EU-Austritt nicht beeinflusst wird, d.h. es wird keine Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland geben, komme, was wolle.

Mit ein wenig gutem Willen wäre es vor dem Hintergrund bestehender Regelungen leicht möglich gewesen, den Status zwischen der Republik Irland, die in der EU verbleibt, und Nordirland, das aus der EU austreten wird, etwa in der Weise zu bestimmen, wie er zwischen der EU und der Schweiz oder der EU und Norwegen vorhanden ist. Weder die Schweiz noch Norwegen sind Teil der EU, Norwegen ist jedoch in den Binnenmarkt integriert und mit der Schweiz besteht seit 1972 ein Freihandelsabkommen, das in den Folgejahren durch eine Reihe von Einzelabkommen zur Liberalisierung des Handels ergänzt wurde. In keinem Fall ist die Tatsache, dass zwischen Norwegen und EU-Staaten oder der Schweiz und EU-Staaten eine Grenze besteht, zu einem Problem stilisiert worden, wie es nun der Fall ist.

Schon daraus kann man die Absicht, Britannien zu schaden, die die EU-Kommission zu beherrschen scheint, schließen. Damit sind wir zurück beim Backstop. Wie oben beschrieben, soll das Withdrawal Agreement eine Regelung zur Grenze zwischen NIRE und IRE enthalten, die verbindlich ist, „until another solution is found“. Diese verbindliche Regelung ist ein Anhang zum Withdrawal Agreement: Das Protokoll zu Irland und Nordirland.

Die wichtigsten Punkte, die hier geregelt sind, können schnell zusammengefasst werden. Wir haben die entscheidenden Stellen aus dem Dokument, das jeder hier nachlesen kann, entnommen:

Artikel 4

  1. “The provisions of Union law on goods listed in Annex 2.1 to this Protocol shall apply to and in the United Kingdom in respect of Northern Ireland.”
  2. Customs legislation as defined in point (2) of Article 5 of Regulation (EU) No 952/2013 of the European Parliament and of the Council145 as well as other provisions of Union law providing for customs controls of specific goods or for specific purposes listed in Annex 2.2 to this Protocol shall apply to and in the United Kingdom in respect of Northern Ireland. The territory of Northern Ireland, excluding the territorial waters of the United Kingdom (the “territory of Northern Ireland”), shall be considered to be part of the customs territory of the Union.
  3. Customs duties on imports and exports, and any charges having equivalent effect, shall be prohibited between the Union and the United Kingdom in respect of Northern Ireland. This prohibition shall also apply to customs duties of a fiscal nature.

In Kurz: Nordirland soll nach den Regelungen im Withdrawal Agreement Teil des Europäischen Binnenmarktes und somit den Regelungen der EU unterworfen bleiben. In weiteren Punkten in Artikel 4 wird festgelegt, dass die Regierung des United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, keinerlei Rechte mehr hat, um Regierung über Nordirland auszuüben, denn jede Form der Einflussnahme auf den Markt ist ihr untersagt, sie hat sich im Gegenteil an die Regelungen der EU zu halten, auch an zukünftige, an denen sie keinerlei Mitspracherecht mehr hat.

Und weil das noch nicht genug ist, regeln die folgenden Artikeln den freien Zugriff von EU-Unternehmen auf den Nordirischen Strommarkt (Artikel 6), das freie Fischen der EU-Fischer in Nordirischen Hoheitsgewässern (Artikel 5) und verbieten jede Art von staatlicher Hilfe aus London, soweit die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Nordirland davon betroffen sind (Artikel 9).

Im Englischen gibt es den Ausdruck „to add insult to injury“, was damit gemeint ist, wird deutlich, wenn man die Konsequenzen dieses Protokolls zusammenstellt:

Der oben zitierte Bezug auf den Backstop regelt, dass das Protokoll, ist es erst einmal unterschrieben, so lange in Kraft bleibt, bis eine dauerhafte Regelung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gefunden wurde. Die dauerhafte Regelung kann nur dann in Kraft treten, wenn sie von der EU gebilligt wurde, d.h. das Vereinigte Königreich begibt sich, bei Unterzeichnung des Withdrawal Agreements in vollständige Abhängigkeit von der EU, von Leuten wie Tusk, Barnier oder Selmayr, mit denen ein normaler Mensch schon im täglichen Leben lieber nichts zu tun haben will.

Diese Situation der Abhängigkeit wird dadurch verstärkt, dass Regelungen, die in Brüssel in der Übergangsphase getroffen werden und an denen das Vereinigte Königreich nicht beteiligt ist, auch für Nordirland gelten sollen.

Da das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nicht mehr Teil des EU Binnenmarktes sein wird, bedeutet die beschriebene Regelung zudem, dass Waren, die aus England, Wales oder Schottland nach Nordirland geliefert werden, darauf geprüft werden müssen, ob sie EU Regulationen entsprechend, d.h. effektiv wird eine Grenze zwischen England, Wales und Schottland auf der einen Seite und Nordirland auf der anderen Seite gebildet: um eine Grenze zwischen Irland und Nordirland zu verhindern, wird eine neue Grenze zwischen diesen Home Nations geschaffen und versucht, eine Nation zu zerschlagen.

Wundert sich auf dem Kontinent wirklich jemand, nachdem er diese Fakten zur Kenntnis genommen hat, darüber, dass im Vereinigten Königreich ein Sturm der Entrüstung wegen dieses – man mag es nicht Abkommen nennen, eher Brüsseler Diktat, ausgebrochen ist?

Natürlich fehlen derartige Hinweise in den deutschen Jubelmedien, bei denen wir uns in letzter Zeit immer fragen, welche finanziellen Verflechtungen es zwischen Medien, Journalisten und Institutionen der EU gibt. Schon so mancher Journalist dürfte über Prosecco und Kaviar am Buffet der EU-Kommission seine Integrität an braune Umschläge verkauft haben …

Indes, dass ausgerechnet die linken Gutmenschen, die angeblich ihre Abscheu vor dem Kolonialismus entdeckt haben, sich darin gefallen, der EU ihre erste Kolonie mit Nordirland beschaffen zu wollen, das hat schon eine gewisse Ironie …, nein Bigotterie.


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