Maximal-Abstrafung für Genderista: Bundesverfassungsgericht beerdigt jede Form von Paritätsgesetz
Es ist schon merkwürdig, wie wenig über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvC 46/19 berichtet wird. Selbst die ZEIT, in der man selten einen Text findet, dessen Autor es schafft, sich kurz zu fassen, schreibt nur ein paar Zeilen zu dem Thema, obschon es um eines der Lieblingsthemen aller Linken geht: Geschlecht. Es ist mittlerweile sattsam bekannt, dass die meisten Linken eine Fixierung auf Geschlecht teilen, die andere für a-normal halten. So wie bekannt ist, dass Genderismus eine spezifische Form von Denkbehinderung darstellt. Beides fließt in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer Weise zusammen, die man nur als Maximale-Abstrafung für diejenigen, die sich mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt haben, bezeichnen kann. Der dortige zweite Senat angeführt von Vizepräsident Doris König hat den “Beschwerdeführerinnen” die Beschwerde sorgfältig und umfassend und ohne Gnade um die Ohren gehauen.
Fast, dass man den Eindruck gewinnen könnte, die acht Richter des Zweiten Senats seien darüber erzürnt, dass sie mit Unfug wie dem, den die “Beschwerdeführerinnen” vorgetragen haben, belästigt werden. Und vielleicht haben sie deshalb ein sehr langes Urteil geschrieben, in dem sie an mehreren Stellen sehr deutlich durchblicken lassen, was sie von Paritätsgesetzen und ähnlichem Unfug halten: Nichts. Als Folge ist jeder Versuch, in welchem deutschen Parlament auch immer, ein Paritätsgesetz durchsetzen zu wollen, beerdigt.
Und darüber berichten die MS-Medien kaum bis gar nicht.
Wie seltsam.
Beginnen wir mit den “Beschwerdeführerinnen”, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt. Um wen es sich bei den “Beschwerdeführerinnen” handelt, ist leider unbekannt (falls ein Leser Genaues weiß, bitte per eMail oder als Kommentar). Fest steht nur, dass ein Rudel Frauen und ein Legitimationsmann zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl 2017 erhoben hat und damit vor dem Bundestag abgeschmiert ist:
Gegen die Zurückweisung haben die 10 Erstgenannten vor dem Bundesverfassunsgericht Beschwerde erhoben. Wer die anwaltliche Vertretung übernommen hat, ist leider unbekannt, was unverständlich ist, denn dem Bundesverfassungsgericht obliegt auch eine Informationspflicht, die eine gewissen Spezialprävention beinhaltet: Wenn ein Gericht, wie die Richter des Zweiten Senats in seinem Urteil so überdeutlich macht, dass der “Bevollmächtigte”, der die Beschwerdeführer vertritt, nicht in der Lage ist, eine solche Beschwerde zu führen, weil er die Standards des juristischen Arbeitens offenkundig nicht kennt, dann muss der Name veröffentlicht werden, um es anderen potentiellen Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, diesen Unfähigen, wohl eher diese Unfähige, zu vermeiden.
Dass die Beschwerde in jeder Hinsicht ungenügend ist, daran lassen die Richter des Zweiten Senats keinen Zweifel. Die Stellen an denen festgestellt wird, dass der Vortrag nicht ausreicht, nicht substantiiert ist, es nicht genügt, nicht ausreichend ist, nicht erkennbar ist, weder dargelegt noch ersichtlich ist, unterbleibt, sich nicht genügend auseinandergesetzt wird, sie sind Legion. Sie sind nicht nur Legion, sie fordern auch die Frage heraus, warum sich die Bundesverfassungsrichter mit diesem Junk, der ihnen als Beschwerde zugemutet wird, und der den Eindruck vermittelt, dass zehn Gören mit dem Fuss aufstampfen und vom Verfassungsgericht verlangen, zu tun, wie sie begehren, überhaupt so ausführlich auseinandersetzen, wie sie das tun, denn schon unter Punkt I der Begründung ist eigentlich gesagt, was zu sagen ist:
“Dabei reicht zur Begründung einer Wahlprüfungsbeschwerde der Verweis auf das Einspruchsschreiben an den Deutschen Bundestag nicht aus.”

Wer hier eine gewisse Indignation herausliest, der hat Recht, wie wir im weiteren Verlauf noch zeigen werden.
Grundsätzlich wollen die zehn “Beschwerdeführerinnen”, dass das Bundesverfassungsgericht den Deutschen Bundestag dazu verpflichtet, die Parteien per Gesetz dazu zu verpflichten, Listenplätze bei Wahlen paritätisch zu besetzen, denn, so die verquere Behauptung der “Beschwerdeführerinnen”, nur der Tatsache, dass weniger Frauen auf Listen von Parteien stünden, sei es geschuldet, dass weniger Frauen z.B. im Bundestag ankämen. Und weil das als absurde Aussage noch nicht reicht, wird angeführt, dass nur ein Bundestag, in dem der Anteil der Frauen dem Anteil von Frauen in der Bevölkerung entspreche, ein “repräsentativer Bundestag” sei. Ein in dieser Weise repräsentativer Bundestag sei im Grundgesetz vorgeschrieben, da niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden dürfe. Wir haben es eingangs festgestellt, wir stellen es abermals fest: Genderismus geht mit Denkbehinderung einher. Umso wichtiger ist die Klarstellung durch den Zweiten Senat, die das Ende aller entsprechenden Gender-Spinnereien bedeutet.
Steigen wir in aller Kürze in die Begründung des Zweiten Senats ein, die unter Punkt II das weiterführt, was schon unter Punkt I festgestellt wurde:
“Nach diesen Maßstäben ist die Wahlprüfungsbeschwerde unzulässig. […] Sie legen jedoch nicht substantiiert dar, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet wäre, das Wahlvorschlagsrecht der politischen Parteien paritätisch auszugestalten […] Soweit die Beschwerdeführerinnen die normativen Grundlagen der Bundestagswahl in Bezug nehmen, ist nicht erkennbar, dass die Wahlprüfungsbeschwerde sich gegen einzelne Bestimmungen des geltenden Bundestageswahlrechts oder Regelungen des Satzungsrechts der politischen Parteien wendet… “
Das Görenhafte der Beschwerde kommt hier sehr schön zu Ausdruck: “Wir wollen aber, dass eine Pflicht zur paritätischen Besetzung von Vorschlagslisten der Parteien durchgesetzt wird. Wir haben keine Idee, wie wir das begründen sollen. Wir haben keine Kompetenz uns mit vorhandenen Gesetzen und Regelungen auseinanderzusetzen, wir wollen einfach. Und der Papa im Bundesverfassungsgericht oder die Mama, je nachdem, sie soll machen, was die Gören wollen. Derartiges Kleinkindgehabe durchzieht den gesamten Genderismus. Wenn die Gören nicht bekommen, was sie wollen, dann stampfen sie mit dem Fuß auf, laufen rot im Gesicht an, schreien und laufen zum großen Bruder…
Gehen wir zurück zur Begründung der Richter des Zweiten Senats. Es ist eigentlich egal, an welcher Stelle des Urteils (wir wissen, dass es in puristisch-juristischer Nomenklatur ein Beschluss ist, also bitte keine entsprechenden Kommentare) man wieder einsteigt: Die Wahrscheinlichkeit eine Formulierung wie die folgende zu finden, ist sehr hoch:
“Stattdessen beanstandet die Wahlprüfungsbeschwerde die fehlende Einschränkung der Satzungsermächtigung aus § 21 Abs. 5, § 27 Abs. 5 BWahlG durch eine gesetzliche Verpflichtung zur paritätischen Ausgestaltung der Wahlvorschläge. Letztlich wird die Feststellung begehrt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten war, das Wahlvorschlagsrecht durch die Pflicht zur paritätischen Nominierung von Frauen und Männern zu ergänzen. Da er dieser Verpflichtung nicht Rechnung getragen habe, leidet – so die Sicht der Beschwerdeführerinnen – die Bundestagswahl 2017 an einem Wahlfehler, der sich auch durch die – gemessen am Bevölkerungsanteil – unterdurchschnittliche Repräsentanz von Frauen im 19. Deutschen Bundestag mandatsrelevant ausgewirkt habe. Die Wahlprüfungsbeschwerde richtet sich daher gegen gesetzgeberisches Unterlassen.”
Nicht nur, erteilen die Richter des Zweiten Senats ausführlich Nachhilfe im Schreiben einer Beschwerdeschrift, sie leiten auch aus dem Geschreibsel, das sie erreicht hat, ab, was die Beschwerdeführer wohl gemeint haben könnten. Das tun sie natürlich nicht, weil sie so nett sind. Sie tun es, weil sie die Beschwerde zum Anlass nehmen, um grundsätzliche Dinge zu klären, eine Art “Richtlinienentscheidung” zu treffen:
Sie tun das in einer Weise, die man nur als Abstrafung für diejenigen ansehen kann, die auf die wirren Ideen kommen, mit denen die acht Richter in der Beschwerde konfrontiert sind.
Wirre Idee 1: Nicht paritätisch besetzte Wahlvorschläge von Parteien würden gegen die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit – ein individuelles Recht – verstoßen.
Artikel 38 des Grundgesetzes beinhalte grundsätzlich, dass jeder Bürger als Wahlbewerber antreten könne und als solcher die gleiche Chance im Wettbewerb mit anderen Wahlbewerbern habe. Dieses Recht ist ein Individualrecht. Eine paritätische Auswahl von Wahlbewerbern nach Geschlecht sei ein Verstoß gegen die in Artikel 38 festgeschriebenen Rechte, sie beseitige gerade die im Grundgesetz festgeschriebene Chancengleichheit, “…das Fehlen von Paritätsvorgaben im Bundestagswahlrecht” dient “gerade der Chancengleichheit”. Jede Form des Eingriffs in die freie Festsetzung von Wahlbewerbern ist somit ein Bruch mit Artikel 38 GG (Der Wink mit dem Lattenzaun für alle, die die Wahllisten der Grünen zu Fall bringen wollen). Warum ein solcher Bruch notwendig sei, so stellen die Richter einmal mehr fest, werde von den “Beschwerdeführerinnen” nicht begründet. Was folgt, ist ein weiterer Tritt in den Allerwertesten der Wirren, die sich mit ihrem Blödsinn nach Karlsruhe gewendet und dort die Zeit der Richter verschwendet haben:
“Stattdessen beschränken sich die Beschwerdeführerinnen darauf vorzutragen, das passive Wahlrecht beinhalte ein Grundrecht auf geschlechterbezogene Ergebnisgleichheit, dem der Gesetzgeber durch den Erlass von Paritätsgeboten Rechnung tragen müsse. Eine Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit gleiche Chancen im Wettbewerb für jeden Wahlbewerber gewährleistet (vgl. BVerfGE 41, 399 <413 f.>), unterbleibt.”
Einmal mehr wird an dieser Stelle deutlich, dass das Aufstampfen und rot Anlaufen von Gören, die versuchen, ihren Willen durchzusetzen, vor dem Bundesverfassungsgericht nicht weiterführt.
Die Absurdität dessen, was als Beschwerde nach Karlsruhe gelangt ist, sie endet jedoch nicht hier.
Wirre Idee 2: Die “Beschwerdeführerinnen” behaupten, die nicht paritätische Besetzung von Wahlbewerbern, sie verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip, demzufolge alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, was eine Legitimation durch die Gesamtheit der Bürger voraussetze, die wiederum nur gewährleistet werden könne, wenn der Anteil der Frauen im Parlament dem Anteil in der Bevölkerung entspreche.
Um es einmal zu wiederholen: Wir sagen schon seit Jahren, dass Genderismus eine Form der geistigen Behinderung darstellt. Und nun haben wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, um zu belegen, dass wir nicht die einzigen sind, die das denken. Natürlich können die Verfassungsrichter nicht schreiben: “Ihr denkbehinderten Gören macht Euch vom Acker” – obwohl es notwendig wäre.
Aber so ähnlich.
Man muss sich den Text, der ab Randziffer 65 steht, bildlich so vorstellen, dass ein Erwachsener ein freches Kind an der Hand nimmt, um ihm die Grundsätze von Höflichkeit beizubringen. Im Urteil der Verfassungsrichter sind es die Grundsätze der Demokratie.
Abgeordnete seien in Deutschland nicht einer Ideologie, nicht ihrem Geschlecht, dem Acker, von dem sie kommen, auch keiner Partei (hört es, Ihr Bundestagsabgeordneten und zieht die Konsequenzen), sondern ausschließlich IHREM GEWISSEN verantwortlich. Ob die “Beschwerdeführerinnen” mit dem Begriff “Gewissen” etwas anfangen können, das konnten wir bislang leider noch nicht klären. Weil sie nur ihrem Gewissen verantwortlich seien, seien die Abgeordneten weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden (noch ein Lattenzaunwink in Richtung Bundestag):
“Dieses ‘freie Mandat’ der Abgeordneten beinhaltet eine Absage an alle Formen einer imperativen, von regionalen (Länder, Wahlkreise) oder gesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Unternehmen, Gewerkschaften, Volksgruppen, Verbänden, Alters- oder Geschlechtergruppen) ausgehenden inhaltlichen Bindung des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats (…). Sind die einzelnen Abgeordneten aber Vertreter des ganzen Volkes und an die Aufträge und Weisungen nicht gebunden, kommt es für die Vertretung des Volkes gerade nicht darauf an, dass sich das Parlament als verkleinertes Abbildung des Elektorats darstellt”
Diese Ausführungen finden sich unter Randziffer 66. Sie sind das Ende jeder Bestrebung von Genderista, ein Paritätsgesetz durchzusetzen, denn, wie das Urteil des Bundesverfassungsgericht mehr als deutlich macht, verstößt ein solches Gesetz GEGEN das Grundgesetz. Aber die Sorgearbeit der Richter, um die geistige Entwicklung der “Beschwerdeführerinnen” ist an dieser Stelle nicht zuende. Sie erklären noch ausführlich, warum eine “geschlechterbezogene Repräsentativvorstellung” Unfug ist.
Wenn eine fehlende Geschlechterparität, wie die “Beschwerdeführerinnen” behaupten, zu einem demokratischen Legitimationsdefizit führen würde, dann gäbe es dieses Legitimationsdefizit nicht nur für Geschlecht, so schreiben die Richter (RZ 73). Mit diesem Argument ist eine Übertragungsleistung verbunden, die nun von Genderista gefordert wird, was von diesen kaum zu leisten ist, denn ihre Fixierung auf Geschlecht lässt dies kaum möglich erscheinen. Versuchen wir es zu verdeutlichen:
Eine Gesellschaft besteht nicht nur aus Frauen und Männern. Geschlecht ist eine von VIELEN Eigenschaften, die Menschen auszeichnen.
Eine Gesellschaft besteht aus Großen und Kleinen, aus Bartträgern und Nicht-Bartträgern, aus Erwerbstätigen und Faulenzern, aus Dicken und Dünnen, aus Dummen und Klugen, aus Linken und Rechten, aus Veganern und Fleischessern. Wenn daraus, dass eine dieser Gruppen nicht ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechend im Bundestag repräsentiert ist, ein demokratisches Legitimationsdefizit folgt, wie die “Beschwerdeführerinnen” fixiert auf Frauen behaupten, dann muss man notwendig Anteilsgesetze verabschieden, die bestimmen, wie hoch der Anteil der Kleinen und Großen, der Dicken und Dünnen, der Dummen und Klugen unter den Wahlbewerben zu sein hat. Das wirft natürlich erhebliche Folgeprobleme der Art auf, dass geklärt werden muss, ob ein dummer Dicker zu den Dicken oder den Dummen gezählt wird usw.
Kurz: Es ist Quatsch.
Und damit es die wirren “Beschwerdeführerinnen” auch verstehen, schreiben es die Richter in aller Deutlichkeit in ihr Urteil:
“Die Geschlechtszugehörigkeit ist demgegenüber für das Maß der durch den Wahlakt vermittelten demokratischen Legitimation des einzelnen Abgeordneten OHNE BELANG.”
Wir haben das ausführliche Urteil der Verfassungsrichter des Zweiten Senats, das offenkundig deshalb so ausführlich gehalten ist, weil es als Grundlage für Folgeentscheidungen dienen soll bzw. als Hinweis an Gesetzgeber, die sich mit der Absicht tragen, ein Paritätsgesetz zu verabschieden, so ausführlich besprochen, um dessen Bedeutung Rechnung zu tragen. Die Bedeutung dieses Gesetzes ist eindeutig:
- Geschlecht spielt für die Besetzung von öffentlichen Ämtern durch Wahl keine Rolle. Das ist das Ende aller Versuche, Parität herzustellen.
- Jeder Versuch, Wahlbewerber nach Geschlecht paritätisch zu besetzen, verstößt gegen das Grundgesetz. Wir freuen uns schon auf die Klagen gegen das Wahlstatut der Grünen.
- Angesichts der Argumentation, die die Richter insbesondere gegen die Fixierung auf Ergebnisgleichheit anführen, kann man davon ausgehen, dass Verfassungsklagen gegen Programme, die zur Bevorzugung von Frauen aufgestellt wurden, z.B. das Professorinnenprogramm, erfolgreich sein werden. Es bedarf somit nur eines Bewerbers auf eine Stelle, die im Rahmen des Professorinnenprogramms ausgeschrieben wurde, der die Stelle nicht erhalten hat, weil er das falsche Geschlecht hat, um den ganzen Unfug in Karlsruhe zu stoppen.
Schließlich wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, wie es sich liest, wenn Verfassungsrichter indigniert sind, weil sie darüber belehrt werden, was sie angeblich denken und auf welcher Grundlage sie angeblich urteilen. Kann man so blöd sein, das zu tun. Man kann. Die “Beschwerdeführerinnen”, deren Bevollmächtigte, sie sind so blöd und schreiben, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen eine “individualistischere Sicht des Volksbegriffs” habe durchscheinen lassen. Nicht nur wird Verfassungsrichtern hier eine Motivation unterstellt, sie werden auch für dumm erklärt, denn wer versucht, einen Kollektivbegriff “individualistischer” zu fassen, der muss blöd sein. Versuchen Sie es mit Volk, Nation, Spezies, Vögel, fassen Sie die Begriffe “individualistisch”.
Die Watsche lässt nicht lange auf sich warten. Sie findet sich unter Randziffer 78 und liest sich wie folgt:
“Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Hinweis der Beschwerdeführerinnen, das „Volk“ werde heute nicht mehr als abstrakte Einheit verstanden, so dass es geboten sei, statt des „Wohls des Volkes“ stärker den „Willen des Volkes“ in den Blick zu nehmen. Selbst wenn der Auffassung der Beschwerdeführerinnen zu folgen wäre, dass vor diesem Hintergrund eine neue „individualistischere Interpretation des Volksbegriffs“ in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beobachten sei, änderte dies nichts daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG Vertreter des ganzen Volkes und imperativen Bindungen nicht unterworfen sind. Auch bei einer „individualistischeren Sicht des Volksbegriffs“ erschließt sich daher nicht, dass nur ein paritätisch zusammengesetztes Parlament in der Lage wäre, dem „Willen des Volkes“ Ausdruck zu verleihen und dadurch dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung zu tragen.”
Man kann den Ärger der Verfassungsrichter darüber, von Wirren dumm angemacht worden zu sein, geradezu greifen.
Wie dem auch sei: Paritätsgesetze sind in Deutschland tot.
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Ich habe ausversehen (Ich schwöre!) HR Info Radio beim Kochen gehört und nicht sofort abgeschaltet (da es kurz mal nicht um Corona ging). Da gab es einen Beitrag zum Thema mit Kurz-Interview der ?Beschwerdeführerin? (irgendwas Fraunenrechtlerin blablabla) .
Der Namen wurde genannt aber ich habe ihn mir nicht gemerkt.
Allerdings sprach diese Dame davon, dass sie jetzt das Urteil genauer analysieren und die Kritik darin aufarbeiten will. Sie will sozusagen ihre Hausaufgaben machen für einen nächsten Anlauf, denn Sie fühlt sich weiterhin nicht gerecht repräsentiert (sinngemäß).
Also ich denke die Botschaft der Richter ist eher nicht angekommen bei Ihr.
Es wäre schön, wenn spätestens beim zweiten Anlauf Recht gegen das Begehr der Gören spricht, diese gefälligst auch für die Gerichtskosten und alles weitere aufkommen dürfen. Das hier (BRD oder eigentlich der ganze Westen) ist nur noch ein Irrenhaus.
Bei mir ist wenigstens angekommen, daß das BVerfG tatsächlich auch normale Richter hat. Seit dem Urteil – Soldaten sind Mörder – traue ich auch diesem Gremium jede Beug… zu.
Na, ist doch noch ein Zipfelchen Rechtstaat übrigeblieben?!
Zu dem Thema Grüne: taktisch klug wäre es, die Landeswahlparteitage zur BTW der Grünen abzuwarten, die Landesliste so lange liegen zu lassen, bis die ersten Wahlplakate aufgehängt sind. Dann mit Klagen vor den Landesverwaltungsgerichten inkl. einstweiliger Verfügung mit Hinweis auf dieses Urteil die Wahliste zu Fall bringen. Da eine Wahliste mit einer gewissen Frist vor der Wahl eingereicht werden muß und diese Frist dann verstrichen ist, können nur die grünen Wahlkreiskandidaten an der Wahl teilnehmen, die Zweitstimme ist mangels Liste nicht möglich. Mit einem ähnlichen Trick haben die Grünen versucht, eine Wahlliste der AfD zu Fall zu bringen, weil der Wahlparteitag unterbrochen und an einem anderen Tag fortgesetzt werden mußte und die Wahlliste lt. Wahlgesetz in einem “einheitlichen Parteitag” beschlossen werden muß.
PS: ich habe irgendwie im Kopf, daß noch andere Parteien zur BTW ihre Wahlliste nach dieser Paritätsregel aufstellen wollen, das könnte noch spaßig werden.
PS: jetzt fällt mir gerade noch ein, daß diese Kläger noch dümmer sind als oben beschrieben. Wenn es keine definierten “Männer” und “Frauen” mehr gibt, weil alles genderfluid ist, ist ein solches Paritätsgesetz ohnehin sinnlos. In den USA dürfen Männer, die sich als Frauen fühlen, seit Biden an Frauenwettkämpfen teilnehmen.Insofern hätten die “Männer” nur behaupten müssen Frauen zu sein, und wären auf jeden Fall auf die Liste gekommen…
Dem BVG sei Dank! Aber kann Merkel dem Präsidenten desselben nicht befehlen: “Das wird rückgängig gemacht” ?…
Da hat es sicher eine Baerige Intervention / Standpauke gegeben !
Es tut so gut mal etwas in dieser Richtung zu lesen. Die Legion der denkbehinderten Gören wird mit jedem Tag größer und nähert sich immer mehr dem totalen Schwachsinn an. Viel zu viele dieser Zecken im Pelz der Steuerzahler werden mit immer üppiger sprudelnden Subventionen gefördert um auch noch die letzten Reste klaren Menschenverstandes zu zersetzen. Wenn es nach mir ginge, würden diese ab sofort nicht mehr gepudert sondern müssten für ihren Lebensunterhalt arbeiten. Evtl. Regale auffüllen. Zu anspruchsvolleren Tätigkeiten sind diese sicher nicht zu gebrauchen. Schlimm genug, dass sich unter den Bundestagsbesetzern immer mehr dieser Denkbehinderten finden.
Vielleicht will der zweite Senat auch eine klare Ansage machen, bevor der erste Senat so ein Thema in die Finger bekommt. Dort sitzt nämlich Susanne Baer, Genderprofessorin und Nichtjuristen, die auch das Urteil zum angeblich “dritten” Geschlecht. Ich freue mich jedenfalls sehr über das Urteil und die ausführliche Begründung.
im tagesschau Artikel werden z.b. einige Namen genannt, z.b. die rechtsprofessorin (!!) Silke laskowski, die die Frauen vertritt…
https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-frauenmangel-parlamente-101.html
Ich habe mir die Zusammensetzung des 2. Senats mal angeschaut. 3 Männer, 5 Frauen.
Also gibt es diesbezüglich seitens der Beschwerdeführerinnen auch nichts zu meckern, ganz im Gegenteil.
Ist mir auch auf Anhieb eingefallen. Die Mehrheit der Richter bei dieser Entscheidung sind weiblich.
Interessanterweise wird hier allerdings auf die Genderei verzichtet.
Möchte man sich nicht an der Sprachverhunzung beteiligen (was ich zu bezweifeln wage) oder möchte man vielleicht absichtlich den Eindruck erwecken, das böse Patriarchat habe wieder zugeschlagen und die Mehrzahl der Richter wäre männlich gewesen?
Ich tendiere da zu einer Möglichkeit. 😉
Damit dürfte dann ja wohl auch der Versuch, Parlamente und Regierungen nach Herkunft sortiert zu besetzen ad Acta gelegt werden.
War da nicht was in Berlin mit 35% Ausländer Quote?
Wovon träumst du nachts?
Linke,Grüninnen, SPD hagen sicher kein Problem, sich an der Verfassung zu vergreifen und sie zur feministisch-ideologischen Interessenswahrung auch entsprechend zu ändern.
Die Grüninnen wollen ja auch die Streichung des Begriffs “Rasse” aus dem GG erwirken.
Zwar geht Rassismus (gegen Weiße) immer noch vor Sexismus (gegen Männer), aber wenn man schon mal das Grundgesetz bearbeitet, kann man ja auch Artikel 3 noch mal einigen Änderungen unterziehen. Vielleicht wird dann mal die ständig behauptete Pflicht zur Gleichstellung in den Artikel aufgenommen.
“Paritätsgesetze sind in Deutschland tot.”
Das kann ich nicht glauben. Solange die Grünen und die SPD noch von einem signifikanten Teil der Bevölkerung gewählt werden, besteht das Risiko.
Es wäre nicht das erste Mal, dass es der herrschenden Klasse sch***egal ist, was im GG steht.
Die schaffen das.
Man erreicht das auch durch vorauseilenden Gehorsam von z.B. Konzernen, dem ÖD und in Parteien, dafür braucht es kein Gesetz. Nur ein wenig “Förderung” , Prämien, Bevorzugungen. Allenorten geht es doch nicht mehr um Inhalte, sondern um einen sozialen Anstrich und Anbiederung an den scheinbaren Zeitgeist. Ist der Shitstorm und der Hype in den sozialen Medien groß genug, wird sofort eingelenkt, Gesetz hin oder her.
“Keiner Partei, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet.” … Machen sie doch. Ihr Gewissen sagt ihnen im Sinne der Partei zu stimmen, weil sie sonst in der naechsten Legistlaturperiode nicht mehr aufgestellt werden und einen richtigen Job suchen muessen.
Das bedeutet nur, dass für “paritätische Listen” das Gesetz, vielleicht auch mal kurz das Grundgesetz angepasst werden muss.
Ein einzelner läppischer Gerichtssenat kann sich dem (Un-)Geist der Zeit auf Dauer nicht widersetzen, egal wie “letztinstanzlich” er auch sein mag.
Wie recht Sie haben. Ein ganz anderer Bereich: Papst Johannes Paul II. stellte klar, daß eine Weihe von Frauen zu Priestern nicht möglich ist. Trotzdem wird weiter genau in dieser Richtung weiter polemisiert. Ideologie ist ein Glaube, der zur Mission zwingt. Weltrevolution, das Haus des Islam.
“Es ist Quatsch.” – Allerdings, aber nicht zu früh gefreut!
die Fanatikerista werden nicht aufgeben. Welle auf Welle, wie an der Küste.
Man sollte stets bedenken, daß das Komplettirre ohne Würde und Stolz sind, die werden es weiter probieren, noch und nöcher, wie Kleinkind im Trotzalter immer wieder herumplärrt im Quengelbereich des Supermarktes.
Besonders interessant die Reaktion der Funk-Journaille, die (dem Sinne nach) diesen ausführlich begründeten Beschluss so interpretierten, als sei die Beschwerde aus rein formalen Gründen abgewiesen worden!
Man sollte die ÖR- “Nachrichten” wirklich archivieren um ihnen die gezielte Desinformation nachweisen zu können!
Hier gibt es nähere Infos zu den Klageführerinnen : https://www.aktionsbuendnis-parite.de/popularklage/
So wie ich die Feministas (nicht Genderistas – die haben damit ja nichts zu tun) einschätze, kommt ihnen das Urteil sehr gelegen.
Sie können jetzt weiterhin medienwirksam die Benachteiligung der Frau (also Menschen mit angeborenen Eierstöcken) beklagen. Und deren Unlust sich paritätisch aktiv in der Politik zu engagieren als Schuld der gesellschaft framen. Medien-Aufmerksamkeit und Kohle gesichert.
Angeblich kann man das nicht mit Familie vereinbaren. Männer haben nie Familie, Frauen alle und müssen sich von 0-99 andauernd um Säuglinge kümmern.
Ja, ist schon auffällig wie oft Feministas noch an 50er Jahre Rollenklischees kleben und wie dreist sie dann Mütter als Argument vorschieben ohne selber welche zu sein…
Ein Hinweis, weil hier der Name der Verfassungsrichterin Susanne Baer fiel. Man lese dazu
https://at.wikimannia.org/Susanne_Baer
Es mag also durchaus sein, dass der 2. Senat diese Dilettantin zumindest als Nebenaddressatin im Auge hatte.
@ G. Ruchowski
Sie haben auf die Nebenadresse hingewiesen, ich würde es als schallende Ohrfeige in dieser Richtung bewerten.
Gute Juristen können sehr boshaft sein, aber sie bleiben distinguiert.
Wie wäre es sich umgekehrt zu beschweren? Die Parteien müssen per Wahlgesetz verpflichtet werden nur solchen Bürger auf die Listen zu setzen, die alle folgenden Bedingungen
erfüllen:
– abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 10jähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf.
– sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, Orthographie und Grammatik
– keine Vorstrafen, keine Drogenabhängigkeit, keine Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit
– genaue Repräsentation zwischen deren die in der Liste aufgestellt wurden und der Berufsverteilung der Bevölkerung.
– keine Zwangsmitgliedschaft in der Partei
– nicht mehr als zwei hintereinander bestrittene Legislaturperioden.
Ungleich wichtiger wäre eine Zugangsvoraussetzung: Verheiratet, mindestens zwei Kinder erfolgreich (keine Vorstrafen) bis zum Erwachsenenalter großgezogen und der deutschen Sprache uneingeschränk mächtig wegen Informationszugang.
Ein Wechsel von einer Institution der Gewaltenteilung zu einer anderen darf nur einmal im Leben vollzogen werden !
1. Es ist NICHT die Aufgabe des Bundestages “repräsentativ” zu sein.
2. Es gibt laut GG eine GLEICHBERECHTIGUNG.
3. Es gibt laut GG KEINE Gleichstellung.
4. GUTEN MORGEN!
Sehr schöne Analyse des Urteils. Leider ist es mit dem Denkvermögen der Feministen nicht ganz so weit bestellt, die sehen darin keine Klatsche, sondern eine Aufforderung, die kommenden Gesetze entsprechend “zu bearbeiten”.
Hier ein Einblick in die kruden Denkweisen (Triggerwarnung – nur für wirklich Hartgesottene, denen die die dummen Sprüche der Feministinnen nichts anhaben können…)
https://twitter.com/Frauenrat/status/1356598849599594498
https://twitter.com/zgf_bremen/status/1356623454200598537
und der absolute Höhepunkt (on einer Jura-Professorin…):
https://twitter.com/feministconlaw/status/1356535912642011136
Dabei braucht man sich nicht einmal auf Artikel 38 oder 33 beziehen. In Artikel 3 (1) steht es ausdrücklich: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” – Danach folgt, dass das auch für Frauen und Männer gilt und darauf, dass niemand aufgrund BESTIMMTER kollektiver oder auch individueller Merkmale benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
.
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann kann es vor Gesetzen keine Rolle spielen, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist. Auch nicht bei Wahlgesetzen, genauso wenig wie vor Strafgesetzen. Da steht ES SIND ALLE GLEICH. Das ist wörtlich zu nehmen. Jedes Gesetz muss grundsätzlich allgemeingültig für alle sein. Es gibt keine Gesetze nur für Frauen oder nur für Männer. Danach wird in Artikel 33 die Einschränkung gemacht, dass bei der Besetzung öffentlicher Ämter alleine die Qualifikation, Befähigung und Leistung zählt. Ansonsten sind auch hier alle gleich zu behandeln.
.
Es gibt auch keine paritätische Verhandlung von Strafsachen vor Strafgerichten, damit gleich viele Frauen im Knast sitzen wie Männer. Es ist für den Staat kein Kriterium, ob es ein Mann oder eine Frau oder sonstwas ist. Genau darum geht es ja! Deshalb sind derartige Versuche höchst verfassungsfeindlich. Sie haben zum Ziel die Gleichheit vor dem Gesetz abzuschaffen, um die eigene Klientel bevorzugen zu können. Und natürlich ist längst nicht mehr nur von Frauen die Rede, sondern auch von Gruppen, die leistungslose Bevorzugung erhalten sollen.
Das kriegen Sie in kein linkes Hirn hinein! Dort gilt die Formel Gleichberechtigung = Gleichstellung, und zwar erfolgreich. Deswegen gibt es doch die zahllosen Gleichstellungsbeauftragtinnen.
@ Plebs
Die geistige Grundlage alles neomenschlichen “Denkens” ist diese Giftspritze der kritischen Theorie:
“Ungleichheit ist Unterdrückung”.
Ein irrer Satz mit dem sich die Welt in Atome aufspalten lässt.
Für dumme, desorientierte Menschen klingt das gerecht. Sie verstehen nicht, dass sie damit die totale Unterdrückung herbeibeten.
Danisch sieht das etwas anders, vorsichtiger, ängstlicher (& realistischer?):
“…das Gericht hat über die Frage an sich nicht entschieden und schon gar nicht „jede Form beerdigt”. Weil es formal nicht entschieden, sondern nur das Fehlen der Begründung gerügt und es damit offen gelassen hat, dass eine spätere, gleichartige, aber mit Begründung versehene Beschwerde Erfolg haben könnte. Man könnte es sogar so lesen, dass das Gericht im Prinzip den Weg weist, wie man eine künftige Beschwerde zu schreiben hat, damit sie angenommen werden kann.”
Wenn es dem BVerfG nur darum gegangen wäre, dann hätte eine Begründung von 5 bis 10 Seiten gereicht. Geschrieben haben die Richter 35. Das sollte auch Danisch zu denken geben.
Das, was Danisch hier erwartet, kann ein Gericht gar nicht erfüllen. Seine Erwartung ist, dass das Gericht sagt, es gäbe keine Umstände und Konstellationen, wo Gesetze Einfluss auf die Listenaufstellung haben dürfen. Natürlich gibt es theoretisch immer Konstellationen oder Überlegungen, wo das gerechtfertigt sein könnte. Zum Beispiel unter dystopischen Verhältnissen, wo aufgrund einer Seuche alle Frauen nicht mehr älter als 30 Jahre werden und diese kaum Möglichkeiten haben, eine Parteikarriere hinzulegen um auf eine Liste zu kommen, weil sie vorher sterben. Das wäre ein äußerer Einfluss, der aufgrund unserer Parteiendemokratie eine Teilnahme unmöglich machen würde.
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Nur ist hier die Sache umgekehrt. Frauen leben nicht nur länger, haben mehr Freizeit bzw. mehr Teilzeit (unabhängig vom Alter und Vorhandensein von Kindern), aber sie sind politisch weniger aktiv und wählen selbst genauso nicht nach Geschlecht, sondern Personal.
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Im Übrigen: Wenn man der Meinung ist, dass die Listenaufstellungen aufgrund der Parteigesetze so ungerecht sind, dann kann man sie ja generell abschaffen und nur noch Wahlkreiskandidaten aufstellen, dies jenseits der Parteien öffnen, dafür aber mehr. Natürlich bei Chancengleichheit. Dann kann ja jede Frau zur Wahl antreten, die will.
Kein Grund für Spott und Häme. Der Mainstream findet zumindest die Ziele der Beschwerdeführer*innen richtig. Wenn der Zeitgeist heftig genug ins Gesicht bläst, wird das BVerfG seine Rechtsprechung ändern. Vielleicht ändert man auch die Verfassung.