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Februar 16, 2022
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Zeiten der Maßnahmen gegen Covid-19
aus Sicht von Vincenzo Musacchio
Im Zuge der Demonstrationen gegen den Entzug von Grundrechten in der Folge von Covid-19 überall in den westlichen Staaten ist in der letzten Zeit immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob, wie oder mit welchen Mitteln sich eine Bevölkerung gegen eine übergriffige Regierung wehren soll oder darf oder kann. Diese Frage ist vor allem eine moralische Frage. Aber sie hat auch eine rechtliche Dimension, und beide, Moral und Recht, sind gewöhnlich nicht gänzlich unabhängig voneinander. Darüber hinaus ist es von strategischer Bedeutung, ob eine Bevölkerung sich auf einen Rechtssatz berufen kann, der ihr Widerstand gegen eine übergriffige Regierung einräumt, und falls ja, welche Bedingungen hierfür er formuliert.
In Deutschland ist diesbezüglich Artikel 20 des Grundgesetzes relevant. Er umfasst 4 Absätze; sie lauten wie folgt:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wie man Artikel 20 entnehmen kann, umfasst „die verfassungsmäßige Ordnung“ also keineswegs (nur) die Existenz von Wahlen, eines Bundeskanzlers, eines Parlamentes. Was die Bundesrepublik als „demokratischen … Bundesstaat“ ausmacht, ist vielmehr die Bindung von „Gesetzgebung … an die verfassungsmäßige Ordnung“ und die Bindung der „vollziehende[n] Gewalt sowie der „Rechtsprechung“ „an Gesetz und Recht“, wie es in Absatz 3 von Artikel 20 heißt. Rechtsstaatlichkeit ist also das Fundament, was zwei der drei Säulen des demokratischen Bundesstaates der Republik Deutschland, nämlich die judikative und die exekutive „Säule“, trägt.
Wenn Absatz 4 von Artikel 20 es allen Deutschen explizit erlaubt, Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, zu leisten, stellt dies vor allem eine Erlaubnis für alle Deutschen dar, Widerstand zu leisten, wenn Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gewährleistet ist. Es geht in Artikel 20 also nur (oder nicht nur) darum, Deutschen z.B. dann Widerstandsrecht einzuräumen, wenn jemand versucht, das Parlament aufzulösen oder Wahlen auszusetzen. Es geht darum, Deutschen Widerstandsrecht einzuräumen, wenn eine der drei Säulen, die legislative, die jukidative oder die exekutive, so schwer beschädigt sind, dass sie – um im Bild zu bleiben – einzustürzen drohen.
Dieser Punkt wird häufig übersehen, wenn das Widerstandsrecht, wie es in Artikel 20 festgeschrieben ist, diskutiert wird. Wenn z.B. Dieter Rucht im Jahr 1984 (S. 257) schreibt:
„Wo sich die Justiz generell auf die Seite der Herrschenden schlägt, wo sich diese relevante parlamentarische und justizielle Regeln selbst auf den Leib schneidern und damit über die Verfahrensstruktur auch die Ergebnisse präformieren können, wo das formelle Angebot pluralistischer Interessenrepräsentation faktisch zu einer höchst einseitigen Interessenselektion verkommt, da wird Herrschaft illegitim“,
dann hat er damit aus gesellschaftstheoretischer Sicht sicherlich Recht, aber er beschreibt damit auch eine degenerierte Rechtsstaatlichkeit, die gemäß Artikel 20 allen Deutschen das Recht zum Widerstand einräumt. Wenn Covid-19 von Regierungen zum Anlass genommen wurde, nicht nur Grundrechte auszusetzen, sondern sie diese Aussetzung der Grundrechte auch juristisch zu rechtfertigen versucht haben, indem Einrichtungen der Judikative wie in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, dessen Richter durch Bundestag und Bundesrat gewählt werden, angerufen wurden, um die Gesetzlichkeit des Grundrechte-Entzuges zu rechtfertigen, dann ist Rechtsstaatlichkeit so weit degeneriert, dass die Existenz hier: der Bundesrepublik Deutschland als demokratischem Bundesstaat gefährdet ist, was widerum allen Deutschen das Recht zum Widerstand gemäß Artikel 20 GG einräumt.
Für all diejenigen, die niemals von Vincenzo Musacchio gehört haben: Er ist Jurist, Kriminologe, Dozent für Strafrecht und wissenschaftlicher Leiter des Osservatorio Antimafia del Molise sowie wissenschaftlicher Leiter der Scuola di Legalità „Don Peppe Diana“ in Molise und in Rom. Er ist außerdem mit dem Rutgers Institute on Anti-Corruption Studies in Newark sowie der High School of Strategic Studies on Organized Crime of the Royal United Services Institute of London assoziiert und hat eine lange Reihe von Artikeln zu seinen Themen veröffentlicht.
Im Interview geht es nicht um den Zustand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, sondern um den Zustand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Italien. Bei allen Unterschieden, die es diesbezüglich gibt oder geben mag, sind die Ähnlichkeiten mit Bezug auf die Aussetzung von Grundrechten im Zusammenhang mit den politischen Maßnahmen gegen Covid-19 groß, so dass das, was Musacchio in diesem Interview sagt, sehr weitgehend, wenn nicht vollständig, auf die Lage die Deutschland übertragbar sein dürfte.
So ist, wie Musacchio im Interview sagt, die Rechtsstaatlichkeit („legalità“) in Artikel 25 der italienischen Verfassung als wichtiger Grundsatz für die Demokratie verankert. Es handelt sich dabei
„…um ein Garantieprinzip, das im Wesentlichen auf die möglichst weitgehende Eindämmung der Willkür von Gesetzgeber und Richtern abzielt. Es ist ein souveränes Prinzip, insbesondere in einer parlamentarischen und pluralistischen Demokratie wie der unseren. Wenn dieser demokratische Eckpfeiler umgangen oder verletzt wird, sehe ich im Hintergrund immer die Keime des paternalistischen Staates mit seinen autokratischen Maßnahmen und mit den Doktrinen über soziale und persönliche Gefahren, die mit dem extremen Ausbau der öffentlichen oder gesundheitlichen Sicherheit verbunden sind“.
In dieser Passage des Interviews wird deutlich, dass Rechtsstaatlichkeit – und nicht z.B. die bloße Existenz eines Parlamentes oder allgemeiner Wahlen – eine unverzichtbare Voraussetung für Demokratie ist.
Danach gefragt, ob wir derzeit ein Abdriften von der Demokratie bzw. ihr Abgleiten in ein autoritäres System erleben, antwortet Musacchio:
“Ich glaube, wenn der Grundsatz, nachdem der Mensch im Zentrum der Rechtsordnung steht, umgangen wird, dann führen die Gefahren der Willkür und der Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Rechte den demokratischen Staat oft in eine freiheitsfeindliche Richtung. Ich wiederhole nachdrücklich, dass man niemals den Ausschluss der zentralen Stellung des Menschen aus dem Wertesystem einer Rechtsordnung rechtfertigen kann, da dies unweigerlich zu einer antidemokratischen Auffassung des Staates führen würde. Das Recht darf niemals entpersonalisiert werden … Diskriminierung, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Bestrafung mit unverhältnismäßigen und unangemessenen Strafen führen zu sozialpolizeilichen Maßnahmen (der Staat wird kriminogen, wenn sein Handeln nur instinktiv ist). Das bedeutet natürlich nicht, dass es ein demokratisches Abdriften oder eine Diktatur gibt oder Vergleiche mit der Vergangenheit angestellt werden können. Es besteht jedoch die Gefahr, dass bestimmte grundlegende Menschenrechte eingeschränkt werden, und teilweise ist sie ganz offensichtlich“,
nämlich in Form der Notstandsdekrete, die die italienische Regierung mit Bezug auf Covid-19 eingeführt hat. Musacchio sagt:
„Meiner Meinung nach [waren diese Dekrete der letzten zwei Jahre] nicht [zu rechtfertigen]! Der Präsident der Republik, der die Regierung wiederholt vor der häufigen Anwendung von Dringlichkeitsdekreten gewarnt hat, sieht das offenbar genauso. Die Pandemie-Gesetzgebung der letzten zwei Jahre war größtenteils “schizophren” und auch kurzfristig äußerst veränderlich. Der verpflichtende und definitive Charakter des Rechtes und die Rechtssicherheit sind auf diese Weise unwiederruflich kompromittiert. Derart weitreichende und wechselnde Ermessensspielräume lassen das Schlimmste befürchten, nicht nur in der Gegenwart, sondern vor allem für die nahe Zukunft. Maßnahmen, die den Menschen in seiner sozialen Dimension (Arbeit, Bildung, Freizügigkeit, Freiheit der wirtschaftlichen Initiative usw.) aushebeln, sind verfassungswidrig und nur in Notzeiten, aber für sehr kurze Zeiträume und im Namen der absoluten Notwendigkeit und unwiderlegbaren Verhältnismäßigkeit erträglich.“
Deshalb besteht nach Musacchio auch ein sehr gespanntes Verhältnis zwischen den derzeitigen Notstandsgesetzen und der Verfassung:
„Die Notstandsgesetze zur Eindämmung des Coronavirus haben zu einem noch nie dagewesenen Spannungsszenario in der verfassungsrechtlichen Matrix geführt, indem sie die Grundsätze und Freiheitsrechte der Bürger stark einschränken. Die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten sind absolut; sie können nicht gewährt und schon gar nicht verletzt werden, als ob nichts geschehen wäre, ohne Beachtung der Hierarchie der [Rechts-]Quellen oder der erforderlichen verfassungsmäßigen Kontrollen (ich denke dabei an das Parlament und das Staatsoberhaupt)“.
Auf den Einwand, dass derzeit aber ein Ausnahmezustand herrsche, antwortet Musacchio:
„Ich glaube, nur wenige Menschen wissen, dass unsere Verfassung keinen ‚Ausnahmezustand‘ vorsieht. Dies ist ein wichtiger Punkt, weil damit klar ist, dass die Ausrufung des Ausnahmezustands auf dem Primärrecht, d. h. auf einem Gesetzesdekret, und nicht auf dem Verfassungsrecht beruht … alle Entscheidungen, die im Rahmen dieser Gesetzgebung getroffen werden, müssen stets die hierarchisch übergeordneten Verfassungsnormen beachten. Diese Klarstellung ist entscheidend für die Frage des Gesetzesvorbehalts und sagt uns kategorisch, dass bestimmte Entscheidungen vom Parlament – das das Volk vertritt und seinen Willen konkretisiert – und nicht von einer Einzelperson (Ministerpräsident, Regionalpräsident, Bürgermeister) getroffen werden müssten. In den letzten zwei Jahren musste ich als Jurist und als Bürger feststellen, dass das Parlament von jeglicher Entscheidung, die in der Notstandsphase getroffen wurde, fast völlig ausgeschlossen war. In einer parlamentarischen Demokratie wie der unseren sieht das für mich nicht gut aus.“
Speziell mit Bezug auf eine Impfpflicht sagt Musacchio:
„Der Zwang, sich impfen zu lassen, um arbeiten zu können (neuerdings auch, um eine Rente zu beziehen oder Sport zu treiben), ist keine gesundheitliche, sondern eine politische Maßnahme, und vor allem ungerecht und diskriminierend, weil sie in einem System mit Impfzwang auferlegt wird. Was für eine Würde wird einem Menschen zuteil, wenn ihm die Lebensgrundlage und damit die Möglichkeit genommen wird, in Würde zu leben?“ (Hervorhebung d.d.A.),
und
„[i]n einem demokratischen Staat, der auf sozialer Solidarität beruht, wie es der unsere sein sollte, kann der Wert des Menschen nur das Ziel der Rechtsordnung sein und darf niemals zum Mittel werden. Die Menschenwürde, die Gleichheit, die Nichtdiskriminierung, die Freiheit und die partizipative Demokratie sind unsere verfassungsmäßigen Werte und sollten genau die soziale Solidarität gewährleisten, auf die unsere Verfassungscharta ausgerichtet ist“ (Hervorhebung d.d.A.).
Dementsprechend müssen nach Musacchio auch
„… alle Beschränkungen, um akzeptabel zu sein, notwendig und verhältnismäßig sein … und von der Macht, der die Verfassung diese Entscheidung anvertraut, und innerhalb der von ihr festgelegten Grenzen beschlossen werden müssen. Ein Gesetz kann nicht einfach deshalb erlassen werden, weil es den Vorstellungen bestimmter Techniker, Ärzte oder Wissenschaftler entspricht, von denen sich im Übrigen einige in einem klaren Interessenkonflikt befinden“ (Hervorhebung d.d.A.).
Musacchio wünscht sich, dass Rechtsstaatlichkeit möglichst bald wiederhergestellt wird, u.a. durch
„… die Wiederbelebung des Parlaments. Notwendig wären neue Parlamentswahlen mit einem Verhältniswahlsystem mit einer einzigen Präferenz, das die Beziehung zwischen den Wählern und den Gewählten wiederherstellt und es den politischen Kräften ermöglicht, die Verantwortung für die Verabschiedung der Maßnahmen zu übernehmen, die zur Bewältigung und Überwindung dieser pandemischen Phase erforderlich sind. Wir haben den Leuchtturm, der uns den sichersten Hafen zeigt: unsere Verfassung, die wir respektieren sollten.“
Der einzige Punkt, in dem die Sciencefiles-Redaktion nicht mit Vincenzo Musacchio übereinstimmt, ist seine Einschätzung hinsichtlich des Abdriftens der Demokratie in „eine Diktatur“ oder vielleicht treffender: in eine Autokratie. Er mag sie nicht konstatieren, obwohl er eine klare Verletzung der durch die Verfassung zugestandenen Grundrechte der Bürger, eine Entpersonalisierung des Rechtes sowie die Unterlaufung des Parlamentes bei der Verfügung von Maßnahmen, also klare Defizite hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, konstatiert und kritisiert, die doch eine Demokratie ausmacht. Aber auch Musacchio wünscht sich – wie wir – politische Konsequenzen aus den Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit. Auch wir würden Neuwahlen und eine Reformierung des Wahlsystems dahingehend, dass Abgeordnete ihren Wählern stärker verpflichtet werden, begrüßen. (Und wir würden darüber hinaus eine vollständige Entkoppelung von Rechtsinstitutionen und Poltik vornehmen wollen u.v.a.m.), wie das die Gewaltenteilung in einer Demokratie eigentlich vorsieht.)
Weil in absehbarer Zukunft nichts passieren wird, was die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und damit die Demokratie wiederherstellen wird, werden sich die deutschen Bürger der Frage nach dem Widerstandsrecht bzw. den Formen, die der Widerstand gegen die vielfältigen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit und damit der Demokratie annehmen könnte oder sollte, vielleicht stärker widmen müssen als bisher.
Literatur:
Rucht, Dieter, 1984: Recht auf Widerstasnd? Aktualität, Legitimität und Grenzen ‘zivilen Ungehorsams’, S. 254-281 in: Guggenberger, Bernd, & Offe, Claus, (Hrsg.): An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und Soziologie der Mehrheitsregel. Opladen: Westdeutscher Verlag.
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Es dürfte jedem klar sein, der sich auf den Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes beruft, dass er mit Maßnahmen gegen seine Person zu rechnen hat. Das System selbst hält sich weiterhin für rechtmäßig, obwohl objektiv gesehen, sehr viele Dinge dagegen sprechen. Angefangen von der Installation nicht verfassungsgemäßer Gremien wie die berühmt berüchtigten Merkel Ministerpräsidenten Runden. Übergriffig wurde Merkel auch als sie per ordre de Mutti die reguläre Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen rückabgewickelt hat. Dass das BVerfG mit Polithanseln besetzt ist, ist wohl bekannt, aber stört die wenigsten. Dass das System aber schwerwiegende Geburtsfehler aufweist, möchten noch weniger wahrhaben. Angefangen davon, dass die Parteien inzwischen die politische Willensbildung komplett übernommen haben, bis hin zu der Tatsache, dass Staatsanwaltschaften gegenüber der Politik weisungsgebunden sind.
Die Ordnung, die darauf aufgebaut war, dass vernünftige Politiker, die mit den Beinen im Leben stehen, eben auch vernünftige Entscheidungen treffen, diese Ordnung gibt es nicht mehr. Der Staat ist einer Gruppe von Kultisten zum Opfer gefallen. Was kann man machen? Kanada und die Spaziergänge machen es vor – wir als Bürger müssen sichtbar sein und bleiben. Die Herrschenden werden über ihre eigene Dummheit zu Fall kommen.
Und was, glauben Sie, machen die Leute in Kanada und die Spaziergänger in Deutschland sichtbar? Dass sie Übegriffe bzw. Grundgesetzverletzungen durch die Regierung sehen und sich dagegen verwahren wollen, oder?!
Und ja, wenn man Widerstand gegen ein übergriffiges Regime zeigt, dann muss man davon ausgehen, dass das dem Regime nicht gefällt.
Und wenn man keinen Widerstand zeigt, dann muss man davon ausgehen, dass das übergriffige Regime noch viel übergriffiger wird.
Ich hab Angst vor der ganzen Entwicklung. Was in Kanada passieren kann, ist auch hier möglich. Und deshalb muss in der Tat Spazierengegangen werden, gewaltlos und so zahlreich, dass die übergriffige Regierung nachgibt.
Solche Apps können gar nicht genug verbreitet werden – man muss dabei einer diesbezüglichen Zensur zuvorkommen:
kann man sehen, was in Kanada los ist – in den Mainsttreammedien kommt ja kaum was dazu.
“Erschreckend für Erwachsene und erst recht furchteinflößend für Kinder gebärden sich derzeit Polizeisturmgruppen in Kanada. Mit modernsten Maschinengewehren im Anschlag ziehen diese schwarz bekleideten Kämpfer durch die Reihen der geparkten Lkws und Zelte in Ottawa.
[…]
Anstelle dessen wird mit Säbeln gerasselt und das Kriegsrecht ausgerufen. Sehen wir bald schwere Panzer mitten in Ottawa? Auf diese Bilder hat die Welt gewartet. Das Urlaubsziel Kanada wäre für lange Zeit tabu.
Deutet dies etwa darauf hin, dass Kanada nur ein Premiere-Schauspiel für die Welt abliefert, indem gezeigt wird, wer den größeren Hammer hat? Das Weltwirtschaftsforum, die größte, finanziell stärkste und einflussreichste Gruppe der Globalisten, plant ganz offen eine Weltregierung. Wenn deren Chef Schwab auch noch öffentlich bekannt gibt, er habe seine Leute in fast allen Regierungen „platziert“, dann sollen bei allen Freiheitsliebenden die Alarmglocken angehen. „Platziert“ werden normalerweise Spione im Feindesland, um dieses schneller übernehmen zu können.”
Frau Diefenbach, ich bin ganz Ihrer Meinung. Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass andere das Problem für einen lösen. Ohne Widerstand wird ein übergriffiger Staat die Schraube auch immer weiter drehen. Es liegt im Rahmen der Möglichkeiten der allermeisten Menschen sich Spaziergängen anzuschließen. Eben sichtbar zu sein, um zu zeigen, dass man nicht mit Grundrechtsverletzungen einverstanden ist. Das mache ich auch und es erfordert keinen allzu großen Mut. Ich denke, dass die Menge an Leuten, die sich versammeln, durchaus Änderungen bewirken können. Wovon ich mir nichts verspreche, ist sich in diesem Zusammenhang in erster Linie auf das Widerstandsrecht im GG zu berufen. Wer soll denn die Rechtmäßigkeit des Widerstands feststellen? Der Staat ja wohl kaum, aber ihm obliegt die Gewalt. Es ist nicht zu erwarten, dass irgendwann der erste Senat des BVerfG zusammentritt und verkündet, dass der Staat einschließlich des tagenden Gerichts die Beute von organisierter Parteikriminalität geworden ist, der Bürger darf nun die Mistgabel erheben und den Saustall ausräumen.
Die entscheidende Frage aus meiner Sicht dürfte daher sein, wie groß eine Bewegung sein muss, bis ein staatliches Regime Bürger, die gegen deren Politik aufbegehren, nicht mehr als Terroristen einstufen kann und sich mit deren Forderungen auseinandersetzen muss? Kanada ist auf diesem Weg ja bereits ein ganzes Stück gegangen. Nach Trudeau sind die Trucker und Farmer etc. wohl auch Terroristen. Aber Trudeau und seine WEF-Buddies haben sich m. E. in der Größe der Bewegung verschätzt und die Terroristenkarte zieht nicht mehr. Ich hoffe, dass die kritische Masse gar nicht so sehr groß sein muss, und in Deutschland auch erreicht werden wird.
” Wovon ich mir nichts verspreche, ist sich in diesem Zusammenhang in erster Linie auf das Widerstandsrecht im GG zu berufen. Wer soll denn die Rechtmäßigkeit des Widerstands feststellen? Der Staat ja wohl kaum, aber ihm obliegt die Gewalt. Es ist nicht zu erwarten, dass irgendwann der erste Senat des BVerfG zusammentritt und verkündet, dass der Staat einschließlich des tagenden Gerichts die Beute von organisierter Parteikriminalität geworden ist, der Bürger darf nun die Mistgabel erheben und den Saustall ausräumen.”
Die Thematisierung des Widerstandsrechts ist ja nicht als Appell an die übergriffige Regierung samt ihrer ausführenden Organe in der Justiz relevant, sondern in dem Sinn, dass über die Thematisierung des Widerstandsrechts darüber gesprochen werden kann, ob wir noch in demokratisch verfassten Gesellschaften leben oder nicht.
Wenn Sie bislang diese Frage gestellt haben, dann hatte das den Stellenwert einer Art Gag, oder Sie waren dann halt sofort ein “Rechter” oder – beliebiges Schimpfwort einsetzen -. Aber das geht nicht mehr so einfach, wenn Leute in den verschiedenen westlichen Staaten auf ihre jeweiligen Rechtssätze schauen, die die Grundrechte garantieren und das Recht einer Bevölkerung, sich gegen eine Regierung unter bestimmten Umständen zu wehren, garantieren, und wenn diese Leute überzeugend – d.g. aufgrund von Kriterien und nicht gusto – argumentieren, dass eine Regierung sich im Gegensatz zu diesen Rechtssätzen befindet bzw. sich eine Bevölkerung in dieser Situation auf das Widerstandsrecht berufen kann, dann ist die Regierung in der Legitimations-Defensive, ob sie nun dazu entscheidet, dazu Stellung zu nehmen oder nicht.
In jedem Fall ist der Konflikt damit auf einer neuen und grundsätzlicheren Ebene angekommen. Bislang war er eine Art Meinungsstreit über die Angemessenheit von Covid-Restiktionen, nun ist er ein Konflikt zwischen rechtlich garantierten Grundsätzen und dem Verhalten eines übergriffigen Staates. Das ist etwas gänzlich anderes. Wohin es führen wird, weiß niemand, aber es bereitet den Boden für die Internationalisierung des Konflites (die wir im Zuge von Kanada derzeit schon beobachten können), und es gibt supranationale Gerichte, die man wegen so etwas anrufen könnte, aber nicht, weil ein Teil der Bevölkerung in einem bestimmten Land, der als “Rechte” gehandelt wird, aufbegehrt.
Wenn ein so bekannter und anerkannter Jurist wie Herr Musacchio seine Einschätzung öffentlich macht, dann ist das auch eine Rechtseinschätzung, und man muss bei solchen Dingen zwischen den Zeilen lesen; man kann das als freundlich formulierte Warnung verstehen, nicht zu weit zu gehen. Der Mann ist auf Korruption spezialisiert; was sagt Ihnen das?! Schauen Sie nach Kanada oder in die USA. Wenn “das Feld” hinreichend dafür bereitet worden ist, dann sind Anzeigen gegen Regierungsmitglieder wegen Rechtsbeugung, Korruption, Bestechlichkeit, ja, sogar Hochverrat, keineswegs außerhalb des Vorstellbaren. Die Entwicklung, die wir derzeit beobachten, könnte leicht auf so etwas hinauslaufen, und die Politdarsteller beginnen, glaube ich, das zu ahnen.
Wenn Trudeau sich nur noch mit der Ausrufung des Notstands helfen kann, nach dem die üblichen Beschimpfungen von Demonstanten nichts genutzt haben, aber just die rechtliche Grundlage hierfür sehr in Frage steht bzw. gestellt wird, dann ist ihm sein allerletztes Mittel genommen, seine Bevölkerung zu terrorisieren. Polizei und Militär müssen sich ja auch überlegen, in welches Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit sie sich setzen wollen. Deshalb ist die Berufung auf die vorhandenen Rechtssätze so wichtig.
Und dann sind wir noch nicht bei der psychologischen Wirkung, die es bei den Bürgern entfaltet, wenn sie eine greifbare, belastbare Legitimation für ihr widerständiges Handeln haben, statt “nur” der Legitimation ihrer jeweils persönlichen Einschätzung der Lage.
Also, ich halte es für eine sehr wichtige und erfreuliche Entwicklung, dass der Schritt getan wird und der Konflikt die rechtsstaatliche Dimension erhält, die er verdient.
Mit der Ministerpräsidentenkonferenz und der Allmacht des RKI haben wir faktisch eine Art Räterepublik also ein Diktatur. Und um auf diesem Fundament aufbauen zu können, wird die Maskenpflicht als Gleichschaltungssymbol bleiben.
wir als Bürger müssen sichtbar sein und bleiben.
Ich bin ihrer Meinung !
Und wir müssen uns austauschen können !!!
Sonst weiß man nicht mehr, ob man mit seiner Meinung alleine ist oder nicht.
Und da setzt der Staat jetzt an !!
Es reicht nicht, während der Teilnahme an einem Spaziergang sichtbar zu sein, und den Rest der Woche “unterm Radar” zu bleiben, und sei es aus noch so gut nachvollziehbaren Gründen. Es ist darüberhinaus von Vorteil, im Alltag auf unaufdringliche Weise Position zu beziehen, um Gleichgesinnte finden und sich vernetzen zu können.
“Um der Lage Herr zu werden, “brauchen wir in jedem Fall jede Menge positiver Energie. Bleiben sie kritisch und standhaft, aber auch friedvoll und sich des Wertes der Begriffe wie Nächstenliebe, Versöhnung, Mitmenschlichkeit, Freundschaft, Familie, Vertrauen, Respekt, Demokratie und Freiheit bewusst”, beschwört Haditsch seine Zuschauer.
Jetzt sei es wichtig, für andere Menschen erkennbar zu werden, um die Mitmenschen in ihrem berechtigen aber oftmals einsamen Zweifel zu bestärken. Hierfür regt er an, ein weißes Silikon-Armband zu tragen, um in der Öffentlichkeit für die richtigen Mitmenschen wahrnehmbar zu sein.”
Läßt sich in größeren Stückzahlen kostengünstig von Werbemittelfirmen beziehen und im Schneeballverfahren an Gleichgesinnte verteilen.
In einem funktionierenden Rechtsstaat ist die Berufung auf das Widerstandsrecht nicht nötig, in einem nicht funktionierendem nicht möglich.
Hinzu kommt, dass die gleichgeschalteten Medien die Propaganda des Regimes erfolgreich in die Hirne der Mehrheit eingepflanzt hat. Eine Änderung würde ich nur erwarten, wenn es einen offensichtlichen Genozid durch die Gen-Therapie geben sollte.
Zwischen den Extremen, funktionierender Rechtsstaat und nicht funktionierender Rechtsstaat gibt es einen Verlauf, eine Entwicklung von funktionierend nach nicht funktionierend. Der große Vorteil menschlicher Gesellschaften besteht darin, dass sich Entwicklungen, wie das Wort schon sagt, im Zeitverlauf einstellen. Ihr Argument wäre vielleicht richtig, wenn es einen Knall-Auf-Fall Übergang: Gestern funktionierte der Rechtsstaat noch, seit 0.01 Uhr des heutugen Tages nicht mehr, geben würde. Den gibt es vielleicht, aber auch nur vielleicht, nach einem erfolgreichen Putsch. Ansonsten gibt es eben eine nicht kurze Zeit, in der die Frage, in welches Extrem die Enwticklung führt, umkämpft und das heißt, nicht entschieden ist. Insofern wäre es sicher sinnvoller, die eigene Chance, den Rechtsstaat wieder durchzusetzen, optimistisch zu betrachten, anstatt sich gleich geschlagen zu geben.
High, man steht leider damit ziemlich allein da. So lange das Kind nicht für jeden, der so lange weg guckt, wie es geht, sichtbar ist, ist man nur der Spinner, der Schwachsinnige und noch andere schöne Betitelungen, der die Party stört. Freundlichst Fiete
“High, man steht leider damit ziemlich allein da. So lange das Kind nicht für jeden, der so lange weg guckt, wie es geht, sichtbar ist, ist man nur der Spinner, der Schwachsinnige und noch andere schöne Betitelungen, der die Party stört.”
Seien Sie nicht traurig! Wir sind bei Ihnen. Und Zuspruch kommt sogar von prominenter juristischer Seite wie hier durch Vincenzo Musacchio. Leider geht so etwas oft in einem Meer von Selbstmitleid verloren, wenn man es genauso gut als positives Zeichen werten und verbreiten könnte – unter Gleichgesinnten wie Nicht-Gleichgesinnten.
High, es sieht für mich so aus, dass ( HYPOTHESE ) sich durch Funksignale die Nano-Container in den Impfstoffen nur zu 30% öffenewn oder sonstwie nicht funktionieren. Darum wird jetzt nachgeimpft, geboostertz, was das Zeug hält. Die verschiedenen Wirkstoffen in den Nano-Containern haben vermutlich alle eine, eine Krankheit simulierende, letale Wirkung. Damit erledigt sich das. Die Herren der Welt wollen nur noch eine Gesamtbevölkerung von 500Millionen laut Dr. John Coleman ( K300 ). Es sollte sich aber niemand eine Chance ausrechnen, dass er zu den 500 Mio. gehören könnte. Dafür werden neue Transhumanoide entewickelt :-)) Die nötigen Gen-Bausteine wurden erfolgreich über die Test-Zentren eingesammelt. Freundlichst Fiete
Ich weiß manchmal wirklich nicht, was hier auf dem blog los ist. Es ist, also wären lauter Trolle unterwegs, die sich nach Kräften bemühen, von Anfang an alles schlecht zu reden, Hoffnungslosigkeit zu verbreiten und sich prinzipiell als “nay-sayer” wie wir hier sagen zu üben.
Also hier nochmal etwas, was ich unten schon einem anderen “nay-sayer” geschrieben habe:
Das ist eine unnötig negative, um nicht zu sagen: nihilistische Sicht auf die Dinge.
De facto ist Widerstand immer möglich, und wäre ein Staat nicht übergriffig, hätten die Leute wahrscheinlich gar keine Motivation, Widerstand zu leisten.
Was wir gerade in Kanada beobachten, IST Widerstand gegen eine übergriffige Regierung – und er ist nicht nur möglich, sondern hat schon zu dem Erfolg geführt, dass fast alle kanadischen Bundesstaaten die Covid-Maßnahmen fallengelassen haben.
Und in Ergänzung:
Das hat auch damit zu tun, dass die Trudeau-Regierung sich eines Rechtssatzes bedient hat, den so ziemlich jeder in Kanada für in dieser Situation völlig unangemessen hält. Rechtsstaatlichkeit einzuklagen, ist, wie man an diesem Beispiel deutlich erkennen kann, keine bloße Übung im Reden oder Auslegen; es ist eine Waffe in den Händen der Bürger gegen eine übergriffige Regierung.
Aber natürlich kann man sie nur nutzen, wenn man sie nutzen WILL und sich nicht von Anfang an auf die Position des “nay-sayers” zurückzieht.
Mich wundert ehrlich gesagt angesichts des deutschen Volkssports “nay-saying”, dass es in Deutschland überhaupt Ansätze von Widerstand gibt!
“Harbarth und Genossen treiben damit das Land endgültig in Richtung Bürgerkrieg, da sich die Bürger auf friedlichem Wege nicht mehr gegen die staatliche Willkür wehren können.”
Klonovyky unter 16.Februar 2022
Meiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Widerstandsrecht des Art. 20 um ein vergiftetes Geschenk an die Bürger, mit dem die Politik sich vorsorglich aus der Verantwortung stiehlt, indem sie diese auf den Bürger abwälzt. De facto ist Widerstand allerdings gar nicht möglich, da der übergriffige Staat ihn mit allen Mitteln, auch mit brutaler Gewalt brechen wird. Art. 20 ist insofern eine bloße Schimäre.
Art. 20 Abs. 4 war gut gemeint, es legitimiert unter bestimmten Umständen den Tyrannenmord, soll also das Dilemma auflösen: darf ich ein Verbrechen begehen (Mord am Tyrannen) um ein Verbrechen (Tyrannei) zu beenden? Möglicherweise ist das auch eine Art Denkmal für die Gruppe um Stauffenberg, für die diese Frage ein großes Thema war, stammten doch nicht wenige aus dem Militär und Adel, mit eigenen und (aus heutiger Sicht) eigenartigen Moral-, Pflicht- und Anstandsvorstellungen. Das war 1948/49 noch sehr präsent.
Ich gebe Ihnen allerdings recht, so richtig praktisch greifbar ist das nicht, denn der Staat, der bei den Bürgern Art. 20 Abs. 4 auslöst, der verbietet auch Demonstrationen, schikaniert die Leute, schickt Agents provocateurs in die Menge, dreht frei, rechtlich betrachtet, und – oh, wait…
Ob wir freilich schon so weit sind, dass Art. 20 Abs. 3 nicht mehr gewährleistet ist, muss man sehen. So langsam passiert was bei den Verwaltungsgerichten, die notorisch träge sind. Und, das kann ich aus eigener Anschauung berichten, es ist eben nicht damit getan, einfach ein Konvolut aus lauter Reitschuster-Artikeln hinzusenden, “ich bin empört” dazu zu schreiben, und dann zu erwarten, das Gericht werde schon so entscheiden wie man es sich vorgestellt hat.
Dito beim Bundesverfassungsgericht. Da läuft sicherlich einiges Falsch, sehr falsch, aber ich würde die Hoffnung nicht ganz aufgeben. Die letzten Entscheidungen sollte man ganz genau lesen. Ich würde übrigens dem BVerfG sogar im Ergebnis zustimmen, eine allgemeine Impfpflicht ist möglich. Allerdings, und daran hakt es gewaltig, nicht auf Basis der Fakten die wir heute wissen. Ebenso wird zu fragen sein – Österreich macht es vor – warum es unterlassen wurde, bestimmte Informationen zu erheben, obwohl es sich aufgedrängt hätte, sie zu erheben. Schließlich wird auch die Rolle des RKI und des PEI zu beleuchten sein, die sind nämlich Partei (als Teil der verklagten Exekutive, weil weisungsgebundene Gliederungen des Gesundheitsministeriums) – eine Regierung, die sich ausschließlich auf Zahlen stützt, die weisungsgemäß erhoben bzw. vermurkst erhoben wurden, und die bestimmte Zahlen, obwohl objektiv sinnvoll und erhebbar, nicht erhebt, wird sich darauf nicht berufen können.
Und schließlich darf man den Druck der EU auch nicht unterschätzen. Lauterbach mit seinen Genesenen hätte sich kein größeres Eigentor schießen können – was ist denn z.B. mit dem genesenen Spanier, der in Deutschland arbeiten will, dann aber seinen Status verliert? Das ist ein Eingriff in die Freizügigkeit der EU, und bei solchen Themen kann der träge EuGH schon mal ins Galoppieren kommen.
Wo wir es aktuell so schön von “strategischer Prozessführung” drüben beim Danisch haben: auch hier ist eben eine bessere Strategie gefragt. Und Verfahren kosten Geld, vor allem für Anwälte, die gut sind und sich auskennen und den Rechtsstaat bejahen. Das ist alles Mühsam, wie z.B. die Berichte von Steinhöfel oder Härting zeigen, die hier und da gegen gelöschte Artikel usw. vorgehen – auch so eine Baustelle. Hat man ein paar Urteile erstritten, wird es einfacher – denn die Gerichte sehen sehr genau hin, was die jeweils anderen Gerichte entscheiden. Da kann, wie bei den bisherigen Entscheidungen zum Genesenenstatus, noch so oft betont werden, es handele sich um Einzelfälle die nur für die Kläger gelten würden – ich bin sicher, da kommt noch gewaltig was.
“Art. 20 Abs. 4 war gut gemeint, es legitimiert unter bestimmten Umständen den Tyrannenmord, …”
Wie auch immer Art. 20 Abs. 4 von wem gemeint gewesen sein mag – ich habe in meinem Text versucht, deutlich zu machen, dass dort ganz klar auf RECHTSSTAATLICHKEIT abgestellt wird – und eben gerade nicht auf “Tyrannenmord”.
Man muss einklagen, was dort tatsächlich geschrieben steht, und zunächst spricht nichts dagegen, dass das, was dort geschrieben steht, auch so gemeint war, wie es dort steht.
Da rennen Sie bei mir offene Türen ein. Selbstverständlich hat die Rechtsstaatlichkeit außer in der bewusst eng gefassten Ausnahmesituation des Art. 20 Abs. 4 GG uneingeschränkt Vorrang und Anspruch auf Beachtung. Und natürlich darf man es sich dabei nicht leicht machen, so wie etwa die Reichsbürger, die meinen, mit Hilfe von handgebastelten Ausweisimitaten pauschal alles Bundesrepublikanische ablehnen zu dürfen.
Nur: was macht man, wenn man mit und in der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr weiterkommt? Weil die Institutionen kollusiv zusammenwirken und die Rechtsstaatlichkeit nur noch eine Hülle ist, ein Gewand, welches sich das Böse überstreift? Das ist ja in der Weimarer Republik bei der Machtergreifung passiert, bei der großer Wert darauf gelegt wurde, “rechtsstaatlich” zu scheinen.
Ein Lauterbach mit seinen Verkündungen auf der RKI Website, der ist einfach nur dumm, da ist Rechtsstaatlichkeit natürlich evident verletzt, und da kommt man auch im heutigen Systeme noch weiter, wie erste Entscheidungen zeigen. Die aus meiner Sicht unzweifelhaft erfolgte Kaperung des BVerfG durch interessengeleitete Richter ist schon eine andere Nummer. Weitere Indizien für eine Fassadierung des Rechtsstaates sind die – für sich zwar vielleicht irgendwann als rechtswidrig und unverhältnismäßig erkannten, nichtdestotrotz aber wirksam abschreckenden – Maßnahmen der Exekutive gegen unliebsame Richter, vulgo Hausdurchsuchungen. Sowas hat man sich zu früheren Zeiten selbst bei evident unfähigen Richtern wie Schill nicht geleistet.
Mit “Tyrannenmord” meine ich übrigens das klassische moralische oder auch theologische Dilemma, aber das war Ihnen sicher klar. Denn die Tyrannis kann ja durchaus regelkonform und mit Unterstützung des Volkes begründet worden sein, also “rechtsstaatlich”, um dann – unter Geltung derselben Regeln – in eine zumindest moralisch unrechtmäßige Herrschaft umzuschlagen. Ich hoffe, Sie unterstellen mir da nicht sowas Plumpes wie Aufrufe zur Ermordung von irgendwem. Wir sind ja hier nicht im heise Forum oder bei Telepolis.
Ja, das ist ja klar, dass eine übergriffige Regierung alles tun wird, um mit ihren Übergriffen durchzukommen. Sie wird sie vorhersehbar nicht einräumen. Und ich weiß, dass, wer Widerstand leistet, prinzipiell mit Nachteilen rechnen muss, und ich will nicht klein reden, mit welchen Opfern Widerstand verbunden sein kann.
Gerade deshalb finde ich es so wichtig, dass der Widerstand gegen die übergriffigen Regierungen nicht das bleibt, sondern aus dem Widerstand heraus auch ein Angriff auf die übergriffigen Regierungen formuliert wird, denn nur dadurch kann man übergriffige Regierungen unter Druck setzen. Wenn der Konflikt eine neue Dimension, eine neue Grundsätzlichkeit dadurch bekommt, dass die Frage gestellt wird, ob das Handeln des politischen Personals noch mit einer demokratischen Verfassung vereinbar ist, und wenn die Antwort “nein” lautet und daraufhin Widerstand formal gerechtfertigt werden kann, also nicht “bloß” Widerstand von als “Rechten” oder sonstwie gebrandmarkten Bürgern bleibt, die man leicht in einen Gegensatz zur angeblich die “Spielregeln” einhaltenden Regierung stellen kann, dann sind die Widerständigen aus der Defensive herausgetreten und keine bloßen Bittsteller mehr, Sie haben einen neuen Drohpunkt, einen den eine Regierung, die weiterhin als demokratisch gelten will, nicht einfach mit der Bemerkung “Ach, was, das sind bloß Rechte, und wir handlen nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf demokratische Weise ….” hinwegfegen kann.
Darin liegt für mich die Bedeutung der Thematisierung der in diversen Verfassungen westlicher Staaten verankerten Grundrechte samt der Widerstandsrechte gegen Regierungen, die nicht mehr die Kriterien für eine demokratische Regierung erfüllen, Und wenn das jemand vom Kaliber von Herrn Musacchio sagt, öffentlich sagt, also öffentlich Stellung bezieht und sich damit auch bei seinen Juristenkollegen verortet, dann ist das keine Kleinigkeit.
Ich habe schon an anderer Stelle versucht, den Punkt klarzumachen, und zwar in einem etwas längeren Kommentar in Antwort auf “Ichglaubeauchanden Osterhasen” – s.o. Vielleicht mögen Sie ihn lesen.
Das ist eine unnötig negative, um nicht zu sagen: nihilistische Sicht auf die Dinge.
De facto ist Widerstand immer möglich, und wäre ein Staat nicht übergriffig, hätten die Leute wahrscheinlich gar keine Motivation, Widerstand zu leisten.
Was wir gerade in Kanada beobachten, IST Widerstand gegen eine übergriffige Regierung – und er ist nicht nur möglich, sondern hat schon zu dem Erfolg geführt, dass fast alle kanadischen Bundesstaaten die Covid-Maßnahmen fallengelassen haben.
Zum Widerstandsrecht nach GG 20.4 könnte man noch erinnern, daß dieses keineswegs von den vielbeschworenen “Vätern und Müttern” des GG in weiser Voraussicht dort eingefügt wurde, wie manche meinen; sondern daß dieser Zusatz 4 erst 1968 im Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen – gleichsam auf dem Wege des Komppromisses – gemacht wurde. Demnach fungiert das Widerstandsrecht geradezu als Gegengewicht zu genau den Zuständen, die wir gerade erleben: der Aushebelung der Grundrechte durch einen politisch erklärten Notstand nämlich.
High, es fehlt der ungeschrieben 5. Absatz. Ergebe Dich in Deine anerzogene Feigheit, die meistens mit einer pazifistischen Einmstellung entschuldigt und beschönigr wird. Freundlichst Fiete
Das war jetzt aber wohl verzweifelt ironisch gemeint, Frau Dr. Diefenbach.
Tannenherz hebt wohl auf den in den meisten Deutschen innewohnenden Mut einer Maus ab.
Ja, ich weiß, und mein Kommentar war auch ironisch gemeint. Er sollte zeigen, dass genau durch solche Sätze wie den vom fehlenden Absatz 5 der Boden dafür bereitet wird, dass es irgendwann ‘mal einen solchen Absatz geben könnte nach dem Motto: “Die Leute sind ja sowieso alle feige, es nützt ja sowieso alles nichts, und selbst diejenigen, die darum gestrittten haben, den Artikel 20 ins Grundgesetz zu bekommen, hätten am liebsten noch einen selbstvernichtenden Absatz angefügt”. Also geben wir Artikel 20 gleich auf. Er ist ja sowieso nicht ernstzunehmen, und wir Bürger kommen damit ja sowieso nicht durch. Also versuchen wir es erst gar nicht.
Diese Negativität ist entmutigend und wird leicht zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung, indem sie dazu beiträgt, den Zustand, den man beklagt, wenn nicht herbeizureden, dann zu zementieren. Alle Widerständler können sich eigentlich nur selbst besiegen – und dabei spielt Negativität eine große Rolle.
Ich dagegen denke: Es gibt den Artikel 20. Er wurde 1968 wichtig genug gefunden, um Eingang in das Grundgesetz zu finden (bzw. konnte er nicht abgewiesen werden). Nun gibt es ihn, und wir haben mit ihm ein einigermaßen klares Kriterium dafür, was als die demokraotische Ordnung anzusehen ist und wann sie verletzt ist. Es ist Sache einer Regierung, den Nachweis zu führen, dass sie nicht verletzt ist, dass sie im Einklang mit dem Grundgesetz agiert. Es ist nicht unsere Sache, einen abschlägige Antwort vorwegzunehmen!
Ich verstehe das einfach nicht und werde es niemals verstehen, wie man sich selbst ohne Not und von ganz allein in eine möglichst schwache Position begibt. Wenn das eine Strategie sein soll, dass bleibt sie mir vollkommen rätselhaft.
Last, but not least:
das ist ein Verhalten, dass ich in Deutschland oft beobachte; ich möchte das alles als Kritik an einem solchen Verhalten, nicht an Tannenherz oder ihnen oder sonst irgendjemandem als Person verstanden wissen!
In der Schweiz fallen ab morgen fast alle Massnahmen weg, inkl. Zertifikate und Masken! Masken noch im öv und Spital. Das könnt ihr Deutschen doch auch, go for it!
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Es dürfte jedem klar sein, der sich auf den Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes beruft, dass er mit Maßnahmen gegen seine Person zu rechnen hat. Das System selbst hält sich weiterhin für rechtmäßig, obwohl objektiv gesehen, sehr viele Dinge dagegen sprechen. Angefangen von der Installation nicht verfassungsgemäßer Gremien wie die berühmt berüchtigten Merkel Ministerpräsidenten Runden. Übergriffig wurde Merkel auch als sie per ordre de Mutti die reguläre Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen rückabgewickelt hat. Dass das BVerfG mit Polithanseln besetzt ist, ist wohl bekannt, aber stört die wenigsten. Dass das System aber schwerwiegende Geburtsfehler aufweist, möchten noch weniger wahrhaben. Angefangen davon, dass die Parteien inzwischen die politische Willensbildung komplett übernommen haben, bis hin zu der Tatsache, dass Staatsanwaltschaften gegenüber der Politik weisungsgebunden sind.
Die Ordnung, die darauf aufgebaut war, dass vernünftige Politiker, die mit den Beinen im Leben stehen, eben auch vernünftige Entscheidungen treffen, diese Ordnung gibt es nicht mehr. Der Staat ist einer Gruppe von Kultisten zum Opfer gefallen. Was kann man machen? Kanada und die Spaziergänge machen es vor – wir als Bürger müssen sichtbar sein und bleiben. Die Herrschenden werden über ihre eigene Dummheit zu Fall kommen.
@Osterhase
Und was, glauben Sie, machen die Leute in Kanada und die Spaziergänger in Deutschland sichtbar? Dass sie Übegriffe bzw. Grundgesetzverletzungen durch die Regierung sehen und sich dagegen verwahren wollen, oder?!
Und ja, wenn man Widerstand gegen ein übergriffiges Regime zeigt, dann muss man davon ausgehen, dass das dem Regime nicht gefällt.
Und wenn man keinen Widerstand zeigt, dann muss man davon ausgehen, dass das übergriffige Regime noch viel übergriffiger wird.
So what?!?
Ich hab Angst vor der ganzen Entwicklung. Was in Kanada passieren kann, ist auch hier möglich. Und deshalb muss in der Tat Spazierengegangen werden, gewaltlos und so zahlreich, dass die übergriffige Regierung nachgibt.
Solche Apps können gar nicht genug verbreitet werden – man muss dabei einer diesbezüglichen Zensur zuvorkommen:
https://spaziergang.app/
Und hier
https://philosophia-perennis.com/2022/02/16/deutungshoheit-mit-dem-maschinengewehr/
kann man sehen, was in Kanada los ist – in den Mainsttreammedien kommt ja kaum was dazu.
“Erschreckend für Erwachsene und erst recht furchteinflößend für Kinder gebärden sich derzeit Polizeisturmgruppen in Kanada. Mit modernsten Maschinengewehren im Anschlag ziehen diese schwarz bekleideten Kämpfer durch die Reihen der geparkten Lkws und Zelte in Ottawa.
[…]
Anstelle dessen wird mit Säbeln gerasselt und das Kriegsrecht ausgerufen. Sehen wir bald schwere Panzer mitten in Ottawa? Auf diese Bilder hat die Welt gewartet. Das Urlaubsziel Kanada wäre für lange Zeit tabu.
Deutet dies etwa darauf hin, dass Kanada nur ein Premiere-Schauspiel für die Welt abliefert, indem gezeigt wird, wer den größeren Hammer hat? Das Weltwirtschaftsforum, die größte, finanziell stärkste und einflussreichste Gruppe der Globalisten, plant ganz offen eine Weltregierung. Wenn deren Chef Schwab auch noch öffentlich bekannt gibt, er habe seine Leute in fast allen Regierungen „platziert“, dann sollen bei allen Freiheitsliebenden die Alarmglocken angehen. „Platziert“ werden normalerweise Spione im Feindesland, um dieses schneller übernehmen zu können.”
Frau Diefenbach, ich bin ganz Ihrer Meinung. Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass andere das Problem für einen lösen. Ohne Widerstand wird ein übergriffiger Staat die Schraube auch immer weiter drehen. Es liegt im Rahmen der Möglichkeiten der allermeisten Menschen sich Spaziergängen anzuschließen. Eben sichtbar zu sein, um zu zeigen, dass man nicht mit Grundrechtsverletzungen einverstanden ist. Das mache ich auch und es erfordert keinen allzu großen Mut. Ich denke, dass die Menge an Leuten, die sich versammeln, durchaus Änderungen bewirken können. Wovon ich mir nichts verspreche, ist sich in diesem Zusammenhang in erster Linie auf das Widerstandsrecht im GG zu berufen. Wer soll denn die Rechtmäßigkeit des Widerstands feststellen? Der Staat ja wohl kaum, aber ihm obliegt die Gewalt. Es ist nicht zu erwarten, dass irgendwann der erste Senat des BVerfG zusammentritt und verkündet, dass der Staat einschließlich des tagenden Gerichts die Beute von organisierter Parteikriminalität geworden ist, der Bürger darf nun die Mistgabel erheben und den Saustall ausräumen.
Die entscheidende Frage aus meiner Sicht dürfte daher sein, wie groß eine Bewegung sein muss, bis ein staatliches Regime Bürger, die gegen deren Politik aufbegehren, nicht mehr als Terroristen einstufen kann und sich mit deren Forderungen auseinandersetzen muss? Kanada ist auf diesem Weg ja bereits ein ganzes Stück gegangen. Nach Trudeau sind die Trucker und Farmer etc. wohl auch Terroristen. Aber Trudeau und seine WEF-Buddies haben sich m. E. in der Größe der Bewegung verschätzt und die Terroristenkarte zieht nicht mehr. Ich hoffe, dass die kritische Masse gar nicht so sehr groß sein muss, und in Deutschland auch erreicht werden wird.
@Osterhase
” Wovon ich mir nichts verspreche, ist sich in diesem Zusammenhang in erster Linie auf das Widerstandsrecht im GG zu berufen. Wer soll denn die Rechtmäßigkeit des Widerstands feststellen? Der Staat ja wohl kaum, aber ihm obliegt die Gewalt. Es ist nicht zu erwarten, dass irgendwann der erste Senat des BVerfG zusammentritt und verkündet, dass der Staat einschließlich des tagenden Gerichts die Beute von organisierter Parteikriminalität geworden ist, der Bürger darf nun die Mistgabel erheben und den Saustall ausräumen.”
Die Thematisierung des Widerstandsrechts ist ja nicht als Appell an die übergriffige Regierung samt ihrer ausführenden Organe in der Justiz relevant, sondern in dem Sinn, dass über die Thematisierung des Widerstandsrechts darüber gesprochen werden kann, ob wir noch in demokratisch verfassten Gesellschaften leben oder nicht.
Wenn Sie bislang diese Frage gestellt haben, dann hatte das den Stellenwert einer Art Gag, oder Sie waren dann halt sofort ein “Rechter” oder – beliebiges Schimpfwort einsetzen -. Aber das geht nicht mehr so einfach, wenn Leute in den verschiedenen westlichen Staaten auf ihre jeweiligen Rechtssätze schauen, die die Grundrechte garantieren und das Recht einer Bevölkerung, sich gegen eine Regierung unter bestimmten Umständen zu wehren, garantieren, und wenn diese Leute überzeugend – d.g. aufgrund von Kriterien und nicht gusto – argumentieren, dass eine Regierung sich im Gegensatz zu diesen Rechtssätzen befindet bzw. sich eine Bevölkerung in dieser Situation auf das Widerstandsrecht berufen kann, dann ist die Regierung in der Legitimations-Defensive, ob sie nun dazu entscheidet, dazu Stellung zu nehmen oder nicht.
In jedem Fall ist der Konflikt damit auf einer neuen und grundsätzlicheren Ebene angekommen. Bislang war er eine Art Meinungsstreit über die Angemessenheit von Covid-Restiktionen, nun ist er ein Konflikt zwischen rechtlich garantierten Grundsätzen und dem Verhalten eines übergriffigen Staates. Das ist etwas gänzlich anderes. Wohin es führen wird, weiß niemand, aber es bereitet den Boden für die Internationalisierung des Konflites (die wir im Zuge von Kanada derzeit schon beobachten können), und es gibt supranationale Gerichte, die man wegen so etwas anrufen könnte, aber nicht, weil ein Teil der Bevölkerung in einem bestimmten Land, der als “Rechte” gehandelt wird, aufbegehrt.
Wenn ein so bekannter und anerkannter Jurist wie Herr Musacchio seine Einschätzung öffentlich macht, dann ist das auch eine Rechtseinschätzung, und man muss bei solchen Dingen zwischen den Zeilen lesen; man kann das als freundlich formulierte Warnung verstehen, nicht zu weit zu gehen. Der Mann ist auf Korruption spezialisiert; was sagt Ihnen das?! Schauen Sie nach Kanada oder in die USA. Wenn “das Feld” hinreichend dafür bereitet worden ist, dann sind Anzeigen gegen Regierungsmitglieder wegen Rechtsbeugung, Korruption, Bestechlichkeit, ja, sogar Hochverrat, keineswegs außerhalb des Vorstellbaren. Die Entwicklung, die wir derzeit beobachten, könnte leicht auf so etwas hinauslaufen, und die Politdarsteller beginnen, glaube ich, das zu ahnen.
Wenn Trudeau sich nur noch mit der Ausrufung des Notstands helfen kann, nach dem die üblichen Beschimpfungen von Demonstanten nichts genutzt haben, aber just die rechtliche Grundlage hierfür sehr in Frage steht bzw. gestellt wird, dann ist ihm sein allerletztes Mittel genommen, seine Bevölkerung zu terrorisieren. Polizei und Militär müssen sich ja auch überlegen, in welches Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit sie sich setzen wollen. Deshalb ist die Berufung auf die vorhandenen Rechtssätze so wichtig.
Und dann sind wir noch nicht bei der psychologischen Wirkung, die es bei den Bürgern entfaltet, wenn sie eine greifbare, belastbare Legitimation für ihr widerständiges Handeln haben, statt “nur” der Legitimation ihrer jeweils persönlichen Einschätzung der Lage.
Also, ich halte es für eine sehr wichtige und erfreuliche Entwicklung, dass der Schritt getan wird und der Konflikt die rechtsstaatliche Dimension erhält, die er verdient.
Mit der Ministerpräsidentenkonferenz und der Allmacht des RKI haben wir faktisch eine Art Räterepublik also ein Diktatur. Und um auf diesem Fundament aufbauen zu können, wird die Maskenpflicht als Gleichschaltungssymbol bleiben.
wir als Bürger müssen sichtbar sein und bleiben.
Ich bin ihrer Meinung !
Und wir müssen uns austauschen können !!!
Sonst weiß man nicht mehr, ob man mit seiner Meinung alleine ist oder nicht.
Und da setzt der Staat jetzt an !!
Es reicht nicht, während der Teilnahme an einem Spaziergang sichtbar zu sein, und den Rest der Woche “unterm Radar” zu bleiben, und sei es aus noch so gut nachvollziehbaren Gründen. Es ist darüberhinaus von Vorteil, im Alltag auf unaufdringliche Weise Position zu beziehen, um Gleichgesinnte finden und sich vernetzen zu können.
Einen aus meiner Sicht sehr sympathischen Vorschlag dafür hat Prof. DDr. Martin Haditsch gegen Ende seines Videos
https://www.youtube.com/watch?v=IIHDPGP4XhQ
gemacht. Reitschuster greift in einem Artikel
https://reitschuster.de/post/nach-servustv-reportage-jetzt-spricht-haditsch-selbst/
das Video auf, ein Auszug daraus:
“Um der Lage Herr zu werden, “brauchen wir in jedem Fall jede Menge positiver Energie. Bleiben sie kritisch und standhaft, aber auch friedvoll und sich des Wertes der Begriffe wie Nächstenliebe, Versöhnung, Mitmenschlichkeit, Freundschaft, Familie, Vertrauen, Respekt, Demokratie und Freiheit bewusst”, beschwört Haditsch seine Zuschauer.
Jetzt sei es wichtig, für andere Menschen erkennbar zu werden, um die Mitmenschen in ihrem berechtigen aber oftmals einsamen Zweifel zu bestärken. Hierfür regt er an, ein weißes Silikon-Armband zu tragen, um in der Öffentlichkeit für die richtigen Mitmenschen wahrnehmbar zu sein.”
Läßt sich in größeren Stückzahlen kostengünstig von Werbemittelfirmen beziehen und im Schneeballverfahren an Gleichgesinnte verteilen.
In einem funktionierenden Rechtsstaat ist die Berufung auf das Widerstandsrecht nicht nötig, in einem nicht funktionierendem nicht möglich.
Hinzu kommt, dass die gleichgeschalteten Medien die Propaganda des Regimes erfolgreich in die Hirne der Mehrheit eingepflanzt hat. Eine Änderung würde ich nur erwarten, wenn es einen offensichtlichen Genozid durch die Gen-Therapie geben sollte.
Zwischen den Extremen, funktionierender Rechtsstaat und nicht funktionierender Rechtsstaat gibt es einen Verlauf, eine Entwicklung von funktionierend nach nicht funktionierend. Der große Vorteil menschlicher Gesellschaften besteht darin, dass sich Entwicklungen, wie das Wort schon sagt, im Zeitverlauf einstellen. Ihr Argument wäre vielleicht richtig, wenn es einen Knall-Auf-Fall Übergang: Gestern funktionierte der Rechtsstaat noch, seit 0.01 Uhr des heutugen Tages nicht mehr, geben würde. Den gibt es vielleicht, aber auch nur vielleicht, nach einem erfolgreichen Putsch. Ansonsten gibt es eben eine nicht kurze Zeit, in der die Frage, in welches Extrem die Enwticklung führt, umkämpft und das heißt, nicht entschieden ist. Insofern wäre es sicher sinnvoller, die eigene Chance, den Rechtsstaat wieder durchzusetzen, optimistisch zu betrachten, anstatt sich gleich geschlagen zu geben.
High, man steht leider damit ziemlich allein da. So lange das Kind nicht für jeden, der so lange weg guckt, wie es geht, sichtbar ist, ist man nur der Spinner, der Schwachsinnige und noch andere schöne Betitelungen, der die Party stört. Freundlichst Fiete
Das Kind, das in den Brunnen gefallen ist natürlich 🙂
@Tannenherz
“High, man steht leider damit ziemlich allein da. So lange das Kind nicht für jeden, der so lange weg guckt, wie es geht, sichtbar ist, ist man nur der Spinner, der Schwachsinnige und noch andere schöne Betitelungen, der die Party stört.”
Seien Sie nicht traurig! Wir sind bei Ihnen. Und Zuspruch kommt sogar von prominenter juristischer Seite wie hier durch Vincenzo Musacchio. Leider geht so etwas oft in einem Meer von Selbstmitleid verloren, wenn man es genauso gut als positives Zeichen werten und verbreiten könnte – unter Gleichgesinnten wie Nicht-Gleichgesinnten.
High, es sieht für mich so aus, dass ( HYPOTHESE ) sich durch Funksignale die Nano-Container in den Impfstoffen nur zu 30% öffenewn oder sonstwie nicht funktionieren. Darum wird jetzt nachgeimpft, geboostertz, was das Zeug hält. Die verschiedenen Wirkstoffen in den Nano-Containern haben vermutlich alle eine, eine Krankheit simulierende, letale Wirkung. Damit erledigt sich das. Die Herren der Welt wollen nur noch eine Gesamtbevölkerung von 500Millionen laut Dr. John Coleman ( K300 ). Es sollte sich aber niemand eine Chance ausrechnen, dass er zu den 500 Mio. gehören könnte. Dafür werden neue Transhumanoide entewickelt :-)) Die nötigen Gen-Bausteine wurden erfolgreich über die Test-Zentren eingesammelt. Freundlichst Fiete
@in Glock we trust
Ich weiß manchmal wirklich nicht, was hier auf dem blog los ist. Es ist, also wären lauter Trolle unterwegs, die sich nach Kräften bemühen, von Anfang an alles schlecht zu reden, Hoffnungslosigkeit zu verbreiten und sich prinzipiell als “nay-sayer” wie wir hier sagen zu üben.
Also hier nochmal etwas, was ich unten schon einem anderen “nay-sayer” geschrieben habe:
Das ist eine unnötig negative, um nicht zu sagen: nihilistische Sicht auf die Dinge.
De facto ist Widerstand immer möglich, und wäre ein Staat nicht übergriffig, hätten die Leute wahrscheinlich gar keine Motivation, Widerstand zu leisten.
Was wir gerade in Kanada beobachten, IST Widerstand gegen eine übergriffige Regierung – und er ist nicht nur möglich, sondern hat schon zu dem Erfolg geführt, dass fast alle kanadischen Bundesstaaten die Covid-Maßnahmen fallengelassen haben.
Und in Ergänzung:
Das hat auch damit zu tun, dass die Trudeau-Regierung sich eines Rechtssatzes bedient hat, den so ziemlich jeder in Kanada für in dieser Situation völlig unangemessen hält. Rechtsstaatlichkeit einzuklagen, ist, wie man an diesem Beispiel deutlich erkennen kann, keine bloße Übung im Reden oder Auslegen; es ist eine Waffe in den Händen der Bürger gegen eine übergriffige Regierung.
Aber natürlich kann man sie nur nutzen, wenn man sie nutzen WILL und sich nicht von Anfang an auf die Position des “nay-sayers” zurückzieht.
Mich wundert ehrlich gesagt angesichts des deutschen Volkssports “nay-saying”, dass es in Deutschland überhaupt Ansätze von Widerstand gibt!
“Harbarth und Genossen treiben damit das Land endgültig in Richtung Bürgerkrieg, da sich die Bürger auf friedlichem Wege nicht mehr gegen die staatliche Willkür wehren können.”
Klonovyky unter 16.Februar 2022
Meiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Widerstandsrecht des Art. 20 um ein vergiftetes Geschenk an die Bürger, mit dem die Politik sich vorsorglich aus der Verantwortung stiehlt, indem sie diese auf den Bürger abwälzt. De facto ist Widerstand allerdings gar nicht möglich, da der übergriffige Staat ihn mit allen Mitteln, auch mit brutaler Gewalt brechen wird. Art. 20 ist insofern eine bloße Schimäre.
Art. 20 Abs. 4 war gut gemeint, es legitimiert unter bestimmten Umständen den Tyrannenmord, soll also das Dilemma auflösen: darf ich ein Verbrechen begehen (Mord am Tyrannen) um ein Verbrechen (Tyrannei) zu beenden? Möglicherweise ist das auch eine Art Denkmal für die Gruppe um Stauffenberg, für die diese Frage ein großes Thema war, stammten doch nicht wenige aus dem Militär und Adel, mit eigenen und (aus heutiger Sicht) eigenartigen Moral-, Pflicht- und Anstandsvorstellungen. Das war 1948/49 noch sehr präsent.
Ich gebe Ihnen allerdings recht, so richtig praktisch greifbar ist das nicht, denn der Staat, der bei den Bürgern Art. 20 Abs. 4 auslöst, der verbietet auch Demonstrationen, schikaniert die Leute, schickt Agents provocateurs in die Menge, dreht frei, rechtlich betrachtet, und – oh, wait…
Ob wir freilich schon so weit sind, dass Art. 20 Abs. 3 nicht mehr gewährleistet ist, muss man sehen. So langsam passiert was bei den Verwaltungsgerichten, die notorisch träge sind. Und, das kann ich aus eigener Anschauung berichten, es ist eben nicht damit getan, einfach ein Konvolut aus lauter Reitschuster-Artikeln hinzusenden, “ich bin empört” dazu zu schreiben, und dann zu erwarten, das Gericht werde schon so entscheiden wie man es sich vorgestellt hat.
Dito beim Bundesverfassungsgericht. Da läuft sicherlich einiges Falsch, sehr falsch, aber ich würde die Hoffnung nicht ganz aufgeben. Die letzten Entscheidungen sollte man ganz genau lesen. Ich würde übrigens dem BVerfG sogar im Ergebnis zustimmen, eine allgemeine Impfpflicht ist möglich. Allerdings, und daran hakt es gewaltig, nicht auf Basis der Fakten die wir heute wissen. Ebenso wird zu fragen sein – Österreich macht es vor – warum es unterlassen wurde, bestimmte Informationen zu erheben, obwohl es sich aufgedrängt hätte, sie zu erheben. Schließlich wird auch die Rolle des RKI und des PEI zu beleuchten sein, die sind nämlich Partei (als Teil der verklagten Exekutive, weil weisungsgebundene Gliederungen des Gesundheitsministeriums) – eine Regierung, die sich ausschließlich auf Zahlen stützt, die weisungsgemäß erhoben bzw. vermurkst erhoben wurden, und die bestimmte Zahlen, obwohl objektiv sinnvoll und erhebbar, nicht erhebt, wird sich darauf nicht berufen können.
Und schließlich darf man den Druck der EU auch nicht unterschätzen. Lauterbach mit seinen Genesenen hätte sich kein größeres Eigentor schießen können – was ist denn z.B. mit dem genesenen Spanier, der in Deutschland arbeiten will, dann aber seinen Status verliert? Das ist ein Eingriff in die Freizügigkeit der EU, und bei solchen Themen kann der träge EuGH schon mal ins Galoppieren kommen.
Wo wir es aktuell so schön von “strategischer Prozessführung” drüben beim Danisch haben: auch hier ist eben eine bessere Strategie gefragt. Und Verfahren kosten Geld, vor allem für Anwälte, die gut sind und sich auskennen und den Rechtsstaat bejahen. Das ist alles Mühsam, wie z.B. die Berichte von Steinhöfel oder Härting zeigen, die hier und da gegen gelöschte Artikel usw. vorgehen – auch so eine Baustelle. Hat man ein paar Urteile erstritten, wird es einfacher – denn die Gerichte sehen sehr genau hin, was die jeweils anderen Gerichte entscheiden. Da kann, wie bei den bisherigen Entscheidungen zum Genesenenstatus, noch so oft betont werden, es handele sich um Einzelfälle die nur für die Kläger gelten würden – ich bin sicher, da kommt noch gewaltig was.
@greenbowlerhat
“Art. 20 Abs. 4 war gut gemeint, es legitimiert unter bestimmten Umständen den Tyrannenmord, …”
Wie auch immer Art. 20 Abs. 4 von wem gemeint gewesen sein mag – ich habe in meinem Text versucht, deutlich zu machen, dass dort ganz klar auf RECHTSSTAATLICHKEIT abgestellt wird – und eben gerade nicht auf “Tyrannenmord”.
Man muss einklagen, was dort tatsächlich geschrieben steht, und zunächst spricht nichts dagegen, dass das, was dort geschrieben steht, auch so gemeint war, wie es dort steht.
Da rennen Sie bei mir offene Türen ein. Selbstverständlich hat die Rechtsstaatlichkeit außer in der bewusst eng gefassten Ausnahmesituation des Art. 20 Abs. 4 GG uneingeschränkt Vorrang und Anspruch auf Beachtung. Und natürlich darf man es sich dabei nicht leicht machen, so wie etwa die Reichsbürger, die meinen, mit Hilfe von handgebastelten Ausweisimitaten pauschal alles Bundesrepublikanische ablehnen zu dürfen.
Nur: was macht man, wenn man mit und in der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr weiterkommt? Weil die Institutionen kollusiv zusammenwirken und die Rechtsstaatlichkeit nur noch eine Hülle ist, ein Gewand, welches sich das Böse überstreift? Das ist ja in der Weimarer Republik bei der Machtergreifung passiert, bei der großer Wert darauf gelegt wurde, “rechtsstaatlich” zu scheinen.
Ein Lauterbach mit seinen Verkündungen auf der RKI Website, der ist einfach nur dumm, da ist Rechtsstaatlichkeit natürlich evident verletzt, und da kommt man auch im heutigen Systeme noch weiter, wie erste Entscheidungen zeigen. Die aus meiner Sicht unzweifelhaft erfolgte Kaperung des BVerfG durch interessengeleitete Richter ist schon eine andere Nummer. Weitere Indizien für eine Fassadierung des Rechtsstaates sind die – für sich zwar vielleicht irgendwann als rechtswidrig und unverhältnismäßig erkannten, nichtdestotrotz aber wirksam abschreckenden – Maßnahmen der Exekutive gegen unliebsame Richter, vulgo Hausdurchsuchungen. Sowas hat man sich zu früheren Zeiten selbst bei evident unfähigen Richtern wie Schill nicht geleistet.
Mit “Tyrannenmord” meine ich übrigens das klassische moralische oder auch theologische Dilemma, aber das war Ihnen sicher klar. Denn die Tyrannis kann ja durchaus regelkonform und mit Unterstützung des Volkes begründet worden sein, also “rechtsstaatlich”, um dann – unter Geltung derselben Regeln – in eine zumindest moralisch unrechtmäßige Herrschaft umzuschlagen. Ich hoffe, Sie unterstellen mir da nicht sowas Plumpes wie Aufrufe zur Ermordung von irgendwem. Wir sind ja hier nicht im heise Forum oder bei Telepolis.
@greenbowlerhat
Ja, das ist ja klar, dass eine übergriffige Regierung alles tun wird, um mit ihren Übergriffen durchzukommen. Sie wird sie vorhersehbar nicht einräumen. Und ich weiß, dass, wer Widerstand leistet, prinzipiell mit Nachteilen rechnen muss, und ich will nicht klein reden, mit welchen Opfern Widerstand verbunden sein kann.
Gerade deshalb finde ich es so wichtig, dass der Widerstand gegen die übergriffigen Regierungen nicht das bleibt, sondern aus dem Widerstand heraus auch ein Angriff auf die übergriffigen Regierungen formuliert wird, denn nur dadurch kann man übergriffige Regierungen unter Druck setzen. Wenn der Konflikt eine neue Dimension, eine neue Grundsätzlichkeit dadurch bekommt, dass die Frage gestellt wird, ob das Handeln des politischen Personals noch mit einer demokratischen Verfassung vereinbar ist, und wenn die Antwort “nein” lautet und daraufhin Widerstand formal gerechtfertigt werden kann, also nicht “bloß” Widerstand von als “Rechten” oder sonstwie gebrandmarkten Bürgern bleibt, die man leicht in einen Gegensatz zur angeblich die “Spielregeln” einhaltenden Regierung stellen kann, dann sind die Widerständigen aus der Defensive herausgetreten und keine bloßen Bittsteller mehr, Sie haben einen neuen Drohpunkt, einen den eine Regierung, die weiterhin als demokratisch gelten will, nicht einfach mit der Bemerkung “Ach, was, das sind bloß Rechte, und wir handlen nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf demokratische Weise ….” hinwegfegen kann.
Darin liegt für mich die Bedeutung der Thematisierung der in diversen Verfassungen westlicher Staaten verankerten Grundrechte samt der Widerstandsrechte gegen Regierungen, die nicht mehr die Kriterien für eine demokratische Regierung erfüllen, Und wenn das jemand vom Kaliber von Herrn Musacchio sagt, öffentlich sagt, also öffentlich Stellung bezieht und sich damit auch bei seinen Juristenkollegen verortet, dann ist das keine Kleinigkeit.
Ich habe schon an anderer Stelle versucht, den Punkt klarzumachen, und zwar in einem etwas längeren Kommentar in Antwort auf “Ichglaubeauchanden Osterhasen” – s.o. Vielleicht mögen Sie ihn lesen.
@Fasolt
Das ist eine unnötig negative, um nicht zu sagen: nihilistische Sicht auf die Dinge.
De facto ist Widerstand immer möglich, und wäre ein Staat nicht übergriffig, hätten die Leute wahrscheinlich gar keine Motivation, Widerstand zu leisten.
Was wir gerade in Kanada beobachten, IST Widerstand gegen eine übergriffige Regierung – und er ist nicht nur möglich, sondern hat schon zu dem Erfolg geführt, dass fast alle kanadischen Bundesstaaten die Covid-Maßnahmen fallengelassen haben.
Zum Widerstandsrecht nach GG 20.4 könnte man noch erinnern, daß dieses keineswegs von den vielbeschworenen “Vätern und Müttern” des GG in weiser Voraussicht dort eingefügt wurde, wie manche meinen; sondern daß dieser Zusatz 4 erst 1968 im Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen – gleichsam auf dem Wege des Komppromisses – gemacht wurde. Demnach fungiert das Widerstandsrecht geradezu als Gegengewicht zu genau den Zuständen, die wir gerade erleben: der Aushebelung der Grundrechte durch einen politisch erklärten Notstand nämlich.
Ah, was dazugelernt. Dann bin ich also selber romantischen Vorstellungen um die Stauffenberg-Gruppe erlegen.
@Eugen Karl
Ich dachte, das sei allgemein bekannt. Aber da habe ich mich anscheinend geirrt. Naja, jedenfalls gut, dass Sie es ergänzt haben!
High, es fehlt der ungeschrieben 5. Absatz. Ergebe Dich in Deine anerzogene Feigheit, die meistens mit einer pazifistischen Einmstellung entschuldigt und beschönigr wird. Freundlichst Fiete
@Tannenherz
Ja, finden Sie, dass ein solcher Absatz 5 fehlt? Hätten Sie ihn gerne angefügt?
Bloß gut, dass Sie am Artikel 20 nicht mitgeschrieben haben!
Das war jetzt aber wohl verzweifelt ironisch gemeint, Frau Dr. Diefenbach.
Tannenherz hebt wohl auf den in den meisten Deutschen innewohnenden Mut einer Maus ab.
@Michael Richter
Ja, ich weiß, und mein Kommentar war auch ironisch gemeint. Er sollte zeigen, dass genau durch solche Sätze wie den vom fehlenden Absatz 5 der Boden dafür bereitet wird, dass es irgendwann ‘mal einen solchen Absatz geben könnte nach dem Motto: “Die Leute sind ja sowieso alle feige, es nützt ja sowieso alles nichts, und selbst diejenigen, die darum gestrittten haben, den Artikel 20 ins Grundgesetz zu bekommen, hätten am liebsten noch einen selbstvernichtenden Absatz angefügt”. Also geben wir Artikel 20 gleich auf. Er ist ja sowieso nicht ernstzunehmen, und wir Bürger kommen damit ja sowieso nicht durch. Also versuchen wir es erst gar nicht.
Diese Negativität ist entmutigend und wird leicht zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung, indem sie dazu beiträgt, den Zustand, den man beklagt, wenn nicht herbeizureden, dann zu zementieren. Alle Widerständler können sich eigentlich nur selbst besiegen – und dabei spielt Negativität eine große Rolle.
Ich dagegen denke: Es gibt den Artikel 20. Er wurde 1968 wichtig genug gefunden, um Eingang in das Grundgesetz zu finden (bzw. konnte er nicht abgewiesen werden). Nun gibt es ihn, und wir haben mit ihm ein einigermaßen klares Kriterium dafür, was als die demokraotische Ordnung anzusehen ist und wann sie verletzt ist. Es ist Sache einer Regierung, den Nachweis zu führen, dass sie nicht verletzt ist, dass sie im Einklang mit dem Grundgesetz agiert. Es ist nicht unsere Sache, einen abschlägige Antwort vorwegzunehmen!
Ich verstehe das einfach nicht und werde es niemals verstehen, wie man sich selbst ohne Not und von ganz allein in eine möglichst schwache Position begibt. Wenn das eine Strategie sein soll, dass bleibt sie mir vollkommen rätselhaft.
Last, but not least:
das ist ein Verhalten, dass ich in Deutschland oft beobachte; ich möchte das alles als Kritik an einem solchen Verhalten, nicht an Tannenherz oder ihnen oder sonst irgendjemandem als Person verstanden wissen!
In der Schweiz fallen ab morgen fast alle Massnahmen weg, inkl. Zertifikate und Masken! Masken noch im öv und Spital. Das könnt ihr Deutschen doch auch, go for it!