Richter und Staatsanwalt einig: Aktivisten der Letzten Generation in ihrer Entwicklung zurückgeblieben
Eigentlich wollten wir unsere “Schreckliche Juristen Kategorie” mit einem neuen Text bestücken, in dem ein Vergleich zwischen der Strafwut, der sich ein normaler Bürger gegenübersieht und der milden Nachsicht, mit der linke Aktivisten z.B. die der (hoffentlich) Letzten Generation zu rechnen haben, vorgenommen wird.
Die volle Wucht des Rechtsstaates hat einen 41jährigen getroffen, der sich auf dem Weg nach Hause, nach einer Nachtschicht, einem Aktivisten der Letzten Generation gegenübergesehen hat. Es ist übrigens kein Zufall, dass den Aktivisten vom Terroristen nur fünf Buchstaben trennen, vermutlich jene fünf, die die meisten Aktivisten einsetzen, wenn sie den Straßenverkehr zum Erliegen bringen und die arbeitende Bevölkerung, die ihm Gegensatz zu ihnen nicht in der Gegend herumsitzen kann, daran hindern, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Da ihn der Aktivterrorist an der Weiterfahrt gehindert hat, hat ihn der 41jährige sanft mit der Stoßstange seines Wagens vor sich hergeschoben. Zu Schaden kam niemand. Die Strafe war dennoch heftig: 90 Tagessätze á 70 Euro Geldstrafe hat ein Amtsrichter in Hamburg verhängt. Ein Tagessatz mehr, und der 41jährige wäre vorbestraft.
Einen Tag später standen Aktivisten der Letzten Generation in München vor einem Jugendrichter:
“Bei der Aktion unter dem Motto “Essen retten, Leben retten” versperrten Luca T. (20 Jahre), Sarah L. (21 Jahre) und Annina O. (20 Jahre) mit zwei weiteren Aktivisten die Frauenstraße nahe dem Isartor mit einer Sitzblockade und verteilten Gemüse. Luca T. und ein weiterer Aktivist klebten sich mit Sekundenkleber an der Straße fest. Die Polizei lenkte den Verkehr um. Für etwa zwei Stunden konnte kein Auto passieren.”
Für diese Nötigung wurden die drei Genannten jeweils verwarnt. Die Verwarnung ist eines von drei Zuchtmitteln, die im Jugendstrafrecht (§ 13 Jugendgerichtsgesetz) vorgesehen sind. Auflagen, also z.B: Arbeitsstunden, und Arrest (Wochenendarrest, Freizeitarrest) sind die beiden anderen. Die Ungleichbehandlung von Aktivterroristen der Klimaszene, die sich das Recht nehmen, ihre Einbildung in einer Weise auszuleben, die dazu führt, dass unzählige Menschen in ihren täglichen Handlungen beeinträchtigt werden und ein entsprechender Schaden entsteht und einem 41jährigen arbeitenden Mann auf dem Nachhauseweg nach einer Nachtschicht, schreit zum Himmel und wäre eigentlich etwas, was in unsere Kategorie “Furchtbare Juristen” gehört.
Einst gab es den Grundsatz, dass die Persönlichkeit des Angeklagten bei der Festsetzung des Strafmaßes zu berücksichtigen ist. Und ein Mann, der sich nach einer Nachtschicht auf sein Bett freut, muss sicher strafmildernde Umstände zugestanden bekommen, wenn er Idioten, die ihn rechtswidrig daran hindern wollen, nach Hause zu kommen, etwas unsanft behandelt. In Hamburg sieht man das offenkundig anders. Und in München wird alles getan, um die dort vor Gericht stehenden Klimaaktivterroristen mit einem “Freispruch light”, wie einer von ihnen sagt, davonkommen zu lassen.
Und in der Tat, wer mehr darüber lesen will, dem empfehlen wir einen sehr guten Text, in dem beide Urteile gewürdigt werden, den Daniel Matissek auf Ansage.org geschrieben hat.
Wir wollen einen Punkt aufnehmen, der bislang übersehen wurde.
Er ist oben bereits enthalten.
Die Aktivterroristen standen in München vor einem Jugendrichter.
Die drei Benannten sind 20 bzw. 21 Jahre alt. Sie gelten damit als Heranwachsende.
Die Anwendung von Jugendrecht ist bis zum 18. Lebensjahr obligatorisch.
Ab dem 18. und vor Ende des 21. Lebensjahren ist die Anwendung von Jugendrecht nur dann möglich, wenn Gründe, die in der Person des Angeklagten liegen, einer Anwendung des Strafrechts [für Erwachsene] entgegenstehen.
Eine besonders schöne Ausführung zu diesen Gründen haben wir bei Drewelow und Ziegler, Rechtsanwälten aus Rostock gefunden:
“Nach § 105 Absatz 1 Nr. 1 JGG sind die Rechtsfolgen einer Straftat dem Jugendstrafrecht zu entnehmen, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand.
Dies ist der Fall, wenn der Heranwachsende in seiner Persönlichkeit erhebliche Entwicklungsdefizite aufweist und sich nach Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit unter Berücksichtigung der Umweltbedingungen noch als ein in seiner Entwicklung unfertiger, ungefestigter und prägbarer Charakter darstellt. Dabei kommt es für die Beurteilung der seelisch-charakterlichen Reife des Täters immer auf den Zeitpunkt der Tat, nicht der Verurteilung, an. Beispielhafte Indikatoren für die Annahme einer Reifeverzögerung sind insbesondere das Konsumieren von Drogen, die Störung der psychosozialen Entwicklung in Kindheit und Jugend, das Aufwachsen im Heim, eine fehlende Lebensplanung oder die Unfähigkeit zu selbstständigem Urteilen und Handeln.
[…]
Jugendstrafrecht ist zudem auf Heranwachsende anzuwenden, wenn es sich nach Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
[…]
Damit lässt sich eine Jugendverfehlung objektiv aus den Tatumständen oder subjektiv aus den Tatmotiven ableiten. Nach den Tatumständen sollen Taten erfasst werden, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen. Dies können insbesondere Taten sein, die auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit, soziale Unreife oder Gruppenzwang beruhen. Auch ungeplante, spontane Einfälle oder leichte Beeinflussbarkeit sind Anzeichen für eine Jugendverfehlung.”
Wir haben fettgesetzt, was aus sozialpsychologischer Sicht interessant ist, weil es die Anwendung von Jugendstrafrecht mit einer Entwicklungsstörung, zumindest einer [temporären] Retardierung, also einer Abweichung von dem Entwicklungsstand, den man normalerweise bei einem 20. oder 21jährigen erwartet, begründet. Die Entwicklungsstörung oder -verzögerung führt dazu, dass der betreffende Heranwachsende leicht beeinflussbar, leichte Beute für Erwachsene, die ihn für ihre Zwecke manipulieren wollen oder leichte Beute für Gruppenzwang ist. Beides wiederum sind die Merkmale ungesunder sozialer Beziehungen, wie sie von Sekten bekannt sind, in denen ein älterer Führer seine jugendlichen Nachläufer manipuliert und ausnutzt. Dass die psychosoziale Persönlichkeit bei Leuten gestört sein muss, die aufgrund einer Einbildung, die ihnen Erwachsene als Wahrheit verkauft und eingeredet haben, ihr Leben in einer Weise gefährdet sehen, dass sie sich in vielleicht echter Panik vor dem Angriff der Killer-Tomaten, die als eine Folge von Klimawandel auf den Kriegspfad gehen, auf Straßen kleben, ist offenkundig. Man mag darin tatsächlich den Ausdruck eines zurückgebliebenen Geistes sehen, eines Geistes, der entscheidende Entwicklungsleistungen, die notwendig sind, um in das Stadium des Erwachsenseins einzutreten, nicht erbracht hat und deshalb auf der Stufe verantwortungsloser Kinder bzw. Jugendlicher verharrt.
Insofern haben wir ausnahmsweise an den Umständen des Urteils aus München nichts auszusetzen, denn dass die Aktivterroristen der Letzten Generation etwas anderes sind als eine Sekte, in der ungesunde Strukturen dazu führen, dass Erwachsene Kinder und Jugendliche für ihre ideologischen Zwecke ausnutzen und missbrauchen, das ist offenkundig. Dass es ein Richter und ein Staatsanwalt in München nun bestätigt haben [Sie müssen dieser Ansicht sein, denn das “Reifedefizit” ist Voraussetzung für die Anklage und die Verurteilung nach Jugendstrafrecht], ist ein Weg in die richtige Richtung. Wenn nun noch der nächste Schritt gegangen wird und Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Letzten Generation in München wegen Anstiftung zu einer Straftat nach § 26 StGB aufgenommen werden. dann sehen wir Licht am Ende des Tunnels.
[Nein, Zdago, Sie müssen nicht anmerken, dass das sicher nicht der Fall sein wird – kleiner interner Scherz.]
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…dann fordere ich aber, das die das 100 mal schreiben und jeweils unterschreiben müssen:
“ich habe erhebliche Entwicklungsdefizite und bin ein unfertiger, ungefestigter und prägbarer Charakter. Ich habe eine Störung der psychosozialen Entwicklung in Kindheit und Jugend, eine fehlende Lebensplanung und bin unfähig zu selbstständigem Urteilen und Handeln.”
…das prägt, …und wer will das schon von sich behaupten !!
[…so erging es mir in der 4. Klasse bei einem ergrünenden Lehrer (…schickte mich später auf’s Gymnasium, guter Kerl), ich schrieb den Satz “ich soll nicht…” einmal, und dann 99 Schlangenlinien…]
zurückgeblieben – haben sich wohl nur öffentlich-rechtlich ernährt !
Schauen wir mal, wo wir die Zurückgebliebenen in 10 Jahren wiedersehen werden !
Ich kann mich noch an einen gewissen Turnschuh-Minister erinnern, wie er platschnaß vom Wasserwerfer in das hessische Parlament einmarschierte !
Als Beispiel für einen anderen Blickwinkel :
Noch älter eine Sache mit japanischen Studenten – jetzt weiß ich nicht, ob es eine Relotius-Dokumentation war.
Auf jeden Fall wurde da gezeigt, wie sie den Umgang mit Vorgesetzten übten – so die richtige Unterwerfung ( ich Wurm, ich Versager, … usw) – viel interessanter afnd ich damals aber eine andere Aussage, nämlich : es wurde darauf geachtet, ob diese als Studenten bei Demonstrationen und Straßenschlachten mit der Polizei verwickelt waren!
Und zwar wurde das bei Neueinstellungen positiv bewertet – als Zeichen, daß sie durchsetzungswillig, durchsetzungsfähig und einsatzbereit waren und ihre Ansichten auch offensiv zu vertreten bereit waren.
Kurz : die Auseinandersetzung mit Polizei und Justiz war karrierefördernd !
Es bleibt also – auch mit Blick auf unsere aktuellen Politiker und Juristen abzuwarten, ob sie hier ihre Karriere nicht anheizen !
Ging es möglicherweise um eine Arbeit bei der Yakuza vor…?
😉
nee – mit Yakuza hatte das nicht zu tun.
Es gab damals wohl – genau wie hier – regelmäßig studentische Randale mit Polizeikontakt – wenn sie älter sind und sich noch an die 70er und 80ger erinnern, wissen sie , was ich meine.
Wasserwerfer und prügeln war damals noch die Regel – blaue Flecken, aber keine Verhaftungen ! Dagegen werden die Corona-Häretiker heute richtig brutal behandelt – also nicht mehr vergleichbar !
Aber auf der anderen Seite wissen wir heute, das lautstarkes Niederbrüllen mit “sexistische Kackscheiße” als tief-intellektuelles Argument einen auch in den bunten Tag bringen kann – eben als Weiterentwicklung von Straßenprügeleien !
Die Eltern dieser unterentwickelten Kinderchen sind doch auch zu beleuchten: Ob die Mama wohl zur hypermoralisch überlegenen , der Papa aber zu der entmutigten Fraktion gehorsamer Esel gehört. -Man wird doch einmal fragen dürfen, nicht wahr.
Es ist natürlich nur einTrick, um die geringstmögliche, gerade noch im legalen Ermessen liegende Strafe zu verhängen. Sie würden jeden Winkelzug zu Hilfe nehmen, um ihre Hilfstruppen zu protegieren.
Nichtsdestotrotz sind es retardierte, entwicklungsverzögerte Kinder. Auch wenn das 100% im Sinne dieses Unrechtsstaates ist. Es ist Fakt.
Daniel Matissek: subsidiäre Diktatur. Erstklassige Formulierung! Ein internationaler Vergleich bzgl. des Ausmaßes dieses Selbstgleichschaltungseiffers wäre mal interessant. Ich fürchte Deutschland wäre Spitzenreiter.
Zum Strafmaßvergleich wäre auch noch die Kategorie Türkische Hochzeit auf Autobahn nicht uninteressant.
Ich finde diese Rechtsprechung grundverkehrt. Wenn keine biologischen Tatsachen die geistige Behinderung begründen, dann sind Menschen dafür verantwortlich was passiert. Strafe einfach “verschwinden zu lassen” höhnt dem Rechtsstaat. Wenn diese Paragraphen herangezogen werden, dann hätten die Eltern die Kinder besser überwachen und/oder erziehen müssen. (Das ist ihre Pflicht). Jede reduzierte Strafe für Pseudokinder sollte auf die verantwortlichen Erwachsenen zurückfallen. Vielleicht geben sich dann manche mehr Mühe mit ihrem Nachwuchs…
…das hat mich doch sehr beeindruckt, was Herr Klein da herausgearbeitet hat und wie er es interpretiert. Und in Verbindung mit dem Kommentar von Schliemanns hat das meine “unterdimensionale” Ansicht schnell “differenziert”. Als analytischer Kybernetiker sehe ich ja doch zumeist die “Welt” im “Spiegel”. Hierzu fällt mir der Begriff “Sippenhaft” ein (nicht wirklich angemessen, ok?), …und ehrlich, die Satzkonstruktion aus meinem 1. Text traf auf mich teilweise auch noch mit >30 zu. Zum Ausgleich bekam ich allerdings eine doppelte Portion Empathie für das menschliche in meinen Mitmenschen mit in die Wiege… Ein Dilemma, aber so geht es wohl auch nicht, als Lösung sehe ich nur eine verzögerte und gestreckte juristische Eskalationsspirale…
“… höhnt dem Rechtsstaat”.
Der Rechtsstaat ist seit Merkel ohnehin eine Lachnummer.
Ich bin kein Jurist und liege daher vielleicht daneben. Aber mit meinem gesunden Menschenverstand werte ich das Verhalten des Autofahrers als eine (in jeder Hinsicht angemessene) Notwehr gegen eine Nötigung der Aktivterroristen. Ich würde Berufung einlegen.
Haben die eigentlich nie gelernt zu zweifeln? Haben die nie verstanden, dass sich “felsenfeste” Erkenntnisse wie Eis in heißer Sonne auflösen können, wenn es besser begründete Erkenntnisse gibt? Vor 600 Jahren wusste jeder ganz genau, dass die Erde flach ist. Was wurde nur aus dieser Erkenntnis?
Was ich nicht verstehe, ist, wieso die das alles so felsenfest glauben. Ich hatte in der Schule gelernt, dass alle Urteile (über Literatur, Geschichte …) gut begründet sein müssen. Insbesondere in der Literatur konnte man häufiger das Gegenteil auch gut begründen, das war dann eine persönliche Sichtweise und auch ok.
Auch Lehrer in Bio oder Erdkunde (Klima) können doch nicht so … sein, dass sie ihren Schülern nur noch felsenfeste Glaubenssätze einprügeln?
Zum Teil habe ich erlebt, dass ein paar Uni-Dozenten felsenfeste (und falsche) Glaubenssätze heruntergebetet hatten, aber ist das wirklich so verbreitet?
Und vor 13 Jahren glaubte man (die gesamte Presse & “Wissenschaft”) noch ganz genau, dass eine neue Eiszeit in ein paar Jahren die Erde überziehen wird. Die “eisigen” Schlagzeilen und Titelbilder sind noch präsent.
Detschen ist nicht mehr zu helfen!
Bemerkung: die deutsche Justiz hat doch erfahrungen mit “Staatsfeinden”, deshalb keine Überraschung…
Die Juristerei ist ein unverständliches Ding aus einer anderen Welt. Wichtig ist zu differenzieren und beide Taten als unabhängig von einander zu betrachten und die Gewaltenteilung zu berücksichtigen.
Es gibt also die Straßenblockade. Solange man eine Handlung begeht ohne Dritte zu gefährden ist dies uninteressant. Allerdings ist die Tat, einen Fußgänger mit dem Auto zu bedrängen und wegzuschieben ein erhebliches gesundheitliches Risiko. Jeder muss sich diesen Vorgang vor Augen führen und sich dabei in die Situation des Fußgängers versetzen. Völlig losgelöst von der Geschichte oder selbst gefundenen Begründung. Was einzig zählt ist die Tat und die mögliche Gefährdung des Dritten.
Das dieses System gut ist wird vielleicht deutlich wenn wir an die Arbeitsgesetze zum Schutz der abhängig Beschäftigten denken.
Die andere Tat, die Straßenblockade, ist unter den gleichen Voraussetzungen zu sehen.
Dann haben wir die Tatbestände ermittelt und die von den Taten ausgehende Gefahren. Bei der Festsetzung des Strafmaßes wird ist wesentlich ob die Tat mit Vorsatz, der ausgehenden Gefährdung Dritter, der Hintergründe (auch soziologische) uam begangen wurde. Wäre die Blockade durch abgestellte LKW erfolgt wäre die Intervention durch behutsames anfahren eines PKW nicht nur sinnlos sondern blöd und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen gewesen.
Zuletzt ist ein Richter nur seinem eigenen Gewissen gegenüber verpflichtet. Dies soll seine Unabhängigkeit gewährleisten. Damit unterliegt ein Richter selbstverständlich auch einem Zeitgeist. Sollte ein Urteil unangemessen sein, steht jedem das Recht zu den Beschwerdeweg zu gehen.
Ich bin froh, dass ich kein Richter bin. Aber ich wäre angepisst wenn ich aus Überzeugung protestiere und ein anderer, der meine Überzeugung nicht teilt, mich mit dem Auto anfährt. So finde ich die unterschiedlichen Urteile grundsätzlich gerechtfertigt. Ich möchte auch nicht von einer stärkeren, die vlt noch einen Regenschirm in der Hand hält und bedrohlich damit winkt nicht genötigt werden ihr aus dem Weg zu gehen.
Einen vor dem Auto stehenden(!) Nötiger mit dem Auto “anzufahren” oder ihn mit dem Auto behutsam(!) zur Seite zu drängen, wobei man selbstverständlich jedes Gesundheitsrisiko für den Nötiger vermeiden muss, sind aus meiner Sicht zweierlei Dinge. Aber der Richter hat hier offenbar eine potentielle Gefährdung des Nötigers durch den Genötigten und somit keine rechtefertiegende Notwehrhandlung erkennen können. Es wird wohl die “herrschende Meinung” innerhalb der Rechtsprechung sein, dass man sein Auto nicht auf diese Weise zur Notwehr einsetzen darf, da grundsätzlich gefährdend. Das sehe ich anders (Mindermeinung). Gegen die “herrschende Meinung” Berufung einzulegen, wird wohl kaum ein Verteidiger wagen, da nicht vom Erfolg gekrönt.
Schon vor etlichen Jahren wurde in Merkel-Deutschland ein 25-jähriger Mörder nach Jugendstrafrecht zu ganz, ganz drakonischen 5 Jahren verurteilt. Es war ein Muslim, der seiner jüngeren Schwester irgendeine echte oder angebliche, sittliche Verfehlung vorgeworfen und sie dafür umgebracht hatte. Hieß natürlich Totschlag unter mildernden Umständen, und als weiterer Bonus für den angeklagten kam sein Mangel an sittlicher Reife hinzu. Mit 25!
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Aber wenn Sie sich für ein noch größeres Skandalurteil interessieren als für das gegen einen Arbeiter, der, um noch vor der nächsten Nachtschicht zum Schlafen zu kommen, einen Klima-Nötiger so sanft mit dem Auto vor sich herschob, dass es zu keiner Verletzung kam, dann befassen Sie sich bitte mit der Verurteilung des Islamkritikers Michael Stürzenberger zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung wegen einer “Volksverhetzung”, die laut Imad Karim eine faktisch zutreffende Aussage war, die sich ausschließlich gegen den politischen Islam und nicht etwa gegen jeden beliebigen Muslim gerichtet hatte. Laut Imad Karim hatte Stürzenberger diesbezüglich sogar ausdrücklich erklärt, dass er nicht Muslime generell meine, sondern Dschihadisten, außer den offen gewalttätigen Dschihadisten allerdings auch die, die “nur” mit Propaganda vorgehen.
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Karim sprach mit einem liberalen, australischen Imam, der ebenfalls gegen den politischen Islam kämpft, über den Fall. Der Australier hatte die Sache verfolgt und erklärte in noch deutlicheren Worten als Karim, dass Stürzenberger für völlig zutreffende Aussagen verurteilt wurde, die unmöglich “den öffentlichen Frieden in Gefahr bringen” konnten. Bei einer gleichzeitigen Präsentation dieser Aussagen und einer Hetze zu Gewalt könnte man die Themen vielleicht nicht streng voneinander trennen, aber Stürzenberger hatte NICHTS gesagt oder getan, das als Aufruf zur Gewalt auch nur missverstanden werden konnte. Soweit Imad Karim und ein liberaler Imam aus Australien.
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Vielleicht ist es ein Zufall, vielleicht aber auch nicht, dass auch Stürzenberger von einem Hamburg Strafrichter verurteilt wurde.
Das wäre dann ggf. auch ein Grund für einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Wenn sie diese Verhaltensweisen offiziell billigt, leidet sie offenbar an ähnlichen Defiziten.
“Damit lässt sich eine Jugendverfehlung objektiv aus den Tatumständen oder subjektiv aus den Tatmotiven ableiten. Nach den Tatumständen sollen Taten erfasst werden, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen. Dies können insbesondere Taten sein, die auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit, soziale Unreife oder Gruppenzwang beruhen. Auch ungeplante, spontane Einfälle oder leichte Beeinflussbarkeit sind Anzeichen für eine Jugendverfehlung.” Abgesehen davon, dass mir beim Lesen des zitierten Absatzes als erstes die Frage einfällt, ob der stereotype ethnische Deutsche geistig auf der Ebene des Jugendlichen stehen geblieben ist, und sich lieber von einem Karl Lauterbach nachhaltig in Angst und Schrecken versetzen lässt, als sich sachlich mit der Situation auseinanderzusetzen, um dann eine informierte Entscheidung zu treffen, erinnere ich mich, dass politische Rhetorik und Maßnahmen der letzten beiden Jahre vor allem auf Gruppendruck abzielten. Es verging ja kaum ein Tag, an dem nicht beschworen wurde, welche Eigenschaften einen zu den Guten und welche einen zu den Bösen gehören lassen. Es erscheint mir daher kein Zufall zu sein, dass Klima-Aktivisten generell Maske tragen. Ich habe bis jetzt kein Bild und kein Video gesehen, das Klima-Aktivisten ohne Maske zeigt. Die scheinen so durchdrungen vom Vertrauen zu Politikern zu sein, dass sie sich brav allen Anforderungen, die von Politikern an sie gestellt werden, fügen. Die scheinen nicht einmal zu bemerken, dass sie ohne die Leistungen, die von denen erbracht werden, die sie vom Arbeiten abhalten wollen, verhungern würden, und im Freien schlafen müßten. (Ich wiederhole mich, aber vielleicht liest das ja mal einer von den Klima-Aktivisten.)
So lustig es sich anhört, sollte man doch berücksichtigen, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende eher die Regel ist, nicht die Ausnahme, und die Gerichte sich da offenbar kaum mehr einen Kopf machern.
In einem etwas älteren Vortrag, der dementsprechend nur Zahlen bis etwa 2015, 2016 zeigt, ist das schön erläutert.
https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2019/06/v_1_pruin_heranwachsende.pdf
Danach erfolgt die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende zuletzt >in etwa< bei 2/3 der Fälle. Und so pessimistisch ich auch bin, was das Reifeniveau der klebenden Jugend angeht, sooo schlimm wird es de facto nicht sein.
Bleibt also die Möglichkeit, dass Richter bewußt so vorgehen, um Heranwachsende milder bestrafen zu können.
Das etwas die Regel ist, sagt nichts darüber aus, ob sich Gerichte kaum mehr einen Kopf machen. Die entsprechenden Formulierungen “vom Reifegrad”… sind zwar Textbausteine, nichts desto trotz ist ihre Erfüllung die Voraussetzung für die Anwendung von Jugendrecht.
Der Ball liegt nicht beim Richter, sondern beim Staatsanwalt. Entscheidet er sich, Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen, was er erst entscheiden kann, NACHDEM er den Vertreter der Jugendgerichtshilfe gehört hat, dann muss er bei einem Jugendrichter Anklage erheben. Entscheidet er sich gegen eine Anklage nach Jugendstrafrecht, dann geht die Anklage in den normalen Strafrechtszug. Hat also nichts mit dem Richter zu tun, sondern mit der Staatsanwaltschaft, die nicht nur politischer Weisung unterliegt, sondern in massiver Weise von den sozialen Diensten im Gebiet der Staatsanwaltschaft, vor allem den Jugendämtern beeinflusst wird.
Dessen ungeachtet ist ein Zurückbleiben in geistiger und sittlicher Reife die VORAUSSETZUNG für die Anwendung von Jugendstrafrecht. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab.
Herr Klein, Sie haben formal recht, bestreite ich auch nicht. Aber “Das etwas die Regel ist, sagt nichts darüber aus, ob sich Gerichte kaum mehr einen Kopf machen. ” möchte ich energisch bestreiten. Dafür gibt es einfach zu viele Beispiele, bei denen Gerichte sich einen Kopf machen SOLLEN, de facto aber Dinge durchgewunken werden, etwa bei Durchsuchungsbeschlüssen, oder bei Eröffnungsbeschlüssen (Strafgerichte müssen bei einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Klage erst mal kursorisch prüfen, ob eine nennenswerte Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht), bei denen über 99% zugelassen werden, selbst die hanebüchensten Märchengeschichten (StA Augsburg sind da wahre Künstler) die es bei ernsthafter Prüfung nicht mal zum Papierkorb schaffen würden. Dito im Familienrecht bei Sorgerechtsstreitigkeiten, wo man kein Arne Hofmann sein muss, um da jenseits alle Einzelfallumstände klar routinemäßige einseitige Verteilungen etwa beim Sorgerecht festzustellen, oder häuslicher Gewalt.
Vielmehr gilt die allmächtige, herrschende “Drecksack” Theorie, wonach derjenige, der angeklagt wird, schon irgendwie schuldig sein müsse, so sei es ja nicht so weit gekommen. Pures Mittelalter also. So, wie umgekehrt einer vom eigenen Stamm, und sei es auch nur ein Kleinindianer (Polizist) immer als Zeuge glaubwürdig ist, immer richtig beobachtet hat, und wenn auch dies angesichts erdrückender Beweise nichts mehr nutzt, wird derjenige zumindest milde und äußerst schonend behandelt (wie die Klebstoffjunkies im Ausgangsartikel).
Warum? Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, und genau so, wie Sie sich ans Zähneputzen gewöhnen und nicht mehr jeden morgen prüfen und nachdenken, was die Maßnahme denn für Ihre Hackerle im Goschi bringt oder nicht, genauso handeln auch Richter, Staatsanwälte, Verwaltungen, eben Menschen gewöhnlich gewohnheitsmäßig. Auch wenn sie es nicht tun sollten.
Wie schwer es ist, Menschen aus gefestigten Gewohnheiten zu lösen und sie davon zu überzeugen, falsch gelegen zu haben, wissen Sie doch aus Ihrer Corona-Berichterstattung – die ich sehr schätze – selbst: da versteigen sich die Leute zu den absurdesten Denkfiguren, nur um bei den gewohnten Denkmustern zu bleiben und um sich nicht damit auseinandersetzen zu müssen, sich geirrt zu haben und Scharlatanen, Beutelschneidern und einfach nur sehr bösartigen Menschen aufgesessen zu sein.
Wir können es abkürzen und ich frage Sie stattdessen, ob es nicht strategisch, im Falle von Klimaterroristen sinnvoll ist, im Zweifel für die Staatsanwaltschaft zu entscheiden und zu denken, der zuständige STA hat sich genau mit den Voraussetzungen des Jugendstrafrechts befasst und ist auf Basis seiner Anschauung der letzten Generation von Angeklagten zu dem Schluss gekommen, dass von Reife sittlich wie moralisch keine Rede sein kann.
Warum wollen Sie unbedingt einen Punkt machen, der den ganzen Witz an der Sache – unnötigerweise noch dazu – zerstört?
Also wird 21-Jährigen der Entwicklungsstand von Jugendlichen zugebilligt aber Siebenjährige sollen per Geschlechtswandel über ihr ganzes weiteres Leben entscheiden können.
Clown World!
…ich möchte den Ball hier noch einmal aufnehmen und eine kurze Tiefenbetrachtung durchführen, nach unseren Vorstellungen (…innerhalb der Thesen und Konzepte der KI, AI, machine-learning…) verfügen diese jungen Menschen über ein hohes, bis sehr hohes “Intelligenz”-Potential. Der Begriff der “Retardierung” ist da etwas unscharf, “unglücklich” gewählt und geframe’t und kommt in unserem “Wortschatz” eigentlich so gar nicht vor. Die “wohlgeformte Intelligenz” ist ein äußerst sensibel ausbalanciertes, zeitinvariantes(?!) “Gebilde”. Sind die Verarbeitungs-Strukturen, -Prozesse verfügbar und initialisiert, ist der selektierte Input für die innere “Kommunikation” und den resultierenden Output maßgeblich (siehe auch aktueller Stand der Demenzforschung). Als “Bild” vergleichbar mit dem instabilen, labilen oder auch kritischen Gleichgewicht der technischen Mechanik ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichgewicht_(Systemtheorie) ). Hilfreich zum Verständnis dazu ist die Aspekt-Betrachtung der Linguistik, hier im Unterschied zur Kategorie “Tempus”… In der “Mensch-Genese” indiziert durch die ersten primären sortalen Wahlfolgen, ihre Konjugation…, …’flat’ in seiner “unmenschlichen Menschlichkeit”, …ab da gebe ich den Ball gerne an die Sozial- und Psych.-Wissenschaften weiter, die das Resultierende weitaus komprimierter und verständlicher artikulieren. Die “Verführbarkeit”, der “Selbstgleichschaltungseiffer” (vom Kommentator pantau) in der Übersetzung ein kybernetischer Komplex-Operator sind wesentlicher und bedingender Partial-Vektor für dieses so überaus erfolgreiche Konzept der Evolution.
Die logische Konsequenz wäre diese Entwicklungsverzögerten umgehend unter Vormundschaft zu stellen und ihnen alle Rechte einzukassieren, die an den Erwachsenenstatus gebunden sind. Führerschein, Wahlrecht, Wahl des Aufenthaltsortes, Ehe, Zeichnungsberechtigung, FSK-Einstufung, Amazon – Konto, Paypal, Bankkonto usw.