Dem Willen des Wählers zur Geltung verhelfen – aber wie? Mehrheitswahlsysteme, Verhältniswahlsysteme, Rangfolgewahlsysteme und das Mehrheitsurteil-System

In demokratischen Gesellschaften geht alle Entscheidungsgewalt vom Volk aus – auf die eine oder andere Weise, mehr oder weniger, je nach der Art des konkreten politischen Systems –, und Wahlen spielen in ihnen eine wichtige Rolle insofern als vor allem sie es sind, die über die politische Repräsentation der Bürger auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene entscheiden und politische Konflikte in der Bevölkerung (idealerweise) dahingehend regeln (wenn nicht: lösen), dass durch Wahlen der am ehesten akzeptierten Lösung für politische Konflikte Geltung verschafft wird (oder werden soll).

Die Regeln, nach denen Wahlen stattfinden, können sehr verschieden sein, u.a. mit Bezug auf die Anzahl der Stimmen, die ein Wähler vergeben kann, und mit Bezug auf das Angebot, aus dem er wählen kann, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob er Personen (direkt) oder Parteien wählen kann. Und dann ist da noch die Frage danach, wie genau die Stimmen der Wähler in die personelle Besetzung des Gemeinderates, des Landtages, des Bundestages, des EU-Parlamentes etc. “übersetzt” wird. Sie kann unterschiedlich beantwortet werden, je nachdem, welches Wahlsystem (verstanden im engeren Sinn) Anwendung findet.

Die am weitesten verbreiteten Wahlsysteme sind (in verschiedenen Varianten) Mehrheitswahlsysteme, Verhältniswahlsysteme und – deutlich seltener – Rangfolgewahlsysteme. Lesern in Deutschland am besten bekannt ist ein (ggf. personalisierte) Verhältniswahlsystem, das in Deutschland Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen zugrundegelegt wird.

Verhältniswahlsysteme

Bei Verhältniswahlsystemen werden Sitze im zu wählenden Gremium im Verhältnis zu den Anteilen an Stimmen vergeben, die die Wähler einem Kandidaten bzw. (s-/)einer Partei gegeben haben. Das bedeutet, dass z.B. eine Partei, auf die 20 Prozent aller Wählerstimmen entfallen sind, 20 Prozent der Sitze im zu wählenden Gremium erhalten. Die Idee, die dem Verhältniswahlsystem zugrundeliegt, ist die der anteilsmäßigen Repräsentation: die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums soll den (ggf. jeweils unterschiedlichen) politischen Willen der Wähler widerspiegeln. Deshalb hat Arend Lijphart (1980: 140) Verhältniswahlsysteme als “virtually synonymous with electoral justice”, d.h. nahezu gleichbedeutend mit Wahlgerechtigkeit”, bezeichnet.

Von der Idee her mag es das auch sein, aber sicher nicht in der Praxis, in der es angewendet wird.

Der Idee käme man in der Praxis ein gutes Stück näher, wenn es keine per Gesetz errichteten Hürden geben würde, die den Zugang zum Parlament erschweren bzw. verunmöglichen, wie die Fünfprozent-Hürde in Deutschland, und wenn es den ins Parlament Gewählten im Prinzip gleichermaßen und nur in verschiedenem Ausmaß aufgrund eben der Verhältnisse, die die Wähler durch ihre Stimmabgabe geschaffen haben, möglich wäre, die Interessen und Ansichten ihrer Wähler zu vertreten. Das ist aber nicht möglich angesichts der Tatsache, dass das verhältnismäßig gewählte Parlament umgehend in zwei höchst ungleiche Teile überführt wird, einen, der – gewöhnlich durch Koalieren, d.h. Kungelei, bei der ganz andere Interessen zur Geltung kommen als diejenigen der Wähler – die Regierung stellt, und einen, dessen Wähler sich für die kommenden Jahre in der Opposition befinden, die daher so gut wie keine Chance darauf haben, dass ihre Interessen und Ansichten in politischen Entscheidungen umgesetzt werden oder hinreichend zum Tragen kommen.

Es ist nicht nur möglich, sondern es passiert häufiger, dass sich diejenige Partei, die nach dem Verhältniswahlsystem die meisten Sitze erreicht hat, also die Interessen und Ansichten des vergleichsweise größten Teils der Bevölkerung vertritt, in der Opposition wiederfindet, wo sie eben diese Interessen und Ansichten zwar rhetorisch vertreten kann, diese Interessen und Ansichten aber kaum eine Chance haben, in politisches Handeln oder gar Gesetzgebung umgesetzt zu werden. So hat z.B. die SPD bei vier Bundestagswahlen in den Jahren 1969 bis 1980 die Regierung gebildet, obwohl sie nach dem Verhältniswahlsystem die zweitplatzierte Partei gewesen ist. Mit ihrem damaligen Koalitionspartner, der FDP, hat sie sich eine absolute Mehrheit im Parlament verschafft, die das Ergebnis der Verhältniswahl de facto irrelevant gemacht hat.

Man könnte einwenden, dass mit der Regierungsbeteiligung “kleinerer” Koalitionspartner immerhin mehr Wählerinteressen und –ansichten in der Regierung zum Tragen kommen, aber eben der Status als “kleinerer” Koalitionspartner lässt dies fragwürdig erscheinen oder führt dann, wenn der “kleinere” Partner tatsächlich die Interessen seiner Wähler gegenüber dem “großen” Partner durchsetzen will, leicht zum Zerbrechen der Koalition. Um ein Zerbrechen der Koalition kann der “große” Partner Zugeständnisse machen bzw. darauf verzichten, bestimmte seiner politischen Vorstellungen umzusetzen, um derentwillen der Stimmen von seinen Wählern erhalten hat. Verhältniswahlsysteme können daher instabile Regierungen schaffen oder haben unentschlossenes Regierungshandeln zur Folge.

Darüber hinaus kann ein Verhältniswahlsystem mit seiner vermeintlichen Repräsentation von Minderheitspositionen offensichtlich nicht verhindern, dass diese Minderheitspositionen im Prozess der inhaltlichen Angleichung der “großen” Parteien an politischer Relevanz verlieren, wie uns die Erfahrung lehrt, aber keineswegs nur die eigene Erfahrung, denn es liegen auch wissenschaftliche Studien vor, die Partei-Angleichung (auch) in Ländern, in denen nach einem Verhältniswahlsystem gewählt wird, belegen (s. z.B. Lupu 2016; Powell 2008; Spoon & Klüver 2019).

Will man der zugrundeliegende Idee des Verhältniswahlsystems gerecht werden, muss man die sich ergebende Paralamentszusammensetzung als solche und ohne Einschränkungen respektieren und den diversen Repräsentanten der Bevölkerung zumuten, sich von Fall zu Fall Koalitionen mit Bezug auf Sachfragen unter all den anderen Repräsentanten im Parlament zu suchen. Nur in diesem Fall können Wähler in den Genuss der Vorteile kommen, die ein Verhältniswahlsystem verspricht: dass die Interessen und Ansichten in der Bevölkerung alle gleichermaßen und lediglich in unterschiedlichen Verhältnissen zu einander zur Geltung kommen, statt bestimmte Interessen und Ansichten nach der Wahl gleich wieder auf die Oppositionsbank zu verbannen, wo sie für Jahre weitgehend ungehört und politisch ziemlich irrelevant bleibt. Ob ein solches Parlament in der Praxis politisch unentschlossener handeln würde als eine Regierungskoalition, ist eine empirische Frage, auf die wir keine Antwort haben, solange es keine entsprechende Praxis gibt.

Mehrheitswahlsysteme

Mehrheitswahlsysteme, auch Pluralitätswahlsysteme oder “first-past-the-post”-Wahlsystem genannt, stellen die am weitesten verbreitete Alternative zu Verhältniswahlsystemen dar. Ihr großer Vorteil gegenüber Verhältniswahlsystemen ist, dass es für klare Verhältnisse in der Regierung sorgt und tatsächlich derjenige Kandidat/diejenige Partei die Regierung bildet, auf die die (relative) Mehrheit der Wählerstimmen entfallen ist: Sieger einer Wahl wird gemäß des Mehrheitswahlsystems derjenige Kandidat bzw. diejenige Partei, der/die mehr als die Hälfte der Wählerstimmen, also die Mehrheit der Wählerstimmen erhält, unabhängig davon, wie groß diese Mehrheit ist.

In dem Fall, dass keiner der Kandidaten oder Parteien mehr als die Hälfte der Wählerstimmen erhält, wird gewöhnlich eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten/Parteien mit den meisten Wählerstimmen abgehalten, um eine Entscheidung darüber finden zu können, wer die Regierung für die kommenden Jahre stellen wird. Damit ist (theoretisch) nicht nur sichergestellt, dass die Interessen und Ansichten der Mehrheit der Wähler in der und durch die Regierung vertreten ist, sondern auch – interessanterweise, obwohl es oft unerwähnt bleibt –, dass jeder Wähler in der Stichwahl die Möglichkeit hat, seiner persönlichen Rangfolge in der Zustimmung zu einem der Kandidaten Ausdruck zu geben, auch dann, wenn er im ersten Wahldurchgang für einen anderen, dritten, Kandidaten gestimmt hat. Er kann daher, wenn man so sagen will, das für ihn kleinere Übel wählen bzw. zu verhindern suchen, dass aus seiner Sicht die schlimmste Regierung gebildet wird. Das ist im Verhältniswahlsystem nicht möglich; Wähler haben keine Möglichkeit, über die Koalition, die sich anschickt, die Regierung zu stellen abzustimmen. Sie können also nicht in einem zweiten Wahlgang, der in diesem Fall die Koalition betreffen würde, versuchen, die Richtung, die der von ihnen gewählte Kandidat/die von ihnen gewählte Partei im Zuge der Koalitionsbildung einzunehmen gedenkt, zu ändern. Geht “ihr” Kandidat eine Koalition ein, die sie ablehnen, haben sie eben Pech bzw. können nur auf das für sie Beste hoffen.

Gegen das Mehrheitswahlsystem wird oft vorgebracht, dass “the winner takes it all”, d.h. etwa dass “der Gewinner alles bekommt”, nämlich insofern als die Minderheit bzw. die Wähler der Minderheit bzw. deren Interessen und Ansichten – und sei es auch eine große Minderheit – für die kommenden Jahre politisch irrelevant sein werden. Für neue Kandidaten oder Parteien ist es im Mehrheitswahlsystem sehr schwierig, politischen Einfluss auszuüben: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie mehr als 50 Prozent der Wählerstimmen erhalten, und eine Notwendigkeit, mit ihnen – oder irgendjemand sonst – zu koalieren, besteht für den Gewinner der Wahl (gewöhnlich) nicht.

Gemäß “Duverger’s Gesetz” (s. die Argumentation bei Duverger 1963 sowie Riker 1976 und 1982) neigt ein Mehheitswahlsystem, deshalb dazu, ein Zwei-Parteien-System hervorzubringen: die zugrundeliegende Annahme ist die, dass Politiker und Wähler vernünftigerweise erkennen werden, dass eine Wählerstimme, die für jemanden/etwas anderes als die (Repräsentanten der) Regierungspartei oder die große Oppositionspartei (bzw. ihre Repräsentanten) abgegeben wird, (gewöhnlich) insofern verschwendet ist als eine kleinere Partei bzw. ein Kandidat, der für eine kleinere Partei steht oder unabhängig ist, ohnehin keine Chance hat, eine Mehrheit der Wählerstimmen auf sich zu vereinigen und in den Regierungsgeschäften der kommenden Jahre eine Rolle zu spielen. Die Empirie hat aber gezeigt, dass dieser Fall gewöhnlich nicht eintritt (Blais 2016; Dunleavy & Diwakar 2013; Herrmann 2010.)

Ein Grund dafür, dass dieser Fall gewöhnlich nicht eintritt, ist vermutlich, dass man mit seiner Wahlentscheidung – inklusive seiner Entscheidung, nicht wählen zu gehen – nicht unbedingt (ggf. nur) die Absicht verbindet, ein Mandat zu vergeben, sondern (ggf. auch) die Absicht, einen Kandidaten/eine Partei mit Legitimität zu versehen (s. hierzu Elster 2013: 27). Wenn Letzeres zutrifft, dann ist für die eigene Wahlentscheidung zunächst irrelevant, ob, wen oder was andere Wähler wählen werden. Ein Wahlverlierer kann als mit umso mehr Legitimität ausgestattet angesehen werden, je mehr Stimmen auf ihn entfallen. Elster spekuliert diesbezüglich darüber, wie man dem Ausmaß an Legitimität, das ein Kandidat/eine Partei erhalten hat, Rechnung tragen könnte:

“If the formal powers of elected officials or the length of their tenure depended (continuously) on the size of the majority by which they were elected, the collective decision-making process would to some extent be additive …” (Elster 2013: 28),

d.h.

“[w]enn die formalen Befugnisse der gewählten Amtsträgern oder die Dauer ihrer Amtszeit (kontinuierlich) von der Größe der Mehrheit abhängen, mit der sie gewählt wurden, wäre die kollektive Entscheidungsfindung in gewissem Maße additiv …” (Elster 2013: 28).

Dies würde bedeuten, dass man auch mit einer Entscheidung für einen “hoffnungslosen” Kandidaten bzw. eine “hoffnungslose” Partei ebenso wie einer Entscheidung zur Nicht-Wahl politischen Einfluss auf die durch die Wahl geformte Regierung und das durch die Wahl geformte Parlament hätte. Auf diese Weise würde man in einem Mehrheitswahlsystem einer speziellen Form des Verhältnisses zwischen Kandidaten/Parteien Rechnung tragen. M.W. gibt es aber nirgendwo ein Wahlrecht, das dementsprechend funktioniert.

Die derzeit praktizierten Mehrheits- und Verhältniswahlsysteme, so sollte deutlich geworden sein, sind in verschiedenen Hinsichten unbefriedigend mit Bezug auf die Abbildung des Wählerwillens, und dies vor allem aus einem Grund: die Informationen, die sie vom Wähler bezüglich seines politischen Willens abfragen, sind minimal, oder in den Worten von Jon Elster (2013: 39): “Votes are a poor instrument because they contain so little information”.

In der Regel ist der Wähler aufgefordert, eine einzige Präferenz für einen Kandidaten oder eine Partei anzugeben. Manchmal hat er zwei oder drei Stimmen, die er an Kandidaten oder Parteien vergeben kann, aber in diesen Fällen werden die Stimmen gewöhnlich als gleichrangig aufgefasst und behandelt; der Wähler kann seine persönliche Rangfolge, in die er seine Stimmen bringen würde, nicht mitteilen. Darüber hinaus werden keine Informationen vom Wähler darüber erfragt, welche der Kandidaten, für die er keine Präferenz hat, ihm dennoch akzeptabel erscheinen und welche nicht. Eine repräsentative Demokratie verdient diese Bezeichnung um so mehr, je größer die Chance ist, dass Wähler diejenigen, die sie durch ihre Wahlentscheidungen in Ämter wählen, tatsächlich als (mehr oder weniger) gute Repräsentanten ihres eigenen politischen Willens auffassen können, und dies wiederum ist um so eher möglich, je größer die Möglichkeit für Wähler ist, Kandidaten im Vergleich zueinander zu bewerten.

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Rangfolgewahlsysteme

Die Grundidee, die Rangfolgewahlsystemen – im Englischen “ranked-choice voting systems”,”ranked voting systems” oder “preferential voting systems” genannt – zugrundeliegt, ist die oben bereits angesprochene, nach der Wähler die Möglichkeit haben sollten, neben ihrer Präferenz für einen Kandidaten den Grad ihrer Akzeptanz eines anderen Kandidaten anzugeben. Durch dieses Verfahren ist es möglich, dass sich der Kandidat, der auf die größte Akzeptanz in der gesamten Wählerschaft trifft, also der Kandidat, der den größten Konsens findet, gegenüber dem Kandidaten durchsetzt, für den die Mehrheit der Wähler eine Präferenz ausdrückt.

Und die Idee ist keineswegs neu. So ist eines der bekanntesten, wenn nicht das bekannteste Rangfolgewahlsystem der sogenannte “Borda Count”, d.h. etwa die “Borda-Zählung”, ein System, das der französische Mathematiker Jean-Charles de Borda in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entworfen hat. Für die ursprüngliche Borda-Zählung sollte jeder Wähler einen Wahlzettel erhalten, auf dem alle zur Wahl stehenden Kandidaten aufgelistet sind, die der Wähler dann in eine Rangfolge bringt, indem er die Kandidaten gemäß seiner Rangfolge durchnumeriert, wobei derjenige, den er ganz unten in der Rangfolge sieht, eine “1” erhalten sollte, der vorletzte in der Rangfolge des Wählers eine “2” etc. Bei der Auszählung der Wahlzettel werden alle Punkte, die ein Kandidat erhalten hat, addiert, und derjenige mit der höchsten Punktzahl ist der Wahlsieger.

Wie Emerson (2013) bemerkt, wird die Borda-Zählung heute aber genau umgekehrt verwendet, d.h. derjenige Kandidat, der für einen Wähler in seiner Rangfolge ganz oben steht, erhält eine “1”, der zweite in der Rangfolge eine “2” etc. Emerson argumentiert, dass damit u.U. der Sinn der Borda-Zählung verloren geht:

“If partial voting is allowed, and if a first preference is to be given n or n − 1 points regardless of how many preferences the voter casts, he/she will be incentivised to rank only one option/candidate. If everyone acts in this way, the BC [Borda Count] metamorphoses into a plurality vote… which de Borda criticized at length” (Emerson 2013: 353).

D.h.

“Wenn eine teilweise Stimmenabgabe erlaubt ist und wenn für die erste Präferenz n oder n-1 Punkte gegeben werden soll, unabhängig davon, wie viele Präferenzen der Wähler abgibt, besteht ein Anreiz dafür, nur eine Option/einen Kandidaten zu bewerten. Wenn jeder auf diese Weise handelt, verwandelt sich der BC [Borda Count, d.h. die Borda-Zählung] in eine Pluralitätswahl [d.h. Mehrheitswahl] … die de Borda ausführlich kritisierte” (Emerson 2013: 353; s. hierzu auch Fraenkel & Grofman 2014).

Dies zeigt, dass Rangfolgewahlsysteme ihre eigenen Probleme haben können – seien es inhärente Probleme (wie Elster 2013: 61-62 sie mit Bezug auf die Borda-Zählung aufzeigt) oder Probleme in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung einer Rangfolgewahl. Die wiederholten Veränderungen des Punktevergabesystems seit der Existenz des ESC (Eurovision Song Contest), bei dem der Gewinner durch eine Rangfolgewahl ermittelt wird, illustrieren den zuletzt genannten Punkt sehr gut.

Ein Effekt von Rangfolgewahlsystemen ist, dass es Druck auf Kandidaten dahingehend ausübt, dieselben und möglichst alle Wähler anzusprechen, was darauf hinauslaufen kann, nur noch mittlere Positionen zu vertreten oder diesbezüglich vage zu bleiben (s. diesbezüglich z.B. Nagel 2007). Was dem einen als Versicherung dagegen gilt, dass sich Kandidaten mit “extremen” Positionen durchsetzen, gilt dem anderen als die Gefahr, dass die Kandidaten, die sich am Ende durchsetzen, entweder gar keinen klaren politischen Kurs verfolgen oder den politischen Kurs, den sie zu verfolgen gedenken, im Wahlkampf mehr oder weniger nicht thematisieren bzw. geheimhalten.

Das Rangfolgewahlsystem, das im Jahr 2022 in Alaska bei der Wahl zum U.S. House of Representatives zur Anwendung kam, ist auf Lob, aber auch auf heftige Kritik gestoßen, wobei die Kritiker hauptsächlich in den Reihen der Republikaner zu finden waren, deren Kandidaten sich nicht gegenüber der Kandidatin der Demokratischen Partei, Mary Peltola, durchsetzen konnten. Noah Diekemper schrieb am 13. September 2022 auf der Internetseite von “RealClear Policy“:

“The majority rule question is obvious enough: 60% of Alaskans voted for a Republican, and yet the election went to the Democrat. Anyone who responds by just reiterating the specifics of Begich’s elimination and his votes’ reapportionment misses the point: Do we want an electoral system that tallies against common sense in that way?” (Hervorhebung i.O.)

D.h. etwa:

“Die Frage nach der Mehrheitsentscheidung ist offensichtlich genug: 60% der Alaskaner stimmten für einen Republikaner, und doch ging die Wahl an den Demokraten. Wer antwortet, indem er nur die Einzelheiten von Begichs Ausscheidung und der Neuverteilung seiner Stimmen wiederholt, verfehlt den Punkt: Wollen wir ein Wahlsystem, das auf diese Weise gegen den gesunden Menschenverstand verstößt?” (Hervorhebung i.O.).

Genau das ist der Punkt: In Rangfolgewahlsystemen kann ein Kandidat gewinnen, den niemand besonders gut findet und niemand besonders schlecht findet, ein Kandidat, der in einem Mehrheitswahlsystem keine Chancen hätte (oder in einem Verhältniswahlsystem je nach Koalitionsbildung in die politische Irrelevanz geschickt werden könnte oder eine politische Relevanz erhalten könnte, die die meisten Wähler ihm nicht zugedacht haben dürften). Das ist kein Fehler im Rangfolgewahlsystem, sondern gerade das, was es gegenüber einem Mehrheitswahlsystem auszeichnet. Dennoch wird dieser Umstand oft als ein Fehler oder gar ein Paradox angesehen, wie z.B. von Szpiro (2010: 67):

“A more serious problem is that, paradoxically, the winner of the Borda count may be nobody’s favorite. It is easy to conjure up election results in which a candidate wins even though she is ranked no more than second best by all electors”,

d.h. etwa:

“Ein ernsteres Problem ist, dass es möglich ist, dass der Gewinner einer Borda-Zählung paradoxerweise niemandes Favorit ist. Es ist einfach, sich Wahlergebnisse vorzustellen, in denen eine Kandidatin gewinnt, obwohl sie von allen Wählern auf nicht mehr als auf Platz zwei verortet wird”.

Die Frage ist nicht, ob Rangfolgewahlsysteme “Fehler” (gemessen woran?!) produzieren oder vermeintlich paradoxe Effekte. Die Frage ist vielmehr, welche Vorstellung man mit der Repräsentationsfunktion einer Person in einem politischen Amt hat: Soll sie die Mehrheit der Wähler in dem Sinn vertreten, dass sie für die Präferenzen der Mehrheit der Wähler eintritt, oder soll sie (mehr oder weniger) alle Wähler vertreten in dem Sinn, dass sie der Konsenskandidat ist, auf den sich die Wähler in ihrem Gesamt am ehesten einigen können?

Rangfolgewahlsysteme zielen auf Letzteres ab. Um das Vokabular von oben wieder aufzunehmen: sie zielen nicht darauf ab, den Kandidaten zu identifizieren, für den der größte Anteil der Wähler eine Präferenz hat, sondern darauf, den Kandidaten zu identifizieren, der in der gesamten Wählerschaft auf die größte Akzeptanz bzw. Billigung (“approval”) stößt.

Quelle: Furche.at

Das bedeutet u.a., dass sich Wähler, die ihre Stimmen im Rahmen eines Rangfolgewahlsystems vergeben, darüber klar sein müssen, dass die (minimalen) Punkte, die sie an den von ihnen am wenigsten akzeptierten Kandidaten vergeben, ausschlaggend dafür sein können, dass dieser Kandidat am Ende ihren Lieblingskandidaten schlägt – und sie müssen es als notwendige Folge des spezifischen Mehrheits- bzw. Repräsentationsverständnisses, das Rangsfolgewahlsystemen zugrundeliegt, zu akzeptieren bereit sein. Das dürfte für viele Wähler nicht einfach sein, aber immer mehr Wähler sehen sich mit dieser Angelegenheit konfrontiert, denn Rangfolgewahlsysteme erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Wahlsysteme, die Präferenzen für und Akzeptanz von Kandidaten durch Wähler zu berücksichtigen versuchen, laufen darauf hinaus, zwei verschiedene Auffassungen davon, was Mehrheit bzw. Repräsentation bedeutet, zu vermischen. Als “hybride Wahlsysteme” (“hybrid voting systems”; Brams & Sanver 2006: 105) werden sie m.E. weder der einen noch der anderen Auffassung gerecht und sind, wenn man so will, deshalb doppelt unbefriedigend bzw. unfair.

Das Mehrheitsbeurteilungssystem

Während in Mehrheitswahlsystemen und Verhältniswahlsystemen die Intensität, mit der Wähler einen Kandidaten präferieren bzw. ihn gutheißen oder billigen, unbeachtet bleibt, erlauben Rangfolgewahlsysteme bzw. Varianten der Borda-Zählung diese zwar in einem gewissen Ausmaß, aber was Wahlentscheidungen, die Wähler im Rahmen eines Rangfolgesystems treffen, bedeuten, ist immer noch einigermaßen unklar: Wenn zwei Wähler dieselbe Rangfolge bilden, sagen wir: Sie geben Kandidat A den Vorzug vor Kandidat B und Kandidat B den Vorzug vor Kandidat C, dann kann das beim einen Wähler bedeuten, dass er Kandidat A hervorragend findet, Kandidat B sehr gut und Kandidat C gut, während es beim anderen Wähler bedeuten kann, dass er Kandidat A hervorragend findet, Kandidat B schlecht findet und Kandidat C zurückweist. Die von den beiden Wählern gebildeten Rangfolgen ergeben dieselbe Punktzahl für die drei Kandidaten, aber die Intensität, mit der die beiden Wähler den Kandidaten A dem Kandidaten B vorziehen und den Kandidaten B dem Kandidaten C vorziehen, bzw. die Kandidaten unterschiedliche Billigung durch die Wähler haben, ist sehr unterschiedlich. Die im Rahmen von Rangfolgewahlsystemen getroffenen Wahlentscheidungen enthalten also solche also immer noch relativ wenige Informationen, für manche Autoren zu wenige, um den Wählerwillen angemessen abzubilden.

Vor diesem Hintergrund haben Balinski und Laraki (2010; 2014; 2020) ein neues Wahlsystem vorgeschlagen, das sie “majority judgement”, d.h. ungefähr “Mehrheitsbeurteilung” genannt haben. Gemäß dieses Vorschlags sollen Wähler Kandidaten nicht in eine Reihenfolge bringen (“ranking”), sondern jeden Kandidaten für sich genommen beurteilen (bzw. “benoten”; “grading”), und zwar anhand einer alltagssprachlich gefassten und damit weithin verständlichen und geteilten Bewertungsskala mit sechs Ausprägungen, nämlich: “excellent”, “very good”, “good”, “acceptable”, “poor” und “to reject”, d.h. “exzellent”, “sehr gut”, “gut”, “akzeptabel”, “schlecht” und “abzulehnen”.

Nach Balinski und Laraki ist es das, was Menschen normalerweise tun, wenn sie Dinge bewerten, sei es im Rahmen einer Weinprobe oder eines sportlichen Wettbewerbs. Was den Bereich der Politik angeht, so führen Balinski und Laraki einen empirischen Befund an: 1.752 Personen waren aufgefordert worden, zwölf französische Politiker danach zu beurteilen, wie gut sie sich zum Präsidenten eignen. Gut 33 Prozent von ihnen haben die bestmögliche Beurteilung für zwei oder mehr der zur Auswahl stehenden Politiker vorgenommen.

This proves that voters do not have in mind rank-orderings of the candidates” (Balinski & Laraki 2010: 13; Hervorhebung im Original”),

d.h. “Dies belegt, dass Wähler keine Rangordnung der Kandidaten im Kopf haben”.

Für Balinski und Laraki (2010: 185) sind “[g]rades … absolute measures of merit”, d.h. “Bewertungen [bzw. Benotungen] [deshalb] … absolute Maße für Verdientheit”. (“Merit” in diesem Zusammenhang mit “Leistung” zu übersetzen, würde zu kurz greifen, weil im Begriff “Leistung” andere Aspekte, nach denen man sich um Dinge verdient machen kann, nicht unbedingt enthalten sind.) Die alltagssprachliche Fassung der Bewertung in “exzellent”, “sehr gut” etc. statt in numerischen Zahlen soll sicherstellen, dass Wähler, wenn sie eine Ausprägung wählen, (annähernd) Gleiches mit ihr verbinden.

Wenn die Wähler jeden zur Auswahl stehenden Kandidaten beurteilt haben, wird der “majority grade” oder die Mehrheitsbeurteilung, für jeden Kandidaten gebildet, und zwar anhand des Medians in der Verteilung der Bewertungen, die ein Kandidat durch die Wähler erhalten hat. Die Wahl gewinnt derjenige Kandidat mit dem höchsten Median. Der Median einer Verteilung ist derjenige Wert, der diese Verteilung in zwei Hälften teilt, d.h. mittlere Wert in einer Verteilung, in der die Werte (hier: die Bewertungen, die die Wähler für einen Kandidaten vorgenommen haben) in aufsteigener Folge sortiert sind.

Den Median als Maß für die Mehrheitsbeurteilung, die ein Kandidat erhalten hat, statt des Mittelwertes (bzw. des arithmetischen Mittels) zu wählen, ist zum einen eine pragmatische Entscheidung: den Mittelwert zu wählen, würde die alltagssprachlichen Bewertungen, die die Wähler vorgenommen haben, auf solche beschränken, die (mindestens) eine Intervallskala formen bzw. intervallskalierte Bewertungsmöglichkeiten voraussetzen. Darüber hinaus ist der Median weniger empfindlich gegenüber schiefen Verteilungen und Extrem- oder “Aurreißer”-Werten als der Mittelwert.

Die Wahl des Median als Maß für die Mehrheitsbeurteilung von Kandidaten bringt jedoch einen spezifischen Nachteil mit sich, den andere Wahlsysteme nicht oder bei Weitem nicht in demselben Ausmaß haben, nämlich den der sogenannten “ties”, d.h. gleichen Ergebnissen für verschiedene Kandidaten bzw. ein “Unentschieden” zwischen Kandidaten: Wenn viele Kandidaten zur Wahl stehen und sechs Möglichkeiten zur Beurteilung jedes Kandidaten zur Verfügung stehen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass mehrere Kandidaten dieselbe Mehrheitsbeurteilung erhalten. Dann ist eine Regel dafür erforderlich, wie man unter ihnen denjenigen auswählt, der als Sieger aus der Wahl hervorgeht. Man kann sagen, dass eine Beurteilung des Mehrheitsbeurteilungssystems hauptsächlich von der Qualität dieser Regel abhängt, denn es ist die Notwendigkeit einer solchen Regel, die das Mehrheitsbeurteilungssystem von anderen Wahlsystemen unterscheidet; in anderen Wahlsystemen ist es nahezu oder gänzlich unmöglich, dass sich für zwei oder mehr Kandidaten dasselben Wahlergebnis einstellt (s. hierzu Felsenthal & Machover 2008: 3).

Die Regel, die Balinsksi und Laraki (2007; 2014) für das sogenannte “tie breaking”, also die Entscheidung zwischen Kandidaten mit derselben Mehrheitsbeurteilung, angegeben, ist die folgende: Für Kandidaten mit derselben Mehrheitsbeurteilung werden geteilte Bewertungen bzw. “Noten” rekursiv gestrichen, so lange, bis ein Kandidat eine höhere Mehrheitsbeurteilung hat als der andere bzw. die anderen. Dieses Verfahren ist ziemlich zeitaufwändig und dies um so mehr, je mehr Wählerstimmen abgegeben wurden. Insbesondere für goße Wahlen wie Landtags- oder nationale Parlamentswahlen schlagen Balinski und Laraki deshalb ein vereinfachtes Verfahren vor, das jedoch nicht immer dasselbe Ergebnis erbringt wie das aufwändigere Verfahren (Felsenthal & Machover 2009: 2-3).

Quelle

Die vergleichsweise vielen Informationen, die im Mehrheitsbeurteilungssystem von Wähler gegeben werden, schaffen also nicht unbedingt klarere Verhältnisse und machen die Entscheidung des Wahlsiegers vergleichsweise stark abhängig von der Art und Weise, in der diese Informationen behandelt werden. Ggf. notwendige Vereinfachungen der Regeln im Umgang mit den im Mehrheitsbeurteilungssystem erwartbaren “ties” bedeuten, dass ein Teil der Informationen, die dieses Wahlsystem bereitstellt, vernachlässigt oder ignoriert werden, so dass man sich fragen könnte, warum man nicht gleich ein Wahlsystem verwendet, bei dem weniger Informationen vom Wähler erfragt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt, der am Mehrheitsbeurteilungssystem angebracht wurde, ist, dass es mit “Mehrheitsbeurteilungssystem” bzw. “majority judgment” fehlbenannt ist (Laslier 2019: II). Wie Rangfolgesysteme und Verhältniswahlsysteme kann das Mehrheitsbeurteilungssystem ein Ergebnis produzieren kann, in dem der Kandidat, der die Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewinnen würde, die Wahl nicht gewinnt. Die verbale Angleichung des Mehrheitsbeurteilungssystems an das Mehrheitswahlsystem kann man deshalb verfehlt, wenn nicht falsch, so doch irreführend finden. Aber dies wäre lediglich eine Kritik an der Benennung, eine Art “kosmetische” Kritik, aber keine inhaltlich relevante: Wie schon im Zusammenhang mit Rangfolgewahlsystemen bemerkt wurde, muss man das Ergebnis, das das Mehrheitswahlystem erbringen würde, als Maßstab für den “richtigen” Wahlausgang zugrundelegen, wenn man ein alternatives Wahlsystem dafür kritisieren möchte, dass es nicht den “tatsächlichen” Mehrheitskandidaten als Wahlgewinner identifiziert. Die zugrundeliegenden Logiken sind eben unterschiedlich. Laslier macht jedoch ein relevantes inhaltliches Argument mit Bezug auf “Mehrheitsbeurteilungssystem” als Fehlbezeichnung, und es hat wieder mit der Verwendung des Median zur Mehrheitsbeurteilung der Kandidaten zu tun:

“Summarizing a statistical distribution by its median certainly presents an analogy with the ‘majority rule’, but as a voting rule, ‘Majority Judgment’ acts quite differently. As we will see, Majority Judgment consists in applying a recognized principle of social justice (the principle of the minimum, or MaxMin) allowing half of the popu– lation to be disregarded. Allowing half of the population to be disregarded is not a democratic principle, that is why, in the usual political environments, Majority Judgment leads to paradoxical recommendations” (Laslier 2019: II; Hervorhebung d.d.A.).
“Die Zusammenfassung einer statistischen Verteilung durch ihren Median stellt sicherlich eine Analogie zur ‘Mehrheitsregel’ dar, aber als Abstimmungsregel verhält sich ‘Mehrheitsbeurteilung’ ganz anders. Wie wir sehen werden, besteht die Mehrheitsbeurteilung in der Anwendung eines anerkannten Grundsatzes der sozialen Gerechtigkeit (des Grundsatzes des Minimums oder MaxMin), der die Hälfte der Bevölkerung außer Acht lässt. Es ist kein demokratisches Prinzip, die Hälfte der Bevölkerung außer Acht zu lassen, weshalb die Mehrheitsbeurteilung in den üblichen politischen Kontexten zu paradoxen Empfehlungen führt” (Laslier 2019: II; Hervorhebung d.d.A.).

(Laslier bringt eine Reihe weiterer Kritikpunkte vor, die jedoch nur verständlich sind, wenn man über die Theorie der “social choice” und diverse Theoreme, die mit ihr im Zusammenhang stehen, Bescheid weiß; wen dies interessiert, der sei auf den unten angegebenen Literatureintrag für Laslier verwiesen.)

Kemm argumentiert dafür, in das Mehrheitsbeurteilungssystem eine minimale Anforderung aufzunehmen, die ein Kandidat erfüllen muss. Er kommt zu dieser Forderung aufgrund seiner Überlegungen zur Motivation von Nicht-Wahl:

“Abstention from voting can have two different meanings: weak approval or no judgement at all, e. g., due to lack of sufficient information … This makes it difficult to interpret the outcome of a poll using the categories approval, abstention, disapproval. When used in an electing procedure, it could even be disastrous. If a candidate is unknown to most voters except their supporters, this candidate would get a positive score and could, thus, even win the election. Our suggestion is to rearrange the two possible meanings of abstentions and explicitly differentiate between them. Abstention due to lack of information should result in a lower grade than weak approval … This means that no judgement and disapproval are lumped together, which is in nice accordance to Balinski and Laraki who in most of their publications stress out that no grade for an alternative should be considered as the lowest grade for that alternative … If we now think of a candidate unknown to the majority of the electorate, then this person would get the lowest grade from a majority which, thus, is their majority grade. Since we do not want such a candidate to be elected, we have to set as minimum criterion for being elected majority grade better than no explicit approval, which means at least weak approval by a majority of the electorate” (Kemm 2023: 13; Hervorhebungen i.O.).
“Stimmenthaltung kann zwei verschiedene Bedeutungen haben: schwache Zustimmung oder gar kein Urteil, z. B. wegen mangelnder Information … Dies macht es schwierig, das Ergebnis einer Umfrage mit den Kategorien Zustimmung, Enthaltung, Ablehnung zu interpretieren. Wenn es in einem Wahlverfahren verwendet wird, kann es sogar katastrophal sein. Wenn ein Kandidat den meisten Wählern außer seinen Unterstützern unbekannt ist, würde dieser Kandidat eine positive Punktzahl erhalten und könnte somit sogar die Wahl gewinnen. Wir schlagen vor, die beiden möglichen Bedeutungen von Stimmenthaltungen neu zu ordnen und explizit zwischen ihnen zu unterscheiden. Die Enthaltung aufgrund fehlender Informationen sollte zu einer niedrigeren Note als einer schwachen Zulassung führen … Dies bedeutet, dass kein Urteil und keine Ablehnung in einen Topf geworfen werden, was in schöner Übereinstimmung mit Balinski und Laraki steht, die in den meisten ihrer Publikationen betonen, dass keine Note für eine Alternative als die niedrigste Note für diese Alternative betrachtet werden sollte … Wenn wir jetzt an einen Kandidaten denken, der der Mehrheit der Wähler unbekannt ist, dann würde diese Person die niedrigste Note von einer Mehrheit erhalten, die also ihre Mehrheitbeurteilung ist. Da wir nicht wollen, dass ein solcher Kandidat gewählt wird, müssen wir als Mindestkriterium dafür, gewählt zu werden, eine Mehrheitsbeurteilung festsetzen, die besser ist als keine explizite Zustimmung, also zumindest schwache Zustimmung durch eine Mehrheit der Wählerschaft” (Kemm 2023: 13).

Kemm schlägt vor diesem Hintergrund als Variante des Mehrheitsbeurteilungs–systems das folgende Vorehen vor:

“With this, the first step in political elections, namely the nomination of candidates needs little to no changes. On the ballot, voters are requested to first mark in the left column all candidates whom they strongly approve. Then, they are asked to mark in the right column all remaining candidates, they still weakly approve. The levels of approval should be formulated via grades like good and OK or A–C and D–E … In the end, for each alternative two scores are determined: The number of votes with strong approval and the summed up number of votes with any approval. Here, we deviate from the usual score for Majority Judgment with three grades: Since we do not ask for negative votes, there should also be no negative scores. The results are then determined as follows: • If no alternative is approved at least in the weak sense by a majority, the election has to be repeated and new candidates need to be found. • Otherwise, the candidates with a higher number of votes with strong approval than votes without explicit approval are ranked according to the votes with strong approval. Ties are decided by the number of votes with weak approval, i. e. by the summed up approval. • Thereafter, the other candidates are ranked according to their summed up approval. Ties are decided by the number of votes with strong approval” (Kemm 2013: 13-14).
“Damit sind hinsichtlich des ersten Schrittes bei politischen Wahlen, nämlich der Nominierung von Kandidaten, wenig bis gar keine Veränderungen notwendig. Auf dem Stimmzettel werden die Wähler aufgefordert, zuerst in der linken Spalte alle Kandidaten zu markieren, die sie stark befürworten. Dann werden sie gebeten, in der rechten Spalte alle verbleibenden Kandidaten zu markieren, die sie immer noch schwach befürworten. Die Stärke der Befürwortung sollte über Noten wie gut und OK oder A-C und D-E formuliert werden… Am Ende werden für jeden Kandidaten zwei Zahlen ermittelt: Die Anzahl der Stimmen mit starker Zustimmung und die summierte Anzahl der Stimmen mit irgendeiner Zustimmung. Hier weichen wir von der im Mehrheitsbeurteilungssystem üblicherweise vewendeten Methode der Berechnung der Mehrheitsbeurteilung für jeden Kandidaten anhand von drei Ausprägungen ab: Da wir nicht nach negative Beurteilungen fragen, sollte es auch keine negativen Beurteilungen geben. Die Ergebnisse werden dann wie folgt bestimmt: • Wenn kein Kandidat zumindest im schwachen Sinn von einer Mehrheit befürwortet wird, muss die Wahl wiederholt werden und müssen neue Kandidaten gefunden werden. • Andernfalls werden die Kandidaten mit einer höheren Anzahl von Stimmen mit starker Befürwortung als Stimmen ohne ausdrückliche Befürwortung gemäß ihrer Stimmen mit starker Befürwortung eingestuft. ‘Ties’ [bzw. gleiche Mehrheitsbeurteilungen für zwei oder mehr Kandidaten] werden durch die Anzahl der Stimmen mit schwacher Zustimmung entschieden, d. h. durch die aufsummierte Zustimmung. • Danach werden die anderen Kandidaten entsprechend ihrer aufsummierten Befürwortung eingestuft. ‘Ties’ werden durch die Anzahl der Stimmen mit starker Befürwortung entschieden” (Kemm 2013: 13-14).

Kemm benennt als einen Vorteil (neben anderen) dieses Systems, dass Parteien in ihm keinen Anreiz dazu hätten, schwächere Kandidaten zu bennenen, z.B. weil ihr stärkerer Kandidat bereits im Amt ist oder nicht wiedergewählt werden kann (Lemm 2013: 4). Wer vergleichsweise schwache Kandidaten aufstellt, läuft Gefahr, die Wahl zu verlieren. Und:

“Having someone of lower quality run for office just because they have some merits in the party is no successful strategy. Also withdrawing the candidacy of someone, who is already successful in office, just because some people in the party dislike that person, has much more dangerous consequences than with plurality voting” (Kemm 2013: 15-16),

d.h. etwa:

“Jemanden von geringerer Qualität in die Konkurrenz um ein Amt zu schicken, nur weil er einige Verdienste in der Partei hat, ist keine erfolgreiche Strategie. Auch die Rücknahme der Kandidatur von jemandem, der bereits im Amt erfolgreich ist, nur weil einige Leute in der Partei diese Person nicht mögen, hat [im von Kemm vorgeschlagenen System] viel gefährlichere Folgen als bei Mehrheitswahlen” (Kemm 2013: 15-16).

Während Kemms Vorschlag m.E. tatsächlich einige Vorteile hätte, insbesondere den der Möglichkeit, dass der gesamte Wahlvorschlag von Wählern abgelehnt werden kann, halte ich es für fragwürdig, wenn Kemm es für einen Vorteil hält, dass nach dem von ihm vorgeschlagenen System für jemanden, der einem großen Teil der Wähler unbekannt ist, so gut wie keine Chance besteht, die Wahl zu gewinnen (Kemm 2013: 16). Es ist m.E. sehr fraglich, inwieweit man dem Willen oder den Interessen von Wahlberechtigten m.E. gerecht wird, wenn man “kein Urtei” (wegen mangelnder Information über einen Kandidaten) und “Ablehnung” gleich behandelt.

Wenn man plausiblerweise annimmt, dass Kandidaten kleinerer und vor allem neuer Parteien in der Wählerschaft weniger, vielleicht deutlich weniger, bekannt sind als Kandidaten größerer oder etablierter Parteien, würde das bedeuten, dass Erstere gegenüber Letzteren kaum eine Chance haben, in politische Verantwortung zu treten. Und dies kann bedeuten, dass kaum eine Chance für politische Veränderungen besteht, denn Mittel, für eigene Kandidaten zu werben, sie weithin bekannt zu machen, stehen um so mehr bereit, je stärker eine Partei bereits bekannt und etabliert ist; man denke in diesem Zusammenhang z.B. an die Regelung der Wahlkampfkostenerstattung in Deutschland. Mittel- bis langfristig würde das auf eine Parteienoligarchie hinauslaufen.

Und ist nicht gerade die Gefahr, dass kleinere Parteien kaum eine Chance haben, in politische Verantwortung zu kommen, eine Kritik, die gleichermaßen am Mehrheitswahlsystem geübt wird?! Was würde es vor diesem Hintergrund nutzen, wenn die Wählerschaft z.B. einen Wahlvorschlag komplett ablehnen würde, weil sie mehrheitlich mit dem politischen Standort keines der Kandidaten einverstanden ist? Es würde daraufhin ein neuer Wahlvorschlag formuliert, aber das würde keine politische Alternative darstellen, denn an den Chancen dafür, dass sich Kandidaten kleiner Parteien, die eine Alternative darstellen könnten, die aber viele Wähler noch nicht kennen, hätte sich nichts geändert; sie sind dem von Kemm vorgeschlagenen System (und nicht nur ihm) inhärent.

Trotz der anhaltenden Diskussion um Vor- und Nachteile des Mehrheitsbeurteilungssystems bzw. seine möglichen Effekte, von denen hier nur einige angesprochen werden konnten (nicht angesprochen wurde z.B. die Diskussion um die Möglichkeit zum strategischen Wählen in diesem System), erfreut sich dieses System bereits vieler Verfechter, besonders außerhalb der Wissenschaft.

So hat sich z.B. “opendemocracy.net” in seiner Nachbearbeitung des BREXIT-Votums im Vereinigten Königreich, das anhand einer einfachen Mehheit entschieden wurde, in einem Artikel vom 27. Februar 2019 für das Mehrheitsbeurteilungssystem ausgesprochen:

“If one thing is clear from the last two years and a half in British political life, it is that the politicians campaigning for “leave” did not agree as to what Brexit would actually mean. This in turn made the binary yes/no voting system of the 2016 referendum particularly inappropriate because it counted votes of different meanings as if they were the same. “Remain” may have had a more or less a clear meaning but different voters understood “leave” in different ways”

D.h. etwa

“Wenn eines aus den letzten zweieinhalb Jahren im britischen politischen Leben klar geworden ist, dann, dass die Politiker, die sich dafür eingesetzt haben, dass das UK aus der EU austritt, nicht darin übereinstimmten, was der Brexit eigentlich bedeuten würde. Dies wiederum machte das binäre Ja/Nein-Wahlsystem des Referendums 2016 besonders unangemessen, da es Stimmen mit verschiedener Bedeutung zählte, als hätten sie dieselbe Bedeutung. “[In der EU Ver-]Bleiben” mag eine mehr oder weniger klare Bedeutung gehabt haben, aber verschiedene Wähler verstanden “[Die EU-]Verlassen” auf unterschiedliche Weise”.

Auf der Basis dieser Spekulation meinen die Autoren dieses Artikels auf “”opendemocracy”, dass im Brexit-Votum ein Mehrheitsbeurteilungssystem hätte zum Einsatz kommen sollen, in dem mindestens neun (“at least nine”) Alternativen zur Auswahl hätte stehen sollen, nämlich:

  • ” Revoke Art 50 notice and remain,
  •  2nd referendum
  •  Extend Art 50 and call a general election to change government
  •  Extend Art 50 for current government to renegotiate with EU
  •  May’s current deal
  •  May’s deal with a time limited backstop
  •  May’s deal with a unilateral backstop exit mechanism
  •  New deal with permanent customs union with EU
  •  New deal with single market membership”,

d.h.

  • “Die Auslösung von Art 50 widerrufen und [in der EU] bleiben,
  • [Ein] 2. Referendum [abhalten],
  • Art 50 verlängern und Neuwahlen zum Regierungswechsel einberufen,
  • Verlängerung von Art 50 für die aktuelle Regierung, um mit der EU neu zu verhandeln,
  • [Theresa] May’s aktueller Deal [d.h. diesen Deal akzeptieren],
  • May’s Deal mit zeitlich begrenztem Backstop [akzeptieren],
  • May’s Deal mit einseitigem Backstop-Exit-Mechanismus [akzeptieren],
  • Neuer Deal mit dauerhafter Zollunion mit EU,
  • Neuer Deal mit Binnenmarktmitgliedschaft”.

 

Man beachte, dass die Alternative “Auslösung von Artikel 50 und Austritt aus der EU” nicht vorkommt, geschweige denn in mehreren Varianten wie z.B. in ” Auslösung von Artikel 50 und Austritt aus der EU  samt ausnahmsloser Streichung ihrer Gesetze im Vereinigten Königreich” – mit oder ohne Angabe einer zeitlichen Periode, in der die Streichung zu erfolgen hat, vorkommt. Es wäre durchaus möglich, die Gestaltung des Austrittes des Vereinigten Königreiches aus der EU in einer Reihe von Alternativen zur Wahl zu stellen; was die Autoren des Artikels statt dessen anbieten, ist eine Reihe von Möglichkeiten, mehr oder weniger in der EU zu verbleiben bzw. die Verbindung mit der EU mehr oder weniger stark beizubehalten, und sie schlagen sogar vor, im Rahmen des Referendums die Alternative anbieten, ein neues Referendum abzuhalten, was der Weigerung, eine Entscheidung über den Austritt oder den Verbleib in der EU zu treffen, gleichkommt.

Ist es vor diesem Hintergrund Zufall oder Zynismus, wenn die Autoren des Artikels auf “opendemocracy.net” als eine Möglichkeit, wie “Demokratie” (“democracy”) durch das Mehrheitsbeurteilungssystem “verbessert” (“improve”) werden kann, festhalten:

“With MJ, vote splitting is neutralised. All candidates or options with similar profiles can compete without impinging on each other’s chances because voters can give a good evaluation to all options/candidates they like” (Hervorhebung d.d.A.)?

D.h.

“Mit MJ [‘majority judgement’, also dem Mehrheitsbeurteilungssystem] ist die Stimmenspaltung neutralisiert. Alle Kandidaten oder Optionen mit ähnlichen Profilen können konkurrieren, ohne die gegenseitigenChancen zu beeinträchtigen, da die Wähler allen Optionen/ Kandidaten, die sie mögen, eine gute Bewertung geben können” (Hervorhebung d.d.A.).

Hier offenbart sich eine goße Gefahr mit Bezug auf das Mehrheitsbeurteilungssystem: Wer darüber entscheiden kann, welche Alternativen zur Wahl stehen, der kann das von ihm erwünschte Ergebnisse dadurch sicherzustellen versuchen, dass er lediglich Varianten des von ihm erwünschten Ergebnisses anbietet oder das eine unerwünschte Ergebnis in einer Vielzahl von Varianten des erwünschten Ergebnisses sozusagen “ertränkt”. Dies sollte unmittelbar einsehbar sein, aber wer es vorzieht, sich die mathematischen Grundlagen hierfür zu Gemüte zu führen, der sei auf Yang (2017) verweisen. Yang hat verschiedene Möglichkeiten, das Wahlergebnis von Mehrheitsbeurteilungssystemen zu manipulieren, gestestet und festgestellt:

“In this paper, we studied the complexity of several strategic voting problems for majority judgment. In all these problems, we assume that voters honestly assign grades to candidates. However, an external agent has an incentive to change the result by reconstructing the election such as adding/deleting votes/candidates/grades, or bribing voters to change their votes or grades. Our results reveal that majority judgment is vulnerable to many of these strategic behaviour[s] “(Yang 2017: 1176).

D.h.

“In diesem Papier untersuchten wir die Komplexität mehrerer Probleme strategischer Wahl bei der Mehrheitsbeurteilung. Bei all diesen Problemen gehen wir davon aus, dass die Wähler bei der Vergabe von “Noten” an die Kandidaten aufrichtig handeln [also “Noten” gemäß ihrer echten Überzeugung vergeben]. Ein externer Agent hat jedoch einen Anreiz, das Ergebnis zu ändern, indem er die Wahl rekonstruiert, z. B. durch Hinzufügung/Löschung von Stimmen/Kandidaten oder Bestechung von Wählern dahingehend, ihre Stimmen oder “Noten” zu ändern. Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheitsbeurteilung für viele dieser strategischen Verhaltensweisen anfällig ist[s] “(Yang 2017: 1176).

opendemocracy” bezeichnet sich übrigens selbst als

“… independent international media platform. We produce high-quality journalism which challenges power, inspires change and builds leadership among groups underrepresented in the media. Headquartered in London, we have team members across four continents”,

d.h.

“… unabhängige internationale Medienplattform. Wir produzieren hochwertigen Journalismus, der die Macht herausfordert, Veränderungen inspiriert und Führungsqualitäten unter den in den Medien unterrepräsentierten Gruppen aufbaut. Mit Hauptsitz in London haben wir Teammitglieder auf vier Kontinenten”.

 

“opendemocracy” hat im Jahr 2022 nach eigenen Angaben 3.44m Britische Pfund eingenommen, wobei 80 Prozent der Summe aus Fördergeldern stammten. Die “Open Society” des Georges Soros tritt dabei mehrfach als Förderer von “opendemocracy” auf.

 

Schaut man auf den Seiten der “Open Society Foundations” selbst nach, dann stellt man fest, dass dort 13mal erhebliche Summen von Fördergeldern an “openDemocracy Limited” vergeben wurden:

Quelle: Open Societies Foundation

Die Autoren des Artikels zur Nachbearbeitung des BREXIT-Votums im Vereinigten Königreich auf “opendemocracy.net” vom 27. Februar 2019 heißen übrigens Ian McLean und Rida Laraki. Wir erinnern uns: Rida Laraki hat gemeinsam mit Michel Balinski das Mehrheitsbeurteilungssystem entwickelt. Wir sollten mit großer Vorsicht beobachten, in welche Richtung weitere Anstrengungen  gehen, “unsere” Demkratie durch Refomen des Wahlrechts bzw. des Wahlsystems zu “verbessern”!


Literatur

Balinski, Michel, & Laraki, Rida, 2010: Majority Judgment: Measruing, Ranking and Electing. Cambridge: MIT Press

Balinski, Michel, & Laraki, Rida, 2007: A Theory of Measuring, Electing and Ranking. Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America 104: 8720-8725

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