Im Bundestag wurde gerade der „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in seiner durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen (?) und Jugend (13. Ausschuss) veränderten Beschlussvorlage mit 374 Ja gegen 251 Nein Stimmen und bei 11 Enthaltungen zum Gesetz gemacht.
Damit ist nicht nur die stete Entmündigung von Eltern einen Schritt weitergeführt, damit wir ein Aberwitz zu einem Gesetz, den man nur auf eine Art bewerten kann: Als Verächtlichmachung des Parlaments. Denn: Wer einem solchen Mist seine Zustimmung gibt, der macht aus einem Parlament einen Witz.
Der Gegenstand des „Gesetzes“ wird in Paragraph 2 bestimmt:
„(1) Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird.“
Geschlechtszugehörigkeit ist somit keine Frage von Chromosomen, die sich objektiv beantworten lässt, sie ist zum Wunschkonzert geworden, bei dem „jede Person“ die Möglichkeit hat sich heute als Männlein und morgen als Weiblein beim Standesamt und im Pass zu definieren, vorausgesetzt, zwischen dem Männlein und dem Weiblein liegt mindestens ein Jahr. Sie können ihr Geschlecht nun behandeln, wie einen Arbeitsplatz. Wenn es ihnen nicht mehr passt, dann kündigen sie ihren eingebildeten Chromosomensatz und behaupten, sie hätten einen anderen.
Indes, solcherlei Gesetz wird natürlich dann zum Problem, wenn ausgefeilschte Quoten zwischen Männlein und Weiblein, die sicherstellen, dass Letztere bei der Müllabfuhr gleichberechtigt leeren dürfen, nein, falsch, vielmehr: denselben Anspruch auf einen Platz am kalten Buffet im Aufsichtsrat eines Unternehmens haben, den auch Männlein haben, durch einen/eine, die/der es kein Jahr im selben Geschlechtsmodell aushält, durcheinander gebracht wird. Das kann nicht sein: weshalb auf den Geschlechtswechsel die neue Tarierung des alten Proporzes zwischen Männlein und Weiblein zu folgen hat (§7):
(1) Wenn für die Besetzung von Gremien oder Organen durch Gesetz eine Mindestanzahl oder ein Mindestanteil an Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts vorgesehen ist, so ist das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht der Mitglieder zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich.
(2) Eine nach der Besetzung erfolgte Änderung des Geschlechtseintrags eines Mitglieds im
Personenstandsregister ist bei der nächsten Besetzung eines Mitglieds zu berücksichtigen. Reicht
dabei die Anzahl der neu zu besetzenden Sitze nicht aus, um die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl oder den gesetzlich vorgesehenen Mindestanteil an Mitgliedern zu erreichen, so sind diese Sitze nur mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen, um dessen Anteil sukzessive zu steigern.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn nichts anderes geregelt ist.“
Sie sehen, auch im Irrenhaus gelten Regeln. Wenn einer der Insassen auf dem Frauenflügel sein Geschlecht ändert, weil er sich einbildet, nun ein Mann zu sein, dann muss der freigewordene Platz mit einem neuen weiblichen Irren aufgefüllt werden und der männliche Flügel dafür kompensiert werden, dass ihm nun ein Wechsel-Irrer aufgebürdet wurde.
Das ganze ist natürlich eine Metapher auf die aktuellen Verhältnisse.
Wir denken nicht, dass der Bundestag ein Irrenhaus ist. Im Irrenhaus gibt es Wärter und Aufpasser und nasse Handtücher, soooo viele Unterschiede…
Damit nicht genug.
Neben dem Quotenkonflikt kann mit dem Geschlechtlein-wechsel-Dich-Spiel einhergehen, dass die Eltern von Kleinkindern und Jugendlichen vor Herausforderungen stehen. Indes, dass Eltern und Kind in ihrer Einschätzung darüber, ein Kind welchen Geschlechts sie da gezeugt haben, in welcher Geschlechtsfacette auch immer sie sich dabei befunden haben, unterschiedlicher Meinung sind, stellt keinen Konflikt dar, der für Leute, die im Bundestag sitzen und dort nach Bullshit zum Zeitvertreib suchen, ein Problem darstellt.
Einfache Sachen erfordern einfache Lösungen.
Will ein Kind von 14 Jahren und mehr sein Geschlecht ändern und seine Eltern nicht, dann hilft der Familienrichter weiter und ordnet die Geschlechtsänderung über die Köpfe der Eltern an. Eltern-Kind-Konflikte werden somit zum offiziellen Bestandteil der Rechtspflege und, was erst einmal in die Fänge professioneller Richtigtuer geraten ist, das kommt nicht mehr frei, wird langsam aber sicher gefressen und verdaut. Die Entmündigung der Eltern, die mehr und mehr zu Fortpflanzenden ohne Anrecht auf das Ergebnis werden, wird von diesem Gesetz frei Haus geliefert.
Ist ein Kind noch keine 14 Jahre alt, dann kann eine Geschlechtsänderung nur durch Erziehungsberechtigte beim Standesamt vorgenommen werden, vorausgesetzt, das betroffene Kind, das mindestens fünf Jahre alt ist, stimmt zu, denn natürlich sind Fünfjährige bereits darin bewandert, die Konsequenzen rechtlicher Handlungen, die eine tiefgreifende Veränderung ihrer Persönlichkeit zum Gegenstand haben, genau einschätzen zu können. Und falls nicht, dann gibt es sicher einen kingerechten Shit-Berater, der sich einbildet, wenn er einem Fünfjährigen beigebracht hat, das nachzuplappern, was er vorgibt, dann habe der Fünfjährige gezeigt, dass er geschäftsfähig in eigener geschlechtlicher Sache sei.
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Ein Parlament, das einen solchen BS beschließt, kann man nicht mehr delegitimieren, nicht mehr verächtlich machen.
Wo ist dazu noch Spielraum?
§3
(1) Eine beschränkt geschäftsfähige minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2) nur selbst abgeben, bedarf hierzu jedoch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat die minderjährige Person zu erklären, dass sie beraten ist. Die Beratung kann insbesondere erfolgen durch Personen,
1. die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen oder
2. öffentliche oder freie Träger der Kinder und Jugendhilfe.
(2) Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2) für die Person abgeben. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts; das Familiengericht erteilt die Genehmigung, wenn die Erklärung unter Berücksichtigung der Rechte des Mündels aus § 1788 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat der gesetzliche Vertreter zu erklären, dass er entsprechend beraten ist.
Dass der ganze institutionalisierte Trans-Quatsch ein Mittel ist, um Krieg gegen Familien, Unfrieden in grundlegendste soziale Beziehungen zu tragen, ist seit einiger Zeit klar. Dass der „Staat“, also die Gestalten, die beanspruchen, für ihn zu agieren, die Herrschaft über den Kinderbesitz von Familien beansprucht, das sollte auch dem Letzten nach diesem „Gesetz“ klar geworden sein.
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Früher gab es einmal kluge Leute :
„Von Lord Acton stammt der bekannte Ausspruch ‚Macht korrumpiert‘. Weniger bewusst ist uns, dass die Macht häufig auch dumm macht und Torheit erzeugt; dass die Macht, Befehle zu erteilen, häufig dazu führt, das Denken einzustellen; dass die Verantwortlichkeit der Macht in dem Maße schwindet, wie ihr Handlungsspielraum wächst.“
„Girls will be boys and boys will be girls“ hieß es 1970 in „Lola“ von den „Kinks“. https://www.wiedenroth-karikatur.de/02_PolitKari080407.html
.
„Was uns fast unumgänglich zu lächerlichen Personen macht, ist der Ernst, mit dem wir die jedesmalge Gegenwart behandeln, die einen notwendigen Schein von Wichtigkeit an sich trägt. Wohl nur wenige große Geister sind darüber hinweggekommen und aus lächerlichen zu lachenden Personen geworden.
– A. Schopenhauer, Lebensweisheit, §575
.
Wie sagte vor 54 Jahren doch ein Flieger in der Grundausbildung:
„Herr Doktor ! Herr Doktor: Ich könn’t schon wieder.
Herr Doktor, Herr Doktor: Wenn ich sitze , dann geht’s.“
Alles richtig. Die Abschaffung des Hausrechts und von Schutzräumen für biologische Frauen sowie der Umgang des Gesetzes mit Minderjährigen sind u.a. fraglos ein großes Problem.
Man muss sich aber auch mal, nebenbei, klarmachen, wie viel Aufwand diese formalen Geschlechtsänderungen mit sich bringen: Das Amt muss einen neuen Personalausweis ausstellen, der Arbeitgeber muss reagieren, die Krankenkasse, die Rentenkasse, die Kindergeldkasse, der Turnverein, Greenpeace auch, der Vermieter ggf., Versicherungen, die die betroffene Person unter dem „alten“ Namen kennen; teilweise zahlen Männer und Frauen bei Versicherungen verschiedene Beträge … Ob sich der Beitrag der Transfrau dann bei der freiwilligen Pflegeversicherung erhöht und der Transmann finanziell besser wegkommt? Wie versichert man denn dann nonbinäre Menschen?
Bereits seit Dezember 2012 gelten für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge in der EU nur noch Unisextarife! Das Geschlecht darf also nicht mehr als Risikofaktor berücksichtigt werden.
Wenn ein Gericht so etwas gegen den Willen der Eltern urteilen würde, dann können die Eltern noch immer Deutschland verlassen und das Kind mitnehmen. Zumindest das ist nämlich noch nicht verboten…
[…] Im Bundestag wurde gerade der “Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften” in seiner durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen (?) und Jugend (13. Ausschuss) veränderten Beschlussvorlage mit 374 Ja gegen 251 Nein Stimmen und bei 11 Enthaltungen zum Gesetz gemacht. Damit ist nicht nur… — Weiterlesen sciencefiles.org/2024/04/12/geschlechtlein-wechsel-dich-veraechtlichmachung-des-parlaments-durch-abg… […]
Höchstentwickelte Staaten und ihre Gesellschaften auf der Spitze der Zeit erkennt man daran das es nur noch darum geht was untenrum abläuft (Zynismus off).
Ich hätte nie gedacht, das Folgende zu schreiben: angesichts dieses Gesetzes und der möglichen Aufweichung sämtlicher Begriffe wie eben Mann und Frau, wirkt das islamische Weltbild kohärenter und menschengerechter und die Scharia rechtssicherer als das, was die für das Gesetz stimmenden Parteien als in sich schlüssiges Weltbild, auf dem ihre menschen-, bzw familienfeindliche Politk basiert, annehmen. Was ich allerdings schon seit 20 Jahren denke, ist dieses Land zu verlassen. Vor 20 Jahren schon war der deutsche Staat vom Wurm befallen, ich habe es damals nicht bemerkt, aber Familie wußte davon bereits zu klagen. Und jetzt, da deutsche Politik und deutsches Staatshandeln immer beliebiger in den Händen derer, die über die Macht der politischen und staatlichen Posten verfügen, wird, ist es höchste Zeit, das Land zu verlassen.
Wie redet man eine/n Langhaarigen im Hosenanzug an ?
Falsche Anrede > bis 10.000,– € !!
Wohl am besten gar nicht, ist einfach preiswerter.
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Andererseits ist jetzt wieder eine rein männliche Gremienbesetzung möglich.
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Was machen die eigentlich, wenn sich an der Knabenschule eine ganze Klasse der Jungs zu Mädchen erklärt und an die Mädchenschule zu wechseln begehren.
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Der Bundestag, der ganz offen gegen die Gewaltenteilung verstößt, praktiziert bewußt und gewollt Diktatur.
Wichtigste Bundestagsregelung ist einzig die Redezeitbeschränkung, Inhalt der Rede völlig egal.
Lust auf einen kleinen Krimi, eine neue konzertierte Aktion, eine Kampagne, mit der die Pharmafia, nachdem sie den Markt medizinischer Produkte durch Produkte, die mehr Nebenwirkungen als Wirkungen haben, von Leuten bereinigt hat, die gesund und nicht krank werden bzw. besser noch: […]
Mit Crisco nimmt die Gesundheitskatastrophe ihren Anfang… Crisco, Crystallized Cottenseed-Oil wurde von Procter und Gamble im Jahre 1911 als erstes gehärtetes Pflanzenfett und als angeblich gesunde Alternative zu tierischen Bratfetten auf den Markt gebracht. Als „Shortening“, im Deutschen ein ungehärtetes Pflanzenfett, war […]
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Wenn man das Tohuwabohu, das die halbwgs-Legalisierung von Cannabis umrankt, auf sich wirken lässt, dann muss man den Schluss ziehen, Grüne und SPD sind der Ansicht, damit nach der Vernichtung der deutschen Wirtschaft durch Kohleausstieg und Ausstieg aus der Kernenergie und nach […]
Ringelblume (Calendula officinalis), Mariendistel (Silybum marianum), Ginseng – asiatischer Ginseng (Panax ginseng oder panax notoginseng), amerikanischer (Panax quinquefollius), Eleuthero (Eleutherococcus senticosus; eine Pflanze, die oft sibirischer Ginseng genannt wird, obwohl es sich nicht um einen Ginseng handelt, sondern die Pflanze lediglich wie […]
Vielleicht hat sich der eine Leser oder die andere Leserin schon gefragt, wie lange es dauern würde, bis wir in unserer Serie über pflanzliche Heilmittel auf Möglichketen der Vorbeugung oder Bekämpfung von Harnwegsinfektionen zu sprechen kommen würden, denn „Unkomplizierte Harnwegsinfektionen (HWI) gehören […]
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Früher gab es einmal kluge Leute :
„Von Lord Acton stammt der bekannte Ausspruch ‚Macht korrumpiert‘. Weniger bewusst ist uns, dass die Macht häufig auch dumm macht und Torheit erzeugt; dass die Macht, Befehle zu erteilen, häufig dazu führt, das Denken einzustellen; dass die Verantwortlichkeit der Macht in dem Maße schwindet, wie ihr Handlungsspielraum wächst.“
„Girls will be boys and boys will be girls“ hieß es 1970 in „Lola“ von den „Kinks“.
https://www.wiedenroth-karikatur.de/02_PolitKari080407.html
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„Was uns fast unumgänglich zu lächerlichen Personen macht, ist der Ernst, mit dem wir die jedesmalge Gegenwart behandeln, die einen notwendigen Schein von Wichtigkeit an sich trägt. Wohl nur wenige große Geister sind darüber hinweggekommen und aus lächerlichen zu lachenden Personen geworden.
– A. Schopenhauer, Lebensweisheit, §575
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Wie sagte vor 54 Jahren doch ein Flieger in der Grundausbildung:
„Herr Doktor ! Herr Doktor: Ich könn’t schon wieder.
Herr Doktor, Herr Doktor: Wenn ich sitze , dann geht’s.“
Alles richtig. Die Abschaffung des Hausrechts und von Schutzräumen für biologische Frauen sowie der Umgang des Gesetzes mit Minderjährigen sind u.a. fraglos ein großes Problem.
Man muss sich aber auch mal, nebenbei, klarmachen, wie viel Aufwand diese formalen Geschlechtsänderungen mit sich bringen: Das Amt muss einen neuen Personalausweis ausstellen, der Arbeitgeber muss reagieren, die Krankenkasse, die Rentenkasse, die Kindergeldkasse, der Turnverein, Greenpeace auch, der Vermieter ggf., Versicherungen, die die betroffene Person unter dem „alten“ Namen kennen; teilweise zahlen Männer und Frauen bei Versicherungen verschiedene Beträge … Ob sich der Beitrag der Transfrau dann bei der freiwilligen Pflegeversicherung erhöht und der Transmann finanziell besser wegkommt? Wie versichert man denn dann nonbinäre Menschen?
Bereits seit Dezember 2012 gelten für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge in der EU nur noch Unisextarife! Das Geschlecht darf also nicht mehr als Risikofaktor berücksichtigt werden.
Wenn ein Gericht so etwas gegen den Willen der Eltern urteilen würde, dann können die Eltern noch immer Deutschland verlassen und das Kind mitnehmen. Zumindest das ist nämlich noch nicht verboten…
[…] Im Bundestag wurde gerade der “Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften” in seiner durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen (?) und Jugend (13. Ausschuss) veränderten Beschlussvorlage mit 374 Ja gegen 251 Nein Stimmen und bei 11 Enthaltungen zum Gesetz gemacht. Damit ist nicht nur… — Weiterlesen sciencefiles.org/2024/04/12/geschlechtlein-wechsel-dich-veraechtlichmachung-des-parlaments-durch-abg… […]
Höchstentwickelte Staaten und ihre Gesellschaften auf der Spitze der Zeit erkennt man daran das es nur noch darum geht was untenrum abläuft (Zynismus off).
Ich hätte nie gedacht, das Folgende zu schreiben: angesichts dieses Gesetzes und der möglichen Aufweichung sämtlicher Begriffe wie eben Mann und Frau, wirkt das islamische Weltbild kohärenter und menschengerechter und die Scharia rechtssicherer als das, was die für das Gesetz stimmenden Parteien als in sich schlüssiges Weltbild, auf dem ihre menschen-, bzw familienfeindliche Politk basiert, annehmen. Was ich allerdings schon seit 20 Jahren denke, ist dieses Land zu verlassen. Vor 20 Jahren schon war der deutsche Staat vom Wurm befallen, ich habe es damals nicht bemerkt, aber Familie wußte davon bereits zu klagen. Und jetzt, da deutsche Politik und deutsches Staatshandeln immer beliebiger in den Händen derer, die über die Macht der politischen und staatlichen Posten verfügen, wird, ist es höchste Zeit, das Land zu verlassen.
Das meint Dushan Wegner auch
https://www.dushanwegner.com/verlasst-deutschland/
Wie redet man eine/n Langhaarigen im Hosenanzug an ?
Falsche Anrede > bis 10.000,– € !!
Wohl am besten gar nicht, ist einfach preiswerter.
–
Andererseits ist jetzt wieder eine rein männliche Gremienbesetzung möglich.
–
Was machen die eigentlich, wenn sich an der Knabenschule eine ganze Klasse der Jungs zu Mädchen erklärt und an die Mädchenschule zu wechseln begehren.
–
Der Bundestag, der ganz offen gegen die Gewaltenteilung verstößt, praktiziert bewußt und gewollt Diktatur.
Wichtigste Bundestagsregelung ist einzig die Redezeitbeschränkung, Inhalt der Rede völlig egal.
Früher hatte ich nix gegen diese Personen. Seitdem man sie mögen & pampern MUSS, hat sich das umgekehrt.