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Das Europaparlament ist eine Travestie auf ein Parlament – Sie sollten dennoch wählen gehen!

Vor einigen Tagen wurde in Systemmedien die Frage gestellt, und natülich negativ beantwortet, ob die EU im Allgemeinen und das Europäische Parlament im Besonderen „undemokratisch“ seien.

Es wird unsere Leser wenig verwundern, dass wir im Hinblick auf das Europäische Parlament zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Das, wofür seit Donnerstag Abgeordnete in den Mitgliedsstaaten der EU gewählt werden, ist KEIN Parlament, es ist ein Ort, an dem sich Leute versammeln, deren wesentliches Recht darin besteht, etwas abzulehnen.

Das Europäische Parlament ist DEFINITIV keine Legislative.

Das ist insofern misslich, als demokratische Systeme durch ein Parlament, das als AUSSCHLIESSLICHE Legislative fungiert, definiert sind. Nur in Parlamenten werden GESETZE verabschiedet. Nur Parlamentsangehörige oder Regierungen, die sich letztlich aus Parlamentsangehörigen zusammensetzen, haben das Recht, Gesetzesentwürfe in einem Parlament einzubringen. In angelsächsicher Tradition geht das soweit, dass JEDER Abgeordnete eine so genannte private member bill, einen Gesetzentwurf, den er erarbeitet hat, einbringen und zur Diskussion und Abstimmung vorlegen kann. Im Bundestag ist dafür die Unterstützung von 5% der Abgeordneten notwendig, was aber letztlich nichts daran ändert, dass das wichtigste Recht, das eine Demokratie zu vergeben hat, dass RECHT AUF GESETZESINITIATIVE, fest im Parlament und bei den dort sitzenden Abgeordneten angesiedelt ist.

Bei der Europäischen Union ist das nicht so.

In der EU hat ausschließlich die Europäische Kommission das Recht, Gesetzentwürfe in das Parlament einzubringen. Zwar wurde über die letzten Jahre ein demokratisches Feigenblatt in den Gesetzgebungsprozess der EU aufgenommen: die EU kann vom Europäischen Parlament oder vom Ministerrat aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf für einen bestimmten Bereich zu erarbeiten. Ob die EU-Kommission das tut, die Angelegenheit verschleppt oder totlaufen lässt, das ist indes eine ganz andere Frage. Daran, dass dem Europäischen Parlament jede Möglichkeit, aus eigener Kraft Gesetzentwürfe einzubringen und als Gesetze durchzusetzen, fehlt, ändert das aber überhaupt nichts.

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Das Europäische Parlament ist also ein Parlament der Getriebenen, nicht der Treibenden. Die EU-Kommission kann die Abgeordneten nach Lust und Laune mit Gesetzentwürfen bombadieren und beschäftigen… Da mit der legislativen Funktion ein Agenda Setting einhergeht, ist die Frage, welche Themen zum Gegenstand von Gesetzen werden, eine Frage, die bei der EU-Kommission und – weil sich dort kaum Sachverstand findet – zwangsläufig von Lobbygruppen beantwortet wird.

Besonders lachhaft wird das Verfahren, wenn ein Gesetzentwurf im Europäischen Parlament ankommt.
Dort wird er von Abgeordneten in „Fachausschüssen“ in Empfang genommen und beraten. Am Ende dieser Beratung steht dann das kollektive Nicken oder der Versuch, Änderungen am Gesetzentwurf der EU-Kommission vorzunehmen.

Bleiben wir zunächst bei der ersten Möglichkeit: Der Fachausschuss, in dem der Gesetzentwurf beraten wurde, stimmt mehrheitlich zu, das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete in der Regel nicht wissen, was im Gesetzentwurf steht und sich auf das Urteil ihrer Kollegen im Fachausschuss verlassen, stimmt auch zu, und der Entwurf geht in den Ministerat, der entweder zustimmt, dann wird der Gesetzentwurf Gesetz oder nicht zustimmt, dann haben die Leute im Europäischen Parlament umsonst beraten, denn dann ist der Gesetzentwurf vom Tisch.

Zweite Möglichkeit: Die Abgeordneten erdreisten sich, einen Entwurf der EU-Kommission zu verändern. Nun haben die Vertreter ihres Landes im Ministerrat, kennen Sie übrigens diejenigen, die für Sie im Ministerrat entscheiden, wenn die Minister nicht selbst anwesend sind? zwei Möglichkeiten.

Der mit Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments angenommene veränderte Gesetzentwurf der EU-Kommission wird dort entweder gebilligt und der Gesetzentwurf wird damit mit Veränderungen Gesetz, oder er wird mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt und mit einer entsprechenden Begründung und in abermals veränderter Form an das Europäische Parlament zurückgeschickt, damit die Abgeordneten dort nachsitzen müssen.

Das erfolgt in zweiter Lesung. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben nun die Möglichkeit, dem zuzustimmen, was aus dem Ministerrat kommt, schon um sich das Nachsitzen zu ersparen. Dann wird der Vorschlag der EU-Kommission in Form der Veränderungen im Ministerrat, Gesetz. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können auch bockig sein und die Änderungen aus dem Ministerrat mit der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments ablehnen.

Dann ist der Gesetzentwurf gestorben.

Und natürlich können die Mannen im Europäischen Parlament auch die Änderungen, die die Leute im Ministerrat an den Änderungen, die die Mannen im Europäischen Parlament am Gesetzentwurf der EU-Kommission vorgenommen haben, VERÄNDERN. Ein nettes Spiel für diejenigen, die sich die Zeit in Strasburg vertreiben wollen und denken, sie müssten dafür, dass sie europäischen Steuerzahlern auf der Tasche liegen, eine Art Arbeitsnachweis führen.  Entschließen sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Dritter Lesung erneut Änderungen vorzunehmen, mit Mehrheit zu verabschieden und dem Minisetrrat abermals vor die Füßen zu werfen, dann geht das Spiel in seine letzte Runde: Der Ministerrat stimmt zu: der Gesetzentwurf in seiner vom Europäischen Parlament geänderten Variante, die vom Ministerrat verändert und vom Europäischen Parlament abermals verändert wurde, wird Gesetz. Oder der Ministerrat stimmt nicht zu: Der Gesetzentwurf ist vom Tisch. Die Europäischen Steuerzahler wurden monatelang für nichts gemolken.

Im gesamten Prozess der Gesetzgebung findet sich KEIN positives Recht, kein positiver Beitrag, den das Europäische Parlament leisten kann. Es kann Änderungen des Ministerrats an einem Gesetzentwurf zustimmen, hat selbst aber keinerlei Handhabe darüber, einen Gesetzentwurf, in der von der MEHRHEIT DER EU-PARLAMENTARIER gewünschten Form zu verabschieden. Lediglich einen Gesetzentwurf in einer von der MEHRHEIT DER EU-PARLAMENTARIER NICHT gewünschten Form zu verhindern, ist dem Europäischen Parlament möglich.

Das ist eine Travestie auf ein Parlament.

Das Europäische Parlament hat somit einerseits einen symbolischen Charakter, weil Wahlen zum Europaparlament klassische Nebenwahlen sind, die genutzt werden können, um die Regierungen des eigenen Landes oder die EU-Kommission abzustrafen. Es hat darüber hinaus bestenfalls eine legitimierende Funktion, die dazu dient, demokratischen Anschein für ein System zu beschaffen, in dem Entscheidungen in für Bürger nicht nachvollziehbarer und nicht beeinflussbarer Weise getroffen werden.

In unserer heutigen Zeit, in der Emotionen Denken weitgehend ersetzt haben und das Programm der meisten Abgeordneten darin besteht, ihr überlebensgroßes Ego zu tätscheln, ist die symbolische Funktion des Europäischen Parlaments natürlich ein hervorragender Griff, um dem Narzissmus derjenigen, die ihn so offen zelebrieren, einen Dämpfer zu verpassen.

Gehen Sie also wählen und melden Sie nach Brüssel, was sie von den dort versammelten Persönchen halten!


 

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