Die EU-Kommission ist eine kriminelle Organisation – Elon Musk hat sie gerade bloßgestellt

Sie sind nicht gewählt.
Sie haben keinerlei demokratische Legitimation.
Sie versuchen, jeden Bereich individuellen Lebens zu durchschnüffeln und zu reglementieren.
Sie verabreden Deals in Hinterzimmern, schädigen Steuerzahler um Milliarden und sind niemandem dafür verantwortlich.
Sie sind das, was man wohl eine moderne Mafia nennen muss, die mit schmutzigen Tricks versucht, die eigenen Interessen durchzusetzen.

Wir reden von der EU-Kommission.

Die EU-Kommission hat X und Elon Musk gerade einen schmutzigen Deal angeboten, einen Hinterzimmerdeal, den Suckerberg und all die anderen nicht-Integren, Käuflichen, angenommen haben.

§ 253 StGB:

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft!“

Unglaublich.

Wenn sich X zum Erfüllungsgefilfen der EU-Fundamentalisten in ihrem Krieg gegen Meinungsfreiheit mache, dann werde keine Strafe gegen X verhängt.

Weil sich X geweigert hat, schlägt die EU-Kommission nun mit Millionenforderungen zu.

In einer Demokratie würden Leute wie Vestager, die offenkundig die Hinterzimmerabsprache angeboten hat, aus dem Amt gejagt, wenn nicht eingebuchtet. In dem Morast aus Korruption und faulen Delas, der von den dort ansässigen Sumpfbewohnern als „unsere Demokratie“ bezeichnet wird, hat so etwas keine Folgen.

Die Frage, ob die EU mit Demokratie vereinbar ist, ist damit beantwortet.
Die EU-Ineptokratie ist mit Demokratie inkommensurabel.

Und in Shitstream-Medien lesen Sie dazu:


 

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11Comments

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  1. 2
    ordo ab chao

    Herrlich! Da sollen mir die „tagesschau“ Dilettanten doch mal bitte zeigen, WO steht, daß es nach „EU(dSSR)-Recht“ verboten sein soll, blaue Häkchen zu kaufen???!!! WAHNSINN, wie die frei drehen…

    • 3
      Niels Dettenbach

      Dank völlig subjektivem Regulierungswald findet sich bei Bedarf immer eine mehr oder minder schäbige Begründung…

  2. 4
    farina

    „preliminary findings“, vermutlich: „vorläufige Ergebnisse“.
    Ich frage mich, ob man dagegen klagen kann, ob man wegen „vorläufiger Ergebnisse“, die ja auch grob falsch sein können, einen Gerichtsprozess anstrengen kann.
    Es gab mal einen Fall, da hat ein Wirtschaftsprof sogenannte „vorläufige Studien“ zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens angefertigt, diese waren immer negativ, der Aktienkurs des Unternehmens ging darauf runter und dann kamen die Aasgeier und haben sich billigst eingekauft. Ich meine, es war ein Autoverleiher, der diese Leute vor Gericht gezogen hat, nachdem sie sich an seinem Unternehmen versucht hatten.

    • 6
      ERINNERUNG

      @https://t.me/GWisnewski/43122
      “Sunt pueri pueri, pueri puerilia tractant” bzw. nicht nur das … !
      Mit Paul Kuhn: „Gib dem Bub die Geige nicht“ !

  3. 7
    Daniel

    Paragraph 240 StGB (Nötigung) ist ja ähnlich gestrickt…
    Wichtig ist in beiden Fällen Absatz 4 : besonders schwerer Fall… wenn man als Amtsperson involviert ist. Aber was gilt das schon…. Gesetze gelten nur für den Pöbel. Überall nur noch Gutsherrliche Art und keiner muss sich für irgendwas verantworten…

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

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