Die juristische Aufarbeitung der Corona-Plandemie und der vielen Impfschäden, die im Verlauf der Corona-Plandemie von Polit-Gaunern und sonstigen Böswilligen Mitbürgern, die einfältig genug waren, ihnen zu vertrauen, zugefügt wurden, sieht so aus: Irgend ein Staat hat Impfung als hoheitliche Aufgabe definiert und einen Anspruch auf Impfung gegen sich geschaffen. Um diesen Anspruch auszuführen, hat derselbe Staat auf die Dienstleistungen willfähriger Instrumente zurückgegriffen, die ohne eigenes Zutun eine Spritze geführt und in bereitwillig bereitgestellte Oberarme gerammt haben.
Die willfährigen Instrumente, die von irrigen Patienten als Ärzte angesehen wurden, denen man Vertrauen kann, hatten keinerlei intellektuelle oder gar rationale Beteiligung an der Ausführung einer Schutzimpfung. Nachfolgende, auf die „Schutzimpfung“ zurückgehende Schäden, wie sie z.B. ein Kläger, der zur Herzkreislauf-Erkrankung geboostert und arbeitsunfähig gemacht wurde, erlitten hat, können nicht dem willfährigen Instrument zugeschrieben werden, sie müssen vielmehr „dem Staat“ angelastet werden.
Das ist unsere kurze Zusammenfassung des dehumanisierenden Urteils, das Richter des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs gerade im Hinblick auf eine Schadensersatzklage eines – wie oben beschrieben – Impfgeschädigten gesprochen haben. Es ist ein Urteil von Richtern, die kein Problem damit hätten, einen Wächter in einem KZ eine Beteiligung am Holocaust anzulasten und ihn deshalb wegen Beteiligung am Mord in x Fällen verurteilen würden. Indes, Richter richten nicht auf Basis logischer Kriterien, sie richten zunehmend weniger auf Basis einheitlicher Anwendung des Rechts, nein, sie richten auf Basis von politischen Herrschaftsverhältnissen, so, wie diejenigen richten, die damit beauftragt sind, eines der größten medizinischen Verbrechen der letzten Jahrhunderte zu kaschieren und die Mitläufer und Mittäter ungeschoren davonkommen zu lassen.
Warum?
Weil man sie, die so problemlos und kritiklos Impfstoffe, die keine waren, in Oberarme gespritzt haben, weil man ihnen Geld dafür geboten hat, die keinerlei ärztliche Sorgfaltspflicht wahrgenommen und sich als „Instrument des Staates“ verdingt haben, so wie sich schon vor Jahrzehnten Leute, darunter viele Ärzte, als „Instrument des Staates“ (damals ein Reich) haben verwenden lassen, weil man sie in Zukunft wieder brauchen wird.
Die nächste Gelegenheit, sich auf Kosten von Mitbürgern als Erfüllungsgehilfe eines „Staates“, wie es am BGH heißt, zu profilieren, kommt bestimmt.
Indes, es gibt keinen Staat, der Hoheitliche Rechte hat.
Es gibt Polit-Darsteller, Polit-Gauner, Polit-Verbrecher, die sich die Möglichkeiten einer staatlichen Verwaltung aneignen, um Herrschaft über ihre Mitbürger auszuüben und sich an ihrer entsprechenden Macht zu berauschen. Wie häufig diese Art von „Person“ ist, hat die Plandemie sehr deutlich gemacht. Der Hass und die Niedertracht, mit denen diejenigen, die sich auf der Seite „des Staates“, die sich in Mehrheit gewähnt haben, diejenigen, die auf ihr Recht, eigenverantwortlich zu handeln, gepocht haben, verfolgt haben, wird dem ein oder anderen noch in Erinnerung sein.
Diese Exemplare des Guten haben sich dabei in Niedertracht förmlich überboten.
Indes, all diejenigen, die die schmutzige Sache des Staates, also der Polit-Gauner, die sich hinter „dem Staat“ verstecken, um eigene Verantwortlichkeit abschieben zu können, erledigt haben, sie sind diejenigen, die vom Bundesgerichtshof, vom dortigen III. Zivilsenat, von den Richtern:
in Schutz genommen werden.
Ärzte, die eine Vertrauensperson für Patienten sein sollen, nein müssen, denn Patienten vertrauen Ärzten ihre Gesundheit an, diese Ärzte werden von den Richtern des III. Zivilsenats aber nicht nur „in Schutz genommen“, und zwar im Hinblick auf ihre Haftung für die Ausführung ihrer „ärztlichen Kunst“.
Sie werden auch zu willfährigen Instrumenten „des Staates“ dehumanisiert, und das nicht ohne Konsequenz, denn wenn man Ärzte als „“Werkzeug“ oder „Erfüllungsgehilfe“ des Hoheitsträgers“ bezeichnet, wie dies im Urteil geschehen ist, dann zerstört man damit die Grundlage für Vertrauen zwischen Arzt und Patient, und zwar vollständig. Denn: Patienten wissen ab sofort, dass sie dem Urteil ihres Arztes nicht mehr vertrauen können, denn ihr Arzt ist kein Arzt, er ist Erfüllungsgehilfe und Werkzeug, der ausführt, was ihm „der Staat“ vorgibt. Und dehumanisierte Einheiten in Praxen, die schon einmal als Werkzeug und Erfüllungsgehilfe tätig waren, werden das wieder tun, werden wieder die Interessen ihrer Patienten verraten und statt dessen die Interessen „des Staates“ oder wer auch immer sie gerade für ihre Dienste bezahlt, vertreten, wenn notwendig auch gegen die Interessen ihrer Patienten – wie im Rahmen der Plandemie geschehen.
Ich glauben nicht, dass sich die Richter am Bundesgerichtshof der Tragweite ihres „Urteils“, das mit einem Federstrich die gesamte Grundlage des Gesundheitssystems zerstört, bewusst sind. Dazu hätten man sie beauftragen müssen, die unbeabsichtigten Folgen ihres Urteils zu bedenken. Aber: Ihre Aufgabe war es, Ärzte, die sich an „den Staat“ verkauft und ihre Sorgfaltspflicht ebenso verraten haben wie ihre Aufklärungspflicht, ersteres, weil sie einen „Impfstoff“ verspritzt haben, von dem sie ABSOLUT NICHTS GEWUSST HABEN, zweiteres, weil sie keine Aufklärung zu einem Impfstoff, von dem sie nichts gewusst haben, leisten konnte, einen Persilschein auszustellen, damit man auf die Dienste der „Werkzeuge“ und „Erfüllungsgehilfen“ jederzeit wieder zurückgreifen kann.
Ekelhaft und erschreckend, dass es aus Reihen der Ärzteschaft niemanden zu geben scheint, der Anstoß an einem Urteil nimmt, das ihn seiner Persönlichkeit, seiner Ausbildung und seines Menschseins beraubt und ihn zum „Erfüllungsgehilfen“ und „Werkzeug“ degradiert.
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„Der unter anderem für das Amtshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision zurückgewiesen.
Bis zum 7. April 2023 handelten die in der jeweiligen Fassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) bestimmten Leistungserbringer bei der Vornahme einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes. Dies gilt auch für die Beklagte und die Schutzimpfung des Klägers. Das Berufungsgericht hat daher eine persönliche Haftung der Beklagten für etwaige Impfschäden des Klägers zu Recht verneint. Es kommt gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht.
Die Tätigkeit einer Privatperson ist als hoheitlich zu beurteilen, wenn ein innerer Zusammenhang und eine engere Beziehung zwischen der Betätigung und der hoheitlichen Aufgabe besteht. Dabei muss die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss nehmen, dass der Private gleichsam als bloßes „Werkzeug“ oder „Erfüllungsgehilfe“ des Hoheitsträgers handelt und dieser die Tätigkeit des Privaten deshalb wie eine eigene gegen sich gelten lassen muss.“
Manchen Juristen gelingt es mit wenigen Sätzen, ein System zu entwerfen, das an Menschenfeindlichkeit nicht zu übertreffen ist. Es gibt also „Private“, die von einem Staat missbraucht werden können, um eine „hoheitliche Handlung“ auszuführen, deren sich der Staat als „Werkzeug“ oder „Erfüllungsgehilfe“ bedienen kann, um seinerseits auf andere Private einzuwirken.
Staat, hoheitliche Aufgabe, Werkzeug, eine Gedankenwelt ohne INDIVIDUEN, die in die Reihe der Gedankenwelten gehört, die bereits in der Vergangenheit ihre Leistungsfähigkeit, wenn es darum geht, INDIVIDUEN zu schädigen, einen Vorwand zu erfinden, um Individuen zu töten, zu kriminalisieren, zu internieren, unter Beweis gestellt haben.
Die entsprechende Geschichte deutscher Juristen reicht lange zurück …
„Die jeweiligen Leistungserbringer erledigten mit der Durchführung von Schutzimpfungen hiernach eine hoheitliche Aufgabe. Sie erfüllten den eigens durch das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber geschaffenen Anspruch gegen den Staat auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dessen hoheitlicher Charakter stand bei der Impftätigkeit im Vordergrund. Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der darauf gerichtete Anspruch war ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen „Corona-Impfkampagne“, in die die Leistungserbringer ausdrücklich eingebunden wurden. Die Erfüllung des staatlichen Impfanspruchs diente nicht nur dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen und zentraler Bereiche der Daseinsfürsorge.
Darüber hinaus wies dieser Impfanspruch jedenfalls zeitweise einen engen Bezug zur Eingriffsverwaltung auf. Es bestand zwar keine Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konnte jedoch nachteilige Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von bußgeldbewehrten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem bußgeldbewehrten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen.
Schließlich stand den privaten Leistungserbringern nur ein stark eingeschränkter Entscheidungsspielraum zu, wie der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu erfüllen war. Ihnen wurde durch den Verordnungsgeber vorgegeben, auf welche Weise die Schutzimpfung und die begleitenden Leistungen vorzunehmen waren.
Demzufolge sind die Schutzimpfungen, die auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung erfolgten, als noch dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend anzusehen und alle privaten Leistungserbringer – wie die Beklagte – als Verwaltungshelfer einzuordnen. Die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer trifft deshalb grundsätzlich den Staat.“
Es wird interessant sein zu sehen, wann Richter am Bundesgerichtshofs von der Tatsache eingeholt werden, dass die angebliche Lebensrettung durch Spritzbrühen gegen Corona, eher eine Lebensgefährdung denn eine Rettung gewesen ist, sie qausi von der Realität ereilt werden und sich der Vorurteile, die sie an ihre Urteile herangetragen haben, bewusst werden, immer vorausgesetzt, es ist noch Hirn zum Denken übrig. Die ganze Rechtsprechung dieser Zivilkammer klammert sich an die Idee, dass die Impfung gegen Corona ja eigentlich etwas Gutes ist oder gewesen sei.
Diese Vorüberzeugung, diese falsche Vorüberzeugung ist das einzige, was die Beurteilung des vorliegenden Falls von einer Beurteilung trennt, wie sie im Falle eines Wachmanns der SS in einem Konzentrationslager vorgenommen wird oder würde. Der Wachmann erfüllt zwar alle Merkmale, die im vorliegenden Fall angeführt werden, um Ärzte zu „Werkzeugen“ und „Erfüllungsgehilfen“ zu degradieren, aber er kann sich nicht auf dieser Position ausruhen, denn in seinem Fall ist „der Staat“, der ihn zum Erfüllungsgehilfen gemacht hat, ein Böser, weshalb unser Wachmann sich hätte wehren müssen, gegen „seinen Staat“.
Es ist erschreckend, wie dünn der Boden ist, der das, was „Unsere Demokratie™ sein soll, von dem, was Drittes Reich war, trennt.
Die Haftung trifft natürlich nicht „den Staat“, sie trifft „die Steuerzahler“, denn wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen.
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„Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der darauf gerichtete Anspruch war ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen „Corona-Impfkampagne“, in die die Leistungserbringer ausdrücklich eingebunden wurden.“
1.Satz falsch und gelogen: weil inzwischen evident, daß die Gentherapien aka „Impfungen“ gerade nicht zur Bewältigung sondern nachweislich zur Verböserung der P(l)andemie geführt haben. Beweis: die rasanten Erhöhungen der Übersterblichkeit ab 2021 , überall wo „geimpft“ wurde , obwohl sich (durch die Abschwächung des Virus bei erhöhter Infektiösität) die sowieso nicht hohe Letalitätsrate von anfangs einer mittelschweren Grippe ab 2021 deutlich nach unten, bis kaum mehr messbar, verringert hat.
2.Satz ist ebenfalls falsch und gelogen :der sog. Anspruch war kein Anspruch sondern eine offene Nötigung durch Aufhetzen der Gesellschaft durch die Politiker, Prominente und Medien gegen Menschen, die ihre Grundrechte (u.a. körperliche Unversehrtheit) in Anspruch nahmen.
Was bitte erwartet man denn von der Justiz einer lupenreinen Massenmorddiktatur, wie jener der BRD? Ach ja, solche Urteile, wie im Artikel oder das hier (gefunden bei „Politikversagen“):
11.10.25
„Türken mit deutschem Pass“ laut Bundesverwaltungsgericht abwertende Bezeichnung
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Äußerung eines Politikwissenschaftlers, in der er deutsche Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, wie die Fußballer Mesut Özil, İlkay Gündoğan oder Emre Can, als „Türken mit einem deutschen Pass“ bezeichnete, die „in ehrlicher Weise“ ihre Identität lebten und als Patrioten für ihre Heimat einstünden – „und dies ist die Türkei“. Weiterlesen auf freilich-magazin.com
Frage an die Richter des BGH: Waren die verurteilten DDR-Mauerschützen nicht ebenfalls „Leistungserbringer“ für den Staat? Weshalb wurden Sie dann verurteilt? Sie haben doch genauso im guten Glauben gehandelt, den Staat zu schützen, wie diese „Ärzte“ die Gesundheit der Menschen.
Es kommt noch besser:
Zitat BVG:
„Der Betroffene hätte eine Infektion und damit eine Absonderung im Sinne der Vorschrift vermeiden können, wenn er eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte in Anspruch nehmen können, die (auch) eine Wirksamkeit gegen Infektionen mit dem betreffenden Krankheitserreger hat. Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert. Diese Voraussetzung ist bei der COVID-19-Impfung nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Wirksamkeit der Impfung im Oktober 2021 erfüllt gewesen“.
Wie oft muß man es den offensichtlich bildungsresistenten Richtern eigentlich noch sagen:
Die Richter bzw. Gerichte sind (noch immer) nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft, der u.a (auch) von der Vorsitzenden der EMA, Emer Cook höchstpersönlich bereits am 18.10.2023 festgestellt wurde in ihrer Antwort auf eine Anfrage des EU-Abgeordneten Marcel de Graff:
Zitat Cook:
„You are indeed correct to point out that COV ID -19 vaccines have not been authorised for preventing transmisson from one person to another . The indications are for protecting the vaccinated individuals only“.
Ergänzend ist festzustellen, dass „protecting the vaccinated individuals only“ sich ausschließlich nur auf den (möglichen) „Schutz vor schwerer Covid19-Erkrankung“ bezieht, NICHT aber auf den Schutz vor Infektion auf den Schleimhäuten (genauso wenig wie vor Transmission, die von den Schleimhäuten ausgeht), weil die „Impfung“ nur IgG-Antikörper im Blut und keine IgA-Antikörper auf den Schleimhäuten erzeugt, die aber genau dort (nämlich am Eingangs, -Vermehrungs- und Ausgangsort der Viren), also sowohl gegen Infektion, als auch Replikation und Transmission) benötigt würden.
(Das gilt übrigens auch für konventionelle, intramuskuläre Impfungen, wie z.B. die Grippe-Schutzimpfung).
Auch wenn Frau Cook diesen (Er-) Kenntnisstand erst Ende 2023 preisgegeben hat, bestand die diesbezügliche Kenntnis zur fehlenden Wirksamkeit gegen Infektion und Transmission auch schon 2021 in der Wissenschaft (allerdings nicht in „DER Wissenschaft“, die von korrumpierten „Experten“, „Gesundheits“-Politikern und „Qualitätsmedien“ öffentlich kommuniziert wurde).
Die (Zitat BVG) „… Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert“, ist bei der COVID-19-Impfung also schon im Oktober 2021 MITNICHTEN ERFÜLLT gewesen und ist es erst recht NICHT am 09.10.2025!
Und weiter (Zitat BVG): „Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“.
NEIN! Waren sie nicht, weil sie bezüglich des Pandemiegeschehens, also Infektions- und Transmissions-Geschehen, wirkungslos waren. Und der eventuelle Eigenschutz mußte mit dem Risiko eines schweren oder gar tödlichen Impfschadens durch die (zumindest potentiell) hochtoxische Gen-Therapie erkauft werden.
Im Hinblick darauf, dass die gerichtliche Begründung zur Abweisung der Klage des „Impf“-Schadens-Opfers in wesentlichen Teilen auf falschen Annahmen bzw. gänzlich fehlendem Wissen der Richter zur fehlenden Wirkung der „Corona-Schutzimpfungen als ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ basiert, ist sie als NICHT ZUTREFFEND abzuweisen!
neinneinein, gemeint ist: zu dem Zeitpunkt hat das VerwG das „angenommen“ und damit war das rechtens. Die Realität ist damit für das jetzige Gericht irrelevant…
Dann müssen jetzt Spahny-Sweety und der Klabautermann für 125 Millionen Jahre in den Knast?
Es gibt da eine Verflechtung zwischen staatlicher, institutioneller, kollektiver und individueller Schuld, wo sich die Beteiligungen aber nicht gegenseitig aufwiegen können, sondern im Zusammenwirken sogar besonders mächtig geworden waren. So wie im Faschismus wohl. – Als Richter könnte man das so werten wie niedere Motive beim Mord, oder wie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, oder als Volksverrat – abgesehen von den offensichtlichen Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag oder Massenmord, ob grob fahrlässig, vorsätzlich, ob in Beihilfe oder in Eigenregie.
Seit spätestens Anfang 2021 wusste jeder, dass das Zeug extrem und ungewöhnlich und irreversibel giftig war, ob als medizinisches Fachpersonal oder als Laie, oder wollte es grob fahrlässig nicht wissen.
Ich selbst war mir bewusst, dass meine Nächsten oder guten Bekannten schwer geschädigt werden würden und ich hatte die existenzielle, womöglich für Ewigkeiten entscheidende Gewissensfrage zu klären, ob ich sie dringend abhalten sollte. Ich tat es nicht (außer ein paar Frotzeleien), weil sie mich sowieso schon für einen Spinner hässlich abtaten, und jetzt haben sie und ich den Salat.
Anschließend hatte ich extra Naturheilkunde gelernt für das teils schwerst krankgewordene oder verschwundene oder verstorbene Pack (und weil ich nicht mehr zum Spritzarzt wollte), aber nach der Extremspritze hilft dann auch nichts mehr.)
Von mir aus soll und müsste das alles 1:1 nach den regulären, auch bewährten, strafrechtlichen Bedingungen beurteilt werden. Das ergäbe wahrscheinlich 100 Millionen Jahre lang Knast, und bei Berücksichtigung auch kleiner Rechtsbeugungen wie Bußgeldbescheiden wegen Apfelessens ohne Maske oder Verweigerung einer notwendigen Busmitfahrt (die verpassten Datings noch nicht modellartig eingerechnet) kommt man leicht auf 500 Mio. Jahre Gefängnis alleine in Deutschland.
Ich selbst habe überhaupt keine Corona-Maßnahmen mitgemacht, da dort überall Betrug und wirtschaftliche und gesundheitliche Schädigungen und faschistische Praktiken offensichtlich waren. Die Leute waren betrogen worden und mit einbezogen worden. Und die, die bis heute, trotz aller Erkenntnisse, noch mitmachen, verachte ich.
Die Gespritzten haben aber ein Problem. Neulich hatte ich im harmlosen Bauernforum und bei einem zeugungswilligen Kumpel erstmals dazu geraten (mich getraut), auch beim Nachwuchs aufzupassen, denn die falsch gelaufene Gen-Technologie legt sogar nahe, dass da Erbschäden auftreten könnten (paar Jahre abwarten, da alles noch nicht getestet).
Früher hätten sie mich dafür gelyncht, aber inzwischen werden alle (alle) ganz still. Sie wissen alle, was ihnen blüht.
“ Im Namen des Deutschen Volkes, ergeht folgendes Urteil “
Arglistige Täuschung im Rechtsverkehr ! Dürfte ja allgemein bekannt sein.
„Hoheitsrechte“ ?? WER in Deutschland darf dieses Recht ausüben ??
Nun die Richter haben es beantwortet – die BRD-Verwaltung nicht.
In der Biden – Zeit haben die NGOs die Hoheitsgewalt über Deutschland
EU übernommen. Das wurde Überdeutlich als diese NGOs jedes andere
Impfstoff in deren Hoheitsgebiet verboten haben.
Ich würde die Sache Heute anders bewerten, nach dem Herr Trumpf die
Impfstoffe verboten hat, und die Verantwortung (Schadenersatz) bei
diesen NGOs sehen. Unter dieser juristischer Bewertung wird auch die
WHO die ja eindeutig von Gates regiert wird – ebenfalls in Verantwortung ziehen. Mit einfachen Worten ist dieses Urteil nichts
anderes als den “ schwarzen Peter “ hin und her zu schieben. Dabei
möchte ich auch feststellen, das Herr Trump für Amerika einiges klarstellt, aber Europa nach wie vor diesen NGOs überlässt. BIG DEAL?
Wir sehen, dass du dich in folgendem Land befindest: Vereinigtes Königreich. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
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1.Satz falsch und gelogen: weil inzwischen evident, daß die Gentherapien aka „Impfungen“ gerade nicht zur Bewältigung sondern nachweislich zur Verböserung der P(l)andemie geführt haben. Beweis: die rasanten Erhöhungen der Übersterblichkeit ab 2021 , überall wo „geimpft“ wurde , obwohl sich (durch die Abschwächung des Virus bei erhöhter Infektiösität) die sowieso nicht hohe Letalitätsrate von anfangs einer mittelschweren Grippe ab 2021 deutlich nach unten, bis kaum mehr messbar, verringert hat.
2.Satz ist ebenfalls falsch und gelogen :der sog. Anspruch war kein Anspruch sondern eine offene Nötigung durch Aufhetzen der Gesellschaft durch die Politiker, Prominente und Medien gegen Menschen, die ihre Grundrechte (u.a. körperliche Unversehrtheit) in Anspruch nahmen.
Was bitte erwartet man denn von der Justiz einer lupenreinen Massenmorddiktatur, wie jener der BRD? Ach ja, solche Urteile, wie im Artikel oder das hier (gefunden bei „Politikversagen“):
11.10.25
„Türken mit deutschem Pass“ laut Bundesverwaltungsgericht abwertende Bezeichnung
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Äußerung eines Politikwissenschaftlers, in der er deutsche Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, wie die Fußballer Mesut Özil, İlkay Gündoğan oder Emre Can, als „Türken mit einem deutschen Pass“ bezeichnete, die „in ehrlicher Weise“ ihre Identität lebten und als Patrioten für ihre Heimat einstünden – „und dies ist die Türkei“. Weiterlesen auf freilich-magazin.com
Frage an die Richter des BGH: Waren die verurteilten DDR-Mauerschützen nicht ebenfalls „Leistungserbringer“ für den Staat? Weshalb wurden Sie dann verurteilt? Sie haben doch genauso im guten Glauben gehandelt, den Staat zu schützen, wie diese „Ärzte“ die Gesundheit der Menschen.
Es kommt noch besser:
Zitat BVG:
„Der Betroffene hätte eine Infektion und damit eine Absonderung im Sinne der Vorschrift vermeiden können, wenn er eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte in Anspruch nehmen können, die (auch) eine Wirksamkeit gegen Infektionen mit dem betreffenden Krankheitserreger hat. Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert. Diese Voraussetzung ist bei der COVID-19-Impfung nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Wirksamkeit der Impfung im Oktober 2021 erfüllt gewesen“.
Wie oft muß man es den offensichtlich bildungsresistenten Richtern eigentlich noch sagen:
Die Richter bzw. Gerichte sind (noch immer) nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft, der u.a (auch) von der Vorsitzenden der EMA, Emer Cook höchstpersönlich bereits am 18.10.2023 festgestellt wurde in ihrer Antwort auf eine Anfrage des EU-Abgeordneten Marcel de Graff:
Zitat Cook:
„You are indeed correct to point out that COV ID -19 vaccines have not been authorised for preventing transmisson from one person to another . The indications are for protecting the vaccinated individuals only“.
Ergänzend ist festzustellen, dass „protecting the vaccinated individuals only“ sich ausschließlich nur auf den (möglichen) „Schutz vor schwerer Covid19-Erkrankung“ bezieht, NICHT aber auf den Schutz vor Infektion auf den Schleimhäuten (genauso wenig wie vor Transmission, die von den Schleimhäuten ausgeht), weil die „Impfung“ nur IgG-Antikörper im Blut und keine IgA-Antikörper auf den Schleimhäuten erzeugt, die aber genau dort (nämlich am Eingangs, -Vermehrungs- und Ausgangsort der Viren), also sowohl gegen Infektion, als auch Replikation und Transmission) benötigt würden.
(Das gilt übrigens auch für konventionelle, intramuskuläre Impfungen, wie z.B. die Grippe-Schutzimpfung).
Auch wenn Frau Cook diesen (Er-) Kenntnisstand erst Ende 2023 preisgegeben hat, bestand die diesbezügliche Kenntnis zur fehlenden Wirksamkeit gegen Infektion und Transmission auch schon 2021 in der Wissenschaft (allerdings nicht in „DER Wissenschaft“, die von korrumpierten „Experten“, „Gesundheits“-Politikern und „Qualitätsmedien“ öffentlich kommuniziert wurde).
Die (Zitat BVG) „… Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert“, ist bei der COVID-19-Impfung also schon im Oktober 2021 MITNICHTEN ERFÜLLT gewesen und ist es erst recht NICHT am 09.10.2025!
Und weiter (Zitat BVG): „Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“.
NEIN! Waren sie nicht, weil sie bezüglich des Pandemiegeschehens, also Infektions- und Transmissions-Geschehen, wirkungslos waren. Und der eventuelle Eigenschutz mußte mit dem Risiko eines schweren oder gar tödlichen Impfschadens durch die (zumindest potentiell) hochtoxische Gen-Therapie erkauft werden.
Im Hinblick darauf, dass die gerichtliche Begründung zur Abweisung der Klage des „Impf“-Schadens-Opfers in wesentlichen Teilen auf falschen Annahmen bzw. gänzlich fehlendem Wissen der Richter zur fehlenden Wirkung der „Corona-Schutzimpfungen als ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ basiert, ist sie als NICHT ZUTREFFEND abzuweisen!
neinneinein, gemeint ist: zu dem Zeitpunkt hat das VerwG das „angenommen“ und damit war das rechtens. Die Realität ist damit für das jetzige Gericht irrelevant…
“Indem wir das Erbe unserer Vorfahren verraten haben, haben wir uns auf einen Weg der Selbstzerstörung begeben – moralisch, intellektuell, wirtschaftlich und letztendlich auch biologisch.”
— Pavel Durov , Gründer des Nachrichtendienstes Telegram
Quelle:
https://tkp.at/2025/10/10/telegram-gruender-deutschland-verfolgt-jeden-der-es-wagt-beamte-im-internet-zu-kritisieren/
Man ist sich immer einig: “The Show Must Go On”, Three Dog Night:
Lore Lorentz (“Kommödchen”) hat es noch treffender ausgedrückt:
…. richten klug und weise – wo man auch hinfaßt, greift man in die S…. !
Das Unrecht zum Recht machen. So sind sie, die furchtbaren Juristen.
Dann müssen jetzt Spahny-Sweety und der Klabautermann für 125 Millionen Jahre in den Knast?
Es gibt da eine Verflechtung zwischen staatlicher, institutioneller, kollektiver und individueller Schuld, wo sich die Beteiligungen aber nicht gegenseitig aufwiegen können, sondern im Zusammenwirken sogar besonders mächtig geworden waren. So wie im Faschismus wohl. – Als Richter könnte man das so werten wie niedere Motive beim Mord, oder wie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, oder als Volksverrat – abgesehen von den offensichtlichen Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag oder Massenmord, ob grob fahrlässig, vorsätzlich, ob in Beihilfe oder in Eigenregie.
Seit spätestens Anfang 2021 wusste jeder, dass das Zeug extrem und ungewöhnlich und irreversibel giftig war, ob als medizinisches Fachpersonal oder als Laie, oder wollte es grob fahrlässig nicht wissen.
Ich selbst war mir bewusst, dass meine Nächsten oder guten Bekannten schwer geschädigt werden würden und ich hatte die existenzielle, womöglich für Ewigkeiten entscheidende Gewissensfrage zu klären, ob ich sie dringend abhalten sollte. Ich tat es nicht (außer ein paar Frotzeleien), weil sie mich sowieso schon für einen Spinner hässlich abtaten, und jetzt haben sie und ich den Salat.
Anschließend hatte ich extra Naturheilkunde gelernt für das teils schwerst krankgewordene oder verschwundene oder verstorbene Pack (und weil ich nicht mehr zum Spritzarzt wollte), aber nach der Extremspritze hilft dann auch nichts mehr.)
Von mir aus soll und müsste das alles 1:1 nach den regulären, auch bewährten, strafrechtlichen Bedingungen beurteilt werden. Das ergäbe wahrscheinlich 100 Millionen Jahre lang Knast, und bei Berücksichtigung auch kleiner Rechtsbeugungen wie Bußgeldbescheiden wegen Apfelessens ohne Maske oder Verweigerung einer notwendigen Busmitfahrt (die verpassten Datings noch nicht modellartig eingerechnet) kommt man leicht auf 500 Mio. Jahre Gefängnis alleine in Deutschland.
Ich selbst habe überhaupt keine Corona-Maßnahmen mitgemacht, da dort überall Betrug und wirtschaftliche und gesundheitliche Schädigungen und faschistische Praktiken offensichtlich waren. Die Leute waren betrogen worden und mit einbezogen worden. Und die, die bis heute, trotz aller Erkenntnisse, noch mitmachen, verachte ich.
Die Gespritzten haben aber ein Problem. Neulich hatte ich im harmlosen Bauernforum und bei einem zeugungswilligen Kumpel erstmals dazu geraten (mich getraut), auch beim Nachwuchs aufzupassen, denn die falsch gelaufene Gen-Technologie legt sogar nahe, dass da Erbschäden auftreten könnten (paar Jahre abwarten, da alles noch nicht getestet).
Früher hätten sie mich dafür gelyncht, aber inzwischen werden alle (alle) ganz still. Sie wissen alle, was ihnen blüht.
P.S.: Cheers!
Hier ein Sahnehäubchen auf dem Lethe-Kelch mit satirischem Beigeschmack:
https://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage202510/20251011_Gesundheit_Impfsoll_Arztpraxis_Vorhaltepauschale.jpg
Der weiße Diener
Er schwor auf Gold, nicht auf Gewissen,
sein Herz verpfändet, längst verbrannt.
Im weißen Kleid, vom Stolz zerrissen,
dient er der Lüge, Hand in Hand.
Er sticht, er lacht, er folgt dem Bann,
der Herr befiehlt, er führt ihn aus.
Ein kleiner Gott, der träumen kann –
vom Tod im eigenen Haus.
Du kleiner Teufel in weiß.
“ Im Namen des Deutschen Volkes, ergeht folgendes Urteil “
Arglistige Täuschung im Rechtsverkehr ! Dürfte ja allgemein bekannt sein.
„Hoheitsrechte“ ?? WER in Deutschland darf dieses Recht ausüben ??
Nun die Richter haben es beantwortet – die BRD-Verwaltung nicht.
In der Biden – Zeit haben die NGOs die Hoheitsgewalt über Deutschland
EU übernommen. Das wurde Überdeutlich als diese NGOs jedes andere
Impfstoff in deren Hoheitsgebiet verboten haben.
Ich würde die Sache Heute anders bewerten, nach dem Herr Trumpf die
Impfstoffe verboten hat, und die Verantwortung (Schadenersatz) bei
diesen NGOs sehen. Unter dieser juristischer Bewertung wird auch die
WHO die ja eindeutig von Gates regiert wird – ebenfalls in Verantwortung ziehen. Mit einfachen Worten ist dieses Urteil nichts
anderes als den “ schwarzen Peter “ hin und her zu schieben. Dabei
möchte ich auch feststellen, das Herr Trump für Amerika einiges klarstellt, aber Europa nach wie vor diesen NGOs überlässt. BIG DEAL?