Martin Schwab hat auf seinem Telegram-Kanal einen Beitrag veröffentlicht, der sich mit der „Delegitimierung des Staates“ beschäftigt, jenem begrifflichen Monstrum, das offensichtlich vom einem politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz als Handhabe zum Wegschluss zu kritischer Bürger geschaffen wurde.
Bevor wir zum Post von Martin Schwab kommen, der letztlich zeigt, wie die angebliche „Delegitimierung des Staates“ als Waffe benutzt wird, von Richtern genutzt wird, um Bürger für deren FREIE MEINUNG zu bestrafen, von Staatsanwälten und Haftrichtern missbraucht wird, um Haftbefehle zu erschleichen und Untersuchungshaft zu legitimieren, vorab ein paar Worte zu einem absurden ideologischen Konzept, das in Diktaturen mit Sinn füllbar sein mag, nicht jedoch in Demokratien, einfach deshalb nicht, weil es in Demokratien eine strikte Trennung zwischen einer öffentlichen Position und demjenigen gibt, der diese Position gerade besetzt.
Eine Position hat KEINE Legitimation per se oder an sich. Ein Positionsbesetzer muss sich Legitimation mit seinen Handlungen bei BÜRGERN beschaffen. Auch er hat sie nicht per se.
In aller Kürze:
Inhaber einer demokratischen Position werden nicht dadurch, dass sie eine entsprechende Position innehaben, zum Demokraten bzw. als solche LEGITIMIERT. Die Position färbt weder auf sie noch auf ihre Handlungen ab. Ob eine Handlung, ein Gesetz, eine Ausführungsbestimmung den demokratischen Idealen gerecht wird bzw. nicht allzuweit davon abweicht, das ist eine empirische Frage, die letztlich in gesellschaftlichem Diskurs und auf Basis der besseren Argumente entschieden werden muss.
Politiken einer Regierung, Gesetze einer Regierung werden nicht dadurch LEGIMISIERT, nicht dadurch zu demokratischen Politiken oder Gesetzen, dass sie von einer Regierung durchgesetzt bzw. erlassen werden, die auf demokratischem Wege in ein Amt gelangt ist. Demokratie verlangt eine ständige Kontrolle des Regierungshandeln, um sicherzustellen, dass es geeignet ist, die Wohlfahrt der eigenen Bürger mindestens zu sichern, in der Regel aber zu verbessern. Politiken, die nicht die Wohlfahrt der eigenen Bürger verbessern, sind so lange antidemokratisch, so lange keine Mehrheit der Wähler der Tatsache, dass ihre Wohlfahrt reduziert, ihre Lebensqualität beeinträchtigt, ihr Wohlergehen reduziert, sie verarmt werden, zugestimmt hat, was den regelmäßigen Einsatz von Volksabstimmungen zu einem unerlässlichen Mittel demokratischer Legitimation macht.
Diese hier beschriebene konsequente Trennung von Position und Handlung, von Form und Inhalt scheint in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland, vollkommen vergessen worden zu sein. Denn diejenigen, die in politische Positionen gelangt sind, reklamieren für sich und ihr Tun eine demokratische Weihe, die jede Art von Handlung, die sie ausführen, unabhängig von Gegenstand und Inhalt dieser Handlung umfassen bzw. decken soll. Eine geradezu megalomanische Selbstüberschätzung und Fehleinschätzung der eigenen Position und Funktion, die irgendwie zur narzisstischen Grundtendenz westlicher Gesellschaften passt bzw. dazu, dass in politische Positionen vor allem ungeeinte Personen gelangen, die diese Position zur Pflege des eigenen Egos in Kombination mit dem Ausleben eigener psychischer Störungen missbrauchen.
Um es noch einmal zu sagen: Eine Politik, die auf den Widerstand großer Teile der Bevölkerung trifft, einen Widerstand, der in Sachargumenten begründet ist, ist so lange keine demokratische Politik, so lange diejenigen, die diesen Widerstand leisten, nicht mit Argumenten überzeugt werden können [Was natürlich voraussetzt, dass es eine Übereinkunft darüber gibt, sich dem Diktum des besten Arguments zu unterwerfen.]
Ergo benötigt eine Regierung eine kontinuierliche Legitimation durch Wähler, nicht etwa durch gewählte Repräsentanten, die in einem Parlament sitzen, denn diese Repräsentanten können zu leicht in die Abhängigkeit einer politischen Mafia, die in Parteien residiert, gebracht und kontrolliert werden.
Und weil dem so ist, kann es eine DELEGITIMIERUNG DES STAATES, wie sie seit Jahren als neuer Phänomenbereich in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen ist, nicht geben. Denn logisch setzt eine „Delegitimierung des Staates“ dessen konstante und damit von allen gesellschaftlichen Einflüssen unabhängige Legitimation voraus.
Ein grundlegendes Missverständnis, denn in einer Demokratie sind es die Inhaber einer politischen Position, die sich kontinuierlich darum bemühen müssen, eine demokratische Legitimation für ihre Absichten und Ziele, Gesetze und Politiken zu erhalten, und zwar bei den Wählern.
Man kann nichts delegitimieren, was per se keinerlei Legitimation besitzt.
Aber genau das denken diejenigen, die in politische Positionen gelangt sind. Sie sind der Ansicht, sie wären aufgrund ihrer Position legitimiert und alles, was sie als Inhaber dieser Position, sei es auch noch so grober Unfug, ein noch so ärgerlicher ideologischer Angriff auf den gesunden Menschenverstand, von sich geben, sei mitlegitimiert. Einmal mehr: ein grundlegender Irrtum, der sich aus einem Irrtum dahingehend ergibt, was „der Staat“ sei.
Den Staat als solchen gibt es nicht.
Es gibt eine Administration, eine Verwaltung, Behörden und diese Organisationen gibt es, weil darin Personen interagieren, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Die angebliche Existenz des Staates wird über ausführende Organe, Polizei, Justiz, Militär, das Gesamt der Dienstleistungen, auf deren Erbringung sich die Bürger, die im Geltungsbereich eines politischen Systems leben, geeinigt haben, vorgegaukelt. Diese Organisationen, die „dem Staat“ zugerechnet werden und letztlich die Illusion eines Staates möglich machen, sind SERVICELEISTER für BÜRGER, deren Zweck einzig darin besteht, die Wohlfahrt, Sicherheit und das Eigentum der Bürger zu gewährleisten bzw. im Falle der Wohlfahrt nicht zu gefährden.
Der Staat ist kein Vehikel, dessen sich Polit-Darsteller bedienen können und schon gar kein Mittel, das genutzt werden kann, um Bürger zu unterdrücken, um den Willen der Polit-Darsteller durchzusetzen – jedenfalls in einer Demokratie nicht.
Das ist natürlich die Idee hinter einer demokratisch verfassten Gesellschaft, einer Ansammlung von Positionen, die benötigt werden, um Bürgern ein sicheres Leben, Wohlstand und Prosperität zu garantieren, sie und ihr Eigentum vor Gefahren zu schützen. Und der Missbrauch dieser Idee ist in ihr bereits angelegt, denn die Organisationen „des Staates“ können von denen, die sich in politische Positionen mogeln, missbraucht werden, um eine eigene Agenda, um Ziele zu verfolgen, die den Interessen der Wähler zuwider laufen. Das Ende der Weimarer Republik und große Teile der Weimarer Republik zeugen von dieser Gefahr. Die in diesem Post angesprochenen Missverständnisse derjenigen, die in politischen Positionen zu finden sind, machen deutlich, dass die Gefahr eines Missbrauchs des politischen Systems und des Verwaltungs-Staates nach 1945 nicht verschwunden ist. Im Gegenteil: Nie war diese Gefahr so offenbar wie heute.
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Und das ist die perfekte Überleitung zum Beitrag von Martin Schwab, der den Missbrauch, der in dem absurden und demokratiefeindlichen Konzept der „Delegitimierung des Staates“ angelegt ist, am konkreten Beispiel darstellt:
„Liebe Community,
Um jemanden in Deutschland in U-Haft zu nehmen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein (§ 112 StPO): Der Beschuldigte muss einer Straftat dringend verdächtig sein, die Haft darf nicht außer Verhältnis zur voraussichtlichen Strafe stehen, und es muss ein Haftgrund bestehen. Haftgründe sind (im Wesentlichen) Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Am 2.9.2025 erließ das Amtsgericht Berlin/Tiergarten einen Haftbefehl gegen Arne Schmitt, der vielfach mit seinem fahrbaren Klavier auf Corona-Demonstrationen aufgetreten war. Gegen ihn war zu dieser Zeit beim Landgericht Berlin in einer anderen Sache ein Strafverfahren anhängig, und er wurde am Ende eines der dortigen Verhandlungstage noch im Gerichtssaal verhaftet. Mittlerweile ist er (zum Glück) wieder auf freiem Fuß.
Ob dem Haftbefehl gegen Arne – der mir vorliegt – tatsächlich ein strafbares Verhalten von Arne zugrunde lag, ist nicht Gegenstand dieses Textes; dazu werde ich mich ggf. in einem gesonderten Beitrag äußern. Heute geht es mir vielmehr allein darum, zu hinterfragen, mit welcher Begründung das Amtsgericht Berlin/Tiergarten die Fluchtgefahr bejaht hat.
In der Begründung des Haftbefehls heißt es nämlich gleich zu Beginn der Passage, mit welcher die Fluchtgefahr begründet wird, dass Arne jener Szene angehöre, welche vom Verfassungsschutz unter dem Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ beobachtet werde. Sodann folgen weitere Aspekte (z.B. fehlende Meldeadresse, nicht vorhandene feste soziale Kontakte). Anschließend geht das Gericht auf den Umstand ein, dass Arne in dem Strafverfahren, das seinerzeit noch gegen ihn wegen Landfriedensbruchs lief, an sämtlichen Verhandlungstagen anwesend war. Das, so das Gericht, sei kein Beleg dafür, dass Arne bereit sei, sich einem Strafverfahren zu stellen. Denn sein Verteidigungsverhalten sei ausschließlich darauf angelegt gewesen, die Verhandlung zu sabotieren und seine den Staat ablehnende Geisteshaltung zu inszenieren.
[Anmerkung der Redaktion: Wer in seiner Funktion als Richter auch immer diesen BS geschrieben hat, sollte sich wegen seiner unterwürfigen Art und Weise, vor allem aber wegen seiner Bereitschaft zum unforcierten Widerspruch: von jemandem, der gerade etwas getan hat, kann nicht erwartet werden, dass er das, was er gerade getan hat, tut, in psychiatrische Behandlung begeben.]
Nicht mitgeteilt werden die Tatsachen, auf die das Gericht diese Bewertung des Verteidigungsverhaltens stützt. Für eine gerichtliche Entscheidung, die immerhin die Grundlage dafür bildet, dass ein Mensch, für den die Unschuldsvermutung gilt, in staatlichen Gewahrsam genommen und seiner körperlichen Fortbewegungsfreiheit beraubt wird, ist das ein Armutszeugnis. Und dass die Praxis der Verfassungsschutzbehörden, Regierungskritiker unter dem Vorwand zu beobachten, es gelte die „Delegitimierung des Staates“ zu bekämpfen, ohne jede kritische Nachfrage in die Begründung eines Haftbefehls einfließt (wenn auch „nur“ als einer unter mehreren Aspekten), ist ein absolutes Alarmsignal.
Wir müssen nämlich jetzt befürchten, dass die Exekutive jetzt nur noch mithilfe bereitwilliger Helfer in der Justiz Straftaten gegen Regierungskritiker zu konstruieren braucht, um diese anschließend in Untersuchungshaft zu setzen. Und dass es in der deutschen Justiz derartige Helfer gibt, zeigt die immer stärker ausufernde Praxis, Regierungskritiker wegen angeblich strafbarer, in Wirklichkeit aber von der Meinungsfreiheit gedeckter Äußerungen gegen Politiker und deren Handeln zu verurteilen.
Über ein besonders abschreckendes Beispiel berichtet Haintz Media vom 24.10.2025. Das Amtsgericht Essen verhängte gegen einen dort angeklagten Mann (das war jetzt NICHT Arne, sondern jemand anders) eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB), weil dieser den folgenden Text veröffentlicht hatte:
„Die Grünen vernichten unsere Wirtschaft und das tun die Grünen Antidemokraten mit fanatisch böser Absicht. Als Friedens- und Umweltpartei hat sich diese kranke Ideologiesekte unser Vertrauen erschlichen um systematisch den Mittelstand zu zerstören und den Wirtschaftsstandort Deutschland finanziell ausbluten zu lassen. Die Grünen halten ihre Wahlversprechen nicht ein, lügen und betrügen die Landwirte, Unternehmer, Gastronomen und jeden Steuerzahler, der auf ihre Parolen reingefallen ist. Die Grünen provozieren für die USA und NATO systematisch einen Krieg gegen Russland und spalten mit ihrer kranken Genderumerziehung vorsätzlich unsere Gesellschaft. Jeder, der diese offensichtliche Wahrheit erkennt und es in der Scheindemokratie des besten Deutschlands aller Zeiten wagt, laut auszusprechen, wird von den Regierungsmedien als rechts oder Nazi beschimpft. Wann klicken bei diesen Verbrechern endlich die Handschellen?“
Dem Amtsgericht Essen war diese Kritik an den Grünen, die gewiss heftig ausfiel, aber im demokratischen Diskurs nun einmal hinzunehmen ist, eine Geldstrafe wert. Und jetzt müssen wir nur noch die Punkte verbinden und zum Haftbefehl gegen Arne zurückkehren: Wer solche Kritik als jemand äußert, der unter dem Gesichtspunkt der „Delegitimierung des Staates“ vom Verfassungsschutz beobachtet wird, läuft in Zukunft Gefahr, allein schon deshalb ins Gefängnis zu wandern. Ohne Urteil. Nur wegen einer „falschen“ Meinung. Das wird jedenfalls dann passieren, wenn die Begründungslinie aus dem Berliner Haftbefehl gegen Arne Schule macht.
Fairerweise muss man zwar sagen, dass der Berliner Haftbefehl gegen Arne die Fluchtgefahr nicht ausschließlich auf den Aspekt der Delegitimierung des Staates stützte, sondern – wie oben beschrieben – weitere Gesichtspunkte einflossen. Aber dieser Haftbefehl ist möglicherweise der Anfang einer gefährlichen Entwicklung, an deren Ende die willkürliche Inhaftierung von Regierungskritikern allein mit der Begründung stehen könnte, sie seien „Staatsfeinde“. Es ist meine Aufgabe als Rechtswissenschaftler, auf solche Gefahren hinzuweisen, bevor sie sich eines Tages verwirklichen.
Dem Angeklagten aus Essen ist die U-Haft erspart geblieben. Jedenfalls dieses Mal noch. Aber die 160 Tagessätze, die das Amtsgericht Essen für die oben zitierte Kritik an den Grünen verhängte, sind auch schon eine ordentliche Ansage…
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Das ist alles richtig , interessant und sehr schön zusammengefasst aber wenn Parlament, Justiz und Exekutive besetzt sind mit unfähigen, teils korrupten Personen die eher eine Kakistokratie darstellen , was kann man tun um das zu ändern? Wahlen helfen nicht weil die Einheitspartei aus allen Parteien außer AFD seit Jahrzehnten die Macht hat, die Justiz macht mit, ebenso die Medien, Kirchen, Gewerkschaften und sogar viele Firmen CEOs und natürlich die hirngewaschenen Standardbürger , die eigentlich auch mitverantwortlich sind für den schlimmen Zustand dieses einst schönen Landes.
Sich mit dem Staat in eins zu setzen und damit jede Möglichkeit von Fehlverhalten zu negieren, ist Sache von Diktatoren und Königen. Wer diese faschistoide Formel gegen Regierungskritiker verwendet, begeht nach meinem Rechtsverständnis Hochverrat, eklatantesten Machtmißbrauch und einen (staats-)terroristischen Akt. Das Strafmaß sollte entsprechend sein. Faser und Haldenwang wären in einem Rechtsstaat dran. Aber natürlich auch die Richter, die Schwab erwähnt. Meine Güte sind wir personell flächendeckend im Arsch…
Wir haben eine repräsentative Demokratie (wird behauptet), richtig? Darin wählen die Bürger ihre Repräsentanten, richtig? Diese Repräsentanten erhalten dann über Mehrheiten Regierungsmacht, richtig? Und diese Regierung behauptet dann von sich, „der Staat“ zu sein, und nennt jeden Kritiker ihrer Tätigkeit „Delegitimierer des Staates“.
Nun, wenn die Regierung der Staat ist und Kritik an ihr Delegitimierung, dann heißt das doch, dass JEDE WAHL, durch die diese Regierung abgewählt wird, eine Delegitimierung der zuvor noch amtierenden Regierung darstellt. Die strafbewehrte Delegitimierung heißt nichts anderes als den ersten Schritt, freie und geheime Wahlen zu verbieten, denn die SIND DELEGITIMIERUNG der Regierung in Reinform
Wer ein derartiges, absichtlich bedrohliches Wortungetüm wie den Straftatbestand der „verfassungschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ aus der Taufe gehoben hat, muß sich aus der Mottenkiste der Staatsicherheit der ehemaligen DDR bedient haben, um die Bevölkerung (erneut) einzuschüchtern.
Denn hier geht es nicht um den Schutz einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die z.B. auf dem Grundgesetz (CG) der Bundesrepublik Deutschland fußt, sondern um den versuchten Schutz einer aktuellen Regierung vor berechtigter und legitimer Kritik.
Diese maßt sich an, der Staat zu sein und unterschlägt dabei völlig, dass sie lediglich der temporäre und treuhänderische Verwalter des Staates ist, der für eine Legislaturperiode per (demokratischer) Wahl vom Souverän den Vertrauensvorschuß zur Verwaltung des Staates im Interesse des Souveräns bekommen hat.
Allerdings bekommt eine demokratisch gewählte Regierung damit NICHT per se den demokratischen Heiligenschein für diese Legislaturperiode und damit NICHT die praktische Unangreifbarkeit.
Ganz im Gegenteil:
Sollte diese aktuelle Regierung in ihrer täglichen Verwaltungstätigkeit undemokratisch, totalitär oder in anderer Weise zum Schaden des deutschen Volkes agieren, so haben nach Art 20 (4) GG (Zitat) „alle Deutschen das Recht [„die Pflicht“ träfe es allerdings besser] zum Widerstand gegen JEDEN [die Regierung ist da nicht ausgenommen!), der es unternimmt, diese verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat dazu ganz ähnlich Folgendes ausgeführt (Zitat):
„Der Verfassungsschutz …verwechselt [absichtlich] Kritik an der Regierung mit Kritik am Demokratie- und am Rechtsstaatsprinzip.
Er sieht „eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ als Delegitimierung des Staates und deshalb als verfassungsfeindlich an.
Mit diesem Vokabular weicht er die Grenzen juristisch fassbarer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auf und ermächtigt sich selbst dazu, oppositionelle Bestrebungen als extremistische Bestrebungen zu bewerten.
Im demokratischen Staat gehört es [aber] zum Wesen der Opposition, Kritik an der Regierung zu üben.
Es ist das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der – parlamentarischen und der außerparlamentarischen – Opposition, alles zu kritisieren, was die Regierung macht.
Ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht, entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern das entscheidet jeder für sich, insbesondere an der Wahlurne [oder auf der Straße]“.
Kriterium dafür sind immer die persönlichen Auswirkungen der Regierungsarbeit auf jeden einzelnen Wähler, die dabei in die Waagschale geworfen werden und NICHT die überheblichen, rein ideologisch motivierten Zielsetzungen selbsternannter Gutmenschen, die vorgeben, „Unserer Demokratie“, das „Weltklima“ oder die „Weltgesundheit“ nur noch mit autokratischen Methoden und zu unser aller Vorteil retten zu können.
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Show Comments„Denn dies eben heißt Verkommenheit: nicht mehr fühlen, wie tief man gesunken ist.“ – Kurt Tucholsky
Das ist alles richtig , interessant und sehr schön zusammengefasst aber wenn Parlament, Justiz und Exekutive besetzt sind mit unfähigen, teils korrupten Personen die eher eine Kakistokratie darstellen , was kann man tun um das zu ändern? Wahlen helfen nicht weil die Einheitspartei aus allen Parteien außer AFD seit Jahrzehnten die Macht hat, die Justiz macht mit, ebenso die Medien, Kirchen, Gewerkschaften und sogar viele Firmen CEOs und natürlich die hirngewaschenen Standardbürger , die eigentlich auch mitverantwortlich sind für den schlimmen Zustand dieses einst schönen Landes.
Sich mit dem Staat in eins zu setzen und damit jede Möglichkeit von Fehlverhalten zu negieren, ist Sache von Diktatoren und Königen. Wer diese faschistoide Formel gegen Regierungskritiker verwendet, begeht nach meinem Rechtsverständnis Hochverrat, eklatantesten Machtmißbrauch und einen (staats-)terroristischen Akt. Das Strafmaß sollte entsprechend sein. Faser und Haldenwang wären in einem Rechtsstaat dran. Aber natürlich auch die Richter, die Schwab erwähnt. Meine Güte sind wir personell flächendeckend im Arsch…
Wir haben eine repräsentative Demokratie (wird behauptet), richtig? Darin wählen die Bürger ihre Repräsentanten, richtig? Diese Repräsentanten erhalten dann über Mehrheiten Regierungsmacht, richtig? Und diese Regierung behauptet dann von sich, „der Staat“ zu sein, und nennt jeden Kritiker ihrer Tätigkeit „Delegitimierer des Staates“.
Nun, wenn die Regierung der Staat ist und Kritik an ihr Delegitimierung, dann heißt das doch, dass JEDE WAHL, durch die diese Regierung abgewählt wird, eine Delegitimierung der zuvor noch amtierenden Regierung darstellt. Die strafbewehrte Delegitimierung heißt nichts anderes als den ersten Schritt, freie und geheime Wahlen zu verbieten, denn die SIND DELEGITIMIERUNG der Regierung in Reinform
Wer ein derartiges, absichtlich bedrohliches Wortungetüm wie den Straftatbestand der „verfassungschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ aus der Taufe gehoben hat, muß sich aus der Mottenkiste der Staatsicherheit der ehemaligen DDR bedient haben, um die Bevölkerung (erneut) einzuschüchtern.
Denn hier geht es nicht um den Schutz einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die z.B. auf dem Grundgesetz (CG) der Bundesrepublik Deutschland fußt, sondern um den versuchten Schutz einer aktuellen Regierung vor berechtigter und legitimer Kritik.
Diese maßt sich an, der Staat zu sein und unterschlägt dabei völlig, dass sie lediglich der temporäre und treuhänderische Verwalter des Staates ist, der für eine Legislaturperiode per (demokratischer) Wahl vom Souverän den Vertrauensvorschuß zur Verwaltung des Staates im Interesse des Souveräns bekommen hat.
Allerdings bekommt eine demokratisch gewählte Regierung damit NICHT per se den demokratischen Heiligenschein für diese Legislaturperiode und damit NICHT die praktische Unangreifbarkeit.
Ganz im Gegenteil:
Sollte diese aktuelle Regierung in ihrer täglichen Verwaltungstätigkeit undemokratisch, totalitär oder in anderer Weise zum Schaden des deutschen Volkes agieren, so haben nach Art 20 (4) GG (Zitat) „alle Deutschen das Recht [„die Pflicht“ träfe es allerdings besser] zum Widerstand gegen JEDEN [die Regierung ist da nicht ausgenommen!), der es unternimmt, diese verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat dazu ganz ähnlich Folgendes ausgeführt (Zitat):
„Der Verfassungsschutz …verwechselt [absichtlich] Kritik an der Regierung mit Kritik am Demokratie- und am Rechtsstaatsprinzip.
Er sieht „eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ als Delegitimierung des Staates und deshalb als verfassungsfeindlich an.
Mit diesem Vokabular weicht er die Grenzen juristisch fassbarer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auf und ermächtigt sich selbst dazu, oppositionelle Bestrebungen als extremistische Bestrebungen zu bewerten.
Im demokratischen Staat gehört es [aber] zum Wesen der Opposition, Kritik an der Regierung zu üben.
Es ist das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der – parlamentarischen und der außerparlamentarischen – Opposition, alles zu kritisieren, was die Regierung macht.
Ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht, entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern das entscheidet jeder für sich, insbesondere an der Wahlurne [oder auf der Straße]“.
Kriterium dafür sind immer die persönlichen Auswirkungen der Regierungsarbeit auf jeden einzelnen Wähler, die dabei in die Waagschale geworfen werden und NICHT die überheblichen, rein ideologisch motivierten Zielsetzungen selbsternannter Gutmenschen, die vorgeben, „Unserer Demokratie“, das „Weltklima“ oder die „Weltgesundheit“ nur noch mit autokratischen Methoden und zu unser aller Vorteil retten zu können.