Selbstbereicherung im Rekordtempo: Parteienfinanzierung

Ganze 10 Tage sind zwischen dem Gesetzentwurf vom 5. Juni 2018 und seiner Verabschiedung am 15. Juni 2018 vergangen.

Wenn es um Selbstbereicherung geht, dann werden die müden Gesellen von CDU/CSU und SPD, die ansonsten ihren trägen Körper nur höchst unwillig und selten in den Bundestag schleppen, munter: 371 von 399 Abgeordneten von CDU/CSU und SPD haben sich eingefunden, um den Bundestagsparteien 25 Extra-Steuermillionen pro Jahr zu genehmigen, weil die Bundestagsparteien wegen der Digitalisierung, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfes heißt, jener Digitalisierung, die sie völlig überraschend und unvorbereitet getroffen haben muss und mit der nicht schon seit Ende der 1980er Jahre zu rechnen war, mehr Geld benötigen.

Wenn es darum geht, Gründe für Selbstbereicherung zu finden, dann ist den Abgeordneten von CDU/CSU und SPD kein Blödsinn dumm genug. Erst kommt das Fressen, dann die Moral, wie Bertold Brecht es formuliert hat.

Also fressen die Bundestagsparteien ab 2019 und dann jährlich 25 Millionen Steuereuros mehr als derzeit, und pro Jahr genehmigen sie sich noch einen Inflationsausgleich, so dass aus den 25 Millionen Euro mehr im Jahre 2019 2020 bereits 28,8 Millionen Steuereuro mehr geworden sein werden usw. Wir haben in einer Reihe von Beiträgen gezeigt, dass die Bundestagsparteien bereits jetzt im Geld, im Bargeld, im Grund- und Hausbesitz und im Anlagevermögen schwimmen (siehe rechts).

Die neuerliche Wohltat auf Kosten der Steuerzahler gleicht daher der Fütterung des Adipösen und der einzige Trost, der bleibt, den haben Monty Python in das unappetitliche Ende ihres Films „Der Sinn des Lebens“ gepackt. Letztlich führt Überfressen zum Platzen. Die Frage ist nur: Wie lange können Parteien noch Steuergelder fressen, ehe sie platzen?

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3Comments

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  1. 1
    Wieder die Faktenfinder: Manipulation misslungen, Argument tot | ScienceFiles

    […] Da die lange Zeit zwischen Gesetzentwurf und Verabschiedung des Gesetzes das Argument von Kumpfmüller ist, widerlegt er sich selbst, denn beim Gesetz zur unmäßigen Bereicherung der Altparteien, auch als Parteienfinanzierungsgesetz bekannt, gab es keinen monatelangen Vorlauf. Bei diesem Gesetz handelt es sich um eine Nacht-und-Nebel-Bereicherungsaktion. […]

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