Diese Zahlen sind aus Sicht des Bundesrats veränderungsbedürftig, denn so weiß man im Bundesrat: “In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine große Anzahl von Menschen, die in einer Partnerschaft leben und gerne Kinder hätten, deren Kinderwunsch sich aber aus medizinischen Gründen nicht erfüllt”. Und schon ist aus den oben berichteten Prozentzahlen ein Reservoir künftiger Steuerzahler geworden, denn die Mehrzahl der genannten Frauen hat angeblich einen Kinderwunsch, kann ihn aber aus medizinischen Gründen nicht in die Tat umsetzen. Diese Feststellung steht jedoch in einem Gegensatz zu einer Feststellung, die der selbe Bundesrat ein paar Zeilen früher im selben Gesetzentwurf getroffen hat, dort heißt es: “Kinder sind eine Bereicherung der Gesellschaft. Seit 2004 haben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Paare mit Kinderwunsch jedoch mindestens die Hälfte der Kosten der künstlichen Befruchtung selbst zu tragen. Dies hatte einen deutlich messbaren Rückgang der Behandlungszahlen zur Folge”. Und damit die vielen künstlichen Befruchter in den entsprechenden Zuchtanstalten nicht auf ihrem Samen sitzen bleiben, will der Bundesrat per Gesetz den Kinderwunsch der Paare, denen derzeit die künstliche Befruchtung zu teuer ist, subventionieren: 75% der Kosten sollen die Steuerzahler nach dem Willen des Bundesrates nunmehr tragen, an Stelle der bisherigen 50%.
Trotz der Wohltaten, die dieser Gesetzentwurf der auf Befruchtung angewiesenen medizinischen Industrie angedeien lässt, scheint er wenig ausgegoren, was man mit ein wenig logischer Analyse einfach zeigen kann. Die Prämisse, auf der die folgende Analyse aufbaut, geht davon aus, dass zutrifft, was der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf formuliert, dass nämlich viele ungewollt kinderlose Paare sich die in-Vitro Fertilisation nicht leisten können. Ob dies zutrifft, oder das Absehen von der Erfüllung des vermeintlichen Kinderwunsches damit zusammenhängt, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung bei den entsprechenden, angeblich “ungewollt Kinderlosen” derzeit nicht deutlich genug in Richtung (finanzieller) Nutzen ausschlägt, ist jedoch eine empirische Frage, die bislang noch der Klärung harrt.
Fangen wir bei den folgenden Aussgaen an.
[1]Viele deutsche Paare, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben einen Kinderwunsch.
[2]Die Erfüllung dieses Kinderwunsches scheitert aus medizinischen Gründen.
[3]Die Erfüllung dieses Kinderwunsches scheitert aus finanziellen Gründen.
Somit gelangt man zu der folgenden konditionalen Aussagen:
Wenn die Kosten der künstlichen Befruchtung zu hoch sind, dann wollen sich viele der Paare mit Kinderwunsch ihren angeblichen Kinderwunsch nicht erfüllen.
So ist das, zuweilen reicht das Geld nicht, um sich Wünsche zu erfüllen (Ich warte auch seit Jahren darauf, dass ich das Geld habe, um dem National Trust Grey’s Court abzukaufen…). Manchmal muss man daher Wünsche aufschieben (oder als Illusion bewahren). Dass man nicht alles haben kann, was man sich wünscht, darauf weisen Wissenschaftler aus der Mittelschicht gewöhnlich hin, wenn sie mit erhobenem Zeigefinger die Mitglieder der Unterschicht gemahnen, doch die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse aufzuschieben. Besonders oft findet man die entsprechende Mahnung im Rahmen der kriminologischen Forschung, denn die Weigerung, Bedürfnisse aufzuschieben, bis man das Geld hat, um sie sich (legal) zu erfüllen, führt häufig und im Einklang mit der von Robert K. Merton formulierten Anomietheorie dazu, dass die Wahl der Mittel, zur Erreichung der Ziele (also zur Verwirklich der Wünsche), den Boden des Erlaubten verlässt und zur Kriminalität wird.
Bei Möchte-Gern-Eltern ist dies anders. Für sie gilt die Mahnung, doch mit dem Befruchten zu warten, bis sie es sich leisten können, nicht. Ihnen greift Mutter Staat – na wohin wohl: Unter die Arme, und allen Steuerzahlern greift sie in die Tasche, um den Kinderwunsch derer, die sich ihren Kinderwunsch derzeit angeblich aus finanziellen Gründen nicht verwirklichen können, zu erfüllen – oder doch zumindest, zu versuchen die Erfüllungshoffnung monetär zu unterfüttern, denn die in-vitro Fertilisation ist nicht in jedem Fall erfolgreich. Wie dem auch sei, es stellt sich die Frage, was ein Wunsch wert ist, um dessen Erfüllung willen Möchte-Gern-Eltern weder bereit sind, Abstriche an anderer Stelle zu machen noch bereit sind, zu sparen.
Warum der Kinderwunsch derart finanziell Schwachbrüstiger unbedingt erfüllt werden muss – oder wie es der Bundesrat formuliert, warum der Kinderwunsch nicht länger von der Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Paare abhängig sein soll, und wie es zu rechtfertigen ist, Kinder in Armut hinein gebähren zu lassen, dazu sagt der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf leider nichts. Es muss schließlich reichen, wenn man sich als Wahrer eines allgemeinen Rechts auf 75%subventionierte Befruchtung erwiesen hat. Nebenbei bemerkt ist dieser Gesetzentwurf einmal mehr ein Beleg dafür, dass Kinder Zwecke und nicht Individuen in eigenem Recht sind. Hier werden sie eben einmal zum Erfüllungszweck, zum Zweck der Erfüllung des Kinderwunschens, und dieser Zweck wird vom anschließenden Leben bei ärmlichen Eltern, die noch dazu die Befriedigung ihrer Bedürfnisse nicht aufschieben können, nicht aufgewogen.
Das Schmackerl des Gesetzesentwurfs habe ich mir jedoch für den Schluss aufbewahrt, man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen:
“Die Erfüllung des Kinderwunsches soll nicht länger von der Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Paare abhängig sein. Mit dem Änderungsgesetzz soll daher eine finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch erfolgen. Der Gesetzentwurf ist ein Beitrag, unerwünschte Kinderlosigkeit entschlossen und nachhaltig zu bekämpfen”.
Statistisches Bundesamt (2009). Bevölkerung Deutschlands bis 2060. 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 18. November 2009. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
Bildnachweis:
York University