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November 5, 2012
Norwegische Unternehmen im Widerstand oder: wie man Genderisten ins Leere laufen lässt
Die unsägliche Frauenquote in Führungsgremien von Unternehmen, die Viviane Reding nunmehr am 14. November und im zweiten Anlauf für Europäische Unternehmen verpflichtend machen will, wird von ihren Befürwortern und wie ich schon mehrfach gezeigt habe fälschlicherweise als ökonomischer Segen verkauft, der ohne jegliche Nachteile daherkommt, der Unternehmen nur Nutzen und keine Kosten bereitet und der Gleichstellung (auf Kosten der Gerechtigkeit) schafft. Was die entsprechenden Regelungs-Befürworter gemeinhin vergessen: Jede Form von Regulation hat Kosten, die von den Unternehmen getragen werden müssen, die die Regulation zu befolgen haben.
Abteilungen, die mit “compliance” beschäftigt sind, sind heute die am schnellsten wachsenden Abteilungen in Unternehmen. Die Aufgabe der Abteilungen besteht darin, mit der Flut von Regulationen, die entfesselte Bürokratien in Brüssel, in nationalen Ministerien und in den unterschiedlichsten supra-nationalen Institutionen erlassen, Schritt zu halten. Die Kosten für Personal, Material und Zeit sind die offensichtlichen Kosten dieser Regulation. Da das Geld, das für “Compliance-Abteilungen” ausgegeben wird, anderweitig fehlt, kommen noch Opportunitätskosten hinzu, die daraus entstehen, dass das Kapitel, das eingesetzt werden muss, um es den Bürokraten in z.B. Brüssel Recht zu machen, nicht eingesetzt werden kann, um z.B. Forschung zu betreiben. Und natürlich sind auch die Veränderungen, die entsprechend neuer Regularien vorzunehmen sind, mit Kosten verbunden. Bereits die Anforderungen an die Erstellung einer Bilanz, wie sie die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS (IAS)) vorsehen, haben Unternehmen erhebliche Kosten verursacht. Zu diesen Kosten kommen Schattenkosten wie sie z.B. der Basel-II-Akkord verursacht hat, der Banken verpflichtet, mindestens 8% Eigenkapital gerechnet auf eine Kreditsumme zu hinterlegen. Das so gebundene Eigenkapital ist ein Grund dafür, dass Banken der Finanzkrise in der Weise ausgeliefert waren, wie sie es waren.
Aber glaubt man den Frauenquoten-Befürwortern, dann haben gesetzliche Regelungen natürlich nur Gutes und vor allem keine Kosten im Schlepptau. Entsprechend verkaufen Sie uns ihr Heilsmittel als Doping für Wirtschaft und Unternehmen, das deren Leistungskraft steigern und die entsprechenden Firmen im Wettbewerb potenter macht. Dass diese Phantasie der Frauenquoten-Befürworter nicht zutrifft, hat mittlerweile eine Vielzahl von Studien gezeigt, die die erheblichen Kosten einer Unternehmen aufgezwungenen Quote z.B. für Norwegen zusammengestellt haben.
Im Gegensatz zu Frauenquoten-Aktivisten sind die meisten Unternehmer oder die meisten CEOs von Unternehmen entweder ihren Aufsichtsgremien oder den Aktionären des Unternehmens oder beiden verantwortlich. Nicht nur das, in vielen Fällen ist die Höhe ihrer Bezüge an das Abschneiden des Unternehmens gekoppelt: Je besser das Unternehmen abschneidet, desto höher ihre Bezüge. Entsprechend ist die Drohung mit Frauenquoten für Unternehmer und CEOs eine direkte Drohung, ihre Bezüge zu reduzieren, da eine Quote negative Effekte auf das Unternehmensergebnis hat, wie Ahern und Dittmar (2012) in ihrem gerade im Quarterly Journal of Economics veröffentlichten Beitrag und zum wiederholten Male gezeigt haben. Was also tun, wenn die Regierung damit droht, nicht nur das Unternehmen, das man leitet, zu schädigen, sondern auch die eigenen Bezüge zu reduzieren?
Das beschriebene Problem wird in der Ökonomie als ein Problem der Abwägung von Kosten und Nutzen modelliert. Normalerweise wird noch die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, mit der Kosten und Nutzen eintreten, aber das ist im vorliegenden Fall nicht notwendig, denn wann immer gesetzliche Regelungen erlassen werden, entstehen die Kosten mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit. Ein weiterer Bestandteil im Rahmen einer ökonomischen Erklärung sind die Randbedingungen, unter denen Kosten eintreten oder nicht eintreten. Im Fall der Norwegischen Zwangsquoten entstehen die Kosten allen Unternehmen, die eine Organisationsform gewählt haben, die man als Norwegisches Pendant zur GmbH bezeichnen kann: Unternehmen mit beschränkter Haftung, die in Norwegen an der Börse notiert sein können, es aber nicht sein müssen (Bøhren & Staubo, 2012). Wenn gesetzliche Zwangsmaßnahmen nur eine bestimmte Organisationsform betreffen, dann stellt sich das ökonomische Problem, das hier beschrieben wird und das Unternehmer und CEOs zu lösen haben, wie folgt dar: Sind die Kosten für einen Wechsel der Organisationsform, um der Zwangsquote zu entgehen, höher als die Kosten, die durch die Zwangsquote und den Verbleib in der entsprechenden Organisationsform entstehen oder nicht?
Diese Frage bringt mich zum Beitrag von Øyvin Bøhren und Siv Staubo, der gerade erst (Oktober 2012) fertiggestellt wurde. Einer der Vorzüge mit Mike Buchanan in der Campaign for Merit in Business zusammen zu arbeiten, besteht darin, die eigenen Such- und Informationskosten reduzieren zu können. Da Mike mit Gott und der Welt bekannt ist und u.a. mit Øyvin Bøhren regelmäßig Emails austauscht, hat sich die neue Studie von Bøhren und Staubo quasi ganz von alleine bei mir eingefunden. Ich musste Sie nur noch lesen, und das habe ich mittlerweile getan.
Was also taten und tun Norwegische Unternehmen, denen ihre Regierung eine Zwangsquote verordnet hat?
Sie haben die Organisationsform gewechselt, damit die Zwangsquote auf sie nicht angewendet werden kann bzw. neue Unternehmen wählen vornehmlich Organisationsformen, die von der Zwangsquote nicht betroffen sind. Von 309 Norwegischen Unternehmen, die im Jahre 2002 bei Verkündung der Zwangsquote durch die Norwegische Regierung Opfer derselben hätten werden können, haben es 158 vorgezogen, die Organisationsform zu wechseln und der Regierung die kalte Schulter zu zeigen. Mit anderen Worten rund 51% der Unternehmen, die die Norwegische Regierung einer Zwangsquote unterordnen wollte, haben die Kosten einer neuen Organisationsform für geringer eingeschätzt als die Kosten, die ihnen durch die Zwangsquote entstehen. Das kann man nicht anders bezeichnen als als Widerstand gegen die unsinnige Regelungswut von Regierungen, einen Widerstand, auf den man in Deutschland noch zu warten hätte. (Die Daten, die Bøhren und Staubo präsentieren, sind um Unternehmen aus dem Finanzsektor (weil die kaum mehr als freie Unternehmen angesehen werden können) und all diejenigen Unternehmen bereinigt, die nach 2002 übernommen wurden oder Konkurs angemeldet haben. Die 158 Unternehmen sind demnach das Widerstandspontential der Norwegischen Wirtschaft.)
Ausgehend von der Feststellung, dass sich rund 51% der Norwegischen Unternehmen der Zwangsquote entzogen haben, untersuchen Bøhren und Staubo, ob sich die Widerständler unter den Unternehmen von den “Kollaborateuren” unterscheiden. Das Ergebnis ist auch hier eindeutig: Es gibt systematische Unterschiede zwischen Widerständlern und Kollaborateuren, und zwar die folgenden:
Firmen, die die Organisationsform gewechsel haben, um der Zwangsquote zu entgehen, sind:
erfolgreiche,
junge,
kleine und mittlere Unternehmen,
die finanzkräftige Eigentümer haben,
sich nicht in Familienbesitz befinden und
tendenziell nicht an der Börse notiert sind.
Mit anderen Worten, junge und dynamische Unternehmen, deren Ziel eher in Innovationen und Profit besteht als darin, einer Klasse von Politbürokraten gefügig zu sein, entziehen sich der Zwangsquote. Wenn Viviane Reding in Zukunft darauf hinweist, dass es in Norwegen gelungen ist, den Anteil von Frauen in Unternehmen durch Zwang zu erhöhen, dann muss man also mitdenken, dass dies nur bei einem Bruchteil der Unternehmen gelungen ist, nur bei Unternehmen, die sich nur unter immens hohem Aufwand der entsprechenden Quote hätten entziehen können, also bei knapp 49% der von der Zangsquote betroffenen Unternehmen. Und dass diese Unternehmen sich nicht auch entzogen haben, liegt vor allem an ihrer Größe und daran, dass sie einen Rückkauf von Aktien im großen Stil durchführen müssten, um der Zwangsquote durch ein “going private” zu entgehen. Der damit einhergehende Aufwand und vor allem die damit einhergehende Publicity war den meisten der großen börsennotierten Unternehmen wohl doch zu viel.
Die Compliance dieser Unternehmen ändert jedoch nichts daran, dass ihnen, wie Øyvin Bøhren und Siv Staubo zum Ende ihres Beitrags anmerken, vermutlich höhere Kosten durch die Zwangsquote entstehen als den Unternehmen, die sich entzogen haben. Dies ergibt sich alleine daraus, dass das Maß an Erfahrung, das den Erfolg von Führungsgremien nach allen Ergebnissen, die die wissenschaftliche Forschung präsentiert (aktuell: Ahern & Dittmar, 2012) nun einmal ausmacht, durch eine Zwangsquote erheblich reduziert wird. Und unerfahrene Führungsgremien treffen schlechtere Entscheidungen, schlechtere Entscheidungen führen zu höheren Kosten und geringeren Profiten, was wiederum Aktionäre dazu veranlasst, sich von ihren Aktien zu trennen, woraus ein sinkender Marktwert resultiert und und und – das alles sind keine Kosten für die Vertreter der Frauenquoten, bei denen es sich offensichtlich um Personen handelt, die bereit sind, für ihre Phantasie über Unternehmens-Leichen zu gehen.
Ahern, Kenneth & Dittmar, Amy (2012). The Changing of the Boards: The Impact on Firm Valuation of Mandated Female Board Representation. Quarterly Journal of Economics 127(1): 137-197.
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Der grösste Erfolg dieser Studie dürfte vor allem darin bestehen, von den Medien kategorisch ignoriert zu werden. Zumindest im deutschsprachigen Raum wird man von ihr kein ein einziges Sterbenswörtchen lesen. Sowas nennt man “Informationsgesellschaft”. Zum Glück gibt es die Blogsphäre, danke Herr Klein!
P.S. 309 Unternehmen? Diese Zahl bestätigt punktgenau meine Ausführungen zur Frauenquote in einem der voran gegangenen Beiträge.
Ich habe das schon damals bei Einführung relativ gelassen gesehen.
Die Wirtschaft verfügt nämlich tatsächlich über so etwas wie Selbstheilungskräfte. Sollte es wirtschaftlich Sinn machen, Frauen in die Führungsgremien zu quoten, wird sich das entweder erweisen oder die betreffenden Unternehmen gehen unter.
Lassen wir die quotenlosen Unternehmen einfach ein Weilchen gegen die Quotenunternehmen konkurrieren.
Dann sehen wir ja, ob die Frauenquote wirklich so ein Segen für die Wirtschaft ist, wie die Genderisten behaupten. Norwegen hat genug Öl und Gas, die überleben auch einen Staatsbankrott.
Wir allerdings nicht…
Muss man so sehen: Die Unflexibilität, die mit der Quote einhergeht, behindert die Quotenunternehmen im Wettbewerb mit quotenlosen Unternehmen.
Ich betreue eine Vielzahl von Unternehmen. Man merkt das sofort. Nichts behindert mehr als staatliches Reingerede. Denn da reden einem Leute rein, die nicht auch nur die allergeringste Ahnung vom Geschäft haben.
Und hier wird in den absoluten Kernbereich unternehmerischen Handelns reingeredet.
Interessante Studie. Habe ein paar Zeilen gelesen. Was mir jetzt nicht so schnell klar wurde bzgl. der Selektion. Habe ich das richtig verstanden, dass dieses GBL nur für Unternehmen gilt, die “listed” sind – also AGs sind? Die “flüchtlinge” sind die Unternehmen, die in der Lage sind, wieder private zu gehen – also von AG in eine GmbH umwandeln können.
Was die Behandlung der Finanzunternehmen betrifft: So wie ich das lese, wurden bis 2007 die Financial Service Firms rausgenommen, da sie per Gesetz nicht in die Form einer “unexposed” wechseln durften. (Durften also die AG nicht aufgeben)
Dann, dieses Gesetz einer Quote von min. 40% jedes Geschlechts wurde 2001 entworfen, 2003 inkraft gebracht mit Übergangsfrist bis 2008.
Sonst, diese Studie liefert für Befürworter wieder ein neues Argument, die gesetzl. Rahmenbedingungen noch enger zu knüpfen. Ich kann mir schon die Töne ausmalen: “Die Praxis zeigt, dass die Sch*eine wieder jedes Schlupfloch nützen um die eigene Position nicht aufgeben zu müssen. Es spricht also alles dafür, die Quote auf GmbHs auszuweiten.”.
Achja, Kritik, die mir so einfällt:
Hier wird der Kausale Zusammenhang hergestellt, dass mit Einführung der Quote die Zahl der gelisteten Unternehmen gefallen ist. Für mich sieht das nach einer willkürlichen Folgerung. Könnte dies nicht ein allgemeiner wirtschaftlicher Trend gewesen sein?
Interessant wären da Vergleiche zu anderen ähnlichen Ländern, ob sich dort die gleiche Entwicklung ohne GBL abgespielt hat.
“Zu diesen Kosten kommen Schattenkosten wie sie z.B. der Basel-II-Akkord verursacht hat, der Banken verpflichtet, mindestens 8% Eigenkapital gerechnet auf eine Kreditsumme zu hinterlegen. Das so gebundene Eigenkapital ist ein Grund dafür, dass Banken der Finanzkrise in der Weise ausgeliefert waren, wie sie es waren.”
Leider liegen Sie hier -zumindestens teilweise -falsch.
Je höher das hinterlegte Eigenkapital, desto robuster ist eine Bank gegenüber Verlusten. Das ist durchaus im Sinne der Wirtschaft und der Steuerahler und auch eine Maßnahme gegen die Inflationsgefahr.
Selbstverständlich bedeutet diese auch einen geringere Eigenkapitalverzinsung. Ich bitte Sie: Wer auf dieser Welt bekommt für eine Sicherheit von 8 Euro 100 Euro geliehen?
Die Basel-II Regelungen diesen eigentlich dazu, zu defiinieren, was denn nun eigentlich als Eigenkapital zählt, denn das ist bei Banken eine nicht triviale Frage.
Was aber dabei völlig aus den Augen verloren geht: Dieser ganze Schmus wird deshalb verzapft, weil man nicht in Kauf nehmen will, dass Banken pleite gehen, wenn sie sich verspekulieren, sei es bei Wertpapieren, sei es bei Kreditvergabe.
Und hier finden sich Staat und Banken in unheiliger Allianz. Die einen reguuliere wie wild, die Banken machen mit, solange sie ihre privilegierte Stellung – Pleitesicherheit – nicht verlieren.
Der Steuerzahler und die Nichtbanken tragen hier die Last dieser unappettlichen Kooperation.
Ein ganz analoges Konstrukt ist ja Solvency-II und III für Versicherungen.
Dabei gab und gibt es durchaus Konzepte, wie selbst sehr große und vernetzte Banken abgewickelt werden können, ohne dass gleich das ganze Bankensystem aus den Fugen gerät. So wurde LTCM seinerzeit durch Operatiion unter staatlicher Aufsicht erfolgreich abgewickelt obwohl sich der Gesamtbestand an Forderungen auf über eine Billion (nicht die amerikanische Milliarde, sondern tatsächlich Billion) Dollar belief.
Dass die Robustheit einer Bank mit der Höhe der hinterlegten Sicherheiten steigt, ist ein schöner Traum, der bereits in Basel-I geträumt wurde. Mittlerweile sind wir bei Basel III angekommen und die Lösung, die den Baselianer angesichts der Krise von Banken und der Notwendigkeit, Banken mit Steuergeldern zu retten, weil sie in der Tat nicht bankrott gehen dürfen, nicht auszudenken, was das für die ausstehenden Bundesobligationen bedeuten würde, kommunalen Pleiten en masse, gefunden haben, ist die Höhe des Eigenkapitals, die in der Vergangenheit nicht ausgereicht hat, um Bankenkrisen zu vermeiden, weiter zu erhöhen, in der Hoffnung, dass sie in Zukunft ausreicht. Das erinnert an den Bogenschützen, der das Ziel nicht trifft und denkt, die Lösung für sein Problem wären mehr Pfeile. Derzeit haben deutsche Banken Kreditaußenstände an private in Höhe von 2.079.700.000.000. Acht Prozent davon sind: 166.376.000.000 Euro. Das hätte dicke ausgereicht, um Banken mit neuer Liquidität zu versorgen, ohne dass Steuerzahler hätten einspringen müssen. Ich habe hier mit 8% gerechnet, obwohl die Mehrzahl der ausgereichten Kredite mit hoher Wahrscheinlichkeit über 8% Eigenkapital erfordern.
“Robustheit” ist kein Eigenzweck und vor allem ersetzt “Robustheit” nicht die Notwendigkeit, Banken zum einen Scheitern zu lassen und zum anderen Bankkunden zu verpflichten, sich ihre Bank gut auszusuchen. Anders formuliert, man kann regeln soviel man will und wird doch immer hinter der Effizienz eines Marktes zurückbleiben und am Ende wir all die Regelung doch zu dem unausweichlichen führen, man wird Banken bankrott gehen lassen müssen und deshalb die öffentlichen Finanzen sanieren, damit nicht die Mehrzahl der Kommunen mit ihren Banken Konkurs anmelden muss.
“(…) Die norwegische Quotenregelung war zwar ein wirksames Instrument, um Geschlechtervielfalt zu erreichen“, schreiben Ahern und Dittmar. „Aber für die Aktionäre der Firmen ging sie mit beträchtlichen Kosten einher.
In den Tagen unmittelbar nach der Ankündigung der Frauenquote brachen die Aktienkurse dieser Unternehmen im Schnitt um 3,5 Prozent ein. Bei Firmen, die mindestens eine Frau im Verwaltungsrat hatten, änderte sich die Bewertung dagegen so gut wie gar nicht. Die Effekte lassen sich weder mit der Größe der Unternehmen erklären noch mit der Branche, in der sie aktiv sind, stellen die Forscher fest.
Unternehmen, die ihren Frauenanteil im Verwaltungsrat erst durch die Quote stark erhöhen mussten, wurden nicht nur kurzfristig abgestraft. Sie mussten über mehrere Jahre lang deutliche Kursabschläge hinnehmen, stellen Ahern und Dittmar fest. Ursprünglich männerdominierte Firmen wurden im Jahr 2007 – fünf Jahre nach der Ankündigung der Quote – im Schnitt rund 17 Prozent niedriger bewertet als andere Unternehmen. „Das Gesetz hatte große negative Effekte auf den Wert der Firmen, die ihre Verwaltungsräte massiv neu organisieren mussten“, lautet das Fazit.
Die Forscher erklären diese Abschläge damit, dass die Unternehmen erhebliche Probleme hatten, schnell genügend erfahrende weibliche Kandidaten zu finden. Dafür sprächen eine Reihe von Indizien: Von den Frauen, die nach Einführung der Quotenreglung in die Verwaltungsräte geholt wurden, hatten nur 31 Prozent vorher ein Unternehmen geleitet – bei den Männern waren es 70 Prozent. Zudem waren sie im Schnitt acht Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen (…).
Bemerkenswert, mit welcher zeitlichen Verzögerung diese Studie in den (deutschsprachigen) Medien besprochen wird. Wie nennt sich das doch gleich wieder? Ah ja: “Informationsgesellschaft”. Wahrscheinlich laufen die Rechner bei unseren Qualitätsmedien, über die der Ticker läuft, einfach etwas langsamer…
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Der grösste Erfolg dieser Studie dürfte vor allem darin bestehen, von den Medien kategorisch ignoriert zu werden. Zumindest im deutschsprachigen Raum wird man von ihr kein ein einziges Sterbenswörtchen lesen. Sowas nennt man “Informationsgesellschaft”. Zum Glück gibt es die Blogsphäre, danke Herr Klein!
P.S. 309 Unternehmen? Diese Zahl bestätigt punktgenau meine Ausführungen zur Frauenquote in einem der voran gegangenen Beiträge.
Danke für diese Informationen!
Ich habe das schon damals bei Einführung relativ gelassen gesehen.
Die Wirtschaft verfügt nämlich tatsächlich über so etwas wie Selbstheilungskräfte. Sollte es wirtschaftlich Sinn machen, Frauen in die Führungsgremien zu quoten, wird sich das entweder erweisen oder die betreffenden Unternehmen gehen unter.
Lassen wir die quotenlosen Unternehmen einfach ein Weilchen gegen die Quotenunternehmen konkurrieren.
Dann sehen wir ja, ob die Frauenquote wirklich so ein Segen für die Wirtschaft ist, wie die Genderisten behaupten. Norwegen hat genug Öl und Gas, die überleben auch einen Staatsbankrott.
Wir allerdings nicht…
Muss man so sehen: Die Unflexibilität, die mit der Quote einhergeht, behindert die Quotenunternehmen im Wettbewerb mit quotenlosen Unternehmen.
Ich betreue eine Vielzahl von Unternehmen. Man merkt das sofort. Nichts behindert mehr als staatliches Reingerede. Denn da reden einem Leute rein, die nicht auch nur die allergeringste Ahnung vom Geschäft haben.
Und hier wird in den absoluten Kernbereich unternehmerischen Handelns reingeredet.
Das nennt man dann “GAU”.
Interessante Studie. Habe ein paar Zeilen gelesen. Was mir jetzt nicht so schnell klar wurde bzgl. der Selektion. Habe ich das richtig verstanden, dass dieses GBL nur für Unternehmen gilt, die “listed” sind – also AGs sind? Die “flüchtlinge” sind die Unternehmen, die in der Lage sind, wieder private zu gehen – also von AG in eine GmbH umwandeln können.
Was die Behandlung der Finanzunternehmen betrifft: So wie ich das lese, wurden bis 2007 die Financial Service Firms rausgenommen, da sie per Gesetz nicht in die Form einer “unexposed” wechseln durften. (Durften also die AG nicht aufgeben)
Dann, dieses Gesetz einer Quote von min. 40% jedes Geschlechts wurde 2001 entworfen, 2003 inkraft gebracht mit Übergangsfrist bis 2008.
Sonst, diese Studie liefert für Befürworter wieder ein neues Argument, die gesetzl. Rahmenbedingungen noch enger zu knüpfen. Ich kann mir schon die Töne ausmalen: “Die Praxis zeigt, dass die Sch*eine wieder jedes Schlupfloch nützen um die eigene Position nicht aufgeben zu müssen. Es spricht also alles dafür, die Quote auf GmbHs auszuweiten.”.
Schönen Gruß
Achja, Kritik, die mir so einfällt:
Hier wird der Kausale Zusammenhang hergestellt, dass mit Einführung der Quote die Zahl der gelisteten Unternehmen gefallen ist. Für mich sieht das nach einer willkürlichen Folgerung. Könnte dies nicht ein allgemeiner wirtschaftlicher Trend gewesen sein?
Interessant wären da Vergleiche zu anderen ähnlichen Ländern, ob sich dort die gleiche Entwicklung ohne GBL abgespielt hat.
“Zu diesen Kosten kommen Schattenkosten wie sie z.B. der Basel-II-Akkord verursacht hat, der Banken verpflichtet, mindestens 8% Eigenkapital gerechnet auf eine Kreditsumme zu hinterlegen. Das so gebundene Eigenkapital ist ein Grund dafür, dass Banken der Finanzkrise in der Weise ausgeliefert waren, wie sie es waren.”
Leider liegen Sie hier -zumindestens teilweise -falsch.
Je höher das hinterlegte Eigenkapital, desto robuster ist eine Bank gegenüber Verlusten. Das ist durchaus im Sinne der Wirtschaft und der Steuerahler und auch eine Maßnahme gegen die Inflationsgefahr.
Selbstverständlich bedeutet diese auch einen geringere Eigenkapitalverzinsung. Ich bitte Sie: Wer auf dieser Welt bekommt für eine Sicherheit von 8 Euro 100 Euro geliehen?
Die Basel-II Regelungen diesen eigentlich dazu, zu defiinieren, was denn nun eigentlich als Eigenkapital zählt, denn das ist bei Banken eine nicht triviale Frage.
Was aber dabei völlig aus den Augen verloren geht: Dieser ganze Schmus wird deshalb verzapft, weil man nicht in Kauf nehmen will, dass Banken pleite gehen, wenn sie sich verspekulieren, sei es bei Wertpapieren, sei es bei Kreditvergabe.
Und hier finden sich Staat und Banken in unheiliger Allianz. Die einen reguuliere wie wild, die Banken machen mit, solange sie ihre privilegierte Stellung – Pleitesicherheit – nicht verlieren.
Der Steuerzahler und die Nichtbanken tragen hier die Last dieser unappettlichen Kooperation.
Ein ganz analoges Konstrukt ist ja Solvency-II und III für Versicherungen.
Dabei gab und gibt es durchaus Konzepte, wie selbst sehr große und vernetzte Banken abgewickelt werden können, ohne dass gleich das ganze Bankensystem aus den Fugen gerät. So wurde LTCM seinerzeit durch Operatiion unter staatlicher Aufsicht erfolgreich abgewickelt obwohl sich der Gesamtbestand an Forderungen auf über eine Billion (nicht die amerikanische Milliarde, sondern tatsächlich Billion) Dollar belief.
Dass die Robustheit einer Bank mit der Höhe der hinterlegten Sicherheiten steigt, ist ein schöner Traum, der bereits in Basel-I geträumt wurde. Mittlerweile sind wir bei Basel III angekommen und die Lösung, die den Baselianer angesichts der Krise von Banken und der Notwendigkeit, Banken mit Steuergeldern zu retten, weil sie in der Tat nicht bankrott gehen dürfen, nicht auszudenken, was das für die ausstehenden Bundesobligationen bedeuten würde, kommunalen Pleiten en masse, gefunden haben, ist die Höhe des Eigenkapitals, die in der Vergangenheit nicht ausgereicht hat, um Bankenkrisen zu vermeiden, weiter zu erhöhen, in der Hoffnung, dass sie in Zukunft ausreicht. Das erinnert an den Bogenschützen, der das Ziel nicht trifft und denkt, die Lösung für sein Problem wären mehr Pfeile. Derzeit haben deutsche Banken Kreditaußenstände an private in Höhe von 2.079.700.000.000. Acht Prozent davon sind: 166.376.000.000 Euro. Das hätte dicke ausgereicht, um Banken mit neuer Liquidität zu versorgen, ohne dass Steuerzahler hätten einspringen müssen. Ich habe hier mit 8% gerechnet, obwohl die Mehrzahl der ausgereichten Kredite mit hoher Wahrscheinlichkeit über 8% Eigenkapital erfordern.
“Robustheit” ist kein Eigenzweck und vor allem ersetzt “Robustheit” nicht die Notwendigkeit, Banken zum einen Scheitern zu lassen und zum anderen Bankkunden zu verpflichten, sich ihre Bank gut auszusuchen. Anders formuliert, man kann regeln soviel man will und wird doch immer hinter der Effizienz eines Marktes zurückbleiben und am Ende wir all die Regelung doch zu dem unausweichlichen führen, man wird Banken bankrott gehen lassen müssen und deshalb die öffentlichen Finanzen sanieren, damit nicht die Mehrzahl der Kommunen mit ihren Banken Konkurs anmelden muss.
Ot:Lesetipp:
http://www.leviathan.nomos.de/fileadmin/leviathan/doc/Aufsatz_Leviathan_12_03.pdf
Leider Ot,wird Sie aber interessieren.
Danke!
Das interessiert mich in der Tat.
Zu Norwegen und den Folgen ein vieleicht wichtiger Artikel hier:
http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/studie-aus-norwegen-eine-frauenquote-darf-nicht-ueberstuerzt-werden/6317182.html
Auszüge:
“(…) Die norwegische Quotenregelung war zwar ein wirksames Instrument, um Geschlechtervielfalt zu erreichen“, schreiben Ahern und Dittmar. „Aber für die Aktionäre der Firmen ging sie mit beträchtlichen Kosten einher.
In den Tagen unmittelbar nach der Ankündigung der Frauenquote brachen die Aktienkurse dieser Unternehmen im Schnitt um 3,5 Prozent ein. Bei Firmen, die mindestens eine Frau im Verwaltungsrat hatten, änderte sich die Bewertung dagegen so gut wie gar nicht. Die Effekte lassen sich weder mit der Größe der Unternehmen erklären noch mit der Branche, in der sie aktiv sind, stellen die Forscher fest.
Unternehmen, die ihren Frauenanteil im Verwaltungsrat erst durch die Quote stark erhöhen mussten, wurden nicht nur kurzfristig abgestraft. Sie mussten über mehrere Jahre lang deutliche Kursabschläge hinnehmen, stellen Ahern und Dittmar fest. Ursprünglich männerdominierte Firmen wurden im Jahr 2007 – fünf Jahre nach der Ankündigung der Quote – im Schnitt rund 17 Prozent niedriger bewertet als andere Unternehmen. „Das Gesetz hatte große negative Effekte auf den Wert der Firmen, die ihre Verwaltungsräte massiv neu organisieren mussten“, lautet das Fazit.
Die Forscher erklären diese Abschläge damit, dass die Unternehmen erhebliche Probleme hatten, schnell genügend erfahrende weibliche Kandidaten zu finden. Dafür sprächen eine Reihe von Indizien: Von den Frauen, die nach Einführung der Quotenreglung in die Verwaltungsräte geholt wurden, hatten nur 31 Prozent vorher ein Unternehmen geleitet – bei den Männern waren es 70 Prozent. Zudem waren sie im Schnitt acht Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen (…).
Hallo Herr Houellebecq,
es freut mich, dass die Untersuchung von Ahern und Dittmar jetzt auch in deutschen Medien angekommen ist. Wir haben die Studie bereits im April besprochen:
http://sciencefiles.org/2012/04/01/die-gesellschaftlichen-kosten-einer-gesetzlichen-frauenquote/
Grüezi Herr Klein
Bemerkenswert, mit welcher zeitlichen Verzögerung diese Studie in den (deutschsprachigen) Medien besprochen wird. Wie nennt sich das doch gleich wieder? Ah ja: “Informationsgesellschaft”. Wahrscheinlich laufen die Rechner bei unseren Qualitätsmedien, über die der Ticker läuft, einfach etwas langsamer…