Das war’s jetzt! Der Versuch, die Universitäten mit allen möglichen Mitteln zu entprofessionalisieren, zum Kindergarten und zum Auffangbecken von weiblichen Bewerbern zu machen, die es auf normalen Märkten anscheinend nicht auf Lehrstühle geschafft haben, und deshalb auf dem Market for Lemons konkurrieren müssen, und dies unter der Mimikry einer „Frauenförderung“ zu tun, ist gescheitert. Er ist nicht nur gescheitert, er gleitet immer mehr aus der Halbwelt, in der er bislang situiert war, in etwas ab, was man nur als kriminelles Milieu beschreiben kann.
Einschub aus dem Strafgesetzbuch: §334: (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Herausgegeben von der Albert-Ludwigs-Universität belegt der Leifaden für „Berufungsverfahren an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg“, dass die Genderisten am Ende sind, dass anscheinend niemand ihre Ladenhüter, mit denen sie Universitäten unterwandern wollen, abnehmen will. Deshalb greifen Sie nunmehr zu anderen Mitteln, Mitteln, die man nicht anders denn als Bestechung bezeichnen kann und die die Grenze zur organisierten Kriminalität nach unserer Ansicht überschritten haben. Doch urteilen Sie selbst:
Die folgende Passage findet sich auf den Seiten 23 und 24 des Leitfadens:
1. Zusammensetzung der Berufungskommission
Ist das von der Fakultät vorgeschlagene, der Berufungskommission angehörende externe Mitglied weiblich, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.Der Betrag wird nur bereitgestellt, wenn das externe Mitglied an allen Sitzungen der Berufungskommission teilgenommen hat.
2. Auswärtige und vergleichende Gutachten
Sind unter den auswärtigen Gutachterinnen und Gutachtern mindestens 40 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.3. Einladung zu Bewerbungsvorträgen
Sind unter der in der Regel nicht mehr als sechs Personen umfassenden Auswahl
von Bewerberinnen und Bewerbern, die zu einem universitätsöffentlichen
Bewerbungsvortrag eingeladen werden, 50 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.
Ist es nicht bemerkenswert, wozu die „Emanzipation von Frauen“ durch die Genderisten und Staatsfeministen degeneriert wurde. Die vermeintliche Befreiung von Frauen hat dazu geführt, dass Frauen als ewige Dummchen gelten, denen man helfen muss, dass sie zu Günstlingen von Bestechung werden, die aus eigener Kraft in keine Berufungskommission geschweige denn auf einen Lehrstuhl gelangt wären, dass sie derartig entmündigt und in Misskredit gebracht werden, dass man sich fragt, wo der Sturm der Entrüstung der Frauen und Professorinnen an der Universität Freiburg und nicht nur da, bleibt, die durch Fähigkeit und Leistung in eine Position gelangt sind und nicht dadurch, dass Dritte dafür bezahlt haben, eine Prostituierte zu protegieren.
Da Freiburg nicht nur das Heim der Albert-Ludwig-Universität ist, sondern auch der Ort, an dem das Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht ansässig ist, haben wir Jörg Albrecht, den Direktor und Leiter der kriminologischen Abteilung des MPI angeschrieben und ihn um eine kriminologische Einordnung der Verwendung von Steuergeldern gebeten, wie sie an der Albert-Ludwig-Universität praktiziert wird und ihn insbesondere gebeten, die Tatbestände der Bestechung und der Veruntreuung von Steuergeldern zu untersuchen (Da unser Gutachter männlich ist, bekommen wir wohl kein Geld von der Albert-Ludwig-Universität, aber so ist das halt, wenn man nach Kompetenz und nicht nach Geschlecht geht…).
