Sind Parteien die Totengräber der Demokratie?

Artikel 38 des Grundgesetzes beinhaltet die folgende Illusion:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Illusion der Abgeordneten, die “an Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind und Vertreter des ganzen Volkes sind, wird in Artikel 20 des Grundgesetzes durch eine weitere Illusion ergänzt, die da lautet:

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Das Schöne an diesen Sätzen ist ihre Dehnbarkeit, denn dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, heißt nicht, dass das Volk die Staatsgewalt auch hat, wie jeder Angehörige des Volkes sehr schnell merken wird, wenn er versucht, etwas an dem zu ändern, was im Bundestag beschlossen wird.

Aber natürlich ist das, was im Bundestag beschlossen wird, im Sinne des Volkes, jedenfalls dann, wenn man der weiteren Illusion aufsitzt, dass das Volk eine einheitliche und von allen geteilte Meinung hat. Lässt man diese Illusion fallen und überlegt z.B. wann das Volk der Meinung gewesen wäre, Deutschland müsse sich in Afghanistan engagieren, Banken vor der Pleite retten oder Genderismus zur Staatsideologie erheben, dann ist man auch hier schnell desillusioniert.

Konstatiert werden kann somit, dass die Abgeordneten, die im Bundestag sitzen, mitnichten die Interessen des Volkes vertreten oder repräsentieren, sondern bestenfalls repräsentieren sie partikulare Interessen. Womit sich die Frage stellt, wessen Interessen diese partikularen Interessen sind.

Dazu sagt Artikel 21 des Grundgesetzes:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Damit formuliert Artikel 21 einen klassischen Widerspruch zu Artikel 20, der noch der Ansicht war, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Damit ist klar beschrieben, dass Parteien bei keiner Willensbildung der Bevölkerung aktiv mitzuwirken haben, sondern bestenfalls den Willen der Bevölkerung passiv übernehmen können.

SPDAber: Widerspruch hin oder her, Parteien haben sich in Deutschland zum Dreh- und Angelpunkt dessen entwickelt, was als Demokratie bezeichnet wird. Und weil dem so ist, gibt es auch gleich den nächsten Widerspruch, dieses Mal mit dem Parteiengesetz. Das Parteiengesetz weist den Parteien nämlich eine zentrale Stellung im politischen System Deutschlands zu, stattet sie mit üppigen finanziellen Ressourcen aus und macht entsprechend Parteien zu einer Institution mit eigenen Interessen: Alle die in Parteien beschäftigt sind, dort ihr Auskommen haben, haben ein Interesse am Fortbestand von Parteien. Dieses Interesse wird dann ein Problem, wenn die partikularen Interessen von Parteibediensteten über die Rolle, die Parteien zugedacht ist, einen Einfluss auf die Exekutive gewinnen, wenn es Parteisoldaten gelingt, ihre Interesse in sie begünstigende Gesetze zu gießen.

So regelt §1 das von Parteivertretern erlassene Parteiengesetz, den man als Ausführungsbestimmung von Artikel 21 GG ansehen kann, bereits in sehr großzügiger Weise, was Parteien alles sollen und dürfen:

(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch die Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen …”

CDSUWenn man bedenkt, dass die Bürger angeblich Souveräne der Demokratie sind, von denen alle Staatsgewalt ausgeht, ist es erstaunlich, dass sie von Parteien “herangebildet” werden müssen, und vor allem ist es erstaunlich, dass die Staatsgewalt durch die Parteien beeinflusst werden muss. Der offene Widerspruch zu Artikel 20 des Grundgesetzes ist im Parteiengesetz sogar noch weiter getrieben. Die Parteien werden hier zur zentralen Instanz der Demokratie stilisiert, ohne die nichts geht, nicht einmal die Staatsanwalt.

Und weil die Staatsgewalt nicht vom Volk, sondern von den Parteien und ihrem Erziehungsauftrag ausgeht, regelt das Parteiengesetz gleich noch die Finanzen der Parteien. So haben sich die Parteien über die von ihren Vertretern verabschiedete Parteienfinanzierung und für das Jahr 2013 Mittel in Höhe von 203.221.550,12 Euro genehmigt, und zwar dafür, dass sie gewählt wurden. Dafür kaufen sich die Bundesbürger einen eher ungewissen Gegenwert, denn an keiner Stelle im Parteiengesetz sind die Kompetenzen oder Kenntnisse oder Erfahrungen oder das Wissen derer geregelt, die über Parteien in Parlamente gelangen. Man kauft also durch seine Wahl die sprichwörtliche Katze im Sack.

HBS_logo_de_390x53Parteien schustern sich nicht nur über die Parteienfinanzierung Steuergelder zu. Über so genannte politische Stiftungen, die keine Stiftungen, sondern eingetragene und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Vereine sind, verteilen Parteien pro Jahr weitere rund 700 Millionen Euro aus Steuermitteln an ihre Vasallen. Und natürlich ist das Parlament eine Bühne, auf der politische Akteure sich für Nebentätigkeiten empfehlen können, eine Bühne, die sie auch entsprechend nutzen. Hinzu kommt die Entlohnung der Bundestagsabgeordneten, die unabhängig von ihrer Qualifikation 9.082 Euro im Monat beträgt. Ergänzt wird dieses magere Salär durch eine Kostenpauschale von 4.204 Euro, 300 Euro monatlich als Zuschuss für die Krankenversicherung sowie 15.053 Euro für Mitarbeiter. Alles pro Abgeordnetem. Von ihren Bezügen führen die Bundestagsabgeordneten unterschiedlich hohe Beiträge an ihre Partei ab, womit deutlich wird, wer wem gegenüber loyal ist.

Parteien haben also erhebliche finanzielle Interessen. Alle Parteien teilen diese Interessen und somit den Boden, auf dem eine Kartellbildung zwischen ihnen zu Stande kommt, eine Kartellbildung aller Parteien zur Sicherung ihrer eigenen Finanzen und gegen die Interessen der Bürger.

Nicht nur ist es ein schlechter Witz, wenn im Grundgesetz behauptet wird, alle Staatsgewalt ginge vom Volke aus, denn was vom Volke ausgeht, ist bestenfalls die Finanzierung der Parteien, es ist auch ein Witz, wenn Parteien die “Mitwirkung” an der Willensbildung zugestanden wird. Wie immer wenn man Ziegen zu Gärtnern macht, fressen sie einen Garten nach dem nächsten kahl, und dabei zerstören sie den Garten, oder, auserhalb der Metapher: Die Demokratie.

Die LInkeDamit kommen wir zum letzten Widerspruch, nämlich der angeblichen Nichtgebundenheit von Abgeordneten an Weisungen und Aufträge: Parteien haben ein erhebliches Eigeninteresse daran, als Institution erhalten zu bleiben und immer neue Wege zu finden, um die darin versammelten Kostgänger zu finanzieren. Parteien sind darüber hinaus diejenigen, die Abgeordnete in den Bundestag bringen. Abgeordnete, die nicht einer Partei angehören, haben keine Chance, ein Direktmandat zu erringen. Abgeordnete, die keiner Partei angehören, haben keine Möglichkeit, über eine Zweitstimme in den Bundestag einzuziehen, so will es das Bundeswahlgesetz:

“§ 18: (1) Wahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 von Wahlberechtigten eingereicht werden. § 20: Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.” Die anderen Kreiswahlvorschläge, also Vorschläge für eines Kandidaten für einen Wahlkreis zur Bundestagswahl, sind diejenigen, die nicht von Parteien eingebracht werden. Es ist also möglich, dass unabhängige oder parteilose Bewerber für einen direkten Einzug in den Bundestag kandidieren, ein Zugang zur Zweitstimme ist jedoch nur über Parteilisten/Landeslisten möglich, so dass gesichtert ist, dass selbst dann, wenn ein unabhängiger, parteiloser Kandidat direkt in den Bundestag gewählt wird, er dort als Exot angesehen wird und sich einer Phalanx der Parteivertreter gegenübersieht.

KEIN MÄRCHEN!
KEIN MÄRCHEN!

Abgeordnete, die in den Bundestag eingezogen sind, sind nicht ihrem Gewissen, sondern ihrer Partei hörig, denn wenn sie sich von der Parteilinie entfernen, dann droht ihnen Ausschluss und Verbannung von Parteilisten und Zugängen zu Parlament, Posten und Einkünften. Da die meisten Abgeordneten nichts gelernt haben und ausschließlich den Politiker geben können, ist eine Verbannung von der Parteiliste, ein Ausschluss aus der Partei das Ende der beruflichen Existenz und mithin eine existenzbedrohende Angelegenheit.

So setzt sich das Bundeskabinett derzeit aus 16 Mitgliedern zusammen, 10 männlichen und 6 weiblichen Mitgliedern. 10 der Mitglieder des Bundeskabinetts sind als Kandidat ihres Wahlkreises und über die Erststimme direkt in den Bundestag gewählt worden. Mit Ausnahme von Angela Merkel ist keines der weiblichen Mitglieder im Bundeskabinett direkt in den Bundestag gewählt worden. Drei der Kabinettsmitglieder (Wanka, Schwesig und Maas) sind nicht in den Bundestag gewählt und verdanken ihren Posten entsprechend der Partei, deren Farben sie tragen.

B90GAngesichts dieser Loyalitätsbeziehungen und angesichts des zentralen Stellenwerts der Parteien und ihrer Bürokratien kann es eigentlich keinen Zweifel daran geben, dass die deutsche Variante von Demokratie keine Demokratie ist, keine repräsentative Demokratie, denn es werden keine Wähler repräsentiert. Es ist vielmehr eine Oligarchie der Parteien, eine Oligopol, wie man sagen könnte, mit massiver Tendenz zur Konspiration über Parteigrenzen hinweg. Alle Staatsgewalt geht von Parteien aus, deren Ziel darin besteht, sich nicht nur über den Zugang zu Parlamenten ein gesichertes Auskommen als Institutionen zu sichern, sondern auch darin, Einfluss auf die Wähler zu nehmen, damit das Parteienmonopol auf die Staatsgewalt nicht in Gefahr gerät.

Man kann die Eingangs gestellte Frage also positiv beantworten: Parteien sind die Totengräber der Demokratie, denn an die Stelle dessen, was Demokratie ausmacht, sind die Parteiinteressen getreten, die über Parteisoldaten ausgeübt werden, deren Gewissen durch die Parteidisziplin ersetzt wurde.

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