Bundesverfassungsgericht stellt eindeutig fest: Kinder gehören dem Staat
Bereits am 15. Oktober, wie jetzt bekannt wurde, hat die Zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, namentlich die Richter Herbert Landau, Sibylle Kessal-Wulf und Doris König entschieden, dass dann, wenn es um die Bildung von Kindern geht, Kinder dem Staat gehören.
Die interessanten Absätze finden sich unter den Randnummern 22 und 25.
Geklagt haben Eltern aus Hessen, die ihre neun (!sic) Kinder seit Jahren im Hausunterricht unterrichten gegen ihre Verurteilung nach §182 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes und wegen Entziehen von Schulpflicht. In Hessen und in vier weiteren Bundesländern (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland) ist es eine Straftat, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Da die Eltern im vorliegenden Fall zu einer Geldstrafe von je 140 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt wurden, gelten sie somit als vorbestraft.
§182 des Hessischen Schulgesetzes lautet wie folgt:
(1) Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Antragsberechtigt ist die untere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag kann zurückgenommen werden.
Die Verfassungsklage der Eltern gegen ihre Verurteilung wurde von den Richtern der Zweiten Kammer des Zweiten Senats nicht angenommen, d.h. die Verurteilung der beiden Erziehungsberechtigten ist damit rechtskräftig.
Interessant an dem Urteil sind, wie gesagt, zwei Absätze.
So findet sich unter der Randnummer 22 folgende Ausführung:
“Der Landesgesetzgeber, der in § 182 Abs. 1 HessSchulG das Entziehen anderer von der Schulpflicht unter Strafe stellt, greift zwar in das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und – wie hier angesichts der von den Beschwerdeführern geltend gemachten Glaubens- und Gewissensgründe – in deren Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG ein […] Jedoch hat bereits die 1. Kammer des Zweiten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04 – (vgl. BVerfGK 8, 151 ) in Ansehung der Strafnorm des § 182 Abs. 1 HessSchulG ausgeführt, dass die Verpflichtung der Beschwerdeführer, ihre Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen, eine zulässige Beschränkung ihres Erziehungsrechts darstelle. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Erziehungsauftrag der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist […], unterliegt es – auch im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG, der Einschränkungen zugänglich ist, die sich aus der Verfassung selbst ergeben – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Beachtung der Schulpflicht von den Erziehungsberechtigten dadurch einzufordern, dass der (Landes-)Gesetzgeber entsprechende Strafvorschriften schafft und die Strafgerichte bei deren Verletzung Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen.”
Weil also das elterliche Erziehungsrecht dem im Grundgesetz verankerten Erziehungsauftrag der Schulen “gleichgeordnet” ist, deshalb ist der Eingriff über die Schulpflicht in das Erziehungsrecht der Eltern rechtens. Das ist höchstrichterliche Rabulistk, die man auch anders formulieren kann: Wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Juristen mögen es eben, Absurditäten und Widersprüche zu formulieren.
Noch deutlicher als im vorliegenden Absatz werden die Verfassungsgerechten im Absatz, der Randnummer 25 folgt:
Schule oder Knast!
“Sie haben insbesondere die Ausstrahlungswirkung des elterlichen Erziehungsrechts der Beschwerdeführer aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und deren gewissensgeleitete Entscheidung in den Blick genommen, ihre Kinder aus Glaubensgründen vom Unterricht fernzuhalten. Dass nach den von den Fachgerichten getroffenen Feststellungen das Wohl der Kinder nicht gefährdet gewesen ist, die fünf ältesten Kinder sogar gute bis sehr gute Schulabschlüsse erlangt und den Berufseinstieg gemeistert haben, vermag nichts an der Verpflichtung zu ändern, die Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen. Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindert nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und ist deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern (vgl. BVerfGK 8, 151 ).
Verfassungsgerechte schießen gerne mit Kanonen auf Spatzen. Weil ein Elternpaar aus Hessen seine Kinder selbst unterrichtet, und zwar mit Erfolg selbst unterrichtet, steht zu befürchten, dass eine Parallelgesellschaft entsteht, eine weltanschauliche motivierte noch dazu. Deshalb, und um Minderheiten zu integrieren, dürfen die christlichen Eltern, die von den drei Verfassungsweisen aus Karlsruhe wohl als christliche Minderheit angesehen werden, ihre Kinder nicht selbst und nicht zuhause unterrichten. Dass es im deutschen Bildungssystem nicht um Meritokratie und erfolgreiche Wissensvermittlung geht, man könnte es nicht deutlicher machen.
Besonders amüsant ist es, wenn die Verfassungsgerechten behaupten, dass ein erfolgreicher Hausunterricht nicht verhindern würde, dass sich die hausunterrichteten Kinder dem Dialog mit “Andersdenkenden und -gläubigen” verschließen würden. Diese Erkenntnis hat vermutlich der heilige Verfassungsgeist auf den Zeilengläubigen aus Karlsruhe verteilt, denn Fakten, die ihre Behauptung stützen könnten, haben die Eingebungsvollen nicht.
Lächerlich wird das Urteil dann, wenn öffentliche Schulen als Paradies der Toleranz dargestellt werden. Angesichts eines derartigen Unsinns, der mit Realitäten an deutschen Schulen, wie wir sie z.B. anhand des männerhassenden Curriculums an bayerischen Schulen dargestellt haben, nichts zu tun hat, kann man sich nur fragen: Wo leben die Verfassungsgerechten eigentlich?
So hört man doch allerorten Klagen über die vielen Intoleranten, die in Deutschland z.B. Genderismus oder Diversität ablehnen. Dass diese vermeintlich Intoleranten und nicht zuletzt die Verfassungsrichter selbst, durch das deutsche Bildungssystem gegangen sind und nicht zu Hause unterrichtet wurden, lässt die Toleranz-Paradies-Vorstellung der Verfassungsgerechten irgendwo zwischen lächerlich und absurd zurück und man fragt sich abermals: Wo leben die Verfassungsgerechten eigentlich?
Da Karlsruhe zwar auf der falschen Seite des Rheines, aber doch in Deutschland liegt, kann man diese Frage, nur dahingehend beantworten, dass die drei Verfassungsausleger in einem Land leben, in dem die Ideologie vor der Realität kommt – in einem Land, in dem Hausunterricht aus Prinzip verboten ist. Egal, ob Eltern eine erfolgreiche Unterrichtung ihrer Kinder erreichen können oder nicht.
Da der Erfolg der unterrichteten Kinder auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt offensichtlich kein Kriterium ist, dem von den Verfassungsrichterlichen eine Bedeutung zugewiesen wird, bleibt nur die ideologische Indoktrination, wie sie an öffentlichen Schulen erfolgt, als Begründung dafür, dass Hausunterricht nach Ansicht der drei aus dem Verfassungsland strafrechtlich verfolgt und Hausunterrichter zu Vorbestraften gemacht und mit Steuerhinterziehern, Körperverletzern und Unfallflüchtigen gleich gestellt werden.
So wichtig ist die ideologische Indoktrination, die als Erziehung zur Toleranz verkauft wird, dass die drei Weisen aus dem Verfassungsland nicht davor zurückschrecken, ein Geschütz wie die Schaffung einer Parallelgesellschaft aufzufahren, um damit auf die wenigen Spatzen zu schießen, die überhaupt Hausunterricht durchführen wollen.
Hier steht wohl viel auf dem Spiel, so dass Eltern in Deutschland klipp und klar erklärt werden muss, dass der Staat sein Indoktrinations- und Ideologisierungsmonopol im Bereich der Bildung nicht aufzugeben gedenkt.
Kinder gehören dem Staat, und wer das nicht einsehen will, geht demnächst in den Knast.
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Höre dazu:
Reith: Niall Ferguson: The Rule of Law and its Enemies 4 10 JUL 2012
Tue, 10 Jul 12
Duration: 58 mins
The decline of civil society in the Western world is the topic of Niall Ferguson’s final Reith Lecture in which he argues that the greatest mistake of the past 50 years was to allow the state to encroach on civil life, assuming it could do a better job than the people themselves. Encouraging more local activism by citizens will not just garner better results than declining government institutions, but will also fuel a more positive impact on the community. The question is – where to start?
Wir haben eben keine Verfassung und auch kein Verfassungsgericht.
Wir haben ein Grundgesetz, und ein Grundgesetzgericht, das von den Leuten die die “Regierung” und deren Handlungweise bestellen, betreuen, bezahlen auch bestellt, betreut, geschmiert, bezahlt, und beordert wird.
Das nennt sich dann “Volksherrschaft” – im Form einer “Repräsentativen Demokratie”.
Nur dass eben nicht das Volk (darf man Volk heute noch sagen?) repräsentiert wird, sondern die Hintertanen aus Bankerszene, Wirtschaft und Kirchen.
Man sollte Ayn Rand wieder lesen.
By the way….. – irgendwann kommt eine ungesteuerte Revolution, – gegen soylent green. 😀
Die Vorstellung, Freiheit würde durch das Grundgesetz gewährt, ist der erste Schritt in die Unfreiheit. Grundgesetzlich gewährte Freiheit setzt politische Herrschaft voraus: sie ist Freiheit unter der Fuchtel. Als Freiheit ist Freiheit dort überhaupt nicht da.
Freiheit ist unendlich und kommt aus dem Nichts, oder anders gesagt, sie kommt aus der Selbst-Wahl: Ich wähle mich selbst als ethisch souveräne Individualität.
In Richtung Freiheit gibt es nur den einen Weg, jeder andere Weg ist Abweg.
es gibt so viele Ungerechtigkeiten. Das ist ein Weiteres davon. Wir haben schon vor 35 Jahren erkannt, wie es um unser Schulsystem bestellt ist, und unser 1. Kind bei der Freien Waldorfschule angemeldet. Für das 2. Kind haben wir mit anderen Eltern in einem kleinen Dorf eine Freie Schule gegründet. Es gibt auch gute andere private Schulen. Schaut euch den Film “Alphabet” an. Da wird unter anderem die Geschichte von Andrè Stern erzählt, der nie eine Schule besucht hat. Dessen Eltern sind deswegen nach Frankreich ausgewandert. Es geht vieles, wenn sich Menschen zusammen tun.
was sind Hemmungen ode gar Moral. Das ist in bestimmten Kreisen völlig unbekannt. Was ist eine Demokratie? Wenn 2 Wölfe und 1 Lamm darüber abstimmen, was es zum Essen gibt.
Organisationen in Form von Korporationen haben keine Hemmungen per Definition. Sie sind so gesehen die perfekten Psychopathen. Scham der Steuernden tut ihr weiteres (siehe Stephan Marks) Man lese dazu auch freedom.fmotl.com
@palina Das Gericht stellt es den Eltern frei, die Kinder auf eine private Schule zu schicken, sofern diese anerkannt ist, d.h. die Schule gewisse Mindeststandards erfüllt.
Nur haben dies die Eltern nicht getan.
@Michael Das BVerfG musste eine Grundsatzentscheidung treffen. Nur weil eine Familie es schafft, dass ihre Kinder trotzdem die regulären Leistungen erreichen (welches schon eine höhere Bildung der Eltern voraussetzt) heißt nicht, dass dies für alle Familien gilt.
Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden.
“Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden.”
Haben sie doch. Schulabschlüsse könne die Kinder dann nur als externe Prüflinge geschrieben haben.
“Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden.”
Genau darum ging und geht es doch im Verfahren. Das ist in Deutschland schlicht nicht möglich. Schulzwang eben.
Und das ganze ist, in Deutschalnd einmalig, mit einem Nazi Gesetz aus den Jahren 1938/39 gedeckt, das Deutschland noch heute mit Schulzwang beglückt,alle anderen EU Staaten kennen nur Bildungspflicht!
Im Urteil steht nur “Schule”, dort ist also nicht festgelegt in welche Schule diese Kinder gehen müssen. Es muss also keine staatliche Schule sein. Sondern die Kinder dürfen nur nicht von weltlich relevanten Lerninhalten ferngehalten werden, wie Mathematik und Fremdsprachen.
In Landesschulgesetzen müßte dann festgelegt sein, daß Privatschulen nicht erlaubt sind.
Es steht nicht Schule im Urteil, sondern: “ihre Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen”. Dass auch private Schulen anerkannt werden, wenn sie eine politisch korrekte Litanei vorlegen und als Curriculum bezeichnen, macht nicht allzu viel Unterschid.
Ich denke das “Urteil” verdeckt nur die Scham: stellt doch der Staat die Regeln auf, die er selbst und seine Günstlinge nicht in jedem Fall einhalten müssen.
Und genau das scheint beim Schulgesetz und seinen anerkannten Schulen (noch) nicht der Fall zu sein: was für eine Schande! Was der Staat (und seine Günstlinge) nicht machen können das steht auch keinem anderen zu, daher müssen “die” kriminell sein, bestraft sie!
Die Kluft zwischen Staat und Bürger wächst. Dieses Urteil wäre mit einem DDR-System kompatibel: Alle Macht dem Staate!
Die Römer haben die Griechen besiegt, die Griechen haben die Römer besiegt. Wir haben die DDR übernommen, übernimmt uns die DDR?
Sprang Biermann zu kurz?
Wer schützt uns noch vor einem übergriffigen Staat?
Lieber Jürgen, das ist eine Fehlinterpretation! Das dürfen sie mir gerne glauben. Das, was hier passiert ist viel schlimmer. Wir Ostdeutschen haben uns des Systems entledigt – die Konsequenz stellt uns nicht zufrieden. Sei es drum. Was Euch Westdeutschen passieren wird, ist nicht annähernd in eurem Denkmuster verhaftet. Eine Wende in eurem System wird nicht ansatzweise so frievoll verlaufen wie bei uns damals in der ach so gescholtenen DDR.
Im BGB steht ganz eindeutig, daß Eltern sich strafbar machen, die ihre Schutzbefohlenen wissentlich in eine sie gefärdende Situation bringen. Das Schulen nun aber das Kindeswohl in höchstem Maße gefährden, ist eine offenkundige Tatsache, dem konnte damals, als ich meine Kinder Zuhause unterrichtete, nichtmal der Chef des Jugendamtes widersprechen. Da nun das BGB über den Ländergesetzen steht und da kein Schulamt (habs versucht) bereit ist, die Unversehrtheit an Seele und Leib (wie es im hessischen Schulgesetz damals stand) zu garantieren, ist der Fall juristisch furchtbar einfach. Schulbesuch ist strafbar.
Schwierig ist es nun allerdings, wie man an den lustigen Verrenkungen der Richtermarionetten sieht, wenn man den Schulbesuch dennoch rechtzufertigen hat, wie es eben hierzulande auf Anweisung erfolgt. Wer aufhört, sich über eine solche Gesellschaft zu schämen, der hört, frei nach F. Schiller, auf, Mensch zu sein.
Ein weiterer Mosaikstein in der gesamtdeutschen repressiven Demokratie, um merkelsche Marktkonformität zu gewährleisten. Denn auch in Zukunft will die jeweilige Regierung ungeniert, wenn und wann nötig, voll in die Taschen der Bürger greifen können, um “too big to fail-Finanzvernichter”, landesweit, was schreib ich, europaweit zu retten.
Die Gesetze, wie die auf Grund gesetzte Verfassung, werden passend zum strangulieren der Bevölkerung – nach dem Motto: “Wehret den Anfängen” – ausgelegt, dass niemand aus der Reihe tanzt. In diesem Sinne: Selbstzensur ist Regierungs Liebling.
Nur, der Krug wird nur solange zum Brunnen gehen, bis er bricht und man sollte sich noch einmal mit Jean-Jacques Rousseaus Ansichten befassen.
na ja, wenn man sich mit der WAHREN geschichte befasst, wird recht schnell und eindeutig klar, wieso unser faschistischer fürsorger an dieser stelle der programmierung des gehirns so extrem, absolut und totalitär dazwischen schalten MUSS.
denn andernfalls wäre tatsächlich letztendlich die gesammte welt in gefahr, wenn auf einmal die wahrheit ans licht kommen würde und nicht die verfälschte der sieger.
in diesem land ist halt alles anders als es scheint, aber die masse der wachkoma schafe fragt sich ja einfach nicht, wieso benötigt die wahrheit den rechtlichen beistand der staatssimulation mit machtmonopol und wie üblich, androhung von gewalt und “freiheits”entzug???
les das grad über dem feld hier: natürlich haben wir die ddr übernommen, kommunismus und sozialismus sind nur die beiden seiten ein und derselben münze!
es wird bis zum bitteren ende mit der eudssr weitergehen, koste es was es wolle (und im heutigen system spielen die täglich 60.000 toten ja schon keine rolle…)!!!
@gluteus maximus – wenn es nicht ein philosophischer scherz sein soll, denn ich nicht ganz verstehe, so ist es unsinn. eine selbstwahl als ethische souveräne persönlickeit ist natürlich möglich, abgetrennt von einer bewertung der ethik allerdings narzistische hybris. die autorität der ethik (definiert durch außerpersonalen standard) als souverän über die persönlichkeit (im sinne eines Ich das bestimmen will was teil der persönlichkeit sein soll) führt in freiheit. eigenbetrachtung als maßstab ist absolut untauglich.
Vollkommen richtig, alle Macht dem Staate. Egal, welche Säue sich dahinter auch verstecken mögen.
Man kann zu diesm Urteil lediglich noch hinzufügen, dass in der NAZI – Diktatur als auch in der DDR – Diktatur vollkommen identisch verfahren wurde.
Es gibt quasi keine moderne oder halbwegs fortschrittliche deutsche Staatsform, Verwaltung u. o. Demokratie, die Ihren Bürgern es erlaubt, dass diese über die Bildung selbst entscheiden können.
Es gibt/gab kein deutsches Staatsgebilde, dass sich mit dem mittlerweile erreichten Repressionsgrad, hinsichtlich des Bildungswesen, in der BRD messen könnte.
Dieses Bildungssystem ist diktatorisch, unmenschlich, anti – demokratisch und absolut manipulierend.
Ein Urteil ohne Rechtsgültige verbindliche eigenhändige Unterschrift(en) ist m.M. eben nicht Rechtsgültig. Bestenfalls Geschäfts-Anweisungen einer BRD-GmbH.
Das ist Demokratie???
Wie eigenartig, dass sich im 21.Jahrhundert jemand ernsthaft über die allgemeine Schulpflicht aufregt! Sollen denn auch noch die letzten verpflichtenden Gemeinsamkeiten abgeschafft werden? Jede Sekte könnte dann ihre Kids zuhause beschulen und nach Gutdünken indoktrinieren! Dass ausgerechnet ein Blog namens “Sciencefiles” dafür eintritt, ist schon der Hammer!
Wären Sie jetzt Schüler, dann würde ich sagen, Sie haben das Thema verfehlt, sechs.
Im Text geht es, wie Sie vielleicht bemerken, wenn Sie noch einmal lesen, um die Frage der Abgrenzung zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre, um die Frage, ob ein Staat, eine kollektive Entität, die nur als Begriff besteht und die es ansonsten nicht gibt, über Individuen bestimmen soll. Und das hat mit einer Schulpflicht überhaupt nichts zu tun. Aber wenn Sie die Schulpflicht schon ansprechen, Schulpflicht ist eine Pflicht zur BESCHULUNG, zur Bildung von Kindern, sie sagt überhaupt nichts über den Ort aus, an dem der Schulpflicht nachgekommen wird.
Ja, man stelle sich das einfach mal vor, dann würden die Leute am Ende noch selber denken…
Etwas nüchterner: Heimunterricht ist kultur- und geschichtsübergreifend der Normalfall. Bildungszwang ein Neuentwicklung der letzten 150 Jahre und Schulanwesenheitspflicht (und nur um das handelt es sich in Deutschland, es gibt keine Bildungspflicht, nur eine Im-Schulgebäude-Anwesendsein-Pflicht), ein weltweites Novum.
Warum es eine solche Pflicht gibt, wäre sicher interessant zu erforschen. Der Bildung tut es jedenfalls nicht gut. Jedenfalls geht das bayerische Heimschulgesetz davon aus, dass 10 Unterrichtsstunden pro Woche gleichwertig zu 30-40 Stunden Schulunterricht an staatlichen Schulen ist. Und zwar im Mittelschul/Gymnasialbereich!
Es gibt eine ganze Reihe von Untersuchungen zur Schulpflicht, selbst in Deutschland. Für das UK empfehlenswert ist:
Carlen, Pat, Gleeson, Denis & Julia Wardhaugh 1992: Truancy: The Politics of Compulsory Schooling. Buckingham: Open University Press.
Schupflicht wird hier als Kontrollmaßnahme des Staates untersucht und es wird dargestellt, wie die staatlichen Schulen ein Preisdumping betrieben haben, um private und konfessionelle Schulen vom Bildungsmarkt zu verdrängen.
Sehr schön auch dieser Satz: “Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren.” Was unter dieser Allgemeinheit zu verstehen ist, können wir dann wo nachlesen? Und woher wissen die Richter, dass diese ein Interesse daran hat, Minderheiten zu integrieren? Und was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht der Minderheiten? Werden die zwangsintegriert, wenn sie nicht wollen? Kommen die jetzt vor Gericht, wenn sie der Umarmung durch die Allgemeinheit nichts abgewinnen können? Ist die Verhinderung der Entwicklung von Parallelgesellschaften auf ‘religiös und weltanschaulich motivierte’ begrenzt, die Aufzählung somit abschließend? Alle anderen sind dann ok?
Die Gesellschaft nicht nur in Deutschland ist in unzählige Parallelgesellschaften zersplittert. Diese definieren sich über Zugehörigkeiten zu gesellschaftlichen Schichten, differenziert nach Einkommen, Vermögen, Herkunft, Bildung, Religion, Weltanschauung, Wohnort und so weiter. Zudem wird gebetsmühlenartig Diversität als Quelle jedes Wohlergehens und gesellschaftlichen Fortschritts gepriesen. Da mutet die Idee des BVerfG doch etwas altbacken an. Ein einzig einig Volk von Volksgenossen, oder was schwebt denen da vor? In China soll es mal diesen Ansatz gegeben haben: alle tragen Blaumann. Störende Elemente werden interniert und/oder eliminiert.
Dass ausgerechnet die (deutsche) Schule zur Vermittlung von Werten wie Toleranz, Verständnis, Respekt und Gleichberechtigung geeignet sein soll, ist schon fast zynisch und müsste von den Richtern auch nochmal erläutert werden. Frühestmögliche Selektion, Benotung von Verhalten, ungleiche Bewertung von Leistungen (innerhalb einer Klasse zwischen den Schulen und Ländern), Repression allerorten, Stigmatisierung nicht nur von Verhalten sondern auch von Meinungen, Pathologisierung von Abweichlern und was es noch so gibt, sind Alltag an einer ‘normalen’ deutschen Schule.
Nichts scheinen die Führenden in Deutschland mehr zu fürchten als Freiheit.
Es handelt sich bei diesem Artikel um ein öffentlich gemachtes Abschiedsschreiben an eine Schulamtsjuristin vom Juni dieses Jahres. Dadurch, daß es kein »wissenschaftliches« Werk, sondern ein eMail aus aktuellem Anlaß war, hat dieses Schreiben neben der intensiven Aufklärung auch eine authentische Note, dazu Frische und Witz.
Er beinhaltet mehr als nur die Begründung für die Beendigung des Schulbesuchs unserer Kinder. Es geht um Elternrecht, Schulzwang, die Unmöglichkeit eines angeblichen »staatlichen Erziehungsauftrags«, »Wirklichkeitskontrolle« (Orwell), den Muñoz-Bericht von 2007 oder auch den Betrug mit dem »Gewaltmonopol« des Staates. Die Redaktion der FREIEN WELT wählte folgende zwei Sätze aus dem Schreiben als Vorspann aus:
> Das Vakuum, das durch die Verleugnung der Wirklichkeit entsteht, kann
> nun der Staat vollständig ausfüllen und bestimmen. Er wird zum
> »Architekt« einer künstlich erzeugten (geistigen) Illusion/»Matrix«,
> in welcher er die Gesellschaft gefangenhält, und aus der es so gut
> wie kein Entrinnen gibt.
Dieser Vorspann ist gut gewählt und weckt hoffentlich noch das Interesse vieler.
vielen Dank für Ihre netten Zeilen und das darin enthaltene Kompliment.
Gestern sandte ich dieses Schreiben einer Rechtsgeschichte lehrenden Professorin der Uni Göttingen. Dabei schrieb ich:
> Ich betrachte Aufklärung als eins der wichtigsten Mittel, um falschen
> Weichenstellungen zu begegnen.
In diesem Sinne »teile« ich das Schreiben gerne mit Ihnen (und anderen) in der Hoffnung, daß immer mehr erkennen, daß es einen angeblichen »staatlichen Erziehungsauftrag« in Wirklichkeit gar nicht gibt, und ein solcher nicht jedesmal als letztgültige »Legitimation« das Elternrecht auszuhebeln vermag.
Um einen »Teilungserfolg« zu erhöhen, habe ich das Schreiben in drei verschiedenen PDFs aufbereitet: Eine »Bildschirm«-Version, eine »Briefform«-Version (DIN A4) sowie eine Broschüren-Form. Druckt man die letztere mit einem Duplex-fähigen Drucker doppelseitig aus, faltet anschließend die Blätter und legt sie entsprechend zusammen, hat man eine DIN A5-Broschüre zum bequemen Lesen. Wenn Sie möchten, sende ich Ihnen gerne (zum weiteren Teilen) diese PDFs zu. Meine eMail-Adresse findet sich in dem FREIEN WELT-Artikel unter »zu Person und Archiv – Website – E-Mail schicken«.
Der hier besprochene Nichtannahmebeschluß des BVerfG enthielt übrigens einen Teil meines Buches, »Elternrecht versus ›staatlicher Erziehungsauftrag‹«. Der Anwalt, Herr Dr. Vogt aus Eschwege, der die hervorragende Verfassungsbeschwerde (für ein anderes, uns aber bekanntes Ehepaar) schrieb, vertritt nämlich seit zwei Jahren auch uns. Zuvor vertraten wir uns selbst. Aus dieser Zeit stammte unsere Stellungnahme zum ideologisch bedingten Sorgerechtsentzug, die ich dann später zu dem genannten Buch umschrieb. Vor allem der Teil, wo der »staatliche Erziehungsauftrag« auseinandergenommen wurde, gefiel Herrn Dr. Vogt so gut, daß er diesen in seine Verfassungsbeschwerde übernahm.
Skandalös an diesem Beschluß ist dann auch nicht nur die Begründung, sondern sind auch die Umstände. Erstens hat das BVerfG es bewußt unterlassen, in Teil I wiederzugeben, daß »die Beschwerdeführer« das Vorhandensein eines »staatlichen Erziehungsauftrags« bezweifeln sowie in Teil II diese Zweifel zu widerlegen. Zweitens hat das BVerfG Herrn Dr. Vogt den Beschluß – der ja vom 15. Oktober war – nicht zugesandt. Herr Dr. Vogt wußte bis zum vergangenen Freitag gar nichts von dem Ergebnis. Dafür aber hatte das BVerfG eine Presseerklärung verfaßt und schon an die Presseagenturen gesandt. Als z. B. dpa am Freitag morgen Herrn Dr. Vogt anrief, hatte er gerade erst ein paar Minuten zuvor (durch ein Fax) vom BVerfG über das Ergebnis des Urteils erfahren (allerdings noch immer nicht das Urteil selbst bekommen, auch nicht durch ein Fax). Somit konnte das BVerfG sein altbekanntes Märchen (mit neuem Schwerpunkt) in die weite Welt hinausposaunen (was die »vierte«, leider auch gleichgeschaltete Gewalt gerne aufnahm), und Herr Dr. Vogt hatte nicht die Möglichkeit, etwas zu erwidern, da er ja noch gar nicht das Urteil selbst kannte.
Interessant ist ja daran das, bei der Beschneidung von kleinen Jungen, das Eltern Recht und die Religionsfreiheit der Eltern über dem Recht des Kindes auf körperliche Unversertheit steht.
Und was folgern wir daraus
Art. 7 schlägt Art. 6 und 4 schlägt Art. 2 GG
Dürfen die Länder dann auch wieder die Prügelstrafe einführen oder in Zukunft die Beschneidung der Kinder veranlassen?
Es ist schon interessant zu sehen, wieviele der Kommentatoren hier, mutmaßlich nach Ableistung ihrer Anwesenheitspflichten in hiesigen Schulen, nicht einmal dazu fähig sind, ihren geäußerten Meinungen konträr entgegenstehende Angaben aus dem Artikel -bzw. Beschlußtext wahrzunehmen. Wenn etwa dort ausgeführt wird, “[d]ass nach den von den Fachgerichten getroffenen Feststellungen das Wohl der Kinder nicht gefährdet gewesen ist, die fünf ältesten Kinder sogar gute bis sehr gute Schulabschlüsse erlangt und den Berufseinstieg gemeistert haben”, dann kann keine Rede davon sein, daß “auch noch die letzten verpflichtenden Gemeinsamkeiten abgeschafft werden” sollen, und Ratschläge wie “Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden” gehen offenkundig in die Irre.
Allerdings hat diese bei den Kommentatoren auffällige Schwäche ein Pendant in der Kreation eines “staatlichen Erziehungsauftrags” aus dem Absatz 1 Art. 7 des Grundgesetzes, “Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.” Man kann vermuten, daß hierzulande im Schulunterricht eher verquaste Schwurbelei als Klarheit und Stringenz gelehrt werden.
“Denn lange schon, bevor Ihr geboren wurdet, haben wir Eure Gefangennahme geplant.
Eure Lehrer und Eure Pfarrer haben seit Generationen Eure Gedanken für uns geformt. Ihr habt keine Idee, wie Ihr Euch unserem Einfluß entziehen könntet…”
Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Wenn Kinder dem Staat gehören, nach der Aussage des Bundesverfassungsgerichtes, wem gehört der Staat? Sollte der Staat nicht für die Bürger da sein? Es stellt sich heraus, das wir Leibeigene des Staates sind. Wir dürfen ermordet und eingesperrt werden, wenn wir dem Staat nicht dienen wollen. Rechte haben die Bürger keine mehr, das Grundgesetz ist aufgehoben!
Ich finde, das Urteil einleuchtend – denn: ob Hausunterricht zum erfolgreichen Abschluss führt, weiss man doch erst, wenn der Abschluss gemacht ist, oder eben nicht geschafft wurde. Und wenn nicht? was dann? Zweitens, ist es ohne Argumentationswert, Einzelfälle aufzuführen so nach Schema ” Ich habe meinen Sohn mit verbundenen Augen über die Autobahn laufen lassen, und er hat es überlebt, deswegen ist das ein Beweis dafür, daß das ok ist” Das Wirkliche Problem ist doch, wenn Hausunterricht ein größeres Phänomen wird, werden wir die echten Probleme die dahinterstecken erst erkennen, wenn es für diejenigen Kinder zu spät ist. Und ja, unsere Schulen haben große Probleme, aber Hausunterricht hat das Potential für noch viel größere. Radikale und indoktrinierende Weltbilder zu Hause werden doch meiner Meinung nach durch den täglichen Umgang mit anderen Kindern und Jugendlichen oft relativiert.
Und es gibt Ihnen nicht zu denken, dass wir WISSEN, dass das öffentliche Schulsystem nach Geschlecht und sozialer Herkunft selegiert, dass Jungen und Arbeiterkinder aussortiert werden, benachteiligt werden?
Bundesverfasssungsgericht ?
Seit wann ist denn das GG die Verfassung ?
Schulpflicht gab es vorher aber auch schon, auch vor AH zeiten.
Staatliche Schulen ? Haben wir keine !
Die Bundeslaender sind politische konstrukte, und damit eben nicht staatlich.
Das Rustag1913, immer noch geltend, sagt doch eindeutig was staatlich ist.
Bundesstaaten !
Hier wird aber von Bundesland gesprochen. Das ist etwas vollkommen anderes.
Nach Rustag1913 haben wir eine Abstammung. Einfach mal lesen.
Nur weil die Alliirten mal die Bundeslaender (als Firmen) gegruendet haben, macht das aus diesen noch lange keinen Staat.
Warum bekommt man denn sonst nicht die Staatsangehoerigkeit z Bsp der BRD ?
Oder zumindest von Niedersachsen oder Bspw Hessen ?
Ganz klar ! Weil kein Staat vorhanden ist !
Aber ! Die Alliierten mussten sich auch an Rechte halten, Daher eben Schulgesetze.
Wenn man nicht will das seine Kinder hier der Schulpflicht unterliegen, sollte man sich hier aus dem Meldesystem verabschieden.Und ganz wichtig -KEINEN Personalausweis haben.
Da frag ich mich, warum dann die Beschneidung (Körperverletzung) von Kindern nicht endlich verboten wird zum Wohl und zur Unversehrtheit insbesondere der Jungen.
Da heißt es dann doch Religionsfreiheit/Brauchtum der Eltern.
Es gibt kein Recht auf Herrschaft, den Rechtsstaat kann es daher nicht geben.
Demokratie ist das Diktat der Masse. Die Gewalt der Menge über den Einzelnen als Rechtsgrundlage, ist Unrecht !
Diese Dinge werden nicht aufhören, es wird immer nur das Scheinrecht geben können.
Das ist die Welt der Raubtiere, von ihren Begierden getrieben, zu nichts anderen fähig.
In der Dynamik von Falsch Richtung Abgrund! Mit schön gemalten Bildern, Fantasien und
sonstigen Wahnhaften, überdeckt für die Blinden und Getäuschten..
Kinder sind nicht, aber sie müssen Eigentum der Herrschenden sein, zur eigenen Absicherung.
Das ist die kaltschnäuzige Logik der Räuber.
Matthaeus 10
16Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe; darum seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben. 17Hütet euch vor den Menschen; denn sie werden euch überantworten vor ihre Rathäuser und werden euch geißeln in ihren Schulen.…
Parallelgesellschaften gibt es in Deutschland längst. Mit Eingriffen in das Elternrecht und in die zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht zur Erziehung und Pflege der Kinder, wie beschrieben, ist der Wesensgehalt des Elternrechts des Artikel 6 Absatz 2 GG als Abwehrrecht des Bürgers dem Staat gegenüber berührt und die Wesensgehaltsgarantie des Artikel 19 Absatz 2 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG ist verletzt, Artikel 8 Absätze 1 und 2 EMRK entsprechend.
Die Eltern wären eventuell in Ruhe gelassen worden und von der “Nazi – Doktrin” verschont geblieben, wenn sie die USA um Asyl ersucht und Asyl / withholding of removal bekommen hätten, wie in dem vergleichbaren Fall der Familie Romeike.
Wir sehen, dass du dich in Vereinigtes Königreich befindest. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Höre dazu:
Reith: Niall Ferguson: The Rule of Law and its Enemies 4 10 JUL 2012
Tue, 10 Jul 12
Duration: 58 mins
The decline of civil society in the Western world is the topic of Niall Ferguson’s final Reith Lecture in which he argues that the greatest mistake of the past 50 years was to allow the state to encroach on civil life, assuming it could do a better job than the people themselves. Encouraging more local activism by citizens will not just garner better results than declining government institutions, but will also fuel a more positive impact on the community. The question is – where to start?
http://www.bbc.co.uk/podcasts/series/rla76
Hat dies auf SalvaVenia rebloggt und kommentierte:
Manchmal frag ich mich, wo leb’ ich eigentlich …
Wir haben eben keine Verfassung und auch kein Verfassungsgericht.
Wir haben ein Grundgesetz, und ein Grundgesetzgericht, das von den Leuten die die “Regierung” und deren Handlungweise bestellen, betreuen, bezahlen auch bestellt, betreut, geschmiert, bezahlt, und beordert wird.
Das nennt sich dann “Volksherrschaft” – im Form einer “Repräsentativen Demokratie”.
Nur dass eben nicht das Volk (darf man Volk heute noch sagen?) repräsentiert wird, sondern die Hintertanen aus Bankerszene, Wirtschaft und Kirchen.
Man sollte Ayn Rand wieder lesen.
By the way….. – irgendwann kommt eine ungesteuerte Revolution, – gegen soylent green. 😀
Ich habe glatt “repressive Demokratie” gelesen…
😉
Seit wann hat der Staat einen Erziehungsauftrag? Laut Artikel 7 steht ihm lediglich die Aufsicht über das Schulwesen zu.
Der angebliche Erziehungsauftrag ist frei erfunden!
Artikel 7 GG verweist auf die Länder.
In allen Bundesländern besteht Schupflicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
http://derblauebrief.net/gefangene-des-totalen-schulstaats/
http://derblauebrief.net/unrecht-schafft-kein-recht/
Als Ergänzung.
Die Vorstellung, Freiheit würde durch das Grundgesetz gewährt, ist der erste Schritt in die Unfreiheit. Grundgesetzlich gewährte Freiheit setzt politische Herrschaft voraus: sie ist Freiheit unter der Fuchtel. Als Freiheit ist Freiheit dort überhaupt nicht da.
Freiheit ist unendlich und kommt aus dem Nichts, oder anders gesagt, sie kommt aus der Selbst-Wahl: Ich wähle mich selbst als ethisch souveräne Individualität.
In Richtung Freiheit gibt es nur den einen Weg, jeder andere Weg ist Abweg.
—
Ich erschaffe mich nicht, ich wähle mich
es gibt so viele Ungerechtigkeiten. Das ist ein Weiteres davon. Wir haben schon vor 35 Jahren erkannt, wie es um unser Schulsystem bestellt ist, und unser 1. Kind bei der Freien Waldorfschule angemeldet. Für das 2. Kind haben wir mit anderen Eltern in einem kleinen Dorf eine Freie Schule gegründet. Es gibt auch gute andere private Schulen. Schaut euch den Film “Alphabet” an. Da wird unter anderem die Geschichte von Andrè Stern erzählt, der nie eine Schule besucht hat. Dessen Eltern sind deswegen nach Frankreich ausgewandert. Es geht vieles, wenn sich Menschen zusammen tun.
Meine ich das nur, oder verliert diese totalitäre Diktatur jeden Tag mehr an Hemmungen?
was sind Hemmungen ode gar Moral. Das ist in bestimmten Kreisen völlig unbekannt. Was ist eine Demokratie? Wenn 2 Wölfe und 1 Lamm darüber abstimmen, was es zum Essen gibt.
Organisationen in Form von Korporationen haben keine Hemmungen per Definition. Sie sind so gesehen die perfekten Psychopathen. Scham der Steuernden tut ihr weiteres (siehe Stephan Marks) Man lese dazu auch freedom.fmotl.com
@palina Das Gericht stellt es den Eltern frei, die Kinder auf eine private Schule zu schicken, sofern diese anerkannt ist, d.h. die Schule gewisse Mindeststandards erfüllt.
Nur haben dies die Eltern nicht getan.
@Michael Das BVerfG musste eine Grundsatzentscheidung treffen. Nur weil eine Familie es schafft, dass ihre Kinder trotzdem die regulären Leistungen erreichen (welches schon eine höhere Bildung der Eltern voraussetzt) heißt nicht, dass dies für alle Familien gilt.
Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden.
“Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden.”
Haben sie doch. Schulabschlüsse könne die Kinder dann nur als externe Prüflinge geschrieben haben.
“Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden.”
Genau darum ging und geht es doch im Verfahren. Das ist in Deutschland schlicht nicht möglich. Schulzwang eben.
kai
Und das ganze ist, in Deutschalnd einmalig, mit einem Nazi Gesetz aus den Jahren 1938/39 gedeckt, das Deutschland noch heute mit Schulzwang beglückt,alle anderen EU Staaten kennen nur Bildungspflicht!
Ja, ja, der ‘Kampf gegen Rechts’ ist eben nicht
gleichzusetzen mit dem Kampf gegen
den ‘nationalen Sozialismus’… (lol)
Im Urteil steht nur “Schule”, dort ist also nicht festgelegt in welche Schule diese Kinder gehen müssen. Es muss also keine staatliche Schule sein. Sondern die Kinder dürfen nur nicht von weltlich relevanten Lerninhalten ferngehalten werden, wie Mathematik und Fremdsprachen.
In Landesschulgesetzen müßte dann festgelegt sein, daß Privatschulen nicht erlaubt sind.
Es steht nicht Schule im Urteil, sondern: “ihre Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen”. Dass auch private Schulen anerkannt werden, wenn sie eine politisch korrekte Litanei vorlegen und als Curriculum bezeichnen, macht nicht allzu viel Unterschid.
Ach ja. Ebenso Hausuntericht sowie Privatlehrer.
Ich denke das “Urteil” verdeckt nur die Scham: stellt doch der Staat die Regeln auf, die er selbst und seine Günstlinge nicht in jedem Fall einhalten müssen.
Und genau das scheint beim Schulgesetz und seinen anerkannten Schulen (noch) nicht der Fall zu sein: was für eine Schande! Was der Staat (und seine Günstlinge) nicht machen können das steht auch keinem anderen zu, daher müssen “die” kriminell sein, bestraft sie!
Die Kluft zwischen Staat und Bürger wächst. Dieses Urteil wäre mit einem DDR-System kompatibel: Alle Macht dem Staate!
Die Römer haben die Griechen besiegt, die Griechen haben die Römer besiegt. Wir haben die DDR übernommen, übernimmt uns die DDR?
Sprang Biermann zu kurz?
Wer schützt uns noch vor einem übergriffigen Staat?
niemand schützt uns vor einem übergriffigen Staat. Es wird noch schlimmer kommen. Empfehle hierzu folgendes Video
Lieber Jürgen, das ist eine Fehlinterpretation! Das dürfen sie mir gerne glauben. Das, was hier passiert ist viel schlimmer. Wir Ostdeutschen haben uns des Systems entledigt – die Konsequenz stellt uns nicht zufrieden. Sei es drum. Was Euch Westdeutschen passieren wird, ist nicht annähernd in eurem Denkmuster verhaftet. Eine Wende in eurem System wird nicht ansatzweise so frievoll verlaufen wie bei uns damals in der ach so gescholtenen DDR.
Im BGB steht ganz eindeutig, daß Eltern sich strafbar machen, die ihre Schutzbefohlenen wissentlich in eine sie gefärdende Situation bringen. Das Schulen nun aber das Kindeswohl in höchstem Maße gefährden, ist eine offenkundige Tatsache, dem konnte damals, als ich meine Kinder Zuhause unterrichtete, nichtmal der Chef des Jugendamtes widersprechen. Da nun das BGB über den Ländergesetzen steht und da kein Schulamt (habs versucht) bereit ist, die Unversehrtheit an Seele und Leib (wie es im hessischen Schulgesetz damals stand) zu garantieren, ist der Fall juristisch furchtbar einfach. Schulbesuch ist strafbar.
Schwierig ist es nun allerdings, wie man an den lustigen Verrenkungen der Richtermarionetten sieht, wenn man den Schulbesuch dennoch rechtzufertigen hat, wie es eben hierzulande auf Anweisung erfolgt. Wer aufhört, sich über eine solche Gesellschaft zu schämen, der hört, frei nach F. Schiller, auf, Mensch zu sein.
Ein weiterer Mosaikstein in der gesamtdeutschen repressiven Demokratie, um merkelsche Marktkonformität zu gewährleisten. Denn auch in Zukunft will die jeweilige Regierung ungeniert, wenn und wann nötig, voll in die Taschen der Bürger greifen können, um “too big to fail-Finanzvernichter”, landesweit, was schreib ich, europaweit zu retten.
Die Gesetze, wie die auf Grund gesetzte Verfassung, werden passend zum strangulieren der Bevölkerung – nach dem Motto: “Wehret den Anfängen” – ausgelegt, dass niemand aus der Reihe tanzt. In diesem Sinne: Selbstzensur ist Regierungs Liebling.
Nur, der Krug wird nur solange zum Brunnen gehen, bis er bricht und man sollte sich noch einmal mit Jean-Jacques Rousseaus Ansichten befassen.
na ja, wenn man sich mit der WAHREN geschichte befasst, wird recht schnell und eindeutig klar, wieso unser faschistischer fürsorger an dieser stelle der programmierung des gehirns so extrem, absolut und totalitär dazwischen schalten MUSS.
denn andernfalls wäre tatsächlich letztendlich die gesammte welt in gefahr, wenn auf einmal die wahrheit ans licht kommen würde und nicht die verfälschte der sieger.
in diesem land ist halt alles anders als es scheint, aber die masse der wachkoma schafe fragt sich ja einfach nicht, wieso benötigt die wahrheit den rechtlichen beistand der staatssimulation mit machtmonopol und wie üblich, androhung von gewalt und “freiheits”entzug???
les das grad über dem feld hier: natürlich haben wir die ddr übernommen, kommunismus und sozialismus sind nur die beiden seiten ein und derselben münze!
es wird bis zum bitteren ende mit der eudssr weitergehen, koste es was es wolle (und im heutigen system spielen die täglich 60.000 toten ja schon keine rolle…)!!!
@gluteus maximus – wenn es nicht ein philosophischer scherz sein soll, denn ich nicht ganz verstehe, so ist es unsinn. eine selbstwahl als ethische souveräne persönlickeit ist natürlich möglich, abgetrennt von einer bewertung der ethik allerdings narzistische hybris. die autorität der ethik (definiert durch außerpersonalen standard) als souverän über die persönlichkeit (im sinne eines Ich das bestimmen will was teil der persönlichkeit sein soll) führt in freiheit. eigenbetrachtung als maßstab ist absolut untauglich.
Vollkommen richtig, alle Macht dem Staate. Egal, welche Säue sich dahinter auch verstecken mögen.
Man kann zu diesm Urteil lediglich noch hinzufügen, dass in der NAZI – Diktatur als auch in der DDR – Diktatur vollkommen identisch verfahren wurde.
Es gibt quasi keine moderne oder halbwegs fortschrittliche deutsche Staatsform, Verwaltung u. o. Demokratie, die Ihren Bürgern es erlaubt, dass diese über die Bildung selbst entscheiden können.
Es gibt/gab kein deutsches Staatsgebilde, dass sich mit dem mittlerweile erreichten Repressionsgrad, hinsichtlich des Bildungswesen, in der BRD messen könnte.
Dieses Bildungssystem ist diktatorisch, unmenschlich, anti – demokratisch und absolut manipulierend.
Soziologischer Lesetipp:
http://socio.ch/sim/verschiedenes/1878/jodeln.htm
Ein Urteil ohne Rechtsgültige verbindliche eigenhändige Unterschrift(en) ist m.M. eben nicht Rechtsgültig. Bestenfalls Geschäfts-Anweisungen einer BRD-GmbH.
Das ist Demokratie???
Zitat:
‚Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande’
Augustinus von Hippo
Die Anwendung dieses Satzes auf den ‘Staat’ ‘BRDLand’
bleibt dem geneigten Leser zur Übung überlassen… 😉
Wie eigenartig, dass sich im 21.Jahrhundert jemand ernsthaft über die allgemeine Schulpflicht aufregt! Sollen denn auch noch die letzten verpflichtenden Gemeinsamkeiten abgeschafft werden? Jede Sekte könnte dann ihre Kids zuhause beschulen und nach Gutdünken indoktrinieren! Dass ausgerechnet ein Blog namens “Sciencefiles” dafür eintritt, ist schon der Hammer!
Wären Sie jetzt Schüler, dann würde ich sagen, Sie haben das Thema verfehlt, sechs.
Im Text geht es, wie Sie vielleicht bemerken, wenn Sie noch einmal lesen, um die Frage der Abgrenzung zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre, um die Frage, ob ein Staat, eine kollektive Entität, die nur als Begriff besteht und die es ansonsten nicht gibt, über Individuen bestimmen soll. Und das hat mit einer Schulpflicht überhaupt nichts zu tun. Aber wenn Sie die Schulpflicht schon ansprechen, Schulpflicht ist eine Pflicht zur BESCHULUNG, zur Bildung von Kindern, sie sagt überhaupt nichts über den Ort aus, an dem der Schulpflicht nachgekommen wird.
Ja, man stelle sich das einfach mal vor, dann würden die Leute am Ende noch selber denken…
Etwas nüchterner: Heimunterricht ist kultur- und geschichtsübergreifend der Normalfall. Bildungszwang ein Neuentwicklung der letzten 150 Jahre und Schulanwesenheitspflicht (und nur um das handelt es sich in Deutschland, es gibt keine Bildungspflicht, nur eine Im-Schulgebäude-Anwesendsein-Pflicht), ein weltweites Novum.
Warum es eine solche Pflicht gibt, wäre sicher interessant zu erforschen. Der Bildung tut es jedenfalls nicht gut. Jedenfalls geht das bayerische Heimschulgesetz davon aus, dass 10 Unterrichtsstunden pro Woche gleichwertig zu 30-40 Stunden Schulunterricht an staatlichen Schulen ist. Und zwar im Mittelschul/Gymnasialbereich!
Es gibt eine ganze Reihe von Untersuchungen zur Schulpflicht, selbst in Deutschland. Für das UK empfehlenswert ist:
Carlen, Pat, Gleeson, Denis & Julia Wardhaugh 1992: Truancy: The Politics of Compulsory Schooling. Buckingham: Open University Press.
Schupflicht wird hier als Kontrollmaßnahme des Staates untersucht und es wird dargestellt, wie die staatlichen Schulen ein Preisdumping betrieben haben, um private und konfessionelle Schulen vom Bildungsmarkt zu verdrängen.
Sehr schön auch dieser Satz: “Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren.” Was unter dieser Allgemeinheit zu verstehen ist, können wir dann wo nachlesen? Und woher wissen die Richter, dass diese ein Interesse daran hat, Minderheiten zu integrieren? Und was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht der Minderheiten? Werden die zwangsintegriert, wenn sie nicht wollen? Kommen die jetzt vor Gericht, wenn sie der Umarmung durch die Allgemeinheit nichts abgewinnen können? Ist die Verhinderung der Entwicklung von Parallelgesellschaften auf ‘religiös und weltanschaulich motivierte’ begrenzt, die Aufzählung somit abschließend? Alle anderen sind dann ok?
Die Gesellschaft nicht nur in Deutschland ist in unzählige Parallelgesellschaften zersplittert. Diese definieren sich über Zugehörigkeiten zu gesellschaftlichen Schichten, differenziert nach Einkommen, Vermögen, Herkunft, Bildung, Religion, Weltanschauung, Wohnort und so weiter. Zudem wird gebetsmühlenartig Diversität als Quelle jedes Wohlergehens und gesellschaftlichen Fortschritts gepriesen. Da mutet die Idee des BVerfG doch etwas altbacken an. Ein einzig einig Volk von Volksgenossen, oder was schwebt denen da vor? In China soll es mal diesen Ansatz gegeben haben: alle tragen Blaumann. Störende Elemente werden interniert und/oder eliminiert.
Dass ausgerechnet die (deutsche) Schule zur Vermittlung von Werten wie Toleranz, Verständnis, Respekt und Gleichberechtigung geeignet sein soll, ist schon fast zynisch und müsste von den Richtern auch nochmal erläutert werden. Frühestmögliche Selektion, Benotung von Verhalten, ungleiche Bewertung von Leistungen (innerhalb einer Klasse zwischen den Schulen und Ländern), Repression allerorten, Stigmatisierung nicht nur von Verhalten sondern auch von Meinungen, Pathologisierung von Abweichlern und was es noch so gibt, sind Alltag an einer ‘normalen’ deutschen Schule.
Nichts scheinen die Führenden in Deutschland mehr zu fürchten als Freiheit.
kai
Ein sehr guter Artikel. Daß »Kinder im Zweifel dem Staat gehören«, stellte sogar DIE WELT im Januar dieses Jahres fest:
http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article124128601/Im-Zweifel-gehoeren-Kinder-dem-Staat.html
Eine Vertiefung zu dem Thema »Elternrecht versus ›staatlicher Erziehungsauftrag‹« ist hier zu finden:
http://www.freiewelt.net/wie-laut-soll-ich-denn-noch-schreien-oder-die-schulpflicht-der-staat-und-der-tod-10036017/
Es handelt sich bei diesem Artikel um ein öffentlich gemachtes Abschiedsschreiben an eine Schulamtsjuristin vom Juni dieses Jahres. Dadurch, daß es kein »wissenschaftliches« Werk, sondern ein eMail aus aktuellem Anlaß war, hat dieses Schreiben neben der intensiven Aufklärung auch eine authentische Note, dazu Frische und Witz.
Er beinhaltet mehr als nur die Begründung für die Beendigung des Schulbesuchs unserer Kinder. Es geht um Elternrecht, Schulzwang, die Unmöglichkeit eines angeblichen »staatlichen Erziehungsauftrags«, »Wirklichkeitskontrolle« (Orwell), den Muñoz-Bericht von 2007 oder auch den Betrug mit dem »Gewaltmonopol« des Staates. Die Redaktion der FREIEN WELT wählte folgende zwei Sätze aus dem Schreiben als Vorspann aus:
> Das Vakuum, das durch die Verleugnung der Wirklichkeit entsteht, kann
> nun der Staat vollständig ausfüllen und bestimmen. Er wird zum
> »Architekt« einer künstlich erzeugten (geistigen) Illusion/»Matrix«,
> in welcher er die Gesellschaft gefangenhält, und aus der es so gut
> wie kein Entrinnen gibt.
Dieser Vorspann ist gut gewählt und weckt hoffentlich noch das Interesse vieler.
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
der Brief ist von Ihnen? Vielen Dank, dass Sie Ihre tiefschürfenden Gedanken mit uns (oder zumindest mit mir als Leser) teilen.
Viel Erfolg auf Ihrem Weg mit Ihrer Familie
Hochachtungsvoll.
Sehr geehrter Herr Behrens,
vielen Dank für Ihre netten Zeilen und das darin enthaltene Kompliment.
Gestern sandte ich dieses Schreiben einer Rechtsgeschichte lehrenden Professorin der Uni Göttingen. Dabei schrieb ich:
> Ich betrachte Aufklärung als eins der wichtigsten Mittel, um falschen
> Weichenstellungen zu begegnen.
In diesem Sinne »teile« ich das Schreiben gerne mit Ihnen (und anderen) in der Hoffnung, daß immer mehr erkennen, daß es einen angeblichen »staatlichen Erziehungsauftrag« in Wirklichkeit gar nicht gibt, und ein solcher nicht jedesmal als letztgültige »Legitimation« das Elternrecht auszuhebeln vermag.
Um einen »Teilungserfolg« zu erhöhen, habe ich das Schreiben in drei verschiedenen PDFs aufbereitet: Eine »Bildschirm«-Version, eine »Briefform«-Version (DIN A4) sowie eine Broschüren-Form. Druckt man die letztere mit einem Duplex-fähigen Drucker doppelseitig aus, faltet anschließend die Blätter und legt sie entsprechend zusammen, hat man eine DIN A5-Broschüre zum bequemen Lesen. Wenn Sie möchten, sende ich Ihnen gerne (zum weiteren Teilen) diese PDFs zu. Meine eMail-Adresse findet sich in dem FREIEN WELT-Artikel unter »zu Person und Archiv – Website – E-Mail schicken«.
Der hier besprochene Nichtannahmebeschluß des BVerfG enthielt übrigens einen Teil meines Buches, »Elternrecht versus ›staatlicher Erziehungsauftrag‹«. Der Anwalt, Herr Dr. Vogt aus Eschwege, der die hervorragende Verfassungsbeschwerde (für ein anderes, uns aber bekanntes Ehepaar) schrieb, vertritt nämlich seit zwei Jahren auch uns. Zuvor vertraten wir uns selbst. Aus dieser Zeit stammte unsere Stellungnahme zum ideologisch bedingten Sorgerechtsentzug, die ich dann später zu dem genannten Buch umschrieb. Vor allem der Teil, wo der »staatliche Erziehungsauftrag« auseinandergenommen wurde, gefiel Herrn Dr. Vogt so gut, daß er diesen in seine Verfassungsbeschwerde übernahm.
Skandalös an diesem Beschluß ist dann auch nicht nur die Begründung, sondern sind auch die Umstände. Erstens hat das BVerfG es bewußt unterlassen, in Teil I wiederzugeben, daß »die Beschwerdeführer« das Vorhandensein eines »staatlichen Erziehungsauftrags« bezweifeln sowie in Teil II diese Zweifel zu widerlegen. Zweitens hat das BVerfG Herrn Dr. Vogt den Beschluß – der ja vom 15. Oktober war – nicht zugesandt. Herr Dr. Vogt wußte bis zum vergangenen Freitag gar nichts von dem Ergebnis. Dafür aber hatte das BVerfG eine Presseerklärung verfaßt und schon an die Presseagenturen gesandt. Als z. B. dpa am Freitag morgen Herrn Dr. Vogt anrief, hatte er gerade erst ein paar Minuten zuvor (durch ein Fax) vom BVerfG über das Ergebnis des Urteils erfahren (allerdings noch immer nicht das Urteil selbst bekommen, auch nicht durch ein Fax). Somit konnte das BVerfG sein altbekanntes Märchen (mit neuem Schwerpunkt) in die weite Welt hinausposaunen (was die »vierte«, leider auch gleichgeschaltete Gewalt gerne aufnahm), und Herr Dr. Vogt hatte nicht die Möglichkeit, etwas zu erwidern, da er ja noch gar nicht das Urteil selbst kannte.
Nun ist es draußen: »Harte Strafen für Homeschooling rechtens« (http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36086&key=standard_document_53494083). Eine weitere Zementierung der Erziehungsdiktatur ist erfolgreich gelungen. Und auf Spiegel Online wird eine solche Entwicklung auch noch bejubelt.
Mit besten Grüßen
Interessant ist ja daran das, bei der Beschneidung von kleinen Jungen, das Eltern Recht und die Religionsfreiheit der Eltern über dem Recht des Kindes auf körperliche Unversertheit steht.
Und was folgern wir daraus
Art. 7 schlägt Art. 6 und 4 schlägt Art. 2 GG
Dürfen die Länder dann auch wieder die Prügelstrafe einführen oder in Zukunft die Beschneidung der Kinder veranlassen?
Es ist schon interessant zu sehen, wieviele der Kommentatoren hier, mutmaßlich nach Ableistung ihrer Anwesenheitspflichten in hiesigen Schulen, nicht einmal dazu fähig sind, ihren geäußerten Meinungen konträr entgegenstehende Angaben aus dem Artikel -bzw. Beschlußtext wahrzunehmen. Wenn etwa dort ausgeführt wird, “[d]ass nach den von den Fachgerichten getroffenen Feststellungen das Wohl der Kinder nicht gefährdet gewesen ist, die fünf ältesten Kinder sogar gute bis sehr gute Schulabschlüsse erlangt und den Berufseinstieg gemeistert haben”, dann kann keine Rede davon sein, daß “auch noch die letzten verpflichtenden Gemeinsamkeiten abgeschafft werden” sollen, und Ratschläge wie “Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sich die Eltern darum bemüht hätten eine Regelung, wie in den USA, zu finden wo die Kinder nur die Prüfungen/Klassenarbeiten mitschreiben und ansonsten zu Hause unterrichtet werden” gehen offenkundig in die Irre.
Allerdings hat diese bei den Kommentatoren auffällige Schwäche ein Pendant in der Kreation eines “staatlichen Erziehungsauftrags” aus dem Absatz 1 Art. 7 des Grundgesetzes, “Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.” Man kann vermuten, daß hierzulande im Schulunterricht eher verquaste Schwurbelei als Klarheit und Stringenz gelehrt werden.
Aus dem Brief vom Welt-tyrannen geht hervor:
“Denn lange schon, bevor Ihr geboren wurdet, haben wir Eure Gefangennahme geplant.
Eure Lehrer und Eure Pfarrer haben seit Generationen Eure Gedanken für uns geformt. Ihr habt keine Idee, wie Ihr Euch unserem Einfluß entziehen könntet…”
http://transinformation.net/brief-vom-welt-tyrannen/
ist ein ziemlicher langer Brief. Das Thema erfordert sehr viel Hintergrundwissen. Mit ist es nicht fremd und auch der Ursprungsblock, von dem es stammt, hat viele solcher Themen. Hier ein Artikel von dem “Fassadenkratzer,” dessen Berichte ich sehr schätze.
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/12/20/das-staatliche-schulsystem-als-relikt-des-obrigkeitsstaates/
Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Wenn Kinder dem Staat gehören, nach der Aussage des Bundesverfassungsgerichtes, wem gehört der Staat? Sollte der Staat nicht für die Bürger da sein? Es stellt sich heraus, das wir Leibeigene des Staates sind. Wir dürfen ermordet und eingesperrt werden, wenn wir dem Staat nicht dienen wollen. Rechte haben die Bürger keine mehr, das Grundgesetz ist aufgehoben!
Zwei weitere Beiträge zu jenem Beschluß sind hier veröffentlich worden:
http://www.freiewelt.net/jeder-ist-doch-seines-naechsten-eigentum-nicht-wahr-nicht-wahr-10047347/
http://derblauebrief.net/abschreckung-als-politikstil/
Ich finde, das Urteil einleuchtend – denn: ob Hausunterricht zum erfolgreichen Abschluss führt, weiss man doch erst, wenn der Abschluss gemacht ist, oder eben nicht geschafft wurde. Und wenn nicht? was dann? Zweitens, ist es ohne Argumentationswert, Einzelfälle aufzuführen so nach Schema ” Ich habe meinen Sohn mit verbundenen Augen über die Autobahn laufen lassen, und er hat es überlebt, deswegen ist das ein Beweis dafür, daß das ok ist” Das Wirkliche Problem ist doch, wenn Hausunterricht ein größeres Phänomen wird, werden wir die echten Probleme die dahinterstecken erst erkennen, wenn es für diejenigen Kinder zu spät ist. Und ja, unsere Schulen haben große Probleme, aber Hausunterricht hat das Potential für noch viel größere. Radikale und indoktrinierende Weltbilder zu Hause werden doch meiner Meinung nach durch den täglichen Umgang mit anderen Kindern und Jugendlichen oft relativiert.
Und es gibt Ihnen nicht zu denken, dass wir WISSEN, dass das öffentliche Schulsystem nach Geschlecht und sozialer Herkunft selegiert, dass Jungen und Arbeiterkinder aussortiert werden, benachteiligt werden?
Da diese Seite den Ausdruck wissenschftlich im Titel trägt, mit welchen Fakten/Quellen stützen Sie diese Annahmen?
Nun, wenn man lesen kannt, das reicht eigentlich, um diese Annahme zu stützen. Es steht deutlich genug im Urteil.
Wenn das Bund.Verf.Ger. die angeblich garantierten Grundrechte durchsetzen würde, wäre ich schon froh!
Bundesverfasssungsgericht ?
Seit wann ist denn das GG die Verfassung ?
Schulpflicht gab es vorher aber auch schon, auch vor AH zeiten.
Staatliche Schulen ? Haben wir keine !
Die Bundeslaender sind politische konstrukte, und damit eben nicht staatlich.
Das Rustag1913, immer noch geltend, sagt doch eindeutig was staatlich ist.
Bundesstaaten !
Hier wird aber von Bundesland gesprochen. Das ist etwas vollkommen anderes.
Nach Rustag1913 haben wir eine Abstammung. Einfach mal lesen.
Nur weil die Alliirten mal die Bundeslaender (als Firmen) gegruendet haben, macht das aus diesen noch lange keinen Staat.
Warum bekommt man denn sonst nicht die Staatsangehoerigkeit z Bsp der BRD ?
Oder zumindest von Niedersachsen oder Bspw Hessen ?
Ganz klar ! Weil kein Staat vorhanden ist !
Aber ! Die Alliierten mussten sich auch an Rechte halten, Daher eben Schulgesetze.
Wenn man nicht will das seine Kinder hier der Schulpflicht unterliegen, sollte man sich hier aus dem Meldesystem verabschieden.Und ganz wichtig -KEINEN Personalausweis haben.
Da frag ich mich, warum dann die Beschneidung (Körperverletzung) von Kindern nicht endlich verboten wird zum Wohl und zur Unversehrtheit insbesondere der Jungen.
Da heißt es dann doch Religionsfreiheit/Brauchtum der Eltern.
Es gibt kein Recht auf Herrschaft, den Rechtsstaat kann es daher nicht geben.
Demokratie ist das Diktat der Masse. Die Gewalt der Menge über den Einzelnen als Rechtsgrundlage, ist Unrecht !
Diese Dinge werden nicht aufhören, es wird immer nur das Scheinrecht geben können.
Das ist die Welt der Raubtiere, von ihren Begierden getrieben, zu nichts anderen fähig.
In der Dynamik von Falsch Richtung Abgrund! Mit schön gemalten Bildern, Fantasien und
sonstigen Wahnhaften, überdeckt für die Blinden und Getäuschten..
Kinder sind nicht, aber sie müssen Eigentum der Herrschenden sein, zur eigenen Absicherung.
Das ist die kaltschnäuzige Logik der Räuber.
Matthaeus 10
16Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe; darum seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben. 17Hütet euch vor den Menschen; denn sie werden euch überantworten vor ihre Rathäuser und werden euch geißeln in ihren Schulen.…
Parallelgesellschaften gibt es in Deutschland längst. Mit Eingriffen in das Elternrecht und in die zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht zur Erziehung und Pflege der Kinder, wie beschrieben, ist der Wesensgehalt des Elternrechts des Artikel 6 Absatz 2 GG als Abwehrrecht des Bürgers dem Staat gegenüber berührt und die Wesensgehaltsgarantie des Artikel 19 Absatz 2 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG ist verletzt, Artikel 8 Absätze 1 und 2 EMRK entsprechend.
Die Eltern wären eventuell in Ruhe gelassen worden und von der “Nazi – Doktrin” verschont geblieben, wenn sie die USA um Asyl ersucht und Asyl / withholding of removal bekommen hätten, wie in dem vergleichbaren Fall der Familie Romeike.
http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=8
http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=14
http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=16