das wissen Politiker selbst am besten, und deshalb hat der Deutsche Bundestag das “Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)” verabschiedet. Aufspürer im Sinne des Gesetzes sind vornehmlich Finanzinstitute, Versicherungsinstitute und Finanzdienstleister einfach alle, bei denen im Feld “Verwendungszweck” auf dem Überweisungsträger Worte wie “Terrorismusfinanzierung”, “Bin Laden Memorial Fund”, “Iran” oder nichts steht. Die finanzinstitutionellen Aufspürer nehmen ihre Aufgabe sehr ernst. Es wird geprüft, überwacht, kontrolliert, eigens abgerichtete Verwendungszweck-Spürhunde sind – wie vertrauliche Greise (nicht Kreise) zu berichten wissen – im Einsatz (oder auch nicht), und wie jedes Gesetz, das mit heißer Nadel und wenig Menschenverstand gestrickt ist, so treibt auch das Spürhund- und Schnüffelgesetz interessante Blüten.
Südengland
Z.B. in Südengland (genaue Lokalität kann aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt werden), Freitag, 9. Dezember, “Mail’s in”. “Ah!, ein Brief von Versicherung X (Datenschutz!)”. Versicherung X schreibt einen Brief, der mit “Angaben zur Feststellung von politisch exponierten Personen” [fett im Original] überschrieben ist. “Politisch exponiert?” “Ich?” “Du?” (die Identität von Du unterliegt dem Datenschutz, wird dem Verfassungsschutz aber auf Anfrage bei gleichzeitigem, “security clearing” durch MI-5 wenn auch widerwillig, so doch mitgeteilt). Am besten weiterlesen: “… das Geldwäschegesetz verpflichtet uns, bei bestimmten Geschäftsbeziehungen besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Dazu müssen wir bei unseren Mitgliedern/Kunden mit Auslandswohnsitz feststellen, ob sie so genannte ‘politisch exponierte Personen’ sind”. Gut, ich bin Blogbetreiber, aber bin ich deswegen exponiert? “Bist Du politisch exponiert?” (Identität von Du unterliegt immer noch dem Datenschutz)? “Was ist überhaupt politisch exponiert?” Das Schreiben von Versicherung X weiß dazu mehr: § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz! Nicht unbedingt hilfreich, aber man hat ja sonst nichts zu tun, also Gesetze im Internet suchen.
Im Geldwäschegesetz heißt es unter § 6 (Verstärkte Sorgfaltspflichten) Abs. 2.: “Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend, hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners anhand eines Dokuments im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 … zu prüfen”. Die Identitätsprüfung, das muss ich an dieser Stelle zum näheren Verständnis einführen, betrifft eine Kapitallebensversicherung, die vor 18 Jahren abgeschlossen wurde, Auge in Auge mit einem Versicherungsvertreter – aber wer weiß, vielleicht hat mich der Versicherungsvertreter vor 18 Jahren irrtümlicher Weise für einen normalen Menschen und nicht für eine politisch exponierte Person gehalten, und ausserdem lebe ich seit Jahren im Ausland und mit Ausländern kann man nicht vorsichtig genug sein, wie § 6 Abs. 1 GwG weiß: “Ein Verpflichteter [also ein Finanzinstitut, Versicherungsinstitut, jeder, der mit Geld in der ein oder anderen Weise handelt] hat angemessene, risikoorientierte Verfahren anzuwenden, mit denen bestimmt werden kann, ob es sich bei dem Vertragspartner um eine nicht im Inland ansässige natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausgeübt hat, ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahe stehende Person im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2006/70/EG … handelt”.
Interessanter Weise gilt für politisch exponierte Personen Sippenhaft: Wenn einer politisch exponiert ist, dann ist seiner ganzen Sippe nicht zu trauen und nicht nur der Sippe, jeder der mit ihm mehr als oberflächlich in Kontakt gekommen ist, ist verdächtig, muss beschnüffelt werden, und so wird die politisch exponierte Person zum “Kontaktvirus”. Immer noch ungeklärt ist jedoch, was eine politisch exponierte Person eigentlich ist. Besagte EU-Richtline 2006/70/EG weiß dazu genaueres. Politisch exponiert sind:
Staatschefs, Regierungsmitglieder, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;
Parlamentsmitglieder
Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten …
Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken
Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere…
Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-, oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen
Damit ist in der EU-Regulation der Verdächtigenkreis umschrieben. Hält sich einer der Besagten im Ausland auf und macht Geschäfte mit einem im Inland ansässigen Kreditinstitut, dann qualifiziert er sich zum Beschnüffelt werden. Wenn also der deutsche Minister XY (Datenschutz) sein Geld auf ein Konto nach Liechtenstein bringt, dann muss die Liechtensteiner Bank den Minister ausschnüffeln. Ich muss sagen, die Offenheit, mit der europäische Politiker zugeben, dass ihnen nicht getraut werden kann, die Offenheit mit der die Auflistung oben die fast schon mafiösen Strukturen bloßlegt, die Politiker und ihre Entourage miteinander verstricken, habe ich so nicht erwartet. Ebenso wenig wie ich es erwartet habe, dass ich (oder “Du”) eine politisch exponierte Person sein könnte. Da ich offensichtlich keines der genannten Ämter jemals inne hatte (außer einem kurzen Zeitraum im Gemeinderat, aber Gemeinderatsmitglieder sind – wie EU-Regulation 2006/70/EG entnommen werden kann, über jeden Zweifel erhaben), stellt sich die Frage, wieso Versicherung X meint, mich entsprechend ausschnüffeln zu müssen (,und zwar trotz des vor Jahren vorgenommenen Vertragsabschlusses vis-a-vis eines Vertreters von X). Die Antwort darauf kann eigentlich nur lauten: Weil ich im Ausland wohne. Wer im Ausland wohnt, ist generell der Geldwäsche verdächtigt.
Das nenne ich Kontrollparanoia, und sie gibt wie das “Gesetzt über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten” beredtes Zeugnis über das Schicksal, das Freiheit in Deutschland derzeit nimmt. Jede eingebildete oder tatsächlich vorhandene Gefahr wird zum Anlass genommen, um Bürgerrechte einzuschränken. Die Freiheit stirbt mit jedem Gesetz der Marke “Geldwäschegesetz”, sie wird eingeschnürt in einen Wust sinnloser Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften, die eine Unmenge Ressourcen verschlingen und keinerlei Nutzen mit sich bringen.
Übrigens der Auslöser der erhöhten Sorgfaltspflichten nach § 6, GwG, die finanziellen Transaktionen, die durch die Versicherung X als Ausführungsgehilfe der Bundesregierung überwacht werden mussten, beträgt monatlich rund 250 Euro! Gezahlt werden die 250 Euro auf eine Kapitallebensversicherung – wenn das nicht Anlass genug ist, zu vermuten, ich wasche das Geld von Gadaffis Sohn.
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