Informationsfreiheitsgesetz – Gesetz zur Verhinderung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Wer kommt auf die Idee, ein Gesetz “Informationsfreiheitsgesetz” zu nennen? Ist es nicht ein Markenzeichen von Demokratien, dass Informationen zugänglich sind und Privilegien im Zugang zu Informationen, die z.B. akkreditierten Journalisten am steuerzahlerfinanzierten kalten Buffet gewährt werden, nicht vorhanden sind?
Insofern bedürfte es eigentlich in einer Demokratie keines Informationsfreiheitsgesetzes, denn die Bürger sind der Souverän und als solcher, da alle Gewalt von den Bürgern eines Staates ausgeht, steht ihnen der Zugang zu jeder Information, die in ihrem Namen von Staatsbediensteten gesammelt wird, schon aus Konktrollzwecken offen, um zu prüfen, ob die Staatsbediensteten ihre Arbeit korrekt machen oder korrupt sind.
Entsprechend bedarf es bestenfalls dann eines Gesetzes, wenn Staatsbedienstete Ausnahmen bestimmen wollen, in denen ein Zugang zu Informationen nicht generell, sondern erst nach Erfüllung bestimmter Kriterien möglich ist, also eines Gesetzes, das das Recht auf Information, das jeder Bürger hat, insofern einschränkt, als es den Zugang zu Informationen an bestimmte Kriterien knüpft, nicht jedoch ausschließt, denn Staatsbedienstete haben keinerlei Geheimnisse vor ihren Bürgern.
Haben sie aber.
Und deshalb gibt es in Deutschland ein Gesetz, das als “Informationsfreiheitsgesetz” bezeichnet wird, obwohl es in der Langfassung als “Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes” bezeichnet wird. Die Prämisse ist demnach nicht, dass Bürger ein Recht haben, sich alle Informationen, die ihnen wichtig sind, zu verschaffen. Wie sonst wollten sie eine informierte (Wahl-)Entscheidung treffen, wie sonst ausschließen, dass Staatsbedienstete und Regierende sie betrügen wollen? Nein, die Prämisse lautet: Bürger haben grundsätzlich kein Recht darauf, Informationen von Staatsbediensteten und Regierenden, die von Bürgern finanziert werden, zu erhalten.
Bürgern grundsätzlich zu erklären, dass man sie für Untertanen hält, die keinerlei Recht auf Informationen darüber haben, was in ihrem Namen veranstaltet wird, ist nicht sonderlich populär in Zeiten des Internets, kann zu einem Reputationsschaden für die Regierenden führen, die sich so gerne als Demokraten feiern lassen, obwohl sie Mitglieder einer Parteienoligarchie sind, von der man – nicht nur aufgrund der geübten Geheimhaltung annehmen muss – dass sie auf einem Netzwerk aus Betrug, Vorteilsnahme und Korruption aufbaut. Entsprechend gibt es auch in Deutschland ein “Informationsfreiheitsgesetz”, um den Bürgern vorzugaukeln, sie hätten ein Recht auf Information.
Also heißt es in § 1, der den Grundsatz formuliert:
“(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.” Dieses Recht ist jedoch ein seltsames Recht, denn es führt nich zu der Formulierung, dass eine Behörde auf Grundlage dieses Anspruches Zugang gewähren muss, sondern: “(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. [Hervorhebung durch uns]”
Der Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen ist also kein Anspruch, keine MUSS-Bestimmung auf Seiten der Verwaltung, sondern eine KANN-Bestimmung, die von der Willkür der “Behörde” abhängig ist. Will man bei der Behörde keinen Zugang gewähren, weil man keine Lust hat, dann ist das kein Problem. Aber es käme nicht gut, Anfragen nach Informationszugang einfach mit: “Nein, keine Lust” zu bescheiden. Deshalb findet sich im vermeintlichen Informationsfreiheitsgesetz eine wahre Litanei der Ausflüchte, die von Behördenmitarbeitern genutzt werden können, um Bürgern den angeblich vorhandenen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zu verweigern.
Entsprechend ist der Anspruch nicht gegeben, wenn:
dadurch ein “deutlich höherer Verwaltungsaufwand” entsteht, was eine Generalauskunftsverweigerungsklausel darstellen dürften.
Wenn durch die Auskunft an Fritz Bauer, nachteilige Auswirkungen auf:
internationale Beziehungen;
militärische Belange der Bundeswehr;
Belange der inneren und äußeren Sicherheit;
Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörde;
Angelegenheiten der externen Finanzbehörde;
Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr;
zu erwarten sind.
Darüber hinaus sind
Verschlusssachen;
Informationen, die fiskalische Interessen des Bundes betreffen;
Informationen über laufende Verhandlungen;
personenbezogene Daten, sofern das Schutzinteresse der Betreffenden das Informationsinteresse Dritter überwiegt;
von der angeblich vorhandenen Informationsfreiheit ausgenommen.
Was bleibt?
Welche Informationen kann ein Bürger auf Grundlage dieses Informationsverhinderungsgesetzes erhalten?
Dokumente des wissenschatflichen Dienstes und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages und selbst diese Ergüsse erst, nachdem er sich erfolgreich bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt hat.
Man kann daraus eine Vielzahl von Schlüssen ziehen, etwa den naheliegend auf Grundlage des Alltagsverstands: Regierung und Verwaltung müssen ja viele Leichen im Keller haben, wenn sie Informationen gegen Bürger mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Oder den logisch folgerichtigen: Wenn die Ausnahmen von einem Recht nahezu alle denkbaren Fälle der Anwendung dieses Rechts betreffen, dann kann man nicht mehr von einem Recht sprechen, dann handelt es sich um die juristische Beseitigung eines natürlichen Rechts.
Oder den demokratietheorischen Schluss, dass die Souveränität, die Information voraussetzt, nicht bei Bürgern liegen kann, wenn ihnen Informationen verweigert werden.
Oder den neo-institutionalistischen Schluss, dass die Art und Weise der Informationsverhinderung, die in Deutschlang gang und gäbe ist, opportunistisches Verhalten, also Betrug der Informationsbesitzer an den Informationslosen geradezu zur Normalität macht.
Oder den Kriminologischen Schluss, dass aufgrund fehlender Möglichkeiten der Kontrolle durch Bürger, die Bildung von Netzwerken der Bandenkriminalität unter Regierenden und Verwaltungsmitarbeitern Vorschub geleistet wird.
Nur einen Schluss kann man nicht ziehen, dass es in Deutschland ein Recht auf Information gibt.
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
“(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.” Da steht wirklich JEDER und nicht jeder Bundebürger. Dann darf wirklich jeder auf der Welt Auskunft verlangen.
Wie wäre es mit dem Umkehrschluss: Der Bürger kann der anfordernden Behörde Auskunft erteilen, solange nicht …… ?
Zum einen: Die meisten Gesetze haben einen Titel, der etwas suggeriert, das genau NICHT gemeint ist. Das ist orwell’sches Neusprech und gehört zum Bemühen der Regierung (und der angeschlossenen Medien), wiederum in Orwell-Manier die Sprache so zu verbiegen, daß anspruchsvolle Diskussionen nicht mehr möglich sind. Das begann schon mit der sogenannten “Recht”-Schreibreform.
Zum anderen: Ich kenne das IFG und dessen Anwendung aus der Praxis und weiß, daß trotz Ihrer Bedenken Informationen herausgegeben werden, ggf. sogar personenbezogene Daten, insbesondere wenn Journalisten nachfragen. Dann werden Mitarbeiter von Behörden plötzlich mit Namen genannt, was zumindest schwierige Situationen hervorrufen kann. Die Herausgabe von Verschlußsachen ist grundsätzlich eine schwierige Angelegenheit – das liegt in der Natur der Sache. Es werden auch durchaus Unterlagen zu fiskalischen Interessen des Bundes herausgegeben. Und was den Verwaltungsaufwand angeht: Es geht ja nicht nur um Angelegenheiten, die akuell sind und sozusagen direkt bereitgestellt werden könnten, sondern auch Dinge, die lange zurückliegen. Dann kann der Aufwand beträchtlich sein und kostet den Steuerzahler ggf. viel Geld.
Ich weiß, daß das Argument mit dem Steuerzahler sehr schwach ist, weil der Staat dabei ist, den Steuerzahler ausbluten zu lassen, in naher Zukunft wird uns allen noch Hören und Sehen vergehen. Denn wenn der Staat Geld braucht, bedient er sich schamlos.
Wer kommt auf solche Ideen ? Nun es ist doch in zwischen “normal”, das man sich vage ausdrückt und ja eigentlich das Gegenteil von dem meint was man sagt ! Das gilt inzwischen besonders für Gesetze und Verordnungen, welche von der EU inspiriert sind…..
“Das Friedensministerium befasst sich mit Krieg, das Wahrheitsministerium mit Lügen, das Ministerium für Liebe mit Folterung und das Ministerium für Überfluss mit Einschränkungen.”
George Orwell in 1984
Das Informationsfreiheitsgesetz befasst sich also mit der Einschränkung von Information.
Bald wird es wohl ein Ministerium für Informationsfreiheit geben welches dann für Zensur zuständig ist.
Die Gedankenverbrecher die sich nicht der Informationsfreiheit fügen, werden dann vom Ministerium für Liebe ganz nach Orwell behandelt.
-> Wir sehen uns dann in den Lagern der Freiheit
Vielen Dank, dass Sie ScienceFiles unterstützen! Ausblenden
Wir sehen, dass du dich in Vereinigtes Königreich befindest. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
Liebe Leser,
gerade haben Sie uns dabei geholfen, eine Finanzierungslücke für das Jahr 2023 zu schließen, da ist das Jahr auch schon fast zuende.
Weihnachten naht.
Und mit Weihnachten das jährlich wiederkehrende Problem: Ein Weihnachtsmann, der im Kamin stecken bleibt, weil er zu viel anliefern muss.
Vermeiden Sie dieses Jahr diese Kalamität. Diversifizieren Sie Ihr Geschenkportfolio.
Z.B. indem Sie unsere Sorgen um die Finanzierung des nächsten Jahres mindern.
Unser Dank ist Ihnen gewiss! Und Sie können sicher sein, dass Sie auch im nächsten Jahr ScienceFiles in gewohntem Umfang lesen können.
Hat dies auf meinfreundhawey.com rebloggt.
“(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.” Da steht wirklich JEDER und nicht jeder Bundebürger. Dann darf wirklich jeder auf der Welt Auskunft verlangen.
Wie wäre es mit dem Umkehrschluss: Der Bürger kann der anfordernden Behörde Auskunft erteilen, solange nicht …… ?
Zum einen: Die meisten Gesetze haben einen Titel, der etwas suggeriert, das genau NICHT gemeint ist. Das ist orwell’sches Neusprech und gehört zum Bemühen der Regierung (und der angeschlossenen Medien), wiederum in Orwell-Manier die Sprache so zu verbiegen, daß anspruchsvolle Diskussionen nicht mehr möglich sind. Das begann schon mit der sogenannten “Recht”-Schreibreform.
Zum anderen: Ich kenne das IFG und dessen Anwendung aus der Praxis und weiß, daß trotz Ihrer Bedenken Informationen herausgegeben werden, ggf. sogar personenbezogene Daten, insbesondere wenn Journalisten nachfragen. Dann werden Mitarbeiter von Behörden plötzlich mit Namen genannt, was zumindest schwierige Situationen hervorrufen kann. Die Herausgabe von Verschlußsachen ist grundsätzlich eine schwierige Angelegenheit – das liegt in der Natur der Sache. Es werden auch durchaus Unterlagen zu fiskalischen Interessen des Bundes herausgegeben. Und was den Verwaltungsaufwand angeht: Es geht ja nicht nur um Angelegenheiten, die akuell sind und sozusagen direkt bereitgestellt werden könnten, sondern auch Dinge, die lange zurückliegen. Dann kann der Aufwand beträchtlich sein und kostet den Steuerzahler ggf. viel Geld.
Ich weiß, daß das Argument mit dem Steuerzahler sehr schwach ist, weil der Staat dabei ist, den Steuerzahler ausbluten zu lassen, in naher Zukunft wird uns allen noch Hören und Sehen vergehen. Denn wenn der Staat Geld braucht, bedient er sich schamlos.
URL: https://fragdenstaat.de/
Wer kommt auf solche Ideen ? Nun es ist doch in zwischen “normal”, das man sich vage ausdrückt und ja eigentlich das Gegenteil von dem meint was man sagt ! Das gilt inzwischen besonders für Gesetze und Verordnungen, welche von der EU inspiriert sind…..
“Das Friedensministerium befasst sich mit Krieg, das Wahrheitsministerium mit Lügen, das Ministerium für Liebe mit Folterung und das Ministerium für Überfluss mit Einschränkungen.”
George Orwell in 1984
Das Informationsfreiheitsgesetz befasst sich also mit der Einschränkung von Information.
Bald wird es wohl ein Ministerium für Informationsfreiheit geben welches dann für Zensur zuständig ist.
Die Gedankenverbrecher die sich nicht der Informationsfreiheit fügen, werden dann vom Ministerium für Liebe ganz nach Orwell behandelt.
-> Wir sehen uns dann in den Lagern der Freiheit