Meldet sich die FU-Berlin als erste Universität wissenschaftsfrei?

“No one would have believed in the first decade of the 21th century, that we were being watched keenly and closely by intelligences smaller than average.” [Adaptation von HG Wells]

Manchmal muss man sich vergewissern, dass man im 21. Jahrhundert lebt. Regelmäßig, wenn das Wort “Berlin” in irgend einem Zusammenhang auftaucht, bekommt man Zweifel und muss auf die zurückgestellte Sommeruhr schauen, die mit Datum und Jahreszahl, versteht sich.

Dieses Mal hat uns der Hinweis eines Rechtsanwalts und ScienceFiles-Lesers (bei dem wir uns herzlich bedanken) auf eine Pressemeldung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg erreicht.

Gegenstand der Pressemeldung ist Axel Aino Schleusener, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Schleusner soll(te) Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin, im Fachbereich Rechtswissenschaften werden, so hat es sich der Fachbereich gewünscht.

FU BErlin
Statt “Wahrheit, Gerechtigkeit, Freiheit” sollte die FU-Berlin langsam “Ideologie, Willkür, Gleichschaltung” im Logo führen.

Damit er das werden kann, muss er vom Akademischen Senat der Freien Universität Berlin mehrheitlich unterstützt werden und genau diese Unterstützung wurde dem Richter verwehrt.

Was ist passiert?
Ist der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht fachlich nicht geeignet, um Studenten zu unterrichten?

Angesichts der Tatsache, dass an der FU-Berlin seit 20 Jahren ein Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (ZIFG) unterhalten wird, kann das Kriterium “fachliche Eignung” bei der Ablehnung von Aino Schleusner keine Rolle gespielt haben, so denkt man und wird bestätigt:

Der Mann, der Richter, der Arbeitsrichter, er hat eine Vergangenheit und einen dunklen Fleck auf seinem weißen Richterhemd, ein dunkler Fleck, den der Akademische Senat der FU-Berlin gefunden hat.

Wir schreiben das Jahr 2008: Die Supermarktkette Kaiser’s kündigt einer Kassiererin fristlos, die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro zu Lasten ihres Arbeitgebers unterschlagen hat. Richter Aino Schleusner hält die Kündigung für gerechtfertigt und urteilt entsprechend: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei zerstört.

Der Fall “Emmely”, er hat damals, 2008, Teile der Republik in ihren Grundfesten erschüttert, jene Teile der Republik, die bei Dieben nicht von deren Handlungen auf ihren Charakter zu schließen können glauben, während sie bei Richtern, Bankern und anderen ideologischen Feinden mit 100%iger Sicherheit den entsprechenden Schluss und ohne zu Zögern ziehen. Denn: Erste Regel des Gutmenschentums – ein Gutmensch ist mit den Schwachen, also mit denen, die er als schwach ansieht und unter sich ansiedelt.

Zweite Regel des Gutmenschentum: Ein Gutmensch verfolgt diejenigen, die er als Feinde der Schwachen ansieht, unerbittlich, ohne Gnade und auch noch im Jahre 7+ nach der vermeintlichen Verfehlung.

Kuehl AffenUnd so wird Axel Anio Schleusner sein Urteil aus dem Jahre 2008 vorgehalten. Nicht weil es an juristischen Maßstäben gemessen falsch gewesen wäre, sondern weil es an ideologischen Maßstäben gemessen falsch ist. Die Gruppe der Studenten im Akademischen Senat hat ein Veto gegen die Ernennung von Schleusner eingelegt. Das Emmely-Urteil hat Schleusner nämlich als Feind ausgezeichnet. Er urteilt zur Lasten der Schwachen, wenn die Schwachen eine Verfehlung begangen haben und nimmt damit den Gutmenschen jede Möglichkeit, sich gut zu fühlen, gut im Vergeben, gut im Verzeihen, gut im Entscheiden darüber, ob der Bestohlene das Recht hat, jeden weiteren Umgang mit einem Dieb zu verweigern und gut im Einbilden, dem wichtigsten Teil des Gutmenschentums: Man muss sich einbilden können, gut zu sein.

Und an einer entsprechenden Einbildung scheint es den Veto-Studenten aus dem akademischen Senat und denen, die eine Ernennung von Aino Schleusner wegen dessen Urteils aus dem Jahre 2008 verhindert haben, nicht zu fehlen. Fragt sich nur, was die Einbildung an einer Universität zu suchen hat, an einer Universität, die jedenfalls in ihrer Idealtypik ein Ort sein soll, an dem Wissen angehäuft und vermittelt und Erkenntnis erreicht werden soll.

Nicht so an der FU-Berlin.

Hier zählen keine akademischen Kriterien. Hier ist es egal, welche Fähigkeiten und Kompetenzen Aino Schleusner in die Waagschale werfen kann, welcher Nutzen durch seine Ernennung zum Honorarprofessor und seine Lehre and er FU-Berlin den dortigen Studenten entsteht. Das ist intellektueller Firlefanz.

An der FU-Berlin zählt die Ideologie. Aino Schleusner hat sich aus dem Kreis der Gutmenschen entfernt, indem er Recht nach den Buchstaben angewendet hat und nicht in der Weise, wie es die Willkür der Gutmenschen erfordert, jene Willkür, deren Zweck vornehmlich darin besteht, das eigene Ego aufzublasen.

“Die getroffene Entscheidung [die Ablehnung von Aino Schleusner]”, so schreiben die Richter des Landesarbeitsgerichts in ihrer Pressemeldung, “stellt jedoch nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters dar, die weder durch die universitäre Selbstverwaltung noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird. Sie schaden nicht nur der Unabhängigkeit der Justiz, sondern auch der Qualität und Unabhängigkeit der universitären Lehre”.

Das ist eine vornehme, vermutlich justitiable Art und Weise zu umschreiben, dass der ideologische Mob die Herrschaft an der FU-Berlin, zumindest im dortigen akademischen Senat übernommen hat. Wissenschaftliche Kriterien sind dort außer Kraft gesetzt, es herrscht die gerade opportune Auslegung der dehnbaren ideologischen Lehre. Ziel ist es, eine Gleichschaltung in Ideologie zu bewirken, die verhindert, dass Richter Urteile fällen, die mit dem Recht, aber nicht mit der Ideologie konform sind. Eine Beseitigung der richterlichen Freiheit. Ziel ist es weiter, die universitäre Lehre in ideolgischer Gleichsschaltung zu vernichten und nur noch den Einheitsbrei des eigenen Glaubensbekenntnisses zuzulassen.

Auf dem Weg zur Wissenschaftsfreiheit ist die Freie Universität durch diese Abstimmung im Akademischen Senat schon ein gutes Stück voran gekommen. Es würde uns vor diesem Hintergrund nicht wundern, wenn sich die FU-Berlin demnächst zur wissenschaftsfreien Zone, sich als “wissenschaftsfrei” erklärt.

ScienceFiles ist ein Non-Profit-Blog. Damit wir unser Angebot aufrechterhalten und vielleicht sogar ausbauen können, benötigen wir Ihre Unterstützung
durch eine Spende (via PayPal) dadurch, dass Sie ScienceFiles-Clubmitglied werden dadurch, dass sie ein T-Shirt erwerben
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
11 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen