Meldet sich die FU-Berlin als erste Universität wissenschaftsfrei?
“No one would have believed in the first decade of the 21th century, that we were being watched keenly and closely by intelligences smaller than average.” [Adaptation von HG Wells]
Manchmal muss man sich vergewissern, dass man im 21. Jahrhundert lebt. Regelmäßig, wenn das Wort “Berlin” in irgend einem Zusammenhang auftaucht, bekommt man Zweifel und muss auf die zurückgestellte Sommeruhr schauen, die mit Datum und Jahreszahl, versteht sich.
Dieses Mal hat uns der Hinweis eines Rechtsanwalts und ScienceFiles-Lesers (bei dem wir uns herzlich bedanken) auf eine Pressemeldung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg erreicht.
Gegenstand der Pressemeldung ist Axel Aino Schleusener, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Schleusner soll(te) Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin, im Fachbereich Rechtswissenschaften werden, so hat es sich der Fachbereich gewünscht.

Damit er das werden kann, muss er vom Akademischen Senat der Freien Universität Berlin mehrheitlich unterstützt werden und genau diese Unterstützung wurde dem Richter verwehrt.
Was ist passiert?
Ist der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht fachlich nicht geeignet, um Studenten zu unterrichten?
Angesichts der Tatsache, dass an der FU-Berlin seit 20 Jahren ein Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (ZIFG) unterhalten wird, kann das Kriterium “fachliche Eignung” bei der Ablehnung von Aino Schleusner keine Rolle gespielt haben, so denkt man und wird bestätigt:
Der Mann, der Richter, der Arbeitsrichter, er hat eine Vergangenheit und einen dunklen Fleck auf seinem weißen Richterhemd, ein dunkler Fleck, den der Akademische Senat der FU-Berlin gefunden hat.
Wir schreiben das Jahr 2008: Die Supermarktkette Kaiser’s kündigt einer Kassiererin fristlos, die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro zu Lasten ihres Arbeitgebers unterschlagen hat. Richter Aino Schleusner hält die Kündigung für gerechtfertigt und urteilt entsprechend: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei zerstört.
Der Fall “Emmely”, er hat damals, 2008, Teile der Republik in ihren Grundfesten erschüttert, jene Teile der Republik, die bei Dieben nicht von deren Handlungen auf ihren Charakter zu schließen können glauben, während sie bei Richtern, Bankern und anderen ideologischen Feinden mit 100%iger Sicherheit den entsprechenden Schluss und ohne zu Zögern ziehen. Denn: Erste Regel des Gutmenschentums – ein Gutmensch ist mit den Schwachen, also mit denen, die er als schwach ansieht und unter sich ansiedelt.
Zweite Regel des Gutmenschentum: Ein Gutmensch verfolgt diejenigen, die er als Feinde der Schwachen ansieht, unerbittlich, ohne Gnade und auch noch im Jahre 7+ nach der vermeintlichen Verfehlung.
Und so wird Axel Anio Schleusner sein Urteil aus dem Jahre 2008 vorgehalten. Nicht weil es an juristischen Maßstäben gemessen falsch gewesen wäre, sondern weil es an ideologischen Maßstäben gemessen falsch ist. Die Gruppe der Studenten im Akademischen Senat hat ein Veto gegen die Ernennung von Schleusner eingelegt. Das Emmely-Urteil hat Schleusner nämlich als Feind ausgezeichnet. Er urteilt zur Lasten der Schwachen, wenn die Schwachen eine Verfehlung begangen haben und nimmt damit den Gutmenschen jede Möglichkeit, sich gut zu fühlen, gut im Vergeben, gut im Verzeihen, gut im Entscheiden darüber, ob der Bestohlene das Recht hat, jeden weiteren Umgang mit einem Dieb zu verweigern und gut im Einbilden, dem wichtigsten Teil des Gutmenschentums: Man muss sich einbilden können, gut zu sein.
Und an einer entsprechenden Einbildung scheint es den Veto-Studenten aus dem akademischen Senat und denen, die eine Ernennung von Aino Schleusner wegen dessen Urteils aus dem Jahre 2008 verhindert haben, nicht zu fehlen. Fragt sich nur, was die Einbildung an einer Universität zu suchen hat, an einer Universität, die jedenfalls in ihrer Idealtypik ein Ort sein soll, an dem Wissen angehäuft und vermittelt und Erkenntnis erreicht werden soll.
Nicht so an der FU-Berlin.
Hier zählen keine akademischen Kriterien. Hier ist es egal, welche Fähigkeiten und Kompetenzen Aino Schleusner in die Waagschale werfen kann, welcher Nutzen durch seine Ernennung zum Honorarprofessor und seine Lehre and er FU-Berlin den dortigen Studenten entsteht. Das ist intellektueller Firlefanz.
An der FU-Berlin zählt die Ideologie. Aino Schleusner hat sich aus dem Kreis der Gutmenschen entfernt, indem er Recht nach den Buchstaben angewendet hat und nicht in der Weise, wie es die Willkür der Gutmenschen erfordert, jene Willkür, deren Zweck vornehmlich darin besteht, das eigene Ego aufzublasen.
“Die getroffene Entscheidung [die Ablehnung von Aino Schleusner]”, so schreiben die Richter des Landesarbeitsgerichts in ihrer Pressemeldung, “stellt jedoch nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters dar, die weder durch die universitäre Selbstverwaltung noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird. Sie schaden nicht nur der Unabhängigkeit der Justiz, sondern auch der Qualität und Unabhängigkeit der universitären Lehre”.
Das ist eine vornehme, vermutlich justitiable Art und Weise zu umschreiben, dass der ideologische Mob die Herrschaft an der FU-Berlin, zumindest im dortigen akademischen Senat übernommen hat. Wissenschaftliche Kriterien sind dort außer Kraft gesetzt, es herrscht die gerade opportune Auslegung der dehnbaren ideologischen Lehre. Ziel ist es, eine Gleichschaltung in Ideologie zu bewirken, die verhindert, dass Richter Urteile fällen, die mit dem Recht, aber nicht mit der Ideologie konform sind. Eine Beseitigung der richterlichen Freiheit. Ziel ist es weiter, die universitäre Lehre in ideolgischer Gleichsschaltung zu vernichten und nur noch den Einheitsbrei des eigenen Glaubensbekenntnisses zuzulassen.
Auf dem Weg zur Wissenschaftsfreiheit ist die Freie Universität durch diese Abstimmung im Akademischen Senat schon ein gutes Stück voran gekommen. Es würde uns vor diesem Hintergrund nicht wundern, wenn sich die FU-Berlin demnächst zur wissenschaftsfreien Zone, sich als “wissenschaftsfrei” erklärt.
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Zu welcher Fakultät gehören eigentlich diese Veto-Studierenden (Studenten mag man sowas ideologisch verblendetes nicht nennen)?
Wenn es Angehörige der Juristischen Fakultät waren, dann ist der ohnehin schon ausgehöhlte Rechtsstaat dem völligen Verfall preisgegeben.
Also das ist nun schon ein bisschen sehr unvollständig dargestellt.
Der Knackpunkt ist, dass sein Urteil von der höheren Instanz kassiert werden musste.
– Das bedeutet ja ganz konkret, dass er ein rechtsfehlerhaftes Urteil gesprochen hat!
– Ist ein Richter, der rechtsfehlerhaft urteilt, als Dozent für nachfolgende Anwälte (und Richter!) qualifiziert?
DAS ist die Frage, die der akademische Senat sich stellte. Und beantwortete.
Natürlich muss man diese Entscheidung nicht gut heißen, aber plausibel erscheint sie ja nun schon.
Kopfschütteln sollte da eher die Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts zu dem Casus auslösen: “…eine sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters …” stelle der Fall dar??
Eine sachwidrige Maßregelung??? Der Mann wurde schlicht und einfach für nicht geeignet als Dozent befunden, wie kann die Nichtberufung eine “Maßregelung” sein?
Werde ich gemaßregelt, wenn ich nicht berufen werde? Dieses merkwürdige Verständnis von einer Professorentätigkeit des Landesarbeitsgerichts ist die eigentliche Absonderlichkeit des Falles.
(Übrigens war die besagte Kassiererin zuvor mehr als 20 Jahre lang ohne die geringsten Auffälligkeiten bei dem Arbeitgeber angestellt. Der Pfandbon, um den es ging, hatte meiner Erinnerung nach einen Wert von unter 2 Euro. Da kann man bei diesem Urteil schon durchaus Zweifel an der erforderlichen Fähigkeit zur Einzelfallbeurteilung des Herrn Richters haben. )
Wenn jeder Richter, der vom übergeordneten Gericht aufgehoben wird, als inkompetent gilt, wie Sie das hier vorschlagen, dann sind die Gerichte bald leer. Im übrigen wurde das Urteil nicht aufgehoben, sondern in den Auswirkungen reduziert. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Abmahnung für richtig befunden und keine Entlassung. Ob man Unternehmer zwingen darf, mit Dieben zusammen zu arbeiten, ist eine andere Frage.
Was ich sehr interessant finde, ist die Bereitschaft, jemandem seine Kompetenz auf Grundlage eines singulären Ereignisses abzusprechen. Ich hoffe, Sie haben im Verlauf Ihrer Schulkarriere in keinem Fach je eine 5 erhalten, denn was hieße dies für Ihre Kompetenz.
Und selbst wenn der Richter ein Fehlurteil gesprochen hätte, was er nicht hat, da sich das BAG lediglich eine andere Rechtsauffassung im Hinblick auf die Tragweite der Verfehlung von Emmily, nicht aber im Hinblick auf die Frage, ob es sich dabei um eine Verfehlung handelt oder nicht, gegönnt hat, stellte sich die Frage, wie man als Mensch lernen soll. Sie sind offensichtlich fehlerlos und im Vollbesitz allen Wissens und aller Erkenntnis auf die Welt gekommen. Für uns Normalsterbliche, die wir die normale Welt bevölkern, sind Fehler ein unausweichlicher Teil des Lebens, ein notwendiger Teil des Lebens, weil man ohne Fehler nicht lernen kann … Insofern kann man lediglich an der geistigen Reife von Leuten zweifeln, die sich eine Argumentation zueigen machen, wie Sie das tun.
“…Was ich sehr interessant finde, ist die Bereitschaft, jemandem seine Kompetenz auf Grundlage eines singulären Ereignisses abzusprechen.”
Genau das hat dieser Richter ja getan: Die Frau war über 20 Jahre lang beschwerdefrei bei dem Arbeitgeber angestellt, für ein einziges geringschädigendes Fehlverhalten innerhalb von 20 Jahren sollte sie gefeuert werden.
Und genau wie Sie das auch tun, befand der akademische Senat diese Bereitschaft des Richters offensichtlich als fragwürdig, und ihn als entweder fachlich oder persönlich nicht geeignet für die Nachwuchsschulung.
Wie schon gesagt: Man muss diese Bewertung nicht teilen, aber sie erscheint durchaus plausibel.
“Wenn jeder Richter, der vom übergeordneten Gericht aufgehoben wird, als inkompetent gilt…”
Inkompetent in welcher Hinsicht? Als Richter, oder als Hochschullehrer?
Es ist doch unzweifelhaft richtig, dass ein Richter, dessen Urteile von höheren Instanzen aufgehoben werden, offensichtlich Fehler gemacht hat.
Was wird solch ein Richter denn seinen Studenten beibringen? Was KANN er seinen Studenten beibringen?
Bei Ihnen ist wirklich Hopfen und Malz verloren. Wissen Sie eigentlich, was Sie hier schreiben. Aber gut, da Sie die Analogie herstellen: Sie haben sicher nichts dagegen, wenn sie von einem Bekannten, den sie schon 20 Jahre kennen, bestohlen werden. Das ist sicher weniger erschreckend und weniger vertrauenszerstörend als wenn der Dieb ein Unbekannter gewesen wäre. Ansonsten glaube ich nicht, dass Sie in der Lage sind, die Kompetenz und Befähigung dieses Richters zu beurteilen. Auf Grundlage welcher Kompetenz wollen Sie das tun? Außer Fehlschlüssen der unzulässigen Verallgemeinerung gibt es bei Ihnen nichts zu entdecken.
Ist es für Sie auch das gleiche wenn man als Autofahrer z.B. einen Radfahrer übersieht oder ihn absichtlich zusammenfährt?
Für Sie scheint ja zu gelten: Fehler ist Fehler, egal ob es sich um absichtlichen Diebstall handelt oder um eine andere Bewertung welche Konsequenzen angemessen sind.
Die Kündigung halte ich persönlich auch für daneben, aber die Kritik geht an die Arbeitgeber, die sich damit ein Charakterzeugnis ausstellen. Aber rechtlich ist es nun mal Diebstall, auch wenn wir das persönlich anders einordnen würden.
Es ist sogar die Frage zu stellen, inwieweit hier das Geschlecht eine Rolle gespielt hat. Gerade die Berliner Unis sind ja bereits berühmt berüchtigt in Sachen “Gender”.
Leider lässt sich dieser Aspekt kaum mehr negieren, weil er derzeit so extrem hoch bewertet wird. Somit ist es nicht völlig auszuschließen, dass die hartr Verurteilung einer Frau hier eine Rolle gespielt hat.
Es wäre interessant zu untersuchen ob in gleichgelagerten Fällen auch Männer solche Urteile erhalten haben ohne dass es zu Aufregungen gekommen wäre.
Das Urteil hat sich als “rechtsfehlerhaft” erwiesen, weil das BAG in letzter Instanz die Maßstäbe einer langjährigen Rechtsprechung modifiziert hat, indem es eine neue Verhältnismäßigkeitserwägung zugunsten der Kassiererin angestellt hat. Das ist die Freiheit richterlichen Urteilens, in dem Bemühen, dem Einzelfall gerecht zu werden, und hätte natürlich schon in den Vorinstanzen vorgenommen werden können – ja sogar müssen, wenn man denn der Meinung ist, dass alles andere unverhältnismäßig wäre. Dieser Meinung muss man aber nicht sein. Wenn man bedenkt, dass man als Richter den Rechtsstaat repräsentiert, der den Bürgern und anderen Rechtssubjekten (Unternehmen) nicht nur Einzelfallgerechtigkeit sondern auch Rechtssicherheit zuteil werden lassen soll, also vorhersehbar urteilen soll, dann ergibt sich ebenso der umgekehrte Imperativ, der vorhergehenden Rechtsprechung zu folgen.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Wortwahl der Pressemitteilung unglücklich ist. Universitäten und Fakultäten haben die Freiheit, ihr Lehrpersonal zu wählen, und “maßregeln” mit der Entscheidung niemanden. Die Entscheidung selbst wirft aber ein schlechtes Licht auf die FU Berlin, zumindest als Heimat einer juristischen Fakultät. Denn wie es so schön heißt: In Jura gibt es kein Richtig und kein Falsch. Nur Meinungen und Argumente, die überzeugen oder nicht. Um überzeugt zu werden oder nicht, muss man sich erst einmal mit einer fremden Meinung auseinandersetzen. Die Entscheidung des Akademischen Senats erweckt den Eindruck der Erwartungshaltung, dass sich juristische (gleich soziale) Fragen nach einem unumstößlichen Schema und ohne Widersprüche und innere Konflikte “richtig” ausurteilen ließen. Das ist nur der scheinbare Fall, wenn man vollkommen blind gegenüber den Argumenten einer Gegenseite ist, wenn man keine Abwägung von Pro und Contra vornimmt sondern ein ideologisch eingeprägtes Muster hat, das einem die einzig mögliche Entscheidung weist. So jemand ist offenbar an der FU Berlin als Dozent gewünscht, aber wahrlich ungeeignet. Es darf keine Rolle spielen, ob ein Urteil, dass sich in den gesetzlichen Grenzen und sogar der Rechtsprechungstradition bewegt hat, ja diesbezüglich nicht mal Randbereiche touchiert hat, der eigenen Meinung oder einer neuen rechtlichen Beurteilung widerspricht.
Eigentlich darf er doch jetzt froh sein, daß er an einer solchen Universität nicht lehren darf. Indirekt wird ihm damit bescheinigt, daß er ideologisch nicht so weit gekommen ist, wie es für eine Aufnahme an der Freien Universität B. notwendig ist.
@certus
“Der Knackpunkt ist, dass sein Urteil von der höheren Instanz kassiert werden musste.”
“Musste” ist definitiv falsch, außer Sie sind der Ansicht daß wir a) nicht in einem Rechtsstaat leben und b) Richter nicht an die Gesetze gebunden sind, sondern nach Gutdünken vorgehen können.
Wenn wir davon ausgehen, daß ein Rechtsstaat existiert und die Richter an die Gesetze gebunden sind, dann ergibt sich, wenn ein Fall aus welchen Gründen auch immer, vor Gericht kommt, daß der Richter ein Urteil entsprechend dem festgestellten Tatbestand sprechen muss.
Im angesprochenen Fall ging es wohl um Zueignung bzw. Diebstahl ($$ 246 und 242 StGb).
Bei beiden Paragraphen ist bereits der Versuch strafbewehrt. Bei beiden Paragraphen kommt es nicht auf die Sache – also auch nicht auf deren Wert – oder den Bezug des Täters zur Sache an, sondern allein auf die Handlung an sich. Daher ist rechtlich der Bezug auf “nur 1,30 €” nicht relevant und kann nur bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.
Ansonsten werden Urteile stets schriftlich auch begründet und sind nachlesbar. Auch in dem hier angesprochenen Fall der Kassiererin. Ich unterstelle, daß der Richter aufgrund seiner Lebenserfahrung das zerstörte Vertrauensverhältnis sah, die Klägerseite aber ein Grundsatzurteil erstreiten wollte, und deshalb bis zum BAG ging.
Und zum Fehlurteil: Es gibt nur Urteile. Und ein Urteil ist auch definitiv das Einzige, was Sie vor Gericht bekommen (und es ist auch die einzige Aufgabe des Gerichtes).
Die Bezeichnung “Fehlurteil” kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine Person ein Urteil aus welchen Gründen auch immer als falsch ansieht. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei aber gerade nicht um juristische Gründe, sondern um emotionale oder ideologische.
“FU-Berlin demnächst zur wissenschaftsfreien Zone, sich als “wissenschaftsfrei” erklärt.”
“F” steht ja schon für “Frei”: “Frei von Wissen” ist dann die letzte Stufe.