Anschlag auf die Meinungsfreiheit: MDR will bekannten Blogger zum Schweigen bringen
Der ostdeutsche Staatsfunk, der Mitteldeutsche Rundfunk in Leipzig, macht dicke Arme und geht derzeit juristisch gegen Hadmut Danisch vor. Der Anwalt einer Kanzlei, die Briefe nur für eine Gebühr von 1.451,09 Euro schreibt und verschickt und versucht, durch die unzulässige Art des Verschickens Bürger auf dem falschen Fuß zu erwischen, z.B. weil entgegen geltender gesetzlicher Bestimmungen, Fristen gesetzt werden, die rechtswidrig sind oder der Anschein erweckt wird, ein vorab per eMail verschicktes Schreiben könne irgend eine Form von Rechtswirkung entfalten, hat Hadmut Danisch angeschrieben und zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Und so langsam wird klar, was mit der ganzen Diskussion um die FakeNews und mit der Hysterie gegen die sozialen Netzwerke erreicht werden soll: die Gleichschaltung von Informationsquellen und die Wiederherstellung der öffentlich-rechtlichen Hoheit über die Berichterstattung.
Wie oft haben wir auf ScienceFiles angebliche Journalisten der ARD oder des ZDF dabei ertappt, wie sie Falsches oder Unwahres berichten? Wie oft hat Hadmut Danisch darauf aufmerksam gemacht, dass eine bestimmte Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien gefärbt ist und die Wirklichkeit in sehr verzerrter Weise darstellt?
Die wichtigste Funktion von Medien, an die sich die öffentlich-rechtlichen Journalisten, die noch Anstand und Moral im gleichen Atemzug aussprechen können, erinnern sollten, sie besteht in der Kontrolle der Exekutive. Sie besteht nicht darin, eine Berichterstattung zu verfolgen, die man mit Begriffen wie Andienen oder Schleimen beschreiben kann.
Wie die Dinge im Moment liegen, sind es nicht die öffentlich-rechtlichen Medien, die als Kontrollinstanz die Interessen der Bürger gegen die Exekutive vertreten, denn die öffentlich-rechtlichen Medien sind zu Verlautbarungs-Instanzen der Exekutive verkommen. Derzeit gibt es Kritik und Kontrolle ausschließlich in den sozialen Medien und im Internet. Und weil die öffentlich-rechtlichen Medien sich bei der Exekutive angedient haben, schließt sie diese Kritik notwendig mit ein.
Der Versuch, die Kritik an Exekutive und ihren Schoß-Medien zu unterbinden, findet unter dem Stichwort „FakeNews“ statt. Der Gegenstand von FakeNews wird bewusst offengehalten, damit es möglich ist, die immer vorhandenen rechtlichen Spielräume und die Tatsache auszunutzen, dass zwischen den vielen dezentralen Informationsquellen im Internet und z.B. der Rundfunkanstalt MDR ein asymmetrisches Kapital-Verhältnis besteht, das es dem MDR erlaubt, auf teure Anwaltskanzleien zurückzugreifen, ermöglicht durch die Gebührenzahlungen derjenigen bezahlt werden, die von den MDR-finanzierten Anwaltshäschern entweder zur Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen – man muss fast sagen: genötigt werden oder doch zumindest eingeschüchtert werden sollen.
Das kann man die Perversion der Moderne nennen, dass Gestalten, die auf Kosten von Gebührenzahlern existieren, juristisch gegen diese Gebührenzahler vorgehen wollen.
Einer dieser gezwungenen Gebührenzahler und eine wichtige Informationsquelle im Internet ist Hadmut Danisch, dem der MDR, vertreten durch eine der Haus- und Hofkanzleien, bei denen die Honorarnote in einem massiven Missverhältnis zur erbrachten Leistung zu stehen scheint, eine Unterlassungserklärung geschickt hat.
Danisch hat vor einigen Wochen über eine der Possen berichtet, die sich regelmäßig an den Orten abspielen, die angeblich der Bildung dienen sollen, also an Universitäten. Dieses Mal an der Universität Magdeburg. Dort wollte die AfD-Hochschulgruppe eine Veranstaltung zur Geschlechterforschung durchführen, deren zentraler Bestandteil ein Vortrag des Neurobiologen Gerald Wolf sein sollte. Der Protest gegen Wolf und den ebenfalls anwesenden André Poggenburg ist schnell ausgeartet: Ein Feuerwerkskörper wurde auf die Bühne geworden und die vermummten Feiglinge der Antifa haben den Hörsaal 6 der Universität Magdeburg gestürmt und jede weitere Veranstaltung in Randale erstickt. Mit im Saal: Stefan Schulz vom MDR und ein Kamerateam des ostdeutschen Staatsfunks.
An deren Anwesenheit und Berichterstattung hat sich Hadmut Danisch in bester Manier eines kritischen Beobachters öffentlich-rechtlicher Medien, gestört, und zwar begründet, wobei er insbesondere Fragen aufgeworfen hat. Wie, so hat Danisch (in unseren Worten) gefragt, passt es zusammen, dass ein angeblich friedlicher Protest gegen die AfD-Veranstaltung spontan durch einen Sturmtrupp der Antifa und mit Gewalt und vor allem: medienwirksam und vor der „laufenden Kamera“ des MDR gestört wird, der dennoch lieber friedliche Teilnehmer, die brav in den Bänken des Hörsaal 6 sitzen, zeigt? Woher wusste das Kamerateam des MDR und woher wusste Stefan Schultz überhaupt davon, dass es sich lohnt, der Veranstaltung an der Universität Magdeburg beizuwohnen? Das ist wohl die entscheidende Frage, denn Veranstaltungen an Universitäten gehören nicht zu den Gegenständen, über die der MDR regelmäßig berichtet. Was also machte die Veranstaltung an der Otto-Guericke-Universität in Magdeburg so vielversprechend, dass Reporter und Kamerateam extra anreisen?
Derartige Fragen sind legitime Fragen. Angesichts der Merkwürdigkeiten, die z.B. darin bestehen, dass die von der Antifa ausgehende Randale erst dann Zentrum der Berichterstattung des MDR wurde, wie Danisch festgestellt hat, als in sozialen Netzwerken (da sind sie wieder, dies verdammten sozialen Netzwerke mit ihren vielen freiberuflichen Kontrolleuren der Berichterstattung z.B. des MDR) Videos aufgetaucht sind, die den tatsächlichen Verlauf der Randale und deren Ausgangspunkt bei der Antifa an der Universität Magdeburg zeigen, sind die Antworten auf diese Fragen von besonderem Interesse, schon weil man geneigt sein könnte, wie Hadmut Danisch es ist, die folgenden Schlüsse im Hinblick auf die Berichterstattung des MDR zu ziehen:
„Falls das zutrifft, was ich da denke, dann war das hier ein vorsätzlicher geplanter staatlicher Angriff mit Schlägern auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Halt hübsch am Beispiel der AfD ausgeführt, um ein Exempel zu statuieren, gegen das niemand was sagen wird, und der MDR als Fake News Dienstleister dabei. Muss ja jetzt alles englisch sein. Kürzlich hätte man noch Lügenpresse gesagt.”;
Und:
“Man hat nach Lage der Dinge wohl von vornherein geplant, Auseinandersetzungen zu provozieren und AfD-Leute dabei zu filmen, während die Provokateure vermummt und unerkannt bleiben.”.
Abermals handelt es sich hier um legitime Schlüsse, die als Hypothesen vorgebracht werden und denen von Seiten des MDR jederzeit widersprochen werden könnte, die der MDR jederzeit richtig stellen könnte, z.B. indem offengelegt wird, wer den MDR und Stefan Schulz über den zu erwartenden Protest gegen die AfD-Veranstaltung an der Otto-Guericke-Universität informiert hat und welche Gründe Schulz bewogen haben, seine von Gebührenzahlern teuer bezahlte Zeit bei einer Veranstaltung an einem Ort zu verbringen, an dem er sich ansonsten eher selten bis gar nicht einfinden dürfte.
Im Hinblick auf die Transparenz der Berichterstattung und im Hinblick auf eine angemessene und korrekte Verwendung der Rundfunkgebühren, wäre eine derartige Aufklärung eigentlich das mindeste. Die Frage, warum vom MDR bis zuletzt versucht wurde, die AfD als den für die Randale Verantwortlichen darzustellen, wollen wir gar nicht weiter verfolgen. Lediglich das folgende besonders groteske Zitat, das Michael Dick, Dekan der humanwissenschaftlichen Fakultät, vom MDR zugeschrieben wird, wollen wir kurz thematisieren: “Die Unmutsäußerungen der Studierenden und Besucher waren so eindeutig, dass ich glaube, vernünftige Veranstalter hätten sich zurückgezogen und hätten es dabei belassen.”
Sollte Herr Dick auf die Idee kommen, die Leistung von Studenten bewerten zu wollen, dann genügen nach seiner eigenen Logik „Unmutsäußerungen“ der Studenten, um ihn von der Idee einer Leistungsbewertung abzubringen. Er ist ja vernünftig, der Herr Dick, oder?
Wie dem auch sei, die legitimen Fragen, die Hadmut Danisch gestellt hat und die legitimen Schlüsse, die er aus seiner Rekonstruktion der Ereignisse, die jeder nachvollziehen kann, gezogen hat, sie wären, in einem normalen Land und dann, wenn diejenigen, an deren Adresse sich Fragen und Schlüsse richten, noch den Gesetzen der Normalität, z.B. im Rahmen einer normalen Berichterstattung folgen würden, eben das: Normalität. So wie die entsprechenden Antworten Normalität wären.
Aber Deutschland 2017 ist so weit von der Normalität entfernt, wie Caspar Hauser vom Nobelpreis in Literatur und deshalb gibt es keine normale Reaktion. Deshalb wird die juristische Armada aufgefahren, und deshalb wird versucht, Hadmut Danisch zu überfahren. Ein Unterfangen, das zeigt, wie der Hochmut vor dem Fall kommt. Denn die teuer bezahlten Anwälte der Kanzlei, die sich für den MDR verdingt, sie wissen offensichtlich nicht, dass Danisch nicht ganz unbeschlagen ist, wenn es um juristische Fragen geht und dass man ihn mit Sicherheit nicht mit Taschespielertricks beeindrucken kann, wie sie in der Gilde der Abmahner, die man auch als Absahner bezeichnen kann, die Regel zu sein scheinen, z.B. Fristen ohne Rechtsgrundlage zu setzen, weitreichende Unterlassungserklärungen zu fordern und eine extraordinäre Kostenote beifügen, um den Empfänger, den die entsprechenden Abmahner in der Regel für einen juristisch Unbedarften halten, den man mit §§ und leerem Geschwätz einschüchtern kann, ins Bockshorn zu jagen.
Wie gesagt, bei Hadmut Danisch hat das nicht geklappt. Nachzulesen hier. Anstelle von 1.451,09 Euro für das Verfassen eines Briefes haben die Vollzugsanwälte, die dem MDR zu Willen sind, eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges und versuchter Erpressung erhalten und eine Beschwerde gegen sich bei der Anwaltskammer anhängig. Respekt!
Der Zerstörung des Anwaltsschreibens durch Hadmut Danisch ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen. Sie kann hier nachgelesen und genossen werden. Wir wollen uns deshalb auf zwei Punkte konzentrieren, die in der Unterlassungserklärung, die Hadmut Danisch erreicht hat, enthalten sind.
Der erste Punkt liest sich wie folgt:
“Damit nicht genug, wird durch das Weglassen von für das zutreffende Verständnis des Kommentars unseres Mandanten Stephan Schulz wesentlicher Teile auch noch der Eindruck erweckt, er hätte sich nicht von den von Gerald Wolf vertretenen umstrittenen Thesen zur Leistungsfähigkeit von Männern und Frauen distanziert. Das Zitat endet nach:„Wolf glaubt, dass Männer leistungsfähiger sind als Frauen. [… ]” ;die Aussage: „Seine Thesen sind umstritten.“ fehlt ebenso wie die Einordnung von Gerald Wolf: „Jahrelang war der 73-jährige Wissenschaftler eher unpolitisch. Seit einiger Zeit sucht er jedoch die Nähe zur AfD.“
Leider kann man Unsinn nicht steigern und dass Anwälte und Logik häufig nichts miteinander zu tun haben, das hat schon Egon Schneider so entnervt, dass er ein ganzes Buch geschrieben hat, um diesen Mangel zu beheben. Genutzt hat es nichts, wie das Schreiben der Vertragskanzlei des MDR an Hadmut Danisch zeigt.
Die Behauptung, dass man den Sinn eines Kommentars dann entstelle, wenn man ihn nicht vollständig zitiert, ist eine Behauptung, die aus dem Reich der holistischen Spinnerei in die Welt der normalen Menschen geweht wurde. Wenn dem so wäre, dann dürfte die wissenschaftliche Praxis der Zitation aus anderen Werken gerade unhaltbar geworden sein. Dass die Qualität wissenschaftlicher Arbeiten nach wie vor daran bemessen wird, wie sie in den Korpus vorhandener Werke passt, einen Korpus, dem sie sich durch Zitate aus entsprechenden Werken zuordnet, zeigt, wie weit die Anwaltskanzlei, an die der MDR Gelder der Gebührenzahler verschwendet, von der Normalität entfernt ist.
Besonders grotesk und paranoid wird diese Behauptung, wenn man sie nicht formal, sondern inhaltlich fast.
Das Zitat Wolf glaubt, dass Männer leistungsfähiger sind als Frauen
wird nach der Rabulistik, für die man als Anwalt den MDR schröpfen kann, also dadurch verständlicher, dass angefügt wird:
Seine Thesen sind umstritten
Dass eine Bewertung eine Beschreibung besser verständlich macht, ist eine Behauptung, die für viel Gelächter bei uns gesorgt hat. Wir wollen es einmal so formulieren: Die Aussage: „Hadmut Danisch hat ein Schreiben von Anwälten bekommen“, wird durch „Die Anwälte haben ein Rad ab“, nicht inhaltlich ergänzt, wohl wird sie bewertet, und zwar mit der Absicht, den Lesern der Bewertung ein Urteil vorzugeben. Wenn nun ein Anwalt aus einer Anwaltskanzlei, die vom MDR bezahlt wird, allen Ernstes behauptet, dass die Bewertung für das Gesamtverständnis des Textes erheblich wäre, dann können wir nicht anders als diese Behauptung in den Kontext eines fehlenden Verständnisses der deutschen Sprache zu stellen und als Indiz dafür zu nehmen, dass man beim MDR dann, wenn man seinen Lesern nicht sofort die Bewertung von Aussagen, die z.B. nicht dem feministisch-korrekten Kanon nicht entsprechen, mitliefert, geteert und gefedert wird. Derartige Praktiken sind jedoch das Problem des MDR – und natürlich sind sie ein Problem von mangelndem Rückgrat.
Der zweite Punkt, den wir an dieser Stelle ansprechen wollen, ist das, was Hadmut Danisch u.a. unterschreiben soll:
“Hiermit verpflichtet sich Herr Hadmut Danisch, […] Berlin, gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), Kantstraße 71 – 73, 04275 Leipzig, sowie Herrn Stephan Schulz, ebenda, es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung verwirkten Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 € zukünftig zu unterlassen,
1. a) urheberrechtlich geschützte Werke des Herrn Schulz und/oder des MDR ohne deren Zustimmung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen,
Das kommt einem vollständigen Zitationsverbot von Orginalquellen gleich, das abermals – nähme man diesen Blödsinn ernst – dazu führen würde, dass die gesamte Wissenschaft zum Erliegen käme und mit ihr all die vielen für die Linken so wichtigen Studien aus Foren, in denen sie Kommentare und Aussagen von Foristen einer Diskursanalyse unterziehen, die man entsprechend als durch das Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Autors geschütztes Werk ansehen müsste, verunmöglicht wäre. Vielmehr würden diejenigen Autoren, die sich z.B. der Kommentare in gerichteter und interpretativer Weise bemächtigt haben, mit entsprechenden Aufforderungen eine Unterlassungserklärung abzugeben, rechnen.
Ob es Staatsanwälten möglich wäre, aus angeblichen Hasskommentaren von Angeklagten zu zitieren, wenn letztere, wie der Anwalt des MDR allen Ernstes argumentieren will, „urheberrechtlich geschützt“ sind, ist eine Frage, die wir einem befreundeten Staatsanwalt stellen werden. Warum sollen nur wir Spaß an Anwälten haben – zumal unter Richtern und Staatsanwälten Späße über das, was Anwälte als angebliche Schriftsätze fabrizieren, ein nicht enden wollendes Gesprächsthema z.B. beim Mittagessen sind, wobei die Gespräche dann häufig unter dem Diktum eines ehemaligen Chemnitzer Ermittlungsrichters geführt werden: „Das ist wieder einer der Fälle, wo der Anwalt dümmer ist als sein Mandant“.
Der MDR versucht hier durch seine Anwaltsgehilfen nicht mehr und nicht weniger als eine Stimme der Kritik zum Schweigen zu bringen. Legitime Fragen an die Adresse des MDR sollen verunmöglicht werden. Schlüsse, die aufgrund einer nachvollziehbaren Argumentation über die Berichterstattung des MDR gezogen werden, sollen unterbunden werden. Das Hinterfragen und Kritisieren unter Nennung der kritisierten Passagen in den Veröffentlichungen von öffentlich-rechtlichen Sendern soll unterbunden werden. Warum? Weil man dann, wenn man Kritikern untersagt, die kritisierten Stellen zu zitieren, schnell mit FakeNews-Vorwürfen die entsprechende Kritik beseitigen kann, denn der Kritiker kann ja öffentlich keinen Beleg mehr dafür anführen, dass das, was er sagt, dass gesagt oder geschrieben wurde, auch gesagt oder geschrieben wurde. Insofern können wir nicht anders als das Schreiben der Haus- und Hofanwälte des MDR an Hadmut Danisch als Versuch zu werten, Meinungsfreiheit zu behindern und die totale Herrschaft öffentlich-rechtlicher Sender über die Information und somit darüber, welche Informationen überhaupt vermittelt werden und welche als wahr ausgegeben werden, herzustellen.
Der Staatsfunk MDR ist auf dem Rückweg in die DDR, in der einige derer, die an leitender Stelle tätig sind, sozialisiert wurden. Ob es ein Zufall ist?
Davon unabhängig sollte jemand den Verantwortlichen beim MDR sagen, dass man die Wahrheit nicht dadurch verändern kann, dass man die Berichterstattung über sie, beseitigt. Außerdem ist es eine makabre Form der Nutznießung, wenn Anstalten, die aus den Beiträgen der Gebührenzahler finanziert werden, diese Beiträge nutzen, um Anwaltsbüros zu unterhalten, die wiederum ausgerechnet gegen die Gebührenzahler vorgehen, die sich der Aufgabe gewidmet haben, Informationen zu verbreiten, zu prüfen und zur Aufklärung beizutragen. Allein diese Form des Missbrauchs sollte reichen, um den MDR nicht weiter über Gebühren zu finanzieren. Sicher ist das Programm des MDR so attraktiv und ansprechend, dass er sich auf Basis einer entsprechenden Nachfrage finanzieren kann?
Wissenschaft und Information verständlich und in Klartext.
Unterstützen Sie ScienceFiles
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXG1B21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Der Blog von Hartmut Danisch bringt immer bestens recherchierte Artikel, und hat ein juristisch-gesellschaftswissenschaftliches Niveau, das Sciencefiles nicht nachsteht. Außerdem klagt er tapfer gegen die GenderRundfunkStasiBargeldlosmafia. Das Lesen des Original-Artikels dauert eine gute Stunde, die Investion lohnt sich. Abonniert den Blog!
Bürger, bitte sagt der GEZ endgültig Auf-nimmer-Wiedersehn.
Mit dem angeblich so öffentlichen Rundfunk, der trotz anwesender Reporter
Körperverlezungen und möglicherweise Landfriedensbruch unterschlägt,
kann es nichts mehr werden.
Diese Institute sind sittenwidrig.
Gerne, aber wie macht man das als Untertan in Deutschland, der GEZ Auf-nimmer-wiedersehen sagen?
@ Simon
Wie wäre es, wenn Sie mit sich selbst einen Deal machen? Sie bezahlen weiterhin schön brav die Rundfunkgebühr und schauen dafür mal umso konsequenter, welche anderen Ausgaben Sie vermeiden können, so dass Sie mit den ersparten Steuern auf diese Produkte die Rundfunkgebühr kompensieren.
In Unkenntnis Ihrer Lebensgewohnheiten: Sparen kann man gut bei Kraftstoff, Genussmitteln und Fleischprodukten. Gesundheitsfördernd ist es außerdem.
Nur ein kleiner Schritt für einen Untertan.
Sie brauchen es nicht mal laut in die Welt zu posaunen. Eine innere Umkehr,
und Sie sprechen leise für sich: GEZ, Auf-nimmer-Wiedersehn.
Sie fürchten die staatliche Verfolgung. Klar, die wird kommen, und sie ist der Preis, den Sie für das Ende Ihrer Knechtschaft zahlen müssen. Und Ich halte nichts davon, aus Unzufriedenheit mit dem öffentlichen Rundfunk Konsumgüter zu boykottieren.
Wenn Sie jedoch eine andere, ebenfalls gewaltlose Methode kennen, so lassen Sie es mich wissen. Klagen, Verfassungsbeschwerden, ‘Reichsbürgerschaften’ oder trickreicher Schriftverkehr mit dem GEZ-Service sind aber nicht prktikabel.
Hmmm… Das ist doch gar nicht so schwer. Einfach nicht mehr bezahlen! Punkt!
Ich wiederhole es nochmal: Einfach nicht mehr zahlen.
Mit den Folgen (bös geschriebene Briefe von deutschen mitbürgerlichen AmtsträgerInnen, Androhungen oder tatsächliche Besuche von (selbstständigen!) Gerichtsvollziehern etc.) muss man leben können.
Ich selbst zahle auch nicht, nutze den Dreck-Ö.-R. aber auch nicht.
Tipp: Bereits über 8 Mio. Deutsche zahlen keine GEZ! Die können nicht alle verhaften.
Also: Es ist wie bei der Mafia! Wenn man ruhig leben will zahlt man. Mehr und mehr.
Oder aber irgendwann sagt man: Genug ist genug! Jetzt ist Schluss.
Aber die Folgen muss man aushalten können.
Die Möglichkeiten zum Widerstand gegen die Rundfunkgebühr resultieren natürlich auch sehr aus den Verhältnissen des Beitragszahlers. Nicht jeder hat Zeit und Nerven, sich wegen 18 € im Monat mit den Beitragserpressern einzulassen. Es kann auch nicht schaden, ein bisschen Spaß am Widerstand zu finden.
Wo es die Konditionen der Hausbank erlauben, wäre beispielsweise auch die Beitragszahlung in 1-Cent-Beträgen denkbar. Damit dürfte sich zumindest der Ärger mit dem Gerichtsvollzieher vermeiden lassen und die GEZ ist trotzdem beschäftigt.
Nein, merxdunix!
Da hätten Sie mehr Aufwand als die GEZ!
Wofür gibt es denn Computer!
Oder gehen Sie davon aus, dass ca. 35-40 Mio. monatliche Beitragszahlungen von Hand erfasst und gebucht werden? 🤣🤣🤣
Klasse, daß Ihr dem Hadmut hier beisteht! Die “Nichtstromlinienförmigen Medien” müssen hier zusammen halten! Ich hoffe auch auf Tichy und Achgut (Broder). Alle Nichtgenannten fühlen sich von mir bitte nicht diskriminiert!
Ich bin sehr gespannt, ob von der Achse oder Tichy was kommt. Denn einerseits sind sie noch vor kurzem selbst angegangen worden und haben nach Solidarität gerufenen, andererseits werden ihre Autoren immer wieder mal zu den Öffentlich Rechtlichen eingeladen, und wer beißt die Hand, die ihn füttert? Dazu hat Hadmit Danisch auch schon über Tichy geschrieben: http://www.danisch.de/blog/2016/12/13/tichy-tichy/
Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass *rein wirtschaftlich* gesehen die beste Entscheidung ist, beim allgemeinen Irrsinn mitzumachen.
Nun, die alternativen Stimmen werden immer weniger.
Z. B. Altermannblog gibt es nicht mehr, pinksliberal und Manniko schreiben nicht mehr.
Anderen wie Infowars . com verweigert Google die Werbung.
Den Blogger Werner Eichelburg (Hartgeld . com) hat man im Oktober 2020 verhaftet und in die Irrenanstalt gesteckt.
Warum muss ich da an Gustl Mollath denken?
“Der Staatsfunk MDR ist auf dem Rückweg in die DDR, in der einige derer, die an leitender Stelle tätig sind, sozialisiert wurden. Ob es ein Zufall ist? ”
Hmmm:
http://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-zensorenkarrieren-der-ddr-frauen/
http://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-stasi-und-die-medien/
Eine Anfangshypothese: Nein
😉
@ Pete
Wäre das eine Anfangshypothese?
Marktwirtschaft beruht darauf, Ungleichgewichte von Angebot und Nachfrage fortwährend auszugleichen. Bei der sozialen Marktwirtschaft wird dabei dem gesellschaftlichen Aspekten der Vorrang gegenüber individuellen gegeben, was bei ihrer Übergewichtung eine Vernachlässigung der Individuen zu Folge hat. Damit geht jedoch die Marktwirtschaft unter, denn kritisch betrachtet gibt es weder ein gesellschaftliches Angebot noch gesellschaftliche Nachfrage. Letztlich wird beides immer von Individuen gebildet. Man kann durch Bildung, Erziehung, Marketing und Zwang lediglich versuchen, Angebot und Nachfrage der Individuen zu homogenisieren, was wiederum zu noch mehr Individualitätsverlust resp. Gleichmacherei führt.
Soziale Marktwirtschaft bringt daher zwangsläufig den Sozialismus hervor, sobald der Markt als Treffpunkt von Angebot und Nachfrage mangels Ausgleichsvermögen einmal verloren gehen sollte, sich also der Zwang zur Planwirtschaft einstellt. Dieses ist mittlerweile EU-weit eingetreten und am Plan wollen nun möglichst Viele lauthals mitbestimmen, weil sie woanders kein Gehör mehr finden.
Zensur, Doktrin und Verängstigung sind Instrumente, den Willen zur Mitbestimmung an der Planwirtschaft zu brechen, denn wo es keine Marktwirtschaft geben kann, gilt “Friss oder Stirb!” – das Credo der Beamten und Eurokraten mit Flüchtlingen als Grundlast und China als Wegweiser.
“Sicher ist das Programm des MDR so attraktiv und ansprechend, dass er sich auf Basis einer entsprechenden Nachfrage finanzieren kann?” – Ein Büttenredner möge das bitte aufgreifen lmao.
Zieht ja ganz schöne Kreise, die Geschichte. Sogar Andy Hammel von German Joys hat darüber geschrieben: http://www.germanjoys.eu/2017/02/clash-of-the-titans.html
Ein Treppenwitz an der Geschichte ist, dass der MDR-Reporter Stephan Schulz mit der Aussage “Wolf glaubt, dass Männer leistungsfähiger sind als Frauen.” höchstwahrscheinlich seinerseits dem Wissenschaftler Gerald Wolf eine bis zur Sinnentstellung verkürzte Aussage untergeschoben hat. Ich würde bezweifeln, dass Wolf diese Aussage in dieser Generalität tatsächlich äußern würde. Zu vermuten ist, dass er diese Aussage nur für bestimmte Lebensbereiche oder bestimmte Fähigkeiten treffen bzw. gelten lassen würde. Dass Männer zum Beispiel im Bereich der reinen Körperkraft im Schnitt leistungsfähiger sind, dürfte kaum wer mit gesundem Menschenverstand bezweifeln. Aber auch eine solche Aussage wird von Genderisten gerne so verdreht, als ob man eine generelle Überlegenheit des männlichen Geschlechts behaupten würde. Und damit ist man natürlich ein böser Biologist.
Würden wir noch in einem funktionierenden Rechtsstaat leben, würde man das Zwangsfinanzierungssystem des Propaganda-Fake-News-Rundfunk schon lange für verfassungswidrig betrachten. Denn, wer sich nicht absichtlich blind und bescheuert stellt, der kann gar nicht mehr leugnen, dass das mit der Staatsferne und der Überwachung der Handlungen der Mächtigen (= Regierung) offensichtlich überhaupt nicht funktioniert und damit jede Legitimation eines gebührenfinanzierten Rundfunks, welches gerade die Unabhängigkeit von den Mächtigen ermöglichen sollte, ad absurdum geführt wurde. Man muss auch schon ziemlich naiv und bescheuert (oder auch schlicht hochgradig bösartig) sein, um ernsthaft zu glauben, dass eine staatlich initierte und mit staatlichen Zwang durchgesetzte Finanzierung zu irgendeiner Unabhängigkeit ausgerechnet gegenüber den Personen führen würde, die als Einzige darüber entscheiden können, ob die Zwangsmilliarden trotz minderwertigen Rundfunks weiter in den Hintern der öffentlich-rechtlichen Fake-Medienanstalten gepumpt werden. Das ganze System ist geradezu darauf ausgelegt, dass die Finanzierten demjenigen Gefallen wollen, der über ihre Weiterfinanzierung entscheiden soll und so kann man dann auch gut verstehen, weshalb die öffentlich-rechtlichen Fake-Medien solche Speichellecker der Regierungen sind und sich mehr als Politikaktivisten und Propagandaanstalten im Sinne der Mächtigen verstehen.
Und Verfassungsrichter, die tatsächlich ernsthaft davon faseln, dass das Zwangsfinanzierungssystem angeblich das geieignete Mittel dafür sei, die Unabhängigkeit der Medien von den Mächtigen bzw. die Trennung von Staat und Presse zu erreichen, sind entweder gnadenlos lebensfremd oder aber selber Teil des Fake-Systems. Richter mit Moral und Anstand würden sich normalerweise mit so einer Rechtsprechung nicht mehr selber im Spiegel anschauen wollen. Aber auch hier ist die Trennung der Staatsgewalten ja gründlich misslungen. Denn die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden ja von Politikern gewählt (Hälfte vom Bundesrat und andere Häfte vom Bundestag). Und die Politiker werden schon nur diejenigen in die Ämter des Bundesverfassungsgerichts hiefen, die das Porpaganda-Hilfsmittel der Fakemedien über die Zwangsfinanzierung nicht gefährden wird.
Dass in den Rundfunkräten der zwangsfinanzierten Propaganda-Fake-Medien insbesondere Politiker sitzen, rundet die ganze Sache der nur vorgetäuschten Rechtsstaatlichkeit noch gelungen ab.
Wer kann denn hier noch die Trennung von Staat und Presse erkennen? Denn man mag es kaum glauben, aber die Hauptaufgabe der Presse ist nicht die Überwachung und Erziehung der Bürger, sondern die Überwachung der Mächtigen!
@ xyz
Wo steht, dass die Presse die Mächtigen zu überwachen hat? Sie hat eine Sorgfaltspflicht und darf ansonsten tun, was ihr Gewinn einbringt. Wenn bei den Lesern nichts zu holen ist, dann dient sie sich eben der Werbung oder den Steuerumverteilern an. Warum nicht sogar allen gleichzeitig?
Springen dann die Leser komplett ab, ist die Talsohle erreicht und ihre staatliche Finanzierung wird unumgänglich. Wenn es soweit ist, kann sie sich auch wieder um Leser bemühen, damit sie höhere Zuschüsse erhält, aber nicht vorher.
Ich entnehme das in Bezug auf den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk z.B. aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 60), wonach das Finanzierungssystem gewährleisten muss, dass die Sender vor Einflussnahmen auf das Programm wirksam gesichert sind. Es wird zudem gesagt, dass die Öffentlich-Rechtlichen einer Programmneutralität unterstehen und die Gebühren nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden dürfen. In diesem Zusammenhang führt das BVerfG aus:
“Als Teil der Staatsgewalt unterliegt auch das Parlament öffentlicher Kontrolle. Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluß auf Inhalt und Form der BVerfGE 90, 60 (89)BVerfGE 90, 60 (90)Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 [182]; 83, 238 [323 f.]).”
“Da die derzeitigen Defizite des privaten Rundfunks an gegenständlicher Breite BVerfGE 90, 60 (90)BVerfGE 90, 60 (91)und thematischer Vielfalt nur hingenommen werden können, soweit und solange der öffentlichrechtliche Rundfunk in vollem Umfang funktionstüchtig bleibt, ist es auch weiterhin gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 87, 181 [201]).”
Sinn und Zweck der staatlichen Zwangsfinanzierung ist es gerade, dass diese öffentliche Kontrolle, die “wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt”, von den Medien wahrgenommen werden kann.
Wenn aber die Medien diese Kontrolle nicht mehr wahrnehmen und sich mehr als Propagandaabteilung der Regierung betätigen, dann gibt es für die Zwangsfinanzierung keine Rechtsgrundlage mehr (z.B. zum Thema Brexit, Trump, TTIP, Beteiligung an Kriegen ohne UN-Mandat, …). Denn Eingriffe in die Rechte der Bürger sind in einem Rechtsstaat nur zulässig, wenn ein legitimes Ziel verfolgt, das Mittel zur Zielerreichung geeignet ist, das Mittel muss auch erforderlich sein und nicht anderweitig günstiger zu erreichen sein und das verfolgte Ziel und die Eingriffe in die Rechte der Bürger dürfen nicht außer Verhältnis zueinander stehen (= Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).
Wie oben bereits in Bezug auf das BVerfG zitiert, lässt sich eine allgemeine Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger nur rechtfertigen, wenn die öffentlich-rechtlichen ihren Aufgaben vollständig nachkommen und nicht so defizitär wie der private Rundfunk sind. Denn ansonsten würde der private Rundfunk ja als milderes Mittel bereits ausreichen, wenn die Öffentlichen-Rechtlichen auch keine besseren Aufgaben zu Gunsten der Allgemeinheit wahrnehmen. Die politisch neutrale Kontrolle der Regierungen gehört somit zu den Aufgaben, die die Öffentlich-Rechtlichen leisten müssen (z.B. sachgerechte und auch kritische Auseinandersetzung, welche Folgen Merkels Politik hat, welche Ziele mit TTIP verfolgt werden, warum diese in geheimen Hinterzimmern ausgehandelt werden, wieso Deutschland sich an Kriegen ohne UN-Mandant beteiligt und ob diese Kriege rechtswidrig sein könnten, krtische Auseinandersetzung inwiefern sich Deutschland an den Drohnentötungen auch an Zivilisten beteiligt ohne jede rechtsstaatliche Verurteilung, kritische Betrachtung der möglichen Gesetzesbrüche von Merkel bzw. der Regierung, …), denn ansonsten lässt sich die Zwangsfinanzierung ohne Rücksicht auf das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bürger nicht rechtfertigen.
Wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen hingegen nur noch als Hofberichterstatter bzw. Politikaktivisten im Sinne der Regierung verstehen, dann ist die Zwangsfinanzierung offensichtlich nicht das geeignete Mittel (= 2. Prüfstufe im Rahmen der Verhältnismäßigkeit), um das mit der Zwangsfinanzierung angestrebte Ziel zu erreichen, die Parlamente als Teil der Staatsgewalt öffentlich zu kontrollieren. Denn die Öffentlich-Rechtlichen kriechen den Regierungen in den Hintern.
Und Zwangsfinanzierung ist somit offenkundig kein geeignetes Mittel, um das legitime Ziel “öffentliche Kontrolle” des Parlamentes zu erreichen, denn – wenn man ehrlich ist – findet die Kontrolle zur Zeit nicht seriös und neutral statt, sondern es wird auch noch versucht, diejenigen zu bekämpfen und mundtot zu machen (echte Opposition, Blogger, …), der die Kontrolle der Parlamente zu überwachen versucht und somit die Aufgaben wahrnimmt, die die Öffentlich-Rechtlichen eigentlich mit ihren Zwangsmilliarden wahrnehmen sollten.
Und, wenn Eingriffe in die Rechte der Bürger (= Freiheit, nicht nutzungsunabhängig fremde Meinungen mit finanzieren zu müssen, Art. 5 GG = negative Meinungsfreiheit) nicht geeignet sind, das legitime Ziel zu verfolgen, dann sind die Eingriffe rechtswidrig bzw. verfassungswidrig.
Und, wenn nicht wenige Menschen, die Öffentlich-Rechtlichen Medien inzwischen nur noch als Hofberichterstatter, Propagandaabteilung und Politikaktivisten im Sinne der Regierung wahrnimmt, dann scheinen der Sinn und Zweck der Zwangsfinanzierung ad absurdum geführt. Offensichtlich ist die Zwangsfinanzierung sehr wohl geeignet, die Öffentlich-Rechtlichen im Sinne der Regierungen zu lenken, indem die Öffentlich-Rechtlichen immer die Sorge haben müssen, dass ihre Finanzierung von den Politikern in Frage gestellt wird, wenn diese nicht in ihrem Sinne die Meinungen der Bürger zu beeinflussen versuchen.
Aufgrund wirtschaftlicher Zwänge lenkbare Medien leisten bereits die “defizitären” Privaten. Dafür brauchen wir keine ca. 8 Mrd. schwere Zwangsfinazierung weiterer öffentlich-rechtlicher Medien, die ersichtlich auch aufgrund wirtschaftlicher Zwänge (nämlich der ansonsten drohenden Infragestellung der Finanzierung) im Sinne der Regierung lenkbar ist. Der objektive Mehrwert der Öffentlich-Rechtlichen im Verhältnis zu den Privaten ist dann viel zu gering, um einen 8Mrd. Eingriff in die Rechte der Bürger zu rechtfertigen, so dass diese Zwangsfinanzierung weder ein geeignetes Mittel, noch ein angemessenes Mittel ist, um auch die neutrale Kontrolle der Parlamente zu gewährleisten.
Wenn man den rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Bestandteil eines Rechtsstaates ernst nimmt, kann man seriöserweise eigentlich zu gar keinem anderen Ergebnis gelangen, dass die Zwangsfinanzierung verfassungswidrig ist.
Man wird auch keinen ohne übelste unseriöse juristische Fantasieakrobatik überzeugend erklären können, weshalb andere Staaten es schaffen, mit einem viel geringeren Gebührenvolumen als in Deutschland ein offenbar ausreichendes Mediensystem zur Gewährleistung der Meinungspluarilität zu gewährleisten (Grossbritannien reichen offenbar ca. 3,5 Mrd statt ca. 8 Mrd in Deutschland).
@ xyz
Für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten mag das gelten. Anders wäre deren gesetzliche Zwangsfinanzierung auch nicht zu rechtfertigen, obwohl sie ihrer Kontrollfunktion, wenn überhaupt, doch eher gegenüber ihren Zuhörern und Zuschauern nachgehen, anstatt der von Staat und Politik. Insofern könnte hier auch ein Missverständnis des Kontrollauftrages bei Ihnen vorliegen.
Sie schrieben jedoch von Kontrollaufgaben der Presse, die nun auch gern zu den Zwangsfinanzierten zählen will. Weil sie sich gerade nicht auf einen Kontrollauftrag berufen kann, geht sie bisher dabei leer aus und die dort tätigen Journalisten sehen sich gegenüber denen beim Ö-R benachteiligt.
Ich denke, die haben sich mit dem falschen angelegt, Hadmut ist nicht auf den Kopf gefallen, ziemlich in solchen Sachen geschult und hat schon diverse haarsträubende Unglaublichkeiten in seinem Artikel dargelegt! Der zieht das durch!
Der MDR ist auch dafür bekannt das Er eine Gebuehrenverweigerin ohne Rücksicht in den Knast stecken laesst. Komisch sonst sind Kamerateams an Universitäten nur zu finden wenn sich Politprominenz angesagt hat oder ein Jubiläum gefeiert wird. Mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen wird gerne argumentiert und Kasse gemacht. Wenn man es genau nimmt dürfte der MDR den Bericht über die Proteste gegen die AfD an der Universität Magdeburg gar nicht ausstrahlen weil ja auch hier die Gefahr von Urheberrechtsverletzung besteht. Sämtliche oeffentlich- rechtliche Sendeanstalten genehmigen die Verwendung ihrer Sendungen zum privaten und nicht kommerziellen Gebrauch. Herr Danisch betreibt seinen Blog privat und nicht kommerziell.Auf alle Fälle wurde der MDR im voraus von der geplanten Protestaktion der selbsternannten Antifa informiert. Hier witterte man wieder die große Chance mit der Nazikeule gegen die AfD vorzugehen und das noch existierende Recht auf Meinungsfreiheit weiter einzuschränken.Kein Wunder bei dem rot rot dominierten MDR
“Herr Danisch betreibt seinen Blog privat und nicht kommerziell.”
Das ist richtig, aber im Zweifel werden sie ihm einen Strick daraus drehen, dass er auf seiner Blogseite ein Spendenkonto angibt.
Oder wurde die Beziehung Freiwilige Spende vs. Kommerz schon mal rechtlich genauer betrachtet?
“Der Staatsfunk MDR ist auf dem Rückweg in die DDR, in der einige derer, die an leitender Stelle tätig sind, sozialisiert wurden. Ob es ein Zufall ist? ”
Rückweg?
Auf diesen Artikel auf Danisch’ Blog möchte ich hinweisen:
http://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-stasi-und-die-medien/
Es zeigt, was im Ö.-R. (insb. MDR) so abgeht.
Und ich weiß nun, woher mein Gefühl, dass wir in einer Art “DDR 2.0” leben wenn ich den Fernseher einschalte, herkommt… :-(((
Bisschen übertrieben das mit “zum Schweigen bringen” oder? Sie wollen lediglich das er nicht mehr aus dem Staatsfunk zitiert. Meiner Meinung nach ist das zu unterstützenswert. Besser noch wäre natürlich wenn ein jeder diesen Wahrheitsmüll komplett ignoriert.
Das dieser Speichelleckerscheiss überhaupt noch von den Bewohnern dieses schönen Landes goutiert wird ist meiner -sicher nicht Mainstream kompatiblen)-Meinung nach der eigentliche Skandal.
Das dieser Feudalstaat in Gestalt eines juristischen Schmarotzers dann eine derart idiotische Verfügung erstellt ist der zwingenden Negativauslese geschuldet. Das ist solchen Systeme nun mal Aufgrund ihrer Inzucht immanent.
Das Meister Danisch dann aber sein Pulver verschießt indem er der Gegenseite schon vor einreichen der Klage/Verfügung etc, die entsprechenden Korrekturen übermittelt ist auch nicht gerade der Gipfel der cleverness. Nebenbei stellt er den Dummtröpfen seine zweifellos vorhandenen analytischen Fähigkeiten kostenlos zur Verfügung. Damit diese Sie dann gegen ihn verwenden können. Ein Eigentor in der ersten Minute. Aber das Spiel ist ja noch lange nicht zu Ende.
Sie werden das vor Gericht (eine ebenso nutzlose Instanz wenn es um Bürgerrechte geht) rückgängig machen. In der dumpfdeutschen Gefühlswelt der Mehrheitsschafe erzeugt David gegen Goliath sonst ein nicht gewolltes Narrativ.