Wokenkuckucksheim: Wie in Bremen die Verwaltung mit der Gesundheit der Bürger spielt

Dr. Dr. Marcus Ermler wird langsam zu einem festen Bestandteilt auf ScienceFiles. Dieses Mal hat er einen Beitrag dazu, wie in Bundesländern Flüchtlinge auf Krankheiten wie Hepatitis oder Lungenentzündung (nicht) untersucht werden, zum Anlass genommen, um nicht nur von der Bremer Stadtverwaltung eine Stellungnahme zu erwirken, sondern diese auch mit weiteren Stellungnahmen der Bremer Stadtverwaltung und mit der Realität in Bremen zu konfrontieren.

Herausgekommen ist dabei das Bild einer selbstzufriedenen Verwaltung, in der sich Beamte lieber an schönen Worten als an entsprechenden Taten ergötzen. Die Behauptung,  das “Bremer Modell” sei vorbildlich, die gut klingt und gerne aufgestellt wird, sie hält indes einer genaueren Überprüfung nicht stand. Wie Marcus Ermler im Detail und mit viel Insiderwissen zeigt, feiert man sich in Bremen auch dann selbst, wenn die Realität zeigt, dass das Bremer Modell vor allem darin besteht, NICHT alle Flüchtlinge daraufhin zu untersuchen, ob sie im Huckepack eine übertragbare Krankheit mitgebracht haben.

Insofern kann man das Bremer Modell nicht vorbildlich nennen, man muss es gefährlich nennen.

Liebe Wissenschaftler von ScienceFiles,

Hansestadt Bremenich habe im März dieses Jahres mit Interesse Ihren Text überKranke Flüchtlinge:
Landesregierungen gefährden die Gesundheit ihrer Bevölkerunggelesen und mit Schrecken vernommen, dass Bremen den Autoren Wahedi, Nöst und Bozorgmehr des im Text referenzierten Beitrags aus 2017 keinerlei Daten zur Verfügung gestellt hat.

Diesen Zustand empfand ich als Bremer als untragbar, daher habe ich mich mit einer E-Mail an den Abgeordneten Alexander Tassis, AfD-Fraktion, gewandt. Herr Tassis hat sich der Sache angenommen und eine Anfrage an den Bremer Senat gestellt, die in der 44. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 11.05.2017 beantwortet worden ist.

Hier die Anfrage:

Stand der Gesundheitsvorsorge und der Seuchenbekämpfung im Lande Bremen

Ich frage den Senat:

1. Ist es richtig, dass das Bundesland Bremen in einer Klassifikation bezüglich der Datenbeibringung und der Qualität im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Seuchenbekämpfung, zu einer Untergruppe von drei Bundesländern gehörte, die keine Daten zur Verfügung gestellt haben und bei denen eine Vernachlässigung in diesem Bereich vermutet wird [Katharina Wahedi u. a., Gesundheitsuntersuchung bei Asylsuchenden …, Bundesgesetzblatt 60 (1)/2017.]?

2. Werden Maßnahmen vom Senat ergriffen, um eine eventuelle Vernachlässigung in dem genannten Bereich abzustellen und kann ferner sichergestellt werden, dass in Zukunft Daten auf solche wichtigen Anfragen geliefert werden?

3. Wie steht der Senat allgemein zu den umfangreichen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes für diesen Bereich der Gesundheitsvorsorge und Seuchenbekämpfung [bei: Laura Frank u. a., Gesundheit und Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden …, Journal of Health Monitoring 2(1), 2017.]?

Alexander Tassis (AfD)

Die Antwort des Senats (beantwortet durch Frau Senatorin Prof. Quante-Brandt):

Zu den Fragen 1 und 2:

Bremen stellt im sogenannten „Bremer Modell“ seit 1993 die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten vorbildlich sicher. Der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ist keine Anfrage des im Bundesgesundheitsblatt genannten Autorenkollektivs der Universität Heidelberg bekannt. Formelle Anfragen z.B. des Bundes, der Länder oder parlamentarischer Gremien werden ausnahmslos beantwortet. Anfragen anderer Stellen werden in Abhängigkeit der aktuell verfügbaren Ressourcen beantwortet.

Zu Frage 3

Das Land Bremen ist Vorreiter bei der Datenerfassung von Krankheiten bei Geflüchteten, der elektronischen Gesundheitskarte und bei Impfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut. Hierzu erfolgt ein Austausch in verschiedenen Gremien -auch als Vorsitzland der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz -und Bremen stellt seine Erfahrungen anderen Ländern in Form von Beiträgen anlässlich von Veranstaltungen oder in wissenschaftlichen
Veröffentlichungen zur Verfügung.

Bremer ModellIch möchte zunächst daran erinnern, dass der Abgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) im Februar 2017 vor dem Bremer Staatsgerichtshof eine Stärkung des Informationsrechts der Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft in Form einer ausführlichen Informationspflicht des Senats erstritten hat.

Nun fällt bei Betrachtung der Antworten des Senats auf, dass die drei Fragen des Abgeordneten Tassis gar nicht direkt beantwortet werden, sondern sich nur eine Selbstbeweihräucherung manifestiert: „Bremen stellt im sogenannten „Bremer Modell“ seit 1993 die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten vorbildlich sicher“ sowie „Das Land Bremen ist Vorreiter bei der Datenerfassung von Krankheiten bei Geflüchteten“. Ich hoffe das lässt sich auch durch entsprechende Quellen bzw. Literatur entsprechend der „ausführlichen Informationspflicht des Senats“ verifizieren und ist nicht nur im Bauchgefühl der Senatorin begründet!?

Dass „Anfragen anderer Stellen […] in Abhängigkeit der aktuell verfügbaren Ressourcen beantwortet [werden]“, beruhigt mich bei der berühmt-berüchtigten desaströsen finanziellen Lage des Landes Bremen nun nicht unbedingt. Wenn man die Antwort ganz nüchtern betrachtet, schimmert für mich da auch der Vorwurf der Majestätsbeleidigung durch, denn wie kann man (in dem Fall die in Bremen hochgeschätzte AfD) das „Vorsitzland der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz“ kritisieren!?

Ich möchte es aber nicht nur bei der Analyse dieser vielsagenden Antwort in Bezug auf Informationspflicht und sprachliche Feinheiten belassen, sondern die Antwort des Senats auch an der Realität messen. Wie es der Zufall will, sind die „Jahresberichte 2015 / 2016 der Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven“ als „Vorlage für die [19.] Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am 02.05.2017“ eingereicht worden. Ob das tatsächlich ein (zeitlicher) Zufall ist oder es dort einen Zusammenhang gibt, vermag ich nicht zu beurteilen. Zumindest ist es augenscheinlich, dass die beiden Jahresberichte zeitnah zur Antwort des Senats erscheinen und dann auch noch in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst werden, wohingegen sie zuvor gesondert und jahresweise erschienen sind (vergleiche http://www.gesundheitsamt.bremen.de/publikationen-3093#Jahresberichte%20des%20Gesundheitsamtes).

Der abwiegelnden Tonlage der Senatsantwort in nichts nachstehend, beginnt der einleitende Abschnitt zur „Flüchtlingsversorgung 2015/2016“ folgendermaßen

„In der Rückschau kann festgehalten werden, dass durch gute Kooperationen im innerbehördlichen Bereich, z. B. mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport (SSJFIS), mit externen Partnern, mit ehrenamtlich tätigen Personen sowie vor allem durch das hohe Engagement und die hohe Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt gelungen ist, die Aufgaben zu bewältigen.“

Mission accomplished! Aber immerhin „wird dabei darauf verzichtet, die besonderen Leistungen einzelner Personen, Referate oder Abteilungen herauszustellen“. Ob das nun gut oder schlecht für die involvierten Personen und Behörden ist, werden wir gleich sehen.

Beginnen wir im ersten Schritt mit der Erstuntersuchung ankommender Asylbewerber. Wenn wir uns an den Beitrag von Wahedi, Nöst und Bozorgmehr erinnern, wurde dort nach einer Untersuchung bez. Tuberkulose, Hepatitis B bzw. Hepatitis C, HIV, Lues, sowie Darmparasitosen im Rahmen von Screening-Massnahmen gefragt. Wie aber sieht die „gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung“ in Bremen aus?

„Die Untersuchung umfasst neben einer ausführlichen Anamnese (dolmetschergestützt) eine sorgfältige körperliche Untersuchung sowie die U¨berweisung zu einer Röntgenuntersuchung der Lunge, zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Tuberkulose.“

Von einer Untersuchung auf Hepatitis B bzw. Hepatitis C, HIV, Lues, sowie Darmparasitosen ist hier keine Rede oder sie ist in der Umschreibung „sorgfältige körperliche Untersuchung“ enthalten, was man nach § 62 des Asylgesetzes vermuten könnte (siehe unten). Jedoch ist auch das keine Garantie, wenn wir die Analyse von Wahedi, Nöst und Bozorgmehr heranziehen, in der nur wenige Bundesländer die Asylbewerber auf die genanten Infektionskrankheiten untersuchen. Ausnahme stellt hier nur die Tuberkulose-Untersuchung dar, die in allen befragten Bundesländern und (laut den Jahresberichten 2015/2016 des Bremer Gesundheitsamtes) auch in Bremen zum Standard zu gehören scheint – dazu in Bezug auf Bremen weiter unten mehr.

Im nächsten Absatz wird ausgeführt, dass die Zahl der Personen mit „Erstkontakt in der medizinischen Sprechstunde“ von 1802 im Jahr 2014 auf allein 7298 im Jahr 2015 angestiegen ist, allein im Oktober 2015 gab es 1660 neue Asylsuchende. Dies soll wohl zahlenmäßig veranschaulichen, vor welch gewaltigen Aufgaben das Bremer Gesundheitsamt stand und den Leser damit schon einmal hinreichend für die kommenden schlechten Nachrichten sedieren. Denn im nächsten Abschnitt heißt es bezogen auf Ende 2015 klar und unmissverständlich:

„Aufgrund unzureichender räumlicher Kapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung wurden die Asylsuchenden direkt den vorhandenen Notunterkünften zugewiesen, wodurch sowohl die Erstuntersuchung als auch die medizinische Basisversorgung enorm erschwert wurde […] eine geregelte Erstuntersuchung und gesteuerte Zuweisung in das Regelsystem der Gesundheitsversorgung war zu diesem Zeitpunkt nicht zu gewährleisten

Bremen complacency.jpgUm es noch einmal zu wiederholen: „eine geregelte Erstuntersuchung […] war zu diesem Zeitpunkt [Ende 2015] nicht zu gewährleisten“! Die Lage war sogar so kritisch, dass das Bremer Gesundheitsamt auf die Bundeswehr zurückgreifen muss, die laut Grundgesetz nur im „Katastrophenfall“ oder einem „inneren Notstand“ eingesetzt werden darf.

„Ab Herbst 2015 wurde Bremen auch in der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge durch die Bundeswehr unterstützt.“

Die Bundeswehr selbst bezeichnet auf ihrer Homepage ihre Einsätze in der Flüchtlingshilfe alsAmtshilfe gemäß Art 35 Abs. 1 GG, da sie auf „technische Unterstützung wie Unterbringung, Versorgung oder Transport beschränkt“ ist. Wo da jetzt der (semantische) Unterschied zum Katastrophenfall ist, mag ein Jurist besser erkennen und erklären als ich es kann. Zumindest aber scheint die Lage in Bremen so katastrophal gewesen zu sein, dass sich die Behörden nur noch mit dem Ruf nach der Bundeswehr zu helfen wussten.

Wie sieht es mit Ausbrüchen von Infektionskrankheiten und Impfungen der Asylbewerber aus? Hierzu heißt es:

„Sowohl in der überlasteten Erstaufnahmeeinrichtung für umA, als auch in anderen großen Unterkünften (Messehallen auf der Bürgerweide) waren immer wieder Einzelfälle von Windpockenerkrankungen aufgetreten. Im Rahmen mehrerer Aktionen wurden durch das Gesundheitsamt sogenannte Riegelungsimpfungen durchgeführt, um die weitere Ausbereitung zu verhindern.“

Wann genau die Impfungen durchgeführt worden sind, steht dort allerdings nicht. Und weiter:

„In den Messehallen war erstmals eine große Anzahl von Menschen in nach oben offenen Kabinen untergebracht, so dass hier in einer mehrtägigen Aktion zusätzlich alle Bewohnerinnen und Bewohner gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft wurden. Hintergrund der Maßnahme waren die Berichte über Masernausbrüchen in anderen Bundesländern und die große Zahl von Schwangeren, die in den Messehallen untergebracht waren.“

Nachdem es also in anderen Bundesländern Masernausbrüche gab, handelte auch das Gesundheitsamt Bremen. Da weiß ich nicht, was mich mehr verunsichert. Dass es diese Ausbrüche in anderen Bundesländern gab oder, dass Bremen erst diese Ausbrüche brauchte, um selbst Impfungen durchzuführen.

Was mich im Abschnitt über „Hygienebegehungen in den Unterkünften“ besonders verwirrt hat, war das offensichtlich extreme langsame Mahlen der Bremer Bürokratie. Wir erinnern uns, die Flüchtlingskrise begann im Sommer 2015 und es traten laut der Jahresberichte in Bremen „immer wieder […] Kopfläuse- oder Krätzebefall auf, bedingt durch die lange Fluchtwege und schlechte Unterbringung“.

Wie lange dauerte es nun, bis Bremen Informationsmaterialien und Arbeitshilfen entwickelte, die Einrichtungsleitungen bei der Umsetzung von Hygienemassnahmen unterstützten sollten?

„entwickelte das Gesundheitsamt Informationsmaterialien und Arbeitshilfen […] am 01.12.2016 wurde hierzu eine Informationsveranstaltung im Gesundheitsamt durchgeführt.“

Im Dezember 2016 konnte man endlich Arbeitshilfen vorstellen? Anderthalb Jahres später???

Damit ist nun auch klar, was der Senat meint, wenn er in der oben zitierten Antwort sagt, dass „Anfragen anderer Stellen […] in Abhängigkeit der aktuell verfügbaren Ressourcen beantwortet [werden]“.

Einen Spezialfall stellt, wie oben bereits erwähnt, die Untersuchung auf Tuberkulose dar. Diese wird, der Analyse von Wahedi, Nöst und Bozorgmehr folgend, in allen befragten Bundesländern laut Aussagen der dort befragten Behörden gewährleistet und gemäß den Jahresberichten des Bremer Gesundheitsamtes auch in Bremen. Bislang ist hierbei in Bremen wie folgt verfahren worden:

„Nach § 62 Asylgesetz ist […] eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose durchzuführen. In den vergangen Jahren war dies durch Überweisung der Asylsuchenden zu einem niedergelassenen Lungenfacharzt sichergestellt worden.“

Diese im Sinne der Gesundheit der Asylbewerber wie auch der der Bevölkerung Bremens soweit sinnvolle Maßnahme scheint jedoch im Angesicht der Flüchtlingskrise an ihre Grenzen gestoßen zu sein. Denn, so das Bremer Gesundheitsamt weiter:

„Die hohen Zahlen neu ankommender Menschen machte eine Modifikation des Verfahrens erforderlich. Für einen begrenzten Zeitraum stellten wir aus Kapazitätsgründen auf ein risikoadaptiertes Screening um. Es wurden nur die Personen überwiesen, bei denen wir entweder einen klinischen Anhalt auf das Vorliegen einer Lungenerkrankung hatten, die aus Ländern mit hoher Tuberkuloseprävalenz kamen oder die aufgrund der Fluchtbedingungen zu einer Hochrisikogruppe gehörten.“

Oder einfach formuliert: eine umfassende, alle Asylbewerber abdeckende Tuberkulose-Untersuchung war nicht gewährleistet! Und das obwohl§ 62 des Asylgesetzeseindeutig vorsieht, dass

„Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.“

Offenkundig wird hier nicht nur § 62 AsylG verletzt.
Ferner scheint auch ein Verstoß gegen§ 36 Abs. 4 IfSGvorzuliegen, denn dort heißt es:

„Personen, die in […] eine Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtlinge, Asylbewerber […] aufgenommen werden sollen, haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“

Oben heißt es, auf dieses risikoadaptierte Screening wurde „für einen begrenzten Zeitraum“ umgestellt. Wie lange dieser begrenzte Zeitraum war, wird im Text nicht direkt erwähnt, doch später heißt es:

„Seit Anfang 2016 werden auf Grundlage eines Kooperationsvertrages mit der Verbundradiologie der Gesundheit Nord alle Asylsuchenden zum Röntgen in die nächstliegende Klinik (Bremen-Mitte, Links der Weser, Bremen-Nord) überwiesen.“

Nehmen wir also den Beginn der Flüchtlingkrise im Sommer 2015 als Anfang dieses Zeitraums und Anfang 2016 als sein Ende, können wir ihn auf ein halbes Jahr eingrenzen. So „begrenzt“ scheint der Zeitraum dann allerdings nicht zu sein. Wie steht es um die reine Zahl der Tuberkulosefälle? Sie stieg von 44 Fällen in 2014 auf 67 Fälle in 2015, in 2016 waren es 58 Fälle. Damit wies Bremen laut Text im Vergleich der Bundesländer die höchste Inzidenzrate auf.

Im letzten Absatz des Abschnitts über „Tuberkulose: Diagnostik und Management“ wird dann deutlich, wie verbesserungswürdig die Ausbildung der Mediziner in Deutschland im Hinblick auf Tuberkulose-Erkennung und -Untersuchung erscheint, denn:

„Durch die neu aufgetretenen Tuberkulosefälle war deutlich geworden, dass in der Ärzteschaft (vor allem bei Niedergelassenen) ein großer Informationsbedarf besteht. Viele … Ärzte hatten nie zuvor mit Tuberkulose zu tun.“

Und schließlich scheint auch die obligatorische Untersuchung auf Lungentuberkulose nur unzureichend die möglichen Infektionserkrankungen von Asylbewerbern abzudecken, denn:

„Insbesondere gilt dies für Tuberkuloseformen, die sich nicht in der Lunge manifestieren. Diese wiederum treten in der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund besonders häufig auf.“

Eingangs verkünden die Autoren der Jahresberichte 2015/16 stolz, dass „vor allem durch das hohe Engagement und die hohe Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt gelungen ist, die Aufgaben zu bewältigen“. Wenn wir uns nun nochmals vor Augen führen, was die Ergebnisse dieses hohen Einsatzes waren:

  1. eine geregelte Erstuntersuchung war bis Ende 2015 nicht zu gewährleisten;
  2. das Bremer Gesundheitsamt musste in seiner Not gar die Bundeswehr um Unterstützung bei der medizinischen Versorgung bitten,
  3. es ist dabei ferner völlig unklar, ob bei der Erstuntersuchung auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis B bzw. Hepatitis C, HIV, Lues, sowie Darmparasitosen hin untersucht wird,
  4. Impfungen wurden erst vorgenommen, nachdem es Masernausbrüche in anderen Bundesländern gab,
  5. es brauchte anderthalb Jahre um Arbeitshilfen zur Umsetzung von Hygienemassnahmen zu entwickeln,
  6. die Tuberkulose-Untersuchungen waren für mindestens ein halbes Jahr nicht flächendeckend und umfassten nicht alle Asylbewerber, wobei offensichtlich sowohl gegen § 62 AsylG als auch gegen § 36 Abs. 4 IfSG verstoßen worden ist und schließlich
  7. treten bei Asylbewerber Tuberkuloseformen auf, die sich nicht in der Lunge manifestieren, und somit eine Veränderung von § 62 AsylG geboten scheint.

Angesichts dieser gemischten bis verheerenden Bilanz, können die involvierten Personen und Behörden eigentlich froh darüber sein, dass der Text „darauf verzichtet, die besonderen Leistungen einzelner Personen, Referate oder Abteilungen herauszustellen“.

Mit Bezug auf die Antwort des Senats lässt sich festhalten, dass hier wider besseren Wissens eine bis zum Euphemismus reichende Schönfärberei über den Stand der Gesundheitsvorsorge und der Seuchenbekämpfung im Lande Bremen öffentlich dargelegt wird, die man im Sinne der aktuell politischen wie medialen geführten Diskussionen mit Fug und Recht als Fake News bezeichnen kann.

Bereits der erste Satz in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Alexander Tassis, nämlich „Bremen stellt im sogenannten „Bremer Modell“ seit 1993 die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten vorbildlich sicher“, ist im Angesicht der Fakten eine Beleidigung des Intellekts und die Antwort insgesamt eine grobe Verletzung der vom Abgeordneten Jan Timke erstrittenen ausführlichen Informationspflicht.

Viele Grüße,

Dr. Dr. Marcus Ermler

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