Zensurhelfer und –helfershelfer: Die Lust der Deutschen, sich gegenseitig zu überwachen – Philosophia Perennis im Fahndungskreuz der Jugendschützer

Wie fangen wir diesen Post an?

Kennen Sie Jugendschutz.net? Jugendschutz.net sitzt in Mainz, wird vom Ministerium für politische Korrektheit, Frauen und anderes finanziert, und zwar gleich zweimal, erhält ansonsten noch üppige Unterstützung über die Landesmedienanstalten, und zwar dafür, dass die Mitarbeiter von Jugenschutz.net das Internet durchschnüffeln und überwachen.

2016 hat Jugendschutz.net insgesamt 121.908 Angebote im Internet überprüft. Darunter fanden sich 6.011 Verstöße gegen den Jugendschutz, also nicht einmal 5% der Bezichtigungen haben sich als richtig herausgestellt, und Bezichtigungen sind es, denn: „7.368 Hinweise auf Verstöße gingen 2016 über die Hotline ein (2015: 7.610). Weiterhin melden einzelne User eine Vielzahl unzulässiger Inhalte – insgesamt waren 10.539 URLs zu überprüfen. Teilweise wurden in einem Hinweis mehr als 100 Adressen übermittelt”. Es gibt offensichtlich ein gut organisiertes Netzwerk von Hilfs-Zensoren, die – von wem auch immer finanziert – das Internet durchforsten, um dort Inhalte, die ihnen nicht passen oder von denen sie gerne hätten, dass sie gegen den Jugendschutz verstoßen und entsprechend entfernt werden müssen, zu sammeln und Jugenschutz.net zuzutragen.

Widerlich.

Hätten wir unseren Post nicht besser so angefangen:

Was die Historiker, um den britischen Forscher Robert Gellately, die sich jahrelang mit dem Würzburger Gestapo-Akten auseinandergesetzt haben, besonders negativ berührt hat, war die unglaublich große Bereitschaft unter ganz normalen Deutschen, ihre Nachbarn oder Bekannten zu denunzieren, bei der Gestapo anzuschwärzen. Letztere war offenkundig auf den Ansturm der Informanten in den ersten Jahren personell nicht eingestellt und konnte auch in Folgejahren nur mühsam mit der Denunziationsfreudigkeit der Würzburger mithalten. Würzburg war kein Einzelfall.
Jahrzehnte später ist die Denunziationsfreude in Deutschland ungebrochen. Die Lust, sich zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Autorität zu machen und sich als Helfer im Kampf für die Reinheit des Internets zu profilieren, sie blüht und gedeiht.

Jugenschutz.net dokumentiert diese Lust an der Denunziation in seinem Jahresbericht. Jugendschutz.net zeigt zudem, dass 95% der Meldungen keine Inhalte betreffen, die unter Jugendschutz, wie er in den §§ 4 und 5 des “Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)” festgelegt ist..

Angesichts der Vagheit, mit der in beiden Paragraphen zuweilen das, was die Jugendlichen gefährden soll, gefasst ist, ist die 95%ige Durchfallquote, die Tatsache, dass 115.897 der 121,906 von Jugenschutz.net überprüften Angebote sich als mit dem Jugendschutz konform erwiesen haben, erstaunlich. Sie ist insbesondere vor dem Hintergrund der Praxis, wie sie z.B. von Landesmedienanstalten oder von Jugendschutz.net angewendet wird, erstaunlich.

Bleiben wir zunächst bei Letzterem. Jugendschutz.net als Teil des „gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet“, so berichtet David Berger auf seinem Blog „Philosophia Perennis“, habe ihn angeschrieben:

“Uns wird mitgeteilt, dass Philosophia Perennis „absolut unzulässige Inhalte“, die die Jugend gefährden, beinhaltet. Jeder denkt nun sofort an Pornographie, Anweisungen zum Drogengebrauch usw. Aber da hat er die neuesten Entwicklungen verschlafen. Wie man welche Drogen am besten konsumiert, wird inzwischen ja im Internet auf Kosten des Staates von als gemeinnützig anerkannten Vereinen jungen Menschen beigebracht.”

Tatsächlich betreffen die „unzulässigen Inhalte“ zwei Links auf die Seite „Metapedia.org“, ein Link betrifft einen Beitrag über Sören Kohlhuber, ein Link einen ebensolchen zu Benjamin Freedman. Nicht jedoch die Inhalte haben das Missfallen der Jugendschützer erregt, die offensichtlich Zeit haben, selbst Leserkommentare und dortige Links zu durchwühlen, sondern die Seite als solche:

„Das gesamte Webangebot metapedia.org wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien … als jugendgefährdend indiziert und in Listenteil D der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen.“

Wenn David Berger, die Links nicht entferne, so wird ihm mitgeteilt, könne Philosophia Perennis verboten werden.

Haben Sie gewusst, dass Metapedia.org als jugendgefährdend indiziert ist? Nun, wir auch nicht, und wir wetten David Berger hat es auch nicht gewusst. Wie auch? Die Liste der Angebote, die als jugendgefährdend indiziert sind, kann von Seitenbetreibern wie David Berger oder uns nicht eingesehen werden. Sie ist unter Verschluss. Man hat die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen (siehe rechts) und bekommt vielleicht eine entsprechende Antwort. Aber es ist schlicht unmöglich, jeden Link, der auf einem Blog gepostet wird, von einem Besucher oder vom Betreiber, per Abfrageformular darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jugendschutz konform ist oder mit dem, was wer auch immer auf Grundlage welcher Qualifikation auch immer bei der KjM [Kommission für Jugendmedienschutz] dafür hält.

Vor einiger Zeit wurde eine List mit rund 3000 Internetseiten, die indiziert sind, geleakt. Wen es interessiert, die LIste ist hier zu finden: BJMLeak.

Merken Sie, wo die Reise hingeht? Einmal mehr geht die Reise in Richtung Willkür. Blogbetreiber müssen jederzeit damit rechnen, von einem dieser Vasallen staatlicher Zensur angeschrieben zu werden und auf einen Link, der sich in einem Kommentarthread befindet, von dem sie gar nicht mehr wissen, dass es ihn noch gibt, hingewiesen zu werden, nein nicht hingewiesen, aufgefordert zu werden, den Link zu löschen unter Androhung eines Verbots des gesamten Internetangebots eines Blogs. So etabliert man eine Willkürherrschaft, das herausragende Kennzeichen totalitärer System, das natürlich der Mithilfe all der Kostgänger des totalitären Systems bedarf, ohne die es nicht funktionieren könnte: Die Denunzianten und die, die von Denunzianten und Denunziation leben.

Helfer, Helfershelfer und Denunziationsfreude brauchen natürlich ein entsprechendes Umfeld, um zu blühen, ein Umfeld, das Willkür zur Normalität macht, eines, wie es im Staatsvertrag über den Jugendschutz geschaffen wurde. Dort werden im § 5 „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“ beschrieben. Entwicklungsbeeinträchtigung bezieht sich natürlich auf Jugendliche und meint Angebote, von denen Jugendschützer meinen, warum auch immer, denn wissenschaftliche Forschung zu „entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten“ gibt es schlicht nicht, von denen also Jugendschützer meinen, dass sie entwicklungsbeeinträchtigend seien. Und wann meinen Jugendschützer das? Dann:

„Der Begriff der „[Entwicklungs]Beeinträchtigung“ […] umfasst sowohl Hemmungen als auch Störungen der Entwicklung sowie Schädigungen von Kindern und Jugendlichen. Auf der individuellen Dimension sind insbesondere Beeinträchtigungen durch Ängstigungen, andere psychische Destabilisierungen sowie die Übernahme von Verhaltensmustern, die zu körperlichen oder seelischen Verletzungen führen können, zu beachten. Auf der sozialen Dimension ist es erforderlich, sich in die Gesellschaft mit ihrer Werteordnung insgesamt einfügen zu können; deshalb ist zu beachten, ob bei den medialen Angeboten die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Grundrechte einschließlich ihrer Schranken für Kinder oder Jugendliche als zentraler Maßstab der gesellschaftlichen Werteordnung erkennbar bleiben. Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund ihres Alters abweichende Darstellungen z. B. im Bereich von Menschenwürde, Toleranzgebot, Schutz von Ehe und Familie und Demokratieprinzip nicht mit ausreichender Differenziertheit und Distanz verarbeiten können, ist von einer Entwicklungsbeeinträchtigung auszugehen. Im Hinblick auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind Erziehungsziele auch stets die Erziehung im Geist der Freiheit, der Gleichheit, der Toleranz, der Würde, der Solidarität und des Friedens; auch eine Einwirkung von Medieninhalten auf diese Erziehungsziele ist somit bedeutsam.“

Der gesamte Versuch, Entwicklungsbeeinträchtigung zu fassen, ist individuell gestaltet: Eine Schädigung von Kindern, seelische oder körperliche Verletzungen, Einordnung in die gesellschaftliche Wertordnung etc. Nur: Wenn man Kriterien individuell fasst, dann muss man deren Einhaltung auch individuell prüfen, dann muss man prüfen, ob sich ein bestimmtes Angebot negativ oder entwicklungshemmend auf bestimmte Kinder und Jugendliche auswirkt. Das machen die Jugendschützer natürlich nicht, denn würden sie das tun, dann wäre Jugendschutz ja nachvollziehbar, dann könnte man die negative Wirkung bestimmter Inhalte belegen oder eben nicht. Jugendschutz soll aber nicht nachvollziehbar sein, sondern ideologisch verwertbar. Deshalb bestimmen die Jugendschützer was sie denken, dass es bei Kindern zu seelischen, geistigen oder sonstigen Verletzungen führen könnte. Deshalb bestimmen sie, welche Inhalte einer Einordnung von Kindern in die Wertordnung der Gesellschaft im Wege stehen könnten, und sie bestimmen vor allem, welche Inhalte zwar im Einklang mit der Meinungsfreiheit stehen, aus ihrer Sicht aber dennoch Kindern und Jugendlichen nicht zugemutet werden können, weil sie – wie die Jugendschützer annehmen – nicht über die notwendige Distanz und Differenziertheit verfügen, um von den Vorgaben der Gesellschaft oder der KjM abweichende Meinungen so zu verarbeiten, wie das von der KjM gewünscht wird.

Ein derart vages System paternalsitischer Sorge dafür, dass Kinder und Jugendliche die Eigenverantwortung, die ihnen zugestandenden wird, nicht dazu missbrauchen, Ideen zu entwickeln, die die KjM oder Jugendschutz.net nicht tolerieren können, weil ihnen die notwendige Differenziertheit und Distanz fehlt, um Meinungsfreiheit zu akzeptieren, dient nur einem Zweck: Der Ausübung von Zensur, von Gesinnungszensur und der Verbreitung von Unsicherheit und Willkür; Unsicherheit darüber, welche Inhalte das Missfallen der Jugendschutzhorden erregen könnten und Willkür, die auf Basis der entsprechenden Unsicherheit zuschlagen kann, wo und wann immer es einem der Vasallen und Helfer staatlicher Zensur beliebt.

Auf diese Weise haben alle totalitären Systeme versucht, ihre Kritiker mundtot zu machen.

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