Neue Steuerpläne: Die Altparteienabgabe

Innerhalb von nur wenigen Tagen wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf durch den Bundestag winken, dessen Ziel darin besteht, Bundestagsparteien pro Jahr mit 25 Millionen Steuereuro mehr zu versorgen. Begründet wird dieser Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 19/2509) damit, dass den Parteien im Bemühen, die Bevölkerung zu einer korrekten Willensbildung anzuhalten, regelmäßig mehrere Millionen Euro, die zur Herstellung einer willensgebildeten Bevölkerung notwendig wären, verloren gingen (Millionen, die den Parteien zustünden), und zwar deshalb weil die Mitglieder des Bundestages in einem nicht mehr nachvollziehbaren kollektiven Blackout am 23. August 2011 eine Obergrenze beschlossen haben. Mehr als 141,9 Millionen Euro pro Jahr dürften den Bundestagsparteien nicht über die Parteienfinanzierung zufließen, so der damalige Beschluss. Lediglich eine jährliche Anpassung sei erlaubt, um die jährliche Preissteigerung dürfe die Obergrenze erhöht werden. Das hat dazu geführt, dass die Obergrenze im Jahr 2018 bei 165 Millionen Euro liegt. Immer noch zu wenig. 190 Millionen sollen es nach dem Willen von CDU/CSU und SPD nun werden.

Doch damit ist das Problem der Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung nicht beseitigt. Nachdem 2011 eine „absolute“ Obergrenze beschlossen und im Parteiengesetz verankert wurde, hat es nicht einmal sieben Jahre gedauert, bis die Parteien festgestellt haben, dass auch 165 Millionen Euro nicht ausreichen, um den Willen der Bürger zu bilden. Wie man am Wahlverhalten der Deutschen sieht, werden nicht nur diejenigen, die CDU/CSU und SPD wählen, stetig weniger, nein, neue Parteien, die mit den Anstrengungen, die Willensbildung der deutschen Bürger zu beeinflussen, wie sie die Altparteien auf Grundlage der Parteienfinanzierung vornehmen, nun gar nicht vereinbar sind, werden ins Parlament gewählt. Die AfD im Parlament ist ein eklatanter Anzeiger für das Scheitern der Bemühungen der Altparteien, die Willensbildung der Bevölkerung richtig zu beeinflussen, daran so mitzuwirken, dass kein anderes Kreuz, als eines für die Altparteien in den Kreis kommt.

Dieses Scheitern weist auf die nicht adäquate Finanzierung der Altparteien hin. Durch die irriger Weise formulierte Obergrenze, die auf der irrigen Annahme basiert, dass Altparteien eine Obergrenze in ihrem Verlangen nach dem Geld von Steuerzahlern haben könnten, haben die Altparteien die Finanzkrise selbst herbeigeführt, selbst dafür gesorgt, dass unsachgemäß in ihrem Willen gebildete Bürger eine Partei wählen, die nicht in der Parteienfinanzierung vorgesehen war, als 2011 eine Obergrenze beschlossen wurde.

Dies soll nun revidiert, korrigiert und geheilt werden.

Doch auch die neuerliche Lösung ist keine Lösung auf Dauer. Die neue Obergrenze von 2018 wird nach vergangenen Erfahrungen bestenfalls bis 2025 für eine weitgehende Kongruenz im Verlangen der Altparteien nach Steuergeldern und der Höhe, in der ihnen diese Steuermittel zugeschoben werden, sorgen.

Nun sind Gesetze, mit denen die im Bundestag vertretenen Parteien beschließen, Steuerzahler ärmer und sich selbst reicher zu machen, keine populären Gesetze. Deshalb wurde der neue Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD kurz vor dem Wochenende eingebracht und soll kurz nach dem Wochenende beschlossen werden. Auf diese Weise will man die negative Berichterstattung in den Medien, sofern es sie denn geben sollte, auf ein Minimum reduzieren.

Aber auch ein Minimum an schlechter Presse ist für Parteien, die Richtung 20% (CDU) und Richtung 10% (SPD) rutschen, ein Problem, des es in Zukunft zu vermeiden gilt.

Eine Altparteienabgabe, eine Steuer auf die Löhne und Einkommen von Bürgern, die direkt eingezogen wird, soll das Problem regelmäßiger unpopulärer Gesetzgebungsverfahren und damit verbundener schlechter Presse bzw. Aufmerksamkeit dafür, mit wie viel Geld sich Parteien jährlich auf Kosten von Steuerzahlern mästen, während Rentner versuchen, mit dem wenigen, was ihnen aus der Zwangsrentenversicherung nach Jahrzehnten der Arbeit bleibt, zu überleben, behoben werden.

Ähnlich konzipiert, wie der Solidaritätszuschlag, der 1991 eingeführt wurde, um die Ostdeutschen zu unterstützen, soll mit der Altparteienabgabe ein Zuschlag auf die Einkommens-/Lohnsteuer und Körperschaftssteuer geschaffen werden, um die notleidenden Bundestagsparteien in ihrem ständigen Bemühen, die Willensbildung der Bevölkerung in die richtige Richtung zu lenken, so mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass die Willensbildung der Bürger auch gelingt und Wahlversehen oder Wahlprobleme wie ein sinkender Anteil der Altparteien oder der Einzug einer neuen Partei nicht mehr passieren.

Durch den Solidaritätszuschlag, der mit 5,5% auf Lohn-/Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben wird, wurden 2017 rund 17,5 Milliarden Euro in die Kasse des Finanzministeriums geschwemmt. 17,5 Milliarden Euro ist natürlich eine Obergrenze, die die Altparteien derzeit (noch) nicht als angemessenes Entgelt für ihre Bemühungen um die Willensbildung der Bevölkerung ansehen. Deshalb soll die neue Altparteienabgabe auch nur als Prozentsatz auf den Solidaritätszuschlag erhoben werden, schließlich ist es ja eine Form der Solidarität mit notleidenden Parteien, die es in all den Jahren nur geschafft haben, ein Reinvermögen von rund einer halben Milliarde Euro anzuhäufen. Die neue Altparteienabgabe soll entsprechend 10% des Solidaritätszuschlag oder 0,55% auf die Lohn-/Einkommens und Körpersteuer betragen. Dadurch steigt der Solidaritätszuschlag unmerklich von 5,5% auf 6,05%. Die erwarteten Mehreinnahmen von 1,75 Milliarden Euro im Jahr werden unter den Altparteien entsprechend ihrer Stimmanteile bei der letzten Bundestagswahl aufgeteilt. Die neue Altparteienabgabe hat zudem den positiven Effekt, dass die im Parteiengesetz vorgesehene Form der Parteienfinanzierung abgeschafft werden kann. Ein sehr populärer Schritt bei den Wählern, den die Medien entsprechend preisen werden.

Um nicht allzu deutlich zu machen, dass die Altparteienabgabe eine andere Form der Parteienfinanzierung ist, wird zum einen der Weg über den Solidaritätszuschlag gewählt. Solidarität ist immer populär, und wie die Tatsache zeigt, dass auch im Jahr 27 nach Einführung der Zwangssolidarität mit Ossis niemand über die Steuer murrt, ist Solidarität etwas, das man dauerhaft verlangen kann, ohne auf Widerstand zu stoßen. Damit ab 2025 jede Spur von Parteienfinanzierung verwischt ist, soll zudem die Altparteienabgabe zu einer Willensbildungsbeteiligungsabgabe umbenannt und die verbindliche Obergrenze von 0,5% auf Lohn-/Einkommens- und Körperschaftssteuer auf 1% angehoben werden und fortan durch einen jährlichen Anpassungsmechanismus entsprechend der Preissteigerungsrate an die stetig wachsenden Bedürfnisse der Parteien angepasst werden.

Willensbildung hat eben ihren Preis und wenn es darum geht, Deutschen den richtigen politischen Willen zu bilden, dann ist den Altparteien keine Abgabe zu hoch.

Was glauben Sie, gibt es die Pläne für eine Altparteienabgabe wirklich oder haben wir sie erfunden?

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