Im Bundestag ist ein Gesetzentwurf anhängig, dessen Ziel darin besteht, die Bundestagsparteien von den finanziellen Fesseln zu befreien, die sie sich auf Druck des Bundesverfassungsgerichts auferlegen mussten. Es hat genau sieben Jahre gedauert, bis die Gier von CDU/CSU und SPD den gesetzlichen Rahmen sprengt. Nun sind Bundestagsparteien in der schönen Position, ihre Gier per Gesetz befriedigen zu können, und genau das wollen CDU/CSU und SPD nun tun.
Zunächst zum Hintergrund.
Damit Parteien ihre gierigen Finger nicht zu tief in die Taschen der Steuerzahler stecken, hat das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen, die Parteienfinanzierung mit einer Obergrenze zu versehen. Die letzte Änderung des Parteiengesetzes aus dem August 2011 hat diese Obergrenze mit 141,9 Millionen Euro pro Jahr bestimmt. Das ist natürlich keine absolute Obergrenze. Gier kennt keine absolute Obergrenze. Die Obergrenze sieht eine jährliche Steigerung in Höhe der Inflation vor. Zwischenzeitlich sind aus den ursprünglichen 141,9 Millionen Euro Obergrenze 165.363.194 Euro Obergrenze (2017) geworden, eine Steigerung von 16,5% in sechs Jahren. Wer kann eine ähnliche Steigerung seiner Einkünfte vermelden?
Aber selbst diese Obergrenze mit ihrer aberwitzigen Steigerungsrate von 16,5% ist den Parteien noch zu wenig. Sie wollen mehr. Der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht vor, die Obergrenze auf 190 Millionen Euro ab 2019 festzusetzen. Das wäre dann der neue Ausgangspunkt für die kommenden jährlichen Steigerungen. Im Vergleich zur Obergrenze von 2011 stellen die 190 Millionen Euro ab 2019 eine Steigerung von satten 34% dar. Wer hat in den letzten acht Jahren eine Lohnsteigerung von 34% erhalten?
CDU/CSU und SPD begründen ihre Gier damit, dass sie nur dann, wenn ihnen noch mehr Geld in den Rachen geworfen wird, an der politischen Willensbildung der Bevölkerung mitwirken können. Was mit 165 Millionen Euro nicht funktioniert, soll mit 190 Millionen Euro gelingen:
„Problem:
Die den Parteien zur Erfüllung ihrer von der Verfassung vorgesehenen Aufgaben bei der politischen Willensbildung nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes nach den Grundsätzen des § 18 des Parteiengesetzes zustehenden Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien werden nach § 19 Absatz 5 Satz 2 des Parteiengesetzes für alle anspruchsberechtigten Parteien gekürzt, wenn sie zusammen das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel überschreiten, das nach § 18 Absatz 2 des Parteiengesetzes allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf.
[…]
Lösung:
Das jährliche Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, das allen Parteien insgesamt ausgezahlt werden darf (absolute Obergrenze) in § 18 Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes wird von derzeit 165 auf 190 Millionen Euro ab dem Jahr 2019 angehoben.“
So einfach geht das.
Die weit günstigere Variante bestünde natürlich darin, die Parteien von der Aufgabe, die sie sich selbst gegeben haben und deren Finanzierung sie selbst aus den Taschen der Steuerzahler gesichert haben, zu entbinden und sie vielmehr von jedem Versuch, auf die Willensbildung der Bevölkerung Einfluss zu nehmen, auszuschließen. Parteien und Politiker haben den Willen der Bevölkerung auszuführen, nicht ihn zu beeinflussen.
Geradezu unsittlich wird das Ansinnen von CDU/CSU und SPD jedoch, wenn man berücksichtigt, dass alle Parteien (vielleicht mit Ausnahme der derzeit noch vergleichsweise mittellosen AfD) im Geld schwimmen (siehe die folgende Tabelle). Die Bundestagesfraktionen haben so viel Reinvermögen Geld- und Grundbesitz angehäuft, dass es keinerlei Begründung dafür gibt, noch mehr Geld in Parteien zu stecken, vielmehr geht es nunmehr darum, den nicht zu stillenden Appetit der Parteien auf Steuergelder mit einer radikalen Diät zu bekämpfen, denn bislang hat noch kein Versuch funktioniert, die Steuergeld-Fressucht, die bereits jetzt zu ultra-adipösen mit Steuergeldern gemästeten Möpsen geführt hat, einzuschränken, ganz einfach deshalb nicht, weil die Parteien den Umfang ihrer Portionen selbst bestimmen können und bislang haben sie noch immer, nach nur kurzer Zeit, ihre Portionen verdoppelt, verdreifacht …
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus dem Vermögen der Parteien dar. Sie ist, aufgrund der Tatsache, dass die Rechenlegungspflicht für Parteien weit hinter dem Standard, der an Unternehmen angelegt wird, zurückbleibt, nicht vollständig. Die Angaben sind in Euro.
P.finanzierung
Vermögen
Grundbesitz
Geldbestände
Summe
CSU
12096234,51
39784606,05
26528908,70
33095012,92
111504762,18
CDU
49503883,38
198537697,13
50746399,13
136460134,76
435248114,40
AfD
6132479,13
14553851,67
0,00
13178529,40
33864860,20
FDP
9206272,05
7849006,90
3397301,31
10984110,44
31436690,70
SPD
50785067,80
217560274,18
102451041,27
114053702,87
484850086,12
Grüne/B90
15845658,16
45400677,22
14064559,69
34613837,21
109924732,28
LINKE
11521251,29
32979223,45
4847824,73
19805460,98
69153760,45
Summe
155090846,32
556665336,60
202036034,83
362190788,58
1275983006,33
Die Selbstbereicherung der Parteien funktioniert ganz problemlos, denn der Bundesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler trauen sich nicht, die Notbremse zu ziehen, die nur darin bestehen kann, dass der Bundesrechnungshof, die hemmungslose Selbstbedienung der Parteien vor dem Hintergrund der astronomischen Parteivermögen, die sich 2016 auf 362,2 Millionen Euro in Geldvermögen und 556,6 Millionen Euro Reinvermögen belaufen haben, kritisiert, und der Bund der Steuerzahler nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht zieht, und zwar mit dem Ziel, die Parteienfinanzierung zu streichen, vollständig und ohne Ersatz. Nur so ist es möglich, die Selbstbereicherung der Parteien zu stoppen.
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