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Integrationskurse: Bundesregierung verschenkt 610 Millionen Euro zur freien Verwendung an „Bildungsträger“

2017 wurden 610.077.000 Euro zur Durchführung so genannter Integrationskurse von der Bundesregierung ausgegeben.

Die Mittel werden an diverse Bildungsträger überwiesen, die als „Initiativgruppen“, „Internationaler Bund“, „Evangelische Trägergruppen“ oder „Bildungswerkstätten“ in den Veröffentlichungen der Bundesregierung auftauchen.

Mit dem Geld, so hat es die Bundesregierung gerade wieder geschrieben, sollen

Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.

Die Ziele, die zu erreichen 610 Millionen Euro allein im Jahr 2017 ausgegeben wurden, könnten schwammiger nicht formuliert sein. Was genau in den angeblichen Integrationskursen getan wird, ist offensichtlich dem Ermessen der jeweiligen Träger anheimgestellt.

Aber, so denkt man, die Bundesregierung hat zumindest eine Kontrolle darüber, wie vielen der Zuwanderer in den jeweiligen Integrationskursenwelche Kompetenzen auch immer vermittelt werden.

Weit gefehlt.

Die AfD fragt:

1a) Wie viele Teilnehmer nahmen an diesen Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung teil?

1b) Wie viele Teilnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Projekte vorzeitig abgebrochen?

Die Bundesregierung antwortet:

Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Mit anderen Worten, die Bundesregierung überweist 610 Millionen Euro an „Bildungsträger“, um schwammig formulierte Ziele in Integrationskursen in Kompetenzen gleichwelcher Art für Zuwanderer umzusetzen und hat keine Ahnung, keinen Nachweis darüber, wie viele Zuwanderer für 610 Millionen Euro überhaupt in Integrationskursen verarztet wurden?

Wer denkt, damit sei der Gipfel des verantwortungslosen Umgang mit Steuergeld erreicht, der irrt.

Die AfD fragt:

„Fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Projekte statt, und durch welche Kriterien wurde der Erfolg dabei gemessen?“

Die Bundesregierung antwortet:

„Die Verwendung der Zuwendung ist durch den Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Auf diese Weise findet eine Erfolgskontrolle statt.”

Beschreiben wir erst die Normalität, wie sie sich darstellen sollte:

Derjenige, der Steuermittel zur Durchführung von Integrationskursen erhält,

Diesen Nachweis würde man von jemandem erwarten, der gewissenhaft mit Steuergeldern umgeht, dessen Ziel darin besteht, Integrationskurse mit einem benennbaren Ziel und Ergebnis durchzuführen, die den Teilnehmern auch nutzen.

Und von einem Ministerium, das im Auftrag der Steuerzahler einen Bildungsträger mit der Durchführung von Integrationskursen beauftragt, würde man erwarten, dass es Wert darauf legt, diesen Nachweis zu erhalten, um jederzeit den Erfolg der Integrationskurse bemessen zu können, da, wo es an Erfolg mangelt, die Kurse anzupassen oder dann, wenn eine Anpassung, die Erfolg garantiert nicht möglich ist, die Kurse und deren Finanzierung einzustellen.

Von einem Ministerium, dem es nur darum geht, Steuergelder für einen Zweck auszugeben, um diesen Zweck, nicht jedoch seine Umsetzung nachzuweisen, würde man erwarten, dass es, ebenso wie ein Bildungsträger, dem es nur darum geht, unter schwammigen Formulierungen, nutzlose Inhalte an Zuwanderer zu vermitteln, um auf diese Weise Steuergelder einstreichen zu können, dass es/er keine entsprechenden Nachweise führt.

Der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD kann man entnehmen, dass der Nachweis der korrekten Mittelverwendung,

  1. durch Quittungen erfolgt, die belegen, dass das Geld tatsächlich ausgegeben wurde;
  2. durch einen Sachbericht erfolgt, der eine Gewinn- und Verlustrechnung umfasst;
    1. In dem die Verwendung der Steuermittel angegeben wird und
    2. die erzielten Ergebnisse den vorgegebenen Zielen gegenübergestellt werden.

Auf diese Weise, so behauptet die Bundesregierung, finde „eine Erfolgskontrolle“ statt.

Das ist ein sehr schlechter Witz.

Erinnern sie sich an die Ziele und die Tatsache, dass die Bundesregierung die Anzahl der Teilnehmer an Integrationskursen nicht kennt. Entsprechend kann die Gegenüberstellung von Zielen und Ergebnissen nicht auf Grundlage einzelner Teilnehmer, sondern nur kursorisch erfolgen, kursorisch im Hinblick auf:

Wenn man Berichte kennt, wie sie gewöhnlich als „wissenschaftliche Begleitstudie“ von Ministerien verkauft werden, „Begleitstudien“, in denen der Erfolg von Projekten daran gemessen wird, dass die Projektleiter in einem qualitativen Interview zum Erfolg der von ihnen durchgeführten Projekte befragt werden und – wenig verwunderlich – immer der Ansicht sind, die Projekte seien ein voller Erfolg, dann kann man sich ungefähr vorstellen, was in den Sachberichten steht:

Und so weiter und so fort.

Eine Kontrolle der Mittelverwendung findet de facto nicht statt.

Ob mit den Mitteln, mit den 610 Millionen Euro irgend ein positiver Effekt bei Zuwanderern erreicht wurde, das weiß niemand. Ob mit den Mitteln, mit den 610 Millionen Euro ein negativer Effekt bei Zuwanderern erreicht wurde, das weiß auch niemand.

Was wir wissen, ist dass „Bildungsträger“, von evangelischen Trägergruppen bis zum internationalen Bund, irgendwelche Integrationskurse unbekannten Inhalts durchgeführt haben, für die sie die Verwendung der 610 Millionen Euro nachweisen können. Wir wissen auch, dass die Bundesregierung keine Ahnung hat, wie viele Teilnehmer man mit 610 Millionen Euro in Integrationskurse stecken kann. Und wir wissen, dass sich die Bundesregierung einen feuchten Kehricht dafür interessiert, ob mit den Mitteln Kurse angeboten werden, die auch nur ansatzweise Zuwanderer mit Kompetenzen ausstatten, die ihnen im täglichen Leben etwas nutzen.

Deshalb muss man den Schluss ziehen, dass es ausschließlich darum geht, einen Rechnungsposten zu haben, ausschließlich darum, sagen zu können, wir haben 610 Millionen Euro für Integrationskurse ausgegeben. Und sicherlich geht es darum, der eigenen Klientel 610 Millionen Euro ohne Kontrolle zukommen zu lassen.

Ob die 610 Millionen Euro komplett aus dem Fenster geworfen wurden, das ist der Bundesregierung egal.

Angesichts dieses Umgangs mit Steuergeldern und angesichts der Tatsache, dass Deutsche mindestens 54,3 Cent von jedem Euro, den sie verdienen, an ihren Staat abführen müssen, aber nicht nur deshalb ist es erstaunlich, dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, in den Steuerstreik zu treten.

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