Kein innerkultureller Dialog: Petitionsseite des Bundestags ist eine Farce
Eine Reihe von sozialen Medien (u.a. Philosophia Perennis) haben – im Gegensatz zu den a-sozialen Medien – darüber berichtet, dass es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt hat, eine Petition, mit der erreicht werden sollte, dass Deutschland dem Global Compact for Migration nicht beitritt, zu veröffentlichen.
Hans-Jörg Müller, Bundestagsabgeordneter der AfD hat auf Twitter einen Brief des Petitionsausschusses veröffentlicht, in dem die Gründe, die zur Ablehnung der Veröffentlichung der Petition geführt haben, aufgeführt sind..
Jetzt wird es abenteuerlich, denn jetzt kommen wir zu den Richtlinien der Veröffentlichung von Petitionen.
Es ist noch nachvollziehbar, dass der Petitionsausschuss keine Petitionen veröffentlichen will, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, obschon man von einem Petitionsausschuss, der für sich in Anspruch nimmt, einen Zugang für Bürger zum Bundestag zu bieten, erwarten würde, dass er alles veröffentlicht, einfach um die Bandbreite der bürgerlichen Meinungen und Wünsche zu dokumentieren.
Es ist ebenfalls nachvollziehbar, dass eine Petition keine Beleidigungen enthalten darf. Die gibt es während Plenarsitzungen in ausreichender Menge und zumindest auf der Petitionsseite des Bundestags soll doch ein gewisses Niveau gehalten werden, wobei man schon an dieser Stelle etwas stutzt, wenn in den Richtlinien zur Veröffentlichung von Petitionen die Rede davon ist, dass man keine Petitionen veröffentlichen wolle, die „sich einer der Würde des Parlaments nicht angemessenen Sprache bedient.“. Spielte die “Würde des Parlaments” auch nur eine geringe Rolle, die meisten Plenardebatten nähmen mit Sicherheit einen anderen Verlauf.
Aber gut, zumindest auf der Petitionsseite des Bundestags soll der Anschein der Würde des Parlaments aufrechterhalten werden.
Auf den Petitionsseiten des Bundestags sollen auch keine Doppelungen vorkommen, auch die gibt es bereits in Reden der Abgeordneten in Hülle und Fülle. Und es sollen keine neuen Petitionen aufgenommen werden, die es bereits als alte Petition gibt. Auch das Texte recyclen oder plagiieren bleibt exklusives Recht der Abgeordneten.
Der Witz an der Petition, die der Petitionsausschuss nicht veröffentlicht hat und die man unter ihrer ID (84222) über die Suchfunktion des Bundestages nicht finden kann, ist nun, dass sie gegen keine der genannten Richtlinien verstößt.
Sie verstößt, angeblich, gegen eine fakultative Richtlinie, die man anwenden kann, oder nicht:
„4. Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn …
c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;“
Eine solche Klausel macht die Petitionsseite zur Farce. Die Formulierung, „den sozialen Frieden belasten“ ist eine Ermächtigungserklärung, die es dem Petitionsausschuss ermöglich, jede Petition, die seinen Mitgliedern ideologisch, politisch oder gerade nicht in den Kram passt, auszuschließen. Dass eine Petition internationale Beziehungen nicht belasten darf, ist eine umfassende Waffe, um jede Petition, die sich kritisch mit, sagen wir, der Türkei oder Frankreich auseinandersetzt, zu unterdrücken.
Der nächste Witz auf dem Weg zur Farce, ist nun, dass es auch keiner dieser beiden Gründe war, der zum Ausschluss der Petition gegen den Global Compact for Migration geführt hat, sondern die folgende Phantasie:
„Nach Nr. 4 Buchst. c) der oben genannten Richtlinie kann von einer Veröffentlichung der Petition einschließlich ihrer Begründung abgesehen werden, wenn sie geeignet erscheint, den interkulturellen Dialog zu belasten.“
Dass ein Streitthema zwischen Personen mit einem unterschiedlichen kulturellen Hintergrund den „interkulturellen Dialog“ belastet, liegt in der Natur der Dinge. Wäre man sich einig und könnte Friede, Freude und Eierkuchen feiern, dann müsste man nicht streiten. Da man aber streitet, weil man sich nicht einig ist, wird zwangsläufig der „interkulturelle Dialog“ für den Dauer des Streits belastet, wäre dem nicht so, wäre der Streit kein Streit.
Die angeführte Begründung ist somit das Dümmste, was man als Begründung für die Entscheidung, eine Petition zu unterdrücken, anführen kann, und sie ist ein klarer Beleg dafür, dass die Petitionsseite des Bundestags nicht als Anlaufstelle für Bürger und ihre Forderungen gedacht ist, sondern als Auflaufstelle. Bis hierhin und nicht weiter, dieses Motto könnte man dem Petitionszirkus des Bundestags verleihen, dessen Zweck offensichtlich darin besteht, gegenüber Bürgern die Illusion der Responsivität zu inszenieren, so zu tun, als nehme man die Forderungen von Bürgern ernst, um die entsprechenden Forderungen entweder mit fadenscheinigen Begründungen wie im vorliegenden Fall gleich ganz abzublocken oder im Verlauf des Petitionsprozess im Rahmen einer Massenbeschlussvorlage innerhalb von wenigen Sekunden im Bundestag niederzustimmen.
Die Demokratie, die immer im Mund geführt wird, wenn Politiker andere von ihrer Meinung überzeugen wollen, sie basiert auf dem Streit über unterschiedliche Meinungen, sie basiert darauf, dass keine Themen von diesem Streit ausgenommen werden, dass nicht bestimmten Deutungen ein Privileg gegenüber anderen verliehen und bestimmte Ansichten gleich ganz aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen werden.
Der Petitionsausschuss gebärdet sich nicht wie ein demokratisches Gremium. Er gebärdet sich wie ein autokratisches Organ eines autokratischen Staates, in dem Forderungen von Bürgern, die von dem, was die politischen Darsteller in den Parlamenten durchsetzen wollen, abweichen, sang- und klanglos unterdrückt und totlaufen gelassen werden.
Die Petitionsseite des Bundestages ist eine Farce. Wer es noch nicht wusste, hat nun den Beleg dafür erhalten.
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Ich bin nicht überrascht. Die Sache mit der Generalbundesanwalt und der Grenzöffnung 2015 hatte ich Ihnen mitgeteilt. Was mit Ihrer Petition passieren würde war auch absehbar. Es gibt in D immer weniger Bereich wo bestehende Gesetze noch gelten. Ganz besonders große Lücken betreffen alles was Rechts und Ausländer angeht. In der DDR wäre man wohl wegen Hintertreibung des Sozialismus in den Bau gegangen, in D wird man locker mal ignoriert. Aber das kann sich ändern, wenn’s zu viel gibt, wird sich bestimmt so was finden wie weitere Polizeibefugnisse. Wir fangen ja damit zumindest schon an. Und immer mehr zeigt es sich es geht gegen die eigene Bevölkerung und das hatte ich öfter schon mal bei mir thematisiert.
Der Staatsapparat in D ist zu groß und zerbricht unter seinem eigenen Gewicht. Und man meint, wenn man den Apparat noch mal vergrößert wird es schon: https://www.focus.de/politik/deutschland/promis-alarmiert-ueber-eu-notruf-fuer-europa-ende-nationaler-armeen-gemeinsame-arbeitslosenversicherung-mehr-geld-fuer-arme-staaten_id_9791464.html
Aber auch: https://www.heise.de/tp/news/Weltwirtschaft-Warnung-aus-Asien-und-vom-IWF-4201685.html
Und noch unverblümter: https://voiceofeurope.com/2018/10/bono-wants-africa-and-the-eu-to-join-forces-against-trump-and-the-us-and-take-over-the-world/
Es ist auffallend wie sich die Zeiten doch ähneln. Man schaue mal was so um 1913 lief und was auch so nach 192x anfing zu laufen….
Der Fall zeigt, wie unsere demokratisch gewählten Volksvertreter über freie Meinungsaußerung denken – sie mißachten das Grundgesetzt (Artikel 5).
Und es ist ja nicht das erste mal, daß dem sogenannten Hohen Hause geltendes Recht gleichgültig ist…
Der geplante Einwanderungspakt mit der UNO soll gegen alle Argumente und Widerstände – also gegen den Souverän – mit brachialer Gewalt durchgepeitscht werden.
Ich verstehe langsam, warum mir im Februar 2018 nach dem berüchtigten Mounk-Interview in der ARD (Miosga/Tagesthemen) fast niemand auf berechtigte Fragen zu diesem fragwürdigen Vorhaben antworten wollte.
Adressaten meiner diesbezüglichen Anfragen waren neben Mounk/Miosga Bundestagsmitglieder quer durch alle Parteien und Fraktionen.
Außer der AfD haben alle anderen Angeschriebenen so getan, als wüßten Sie nicht, worum es beim Mounk-Experiment geht. Sie haben mich teilweise sogar verhöhnt oder aufs Nudelholz geschoben, Motto: bloß nichts Schriftliches – per Internet antworte ich nicht, machen sie mit meinem Abgeordnetenbüro einen Termin aus.
Man kann daraus schlußfolgern, daß die angeschriebenen Bundestagsmitglieder (außer der AfD) das Mounk-Experiment unterstützen, damit unterstützen sie auch den UNO-Zuwanderungspakt, deshalb lassen sie es der Kanzlerin durchgehen, deshalb nutzen sie ihr parlamentarisches Kontrollrecht über die Bundesregierung nicht.
Und damit der letzte Keim des Widerstands gegen das Mounk-Experiment und den UNO-Migrationspakt erstickt wird, werden nun offenbar nach Belieben des “Hohen Hauses” Bittschriften des Souveräns in der Giftkammer versteckt.
Es ist etwas faul in unserem Land, und das gilt es aufzuklären, zu benennen und zu ändern!
Abgesehen davon, dass dieser “Global Pakt” tatsächlich keine Vorschrift, sondern eher eine “Empfehlung” ist, wird es deshalb von der Kanzlerdarstellerin als “MUSS” angesehen. Verstehe das, wer will…
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Wenn das deutsche Volk tatsächlich der SOUVERÄN” des Landes wäre, gem. des ominösen Grundgesetzes, dann hätten die jeweiligen gewählten Beauftragten des Souverän, also die Regierungen, zwingend das Volk bei den wichtigen Entscheidungen, das Volk betreffend, befragt und nicht ausdrücklich ignoriert werden dürfen.
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Also haben wir, das Volk, nachweislich nischt zu melden. Ende der Durchsage. Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst abgeschafft, oder so ähnlich.
Die fragliche Passage sagt ja – im Umkehrschluss – aus, meine ich, dass Petitionen dann auf jeden Fall publiziert werden, wenn sie „geeignet erscheinen, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu fördern oder wenigstens nicht zu tangieren.“ Gut und schön, nun macht man in aller Regel aber eine Petition, weil man entweder eine Bitte/Forderung ausdrücken will oder weil einem, salopp gesagt, etwas nicht passt, d.h. eine Form von Konflikt und Meinungsverschiedenheit da ist, man der Ansicht ist, etwas Bestehendes müsste (vom Parlament) auf jeden Fall überprüft oder geändert werden (Beschwerde). Das könnte in einer Reihe von Fällen, national, binational, international, das menschliche und Meinungs-Klima schon berühren, evtl. auch den „interkulturellen Dialog“, ohne dass ich genau weiß, was das ist: das Verhältnis zwischen Menschen verschiedener Herkunfts- und Bezugsländer in einem Staat, das Verhältnis zwischen Staaten? Das Auswärtige Amt scheint in das Zentrum des Begriffs auf seiner Website u.a. den „Kulturdialog zwischen Deutschland und den Ländern der islamisch geprägten Welt“ zu stellen.
Im Grundsatz kündet die Formulierung „… geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten“ vom Ideal der gesellschaftlichen und (welt-)politischen Harmonie und geht implizit wohl von 1. eigentlich unwichtigen/für die Allgemeinheit uninteressanten/harmlosen, 2. Einzelfall-bezogenen (etwa einzelnen Familienzusammenführungen) oder 3. größtenteils konsensfähigen Anliegen der Petitions-Verfasser aus. Strittige politische Fragen mit weltweiten Auswirkungen sind wahrscheinlich nicht so richtig vorgesehen, in der Vergangenheit vermutlich auch selten vorgekommen. (?) Wie dem Tätigkeitsbericht 2017 zu entnehmen ist, decken die Petitionen ein riesiges thematisches Feld ab, allein 366 Eingaben (von über 11.500 Petitionen) betrafen das Auswärtige Amt.
Keine Petition, sondern antisozialistische Hetze..) Die parlamentarische DDR folgt konsequent der geistigen DDR. Der Souverän wird entmündigt, wenn es darum geht, mit einer harmlosen Petition noch das Prinzip anzumahnen, die Zusammensetzung des Souverän einer demokratische Kontrolle zu belassen und nicht dem diffusen Imperativ einer abstrakten internationalen Organisation. Können sie doch jederzeit mit der Mehrheit der Blockparteien und mit dem Resonanzboden regierungsnaher Medien niederstimmen.
Ob sie noch merken, was sie da treiben und wie sie da weiter Polarisierung aufbauen? Eher nicht. Eine Selbstreflexion aus einer dafür notwendigen Distanz ist in derartigen selbstgefälligen Milieus nicht vorgesehen.
Ich habe soeben mein Benutzerkonto auf dem Petitionsserver gelöscht.
Es war garnicht so schwer, hat nicht weh getan, und er hat überhaupt nicht gebohrt, Mutti! 😉
… wenn sich das rum spricht…
Der Text der Petition ist hier auf der Homepage des Bundestages/Petitionen veröffentlicht:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_09/_25/Petition_84222.mitzeichnen.html
An anderer Stelle steht allerdings ohne Begründung:
„Diese Petition ist derzeit nicht einsehbar“
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_09/_25/Petition_84222.nc.html
GG Art. 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Man darf sich also an die CDSUSPDSEDGrüninnen…..wenden, …….wie nett !
Nachdem dieser Ausschuss in freier Phantasie agiert, ist die Unterstellung, dass bei Patitionsunterzeichnungen in gleicher Weise getürkt wird, nicht mehr von der Hand zu weisen.
Dem Grundgesetz ein baeriges Ade….und tschüss.
Ein wesentlicher Unterschied von BRD und DDR war, dass in der BRD die Gesetze im Rahmen des Grundgesetzes galten, in der DDR jedoch die Verfassung im Rahmen der Gesetze.
Das haben wir jetzt auch ! Vorwärts immer…….”Sie wissen doch, was Sie an mir haben !”
Die Gestze selbst aber gelten auch nur im Rahmen von Merkels Neusprech-Geblubber.
Ich gestatte mir freundlichst, 2700000 Bundesdeutsche, 118946 Österreicher, 68689 Schweizer, 48272 US-Amerikaner, 13865 Spanier, 13551 Holländer, 12481 Briten, 12332 Franzosen, 8356 Thailänder(!), 7967 Italiener, 6184 Russen, 5719 Luxemburger, 5600 Japaner, 4611 Norweger, 4551 Polen, 4545 Magyaren, 4273 Schweden, 4097 Dänen, 3963 Kanadier und 3874 Belgier aufmerksam zu machen auf den heruntergekommenen Zustand der in der Welt so hochgepriesenen bundesdeutschen Demokratie.
Seht alle her, sehr Euch diesen Mummenschanz an, dieses Einknicken unserer gewählten Bundestagsabgeordneten vor Kanzler Merkel und ihrem UNO-Zuwanderungspakt.
Und nun?
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Das habe ich schon vor zig Jahren ins Netz gestellt, findet sich unter dem Titel “Administrative & Judicial System, Performance within EU & Germany”(unter dem Link bundesverfassungsgericht.Info , der Link eu-justice.info sollte demnächst funktionieren) zum Petitionsausschuss (The Petition Commission) und – da wir schon dabei sind – zum ECHR, OLAF wie – was in etwa der Petition entspricht – zum Eu Ombudsman.
Eine Erläuterung der Vorgänge anhand konkreter Dokumentation.
Wer das bisher nicht wahrhaben wollte wird inzwischen wohl eines Besseren belehrt.
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An dieser Stelle möchte ich die etwas aufmüpfige Frage in den Raum stellen was man denn hier verfolgt – eine wissenschaftlich eingefärbte ABM-Maßnahme, und wenn nicht diese, dann was? Aufklärung? Dann müsste man sich allerdings den Dingen stellen statt sie nur zu kommentieren.
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Material habe ich zuhauf, interessiert aber die Medien nicht die Bohne denn es ist wirtschaftlich sinnvoller etwas disonant im Chor mitzusingen statt als Überbringer schlechter Nachrichten geköpft zu werden. (Um keine Namen zu nennen: selbst Zeitungen tun so, als könnte man Besetzer des Systems verteidigen, halt eben bloß dem einen oder anderen an den Karren fahren. Auf den Hinweis an einen Chefredakteur, die oberen Etagen befänden sich bereits im Bürgerkrieg gegen die unteren (anlässlich Chemnitz) kam nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn die Nachfrage nach dedizierten Gründen).
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Mit allem Respekt: man wird nicht verlangen können dass sich Science Files aus dem wissenschaftlichen Gehege mit Mistgabeln als Vorreiter auf den Weg macht. Dennoch bleibt die Fragestellung, ob es sich um einen wissenschaftlichen Sandkasten oder um wissenschaftlich fundierte und damit zwangsläufig handfeste Aufklärung handelt.
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Die funktioniert allerdings nicht, wenn man nur an den Symptomen kratzt. Man muss an die Wurzeln graben und dann zeigt sich von vornherein anderes als der Anschein für Hypothesen hergibt.
Time permitting (und das zieht sich) werde ich auch unter dem Link rechtsbruch.info die Dinge einstellen, (auch mein Tag hat nur 24h, die allgemein nachvollziehbare Bearbeitung ist zeitaufwändig und die täglichen Prioritäten tun das übrige).
Nichtsdestoweniger werde ich (zwecks Aufklärung) die Veröffentlichung aktueller Verhältnisse anbieten.
Einen Demokraten erkennt man daran, dass er sich auch mal überstimmen lässt.
Wenn es um interkulturelle Sachen geht, dann sind die auch verpflichtet (Pflichtentrias), die autochthone Identität der Ureinwohner zu berücksichtigen, wie auch UNDRIP und SWD (2016) 340 final) nachweisen. Die sich aus diesen ergebenden Landrechte sind nicht Verfügungsmasse des Bundestags sondern der Ureinwohner. Ureinwohner/Indigene sind nun mal nicht nur Indianer, Maori, Aborigines, sondern auch die Nachkommen der Erstsiedler des Gebietes.