No-Deal-Brexit unwahrscheinlich? Mitnichten

Im Englischen gibt es die Formulierung: To run down the clock.

Mehr oder minder kann man annehmen, was in London gerade geschieht, ist genau das.

Gestern wurde die Frage nach der Befindlichkeit der MPs gestellt, am deutlichsten im sogenannten Spelman/Dromey-Amendment. Darin ging es im Wesentlichen um diese Passage: “this House rejects the United Kingdom leaving the European Union without a Withdrawal Agreement and a Framework for the Future Relationship” Das Amendment wurde mit 311 zu 309 Stimmen angenommen, so dass die Britische Regierung nun weiß, dass 311 Abgeordnete die EU nicht ohne einen Deal verlassen wollen.

Und das ist der Status dieser Abstimmung: Eine Art Willensbekundung der Abgeordneten, die für die britische Regierung nicht bindend ist, die im schlimmsten Fall ignoriert, im besten Fall berücksichtigt wird. Die nachfolgenden Abstimmungen sind insofern irrelevant als eine große Zahl konservativer Abgeordneter gar nicht mehr daran teilgenommen hat, so dass es nicht wirklich als „Willensbekundung des Hauses“ angesehen werden kann.

Insofern sind die folgenden Schlagzeilen in Deutschland nicht ganz falsch, aber eben auch nicht ganz richtig:

Denn mit diesen Schlagzeilen wird suggeriert, nun könne es keinen No-Deal-Brexit mehr geben, und das ist schlicht und ergreifend falsch.

Der European Union (Withdrawal) Act 2018, der am 26. Juni 2018 durch Royal Assent in Kraft getreten ist, regelt zum einen, dass alle EU-Gesetze in britisches Recht überführt werden, und er regelt in Section 13 die Modalitäten des Austritts aus der EU. Im Wesentlichen werden vier Bedingungen genannt, von denen es abhängt, ob die britische Regierung einen mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag ratifizieren kann:

  • Der Austrittsvertrag und alle relevanten Dokumente wurden veröffentlicht.
  • Der Vertrag wurde auf Antrag eines Ministers im Unterhaus angenommen.
  • Der Vertrag wurde anschließend im House of Lords diskutiert.
  • Das Parlament hat ein Gesetz beschlossen, um den Austrittsvertrag zu implementieren.

Mit der Auslösung von Artikel 50 und dem European Union (Withdrawal) Act wurde der Termin für den Austritt auf den 29. März 2019, 11.00 Uhr GMT bestimmt.

Das ist die Voreinstellung.

So lange im Unterhaus kein Gesetz verabschiedet wird, das den Austrittstermin zum 29. März verwirft oder den Termin verschiebt oder die Regierung nicht von sich aus, eine Verlängerung der Austrittsverhandlungen mit der EU nachfragt, wird das Vereinigte Königreich die EU zum festgesetzten Termin verlassen, mit oder ohne Austrittsvertrag. Mit jedem Tag, an dem kein Gesetz erlassen wird, um den Austrittstermin zu verschieben, wird somit der Hard Brexit wahrscheinlicher. Auch die heute stattfindende Abstimmung ist letztlich nur eine Willensbekundung der Abgeordneten, die keine bindende Wirkung hat, solange es keinen entsprechenden Gesetzentwurf gibt, der im Unterhaus eingebracht und verabschiedet wird und inklusive der entsprechenden Debatte im House of Lords vor dem 29. März in Kraft tritt oder die Regierung die Willensbekundung nicht zur eigenen Angelegenheit macht.

Die Bedeutung von „run down the clock“ sollte damit sehr klar sein.

Aber natürlich ist das nicht, was die von der EU-bezahlten Muppets wollen, deren Aufgabe darin besteht, den Brexit zu unterminieren und zu verhindern, dass der demokratische Wille von 17,1 Millionen Briten umgesetzt wird. Insofern gilt: Get out while you can!

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