Angst vor Linksextremisten: Bundesamt für Verfassungsschutz hat Hosen voll
Die Seltsamkeiten deutscher Politik sind in den Bereichen, die als Links- und Rechtsextremismus bezeichnet werden, kaum zu überbieten.
Nehmen wir zum Beispiel die regelmäßigen Fragen, die die LINKE nach rechtsextremen Musikgruppen stellt. Sie werden ebenso regelmäßig beantwortet, mit minutiöser Aufstellung, unter Nennung der Namen der Bands, ja selbst die Anzahl der Besucher wird in schöner Regelmäßigkeit notiert ( z.B.: hier und hier).
Geht es um linksextremistische Bands, linksextremistische Musikgruppen, dann ist plötzlich alles ganz anders, dann scheint es so, als habe der Bundesverfassungsschutz die Hosen voll.
Selbst einfache Fragen, wie:
Wie viele und welche linksextreme Musikgruppen sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt und werden [von ihm] beobachtet?
Welche Konzerte wurden vom BfV aufgrund ihres linksextremistischen oder teilweise linksextremistischen Charakters seit 2002 beobachtet …?
Werden bzw. wurden die Musikgruppen K.I.Z. und Feine Sahne Fischfilet vom BfV beobachtet… ?
bleiben unbeantwortet.
Das sind wirklich einfache Fragen, die, wie die Verweise oben zeigen, dann, wenn die Frageobjekte dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet würden, in aller Normalität beantwortet werden würden. Nicht so, wenn es um Linksextreme geht. Dann winden sich die Verfassungsschützer, schützen vor, was sie sich vorstellen können und schreiben viele Sätze, um keine Antwort geben zu müssen:
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus, § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG). Durch eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der Verfassungsschutzberichte könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergibt sich, dass eine Beantwortung hinsichtlich einer etwaigen Beobachtung „linksextremer Musikgruppen“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht erfolgen kann.“
Daraus muss man zum einen Schließen, dass Feine Sahne Fischfilet und K.I.Z. wohl unter Beobachtung stehen, denn ein einfaches „Nein“ auf die entsprechende Frage hätte sicher die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz weder preisgegeben noch gefährdet, zum anderen muss man den Eindruck gewinnen, dass den Verfassungsschützern dann, wenn sie es mit Linksextremisten zu tun haben, das Herz in die Hose rutscht.
Gemessen an der Leichtigkeit und Unbeschwertheit, mit der sie entsprechende Fragen zu rechtsextremen Musikgruppen beantworten, ist dies ein guter Indikator dafür, wo – nach Ansicht des Bundesamts für Verfassungsschutz – die gefährlichen Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu finden sind.
Nicht am rechten Rand … das können wir verraten, konkrete Antworten würden die Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz gefährden.
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Ausser grosser Fresse haben die nix drauf.
“Daraus muss man zum einen Schließen, dass Feine Sahne Fischfilet und K.I.Z. wohl unter Beobachtung stehen, denn ein einfaches „Nein“ auf die entsprechende Frage hätte sicher die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz weder preisgegeben noch gefährdet, …..”
Das ist ein Fehlschluß. Ein einfaches “Nein”, sofern der Wahrheit entsprechend, hätte sehr wohl “Rückschlüsse auf [….] die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz …..” ermöglicht, nämlich sich um linksextremistische “Kulturschaffende” nicht mit annähernd gleicher Intensität zu kümmern wie um rechtsextremistische; das offen zu bekennen wäre dann aber sehr unklug, denn es wäre “ein gefundenes Fressen für Rechtspopulisten”.
Es ist kein Fehlschluss, weil ein Fehlschluss eine formale Angelegenheit ist. Es wäre einer, wenn man es nicht schließen könnte. Sie argumentieren rein inhaltlich, das hat weder mit Logik noch mit Fehlschlüssen etwas zu tun und abgesehen davon ergänzen Sie ihren angeblichen Schluss mit einem Schuss Spekulation, …
Was ist das:
“…denn ein einfaches „Nein“ auf die entsprechende Frage hätte sicher die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz weder preisgegeben noch gefährdet, …..”
wenn nicht eine rein inhaltliche Begründung für Ihren (aus meiner Sicht Fehl-)Schluß?
Was ist das:
“…. dann scheint es so, als habe der Bundesverfassungsschutz die Hosen voll.”
“…zum anderen muss man den Eindruck gewinnen, dass den Verfassungsschützern dann, wenn sie es mit Linksextremisten zu tun haben, das Herz in die Hose rutscht.”
wenn nicht ein Schuß Spekulation Ihrerseits über die Befindlichkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
Wollen Sie das wirklich?
Eigentlich ist mir das zu blöd, aber bitte:
Wenn eine einfache Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, nicht beantwortet wird, dann muss man daraus schließen, dass die Frage nicht beantwortet werden soll.
Wenn eine Frage nicht beantwortet werden soll, dann muss man daraus schließen, dass die Antwort verheimlicht werden soll.
Eine Antwort wird mit höherer Wahrscheinlichkeit dann verheimlicht, wenn sie für Ärger sorgt.
Eine Antwort, die nicht für Ärger sorgt, wird nicht verheimlicht.
In einem linken Klima sorgen Antworten, die sich gegen Linke richten, für Ärger.
In einem linken Klima sorgen Antworten, die sich nicht gegen Linke richte, nicht für Ärger.
In Deutschland herrscht ein linkes Klima.
Die Antwort “ja”, die Band X wird vom Verfassungsschutz beobachtet, sorgt für Ärger.
Die Antwort “nein”, die Band X wird NICHT vom Verfassungsschutz beobachtet, sorgt nicht für Ärger.
Wenn die Antwort, die nicht für Ärger sorgt, dennoch nicht gegeben wird, muss geschlossen werden, dass die Antwort, die für Ärger sorgt, die richtig Antwort ist.
Eigentlich ist auch mir das zu blöd, aber bitte:
“Wenn eine einfache Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, …”
Was hat das mit dem fraglichen Sachverhalt zu tun? Die von ihnen verlinkte Drucksache 19/11434 enthält einen Katalog von 8 Fragen, für die überwiegend um umfangreiche und differenzierte Antworten gebeten wurde. Die Frage, auf die Sie abstellen, lautet:
“6.Werden bzw. wurden die Musikgruppen K.I.Z. und Feine Sahne Fischfilet vom BfV beobachtet (bitte mit Begründung beantworten)?”
Mit Begründung, also nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten.
“Eine Antwort wird mit höherer Wahrscheinlichkeit dann verheimlicht, wenn sie für Ärger sorgt.
Eine Antwort, die nicht für Ärger sorgt, wird nicht verheimlicht.”
Der Umkehrschluß ist sachlich falsch, da diverse weitere Gründe denkbar sind, wieso eine nicht für Ärger sorgende Antwort dennoch verheimlicht oder schlicht nicht gegeben wird.
“In Deutschland herrscht ein linkes Klima.”
Nein, es herrscht “nur” vor. Es bleibt ja, trotz aller Unterdrückungsbemühungen, nicht unwidersprochen. Noch gibt es “Störgrößen”, und es bleibt zu hoffen, daß sie hartnäckig am Ball (und am Leben) bleiben.
“Die Antwort “ja”, die Band X wird vom Verfassungsschutz beobachtet, sorgt für Ärger.”
Korrekt!
“Die Antwort “nein”, die Band X wird NICHT vom Verfassungsschutz beobachtet, sorgt nicht für Ärger.”
So, meinen Sie? Das bezweifle ich sehr, insbesondere wenn die Antwort wie gefordert begründet werden würde, da damit ein eklatantes Mißverhältnis des Umgangs mit den Extremisten von links und von rechts vermutet werden könnte. Die Opposition würde das sicherlich aufgreifen.
“Wenn die Antwort, die nicht für Ärger sorgt, dennoch nicht gegeben wird, muss geschlossen werden, dass die Antwort, die für Ärger sorgt, die richtig Antwort ist.”
Da Sie von der m.E. falschen Prämisse ausgehen, es gäbe eine Antwort, die nicht für Ärger sorgt, ist der darauf beruhende formal logisch korrekte Schluß sachlich nicht zwingend richtig.
Vollkommmen Recht haben Sie mit der Feststellung, wie augenfällig unterschiedlich die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen bezüglich linksextremer und rechtsextremer Phänomene gehandhabt wird, doch bleibt für mich die Frage, inwieweit „linksextreme Musikgruppen“ unter Beobachtung stehen, nach wie vor vollkommmen offen, kann ich Ihre vermeintlich logischen Schlüsse nicht nachvollziehen.
Aufgestoßen ist mir jedoch der Punkt “Durch eine Stellungnahme [….] könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf [….] gezogen werden.
Was ist der Aufklärungsbedarf, wer bestimmt ihn? Wie autark darf der Verfassungsschutz arbeiten, bzw. wie eng ist seine Tätigkeit weisungsgebunden? Kann ihm von seiten der Regierung vorgegeben werden, wo Aufklärungsbedarf besteht, und wo nicht?
Sie schreiben “Dann winden sich die Verfassungsschützer, schützen vor, was sie sich vorstellen können und schreiben viele Sätze, um keine Antwort geben zu müssen: …”
Falsch, da winden sich keine Verfassungsschützer, das ist die “Antwort der Bundesregierung”!
Ist es denkbar, daß die wortreiche “Nichtantwort” vertuschen soll, inwieweit der Verfassungsschutz nach links mit kürzerer Leine als nach rechts geführt wird?
“Durch eine Stellungnahme [….] könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf [….] gezogen werden.”
(Habe versäumt, das Zitatende mit Anführungszeichen kenntlich zu machen. Ist aber auch so erkennbar, meine ich.)
Natürlich argumentiere ich inhaltlich, denn es geht mir um die Sache, nicht um sophistische Spielereien.
Ihre Argumentation ist fehlerhaft. Ihre logische Kette:
1. Die Antwort hätte “Nein” lauten können.
2. Folglich wäre dann “sicher die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz weder preisgegeben noch gefährdet” worden.
3. Da die Antwort “Nein” dennoch nicht gegeben wurde, trifft sie auch nicht zu, folglich stehen “Feine Sahne Fischfilet und K.I.Z. wohl unter Beobachtung”.
Der Schritt von 1. zu 2. ist sachlich unzutreffend, nein, schlicht falsch, das habe ich klar begründet. Also ein Fehlschluß.
Die fehlerhafte Prämisse “2.” nehmen Sie, um daraus formal korrekt den Schluß “3.” zu ziehen.
Wenn innerhalb einer Argumentationskette ein Fehler vorliegt, wird der Mangel nicht dadurch geheilt, daß an anderer Stelle formal korrekt vorgegangen wurde. Ich bin ein Verfechter der Sichtweise
“Gelegentlich werden aber auch formal gültige Schlüsse aus falschen Voraussetzungen als Fehlschlüsse bezeichnet.”(zitiert aus Wikipedia)
Vielleicht versteht der eine oder der andere Leser von SF, der sich für die aktuellen Streitereien in A um Ex-Innenminister H. Kickl (der beste Innenminister der II. Republik! Und ich bin kein Blauer, ich mag bloss den Marxismus mit all seinen Metastasen nicht) interessiert, warum sich die Schwarzen/Türkisen so gegen Kickl wehren! Vorgehalten wird ihm, sich als amtierender Innenminister für die Aktivitäten des BVT gegen Rechte (?) interessiert zu haben.
So ein Schwachsinn! Als Innenminister sind ihm bedingungslos ALLE untergebenen Beamten auskunftspflichtig! Was bei den Rechten (?) abgeht weiss er ja ohnehin selber, interessant sind da vielmehr die Aktivitäten des BVT gegen Links! Hier heisst es für die ÖVP den Mantel des Schweigens darüberzubreiten, um die Verflechtungen des BVT (z.Z. ÖVP dominiert) mit der SPÖ (vorher die Zampanos) und ihren subversiven und gewaltbereiten Splittergruppen (EKH, Schwarzer Block, etc.), teils unter Grüner Mitwirkung, nicht Publik zu machen!
Auch wenn ÖVP mit FPÖ gut konnte und wieder können wird, die FPÖ bleibt Feindbild No1 für ALLE anderen österr. Parlamentsparteien, da diese in der II.Republik (durch den Proporz) soviel Dreck auf ihre Stecken geladen haben, dass immer zu befürchten steht, dass sich “Ibiza” wiederholen könnte (oder gar schon hat?), dieser blaue Kapazunder aber dann Informationen über andere Parteien preisgibt, was ja im konkreten Strache-Video auch schon den Roten und den Schwarzen eine Menge Bröseln gebracht hat und bereits zu einer Gesetzesänderung, in der Hauptsache zum Nachteil von Schwarz, Rot und Neos (Parteispenden), geführt hat.
BVT=Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, vormals Staatspolizei
EKH=Ernst Kirchweger Haus, ein linker Unruheherd in Wien Favoriten und Zentrale linker, gewaltbereiter Aktivitäten
Verzeihung! Der beste Innenminister der II.Republik wird für immer Herr Franz Olah – der Herr habe ihn selig! – bleiben, ein wirklicher Sozial-Ist und Ehrenmann! 1950 hat er einen kommunistischen Putschversuch (A sollte wie D geteilt werden) niedergeschlagen und ihm hat die Neue Kronenzeitung ihre Existenz zu verdanken, dafür sperrten ihn seine hochkriminellen Genossen ein, weil er ihnen zu mächtig wurde, obwohl er keine Schuld hatte! Aber das war vor meiner Zeit! Somit ist Hr. Kickl der 2.beste Innenminister der II.Republik, aber der beste meiner Zeit!
eines tages werden sie gejagt wie damals die nazis. da werden wir dann sehen was über bleibt von dem ddr2 nazigesochse mit staatlicher krimineller unterstützung.
an mir soll e snicht liegen, ganz bestimmt nicht.
Es ist ein in der Bevölkerung weit verbreiteter Irrglaube, das Bundesamt für Verfassungsschutz sei für den Schutz der Verfassung dieses States da. Dieses Amt ist dazu da, diesen Staat vor seiner Verfassung zu schützen. Und diesem Auftrag kommt das sogenannte BfV zur vollsten Zufriedenheit der agierenden Staatszerstörer sehr zuverlässig nach. Was will man also mehr, immerhin sind selbige von den Michels und Michelinnen inthronisiert und damit dafür offenbar autorisiert worden. Also alles ist doch paletti.
Vielleicht liegt es an den Besucherzahlen. Wenn bei den rechten Konzerten zwischen durchschnittlich 48 und immerhin 156 Personen teilnehmen, kann man leicht den Molli markieren.
Ich schätze, dass bei den Konzerten der linken Bands K.I.Z., Feine Sahne Stinkefisch, Tote Hosen, Kraftklub und wie sie alle heißen, im Schnitt mehr Zuhörer zugegen sind und die will man nicht gegen sich aufbringen.