Insgeheime Gesetzesänderung: Homeoffice setzt Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft
Sie denken immer noch, Ihre Wohnung sei unverletztlich, deren Unverletztlichkeit im Grundgesetz garaniert?
Art 13: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Sie irren sich.
Sie denken, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) diene nur dazu, wie in §1 Abs. 1 angegeben, “Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern”?
Sie irren sich.
Zum 1.1.2021 haben sich die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien die Ablenkung der öffentlichen Aufmerksamkeit mit den Mitteln einer weitgehend inszenierten Pandemie zunutze gemacht und das “Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (vielsagend: Arbeitsschutzkontrollgesetz)” in Kraft gesetzt, das wiederum Änderungen u.a. am oben genannten Arbeitsschutzgesetz vornimmt – erhebliche Änderungen. Lesen Sie selbst:
§22 ArbSchG, Befugnisse der zuständigen Behörden:
“(2) Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Arbeitszeiten Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen sowie in die geschäftlichen Unterlagen der auskunftspflichtigen Person Einsicht zu nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Außerdem sind sie befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu untersuchen, Messungen vorzunehmen und insbesondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festzustellen und zu untersuchen, auf welche Ursachen ein Arbeitsunfall, eine arbeitsbedingte Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist. Sie sind berechtigt, die Begleitung durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person zu verlangen. Der Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen haben die mit der Überwachung beauftragten Personen bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse nach den Sätzen 1 und 2 zu unterstützen.
[…]
Wenn sich die Arbeitsstätte in einer Wohnung befindet, dürfen die mit der Überwachung beauftragten Personen die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ohne Einverständnis der Bewohner oder Nutzungsberechtigten nur treffen, soweit sie zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Die auskunftspflichtige Person hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1, 2, 5 und 6 zu dulden. Die Sätze 1 und 5 gelten entsprechend, wenn nicht feststeht, ob in der Arbeitsstätte Personen beschäftigt werden, jedoch Tatsachen gegeben sind, die diese Annahme rechtfertigen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.”
Das Gesetz, das dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer dient, wird hier zum Vorwand genommen, um Grundrechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind, außer Kraft zu setzen. Behörden haben das grundsätzliche Recht, Sie vor Gesundheistsschäden dadurch zu schützen, dass sie Ihre Grundrechte mit Füßen treten, sich Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, um dort herauszufinden, ob ihr Home Office Arbeitsplatz eine Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt. Allein die Aufnahme dieser Passage in ein Gesetz, das angeblich dem Schutz von Arbeitnehmern dient, ist verräterisch. Welche dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit soll von einem Home Office ausgehen, etwa, wenn der Monitor nicht im vorgeschriebenen Abstand zur Nase dessen aufgestellt ist, der darauf stiert oder wenn die Brandschutzbestimmungen im Wohnzimmer, das zum Home Office umfunktioniert wurde, nicht eingehalten werden oder das Erste Hilfe Set nicht im vorgeschriebenen Abstand griffbereit liegt, oder der Tisch, auf dem der Computer steht, nicht den bautechnischen Bestimmungen für tragende Tischeinheiten zur Nutzung als stabile Unterfläche unter einem datenverarbeitenden Gerät entspricht usw.?
Offenkundig kann diese Form von konkretem Arbeitsschutz nicht Gegenstand dieser Passage sein. Gegenstand muss daher sein, sich Zugang zu Privatwohnungen unter dem Vorwand des Arbeitsschutzes zu verschaffen. Die Frage, was gemeinhin als Gegenstand der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesehen wird, hilft hier weiter. Gemeinhin werden drei Rechtsgüter unter “öffentliche Sicherheit und Ordnung” subsumiert:
- die objekive Rechtsordnung, also z.B. das Grundgesetz, das mit §22 Abs. 2 so nonchallent gebrochen wird;
- der Schutz der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen; Hier geht es letztlich um die Wahrnehmung der Schutzrechte des Einzelnen, der sie nicht selbst wahrnehmen kann;
- der Schutz des Bestandes des Staates bzw. der Träger öffentlicher Gewalt; Hier geht es um Abwehr von Gefahren für Kommunen oder den Staat als solches [Quasi: Das Home Office als Terrorzelle];
Haben Sie eine Idee, in welchem der drei genannten Fälle von mangelhaftem Arbeitsschutz in einem Home Office eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen könnte?
Wir auch nicht.

Ergo kann der Gegenstand dieser klandestinen Gesetzesänderung nicht der Arbeitsschutz und somit die Gesundheit Einzelner sein, sondern die Ermöglichung des Zugangs zu privaten Wohnungen für Behördenvertreter unter dem Vorwand des Arbeitsschutzes, wobei sich die Verachtung und der Sarkasmus, der mit diesem erneuten Übergriff auf Grundrechte von Bürgern einhergeht, u.a. darin zeigen, dass Grundrechte wie die Unverletztlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt werden, um Arbeitsschutz im Home Office desjenigen durchzusetzen, dessen Grundrechte man gerade mit Füßen getreten hat. Der Gipfel der Perversion ist da erreicht, wo der Schutz der Gesundheit dessen, dessen Grundrechte mit Füßen getreten werden, zum Vorwand genommen wird, um seine Grundrechte mit Füßen zu treten.
Es ist immer möglich, dass Gesetzes-Änderungen wie die hier besprochene, auf Dummheit, auf die Anwendung derselben Textbausteine in unterschiedlichen Gesetzen zurückzuführen sind. Die Verzweiflung von Manfred Ommeln, Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig, über das stümperhafte Sozialgesetzbuch, das unzählige Verweise auf Paragraphen enthält, die ins Leere laufen, weil die Paragraphen gestrichen wurden, ist denen in unserer Redaktion, die öfter damit konfrontiert wurden, gut in Erinnerung. Indes spricht die Systematik der Gesetzesänderungen in Deutschland, die alle eine Zerstörung von Grundrechten, die den Staat nichts angehen, zum Gegenstand haben, vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz über das Infektionsschutzgesetz bis zu den feinen Verästelungen des Arbeitsschutzgesetzes gegen die Annahme von stupider Anwendung vorgefertigter Textbausteine und für den geplanten und umfassenden Versuch, Bürger ihrer Grundrechte zu berauben.
Unfreiheit, Kontrolle und Überwachung stehen immer am Ende linker Ideologien. Und es sind die Vertreter linker Ideologie, die den “Schutz” zum Vorwand nehmen, um Zensur in Onlinemedien vorzunehmen, um Eltern zu entmündigen, um Übergriffe auf die Wohung von Arbeitnehmern vorzunehmen und vieles mehr.
Wehret den Anfängen hieß es in den 1970er Jahren.
Es ist inzwischen zu spät, um den Anfängen zu wehren.
Jetzt gilt es, um die eigene Freiheit zu kämpfen.
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Für Legalwaffenbesitzer (leider) nichts Neues. Da kann man Kontrolleuren der Behörde zwar den Zugang zur Wohnung verweigern, verliert dann aber die Zuverlässigkeit und muss seine Waffen abgeben
hitler – brandschutz
Das soll der Unsinn. ?? Schon vergessen, oder was??
Seit April 2006 ist das erste Bereinigungsgesetz in Kraft. 2007 und 2010 weitere.
Aufgehoben ist das BGB, GVG, ZPO, STGB, OWIG, u.v.a.m.
Der Gesamte Oeffendliche Dienst arbeitet ohne Gesetzesgrundlage. Demnach unbegrenzt privat haftend.
Am 17.7.1990 haben in Paris die beiden Aussenminister der USA und der UDSSR den Art 23 des GG ersatzlos aufgehoben.
Damit ist das GG insgesamt erloschen.
ALLE Politiker in der Zwangsurlaub versetzt.
DAS BVerfG hat alle Gesetze rueckwirkend ab 1956 GELOESCHT.
Und wo nunmehr nix mehr ist, macht jeder was er will..
In der Praxis aber egal.
Bereinigungsgesetze dienen nicht der Abschaffung, sondern der Bereinigung. Und da es bei Einführung neuer bzw. Änderung bestehender Gesetze immer Übergangsfristen gibt, hat man diese Bereinigungsgesetze als Zwischenlösung geschaffen. Seichte Gemüter und großmaschig gestrickte Geister können diese Tatsache schwer bis gar nicht zu verstehen, denn diese denken, dass Gesetze ungülig werden, wenn Übergangsfristen mit dem Erlöschen von Bereinigungsgesetzen enden.
Für den Fall das jemand danach suchen sollte …
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__22.html
Etwas verkürzt argumentiert.
Körperliche Belastungen am Arbeitsplatz führen dazu, dass Menschen mehr oder weniger kostenintensiv medizinisch behandelt werden müssen. Darüber könnte man hinwegsehen, denn sonst müsste man jegliches potentiell gesundheitsschädliches Verhalten verbieten und ggf. sanktionieren. So lange niemand anderes direkt geschädigt wird, ist selbstschädigendes Verhalten imho noch tolerabel.
Anders sieht die Sachlage bspw. bei den Brandschutzbestimmungen aus. Wenn aufgrund fehlerhafter Elektroinstallation oder falscher Aufstellung elektronischer Geräte ein Brand ausbricht, sind zumindest in Mehrfamilienhäusern auch andere Menschen durch einen Brand betroffen und evtl. gefährdet. Eine staatliche Kontrolle auf Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist also gar nicht so sinnfrei und falsch.
Besser wäre imho aber gewesen, Homeoffice-Arbeitnehmern nicht nur einen Rechtsanspruch auf Homeoffice zu geben, sondern auch einen Rechtsanspruch auf “kostenlose” Beratung.
Viele Schutzvorschriften machen ja durchaus Sinn und sind ohnehin im Interesse des Arbeitnehmers. Vorschweben würde mir im konkreten Fall allerdings eine Art Vorschlagswesen, wie ein Homeoffice-Arbeitsplatz auszustatten und einzurichten ist.
Eine übermäßige Belastung für den Arbeitgeber halte ich in diesem “Ausnahmefall” nicht für sinnvoll und alle Kosten dem Arbeitnehmer aufzubürden, wäre erst recht kein Weg. Zumal der u.U. gar nicht die Möglichkeit hat, alle Vorschriften umzusetzen.
Ein komplett ergonomisch ausgestatteter, guter Bildschirmarbeitsplatz ist eben nicht billig und braucht auch Platz.
Wolfgang, mal eine Frage am Rande, ist die Gefahr im Sinne des Brandschutzgesetzes erst seit dem Homeoffice real? Ich mache kein Homeoffice. In den meisten Haushalten, wie auch bei mir, existiert eine Aufstellung elektronischer Geräte!
Ihrer Auffasung nach ist eine staatliche Kontrolle auf Einhaltung der Brandschutzbestimmungen also gar nicht so sinnfrei und falsch.”…
Echt jetzt?
Nein, natürlich nicht. Aber sie wächst mit der Anzahl der aufgestellten elektronischen Geräte. Und die sollte bei Homeoffice zunehmen, berufliche Programme und Daten haben auf Privatgeräten nämlich nichts verloren. Nicht zuletzt wegen Datenschutz und Datenintegrität.
In diesem Sinne antworte ich dann auch mit JA, ECHT JETZT!
Verwechselst du hoffentlich nicht mit anlassloser Überwachung.
Denn als kleiner Nachtrag:
Datenschutz ist übrigens ein gutes Thema.
Datenschutz? Recht auf Privatheit und Vertraulichkeit der eigenen Daten? Och nö, nicht notwendig.
https://t1p.de/t9qg
Vielleicht sollten unsere (EU-)Politiker mal Artikel 12 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte durchlesen.
Vier Aspekte hierzu:
1. War nicht die Einrichtung der Home Office Arbeitsplätze vor Kurzem nicht der Grund, um die Bevölkerung vor Corona zu SCHÜTZEN? Also wird mal wieder der Kreis quadriert, denn der gleiche Ort, der der Bevölkerung Schutz vor Corona bietet wird im gleichen Atemzug nun zur Gefahr für die Öffentlichkeit.
2. Worin besteht denn die Zusatzausstattung durch den Arbeitgeber zu Hause? Firmenhandies, sofern zur Verfügung gestellt, und deren Ladegeräte hatten die Menschen ja schon zu Hause bevor es Home Office gab. Das kann es also nicht sein. Ein Zusätzlicher Monitor, Tastatur, Maus und oftmals nur ein Laptop lösen dann eine zusätzliche nicht tragbare Brandgefahr aus?
3. Ad 2. Wenn diese zusätzliche Brandgefahr tatsächlich bestünde hätte der Staat die Unternehemen niemals auffordern dürfen dringend Home Office Arbeitsplätze einzurichten, zumindest nicht auf die Art und Weise, wie es getan wurde nämlich unter völliger Missachtung all dieser Gefahren. Viele Arbeiten ja nun TATSÄCHLICH schon seit Monaten im Home Office. Erleben wir statisch signifikant mehr Brände zu Hause, die einzig uns allein auf den Home Office Arbeitsplatz zurückzuführen sind? Ich gehe jede Wette ein, dass niemand hierüber auch nur eine Statistik angefertigt hat, die als Grundlage für eine Gesetzenentscheidung dienen könnte.
4. Komisch, dass dieser Aspekt nie auch nur erwähnt wurde, als es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ging, die Beachtung und Verwirklichung der himmlichen Work-Life Balance. Heißt im Umkehrtschluss: In dieser Debatte hatte damals ein gravierender Sicherheitsaspekt gefehlt! Oder kann sich jemand an eine Talkshow erinnern, in der ein Politiker gesagt hat, dass man den Vorteilen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die negative Folgen einer erhöhten Brandgefahr, und der damit einhergehenden Gefahr für die Öffentlichkeit, entgegenstellen müsste und das, um dies zu verhinder, möglicherweise einige Artikel des Grundgesetzes aufgeweicht werden müssten…
Der Schornsteinfeger bzw. der Kreis verletzt die Unverletzlichkeit der Wohnung permanent zur Überprüfung/Messung der Abgaswerte der Heizungsanlage. Zur Not wird unter Polizeischutz aufgebrochen.
Das erinnert an die im dritten Reich erlassene „Verordnung über das Schornsteinfegerwesen“, wo erstmals ein „Kehrzwang“ eingeführt wurde, der dem Schornsteinfeger zwecks Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten (Feuerstättenschau) ungehinderten Zutritt ins Haus verschaffte.
Nein, mit Sicherheit und Arbeitsschutz hat weder dieses Gesetz noch irgendein anderes zu tun. Die einheimische Bevölkerung wird behandelt wie das Nutzvieh in Massentierhaltung, hier Massenmenschhaltung und Nutzmenschen. Rechte waren gestern.
Das kann man doch für die Schüler im homeschooling erweitern, beispielsweise, ob diese ergonomisch korrekt sitzen, Blaufilter am bildschirm benutzen, uvm.
Ja, aber: Ja, es gibt Berufe mit Homeoffice, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen, nämlich Beamte und Angestellte der Exekutive und öffentlichen Verwaltung, sofern die zu Hause Zugang zu sensiblen Datem haben. Sonst fällt mir aber auch keine Tätigkeit ein, auf die das zutrifft.
.
ABER: Eine Arbeitsstätte gilt erst dann als solche, insbesondere auch dann, wenn man sie bei den Werbungskosten als häusliches Arbeitszimmer voll geltend machen will, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend dort ausgeübt wird. Vorübergehend aufgrund eines Lockdowns, den die Regierung selbst angeordnet hat, kann das nicht gelten, wenn im Arbeitsvertrag das Homeoffice als überwiegende Arbeitsstätte nicht vereinbart und vorgesehen ist. Natürlich ist die Gesetzesänderung aber eine Sauerei.
Du musste dein häusliches Büro aber nicht zwangsweise als Werbungskosten absetzen, auch wenn du dort arbeitest. Du kannst, du darfst, aber du musst nicht Werbungskosten absetzen. Glaube daher nicht, dass der Status deiner häuslichen Arbeitsstätte an deiner Steuererklärung hängt.
Zudem vermute ich, dass sich die Eintretenden mit oder von solchen rechtlichen Genauigkeiten aufhalten (lassen) werden.
@Karsten: Das stimmt natürlich! Aber der Staat müsste ja überhaupt erstmal sicher wissen, dass die Arbeitsstätte überwiegend zu Hause ist. Das weiß er nur bei eigenen Angestellten und Beamten, sowie bei denen, die dies als Werbungskosten geltend machen. Jeder andere kann ja an der Tür sagen: “Da müssten Sie einen Termin für die nächste Tage im Büro machen. Hier bin ich nur privat zu Hause.” – Dann soll mal einer sagen, “die wüssten da aber Anderes”. Der kann sich warm anziehen und kommt in Erklärungsnot, warum genau er meint, etwas anders zu wissen. Denn dass er das weiß, ist bereits ohne richterliche Befugnis strafbar. Der Staat darf derartige Infomationen gar nicht sammeln.
In de Praxis bekommt der guten Vater Staat jede Menge Rechte, die einer Diktatur in nichts nach stehen. Diese werden nur gegen die unangenehmsten Kritiker angewendet. Also zuerst AfD, Querdenker, Maskenverweigerer, Identitäre, Merkelkritiker etc. Man wird sich auf einen harten Kern konzentrieren. Je mehr sie versuchen davon verfolgen, desto mehr fehlen Ressourcen an anderen, wichtigeren Stellen. Das System wird ausbluten, zerfallen und damit auch der Wohlstand viele Bürger. Erst di eFreiheit weg, dann flieht der Wohlstand. Stört das jemanden? No. Weiter so sagte man sich in RW und BW. Have fun, guys.
geht es nicht eher darum, dass man jederzeit zutritt zu den firmen bekommt, die ihren mitarbeitern kein homeoffice gewähren um dann der firma mit hohen strafen zu drohen, wenn sie ihre mitarbeitern nicht zu hause arbeiten lässt
Diejenigen, die in den 70er Jahren “Wehret den Anfängen” skandiert haben, sind über den Anfang längst hinaus. Die Antinazis von damals sind die Totalitären von heute.
Wie sagte der italienische Schriftsteller Ignazio Silone.
Der neue Faschismus wird nicht sagen:
“Ich bin der Faschismus.
Er wird Sagen: Ich bin der Antifaschismus”
Ein Zeichen von Faschismus ist doch der zunehmende Korporativismus, besonders in den Institutionen.
Die Verschmelzung von öffentlichem mit privatem, zur Sicherung von parasitärem und Korrupten Strukturen (vielfältige selbstbereicherung), um die unbescholtenen Bürger besser Gängeln und auszurauben zu können.
Wenn dabei auch noch Linke Bunte-Blödel-Trödel Psychopathen-Ideologie gefördert wird, dann wisst ihr warum wir jetzt diesen Gesellschaftlichen Zustand erreicht haben.
Ist eigentlich zum Lachen, das die ANTIFA und weitere Ideologische Amigos (auch sogenannte Konservative und Liberale) vehement gegen Rechts/Faschismus, für die Erhaltung von Links/Faschismus kämpfen.
Alles ein alter Hut. Gibt es schon lange, steht nur seit neusten auch in ArbSchG. Schaut mal ins SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) Paragraph 19 Abs. 2 und 3. da steht wortgleich das gleiche drin. Die Änderung im ArbSchG hat einen anderen Hintergrund und betrifft die Abschaffung des Überwachungsauftrags der Berufsgenossenschaft. Vermutlich wird über kurz oder lang unser gesamtes Sozialsystem Stück für Stück abgeschafft.
@Slowweasel: Ich habe mir den Gesetzestext zum Artikel nicht durchgelesen, aber im SGB VII bei “Gefahr im Verzug” und dort dreht es sich offentichtlich nicht um “Homeoffice”, sondern um Arbeitnehmern, die Arbeiten in Privatwohnungen anderer Personen durchführen. Also zum Beispiel um Handwerker, um zu prüfen, ob die vorgeschriebene Schutzausrüstung haben. Das ist ein Unterschied. Ob es auch genau darum in der Gesetzesänderung geht, muss ich noch schauen…
Ergänzung: Im ArbSchG ist die Regelung erheblich weiter gefasst als im SGB VII. Sie beschränkt sich nicht auf Gefahr im Verzug, sondern zielt auf dringende Gefahren, nicht nur für Leben und Gesundheit des dort beschäftigten Arbeitnehmers, sondern auch auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Verdachtsmomente im SGB (hier kann man hörbare oder sichtbare Bauarbeiten als Beispiel annehmen) werden gar nicht erwähnt, … uswusf. IDENTISCH ist da gar nichts und auch nichts gleich.
„Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.” Ernst Jünger, Der Waldgang
Das ändert NICHTS! §§13.2 und §13.3 decken aus dies ab. Ich kann es nur immer wieder sagen: Leute lest bei den Grundrechtsparagraphen auch und besonders die Absätze 2 und weitere. Dann ist es klar, daß diese Grundrechte Schönwetterrechte sind, die jederzeit “durch ein Gesetz” kassiert werden können.