„Impfmuffel sind Volksfeinde“ – In der Sprache ist das Dritte Reich längst wieder quicklebendig

Sie haben das ZITAT richtig gelesen!

Rolf Schwartmann schreibt eine Kolumne für Web.de. Web.de-Kolumnen stellen „die Sicht des Autors dar“, heißt es bei web.de, um eventuelle rechtliche Begehrlichkeiten gleich an den Autoren weiterzugeben.

Dessen ungeachtet, will sich web.de mit den vermeintlichen Insignien von Rolf Schwartmann schmücken:

„Professor an der Technischen Hochschule Köln (Medienrecht, Datenschutzrecht), Privatdozent an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Leiter Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung (2018/2019), Leiter Fokusgruppe Datenschutz für das BMI im Rahmen des Digital Gipfels der Bundesregierung, Mitglied “Beirat Medien-Digital-Land NRW” der Staatskanzlei NRW, Mitglied des Stiftungsrats der netID-Stiftung.“

Rolf Schwartmann, so web.de, ist ein Schwergewicht unter den Positionsinhabern der institutionalisierten Wissenschaft, der zeitgleich eine Professur an der TH-Köln innehat und als Privatdozent and der Universität Mainz tätig ist, ganz abgesehen von den Vorsitzen und Leitungen, die er bekleidet.

Liest man ausnahmsweise einmal bei Wikipedia nach, dann kommt die Zeit ins Spiel:

„1992 absolvierte Schwartmann das erste juristische Staatsexamen. 1995 folgte die Promotion in Köln über das Thema Verfassungsfragen der Allgemeinfinanzierung politischer Parteien. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 1996 arbeitete Schwartmann als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei. Von 2000 bis 2004 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. 2004 habilitierte er sich in Mainz mit einer Arbeit über Private im Wirtschaftsvölkerrecht. Seit 2004 ist Schwartmann Professor insbesondere für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Technischen Hochschule Köln. Seit 2006 ist er Leiter der von ihm gegründeten Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und seit 2012 Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).“

Die Verwicklungen Schwartmanns mit Ministerien und Bundesregierung sind bei der Wikipedia offenkundig nicht angekommen. Die Seitenpflege dort ist etwas nachlässig. Schwartmann sitzt also seit 2004 an der TH-Köln fest, kommt dort nicht mehr weg und vertreibt sich die Zeit entsprechend mit diesem und jenem, z.B. mit dem Schreiben von Kolumnen für web.de.

Soll man Privilegien in der Pandemie auf sozialen Netzwerken posten?“, so ist seine Kolumne vom 9. April 2021 (16.01 Uhr) überschrieben, ein Titel, der Langeweile verspricht, denn die Frage, ob man etwas postet oder nicht, ist sicherlich keine Frage, die einen, der auf einer Professur an der TH-Köln festsitzt, etwas angeht. Und so hätten wir keinerlei Notiz von diesem Langweiler in Schriftform genommen, hätte uns nicht ein verärgerter Leser auf die Kolumne aufmerksam gemacht. Also haben wir gelesen, von Privilegien.



Was sind Privilegien? Privilegien sind zunächst einmal ein Rechtsbegriff, wie der Professor für öffentliches und internationales Wirtschaftsrecht der TH-Köln sicher weiß. Ein Privileg ist ein einem Individuum verliehener Ausnahmestatus, z.B. eine Ausnahmeregelung, was die Entrichtung von Steuern angeht. Man kann argumentieren, dass Beamte, als Professoren zum Beispiel, Inhaber von Privilegien sind, z.B. weil sie im Alter über eine staatliche Pension verfügen, die mehr als üppig ist, wenn man sie mit dem vergleicht, was ein normaler Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung zu erwarten hat. Man kann argumentieren, dass Beamte das Privileg der Unkündbarkeit genießen, egal, wie schlecht sie auf der Position sind, auf die sie wie auch immer gelangt sind. Man kann Privileg auch soziologisch fassen. Dann wird, wie so oft, der rechtliche Begriff, um eine gesellschaftliche Wirkung, eine soziale Ungleichheit erweitert. So schreibt Hillmann in seinem Wörterbuch der Soziologie:

„Privileg: Vorrecht. Ausnahmebestimmung oder Sonderrecht, das bestimmte Personen oder Personenkategorien einer Gesellschaft begünstigt, indem es ihnen bevorzugt besonders begehrte Positionen, Güter, Rechte und Lebenschancen zuteilt. Privilegien können ein Äquivalent für erbrachte Leistungen oder das Ergebnis vorausgegangener Kämpfe um Herrschaft sein. In jedem Fall schaffen sie in den betreffenden Gesellschaftsordnungen ein mehr oder weniger ausdifferenziertes Gefüge sozialer Abhängigkeitsverhältnisse und widersprechen darum den Grundwerten moderner westlicher Gesellschaften.“

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Die Bewertung am Ende dieses Textes ist natürlich zu allgemein gefasst, denn ein Privileg, das sich jemand erarbeitet hat, eine Möglichkeit, die nicht einmal Soziologen (früher) ausgeschlossen haben, ist ein verdientes Sonderrecht und daher nur zu beanstanden, wenn man Leistung als Variable, die bei der Erreichung sozialer Positionen eine Rolle spielt, ausschließen will. Ob die Position „Professor“, heute, nachdem wirklich jeder auf diese Position gehievt wird, noch als „privilegierte Position“ anzusehen ist, ist eine empirische Frage, dass die mit einer Verbeamtung verbundenen „Goodies“, von der Pension bis zur Unkündbarkeit, ein Privileg darstellen, das, wie es die soziale Ungleichheit nun einmal so will, vor allem von Beamteneltern an Beamtenkinder weitergegeben wird, das man durchaus als Ergebnis von überkommenen Strukturen ansehen kann, Strukturen, die sicherstellen, dass Positionen von Beamten für Beamte nicht von Emporkömmlingen aus der Arbeiterschicht eingenommen werden können, das ist eine ganz andere Frage.

Bleiben wir dabei, dass Privilegien dann, wenn sie nicht das Ergebnis von Arbeit und Leistung sind, ein Problem darstellen können (nicht etwa müssen).

Schwartmann, der Jurist von der FH-Köln, er sollte diese Bestimmung von Privileg kennen. Umso erstaunlicher ist es, dass er Ferienwohnungen/-häuser und die Möglichkeit, der Pandemie als „Pandemieflüchtling“, wie er schreibt, über Ostern durch Einreise in die eigene Ferienwohnung/das eigene Ferienhaus zu entkommen als „Privileg“ bezeichnet. Ein solches kann es nur dann sein, wenn Schwartmann der Ansicht ist, die Tatsache, dass Ferienhausbesitzer (nicht unbedingt -eigentümer) in ihr (temporäres) Eigenheim flüchten können, sei darauf zurückzuführen, dass die allmächtige Bundesregierung, die ja derzeit unter Bruch aller demokratischen Grundsätze, unkontrollierte Exekutive, Legislative und oft genug Judikative in einem ist, etwas, was Juristen bekümmern sollte, ihnen diese Möglichkeit als Privileg eingeräumt hat. Es kann natürlich auch sein, dass Schwartmann viel kruder funktioniert und den Besitz eines Ferienheimes als solches zum Privileg erklärt, eine grundlegend sozialistische Herangehensweise, die Eigentum und Besitz als solche in Frage stellt, zum Privileg erklärt, das dann wohl die Partei verleiht. Was auch immer zutreffen mag, Ostern im eigenen Ferienheim zubringen zu können, ist KEIN PRIVILEG, sondern eine normale Nutzung von Eigentum oder Besitz. Urlaubsfreuden in der Pandemie seien ein Privileg verkündet Schwartmann, der gestrandete Jurist aus Köln. Sie sind es nicht. Sie sind die Normalität, die von denen bestritten wird, die eine Pandemie zum Vorwand nehmen wollen, individuelle Freiheiten zu bestreiten. Ob Schwartmann auch Freiheitsrechte zum Privileg erklären will?

Klare Frage, klare Antwort: JA.

Privilegien-Prahler?

Wer Fotos von sich in seinem Ferienhaus, das er über Ostern bewohnt hat, ins Internet stellt, der gilt Schwartmann, der es wohl nicht mehr in die C-Besoldung geschafft hat und nach W abgespeist wird, als „Privilegien-Prahler“. Ein Privilegien-Prahler, das ist jemand, der ein Photodokument seiner Errungenschaften ins Netz stellt. Das ist nicht etwa Prinz von Kohlen und Reibach, der ohne sein Zutun in den Reichtum seiner Vorgänger geboren, nun ein Leben führt, das zu keinem Zeitpunkt von Arbeitslosigkeit und Sorge um das Auskommen bedroht ist. Nein, der Privilegien-Prahler, das ist Hans der Klempner, der nicht das Privileg hat, sich als Professor im Home Office den Hintern beim Abfassen von Kolumnen wärmen zu können, deshalb auch in der Pandemie die Havarie beseitigt und sich dem schrecklichen Virus aussetzt, vor dem sich die vom Staat mit freiem Geld Privilegierten in ihre Wohnung flüchten, sich dort verkriechen und von denen, die ihre Privilegien nicht teilen, weil man sie zu essentiellen Arbeitern erklärt hat, dort bedienen lassen, jener Hans, der nach Wochen der Klempnerei sich eine Auszeit gönnt, sein Ferienhaus am Tegernsee bezieht und von dort ein Bild ins Netz stellt, eines, das den Neid derjenigen heraufbeschwören könne, wie Schwartmann weiß, die zuhause festsitzen, z.B. weil sie sich mit einer Bezahlung nach Besoldungsordnung W abfinden lassen und deshalb zu klamm sind, um sich ein Ferienhaus leisten zu können, ganz im Gegensatz zu Klempner Hans, der Hans, der kann‘s.

Aber Schwartmann schreibt nicht nur von „Privilegien-Prahlern“ jenen, die das falsche Bild ins Internet stellen. Er schreibt auch von denen, die mit ihrem Impfstatus angeben, die – wie es in den USA heißt – vaccination porn ins Netz stellen, Bildchen auf denen zu sehen ist, wie sie gepickst wurden, durch einen Stich und die Injektion von etwas ihnen vollkommen Unbekanntem quasi geadelt wurden, zum Helden in der Welt, die Schwartmann bewohnt. Der Welt, in der Bundespräsident Steinmeier zum Vorbild werden kann:

„Der Bundespräsident ist 65 Jahre alt“, so schreibt Schwartmann, und „tut gut daran, als Vorbild mit einem Foto von seiner Impfung an die Presse zu gehen. Aber sollen Hinz und Kunz es ihm gleichtun? Warum nicht? Wenn Menschen in der Zielgruppe der aktuellen Priorisierungsfolge ihren Impfstatus vor sich hertragen, sind sie Vorbilder für alle Impfmuffel“.

Hinz und Kunz sind der Gegenpart zum Bundespräsidenten, und Heinrich Mann würde gerade seinen Untertan, den er einst geschrieben hat, schreddern. Nicht mehr adäquat. Der heutige Untertan ist so unterwürfig, dass Manns Untertan mit seinen Eskapaden in Venedig nur mehr müdes Lächeln hervorrufen kann. Wahres modernes Untertanentum erfordert die Bewertung den Herrenmenschen, der oben als Vorbild wirkt und den Untermenschen, den Hinz und Kunz, der dennoch nicht Untermensch genug ist, um nicht noch über dem Impfmuffel zu stehen, jenen Impfmuffel, den Schwartmann, der Jurist von der FH, der sich kein Ferienhaus leisten kann, ganz im Gegensatz zu Hans, dem Klempner, zum Volksfeind erklärt.

Sie haben sich nicht verlesen: „Impfmuffel sind in der Pandemie Volksfeinde“, schreibt Schwartmann und seziert das Volk in diejenigen, die dem Staat, „der öffentlich zur Impfung aufruft“, gefügig sind und jene, die Volksfeinde, extra-Volkskörper Existenzen, solche sind, die dem Staat nicht gefügig, nicht genehm, Juden sind. Ob der Mann, der in der DatenETHIKkommission der Bundesregierung sitzen soll, weiß, was er hier schreibt?
Gut, er versucht, seine Kolumne locker zu schreiben. Aber das lockere Schreiben kommt immer mit der Gefahr, dass man in aller Lockerheit seine eigenen Prämissen zu offen verbreitet. Prämissen, die in dem Geimpften die Krone der Schöpfung und im Impfmuffel den Volksschädling festzurren. Prämissen, die auf eine lange Tradition in Unterwürfigkeit unter „politische Herren“, vermuten lassen, genau die Form von Unterwürfigkeit, die notwendig ist, um in Kommissionen der Bundesregierung und auf Posten berufen zu werden, die, wie seit Lars Feld bekannt ist, offenkundig nicht für fachliche, sondern für ganz andere Leistungen vergeben werden. Prämissen die eine beunruhigende Nähe zum Vokabular und vermutlich nicht zum Vokabular der Nazis erkennen lassen.

Es hat nicht lange gedauert, bis es wieder möglich war, von Volksfeinden zu schreiben. Der Weg vom Volksfeind zum Volksschädling ist nicht weit, ein Katzensprung, so wie der Weg von der Bezeichnung „Privilegien-Prahlerei“ für Menschen, die in der Lage sind, sich einen Aufenthalt im eigenen Ferienhaus zu gönnen, zum in der Kulturrevolution Chinas so beliebten Gegner, dem Bourgeois, der gleichzeitig Kapitalist ist, weil er z.B. einem eigenen Gewerbe nachgeht oder einen kleinen Buchladen in Guangxi unterhält, nicht weit ist. Der Kampf gegen die vier „Olds“ (Tradition, Gewohnheit, Kultur, Ideen), den Mao in seiner Kulturrevolution in China losgetreten und der Millionen Opfer gefordert hat, er hat damit begonnen, dass alles, was nicht im Einklang mit der Maxime der Kommunisten und ihres Staates, die Mao in seinem kleinen roten Buch niedergelegt hatte, stand, zunächst angeprangert, dann zum Feind der Arbeiterklasse erklärt und sodann zerstört und beseitigt wurde. Der Bourgeois, er stand wie kein anderer für diese vier Olds, sein Eigentum, seine Gewohnheit, unabhängig zu leben, seine Arbeitskultur und seine vom Sozialismus abweichenden Ideen, die in seinem Eigentum oder in seiner abweichenden Überzeugung (am Ende lässt er sich nicht vom Sozialismus impfen) zum Ausdruck kam, sie waren Beleg dafür. Der Bourgeois, er war ein Privilegien-Prahler, der die Diktatur der Arbeiterklasse unterlaufen und die sozialistischen Errungenschaften zurückdrehen will. Jedenfalls war er das in der Rhetorik von Mao, weniger in der Wirklichkeit. Aber was gilt die Wirklichkeit schon denen, die an den Lippen ihres Staatsführers hängen, auf dass er ihnen sage, wie das richtige Leben auszusehen hat und wer als Feind des richtigen Lebens geopfert, zum Volksfeind erklärt werden muss.



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