mRNA-Impfstoffe: Thüringer Landesamt für Verbraucher(schutz?) weder an Verbrauchern noch deren Schutz interessiert
Cholesterol.
mRNA-Impfstoffe enthalten Cholesterol.

Damit Cholesterol in Impfstoffen enthalten sein darf, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen, als Arzneimittelbestandteil muss es eines bestimmten Ursprungs sein. Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Europäischen Arzneimittelbuch und dort unter 10.0/2397 Cholesterol zur parenteralen Anwendung. Parenteralia sind “sterile Zubereitungen, die zur Injektion, Infusion oder Implantation in den menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind”. Entsprechend muss Cholersterol, wenn es in Impfstoffen zum Einsatz kommt, aus Wollwachs gewonnen worden sein, also tierischen Ursprungs sein. Es muss bestimmte Anforderungen an Qualität [hier wäre es besser von bestimmter Form und bestimmter Herkunft zu sprechen, statt von Qualität], Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erfüllen, die wiederum in der oben genannten Monographie 2397 genannt sind und aus welchen Gründen auch immer an einen tierischen Ursprung gekoppelt werden. Ob es sich dabei um einen Erfolg der entsprechenden Lobbyisten handelt oder ob es gute Gründe für die Verwendung von Cholesterol aus Wollwachs gibt, ist eine andere Frage. Hier geht es einzig darum, dass der Ursprung von Cholesterol aus Wollwachs, dann, wenn es in Impfstoffen zum Einsatz kommen soll, vorgeschrieben ist.
Das Cholesterol, das in mRNA-Impfstoffen Verwendung findet, erfüllt diese Voraussetzungen per definitionem nicht, denn es ist pflanzlichen und halb-synthetischen Ursprungs. Der Unterschied zwischen beiden Formen des Cholesterols ist auch ein Preisunterschied: Cholesterol, das zur Anwendung in Impfstoffen zugelassen ist, kostet rund 3.000 Euro pro Kilogramm, Cholesterol, das pflanzlichen Ursprungs ist und teil-synthetisch hergestellt wird, kostet rund 139.000 Euro pro Kilogramm. [Man muss die Steuerzahler eben melken, solange sie es zulassen].
Diese Informationen haben nicht wir, sondern einer unserer Leser zusammengetragen, ein Leser, der sich offensichtlich sehr gut mit dem Europäischen Arzneimittelrecht auskennt. Er schreibt zusammenfassend:
“Hier wurden nachweislich Stoffe in den beiden Arzneimitteln verarbeitet, die in materieller Hinsicht nicht den Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs entsprechen und nicht von bestimmter Qualität für sichere Arzneimittel sind. Diese Impfstoffe der Firmen Biontech/Pfizer und ModeRNA sind durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert […] und sind infolgedessen verboten vgl. §8 (1) AMG.”
Zudem ist auf den Beipackzetteln der beiden mRNA-Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna nicht in der Weise ausgewiesen, wie es nach Maßgabe von § 67a des Arzneimittelgesetzes vorgeschrieben ist, denn die Angabe der Herkunft des Cholesterol fehlt sowohl auf dem Beipackzettel von Pfizer/Biontech als auch dem von Moderna.
Daraus folgert unser Leser, dass es sich bei beiden Arzneimitteln um gefälschte Arzneimittel handle, weil falsche oder unvollständige Angaben mit Bezug auf “einen oder mehrere Inhaltsstoffe” gemacht werden.
Auf dieser Grundlage hat unser Leser Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz eingelegt, mit der die Versorgung der Bevölkerung mit Comirnaty in Thüringen gestattet wurde. Er hat eine Antwort erhalten, die man sich in Ruhe zu Gemüte führen muss.
Die Antwort, den Widerspruchsbescheid, den wir gemeinsam mit dem Widerspruchsschreiben am Ende dieses Beitrags in voller Länge dokumentieren, umfasst rund 3 Seiten. Eine halbe Seite davon wird der kurzen Darstellung des Sachverhalts geopfert, eine viertel Seite hat die Entscheidung über den Widerspruch zum Gegenstand, gut eine Seite ist der Festsetzung der Verwaltungskosten in Höhe von 144,21 Euro gewidmet. Schon dies macht deutlich, dass das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die falschen Prioritäten setzt und weder Verbraucher noch deren Schutz Gegenstand des Amtes und seiner Bürokraten sind.
Immerhin gibt es beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz jemanden, der die grundlegende Qualifikation gemeistert hat, einen Text nicht nur lesen und verstehen, sondern auch zusammenfassen zu können:
Nun sollte man meinen, wenn ein Vertreter eines Amtes, das für die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe auf dem Landesgebiet von Thüringen zuständig ist, auf einen Fehler im Prozess dieser Zulassung und einen damit verbundenen Gegenstand hingewiesen wird, der die Gesundheit der Thüringer Bürger betrifft, dann sei er alarmiert und forsche nach, was es mit dem Ganzen auf sich hat. Nicht so beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Dort hat man für Bürger, die auf Rechtsbrüche aufmerksam machen, nur eine kurze und in ihrem Zynismus nicht mehr zu übertreffende Antwort bereit:

Die von ihm angefochtene Allgemeinverfügung vom 1. April 2021 sei durch die Allgemeinverfügung vom 16. April 2021 aufgehoben worden. Der Gegenstand des Widerspruch sei somit entfallen. Und außerde haben unser Leser seinen Wohnsitz nicht in Thüringen und solle deshalb in dem Bundesland Unruhe stiften, in dem er lebe (der zweite Teil des Satzes ist eine Übersetzung von uns).
So geht man in Deutschland mit den berechtigten Anliegen engagierter Bürger um. Engagierte Bürger, das sind diejenigen, die sich Polit-Darsteller in Sonntagsreden immer wünschen, die sie “empowern” wollen, aber nur so lange sie keine Probleme bereiten, in dem sie auf Rechtsbrüche in Zulassungsverfahren von Impfstoffen hinweisen, zum Beispiel. Bleibt noch nachzutragen, dass die Allgemeinverfügung, die am 16. April erlassen wurde und an die Stelle der Allgemeinverfügung getreten ist, die am 1. April erlassen wurde, lediglich den Gegenstand der Allgemeinverfügung auf weitere Impfstoffe ausweitet, ansonsten keinerlei materielle Änderung mit sich bringt.
Sie sehen, bei deutschen Behörden sind sie gut aufgehoben. Wenn es darum geht, zwischen berechtigten Anliegen von Bürgern und untertänigem Nichtauffallen zu entscheiden, dann fällt Thüringer Bürokraten die Entscheidung leicht. Sie sind allemal eher bereit, mit ihrem Staat gemeinsame Sache zu machen, als dass sie sich der Tatsache bewusst wären, dass sie eine Serviceleistung für Bürger zu erbringen haben, die zum Beispiel die Einhaltung bestimmter Regulationen, die im Arzneimittelgesetz beschrieben sind, zum Gegenstand hat. Müssen Thüringer Landesbeamte zwischen einem potentiellen Rechtsbruch auf der einen und sykophantischer Untergebenheit auf der anderen Seite entscheiden, dann fällt die Entscheidung wohl immer für die andere Seite.
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Irgendwie habt ihr da was falsch verstanden.
Der “Verbraucherschutz” schützt doch in Deutschland die Industrie vor den Verbrauchern und nicht umgekehrt. Das kenne ich jetzt seit Jahrzehnten eigentlich nicht anders.
Schlimm daran ist nur, dass Michel und Micheline diesen Verein auch noch bezahlen, so wie auch den ÖRR.
Na dann haben wir ja echt Glück, daß es beim Regierungs-GG-Schutz, beim einnehmenden Klima-Schutz und beim recht dezenten Katastrophen-Schutz nicht auch so ist.
Zwinkersmiley*In
Ein weiteres Beispiel für die Arroganz der Obrigkeit.
Wie in vordemokratischen Zeiten. Wir haben jetzt postdemokratische Zeiten.
Formal ist der Bescheid wahrscheinlich nicht zu beanstanden: wenn der Gegenstand des Widerspruchs entfallen ist, gibt es formal keine Beschwer, gegen die mit dem Widerspruch vorgegangen werden kann. Die Nachfolgeverfügung ist ein eigenständiger Rechtsakt, muss also eigenständig angegriffen werden. Wenn der Widerspruchsführer nicht beschwert ist, dann gibt es auch keinen Grund, weswegen man ihm Abhilfe gewähren sollte.
Soweit, so gut.
Die andere Frage ist, müsste das Amt denn nun nicht “von Amts wegen” tätig werden? Wenn das Amt, wie hier, durch “Zufall” erfährt, dass der Impfstoff nicht verkehrsfähig ist, dann muss es von sich aus tätig werden. Andernfalls müsste man über die Strafbarkeit von Beteiligten nachdenken.
Vielleicht sollte des Bürger seinen Widerspruchsbescheid auch mal an die Staatsanwaltschaft senden.
Die CMA der Impfstoffe, vulgo Notfallzulassung, privilegiert die Impfstoffe übrigens nur im Hinblick auf die einzureichenden Daten, nicht im Hinblick auf die Substanzen im Impfstoff.
Ich kann mir ja durchaus einen sachlichen Grund vorstellen, weshalb man von einem Stoff tierischen Ursprungs auf einen synthetischen Stoff ausweicht: religiöse Überzeugungen. Nimmt man das mit der Impfung ernst, muss man allen oder möglichst allen ein Impfangebot machen, welches diese annehmen können, auch denen, die das etwa wegen ihrer Religion oder religionsähnlichen Überzeugungen wie Veganismus nicht nehmen wollen. Insbesondere der bei jüngeren Leuten verbreitete Veganismus könnte problematisch sein, und evtl. wollen auch Hindus den Stoff dann nicht.
Das ist jetzt unabhängig davon, ob die zu Impfenden den Impfstoff für gefährlich halten oder nicht, aber aus Seite der Impfungs-Befürworter und der Hersteller wäre das nur folgerichtig.
Der Trick hat seit Klorona allerdings doch einige Methode: insbesondere Klagen, Widersprüche etc. gegen Klorona-Auflagen werden regelmäßig mit der Begründung eingestampft, die betr. Verordnung etc. wäre ja „längst nicht mehr in Kraft“, weil längst durch 10 Nachfolger ersetzt im Zeitraum, den der Widespruchsakt / die Klage durchläuft.
Demnach ist praktisch keine solche Verordnung mehr in ihrer Wirkung angreifbar.
Nun, man könnte natürlich auf eine FFK Fortsetzungsfeststellungsklage abstellen und feststellen lassen, dass eine rechtswidrige Beschwer vorlag. Angenommen, es ergeht ein Urteil, ist gerichtlich ein bestimmter Sachverhalt festgestellt, also hier z.B. “Cholesterol nicht-tierischen Ursprungs hat nichts im Impfstoff zu suchen”. Mit dieser Feststellung wiederum könnte man dann gegen eine neuere Verordnung vorgehen, eventuell sogar im Wege des Eilrechtschutzes. Oder eben gegen die CMA conditional marketing authorization der Impfstoffe als solche, die, soweit ich das für mich recherchiert habe, eine Vollzulassung dadurch simuliert, dass während einer Katastrophenlage die Testergebnisse nachgereicht werden dürfen, wenn es aufgrund der durch die Katastrophenlage geschaffenen Dringlichkeit geboten erscheint, schon mal zu impfen und nicht erst die (oft jahrelangen) Tests abzuwarten. Der Impfstoff als solcher muss aber allen übrigen qualitativen Anforderungen entsprechen, und das könnte man kippen.
Übrigens ist das Festhalten an der Impfung nicht zwingend eine böse Verschwörung. Man will nur keine Zweifel zulassen, dass die ursprüngliche Abwägungsentscheidung (CMA ja oder nein) richtig war. Andernfalls müsste man zugeben, sich geirrt zu haben, oder gar zu Unrecht Tatbestände bejaht zu haben, die so gar nicht existieren (was faktisch ja der Fall ist, wie wir hier immer wieder lesen können). Man müsste vielleicht auch zugeben, dass die Zahlen falsch sind, auf deren Basis man entscheidet (wie sehr falsch, liest man auch her immer wieder). Wenn also aufgrund falscher Zahlen, die richtig zu erheben die Politik versäumt, falsche Entscheidungen getroffen werden, die zu korrigieren die Politik versäumt, dann darf nicht herauskommen, dass die Zahlen falsch sind und die Politik eine falsche Entscheidung getroffen hat, sonst könnte der Bürger sie (also die handelnden Personen) ja zur Verantwortung ziehen, und sei es nur, indem er die Personen nicht mehr wählt.
Politik irrt niemals, sie entdeckt nur neue Möglichkeiten…
In ihrem Verhalten sind Politiker narzistisch personlichkeitsgestörten Psychopathen erstaunlich ähnlich, und wahrscheinlich bleibt da nicht nur mir das Lachen im Halse stecken.
Man will nur keine Zweifel zulassen, dass die ursprüngliche Abwägungsentscheidung (CMA ja oder nein) richtig war. Andernfalls müsste man zugeben, sich geirrt zu haben, oder gar zu Unrecht Tatbestände bejaht zu haben, die so gar nicht existieren – Zitat Ende
Genau der Punkt. Sobald es konkret würde, wäre der Kaiser nackt. Die Verwaltungsgerichte versuchen mithin jede konkrete Beweisaufnahme zu verhindern. Eine Kette von Verordnungen bzw. Verfügungen mit kurzer Geltungsdauer auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte soll die Spur (der Täter) verwischen.
Man muss zum frühen Zeitpunkt bereits das strategische Endziel der Maßnahmen im Blick haben und zusätzlich noch persönlich betroffen sein, um derartige Widerspruchs- oder Fortsetzungsfeststellungsverfahren wasserdicht begründen zu können und die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu erfüllen.
Der vorliegende Fall ließ sich aufgrund der Rechtslage meines Erachtens nicht anders entscheiden. Ob von Amts wg. eine Sachverhaltsaufklärung über das Widerspruchsverfahren hinaus erfolgt, lässt sich nicht ausschließen.
Sensationelle Perspektive! Die ganzen Veganer haben nun also entweder gesündigt oder müssen es? Das scheint mir unklar.
Siehe hier: Da ist doch schon was in der Pipeline: “Pflanzlich statt tierisch Uni Magdeburg macht RNA-Impfstoffe ‘vegan’ und sicherer” https://www.mdr.de/wissen/uni-magdeburg-mrna-impfstoff-pflanzlich-statt-tierisch-100.html
Warum “sicherer”? Wird lustig:
> “Die bisher verabreichten Corona-Impfungen auf mRNA-Basis sind nicht vegan. Das mag nicht nur diejenigen stören, deren ethische Einstellung keine Nutztierhaltung vorsieht, sondern hat auch klare Nachteile für alle.”
>
> Für die industrielle Herstellung der Impfstoffe wird das Cholesterol z.B. aus Schafwolle oder tierischem Gewebe gewonnen. Hier besteht allerdings das Risiko, durch ungewollte Übertragung Gehirnerkrankungen auszulösen – Schädigungen des Gehirns, die unter dem Namen Prionerkrankung bekannt sind. Eine seit der den 1990er-Jahren sehr bekannte Form bei Rindern ist BSE.
>
> Ein Risiko, das mit Hilfe von Forschung aus Magdeburg künftig ausgeschlossen werden könnte.
Was da nun tatsächlich benutzt wird, wie die Gesetzeslage ist, bitte aufklären!