HomeRechtssystemStrafrechtFurchtbare Juristen: Kriegsverbrechen als Mittel zum “Tugendwedeln” oder: Sie klagen an, wessen sie habhaft werden
August 15, 2022
Furchtbare Juristen: Kriegsverbrechen als Mittel zum “Tugendwedeln” oder: Sie klagen an, wessen sie habhaft werden
Er ist heute 98 Jahre alt.
Das bedeutet, dass er in den Jahren 1942 und 1943 18 bzw. 19 Jahre alt war.
Von Januar 1942 bis September 1943 existierte Stalag 365 [Stammlager 365], ein Kriegsgefangenenlager der Deutschen Wehrmacht in Volodymyr Volyns’kyi.
In dieser Zeit war er als Angehöriger eines Landesschützen-Bataillons zum Wachdienst in Stalag 365 abkommandiert.
In Stalag 365 waren vornehmlich Kommandeure der Roten Armee der “Dnieper Ukrainian Red Army” gefangen.
Die Verhälnisse in Stalag 365 waren, wie in den meisten Kriegsgefangenenlager im Osten unmenschlich. Die Gefangenen sind wie die Fliegen an Unterernährung, Kälte oder Krankheiten verstorben, sofern sie nicht, weil sie für den Arbeitseinsatz untauglich waren, erschossen wurden. Zuständig für Erschießungen in den meisten Fällen die “native Police”, also Ukrainer, im vorliegenden Fall.
Nun, 77 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs hat die Staatsanwaltschaft in Berlin Anklage erhoben. Es ist eine besonders emsige Staatsanwaltschaft, die sich im Wettlauf mit der Zeit befindet, nicht dass sich die potentiellen Angeklagten noch durch Tod aus der Verantwortung stehlen, in die sie von Staatsanwälten, die allesamt – wären sie vor 80 Jahren dabei gewesen, GANZ anders gehandelt hätten als ihre Angeklagten und natürlich jede unmenschliche Behandlung in Eigeninitiative beendet, ja den gesamten NS-Staat zum Einsturz gebracht hätten, gesetzt werden. Und natürlich sind sie verantwortlich, sind Leute wie der 98jährige, den ein Staatsanwalt, der offensichtlich nichts Besseres zu tun hat, nun vor ein deutsches Gericht zerren will, wegen Beihilfe zum Mord in 809 Fällen, verantwortlich. Warum 809, nur 809, denn die Anzahl der Toten in Stalag 365 war mit Sicherheit viel höher? Das ist unbekannt. Juristisches Denken hat wenig mit Logik, neuerdings viel mit Vergeltung und kaum noch etwas mit Rechtssprechung zu tun.
Ein kleiner Ausflug:
Das Rechtssystem ist nicht dazu da, Staatsanwälten die Gelegenheit zu geben, sich als besonders eifrige Tugendwedler auszuweisen, und es ist auch nicht dazu da, politischen Hintermännern als Mittel zu welchem Zweck auch immer zu dienen.
Es gibt genau zwei Funktionen, die das Rechtssystem, hier in seiner Ausprägung als Strafsystem, erfüllen muss:
Generalprävention – Die Bestrafung eines Täters soll andere davon abhalten, Straftaten zu begehen.
Spezialprävention – Die Bestrafung eines Täters soll ihn, und wenn es nur dadurch ist, dass man in wegsperrt und er in dieser Zeit keine Straftaten, jedenfalls keine außerhalb des Gefängnisses, verüben kann, von weiteren Straftaten abhalten. Dabei kommt dem Strafmaß eine besondere Bedeutung zu, denn das Strafmaß, die Höhe der Strafe ist die gesellschaftliche Rechnung, die dem Straftäter für seine Tat präsentiert wird. Sie ist gleichzeitig die Strafe, die ihm die Grenze deutlich macht, oberhalb derer das nächste Strafmaß bei wiederholter Straffälligkeit angesiedelt sein wird.
Es ist explizit nicht der Zwecke eines Strafsystems zu sühnen, zu vergelten. Ersatz für erlittenen Schaden, dafür ist in der Regel das Zivilrecht zuständig, in dem die Opfer des Strafttäters ihr Recht einklagen könnnen. Insofern stellt sich die Frage, was mit der Anklage eines 98jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 809 Fällen in den Jahren 1942 und 1943, vor einem Jugendstrafgericht, desssen Höchst-Strafmaß 15 Jahre beträgt, anderes bewirkt werden soll, als den Staatsanwalt mit sich zufrieden zu machen und den Rechtsstaat in seiner neuesten Travestie als mittlerweile Vendetta geleitet auszuweisen?
Erinnern wir uns an die beiden Zwecke von Strafe im Rahmen des Rechtssystems:
Generalprävention: Welche Form der Generalprävention resultiert aus der Anklage gegen einen 98jährigen für Taten, die rund 80 Jahre zurückliegen? Sollen potentielle Kriegsverbrecher in Deutschland, die es dann nach Ansicht des Staatsanwalts wohl geben muss, davon abgeschreckt werden, Kriegsgefangenenlager einzurichten, um dort Gefangene Russen zu misshandeln? Da Kriegsgefangenenlager einzurichten eine Aufgabe der politischen und der militärischen Führung ist, richtete sich eine entsprechende generalpräventionale Absicht zwangsläufig gegen das Kabinett von Olaf Scholz und die Führung der Bundeswehr. …
Spezialprävention: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der 98jährige in der ihm verbleibenden Zeit eine weitere “Beihilfe zum Mord”, so er denn eine solche vor 80 Jahren geleistet haben sollte, was erst noch zu beweisen ist, leistet?
General- und Spezialprävention fallen aus. Es bleiben die üblichen Motive, die hinter politischen Schauprozessen stehen.
Schon 1970 hat sich die BBC mit der Serie “Colditz” mehr Mühe gegeben, den Zuständen in einem Stalag gerecht zu werden, als es heute Staatsanwälte tun.
Was in Stammlagern der deutschen Wehrmacht geschehen ist, war in den meisten Fällen nicht schön, so wie es im Krieg wenig gibt, das romantisch und schön ist. Stalag 365 “Volodymyr Volyns’kyi” macht hier keine Ausnahme. Die Bedingungen in Stalag 365 waren unmenschlich, die Gefangenen waren allerlei Misshandlungen ausgesetzt, ihr Leben hing jeden Tag am seidenen Faden, es gab Lagerpolizisten [rekrutiert unter Gefangenen oder Ukrainern], Wachsoldaten und Angehörige, der Ukrainischen Polizei, die ihren Sadismus an russischen Kriegsgefangenen ausgelebt haben. Die Versorgungslage in den Lagern war miserabel. Der Weg zum Lager in eiskalten Waggons für viele Kriegsgefangene bereits Endstation, Überleben war eine Frage von Willen, körperlicher Stärke und von Glück und auch im Lager herrschte Krieg, Fluchtversuche erfolgten täglich, waren zuweilen erfolgreich, mehrheitlich nicht, … aber lesen Sie selbst. Wir haben das, was die Faktenchecker gemeinhin den “missing context” nennen, die Randbedingungen, unter denen ein Wachmann aus Deustchland, ein 18jähriger Wachmann in Volodymyr Volyns’kyi seinen Dienst versehen hat, aus der 2001 in “Holocaust and Genocide Studies” erschienenen Arbeit:
Berkhoff, Karel C. (2001). The “Russian” prisoners of war in Nazi-ruled Ukraine as victims of genocidal massacre. Holocaust and genocide studies, 15(1): 1-32.
entnommen. Lesen Sie, was Berkhoff schreibt und urteilen Sie dann selbst, ob man es, trotz all der Greuel, die in dem kurzen Bericht zusammengestellt sind, rechtfertigen kann, einen 18jährigen, der das Pech hat, noch 80 Jahre später am Leben zu sein, für etwas verantwortlich zu machen, was man nur unter großen Schwierigkeiten erklären kann, weil Prozesse am Werk sind, die man erlebt haben muss, um sie zu verstehen, Prozesse, die Stanley Milgram versucht hat, zu fassen zu bekommen, Prozesse, die Soziologen sich bemüht haben, zu beschreiben, Prozesse, die Christopher Browning in “Ordinary Men [Ganz normale Männer]” zu rekonstruieren versucht hat, und die dennoch Prozesse darstellen, bei denen man in den meisten Fällen denkt, dass man ihnen nicht gerecht werden kann, weil man nicht dabei gewesen ist. Und selbst wenn jeder von uns den Impuls hat, für sich auszuschließen, dass er – wenn er nicht die Kohlsche Gnade der späten Geburt hätte – Teil von Erschießungskommandos oder Wachmannschaften in Konzentrationslager oder Stammlagern gewesen wäre. Aber wäre er es wirklich nicht gewesen?
“In dem Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk, das unter dem Namen “Stalag 365” firmierte, wurden sowjetische Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen zusammengepfercht. Viele Gefangene verhungerten beziehungsweise starben an Krankheiten. Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft geht daher bei den Tötungen, die der Beschuldigte mit seinem Handeln unterstützt haben soll, von dem Mordmerkmal der Grausamkeit aus.
Die Anklage wurde vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts erhoben, weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt Heranwachsender, also unter 21 Jahren alt, war. Über die Zulassung der Anklage, die vor drei Monaten erhoben wurde, habe die Strafkammer noch nicht entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Ob es zu einem Prozess kommt, ist demnach offen. Nach NDR-Informationen laufen derzeit noch weitere Ermittlungen, um die Tätigkeit des Verdächtigen aufzuklären. Der Verteidiger des Angeschuldigten war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
wird niemandem gerecht. Diese juristische Unlogik tut nicht nur den Opfern Gewalt an, denn sie bedeutet de facto, dass ein damals 18jähriger, aus dem heute ein Exempel statuiert werden soll, damals zwischen ihnen und der Freiheit stand, dass er das Zünglein an der Waage, die über Leben und Tod entscheidet, gewesen ist. Der einzige Zweck dieser Unlogik, scheint darin zu bestehen, eine Geschichte aufrecht zu erhalten, die nach dem letzten, der sie erlebt hat, nur noch in Aufzeichnungen vorhanden sein wird und zu dem Zweck zu nutzen, das Rechtssystem als politisches Aktionsfeld zu missbrauchen.
Die Schuld, die der 98jährige als 18jähriger auf sich geladen hat, hat ihn Jahrzehnte lang begleitet. Ob das staatsanwaltschaftliche Nachtreten 80 Jahre später notwendig ist, ist somit eine Frage der Moral.
Stellen wir daher die “Anklage”, in den historischen Kontext, den sie behandelt. Die folgenden Beschreibungen beziehen sich auf Kriegsgefangenenlager in der Ukraine, die die Wehrmacht betrieben hat, darunter Stalag 365 und vor allem, auf die Verhältnisse in den Lagern.
“The camps had written and unwritten rules Guards and policemen in the rather typical camp at Zhytomyr imposed beatings every day, citing such pretexts as prisoners relieving themselves beyond the utterly inadequate toilets. When these beatings failed to produce line-ups at the toilets, transgressors were threatened with the death penalty. The official daily ration was millet (un-ground), while on Sundays boiled horsemeat was provided. Only the most aggressive or lucky prisoners actually got the food, however, as an inmate who escaped wrote in 1941:
Food is given out in the evening. We stand in line, but instead of leading us into the kitchen in an organized fashion, they shout, “To the canteen”. “Run'”. The hungry people rush to the kitchen, where there are several dirt’ barrels with a millet slop. Everybody knows that there is not enough food and tries to get at it first. Jostling starts. Now the “order supervisors” [camp policemen] appear and start up a line using sticks, rods, rubber truncheons—anything they can beat you with. The usual results are head injuries, nearly broken arms, or the murder of an emaciated and weak prisoner. The beatings go on for hours. Meanwhile, half of the prisoners no longer want to eat. They lie down on the damp ground — for there are not enough sheds for all—and sleep until 5 am.
Each day started when a furious whistling, shouting, and barking resounded over the terrain. … The hungry, tired, and still sleepy prisoners slowly start to get up. They are encouraged again by sticks, rubber truncheons, and rods. Moreover, some Germans chase the prisoners into formation by setting German shepherds upon them” – The situation was equally bad in the Left Bank In the transit camp at Khorol “almost every day [in 1941], and sometimes several times a day, the camp commandant came to watch the food being distributed. He would spur his horse and cut into the line. Many people were killed under the hooves of his horse.” Not all the sadism centered on food and feeding The Khorol camp occupied the premises of a former brick factory. Once when it was raining hard, a German shot with an automatic pistol at anyone who tried to shelter under the overhangs.
In the POW camp in Poltava, imprisoned doctors told visiting Red Cross workers that one guard enjoyed setting his dog on weak prisoners and seeing them torn to death, and that another practiced rifle shooting on them. The camp police also were cruel and sadistic, even more brutal than the guards, according to some memoirs.”
“Future studies will perhaps reveal in detail how both the Germans in charge of the Soviet POWs and those POWs who became camp policemen underwent the same moral degeneration as the German and native (Ukrainian or other) policemen who implemented the Shoah. Once these lower-level perpetrators had grown callous, their violence against the prisoners gained momentum …”
The scale of the starvation is difficult to calculate. The commander of the armed forces stationed in the Reichskommissariat Ukraine, Lieutenant General Karl Kitzinger, estimated in December 1941 that in his domain, about 2,500 POWs were dying from hunger every day. Contemporary German figures for POW mortality in the Reichskommissariat during that month (then still without the Left Bank) differ substantially from the monthly total of 75,000 that Kitzinger’s estimate would suggest, and ranged from 33,713, or about fifteen percent, to as high as 134,000, or about forty-six percent of the inmates.
In the overcrowded Stalag on the outskirts of Kremenchuk, where inmates received at most two hundred grams of bread per day, bodies were thrown into a pit every morning during the fall of 1941. Sometimes still living people were discarded this way.
Every morning in early 1942, carts loaded with corpses were driven out of the camps in Bila Tserkva and Kirovohrad. The inmates of these camps worked from dawn till dusk but received nothing other than a thin “balanda” (flour soup). Khorol was a particularly notorious death trap. Kievans shuddered at the thought of the forest camp that they called Babi Yar, near the ravine and murder site of the same name. (It was officially called Syrete’).
The desperate prisoners, also tormented by lice, ate anything they could. In one of Rivnes camps, a German noticed on 7 September 1941 how a tree was stripped virtually bare “On the top, two prisoners try to reach the last remaining bark, in order to alleviate their hunger,” he wrote in his diary.”‘ Cannibalism made its inevitable appearance. A representative of the German steel industry reported in October 1941 from the Kryvyi Rih and Dnipropetrovs’k regions that one night he saw how prisoners in a transit camp “roasted and ate their own comrades. ”
In the camp in Shepetivka, and probably elsewhere, more aggressive prisoners overpowered enfeebled ones in order to kill them and eat them.
[…]
Unless they got out through release or escape, the prisoners’ only chance for survival was to be selected for some kind of daytime work outside the camps. For this, usually a watch or other bribe had to be paid to the native police. It was worth it, for many civilians tried to feed and otherwise help the prisoners they came across outside the camp. For instance, when the prisoners of war went outside the camp in Kremenchuk, “the local population always threw food at them,” a former inmate recalls. “When going out to work, the prisoners even left their bags behind. Upon their return, they would find food in them, and nobody touched the bags, not even the most desperate rascals ”
[…]
Prisoners also attempted to escape from camps and work sites. For example thirty inmates of the Volodymyr-Volyns’kyi Camp were working at the cemetery in June 1942 when they killed a guard, tied up the others, and fled. Four covered for them with grenades and rifles. Still, sixteen were caught and shot. Three hundred uninvolved prisoners were shot as well, to avenge the escape. Camp inmates also dug tunnels, but those saved few lives.”
Nur Ideologen und Juristen mit einer singulären Fähigkeit zum eindimensionalen Denken können sich davon überzeugen in der Lage zu sein, in einem solchen Tohuwabohu eindeutig gut und böse auseinander halten zu können, eindeutig zuordnen zu können, wer welche Taten ausgeführt oder nicht ausgeführt hat, wer sich freiwillig dazu entschieden hat, zu tun, was er getan hat, wer verantwortlich ist. Wohlgemerkt, die Verantwortung ist bei dem Wachmann leicht zuschreibbar, der mit automatischer Pistole auf Gefangene geschossen hat, die sich vor dem Regen unter einem Dach in Sicherheit gebracht haben. Er ist Mörder und als solcher zur Verantwortung zu ziehen, obschon sich die Frage, ob es Sinn macht, Leute, die mit einem Fuß im Grab stehen, zur Verantwortung zu ziehen, auch in diesem Fall stellt. Im vorliegenden Fall geht es aber um “Beihilfe zum Mord”. Ein Staatsanwalt, der denkt, er könne in Situationen wie den oben beschriebenen, Beihelfer zum Mord ausdeuten, ist erschreckend naiv, erschreckend ideologisch verblendet, ist furchtbarer Jurist.
Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die
auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,
oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
Per Nachricht in unserem Telegram Diskussions-Kanal “SciFi: Furchtbare Juristen“.
wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.
Texte, wie dieser, sind ein Grund dafür, dass versucht wird, ScienceFiles die finanzielle Grundlage zu entziehen. Die Deutsche Bank und Paypal haben uns unsere Konten gekündigt.
Aber: Weil Sie uns unterstützen, lassen wir uns nicht unterkriegen. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Es gibt hier Unterschiede, auf die Sie nicht geachtet haben. Die Wehrmacht bestand hauptsächlich aus dienstpflichtigen Männern, die Offiziere oft aus Offiziersfamilien. Jeder Wehrmachtssoldat konnte von jetzt auf gleich Teil eines Erschießungskommandos werden. Aber die Wachmannschaft eines KZs bestand aus Männern der Allgemeinen SS, und in die kam man nicht zufällig; sie war eine Maschine des Regimes, die ausschließlich für Verbrechen genutzt wurde. Selbst die Waffen-SS, also von Anfang an eine Söldnerarmee (dazu mehr im nächsten Absatz) war weniger klar auf Verbrechen spezialisiert; sie führte normale militärische Aufgaben zwischen verbrecherischen aus.
–
Ein Söldner ist nicht zwingend ein ausländischer Freiwilliger. “Söldner”, das ist ein problematischer Menschentypus. Ein Söldner kämpft für seine eigenen Interessen, die nicht selten kriminelle Interessen sind, und sonst für gar nichts. Ein typischer Söldner ist mutig, ansonsten aber keine erfreuliche Persönlichkeit. In aller Regel ist er käuflich, und ich damit nicht eine sexuelle Prostitution, sondern die weit gefährlichere Bereitschaft, mal hier und mal dort in militärischen oder paramilitärischen Einheiten mehr oder weniger fragwürdige bis schwerkriminelle Aufträge auszuführen.
–
Außer den Söldnertypen, die von vornherein bereit sind, bei Verbrechen mitzumachen, gibt es aber auch “an sich” normale Menschen, die dem Drill erliegen, Befehle auszuführen, und die dann gar nichts anderes tun können als das, was ihnen befohlen wurde. Eine Gesellschaft, in der Kinder auf strikten Gehorsam gedrillt werden, dazu etwas Persönlichkeitsschwäche, und fertig ist der Befehlsempfänger. Diese Männer müssen in der Wehrmacht häufiger als in der Waffen-SS vorgekommen sein, und sie gehörten vermutlich nicht oder, wenn, dann als Ausnahmen, zur Allgemeinen SS, diesem Spezialökotop für kriminelle Persönlichkeiten. Die Problematik der weder freiwilligen noch unfreiwilligen, sondern willenlosen Befehlsempfänger wurde spätestens in den 1950-er Jahren erkannt, aber bis heute interessieren sich auch Historiker, die nicht ideologisch gebunden sind, im Allgemeinen wenig für sie. Vielleicht liegt das daran, dass diese Männer zwar an Massenerschießungen, aber nicht am KZ-Betrieb beteiligt waren, und auf die Massenerschießungen durch deutsche Soldaten und Söldner vor allem an den osteuropäischen Fronten geht man bis heute deutlich seltener ein. Vielleicht waren Massaker mit MPs zu stalinismus-nahe, zu links, um für linke Historiker wirklich relevant zu sein.
–
Nichts davon interessiert die Justiz, wenn sie einen Schauprozess durchführt. Noch weniger als Staatsanwälte und Strafrichter interessieren sich Journalisten für Persönlichkeitstypen und dafür, wie ein totalitäres Verbrecherregime schwache und kriminelle Persönlichkeiten in seinen Dienst stellt. Die Journalisten von heute teilen Täter und Opfer lieber nach “rassischen” Kriterien ein als nach solchen, die aus der realen Welt und Geschichte stammen. Ein Polizeibeamter, der einen jugendlichen “Geflüchteten” in Notwehr erschießt, wird dann zum “Polizeiproblem”, und der Jugendliche, der versucht hat, den Polizisten mit einem Messer zu töten, soll ein Opfer einer toxisch-weißen Polizei sein.
Was wäre passiert, wenn sich dieser Mann geweigert hätte, der Wehrmacht beizutreten? Wenn er sich geweigert hätte, als Wachmann in einem KZ zu arbeiten? Was hätte man seiner Familie angetan? Die SS war nicht zimperlich mit Verrätern und allen, die sie aus irgendwelchen Gründen dafür hielt.
Und wenn er beweisen könnte, dass er hin und wieder den Gefangenen etwas zu Essen zugesteckt hätte, wäre er dann nicht sogar ein Held, der in der Verkleidung eines Nazis arme Gefangene durch ein Stückchen Brot gerettet hätte?
Ich erinnere mal an den Film “Hitlerjunge Salomon”, ein jüdischer Junge, der sich als Deutscher ausgibt und in irgendeiner Jugendorganisation der Nazis überlebt. Den gibt es wirklich, er heißt Sally Perel und er hat das Bundesverdienstkreuz bekommen. Er war mal an meiner Schule und hat dort rhetorisch ausgefeilt dargelegt, dass er aus dem 2. WK den Schluss gezogen hat, nie wieder an einem Krieg teilzunehmen. Er ist nach Israel gegangen. Dort hat er dann am arabisch-israelischen Krieg 1948 teilgenommen, eben weil er gegen Krieg ist.https://en.wikipedia.org/wiki/Solomon_Perel
_
Die Amerikaner sind in den Irak einmarschiert, weil dort Massenvernichtungswaffen sein sollten. Was sagte Putin, als er hörte, dass die Amis keine Massenvernichtungswaffen gefunden haben? Er sagte: “Ich hätte welche gefunden.”
–
Neulich ist mir aufgefallen, dass auf dem Friedhof viele Kriegsjahrgänge sehr früh gestorben sind, und meist nur die Männer, die von ihren Ehefrauen häufig um Jahrzehnte überlebt wurden. Und da habe ich mir gedacht, dass Kriegszustände der allgemeinen Gesundheit sehr abträglich sind, ob man als Soldat Nachts im kalten, nassen Schützengraben hockt oder ob man versucht, in einer zerbombten Stadt das eigene Haus aus Trümmerziegeln wieder aufzubauen.
Ganz ehrlich, die Kriegsgenerationen und ihre Familien haben den Preis lange und teuer bezahlt.
Inzwischen ist erwiesen, dass, als der NAchwuchs knapp wurde, auch Jugendliche zur SS eingezogen wurden, also nicht nur Freiwillige in ihr gedient haben.
Es ist einiges falsch an der Einordnung dieses Falles:
1. “Es ist explizit nicht der Zwecke eines Strafsystems zu sühnen, zu vergelten.” Das ist falsch: Das BVerfG sieht in Sühne und Vergeltung„legitime Aspekte einer angemessenen Strafsanktion, so BVerfGE 64, 261 (271.
2. “….Diese juristische Unlogik tut nicht nur den Opfern Gewalt an, denn sie bedeutet de facto, dass ein damals 18jähriger, aus dem heute ein Exempel statuiert werden soll, damals zwischen ihnen und der Freiheit stand, dass er das Zünglein an der Waage, die über Leben und Tod entscheidet, gewesen ist.” Das ist falsch: Beihilfe zum Mord oder allgemein “Beihilfe” zeichnet sich gerade dadurch aus, daß der Gehilfe keine (!!!) Tatherrschaft hat, also nicht (!!!) “das Zünglein an der Waage” war, “die über Leben und Tod entscheidet”.
3. “Der einzige Zweck dieser Unlogik, scheint darin zu bestehen, eine Geschichte aufrecht zu erhalten, die nach dem letzten, der sie erlebt hat, nur noch in Aufzeichnungen vorhanden sein wird und zu dem Zweck zu nutzen, das Rechtssystem als politisches Aktionsfeld zu missbrauchen.
Die Schuld, die der 98jährige als 18jähriger auf sich geladen hat, hat ihn Jahrzehnte lang begleitet. Ob das staatsanwaltschaftliche Nachtreten 80 Jahre später notwendig ist, ist somit eine Frage der Moral.”
Das ist falsch: Beihilfe zum Mord ist ein Offizialdelikt, d.h., es steht nicht zur Disposition eines Staatsanwaltes zu sagen, ich klage diesen Sachverhalt an oder nicht, in anderen Worten: er muß(!!!) anklagen. Es ist also nicht das Rechtssystem, das als politisches Aktionsfeld mißbraucht wird und erst recht nicht “eine Frage der Moral”.
1.) Im Text geht es um den Idealfall eines Rechtssystems, und Sie stellen die Auslegung des BVerfG dagegen?
Noch 1) Wenn “Sühne” Teil des Rechts ist, was unterscheidet das Recht dann von Vergeltung und Rache?
2.) Lesen Sie noch einmal. Das Argument ist ein anderes. Oder in Ihren Worten: Das ist falsch.
3.) Worin sehen Sie die “Beihilfe zum Mord” – Dabeisein ist Beihilfe im einfachsten Fall?
Noch 3.) Sie sollten zwischen dem, was in Paragraphen steht und der Anwendung dessen, was in Paragraphen steht, unterscheiden. Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Rechtspraxis. Wenn einer behauptet, eine seiner Deutungen sei Beihilfe zum Mord, dann heißt das noch lange nicht, dass es Beihilfe zum Mord war. Wäre es anders, dann wären Gerichte sinnlos. Wenn nun aber eine “Beihilfe zum Mord” erst durch einen Richter “geurteilt” werden kann, wie kann dann “Beihilfe zum Mord” ein Offizialdelikt sein? Bestenfalls kann ein BEGRÜNDETER VERDACHT auf Beihilfe zum Mord ein Anlass zur Annahme eines “Offizialdelikts” sein.
Aber mit Logik haben es Juristen nicht so…
Und noch eine Frage zum Abschluss:
Wenn es ein Offizialdelikt auszeichnet, dass ein Staatsawalt systematisch in Archiven herumgräbt, um den Namen von einem herauszufinden, der noch lebt, damit man ihn zum Gegenstand eines “Offizialdelikts” machen kann, worin besteht dann das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung?
Aufgrund der besonderen Herausstellung der Mordmerkmale eines Tötungsdeliktes behaupte ich, daß diese so pauschal, wie es die aktuelle Justiz bei Lagern aus dieser Zeit vornimmt, nicht nachzuweisen sind, schon gar nicht für einen willkürlich dorthin abgestellten “Wachsoldaten”. Hätte er sich als Freiwilliger dort zum Einsatz gemeldet, um zu Töten, wäre er als Täter einzustufen, nicht als “Helfer”. Immerhin geht die Justiz von aktuellen Tötungsdelikten hin und erkennt vielfach auf Totschlag, selbst wenn der Täter bewußt eine Waffe eingesteckt hat, um damit sein späteres Opfer niederzustrecken.Und Totschlag wäre verjährt. Außerdem erkenne ich bei dem beschriebenen Lager nicht, daß die dort Inhaftierten getötet werden sollten, wie zB in Auschwitz. Vielfach waren die “Uralten”, die die letzten Jahre von von der Justiz vor Gericht gestellt wurden, schon ewig bekannt. Die Möglichkeit, derartig nachrangig eingesrtzte Personen des Wachpersonals zu verurteilen, wurde meines Wissens erst vor relativ kurzer Zeit geschaffen.
zu 1) Ich halte es für sehr hochnäsig, zu behaupten, die von Ihnen vertretene Ansicht sei der “Idealfall eines Rechtssystems”. Ganz abgesehen davon, daß Sie in dem Artikel – jedenfalls – nicht explizit, dieses von Ihnen gemeinte “ideale Rechtssystem” definieren: was ist denn in diesem Zusammenhang ein “ideales Rechtssystem”? Ich bin kein Freund unseres als BVerfG bezeichnetes Bundesregierungsgericht. Gleichwohl ist die vom BVerfG gegebene Einordnung des Strafzwecks in allen Rechtssystemen anerkannt. Nennen Sie ein Land, in dem die Grundsätze des BVerfG nicht gelten! Wir wollen doch nicht heucheln: natürlich ist Strafe Vergeltung und auch Rache.
zu 2) Ich bleibe dabei, daß der Gehilfe in diesem Zusammenhang nicht “das Zünglein an der Waage über Leben und Tod” sein muß. Ihre Formulierung in dem Artikel ist falsch.
3) Ich weiß nicht, warum es so schwer zu verstehen ist: ein Offizialdelikt bedeutet nur, daß die Staatsanwaltschaft keine Freiheit hat, eine Beihilfe zum Mord nicht anzuklagen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß das zur Entscheidung befugte Gericht den Angeklagten verurteilen muß(!!!), sondern lediglich, daß in einem Strafverfahren durch ein Gericht beurteilt werden muß, ob die Ansicht des die Anklage vertretenden Staatsanwaltes richtig oder falsch ist. Ohne die Akten und die Fakten zu kennen, vertreten Sie ja die Ansicht, die furchtbare Staatsanwaltschaft dürfe keine Anklage erheben, weil sie sonst “furchtbar” sei. Sie machen damit genau den Fehler, den Sie in anderen Artikeln den Mainstream-Mietmäulern vorwerfen. Im übrigen: ich bin kein Staatsanwalt, sondern Strafverteidiger.
1) Da Sie offenkundig nicht firm in sozialwissenschaftlicher Terminologie sind, lasse ich Ihnen das hochnäsig durchgehen. Was ein Idealtypus ist, das können Sie gerne bei Max Weber nachlesen, er beschreibt es recht kurz, fast zu kurz, wenn man bedenkt, wie zentral dieses Maß eigentlich ist. Ein ideales Rechtssystem ist eine philosophische Figur, die man weniger im deutschen Sprachraum findet, in dem in Jura Größen wie Fichte gehuldigt wird. Das ideale Rechtssystem, Kant kennt es übrigens, es findet sich schon bei Paul Thierry d’Holbach, dem alten Edesheimer und natürlich in de Cive von Thomas Hobbes. Obschon es in gewisser Weise “Spezialwissen” ist, so ist es doch etwas, das zumindest im englischen Sprachraum jeder Clerk an einem Court kennt.
2) Das hat auch niemand behauptet. Aber antworten Sie doch einmal direkt: Was ist “Offizialdelikt” daran, dass sich ein Staatsanwalt durch Archive wühlt, um Namen von Leuten zu finden, die er mit KZs oder Stalags in Verbindung bringen kann, in der Hoffnung, den Namensträger noch lebendig vorzufinden, um ihm dann eine Beihilfe zum Mord anheften zu können. Wenn Sie den englischen Text oben gelesen und verstanden haben, dann sollten Sie einen Eindruck davon gewonnen haben, wie schwierig es in der normalen Welt ist, eine Schuld zuzuweisen, zumal zu einem 18jährigen, der wahrscheinlich auch lieber auf dem Wannsee mit dem Segelboot unterwegs gewesen wäre.
3) Das führt zu Drittens: Mit ist der Ablauf eines Strafverfahrens recht gut bekannt, ich habe Stunden damit zugebracht, Verfahrensakten zu lesen und mit Richtern zu diskutieren. Insofern Danke für die Auffrischung der Erinnerung. Ich will nur darauf hinweisen, dass Ihre Argumentation auf einem normativen Idealtypus von, so hat das zu sein, in Strafprozess, in dem alles seine Ordnung hat, aufbaut. Insofern ist es etwas verwunderlich, dass Sie sich unter 1) über den Idealtypus mockieren. Und, um noch einmal zu 1) zurückzukommen, kein Verfassunsgsgericht der Welt hat eine Autorität über Idealtypen, das macht letztere so nützlich, denn egal, wie viele Ideologen und Genderista man in ein Gericht stopft, egal, was diese Koryphäen dann urteilen, es bleibt immer deren Auslegung, die mehr oder weniger, heute eher mehr oder noch mehr vom Idealtypus abweicht und deshalb als ideologischer BS erkennbar ist. In der Tat bin ich der Ansicht, dass ein Staatsanwalt, der sich durch Aktenberge wühlt, um endlich endlich einen nicht verstorbenen Wachmann in einem der vielen Stalags zu finden [wühlen sich russische Staatsanwälte eigentlich durch vergleichbare Akten, immerhin sind von Paulus’ Armee nur rund 25% die in die Gefangenschaft gingen, mit dem Leben davongekommen] und den uralten Knaben dann vor einen Richter zu zerren, damit er die letzten Tage seines Daseins noch weiß, warum er sich den Tod herbeiwünscht, ein furchtbarer Jurist ist, einer, damit es jetzt deutlich wird, muss ich es eben vorbringen, einer, der sich in 1000jähriger Zeit durch die Archive gewühlt hätte, um bei dem Vorgesetzten, den er loswerden will, einen jüdischen Verwandten dritten Grades zu finden. Ich finde solche Leute widerlich. Ist einfach so. Ich kann es ja auch nicht ändern.
4) [NEU] Ich weiß, dass Sie Strafverteidiger sind. Vermutlich sind Sie auch Fan von gelb-schwarz… Wenn Sie sich um einen Bemühen wollen, der derzeit anwaltliche Vertretung nötig hat, weil ihm ein furchtbarer Jurist, der sein Dasein bei allgemeinen Strafsachen fristen muss, zwischen Ladendiebstahl, einfachem Diebstahl und einfacher Körperverletung nachstellt, dann melden Sie sich bitte, damit ich – unverbindlich in beider Fall – einen Kontakt herstellen kann redaktion @ sciencefiles.org .
Wenn Strafe Vergeltung und Rache ist, dann ist der Staat in dem das geschieht per se kein Rechtsstaat. Übt der Staat Vergeltung und Rache, dann ist er selbst Straftäter.
Grundlage eines Rechtsstaates ist nämlich, dass die Taten eines Staates exakt genauso zu bewerten sind, als wenn es der gemeine Bürger tut.
So ist beispielsweise das Töten von Menschen aufgrund eines Gesetzes ohne Not IMMER Mord.
“Todesurteile” sind sachlich nichts anderes als Mordaufträge.
Leute, die “Todesurteile” vollstrecken sind sachlich betrachtet nichts anderes als Auftragsmörder.
Richter, die Todesurteile fällen, und Auftragsmörder sind juristisch einwandfrei als Mörder strafrechtlich verfolgbar.
Todesstrafen auf Grund eines Gesetzes sind IMMER Mord.
Mit Ausnahmen gilt das auch für Freiheitsberaubung. Eine Freiheitsberaubung ist als Freiheitsstrafe nämlich nur im Ausnahmefall rechtens, nämlich dann, wenn es sich um schwerwiegende Sachverhalte handelt, die zivilrechtlich und anderweitig nicht ausgleichbar sind.
Ich spreche hier von RECHT !
Ich spreche nicht von dem, was politisch zu Recht erklärt wurde. Das ist nämlich gerade nicht Recht, sondern eben Politik.
Das mag die Sicht des Juristen sein. Eine, sagen wir: lebensweltliche Sicht ist weniger am formalem Recht orientiert als an GERECHTIGKEITSerwägungen, und ich persönlich finde, dass das auch gut so ist. Formales Recht ist eine von Menschen geschaffene Einrichtung, und ihm liegen (hoffentlich!) Gerechtigkeitserwägungen zugrunde, und es sollte mit Gerechtigkeitserwägungen reformierbar sein.
Aus lebensweltlicher/gerechtigkeitsorientierter Perspektive stellt sich aber die Frage, welcher Gerechtigkeit zur Geltung verholfen wird, wenn 100-jährige verfolgt werden, die als junge Leute das Pech hatten, in einem Regime leben und überleben zu müssen, das auf Strukturen der Ungleichheit und Unmenschlichkeit gebaut war?
Besonders die vergleichende Betrachtung wirft eine ganze Menge, sehr ungemütlicher Gerechtigkeitsüberlegungen auf. Hier nur eine kleine Auswahl:
Wie verhält sich die Verfolgung der oben genannten Leute zur Nicht-Verfolgung von Leuten wie z.B. Frau Kahane, die in der DDR wer weiß wie oft Beihilfe zum Mord geleistet haben kann, aber eben nicht nur nicht verfolgt wird, sondern sogar noch von der Bundesregierung hofiert wurde, z.B. im Rahmen der kräftigen Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung?
Wie verhält sich Verfolgung der oben genannten Leute in weiter Vergangenheit zur Nicht-Verfolgung von Leuten, die Krankheit und Tod über eine ganze Bevölkerung (z.B. durch Impfzwang mit einem experimentellen Impfstoff) bringen, und zwar aktuell?
Wie verhält sich die Verfolgung der oben genannten Leute zur Nicht-Verfolgung von Leuten, die zur damaligen Zeit nicht “kleine Soldaten” waren, sondern z.B. Ärzte und Bürokraten, die in leitenden Funktionen u.a. in Konzentrationslagern, aber eben nicht nur dort, Beihilfe zum Mord geleistet haben? Oder anders ausgedrückt: Inwieweit war die Verfolgung von “Nazis”, zumindest in den letzten beiden Jahrzehnten, vor allem eine Form der Klassenjustiz?
Wie verhält sich die Verfolgung der oben genannten Leute männlichen Geschlechts zur sehr weitgehenden Nicht-Verfolgung entsprechender Leute weiblichen Geschlechts? Inwieweit handelt es sich hier um eine Form der Geschlechterjustiz, in deren Rahmen stark vorzugsweise (alte, weiße,) Männer verfolgt wurden und werden?
Teilweise sind das Fragen, die, glaube ich, sehr viele Menschen, die jetzt leben, unter jetzt herrschenden Bedingungen und in jetzt existierenden Strukturen stark bewegen, von denen sie direkt betroffen sind. Wenn Sie die Kommentare hier im thread lesen, dann werden Sie beobachten, dass eine ganze Reihe dieser Kommentare genau auf solche von Gerechtigkeitserwägungen geprägte Inhalte/Widersprüche hinweisen.
Aber diese Fragen werden nicht gewürdigt, auch (oder gerade) nicht von juristischer Seite, und damit nimmt sich die Juristerei gänzlich aus der lebensweltlichen Relevanz der Leute oder genauer: aus der Diskussion um Gerechtigkeit, die doch jedes formale Rechtssystem anleiten sollte, heraus.
Ich persönlich bedaure das, und ich finde es nicht hilfreich, wenn der Dialog, sagen wir, zwischen Recht und Gerechtigkeit verweigert wird, indem Gerechtigkeitserwägungen geradezu als eine Art rechtsfremde Materie gekennzeichnet (ich persönlich würde vielleicht eher sagen: diffamiert) werden.
Nur zur Aufklärung meines nicht-juristischen Verständnises: Wenn der Sachverhalt angeklagt werden muss, wieso ist dies dann nicht früher passiert? Kann der Staat sich beliebig viel Zeit lassen und frei über den Zeitpunkt der Anklageerhebung entscheiden?
Ein Offizialdelikt setzt voraus, dass es einem Staatsanwalt bekannt wird. Beispiel: Staatsanwalt wird Zeuge eines Totschlags, dann muss er sich in Dienst setzen und Strafverfolgung aufnehmen. Im vorliegenden Fall werden Staatsanwälte dafür abgestellt, Archive zu durchwühlen, auf der Suche nach Namen, für die sie dann prüfen, ob die Inhaber der Namen noch leben, wenn sie noch leben, dann werden sie angeklagt wie im vorliegenden Fall.
Hier kam es anläßlich des Falls John Demjanjuk zu einem Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung: Während bisher für eine Mordanklage eine konkrete, individuelle Tatbeteiligung nachgewiesen werden musste – was i.A. in den KZs und Stalags recht schwierig zu bewerkstelligen war, vor allem mangels fassbaren überlebenden Zeugen -, reicht seitdem die bloße dienstliche Anwesenheit in einem Lager, in dem es zu gezielten Tötungen gekommen ist, um eine Beihilfe zum Mord anzunehmen. Vor dem Fall Demjanjuk gab es daher überhaupt keine Veranlassung für einen Staatsanwalt, in solcherart Fällen tätig zu werden, nunmehr muss er es.
So wenig das einstige Paradigma geeignet war, verbrecherischeres Handeln gerecht zu sühnen, so sehr führt das neue zu weiteren Ungerechtigkeiten. Denkbar ist z.B., daß einzelne Wachsoldaten mäßigend auf ihre Kameraden eingewirkt haben, oder sogar einzelnen Gefangenen aktiv geholfen haben, um erkanntes Leid zu lindern. Auch diese fallen nun in die Generalschuld des Lagerpersonals.
Über die Absurdität, einen heute 98jährigen nach dem Jugendstrafrecht verurteilen zu wollen, dessen erstes Ziel doch ist, den jugendlichen Straftäter zu bessern und als rechtstreuen Erwachsenen in die Zivilgesellschaft zurückzuholen, braucht man wohl kein Wort verlieren.
Hat das im Zusammenhang mit sogenannten medizinischen Zusammenhängen jemals einen deutschen Staatsanwalt interessiert?
Hat das jemals einen Staatsanwalt interessiert, als beispielsweise ein Abschiebehäftling in einen Flugzeug ab Frankfurt am Main durch einen Beamten nach unten gebeugt wurde, so dass er erstickt wurde?
Als beispielsweise im Märkischen Viertel eine 40 Kilo Frau erschossen wurde? Eine frei erfundene Notwehrgeschichte genügte ohne jede Prüfung zur Einstellung des Verfahrens.
Als beispielsweise Corona-Demonstranten von Polizisten in körperliche Zwangshaltungen gebracht wurden, an denen sie schließlich verstarben – ist man da jemals bis zu dem Punkt gegangen, die Polizisten anzuklagen? Man hat einfach nicht aussagefähige Befunde erhoben und dann gesagt, dass ein Zusammenhang mit dem Zugriff der Polizei nicht erkennbar ist. Wieso die Leute ausgerechnet beim Zugriff der Polizei und nicht davor oder theoretisch danach gestorben sind, wird gar nicht geklärt.
Und bei den älteren Herrn wird man plötzlich konsequent? Wer soll denn da glauben, dass es um Recht geht? Es geht um Politik!
Ob Recht gilt oder nicht, hängt doch in Deutschland offensichtlich von politischen Interessen ab.
BILD, Wer hat das bezahlt??? Das Justizministerium?
…dieses Bübchen, mit einer Fresse wie aus der Presse, der Prototyp für das Training jeder Gesichtserkennung …der “Löwe” (Kubicki), den der G-Minister über den Tisch…, und dann die Hose strammgezogen hat. Der 80 Million Menschen vergiften oder einsperren lassen will, …bekommt von der Bildzeitung ein Ständchen ???… https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/marco-buschmann-fdp-so-klingt-der-neue-song-unseres-justizministers-81008222.bild.html
BÜRGER! Merkt ihr noch was…
.
Biometrische Charakteristika
Beim Einsatz der Biometrie zur automatisierten Erkennung von Personen kommt es darauf an, individuelle biometrische Verhaltens- oder Körpercharakteristika zu finden, die sich u. a. durch folgende Eigenschaften auszeichnen:
– Einmaligkeit: Der Messwert des Charakteristikums ist für möglichst alle Personen unterschiedlich
– Konstanz: Der Messwert hängt nicht vom Alter der Person oder dem Messzeitpunkt ab
– Messbarkeit: Es sollte eine gut definierbare Messgröße existieren, für die es geeignete Sensoren gibt
– Universalität: Das Charakteristikum kommt bei möglichst vielen Personen vor.
.
Diese Person charakterisiert ein großer “Hubraum”, Kofferraum wohl eher, mit Villaerwartungsdruck befüllt ?…
Heute in WELT: „Du bist der größte, falscheste Hund, den ich je gesehen habe“ […warf der Clan-Boss Bushido vor].
DAS, ist an Klarheit kaum zu übertreffen. Ein recht extremer deutscher Zeitgenosse deutete mir DAS so: “…mein Junge, wir sind Deutsche, Kopfschuss oder Bombe…”
Wieviele Tatverdächtige sind nochmal auf freiem Fuß allein in Berlin, weil die Justiz wegen Überlastung einfach Strafverfahren einstellt? Aber auch ohne diese Situation ist es obszön, einen 98-Jährigen noch zu behelligen. Ist es nicht sogar wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit denkbar, dass er wo es ohne sein Leben zu riskieren möglich war, sich menschlich verhalten hat? Waren nicht selbst bei den Nürnberger Prozessen direkte Zeugenaussagen notwendig, um aburteilen zu können?
Z.B. Bomber Harris, geehrt, trotz übelster Kriegsverbrechen, nie verfolgt, wie so viele andere auch.
Ein “guter” Jurist kann genau begründen, warum das so in Ordnung ist.
@klagen an, wessen sie habhaft werden
nur dann, wenn er zu den politisch korrekten Juristenopfern gehört – sich also den Globalisten widersetzt haben.
Im Gegensatz zu diesem Fall gibt es selbst in den 2+4-Verträgen und den Übergangsverträgen – oder sollte man sagen : Diktaten – die Klausel daß alliierte Kriegsverbrechen nicht verfolgt werden dürfen – dafür müssen Deutsche nach Kräften verurteilt werden.
Schließlich benötigt die Besatzungs- und Plünderungspolitik eine Rechtfertigung für die Schafe !
Man muss bedenken, dass im rassistischsten Deutschland seit 1945 die letzten überlebenden Greise im Prinzip vor derselben fanatisierten Gerichtsbarkeit stehen, wie ein Graf von Schwerin damals gegenüber einem Freisler. Nur das man aus den damaligen Prozessen wenigstens noch Filmmaterial hat. Das hat man nicht ohne Grund verboten. Man könnte sagen, zumindest diesbezüglich haben die Deutschen dazugelernt, nicht allzuviel “verdächtiges” der Nachwelt zu überlassen.
Auch zu beachten ist, dass es sich mehrheitlich um weiße alte Männer handelt. Da dreht die linke Gerichtsbarkeit natürlich dieselben Extrarunden wie ein Freisler bei Juden oder “Volksverrätern”. Die Deutschen sind schon ein komisches Volk. Etwas Zuzug aus Osteuropa wird ihnen gut tun.
Wir sehen, dass du dich in Vereinigtes Königreich befindest. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
Es gibt hier Unterschiede, auf die Sie nicht geachtet haben. Die Wehrmacht bestand hauptsächlich aus dienstpflichtigen Männern, die Offiziere oft aus Offiziersfamilien. Jeder Wehrmachtssoldat konnte von jetzt auf gleich Teil eines Erschießungskommandos werden. Aber die Wachmannschaft eines KZs bestand aus Männern der Allgemeinen SS, und in die kam man nicht zufällig; sie war eine Maschine des Regimes, die ausschließlich für Verbrechen genutzt wurde. Selbst die Waffen-SS, also von Anfang an eine Söldnerarmee (dazu mehr im nächsten Absatz) war weniger klar auf Verbrechen spezialisiert; sie führte normale militärische Aufgaben zwischen verbrecherischen aus.
–
Ein Söldner ist nicht zwingend ein ausländischer Freiwilliger. “Söldner”, das ist ein problematischer Menschentypus. Ein Söldner kämpft für seine eigenen Interessen, die nicht selten kriminelle Interessen sind, und sonst für gar nichts. Ein typischer Söldner ist mutig, ansonsten aber keine erfreuliche Persönlichkeit. In aller Regel ist er käuflich, und ich damit nicht eine sexuelle Prostitution, sondern die weit gefährlichere Bereitschaft, mal hier und mal dort in militärischen oder paramilitärischen Einheiten mehr oder weniger fragwürdige bis schwerkriminelle Aufträge auszuführen.
–
Außer den Söldnertypen, die von vornherein bereit sind, bei Verbrechen mitzumachen, gibt es aber auch “an sich” normale Menschen, die dem Drill erliegen, Befehle auszuführen, und die dann gar nichts anderes tun können als das, was ihnen befohlen wurde. Eine Gesellschaft, in der Kinder auf strikten Gehorsam gedrillt werden, dazu etwas Persönlichkeitsschwäche, und fertig ist der Befehlsempfänger. Diese Männer müssen in der Wehrmacht häufiger als in der Waffen-SS vorgekommen sein, und sie gehörten vermutlich nicht oder, wenn, dann als Ausnahmen, zur Allgemeinen SS, diesem Spezialökotop für kriminelle Persönlichkeiten. Die Problematik der weder freiwilligen noch unfreiwilligen, sondern willenlosen Befehlsempfänger wurde spätestens in den 1950-er Jahren erkannt, aber bis heute interessieren sich auch Historiker, die nicht ideologisch gebunden sind, im Allgemeinen wenig für sie. Vielleicht liegt das daran, dass diese Männer zwar an Massenerschießungen, aber nicht am KZ-Betrieb beteiligt waren, und auf die Massenerschießungen durch deutsche Soldaten und Söldner vor allem an den osteuropäischen Fronten geht man bis heute deutlich seltener ein. Vielleicht waren Massaker mit MPs zu stalinismus-nahe, zu links, um für linke Historiker wirklich relevant zu sein.
–
Nichts davon interessiert die Justiz, wenn sie einen Schauprozess durchführt. Noch weniger als Staatsanwälte und Strafrichter interessieren sich Journalisten für Persönlichkeitstypen und dafür, wie ein totalitäres Verbrecherregime schwache und kriminelle Persönlichkeiten in seinen Dienst stellt. Die Journalisten von heute teilen Täter und Opfer lieber nach “rassischen” Kriterien ein als nach solchen, die aus der realen Welt und Geschichte stammen. Ein Polizeibeamter, der einen jugendlichen “Geflüchteten” in Notwehr erschießt, wird dann zum “Polizeiproblem”, und der Jugendliche, der versucht hat, den Polizisten mit einem Messer zu töten, soll ein Opfer einer toxisch-weißen Polizei sein.
Was wäre passiert, wenn sich dieser Mann geweigert hätte, der Wehrmacht beizutreten? Wenn er sich geweigert hätte, als Wachmann in einem KZ zu arbeiten? Was hätte man seiner Familie angetan? Die SS war nicht zimperlich mit Verrätern und allen, die sie aus irgendwelchen Gründen dafür hielt.
Und wenn er beweisen könnte, dass er hin und wieder den Gefangenen etwas zu Essen zugesteckt hätte, wäre er dann nicht sogar ein Held, der in der Verkleidung eines Nazis arme Gefangene durch ein Stückchen Brot gerettet hätte?
Ich erinnere mal an den Film “Hitlerjunge Salomon”, ein jüdischer Junge, der sich als Deutscher ausgibt und in irgendeiner Jugendorganisation der Nazis überlebt. Den gibt es wirklich, er heißt Sally Perel und er hat das Bundesverdienstkreuz bekommen. Er war mal an meiner Schule und hat dort rhetorisch ausgefeilt dargelegt, dass er aus dem 2. WK den Schluss gezogen hat, nie wieder an einem Krieg teilzunehmen. Er ist nach Israel gegangen. Dort hat er dann am arabisch-israelischen Krieg 1948 teilgenommen, eben weil er gegen Krieg ist.https://en.wikipedia.org/wiki/Solomon_Perel
_
Die Amerikaner sind in den Irak einmarschiert, weil dort Massenvernichtungswaffen sein sollten. Was sagte Putin, als er hörte, dass die Amis keine Massenvernichtungswaffen gefunden haben? Er sagte: “Ich hätte welche gefunden.”
–
Neulich ist mir aufgefallen, dass auf dem Friedhof viele Kriegsjahrgänge sehr früh gestorben sind, und meist nur die Männer, die von ihren Ehefrauen häufig um Jahrzehnte überlebt wurden. Und da habe ich mir gedacht, dass Kriegszustände der allgemeinen Gesundheit sehr abträglich sind, ob man als Soldat Nachts im kalten, nassen Schützengraben hockt oder ob man versucht, in einer zerbombten Stadt das eigene Haus aus Trümmerziegeln wieder aufzubauen.
Ganz ehrlich, die Kriegsgenerationen und ihre Familien haben den Preis lange und teuer bezahlt.
Inzwischen ist erwiesen, dass, als der NAchwuchs knapp wurde, auch Jugendliche zur SS eingezogen wurden, also nicht nur Freiwillige in ihr gedient haben.
Es ist einiges falsch an der Einordnung dieses Falles:
1. “Es ist explizit nicht der Zwecke eines Strafsystems zu sühnen, zu vergelten.” Das ist falsch: Das BVerfG sieht in Sühne und Vergeltung„legitime Aspekte einer angemessenen Strafsanktion, so BVerfGE 64, 261 (271.
2. “….Diese juristische Unlogik tut nicht nur den Opfern Gewalt an, denn sie bedeutet de facto, dass ein damals 18jähriger, aus dem heute ein Exempel statuiert werden soll, damals zwischen ihnen und der Freiheit stand, dass er das Zünglein an der Waage, die über Leben und Tod entscheidet, gewesen ist.” Das ist falsch: Beihilfe zum Mord oder allgemein “Beihilfe” zeichnet sich gerade dadurch aus, daß der Gehilfe keine (!!!) Tatherrschaft hat, also nicht (!!!) “das Zünglein an der Waage” war, “die über Leben und Tod entscheidet”.
3. “Der einzige Zweck dieser Unlogik, scheint darin zu bestehen, eine Geschichte aufrecht zu erhalten, die nach dem letzten, der sie erlebt hat, nur noch in Aufzeichnungen vorhanden sein wird und zu dem Zweck zu nutzen, das Rechtssystem als politisches Aktionsfeld zu missbrauchen.
Die Schuld, die der 98jährige als 18jähriger auf sich geladen hat, hat ihn Jahrzehnte lang begleitet. Ob das staatsanwaltschaftliche Nachtreten 80 Jahre später notwendig ist, ist somit eine Frage der Moral.”
Das ist falsch: Beihilfe zum Mord ist ein Offizialdelikt, d.h., es steht nicht zur Disposition eines Staatsanwaltes zu sagen, ich klage diesen Sachverhalt an oder nicht, in anderen Worten: er muß(!!!) anklagen. Es ist also nicht das Rechtssystem, das als politisches Aktionsfeld mißbraucht wird und erst recht nicht “eine Frage der Moral”.
1.) Im Text geht es um den Idealfall eines Rechtssystems, und Sie stellen die Auslegung des BVerfG dagegen?
Noch 1) Wenn “Sühne” Teil des Rechts ist, was unterscheidet das Recht dann von Vergeltung und Rache?
2.) Lesen Sie noch einmal. Das Argument ist ein anderes. Oder in Ihren Worten: Das ist falsch.
3.) Worin sehen Sie die “Beihilfe zum Mord” – Dabeisein ist Beihilfe im einfachsten Fall?
Noch 3.) Sie sollten zwischen dem, was in Paragraphen steht und der Anwendung dessen, was in Paragraphen steht, unterscheiden. Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Rechtspraxis. Wenn einer behauptet, eine seiner Deutungen sei Beihilfe zum Mord, dann heißt das noch lange nicht, dass es Beihilfe zum Mord war. Wäre es anders, dann wären Gerichte sinnlos. Wenn nun aber eine “Beihilfe zum Mord” erst durch einen Richter “geurteilt” werden kann, wie kann dann “Beihilfe zum Mord” ein Offizialdelikt sein? Bestenfalls kann ein BEGRÜNDETER VERDACHT auf Beihilfe zum Mord ein Anlass zur Annahme eines “Offizialdelikts” sein.
Aber mit Logik haben es Juristen nicht so…
Und noch eine Frage zum Abschluss:
Wenn es ein Offizialdelikt auszeichnet, dass ein Staatsawalt systematisch in Archiven herumgräbt, um den Namen von einem herauszufinden, der noch lebt, damit man ihn zum Gegenstand eines “Offizialdelikts” machen kann, worin besteht dann das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung?
Aufgrund der besonderen Herausstellung der Mordmerkmale eines Tötungsdeliktes behaupte ich, daß diese so pauschal, wie es die aktuelle Justiz bei Lagern aus dieser Zeit vornimmt, nicht nachzuweisen sind, schon gar nicht für einen willkürlich dorthin abgestellten “Wachsoldaten”. Hätte er sich als Freiwilliger dort zum Einsatz gemeldet, um zu Töten, wäre er als Täter einzustufen, nicht als “Helfer”. Immerhin geht die Justiz von aktuellen Tötungsdelikten hin und erkennt vielfach auf Totschlag, selbst wenn der Täter bewußt eine Waffe eingesteckt hat, um damit sein späteres Opfer niederzustrecken.Und Totschlag wäre verjährt. Außerdem erkenne ich bei dem beschriebenen Lager nicht, daß die dort Inhaftierten getötet werden sollten, wie zB in Auschwitz. Vielfach waren die “Uralten”, die die letzten Jahre von von der Justiz vor Gericht gestellt wurden, schon ewig bekannt. Die Möglichkeit, derartig nachrangig eingesrtzte Personen des Wachpersonals zu verurteilen, wurde meines Wissens erst vor relativ kurzer Zeit geschaffen.
zu 1) Ich halte es für sehr hochnäsig, zu behaupten, die von Ihnen vertretene Ansicht sei der “Idealfall eines Rechtssystems”. Ganz abgesehen davon, daß Sie in dem Artikel – jedenfalls – nicht explizit, dieses von Ihnen gemeinte “ideale Rechtssystem” definieren: was ist denn in diesem Zusammenhang ein “ideales Rechtssystem”? Ich bin kein Freund unseres als BVerfG bezeichnetes Bundesregierungsgericht. Gleichwohl ist die vom BVerfG gegebene Einordnung des Strafzwecks in allen Rechtssystemen anerkannt. Nennen Sie ein Land, in dem die Grundsätze des BVerfG nicht gelten! Wir wollen doch nicht heucheln: natürlich ist Strafe Vergeltung und auch Rache.
zu 2) Ich bleibe dabei, daß der Gehilfe in diesem Zusammenhang nicht “das Zünglein an der Waage über Leben und Tod” sein muß. Ihre Formulierung in dem Artikel ist falsch.
3) Ich weiß nicht, warum es so schwer zu verstehen ist: ein Offizialdelikt bedeutet nur, daß die Staatsanwaltschaft keine Freiheit hat, eine Beihilfe zum Mord nicht anzuklagen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß das zur Entscheidung befugte Gericht den Angeklagten verurteilen muß(!!!), sondern lediglich, daß in einem Strafverfahren durch ein Gericht beurteilt werden muß, ob die Ansicht des die Anklage vertretenden Staatsanwaltes richtig oder falsch ist. Ohne die Akten und die Fakten zu kennen, vertreten Sie ja die Ansicht, die furchtbare Staatsanwaltschaft dürfe keine Anklage erheben, weil sie sonst “furchtbar” sei. Sie machen damit genau den Fehler, den Sie in anderen Artikeln den Mainstream-Mietmäulern vorwerfen. Im übrigen: ich bin kein Staatsanwalt, sondern Strafverteidiger.
1) Da Sie offenkundig nicht firm in sozialwissenschaftlicher Terminologie sind, lasse ich Ihnen das hochnäsig durchgehen. Was ein Idealtypus ist, das können Sie gerne bei Max Weber nachlesen, er beschreibt es recht kurz, fast zu kurz, wenn man bedenkt, wie zentral dieses Maß eigentlich ist. Ein ideales Rechtssystem ist eine philosophische Figur, die man weniger im deutschen Sprachraum findet, in dem in Jura Größen wie Fichte gehuldigt wird. Das ideale Rechtssystem, Kant kennt es übrigens, es findet sich schon bei Paul Thierry d’Holbach, dem alten Edesheimer und natürlich in de Cive von Thomas Hobbes. Obschon es in gewisser Weise “Spezialwissen” ist, so ist es doch etwas, das zumindest im englischen Sprachraum jeder Clerk an einem Court kennt.
2) Das hat auch niemand behauptet. Aber antworten Sie doch einmal direkt: Was ist “Offizialdelikt” daran, dass sich ein Staatsanwalt durch Archive wühlt, um Namen von Leuten zu finden, die er mit KZs oder Stalags in Verbindung bringen kann, in der Hoffnung, den Namensträger noch lebendig vorzufinden, um ihm dann eine Beihilfe zum Mord anheften zu können. Wenn Sie den englischen Text oben gelesen und verstanden haben, dann sollten Sie einen Eindruck davon gewonnen haben, wie schwierig es in der normalen Welt ist, eine Schuld zuzuweisen, zumal zu einem 18jährigen, der wahrscheinlich auch lieber auf dem Wannsee mit dem Segelboot unterwegs gewesen wäre.
3) Das führt zu Drittens: Mit ist der Ablauf eines Strafverfahrens recht gut bekannt, ich habe Stunden damit zugebracht, Verfahrensakten zu lesen und mit Richtern zu diskutieren. Insofern Danke für die Auffrischung der Erinnerung. Ich will nur darauf hinweisen, dass Ihre Argumentation auf einem normativen Idealtypus von, so hat das zu sein, in Strafprozess, in dem alles seine Ordnung hat, aufbaut. Insofern ist es etwas verwunderlich, dass Sie sich unter 1) über den Idealtypus mockieren. Und, um noch einmal zu 1) zurückzukommen, kein Verfassunsgsgericht der Welt hat eine Autorität über Idealtypen, das macht letztere so nützlich, denn egal, wie viele Ideologen und Genderista man in ein Gericht stopft, egal, was diese Koryphäen dann urteilen, es bleibt immer deren Auslegung, die mehr oder weniger, heute eher mehr oder noch mehr vom Idealtypus abweicht und deshalb als ideologischer BS erkennbar ist. In der Tat bin ich der Ansicht, dass ein Staatsanwalt, der sich durch Aktenberge wühlt, um endlich endlich einen nicht verstorbenen Wachmann in einem der vielen Stalags zu finden [wühlen sich russische Staatsanwälte eigentlich durch vergleichbare Akten, immerhin sind von Paulus’ Armee nur rund 25% die in die Gefangenschaft gingen, mit dem Leben davongekommen] und den uralten Knaben dann vor einen Richter zu zerren, damit er die letzten Tage seines Daseins noch weiß, warum er sich den Tod herbeiwünscht, ein furchtbarer Jurist ist, einer, damit es jetzt deutlich wird, muss ich es eben vorbringen, einer, der sich in 1000jähriger Zeit durch die Archive gewühlt hätte, um bei dem Vorgesetzten, den er loswerden will, einen jüdischen Verwandten dritten Grades zu finden. Ich finde solche Leute widerlich. Ist einfach so. Ich kann es ja auch nicht ändern.
4) [NEU] Ich weiß, dass Sie Strafverteidiger sind. Vermutlich sind Sie auch Fan von gelb-schwarz… Wenn Sie sich um einen Bemühen wollen, der derzeit anwaltliche Vertretung nötig hat, weil ihm ein furchtbarer Jurist, der sein Dasein bei allgemeinen Strafsachen fristen muss, zwischen Ladendiebstahl, einfachem Diebstahl und einfacher Körperverletung nachstellt, dann melden Sie sich bitte, damit ich – unverbindlich in beider Fall – einen Kontakt herstellen kann redaktion @ sciencefiles.org .
Wenn Strafe Vergeltung und Rache ist, dann ist der Staat in dem das geschieht per se kein Rechtsstaat. Übt der Staat Vergeltung und Rache, dann ist er selbst Straftäter.
Grundlage eines Rechtsstaates ist nämlich, dass die Taten eines Staates exakt genauso zu bewerten sind, als wenn es der gemeine Bürger tut.
So ist beispielsweise das Töten von Menschen aufgrund eines Gesetzes ohne Not IMMER Mord.
“Todesurteile” sind sachlich nichts anderes als Mordaufträge.
Leute, die “Todesurteile” vollstrecken sind sachlich betrachtet nichts anderes als Auftragsmörder.
Richter, die Todesurteile fällen, und Auftragsmörder sind juristisch einwandfrei als Mörder strafrechtlich verfolgbar.
Todesstrafen auf Grund eines Gesetzes sind IMMER Mord.
Mit Ausnahmen gilt das auch für Freiheitsberaubung. Eine Freiheitsberaubung ist als Freiheitsstrafe nämlich nur im Ausnahmefall rechtens, nämlich dann, wenn es sich um schwerwiegende Sachverhalte handelt, die zivilrechtlich und anderweitig nicht ausgleichbar sind.
Ich spreche hier von RECHT !
Ich spreche nicht von dem, was politisch zu Recht erklärt wurde. Das ist nämlich gerade nicht Recht, sondern eben Politik.
@Rainer Wittmann
Das mag die Sicht des Juristen sein. Eine, sagen wir: lebensweltliche Sicht ist weniger am formalem Recht orientiert als an GERECHTIGKEITSerwägungen, und ich persönlich finde, dass das auch gut so ist. Formales Recht ist eine von Menschen geschaffene Einrichtung, und ihm liegen (hoffentlich!) Gerechtigkeitserwägungen zugrunde, und es sollte mit Gerechtigkeitserwägungen reformierbar sein.
Aus lebensweltlicher/gerechtigkeitsorientierter Perspektive stellt sich aber die Frage, welcher Gerechtigkeit zur Geltung verholfen wird, wenn 100-jährige verfolgt werden, die als junge Leute das Pech hatten, in einem Regime leben und überleben zu müssen, das auf Strukturen der Ungleichheit und Unmenschlichkeit gebaut war?
Besonders die vergleichende Betrachtung wirft eine ganze Menge, sehr ungemütlicher Gerechtigkeitsüberlegungen auf. Hier nur eine kleine Auswahl:
Wie verhält sich die Verfolgung der oben genannten Leute zur Nicht-Verfolgung von Leuten wie z.B. Frau Kahane, die in der DDR wer weiß wie oft Beihilfe zum Mord geleistet haben kann, aber eben nicht nur nicht verfolgt wird, sondern sogar noch von der Bundesregierung hofiert wurde, z.B. im Rahmen der kräftigen Förderung der Amadeu-Antonio-Stiftung?
Wie verhält sich Verfolgung der oben genannten Leute in weiter Vergangenheit zur Nicht-Verfolgung von Leuten, die Krankheit und Tod über eine ganze Bevölkerung (z.B. durch Impfzwang mit einem experimentellen Impfstoff) bringen, und zwar aktuell?
Wie verhält sich die Verfolgung der oben genannten Leute zur Nicht-Verfolgung von Leuten, die zur damaligen Zeit nicht “kleine Soldaten” waren, sondern z.B. Ärzte und Bürokraten, die in leitenden Funktionen u.a. in Konzentrationslagern, aber eben nicht nur dort, Beihilfe zum Mord geleistet haben? Oder anders ausgedrückt: Inwieweit war die Verfolgung von “Nazis”, zumindest in den letzten beiden Jahrzehnten, vor allem eine Form der Klassenjustiz?
Wie verhält sich die Verfolgung der oben genannten Leute männlichen Geschlechts zur sehr weitgehenden Nicht-Verfolgung entsprechender Leute weiblichen Geschlechts? Inwieweit handelt es sich hier um eine Form der Geschlechterjustiz, in deren Rahmen stark vorzugsweise (alte, weiße,) Männer verfolgt wurden und werden?
Teilweise sind das Fragen, die, glaube ich, sehr viele Menschen, die jetzt leben, unter jetzt herrschenden Bedingungen und in jetzt existierenden Strukturen stark bewegen, von denen sie direkt betroffen sind. Wenn Sie die Kommentare hier im thread lesen, dann werden Sie beobachten, dass eine ganze Reihe dieser Kommentare genau auf solche von Gerechtigkeitserwägungen geprägte Inhalte/Widersprüche hinweisen.
Aber diese Fragen werden nicht gewürdigt, auch (oder gerade) nicht von juristischer Seite, und damit nimmt sich die Juristerei gänzlich aus der lebensweltlichen Relevanz der Leute oder genauer: aus der Diskussion um Gerechtigkeit, die doch jedes formale Rechtssystem anleiten sollte, heraus.
Ich persönlich bedaure das, und ich finde es nicht hilfreich, wenn der Dialog, sagen wir, zwischen Recht und Gerechtigkeit verweigert wird, indem Gerechtigkeitserwägungen geradezu als eine Art rechtsfremde Materie gekennzeichnet (ich persönlich würde vielleicht eher sagen: diffamiert) werden.
Nur zur Aufklärung meines nicht-juristischen Verständnises: Wenn der Sachverhalt angeklagt werden muss, wieso ist dies dann nicht früher passiert? Kann der Staat sich beliebig viel Zeit lassen und frei über den Zeitpunkt der Anklageerhebung entscheiden?
Ein Offizialdelikt setzt voraus, dass es einem Staatsanwalt bekannt wird. Beispiel: Staatsanwalt wird Zeuge eines Totschlags, dann muss er sich in Dienst setzen und Strafverfolgung aufnehmen. Im vorliegenden Fall werden Staatsanwälte dafür abgestellt, Archive zu durchwühlen, auf der Suche nach Namen, für die sie dann prüfen, ob die Inhaber der Namen noch leben, wenn sie noch leben, dann werden sie angeklagt wie im vorliegenden Fall.
Danke für die Antwort, die Frage von Chris hatte ich nämlich auch.
Hier kam es anläßlich des Falls John Demjanjuk zu einem Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung: Während bisher für eine Mordanklage eine konkrete, individuelle Tatbeteiligung nachgewiesen werden musste – was i.A. in den KZs und Stalags recht schwierig zu bewerkstelligen war, vor allem mangels fassbaren überlebenden Zeugen -, reicht seitdem die bloße dienstliche Anwesenheit in einem Lager, in dem es zu gezielten Tötungen gekommen ist, um eine Beihilfe zum Mord anzunehmen. Vor dem Fall Demjanjuk gab es daher überhaupt keine Veranlassung für einen Staatsanwalt, in solcherart Fällen tätig zu werden, nunmehr muss er es.
So wenig das einstige Paradigma geeignet war, verbrecherischeres Handeln gerecht zu sühnen, so sehr führt das neue zu weiteren Ungerechtigkeiten. Denkbar ist z.B., daß einzelne Wachsoldaten mäßigend auf ihre Kameraden eingewirkt haben, oder sogar einzelnen Gefangenen aktiv geholfen haben, um erkanntes Leid zu lindern. Auch diese fallen nun in die Generalschuld des Lagerpersonals.
Über die Absurdität, einen heute 98jährigen nach dem Jugendstrafrecht verurteilen zu wollen, dessen erstes Ziel doch ist, den jugendlichen Straftäter zu bessern und als rechtstreuen Erwachsenen in die Zivilgesellschaft zurückzuholen, braucht man wohl kein Wort verlieren.
“Beihilfe zum Mord ist ein Offizialdelikt”
Hat das im Zusammenhang mit sogenannten medizinischen Zusammenhängen jemals einen deutschen Staatsanwalt interessiert?
Hat das jemals einen Staatsanwalt interessiert, als beispielsweise ein Abschiebehäftling in einen Flugzeug ab Frankfurt am Main durch einen Beamten nach unten gebeugt wurde, so dass er erstickt wurde?
Als beispielsweise im Märkischen Viertel eine 40 Kilo Frau erschossen wurde? Eine frei erfundene Notwehrgeschichte genügte ohne jede Prüfung zur Einstellung des Verfahrens.
Als beispielsweise Corona-Demonstranten von Polizisten in körperliche Zwangshaltungen gebracht wurden, an denen sie schließlich verstarben – ist man da jemals bis zu dem Punkt gegangen, die Polizisten anzuklagen? Man hat einfach nicht aussagefähige Befunde erhoben und dann gesagt, dass ein Zusammenhang mit dem Zugriff der Polizei nicht erkennbar ist. Wieso die Leute ausgerechnet beim Zugriff der Polizei und nicht davor oder theoretisch danach gestorben sind, wird gar nicht geklärt.
Und bei den älteren Herrn wird man plötzlich konsequent? Wer soll denn da glauben, dass es um Recht geht? Es geht um Politik!
Ob Recht gilt oder nicht, hängt doch in Deutschland offensichtlich von politischen Interessen ab.
BILD, Wer hat das bezahlt??? Das Justizministerium?
…dieses Bübchen, mit einer Fresse wie aus der Presse, der Prototyp für das Training jeder Gesichtserkennung …der “Löwe” (Kubicki), den der G-Minister über den Tisch…, und dann die Hose strammgezogen hat. Der 80 Million Menschen vergiften oder einsperren lassen will, …bekommt von der Bildzeitung ein Ständchen ???…
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/marco-buschmann-fdp-so-klingt-der-neue-song-unseres-justizministers-81008222.bild.html
BÜRGER! Merkt ihr noch was…
.
Biometrische Charakteristika
Beim Einsatz der Biometrie zur automatisierten Erkennung von Personen kommt es darauf an, individuelle biometrische Verhaltens- oder Körpercharakteristika zu finden, die sich u. a. durch folgende Eigenschaften auszeichnen:
– Einmaligkeit: Der Messwert des Charakteristikums ist für möglichst alle Personen unterschiedlich
– Konstanz: Der Messwert hängt nicht vom Alter der Person oder dem Messzeitpunkt ab
– Messbarkeit: Es sollte eine gut definierbare Messgröße existieren, für die es geeignete Sensoren gibt
– Universalität: Das Charakteristikum kommt bei möglichst vielen Personen vor.
.
Diese Person charakterisiert ein großer “Hubraum”, Kofferraum wohl eher, mit Villaerwartungsdruck befüllt ?…
Heute in WELT: „Du bist der größte, falscheste Hund, den ich je gesehen habe“ […warf der Clan-Boss Bushido vor].
DAS, ist an Klarheit kaum zu übertreffen. Ein recht extremer deutscher Zeitgenosse deutete mir DAS so: “…mein Junge, wir sind Deutsche, Kopfschuss oder Bombe…”
Wieviele Tatverdächtige sind nochmal auf freiem Fuß allein in Berlin, weil die Justiz wegen Überlastung einfach Strafverfahren einstellt? Aber auch ohne diese Situation ist es obszön, einen 98-Jährigen noch zu behelligen. Ist es nicht sogar wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit denkbar, dass er wo es ohne sein Leben zu riskieren möglich war, sich menschlich verhalten hat? Waren nicht selbst bei den Nürnberger Prozessen direkte Zeugenaussagen notwendig, um aburteilen zu können?
Yep.
Je länger das Dritte Reich zurückliegt, umso mehr: nimmt der Widerstand gegen Hitler und die Seinen zu
Johannes Gross
Z.B. Bomber Harris, geehrt, trotz übelster Kriegsverbrechen, nie verfolgt, wie so viele andere auch.
Ein “guter” Jurist kann genau begründen, warum das so in Ordnung ist.
@klagen an, wessen sie habhaft werden
nur dann, wenn er zu den politisch korrekten Juristenopfern gehört – sich also den Globalisten widersetzt haben.
Im Gegensatz zu diesem Fall gibt es selbst in den 2+4-Verträgen und den Übergangsverträgen – oder sollte man sagen : Diktaten – die Klausel daß alliierte Kriegsverbrechen nicht verfolgt werden dürfen – dafür müssen Deutsche nach Kräften verurteilt werden.
Schließlich benötigt die Besatzungs- und Plünderungspolitik eine Rechtfertigung für die Schafe !
Man muss bedenken, dass im rassistischsten Deutschland seit 1945 die letzten überlebenden Greise im Prinzip vor derselben fanatisierten Gerichtsbarkeit stehen, wie ein Graf von Schwerin damals gegenüber einem Freisler. Nur das man aus den damaligen Prozessen wenigstens noch Filmmaterial hat. Das hat man nicht ohne Grund verboten. Man könnte sagen, zumindest diesbezüglich haben die Deutschen dazugelernt, nicht allzuviel “verdächtiges” der Nachwelt zu überlassen.
Auch zu beachten ist, dass es sich mehrheitlich um weiße alte Männer handelt. Da dreht die linke Gerichtsbarkeit natürlich dieselben Extrarunden wie ein Freisler bei Juden oder “Volksverrätern”. Die Deutschen sind schon ein komisches Volk. Etwas Zuzug aus Osteuropa wird ihnen gut tun.
Filmaufnahmen zu verbieten ist nichts anderes als Ausschluss der Öffentlichkeit.
Damit wird der Zweck der mündlichen Verhandlung, nämlich Öffentlichkeit herzustellen, unterlaufen.