Furchtbare Juristen: Kriegsverbrechen als Mittel zum “Tugendwedeln” oder: Sie klagen an, wessen sie habhaft werden

Er ist heute 98 Jahre alt.

Das bedeutet, dass er in den Jahren 1942 und 1943 18 bzw. 19 Jahre alt war.

Von Januar 1942 bis September 1943 existierte Stalag 365 [Stammlager 365], ein Kriegsgefangenenlager der Deutschen Wehrmacht in Volodymyr Volyns’kyi.

In dieser Zeit war er als Angehöriger eines Landesschützen-Bataillons zum Wachdienst in Stalag 365 abkommandiert.

In Stalag 365 waren vornehmlich Kommandeure der Roten Armee der “Dnieper Ukrainian Red Army” gefangen.

Die Verhälnisse in Stalag 365 waren, wie in den meisten Kriegsgefangenenlager im Osten unmenschlich. Die Gefangenen sind wie die Fliegen an Unterernährung, Kälte oder Krankheiten verstorben, sofern sie nicht, weil sie für den Arbeitseinsatz untauglich waren, erschossen wurden. Zuständig für Erschießungen in den meisten Fällen die “native Police”, also Ukrainer, im vorliegenden Fall.

Nun, 77 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs hat die Staatsanwaltschaft in Berlin Anklage erhoben. Es ist eine besonders emsige Staatsanwaltschaft, die sich im Wettlauf mit der Zeit befindet, nicht dass sich die potentiellen Angeklagten noch durch Tod aus der Verantwortung stehlen, in die sie von Staatsanwälten, die allesamt – wären sie vor 80 Jahren dabei gewesen, GANZ anders gehandelt hätten als ihre Angeklagten und natürlich jede unmenschliche Behandlung in Eigeninitiative beendet, ja den gesamten NS-Staat zum Einsturz gebracht hätten, gesetzt werden. Und natürlich sind sie verantwortlich, sind Leute wie der 98jährige, den ein Staatsanwalt, der offensichtlich nichts Besseres zu tun hat, nun vor ein deutsches Gericht zerren will, wegen Beihilfe zum Mord in 809 Fällen, verantwortlich. Warum 809, nur 809, denn die Anzahl der Toten in Stalag 365 war mit Sicherheit viel höher? Das ist unbekannt. Juristisches Denken hat wenig mit Logik, neuerdings viel mit Vergeltung und kaum noch etwas mit Rechtssprechung zu tun.

Ein kleiner Ausflug:

Das Rechtssystem ist nicht dazu da, Staatsanwälten die Gelegenheit zu geben, sich als besonders eifrige Tugendwedler auszuweisen, und es ist auch nicht dazu da, politischen Hintermännern als Mittel zu welchem Zweck auch immer zu dienen.

Es gibt genau zwei Funktionen, die das Rechtssystem, hier in seiner Ausprägung als Strafsystem, erfüllen muss:

  • Generalprävention – Die Bestrafung eines Täters soll andere davon abhalten, Straftaten zu begehen.
  • Spezialprävention – Die Bestrafung eines Täters soll ihn, und wenn es nur dadurch ist, dass man in wegsperrt und er in dieser Zeit keine Straftaten, jedenfalls keine außerhalb des Gefängnisses, verüben kann, von weiteren Straftaten abhalten. Dabei kommt dem Strafmaß eine besondere Bedeutung zu, denn das Strafmaß, die Höhe der Strafe ist die gesellschaftliche Rechnung, die dem Straftäter für seine Tat präsentiert wird. Sie ist gleichzeitig die Strafe, die ihm die Grenze deutlich macht, oberhalb derer das nächste Strafmaß bei wiederholter Straffälligkeit angesiedelt sein wird.

Es ist explizit nicht der Zwecke eines Strafsystems zu sühnen, zu vergelten. Ersatz für erlittenen Schaden, dafür ist in der Regel das Zivilrecht zuständig, in dem die Opfer des Strafttäters ihr Recht einklagen könnnen. Insofern stellt sich die Frage, was mit der Anklage eines 98jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 809 Fällen in den Jahren 1942 und 1943, vor einem Jugendstrafgericht, desssen Höchst-Strafmaß 15 Jahre beträgt, anderes bewirkt werden soll, als den Staatsanwalt mit sich zufrieden zu machen und den Rechtsstaat in seiner neuesten Travestie als mittlerweile Vendetta geleitet auszuweisen?

Erinnern wir uns an die beiden Zwecke von Strafe im Rahmen des Rechtssystems:

  • Generalprävention: Welche Form der Generalprävention resultiert aus der Anklage gegen einen 98jährigen für Taten, die rund 80 Jahre zurückliegen? Sollen potentielle Kriegsverbrecher in Deutschland, die es dann nach Ansicht des Staatsanwalts wohl geben muss, davon abgeschreckt werden, Kriegsgefangenenlager einzurichten, um dort Gefangene Russen zu misshandeln? Da Kriegsgefangenenlager einzurichten eine Aufgabe der politischen und der militärischen Führung ist, richtete sich eine entsprechende generalpräventionale Absicht zwangsläufig gegen das Kabinett von Olaf Scholz und die Führung der Bundeswehr. …
  • Spezialprävention: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der 98jährige in der ihm verbleibenden Zeit eine weitere “Beihilfe zum Mord”, so er denn eine solche vor 80 Jahren geleistet haben sollte, was erst noch zu beweisen ist, leistet?

General- und Spezialprävention fallen aus. Es bleiben die üblichen Motive, die hinter politischen Schauprozessen stehen.

Schon 1970 hat sich die BBC mit der Serie “Colditz” mehr Mühe gegeben, den Zuständen in einem Stalag gerecht zu werden, als es heute Staatsanwälte tun.

Was in Stammlagern der deutschen Wehrmacht geschehen ist, war in den meisten Fällen nicht schön, so wie es im Krieg wenig gibt, das romantisch und schön ist. Stalag 365 “Volodymyr Volyns’kyi” macht hier keine Ausnahme. Die Bedingungen in Stalag 365 waren unmenschlich, die Gefangenen waren allerlei Misshandlungen ausgesetzt, ihr Leben hing jeden Tag am seidenen Faden, es gab Lagerpolizisten [rekrutiert unter Gefangenen oder Ukrainern], Wachsoldaten und Angehörige, der Ukrainischen Polizei, die ihren Sadismus an russischen Kriegsgefangenen ausgelebt haben. Die Versorgungslage in den Lagern war miserabel. Der Weg zum Lager in eiskalten Waggons für viele Kriegsgefangene bereits Endstation, Überleben war eine Frage von Willen, körperlicher Stärke und von Glück und auch im Lager herrschte Krieg, Fluchtversuche erfolgten täglich, waren zuweilen erfolgreich, mehrheitlich nicht, … aber lesen Sie selbst. Wir haben das, was die Faktenchecker gemeinhin den “missing context” nennen, die Randbedingungen, unter denen ein Wachmann aus Deustchland, ein 18jähriger Wachmann in Volodymyr Volyns’kyi seinen Dienst versehen hat, aus der 2001 in “Holocaust and Genocide Studies” erschienenen Arbeit:

Berkhoff, Karel C. (2001). The “Russian” prisoners of war in Nazi-ruled Ukraine as victims of genocidal massacre. Holocaust and genocide studies15(1): 1-32.

entnommen. Lesen Sie, was Berkhoff schreibt und urteilen Sie dann selbst, ob man es, trotz all der Greuel, die in dem kurzen Bericht zusammengestellt sind, rechtfertigen kann, einen 18jährigen, der das Pech hat, noch 80 Jahre später am Leben zu sein, für etwas verantwortlich zu machen, was man nur unter großen Schwierigkeiten erklären kann, weil Prozesse am Werk sind, die man erlebt haben muss, um sie zu verstehen, Prozesse, die Stanley Milgram versucht hat, zu fassen zu bekommen, Prozesse, die Soziologen sich bemüht haben, zu beschreiben, Prozesse, die Christopher Browning in “Ordinary Men [Ganz normale Männer]” zu rekonstruieren versucht hat, und die dennoch Prozesse darstellen, bei denen man in den meisten Fällen denkt, dass man ihnen nicht gerecht werden kann, weil man nicht dabei gewesen ist. Und selbst wenn jeder von uns den Impuls hat, für sich auszuschließen, dass er – wenn er nicht die Kohlsche Gnade der späten Geburt hätte – Teil von Erschießungskommandos oder Wachmannschaften in Konzentrationslager oder Stammlagern gewesen wäre. Aber wäre er es wirklich nicht gewesen?

Indes: Eines kann man sagen. Das:

“In dem Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk, das unter dem Namen “Stalag 365” firmierte, wurden sowjetische Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen zusammengepfercht. Viele Gefangene verhungerten beziehungsweise starben an Krankheiten. Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft geht daher bei den Tötungen, die der Beschuldigte mit seinem Handeln unterstützt haben soll, von dem Mordmerkmal der Grausamkeit aus.

Die Anklage wurde vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts erhoben, weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt Heranwachsender, also unter 21 Jahren alt, war. Über die Zulassung der Anklage, die vor drei Monaten erhoben wurde, habe die Strafkammer noch nicht entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Ob es zu einem Prozess kommt, ist demnach offen. Nach NDR-Informationen laufen derzeit noch weitere Ermittlungen, um die Tätigkeit des Verdächtigen aufzuklären. Der Verteidiger des Angeschuldigten war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

wird niemandem gerecht. Diese juristische Unlogik tut nicht nur den Opfern Gewalt an, denn sie bedeutet de facto, dass ein damals 18jähriger, aus dem heute ein Exempel statuiert werden soll, damals zwischen ihnen und der Freiheit stand, dass er das Zünglein an der Waage, die über Leben und Tod entscheidet, gewesen ist. Der einzige Zweck dieser Unlogik, scheint darin zu bestehen, eine Geschichte aufrecht zu erhalten, die nach dem letzten, der sie erlebt hat, nur noch in Aufzeichnungen vorhanden sein wird und zu dem Zweck zu nutzen, das Rechtssystem als politisches Aktionsfeld zu missbrauchen.

Die Schuld, die der 98jährige als 18jähriger auf sich geladen hat, hat ihn Jahrzehnte lang begleitet. Ob das staatsanwaltschaftliche Nachtreten 80 Jahre später notwendig ist, ist somit eine Frage der Moral.

Stellen wir daher die “Anklage”, in den historischen Kontext, den sie behandelt. Die folgenden Beschreibungen beziehen sich auf Kriegsgefangenenlager in der Ukraine, die die Wehrmacht betrieben hat, darunter Stalag 365 und vor allem, auf die Verhältnisse in den Lagern.

“The camps had written and unwritten rules Guards and policemen in the rather typical camp at Zhytomyr imposed beatings every day, citing such pretexts as prisoners relieving themselves beyond the utterly inadequate toilets. When these beatings failed to produce line-ups at the toilets, transgressors were threatened with the death penalty. The official daily ration was millet (un-ground), while on Sundays boiled horsemeat was provided. Only the most aggressive or lucky prisoners actually got the food, however, as an inmate who escaped wrote in 1941:

Food is given out in the evening. We stand in line, but instead of leading us into the kitchen in an organized fashion, they shout, “To the canteen”. “Run'”. The hungry people rush to the kitchen, where there are several dirt’ barrels with a millet slop. Everybody knows that there is not enough food and tries to get at it first. Jostling starts. Now the “order supervisors” [camp policemen] appear and start up a line using sticks, rods, rubber truncheons—anything they can beat you with. The usual results are head injuries, nearly broken arms, or the murder of an emaciated and weak prisoner. The beatings go on for hours. Meanwhile, half of the prisoners no longer want to eat. They lie down on the damp ground — for there are not enough sheds for all—and sleep until 5 am.

Each day started when a furious whistling, shouting, and barking resounded over the terrain. … The hungry, tired, and still sleepy prisoners slowly start to get up. They are encouraged again by sticks, rubber truncheons, and rods. Moreover, some Germans chase the prisoners into formation by setting German shepherds upon them” – The situation was equally bad in the Left Bank In the transit camp at Khorol “almost every day [in 1941], and sometimes several times a day, the camp commandant came to watch the food being distributed. He would spur his horse and cut into the line. Many people were killed under the hooves of his horse.” Not all the sadism centered on food and feeding The Khorol camp occupied the premises of a former brick factory. Once when it was raining hard, a German shot with an automatic pistol at anyone who tried to shelter under the overhangs.

In the POW camp in Poltava, imprisoned doctors told visiting Red Cross workers that one guard enjoyed setting his dog on weak prisoners and seeing them torn to death, and that another practiced rifle shooting on them. The camp police also were cruel and sadistic, even more brutal than the guards, according to some memoirs.”

“Future studies will perhaps reveal in detail how both the Germans in charge of the Soviet POWs and those POWs who became camp policemen underwent the same moral degeneration as the German and native (Ukrainian or other) policemen who implemented the Shoah. Once these lower-level perpetrators had grown callous, their violence against the prisoners gained momentum …”

The scale of the starvation is difficult to calculate. The commander of the armed forces stationed in the Reichskommissariat Ukraine, Lieutenant General Karl Kitzinger, estimated in December 1941 that in his domain, about 2,500 POWs were dying from hunger every day. Contemporary German figures for POW mortality in the Reichskommissariat during that month (then still without the Left Bank) differ substantially from the monthly total of 75,000 that Kitzinger’s estimate would suggest, and ranged from 33,713, or about fifteen percent, to as high as 134,000, or about forty-six percent of the inmates.

In the overcrowded Stalag on the outskirts of Kremenchuk, where inmates received at most two hundred grams of bread per day, bodies were thrown into a pit every morning during the fall of 1941. Sometimes still living people were discarded this way.

Every morning in early 1942, carts loaded with corpses were driven out of the camps in Bila Tserkva and Kirovohrad. The inmates of these camps worked from dawn till dusk but received nothing other than a thin “balanda” (flour soup). Khorol was a particularly notorious death trap. Kievans shuddered at the thought of the forest camp that they called Babi Yar, near the ravine and murder site of the same name. (It was officially called Syrete’).

The desperate prisoners, also tormented by lice, ate anything they could. In one of Rivnes camps, a German noticed on 7 September 1941 how a tree was stripped virtually bare “On the top, two prisoners try to reach the last remaining bark, in order to alleviate their hunger,” he wrote in his diary.”‘ Cannibalism made its inevitable appearance. A representative of the German steel industry reported in October 1941 from the Kryvyi Rih and Dnipropetrovs’k regions that one night he saw how prisoners in a transit camp “roasted and ate their own comrades. ”

In the camp in Shepetivka, and probably elsewhere, more aggressive prisoners overpowered enfeebled ones in order to kill them and eat them.

[…]

Unless they got out through release or escape, the prisoners’ only chance for survival was to be selected for some kind of daytime work outside the camps. For this, usually a watch or other bribe had to be paid to the native police. It was worth it, for many civilians tried to feed and otherwise help the prisoners they came across outside the camp. For instance, when the prisoners of war went outside the camp in Kremenchuk, “the local population always threw food at them,” a former inmate recalls. “When going out to work, the prisoners even left their bags behind. Upon their return, they would find food in them, and nobody touched the bags, not even the most desperate rascals ”

[…]

Prisoners also attempted to escape from camps and work sites. For example thirty inmates of the Volodymyr-Volyns’kyi Camp were working at the cemetery in June 1942 when they killed a guard, tied up the others, and fled. Four covered for them with grenades and rifles. Still, sixteen were caught and shot. Three hundred uninvolved prisoners were shot as well, to avenge the escape. Camp inmates also dug tunnels, but those saved few lives.”

Nur Ideologen und Juristen mit einer singulären Fähigkeit zum eindimensionalen Denken können sich davon überzeugen in der Lage zu sein, in einem solchen Tohuwabohu eindeutig gut und böse auseinander halten zu können, eindeutig zuordnen zu können, wer welche Taten ausgeführt oder nicht ausgeführt hat, wer sich freiwillig dazu entschieden hat, zu tun, was er getan hat, wer verantwortlich ist. Wohlgemerkt, die Verantwortung ist bei dem Wachmann leicht zuschreibbar, der mit automatischer Pistole auf Gefangene geschossen hat, die sich vor dem Regen unter einem Dach in Sicherheit gebracht haben. Er ist Mörder und als solcher zur Verantwortung zu ziehen, obschon sich die Frage, ob es Sinn macht, Leute, die mit einem Fuß im Grab stehen, zur Verantwortung zu ziehen, auch in diesem Fall stellt. Im vorliegenden Fall geht es aber um “Beihilfe zum Mord”. Ein Staatsanwalt, der denkt, er könne in Situationen wie den oben beschriebenen, Beihelfer zum Mord ausdeuten, ist erschreckend naiv, erschreckend ideologisch verblendet, ist furchtbarer Jurist.


Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die

  • auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
  • Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,

oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

  • Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
  • Per Nachricht in unserem Telegram Diskussions-Kanal “SciFi: Furchtbare Juristen“.

wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


Texte, wie dieser, sind ein Grund dafür, dass versucht wird, ScienceFiles die finanzielle Grundlage zu entziehen.
Die Deutsche Bank und Paypal haben uns unsere Konten gekündigt.

Aber: Weil Sie uns unterstützen, lassen wir uns nicht unterkriegen.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:

Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Zum Spenden einfach klicken

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):

IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
BIC: HLFXGB21B24


Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.


Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
25 Comments

Schreibe eine Antwort zu Dr. habil. Heike DiefenbachAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen