Deutscher Sonderweg in den Autoritarismus: Zensur heißt jetzt “vorübergehende Beeinträchtigung”

Nicht, dass es einen Regelungsbedarf gäbe, wenn es um Sicherheit, Fairness und Transparenz – falls Ihnen ein Mode-Schlagwort fehlt, ergänzen Sie es bitte – geht. Es gibt die VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste).

Folgen Sie uns auf TELEGRAM

Darin sind bereits umfassende Möglichkeiten für staatliche Anmaßung und Eingriffe in das Recht auf freie Meinungsäußerung vorgesehen, die es noch der letzten westlichen Scheindemokratie, die Mitglied im European Empire ist, ermöglicht, alles ideologisch Nichtpassende als Hass oder Desinformation oder Missinformation oder Falschinformation, also ungewünschte Information oder zu viel der Information zu klassifizieren und nachfolgend zu zensieren.

Tatsächlich sind die Möglichkeiten, die auf europäischer Ebene geschaffen wurden, um EU-Bürgern den Mund zu verbieten, bereits so umfassend, dass die ständigen Ausweitungen der Einschränkungen [!sic] bereits von Eurokraten viel Phantasie verlangen, ob der kaum mehr vorfindbaren uneingeschränkten Rechte in der freiesten EU, die es je gab.

Das haben auch lokale Akteure in Deutschland festgestellt, Leute, die partout auch einmal zensieren, anderen den Mund verbieten, die freie Meinung abschaffen wollen. Die kurze Phase der Anomie, ob der Europäisch Unionistischen Übergriffe auf die eigene Fähigkeit, Übergriffe auf Mitbürger zu landen, ist nun in eine neue Phase des Aufbruchs gemündet, eine, in der deutsches Durchführungs-Recht geschaffen werden soll, das auf das europäische Zensurrecht noch einen drauf setzt:

Offenkundig hat man im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, ein Ministerium das besser mit Ministerium für die Einschränkung digitaler Informationsvermittlung und von Verkehr bezeichnet wäre, einen Weg gefunden, um noch über das, was die EU-Kommission in ihrer Verordnung bereits aus dem Bereich freier Meinungsäußerung ausgeschieden hat, hinauszugehen.

Im Referentenentwurf, Referent ist das neue Wort für diejenigen, die in autoritären Systemen emsig im Hintergrund arbeiten, um so vielen Mitbürgern wie nur möglich zu schadenzu helfen, sie in Sicherheit zu wiegen, findet sich der mit “Herkunftsland” überschriebene Paragraph 3, in dem sich wiederum der folgende Anschlag auf freie Bürger und deren Rechte findet:

(6) Der freie Empfang und die Weiterverbreitung von audiovisuellen Mediendiensten aus anderen Mitgliedstaaten darf abweichend von Absatz 2 vorübergehend beeinträchtigt werden, wenn diese audiovisuellen Mediendienste

1. in offensichtlicher, ernster und schwerwiegender Weise Folgendes enthalten:

a) eine Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer Gruppe von Personen aus einem der in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 364 vom 18.12.2000, S.
1) genannten Gründe,

b) eine öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/Jl des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/Jl des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6),

c) einen Verstoß gegen die Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen nach Artikel 6a Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU oder

2. eine Beeinträchtigung oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr der Beeinträchtigung darstellen für

a) die öffentliche Gesundheit,
b) die öffentliche Sicherheit oder
c) die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen.

Maßnahmen nach Satz 1 sind nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des Artikels 3 Absatz 2 bis 5 der Richtlinie 2010/13/EU erfüllt sind

Falls Google (YouTube), Facebook, Twitter, Telegram und all die anderen Plattformen, die das Anbieten nicht staatlich kontrollierter Information, den freien Fluss staatlich nicht tolerierter freier Information nicht im Sinne der deutschen Regierung einschränken, etwa, nehmen wir ein Beispiel aus der Vergangenheit, Videos zulassen, in denen berichtet wird, dass COVID-19 “Impfstoffe” nicht gegen Ansteckung schützen, eine Information, die zum Zeitpunkt ihres Auftauchens von Herstellern und den staatlichen Klinkenputzern, die den Absatz der COVID-19 Shots organisiert haben, aufs heftigste und unter Aufbietung der Faktencheck-Prostituierten bestritten wurde, dann kann die Bundesregierung nach Inkrafttreten dieses “Referentenentwurfs” auch dann die Ausstrahlung der entsprechenden Videos im dann wieder Land der Ahnungslosen unterbinden, wenn kein Verstoß gegen die EU-Verordnung 2022/2065 vorliegt und die Ausstrahlung in anderen Mitgliedsstaaten weiterhin erlaubt ist.

Es reicht zu behaupten, diese [korrekte] Information würde die “öffentliche Gesundheit” gefährden.

Deutscher Sonderweg.
In historischer Kontinuität.

Von Harald Krichel – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Die schwammigen Begriffe “öffentliche Gesundheit”, “öffentliche Sicherheit”, “Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen” oder “Aufstachelung zu Gewalt oder Hass” sind mit Bedacht gewählt, denn sie schaffen demjenigen, der zensieren will, a) einen großen Fundus der potentiell zensierbaren Inhalte, b) eine Position, die nahezu unangreifbar ist, weil die Frage, was “öffentliche Gesundheit” umfassen oder überhaupt darstellen soll, ebenso ungeklärt ist, wie die Frage, wann eine “Aufstachelung zu Gewalt oder Hass” vorliegen soll, so dass c) selbst dann, wenn nachträglich von einem Gericht entschieden werden sollte, dass im konkreten Fall eine Zensur zu weit gegangen ist, so viel Zeit vergangen ist, dass das Zensur-Ziel erreicht ist.

Referentenentwürfe wie der vorgelegte, für den Volker Wissing verantwortilch ist, Wissing, einer der Scheinliberalen der FDP, die die Partei von Hans-Dietrich Genscher gekapert haben und nun unter falscher Flagge segeln, um den Naiven unter den Wählern eine liberale Politik zu versprechen, die sie dann als autoritäre Politik an der Grenze zur totalitären Politik umsetzen, sind etwas, was in einer Demokratie nicht toleriert werden kann, schon weil man sich ernsthaft fragen muss, wie Polit-Kasper im Verein mit Verwaltungskaspern sich anmaßen können, für freie Bürger entscheiden zu wollen, was sie als Information konsumieren können und was nicht.

Immerhin setzt eine Urteilsbildung den Zugang zu umfangreicher Information voraus. Zensur ist entsprechend immer ein Mittel, um Urteilsbildung in eine gewünschte, nicht von Gegeninformationen beinträchtigte Richtung zu drängen, sie somit von der freien Urteilsbildung in die vorgegebene Urteilsbildung zu überführen.

Wenn gesellschaftliche Gruppen versuchen, den öffentlichen Diskurs dadurch zu bestimmen, dass sie sich unter einem Vorwand das Recht nehmen, Informationen, die für den öffentlichen Diskurs vorgesehen sind, zu prüfen und nur bestimmte überhaupt durchzulassen, dann ist dies der Punkt, an dem eine demokratische Gesellschaft in eine autokratische Gesellschaft abgleitet, eine autokratische Gesellschaft, in der Informations-Herrenmenschen darüber entscheiden wollen, was Informations-Untermenschen sehen, hören und lesen dürfen.

Dass diese Transformation in Autoritarismus unter der Ägide eines Schein-Liberalen erfolgt, ist ein Hohn auf die Geschichte. Dass sich einmal mehr namenlose Bürokraten gegenseitig darin überbieten, ihre Mitmenschen an die Kandare zu nehmen, ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich Geschichte wiederholt, so wie sich der deutsche Sonderweg wiederholt… und all das andere, was dazugehört sich wiederholen wird, wenn Leuten wie Wissing und ihren Helfern nicht Einhalt geboten wird.


 

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
14 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen