Haben Bundestagsabgeordnete die notwendige Kompetenz und sittliche Reife? Ralf Ludwig prüft es gerade

Die Idee, die demokratische Idee hinter einem Parlament ist schnell erzählt: Da in Parlamenten Entscheidungen kodifiziert werden, die eine Wirkung für alle, der Legislative unterworfenen Bürger haben, soll und muss ein Parlament die Besten einer Gesellschaft umfassen, müssen diejenigen für ein Parlament mandatiert werden, die die geistige und sittliche Reife besitzen, Entscheidungen zum Wohle der Mehrheit der Bürger zu treffen, Entscheidungen, die insgesamt Wohlergehen der Bürger einer Gesellschaft, deren Prosperität und Glück am besten mehren.

Man kann aus heutiger Sicht, verstehen, warum Platon gedacht hat, die optimale Funktionsweise eines Staates nur dadurch sicherstellen zu können glaubte, dass er ihn einer Herrschaft der Philosophen unterwirft, in denen er zu seiner Zeit, vielleicht gar zu recht, die am besten Gebildeten und Ausgebildeten, die beste Garantie für Prosperität und Wohlstand einer Gesellschaft gesehen hat.

Deutschland im Dezember 2021

Indes geht natürlich mit einer inklusiven Gruppe, wie sie Philosophen darstellen, die Gefahr von Korruption einher, eine Gefahr, die viele Demokratietheoretiker durch ein System aus Kontrolle und Gewaltenteilung und dadurch im Zaun halten wollten, dass sie eine sittliche Reife für diejenigen, die Parlamentarier sein wollen, vorausgesetzt haben. Bleiben wir kurz beim Begriff der sittlichen Reife, ein Begriff, der im Paragraphen 3 des Jugendgerichtsgesetzes vorkommt:

“Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.”

Gemeint ist in diesem Kontext unter sittlicher Reife die Fähigkeit, den ethischen Gehalt von Geboten und Verboten nachzuvollziehen, letztlich wird darin ein Ergebnis der Internalisierung von Werten gesehen, die es Jugendlichen ermöglichen, zwischen Straftat und legaler Handlung zu unterscheiden und mit dieser Unterscheidung eine normative Ausrichtung der eigenen Handlungen zu verbinden.

Der Begriff der sittlichen Reife scheint uns auch im Zusammenhang mit einem Parlamentarier eine wichtige Voraussetzung zu sein, immerhin werden – um es noch einmal zu wiederholen – in einem Parlament Gesetze erlassen, die Verhaltenserwartungen, wenn nicht -vorschriften an bzw. für alle Bürger kodifizieren und oft genug deren Nichteinhaltung unter Strafe stellen.

Deshalb wird man von einem Abgeordneten erwarten müssen, dass

  • er in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Gesetz zu stimmen, zu erkennen, d.h. die Nutzen und Kosten, die dieses Gesetz für individuelle Bürger bringt, einschätzen zu können;
  • er die geistige Reife mitbringt, zwischen Entscheidungen, die ihm materiell oder immateriell nutzen, und denen, die Bürgern immateriell und materiell nutzen, zu trennen;
  • er die Kompetenz und Fähigkeit mitbringt, Entscheidungen, die er trifft, aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Gegenstand der Entscheidung, insbesondere mit den Gründen, die für eine Entscheidung sprechen und denen, die gegen eine Entscheidung sprechen, vor dem Hintergrund der Ziele, die mit dieser Entscheidung erreicht werden sollen, zu begründen;

Man hat, wenn man in den Bundestag blickt, gewisse Zweifel daran, dass alle dort Versammelten diese drei grundlegenden Anforderungen an einen Parlamentarier erfüllen.

Zweifel hatten Abgeordnete, die am 10.Dezember 2021 dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie (Drs. 20/188) zugestimmt haben, offenkundig an diesem Gesetzentwurf keine, indes hatten Sie Zweifel daran, dass Bürger, die den drakonischen Maßnahmen des § 20a des Infektionsschutzgesetzes ausgesetzt werden, denselben Folge leisten.

Sie erinnern sich wahrscheinlich. Mit der Neufassung von § 20a Infektionsschutzgesetz wurde noch im Dezember 2021, als längst bekannt war, dass COVID-19 Gentherapien weder vor Ansteckung mit noch vor Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, selbst im Lancet waren entsprechende Studien mittlerweile zu lesen [hier von uns besprochen], es war also Stand der Forschung, dennoch haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch im Dezember 2021 den Nachweis einer COVID-19 Gentherapie oder einer “Genesung” von COVID-19 zur Voraussetzung einer weiteren Beschäftigung im Gesundheitswesen, in Krankenhäusern, Arztpraxen, Seniorenpflegeheimen und vielem mehr gemacht.

Damit haben sie in massiver Weise in das Recht auf körperliche Unversehrtheit der dort Beschäftigten eingegriffen, obschon sie hätten wissen können, dass eine “Impfpflicht” keinerlei Effekt auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 haben würde, da die angeblichen Impfstoffe allesamt weder vor Ansteckung noch vor Übertragung und wie auch schon Ende 2021 bekannt war, auch nicht vor schwerer Erkrankung schützen. Dennoch haben sie sich darin gefallen, Bürger mit einer sinnlosen Maßnahmen zu gängeln und ihnen erheblichen Schaden anzudrohen, falls Zweifel an ihrer COVID-19 “Impfung” oder ihrer “Genesung von COVID-19” oder dem ärztlichen Zeugnis bestehen, das ihnen attestiert, aus gesundheitlichen Gründen nicht mit COVID-19 Gentherapien gespritzt werden zu können.

Nachzulesen in dieser Passage aus Satz 5 der Neufassung von § 20a, Infektionsschutzgesetz:

“Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.”

Der Versuch, eine de facto Impfpflicht durchzusetzen, wird also durch die Androhung erheblicher Konsequenzen, gekrönt von einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro unternommen. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird um die Androhung eines materiellen Schadens ergänzt.

Dass in die körperliche Unversehrtheit durch die de facto Impfpflicht, die 570 Abgeordnete des Deutschen Bundestags am 10. Dezember 2021 über die Köpfe der Betroffenen hinweg verabschiedet haben, eingegriffen wurde, ist nicht strittig. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 1649/21) selbst festgestellt:

“Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe liegt hier ein zielgerichteter mittelbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor. Zwar setzt die COVID-19-Impfung die vorherige, nach ärztlicher Aufklärung erteilte Einwilligung der Nachweisverpflichteten voraus. Eine Entscheidung gegen die Impfung ist jedoch mit nachteiligen Konsequenzen verbunden (…). Die an sich selbstbestimmt zu treffende Impfentscheidung, also die Entscheidung über das Einbringen eines Stoffes in den Körper, wird damit von äußeren, faktischen und rechtlichen Zwängen bestimmt. Wer ungeimpft bleiben will, muss bei Fortsetzung der Tätigkeit mit einer bußgeldbewehrten Nachweisanforderung (…) und einem ebenfalls bußgeldbewehrten Betretungs- oder Tätigkeitsverbot in den in § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen rechnen.”

Diesen Beschlusstext haben wir einem Schreiben entnommen, das der Rechtsanwalt Ralf Ludwig, wohl einer der aktivsten Rechtsanwälte in den Reihen derer, die dem Impftreiben der Bundesregierung kritisch gegenüber gestanden haben und weiterhin stehen, an alle 570 Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die am 10. Dezember 2021 in die körperliche Unversertheit Tausender Deustcher eingegriffen und eine de facto Impfpflicht verhängt haben, verschickt hat. Das Schreiben ist Teil einer Aktion, in deren Verlauf die Bundestagsabgeordneten, die mit ihrer Entscheidung für unzähliges Leid und für unzählige gesundheitliche Schäden bei denen verantwortlich sind, die sich den COVID-19 Shot nun erzwungenermaßen setzen lassen mussten, für ihre Entscheidung VERANTWORTLICH gemacht werden sollen.

Wir haben schon häufig darüber geschrieben, dass eines der größten Probleme moderner Demokratien darin besteht, dass Abgeordnete kein “skin in the game” haben. Sie können nach Lust und Laune, in der Regel nach Vorgabe der Partei- oder Fraktionsleitung abstimmen, ohne anschließend für ihr Abstimmungsverhalten zur Rechenschaft gezogen werden zu können, und zwar für den Fall, dass ihrem Abstimmungsverhalten keine guten Gründe, die sie in Auseinandersetzung mit der Materie, über die abgestimmt werden soll, ermittelt haben, zugrunde liegt. Ralf Ludwig will nun für Skin in the game sorgen und auch strafrechtlich gegen die Abgeordneten vorgehen.

Sein Ansatz dazu baut unter anderem den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 26. Oktober 2021 ein, in dem, lange bevor die Abstimmung im Bundestag stattgefunden hat, Todesfälle, die auf die COVID-19 Gentherapie zurückgeführt werden können, berichtet wurden. Jedem Abgeordneten im Deutschen Bundestag konnte somit klar sein, dass er mit seiner Zustimmung zu einer de facto Impfpflicht nicht nur Menschen einer willkürlichen Maßnahme ohne medizinische Wirkung, weil weder Ansteckung noch Übertragung verhindert werden, unterzieht, sondern sie zudem der Gefahr, gesundheitlichen Schaden bis hin zum Tod zu nehmen, aussetzt. Wer dennoch der “Impfpflicht” zugestimmt hat, muss gute Gründe gehabt haben, die diese beiden Punkte überwiegen, um nicht ab sofort als jemand angesehen zu werden, der sich zumindest der fahrlässigen Körperverletung bzw. Tötung schuldig gemacht hat.

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Um herauszufinden, welche Beweggründe die Abgeordneten, die zugestimmt haben, für ihre Zustimmung hatten, stellt Ralf Ludwig den entsprechend Affirmativen drei Fragen.

  • Zunächst erfragt er, ob den zustimmenden Abgeordneten der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 26. Oktober 2021 bekannt war.
  • Sodann fragt er, aus welchen Informationsquellen, sie ihr Wissen darüber bezogen haben, dass COVID-19 Shots sicher und effektiv sein sollen.
  • Die dritte Frage geht dann ins Mark und hat den Grund zum Gegenstand, aus dem der jeweilige Abgeordnete “der Einführung einer Impfnachweispflicht als einen „zielgerichteten mittelbareren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ mit potenzieller Todesfolge zugestimmt” hat.

Die Aktion von Ralf Ludwig ist sehr wichtig, ist ein Teil gelebter Demokratie, an dem die Angeschriebenen natürlich mehrheitlich wenig Freude haben werden, müssen sie doch die Grundlagen ihrer Entscheidungen der Öffentlichkeit preisgeben. Damit sind wir zurück bei den Eingangs gestellten Anforderungen, die ein Abgeordneter erfüllen muss, angewendet auf die Zustimmung zur am 10. Dezember 2021 verabschiedeten Fassung von § 20a Infektionsschutzgesetz:

  • War dem Abgeordneten die Tragweite der Entscheidung bekannt, war er in der Lage, die Tragweite überhaupt zu erkennen?
  • Besitzt er die geistige Reife, um formal zwischen seinen Wünschen und dem Gegenstand der Impfpflicht zu unterscheiden?
  • Hat er überhaupt die Kompetenz und das Wissen, um die Entscheidung, die er getroffen hat, treffen zu können?

Schon aus politikwissenschaftlicher Sicht ist die Befragung von Ralf Ludwig sehr interessant, aber natürlich ist die Frage, ob sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darin gefallen haben, Maßnahmen für andere zu beschließen, die für diese Anderen mit Schaden, nicht mit Nutzen verbunden waren, der wichtigste Aspekt dieser Befragung, der auf die Eignung der Abgeordneten, ihr Amt als Parlamentarier auszuüben, zurückverweist.

Wir fürchten, dass die erheblichen Zweifel, die man begründeter Weise an der Eignung einer vielzahl derjenigen, die sich in Parlamenten herumtreiben, haben kann, dazu führen wird, dass die Rücklaufquote auf die Briefe, die Zahl der Abgeordneten, die Ralf Ludwig antworten, gering sein wird. Es ist leichter, sich wichtig zu fühlen und andere zu traktieren, als zu begründen, warum man das tut.

Insofern wäre eine geringe Rücklaufquote auch ein Ergebnis, eines, das die sittliche Ungeeignetheit vieler Abgeordneter und ihre Inkompetenz, die sie zur Gefahr für ihre Mitbürger macht, sehr deutilch zum Ausdruck bringt.

Sie finden den kompletten Brief von Ralf Ludwig hier.
Wer sich über die von Ralf Ludwig (mit)gegründete Initiative “Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen” informieren will, der kann das hier tun.


 

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