Egal, welche wissenschaftlichen Arbeiten man zum Thema „anti-demokratisches Denken“ zur Hand nimmt, egal, welche Diskussion zu „Gefahren für demokratische Systeme“ man verfolgt, immer geht die Gefahr von einem äußeren Feind aus, von einer extremen Ideologie, entweder der Rechten oder der Linken. Eines der besten Beispiele dafür ist nach wie vor der Klassiker von Kurt Sontheimer „Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik“, in dem minutiös die Ideenwelt derjenigen, die sich mit dem parlamentarischen System der Weimarer Republik nicht anfreunden wollten und konnten, aufgearbeitet wird.
Indes, die eigentlichen Feinde einer Demokratie, demokratischer Systeme, finden sich nicht außerhalb. Welche Demokratie wäre je durch eine feindliche Übernahme von außen zerstört worden? Nicht einmal die Weimarer Republik hat dieses Schicksal erlitten, denn sie wurde spätestens ab 1930 als Heinrich Brüning ohne jedes demokratische Deputat und lediglich auf den Missbrauch des Artikel 48 der Weimarer Verfassung gestützt, seine Regierung geführt hat. Artikel 48 der Weimarer Verfassung war eigentlich für den Notstand vorgesehen und wurde sehr zum Ärger von Hugo Preuss, dem Architekten der Weimarer Verfassung, bereits ab 1924 von dann Reichspräsident Friedrich Ebert unter dem Vorwand, „die Sicherheit des Reiches erfordere es“ zweckentfremdet und missbraucht. Auf diese Weise hat es Ebert den aufeinander folgenden Kabinetten von Müller, Wirth und Cuno ermöglicht, gegen den Reichstag zu regieren.
Wie eine Vielzahl von Historikern herausgearbeitet hat, wurde Artikel 48 angewendet, weil der Reichstag voller Parlamentarier war, die keinen Hintern in der Hose und Angst davor hatten, sich mit unpopulären Entscheidungen bei ihren Wählern unbeliebt zu machen. So blieb es letztlich Ebert vorbehalten, die Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen, die die Parlamentarier abgelehnt haben, z.B. für die Steuerverordnung vom April 1924, inklusive Steuererhöhungen, für die kein Parlamentarier den Kopf hinhalten wollte. Friedrich Ebert hat in 83 Fällen mit Notverordnungen regiert.
In gleicher Weise hat Paul von Hindenburg über den Artikel 48 per Notverordnung den beiden Kabinetten von Heinrich Brüning ermöglicht, gegen den Reichstag zu regieren und in der Zeit der Weltwirtschaftskrise und ihrer Folgen für Deutschland fast schon stabile Regierungsverhältnisse zu gewährleisten. Wie Maurice Duverger anerkennen schreibt, gelang es Hindenburg Brüning über eine Zeit im Amt zu halten, zu der die französische Nationalversammlung fünf verschiedene Kabinette verschlissen hat.
Indes, diese Anerkennung ändert nichts daran, dass mit dem Regieren per präsidialem Erlass, der parlamentarische Arm des demokratischen Systems abgetrennt wurde, und man es schwer hat zu argumentieren, dass die Weimarer Republik nach 1930 noch eine Demokratie gewesen ist, denn die Art und Weise des Regierungshandeln hatte mit dem Verfahren in einem demokratischen System NICHTS mehr zu tun. Dies vor allem deshalb, weil die Exekutive auch als Legislative gehandelt hat, den Reichstag kalt gestellt hat und somit keinerlei demokratischer Kontrolle aus dem System mehr zugänglich war.
Allerdings gab es zum Ende der Weimarer Republik eine lautstarke Presse, die diesen Zustand heftig verurteilt hat.
Es ist in diesem Zusammenhang ganz nützlich, sich die Formulierung von Artikel 48 der Weimarer Verfassung in Erinnerung zu rufen:
Artikel 48.
Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
Der Reichspräsident kann wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen
Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs.2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Das Reichsgesetz, dem „Näheres“ überantwortet wurde, hat es nie gegeben, und Artikel 48 wurde mit dem Vorwand, die Sicherheit des Reiches, der Weimarer Republik, des demokratischen Systems sei in Gefahr, umfassend genutzt, um eben dieses demokratische System von innen heraus auszuhölen und den Boden für die Machtergreifung Hitlers im Januar 1933 damit zu bereiten.
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Zurück in der Gegenwart sind wir mit einem ähnlichen Prozess der Zerstörung des demokratischen Systems von innen heraus konfrontiert, wobei es uns in diesem Post nicht um die weitverbreitete politische Korruption geht, sondern um das, was Kurt Sontheimer so ausführlich beschrieben hat, antidemokratisches Denken. Indes, im Gegensatz zu Kurt Sontheimer sind wir nicht der Ansicht, dass sich antidemokratisches Denken vornehmlich außerhalb des demokratischen Systems findet. Im Gegenteil: wir haben die Hypothese, dass antidemokratisches Denken eine Demokratie von innen heraus zerstört, und zwar dadurch, dass drei wesentliche Grundlagen einer Demokratie beseitigt werden:
- Politischer Wettbewerb;
- Gewaltenteilung;
- Kontrolle der Regierung
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Der politische Wettbewerb in Deutschland ist nichtzuletzt dadurch zerstört worden, dass es eine Klasse von politischen Hohepriestern gibt, die für sich die Deutungsmacht, darüber zu bestimmen, was demokratisch ist und was nicht, reklamiert. Mit dieser Aneignung geht eine Form des Sakrosankten einher, denn fortan sind diese Demokratieheiligen aus Regierung und in Teilen auch Opposition nicht mehr angreifbar. Sie inszenieren sich als demokratische Apostel, als Hüter des heiligen Grals der Demokratie, die sich durch jede Form der Kritik in ihrer Herrlichkeit angegriffen sehen. Und – weil sie sich als Inkarnation des demokratischen Systems sehen – wird mit jeder Kritik an ihre Adresse auch gleichzeitig die Demokratie „delegitimiert“, das politische System „verächtlich“ gemacht. Wir haben ausführlich über den Persönlichkeitsschaden, der hinter einer solchen Auffassung steht, geschrieben. Wer es nachlesen will, der kann es hier tun.
Mit anderen Worten, die Mitglieder der politischen Klasse betreiben eine Monopolisierung und Immunisierung, mit der sie sich selbst als demokratische Musterexemplare inszenieren, während all diejenigen, die ihnen politisch gefährlich werden können, als Extremisten klassifiziert und aus dem politischen Wettbewerb ausgeschlossen werden sollen. Damit ist der demokratische Wettbewerb beendet und zugunsten einer Auslegung der heiligen demokratischen Schrift durch diese anti-demokratischen Hohepriester beseitigt worden.
All das, was wir bislang beschrieben haben, wird mit dem Vorwand durchgesetzt, man müsse „unsere Demokratie“ schützen, „unsere Demokratie“ vor ihren Feinden retten, jede Form von Extremismus bekämpfen. Indes, der Extremismus, den die etablierten Polit-Darsteller derzeit betreiben, der Meinungs-Extremismus, der jede Meinung, die ihnen nicht passt, diffamiert, ist der eigentliche Extremismus, der der Demokratie, die vom WETTBEWERB der Ideen lebt, wobei bereits die Einschränkung der Ideen jeder Demokratie die Grundlage entzieht, den Garaus macht. Einmal mehr, wie in der Weimarer Republik, mit dem Verweis auf die angebliche Sicherung der, nein „unserer Demokratie“.
Gewaltenteilung und Kontrolle der Regierung
Zumindest der Idee nach, herrscht in demokratischen Systemen Gewaltenteilung, und obschon es keine reine Gewaltenteilung in den meisten westlichen Demokratien gibt, so gibt es doch eine strikte Trennung zwischen denen, die die Gesetze erlassen und denen, die sie ausführen, denen, die die Regierungsgeschäfte führen und denen, die sie kontrollieren. Parteienkollusionen, wie sie in den letzten Jahrzehnten zu beobachten waren, haben dazu geführt, dass in Parlamenten Fraktionszwang jede Form von Kontrolle der Regierung ersetzt hat, so dass Parlamente zu Durchwinkveranstaltungen für Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe der Regierung geworden sind. Insofern ist Kontrolle auf Instanzen verlagert, die – jedenfalls nicht offensichtlich – durch Regierungsparteien und andere Organisationen der organisierten politischen Korruption kontrolliert werden können oder besser: konnten. Denn die vierte Kontrollgewalt einer Regierung, die Medien, ist in weiten Teilen zu Systemmedien verkommen, zu Anstalten, in denen kritische Töne gegenüber der Regierung nur dann zulässig sind, wenn damit eine „Verschärfung“ bereits vorhandener Gesetze oder eine vorab Legitimierung bereits in der Schublade liegender Gesetzentwürfe gefordert bzw. geschaffen werden soll.
Interessanter Weise haben sich viele Systemmedien zu Regierungs-Aktivisten der extremsten Sorte entwickelt, in denen Maßnahmen, mit denen 2%-CO2-Emmisions-Deutschland die Welt und das Universum retten soll, ein Surrogt des deutschen Wesens, an dem die Welt wieder genesen soll, gefordert werden. Systemmedien, die nicht etwa kritisch über die Kriege berichten, die ihre Regierung führt, sondern enthusiastisch, stets in den Fussstapfen derer folgend, die eine weitere Eskalation für noch größeren Waffenabsatz wünschen. Und welche sykophantische Rolle Systemmedien bis heute spielen, wenn es um das Thema SARS-CoV-2/COVID-19 geht, muss nicht weiter ausgeführt werden.
Indes, Bundes- und Landesregierungen geht die Reduzierung von Systemmedien auf Verlautbarungsfunktionen noch nicht weit genug, sie wollen sie zu Wahlhelfern machen, zu Organisationen, die, wie dies 2020 in den USA vorexerziert wurde, Informationen unterdrücken, die den herrschenden Parteien nicht in den Kram passen, ihre Wahlchancen reduzieren können, Informationen streuen, die den politischen Gegnern der herrschenden Parteien Wähler abspenstig machen sollen und durch ihre Berichterstattung darauf hinwirken sollen, dass kein allgemeiner und freier Wettbewerb um die Gunst der Wähler stattfinden kann. Das ist quasi der letzte Nagel im Sarg des bisher letzten deutschen demokratischen Versuchs, und er liest sich in der Beschreibung von Norbert Haering wie folgt:
„Der MDR bereitet sich mit dem Verfassungsschutz auf die Landtagswahlen vor
19. 02. 2024 |
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereitet sich auf die Landtagswahlen in Ostdeutschland im Herbst vor.Um eine staatstragende Berichterstattung gewährleisten zu können, finden in den nächsten Tagen und Wochen beim MDR Hintergrundgespräche der Redaktion mit den Verfassungsschutzpräsidenten von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt.
Wer wäre schließlich besser in der Lage als eine im Geheimen operierende Regierungsbehörde, den öffentlich-rechtlichen Journalisten zu erklären, wo genau Kritik von Oppositionsparteien an der Regierung in staatsfeindliche Hetze umschlägt, und somit die regierungsferne Neutralität ihre Grenze finden muss.
Und so hat die MDR-Chefredaktion Hintergrundgespräche arrangiert, am 21. Februar mit Dirk-Martin Christian, Verfassungsschutzpräsident Sachsens, am 7. März mit Stephan Kramer, VS-Präsident Thüringens, und am 20. März mit Jochen Hollmann, VS-Präsident von Sachsen-Anhalt. Die drei Länder konstituieren das Sendegebiet des MDR.
Damit ist nicht nur die Trennung von Exekutive und Legislative in Deutschland überwunden, auch die Trennung zwischen Kontrollorgan der Regierung und Regierung ist passé. Die Landesregierungen, die sich im Herbst ihren Bevölkerungen zur Wahl stellen müssen, nutzen ihr jeweiliges Exekutivorgan des Landesverfassungsschutzes, das dem jeweiligen Innenministerium untersteht, um in die Berichterstattung von Systemmedien einzugreifen und diese Berichterstattung so zu beeinflussen, dass die Wahlchancen der hinter dieser Form von organisiertem Verbrechen an der Demokratie stehenden kriminellen Organisationen, Parteien, die sich das jeweilige Bundesland zur Beute genommen haben, erhöht werden.
Offenkundig schwebt den Herrschaften in Dresden, Erfurt und Magdeburg ein Land als totale Institution vor, in dem sie jeden Schritt und jede Äußerung, die ihre Bürger tun, überwachen und jede Abweichung sofort ahnden können.
Man muss die Frage, ob Deutschland noch eine Demokratie ist, eigentlich nicht mehr stellen.
Duverger, Maurice (1980). A New Political System Model: Semi-Presidential Government. European Journal of Political Research 8(2): 165-187.
Longerich, Peter (1992). Die Erste Republik. Dokumente zur Geschichte des Weimarer Staates. München: Piper.
Preuß, Hugo (2008 [1922]). Parlamentarismus, wie er nicht ist. In: Lehnert, Detlef & Müller, Christoph (Hrsg.). Hugo Preuß. Gesammelte Schriften. Tübingen: Mohr Siebeck, S.243-246.
Preuß, Hugo (2008 [1921]). Republik und Monarchie. Reich und Preußen. In: Lehnert, Detlef & Müller, Christoph (Hrsg.). Hugo Preuß. Gesammelte Schriften. Tübingen: Mohr Siebeck, S.185-189.
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