Heiko Maas: Der Totengräber des deutschen Rechtsstaats
Staatsanwaltschaft heißt jetzt Beschwerdemanagement – jedenfalls im “Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken”.
Bislang muss ein Jurist, der darüber entscheiden will, ob eine Handlung einen Straftatbestand erfüllt, eine entsprechende Ausbildung ablegen und sich von Richtern seiner Profession daraufhin testen lassen, ob er auch die feinen Verästelungen des Rechts, die in vielen Beiträgen in juristischen Zeitschriften diskutiert und ausgebreitet wurden, kennt, also z.B. ob er weiß, wann ein Mord ein Mord und kein Totschlag ist.
Bislang ist es so, dass ein Angeklagter, dem von einem dieser ausgebildeten Juristen, die man auch Staatsanwälte nennt, die Begehung einer Straftat zur Last gelegt wird, erst dann mit Konsequenzen für seine Tat zu rechnen hat, wenn sie ihm auch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Sie erinnern sich: In dubio pro reo.). Bislang gilt, dass Angeklagte so lange als unschuldig gelten, bis ihnen die Tat nachgewiesen und ein Richter den Nachweis für ausreichend gehalten hat, um eine Verurteilung darauf zu stützen, die auch rechtskräftig geworden ist.
Das Beschriebene konstituiert in einem Rechtsstaat ein Rechtssystem, in dem versucht wird, Willkür und Machtmissbrauch zu vermeiden oder die Möglichkeiten dafür doch so gering wie möglich zu halten. Letzteres ist vor allem in Demokratien eine Notwendigkeit, weil die Beschneidung von Freiheiten, deren Beseitigung und die Errichtung eines autoritären Systems regelmäßig durch das Rechtssystem legitimiert wird.
Bislang hat sich Deutschland gerühmt, sowohl eine Demokratie als auch ein Rechtsstaat zu sein.
Aber jetzt gibt es Heiko Mass. Heiko Maas hat sich offensichtlich das Ziel gesetzt, den Rechtsstaat auszuhöhlen und damit zu zerstören und folglich autoritäre Strukturen zuerst vorzubereiten und dann durchzusetzen.
Wie immer, wenn versucht wird, ein autoritäres System durchzusetzen, erfolgt dies durch einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Dieser Angriff erfolgt im Internet, in sozialen Netzwerken, deren Betreiber verpflichtet werden, ein Beschwerdemanagement einzuführen, das folgende Aufgaben zu erfüllen hat:
Nutzern soll ein „leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte angeboten werden”. Strafbare Inhalte sind alle Inhalte, die im Strafgesetzbuch aufgelistet sind und in sozialen Netzwerken begangen werden können.
Nutzerbeschwerden müssen unverzüglich zur Kenntnis genommen und auf „strafrechtliche Relevanz“ geprüft werden.
“Offensichtlich strafbare Inhalte” sind innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren.
“Strafbare Inhalte” sind innerhalb von 7 Tagen zu löschen bzw. zu sperren.
Nutzer müssen über jede Entscheidung im Hinblick auf ihre Beschwerde informiert werden.
Damit werden die Betreiber sozialer Netzwerke zu Staatsanwälten und Richtern in einem gemacht. Sind sie der Ansicht, ein Inhalt sei „offensichtlich strafbar“, eine Ansicht, die normalerweise einem Staatsanwalt vorbehalten ist, dann müssen sich die Betreiber sozialer Netzwerke zu Richtern erklären und den für Sie “offensichtlich strafbaren” Inhalt löschen oder sperren.
Sind sie nicht sicher darüber, ob ein Inhalt „offensichtlich strafbar“ ist, dann muss innerhalb von 7 Tagen geprüft und gegebenenfalls gelöscht oder gesperrt werden.
Die Vorgehensweise entspricht in etwa der Vorgehensweise einer Bankfiliale, die einen Kontoinhaber, der gerade 20000 Euro von seinem Konto abheben will, der offensichtlichen Geldwäsche bezichtigt, ihm das Konto sperrt, sein Geld entzieht und im Nachgang das Konto löscht und das Geld für sich behält.
Die Bananenrepublik Deutschland, in der Recht nicht mehr Recht ist und Willkür zum neuen Tenor in der Frage geworden ist, ob eine Aussage strafbar ist oder nicht, sie nimmt Gestalt an. Die Maassche Beseitigung der Meinungsfreiheit funktioniert über die Drohung mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro wenn strafbare Inhalte nicht vollständig oder rechtzeitig gelöscht werden.
Die Formulierung, die sich aufdrängt, nämlich: “Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”, sie trifft den Umstand nur unzureichend, denn Heiko Maas versucht hier mit voller Absicht, vorsätzlich und bewusst Meinungsfreiheit zu beseitigen. Um dies zu sehen, muss man sich einfach nur fragen, was mit den vielen Beschwerden, die Beiträge zum Gegenstand haben, bei denen die Betreiber von Facebook nicht genau sagen können, ob es sich um einen Straftatbestand handelt oder nicht, geschehen wird. Sie werden, angesichts der Bußgelddrohung und angesichts der schlechten Presse, die die Betreiber mit Sicherheit haben werden, wenn sie nicht rechtzeitig löschen, lieber zu viel als zu wenig löschen. Der alte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, wird also verkehrt und zu: Im Zweifel gegen den Angeklagten umgedreht. Zuden wird über die Verpflichtung, den Beschwerdeführern mitzuteilen, welche Entscheidung im Hinblick auf ihre Beschwerde getroffen wurde, die Möglichkeit zu juristisch sanktionierter Denunziation gegeben. Denn diejenigen, die schon so ideologisch verblockwartet waren, andere bei Facebook oder Twitter anzuschwärzen, werden natürlich mit Freude ihren Erfolg als sozialer Hausierer weiterverbreiten, und damit auch all die Erfolge, die eigentlich keine sind, weil nämlich vorsorglich gelöscht wurde, was – wäre ein Richter damit beauftragt worden, über die vermeintliche Strafbarkeit zu entscheiden, – als Meinungsäußerung gegolten hätte.
Im Ergebnis werden bestimmte Meinungen, die pointiert vorgetragen werden und dem rechten politischen Spektrum zugeordnet werden, über das die arbeitslosen Internetvagabunden der Linken gerne herfallen, aus den sozialen Netzwerken verschwinden, zum einen, weil sie von den Betreibern der sozialen Netzwerke vorsorglich gelöscht werden, zum anderen, weil die, die sie bislang geschrieben haben, sich nach anderen Orten umsehen werden, an denen ihre Meinung nicht der Willkür anheim fällt, die Heiko Maas als Recht durchsetzen will.
Wenn es in einigen Jahrzehnten einen Historiker gibt, der sich mit dem deutschen Rechtssystem und seinem Untergang auseinandersetzt, er wird sicherlich nicht umhin kommen, Heiko Maas als Totengräber des deutschen Rechtsstaats zu würdigen.
Passiver Widerstand gegen diesen Gesetzentwurf könnte z.B. darin bestehen alle Tweets und Facebook Einträge von Ralf Stegner und Heiko Maas bei der neuen Beschwerdestelle zu melden und die Entscheidung über die Beschwerde und deren Begründung anschließend zu veröffentlich.
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Auf dem Plakat mit dem Konterfei des Heiko Maas verkündet die SPD Saarland: Ein neuer Politikstil. Sachlich und fair. Damit gibt die SPD Saarland in Person des Heiko Maas unumwunden zu, daß ihr alter Politikstil ohne Heiko Maas – denn er kommt ja jetzt erst – nicht sachlich und nicht fair gewesen ist. Mein Dank geht an die SPD Saarland für diese offenherzige Klarstellung.
Zitat Sciencefiles:Da Maas all das, was wir hier zusammengetragen haben, offensichtlich nicht weiß, all das, was man von einem Juristen, einem Bundesjustizminister, ja selbst einem Politiker als Wissen erwarten würde, können wir nicht anders als zu dem Schluss kommen, dass Heiko Maas Fake ist, er ist nicht echt – in keinem Feld, in dem er etwas darstellen will.
Das gilt umso mehr auch für diesen Auswurf, der an Dummheit kaum mehr zu überbieten ist.
Glücklicherweise ist dem Dummen relativ einfach bei zu kommen, da er die vollständigen Konsequenzen seiner Auswürfe regelmäßig nicht zu überblicken vermag.
Zum Gesetzentwurf:
Ein Diensteanbieter ist nach § 10 des Telemediengesetzes verpflichtet, einen rechtswidrigen Inhalt unverzüglich zu löschen, sobald er von diesem Kenntnis erlangt hat. Das bedeutet, dass ein Diensteanbieter zunächst selbst entscheiden muss, ob ein gemeldeter Inhalt rechtswidrig ist.
Genau dieser Schluss ist falsch!
Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt hat ein Diensteanbieter erst dann, wenn dieser Inhalt von einem Gericht als rechtswidrig betätigt wurde, und ihm dies mitgeteilt wurde!
(Will das Bundesamt für Justiz als zuständige Behörde für die Bußgeldverfahren seinen Bußgeldbescheid allerdings darauf stützen, dass ein nicht entfernter oder nicht gelöschter Inhalt rechtswidrig gem. § 1 Abs. 3 NetzDG-E ist und ist diese Rechtswidrigkeit zugleich streitig, so muss über die Frage der Rechtswidrigkeit vorab ein Gericht entscheiden (§ 5 Abs. 5 NetzDG-E).
Das Gericht setzt sich ausschließlich mit der objektiven Strafbarkeit des Inhalts auseinander, Schuldgesichtspunkte werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar und für das Bundesamt für Justiz bindend. Kommt das Gericht also zu dem Ergebnis, dass der Inhalt nicht rechtswidrig ist, muss das Bußgeldverfahren eingestellt werden. Bei einer Entscheidung zu Lasten des sozialen Netzwerks kann sich dieses gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen, sobald dieser ergeht.
Der Diensteanbieter muss folglich überhaupt nichts tun, einzig und allein das Maasmännchen und seine Trolle müssen jeden einzelnen Vorgang vor Gericht bringen, und sich dort den rechtlichen Beurteilungen beugen.
Ob dieser frevelhafte Umgang mit Steuergeldern tatsächlich einer haushaltsrechtlichen Überprüfung standhält, darf bezweifelt werden.
>> Nutzern soll ein „leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte angeboten werden“. <<
Wer anderen strafbare Meinungsäußerungen durch das draufklicken auf den Denunziantenknopf unterstellt, könnte sich selbst nach § 241a StGB strafbar machen. Denunzianten würden im Knast landen. Werden heimtückische Petzen nicht verfolgt, wird der Denunziantenknopf zum Juxbutton für jedermann. Beide Varianten haben einen gewissen Charme.
Zur Erläuterung:
“Bislang muss ein Jurist, der darüber entscheiden will, ob eine Handlung einen Straftatbestand erfüllt, eine entsprechende Ausbildung ablegen und sich von Richtern seiner Profession daraufhin testen lassen, ob er auch die feinen Verästelungen des Rechts, die in vielen Beiträgen in juristischen Zeitschriften diskutiert und ausgebreitet wurden… ”
Gut erkannt und das sofort im ersten Absatz. Das BRD Konstrukt, das hauptsächlich aus der Rechtssprechung des III Reiches auch noch Anwendung findet und ” Recht spricht”, war niemals und zu keinem Zeitpunkt ein “Rechtsstaat” –
Rechtsstaatlichkeit beginnt dort wo auch und insbesondere der Laie, auf denen das Recht Anwendung finden soll, VERSTEHT, und endet ganz sicher dort, wo die juristischen “Verästelungen und Winkelzüge” beginnen.
Ein Recht was sich durch weiträumige Interpretationen definiert, ist immer der Willkür ausgesetzt, und kann per Definition, aber niemals der Logik nach, Recht sprechen. Das gilt ganz besonders bei Gesellschaften die in sich nicht mehr homogen sind, sich also aus multikulturellen Ethnien zusammen setzen, und keinerlei Leitkultur zwecks Orientierung besitzen. Das heutige Deutschland ist daher aus jeglicher Perspektive ein Unrechtsstaat.
Feinheit und Winkelzüge sprechen NICHT gegen den Rechtsstaat. Nicht das Recht, sondern noch mehr die Lebenswirklichkeit hat feine Verästelungen, die ein guter Jurist verstehen, in das rechtliche Regelwerk einordnen und danach bewerten können muss. Seriöse Juristen – ich kann aus persönlicher Erfahrung nur über Vertragsrecht BGB und HGB sprechen: die meisten – betreiben das ernsthaft.
Entscheidendes Kriterium für einen Rechtsstaat ist, dass es
1) es klare Regeln gibt und
2) Meta-Regeln, wie diese auszulegen und anzuwenden sind, also neben der formalen ZPO eine grundsätzliche kulturelle Einigkeit, eine Rechtskultur.
Zu den Regeln ist zu sagen, dass juristische Begriffe trennscharf definiert sein müssen, um Tatbestände klar abzugrenzen. Das macht das deutsche Privatrecht im internationalen Vergleich hervorragend. Im Strafrecht sind Begriff auch klar, mit Einschränkung bei den Taten “Mord” und “Volkverhetzung”, wo mit unbestimmten Begriffen gearbeitet wird.
Daher widerspreche ich Ihren ersten drei Absätzen, geehrte Gaby Kraal, um den vierten Absatz um so mehr zu unterstützen: Genau mit dem ins-Spiel-Bringen des unscharfen Begriffs von “Hetze” und “Hasskommentar” erzeugt unser Justizminister ABSICHTLICH Unsicherheit und Willkür. Bei unscharfen Begriffen kann der Bürger nicht erkennen, was bestraft wird und was nicht. So erreicht Heiko Maas den größten repressiv-dikatorischen Effekt.
Der größte Lacher im Gesetzentwurf ist der Abschnitt, wo die DDR2 versucht, das Westfernsehen durch DDR-Gesetze zu regeln: “Soziale Netzwerke werden zur besseren Rechtsdurchsetzung – unabhängig von ihrem Sitz – verpflichtet, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.”
Als ob ein walisischer Blog das machen würde! Mae’r Gymraeg yn falch ac am gael y rhyddid i lefaru.
Volle Zustimmung zur Meinungsfreiheit und vor allem zum Stolz auf Wales:
… und als ob die deutsche Bundesregierung ein walisisches Blog dazu verpflichten könnte!
Nicht alles, was in deutscher Sprache formuliert wird, z.B. ein in den USA gehostetes blog mit Sitz in Wales, “gehört” Deutschland, und nicht auf alles, was in deutscher Sprache formuliert wird, hat Deutschland irgendeine Form von Zugriffsrecht; das ist doch albern
Die DDR, hier: DDR2, hat offensichtlich vergessen, dass das mit der Weltherrschaft für die totalitäre Ideologie wieder einmal nicht geklappt hat und nicht klappen wird, weil sie ein kleines Ländle in Mitteleuropa ist, dessen Sozialsysteme zusammenbrechen, das unter Fachkräftemangel leidet, das unter Abwanderung der “brains” leidet, eine verarmende Bevölkerung produziert, Gewalt auf den Straßen nicht im Griff hat …
Vielleicht wäre es für dieses Ländle angezeigt, gerade, was Letzteres betrifft, für “bessere Rechtsdurchsetzung” zu sorgen und u.a. die AntiFa festzusetzen. Das wäre sicherlich ein guter Anfang, mehr Sicherheit auf die Straßen zu bringen und Sicherheit mit Bezug auf Eigentumsrechte zu garantieren.
Aber dann müsste man etwas TUN, statt einen imaginären Kampf um Worte durch Worte zu führen.
http://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/
Und welche Möglichkeiten werden dem Autor eines gelöschten Beitrages eingeräumt, gegen eben diese Löschung vorzugehen?
Ich vermute, da sieht es ziemlich schlecht aus?
In vielen Fällen wird dann vielleicht die gängige Praxis der Verschleierung angewandt: Der Autor kann seinen eigenen Beitrag noch sehen und bekommt gar nicht mit, dass er für die anderen Nutzer unsichtbar bleibt.
@Hosenmatz
Wenn die schrecklich bedrohlichen sozialen Netzwerke das sind oder sagen wir: effiziente soziale Netzwerke, dann ist es nicht realistisch, davon auszugehen, dass ein Autor nicht (früher oder später) mitbekommt, wenn einer seiner Texte nicht mehr lesbar ist.
Dessen ungeachtet ist Ihre Frage natürlich sehr wichtig: Welchen Rechtsschutz genießt ein Autor vor Denunziation und Verunglimpfung???
Naja, ich stelle es mir wunderbar vor, wenn all die zu Unrecht Verunglimpften auf Schadensersatz klagen; ich würde das SOFORT tun! Das wird richtig teuer für die Verunglimpfer!
“…dann ist es nicht realistisch, davon auszugehen, dass ein Autor nicht (früher oder später) mitbekommt, wenn einer seiner Texte nicht mehr lesbar ist.”
Natürlich wird das so sein, aber versuchen wird man es trotzdem (bzw. hat man schon getan). An andere Stelle las ich schon mal davon, dass ein Twitter-Nutzer erst nach geraumer Zeit gemerkt hat, dass seine Kommentare gar nicht gelesen werden konnten, er hat ja auch keine Reaktionen darauf erhalten, dadurch ist es ihm dann aufgefallen. Vielleicht hofft man, dass dem Nutzer irgendwann die Lust vergeht etwas zu kommentieren.
Der Titel des Gesetzes offenbart schon die Intention des Ganzen:
“Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
in sozialen Netzwerken
(Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)”
Netzwerk-DURCHSETZUNGS(!)-Gesetz
Entweder haben die verfassenden Referenten des Justizministeriums die Variante “Widerstand durch Sprache” entdeckt und in der Kurzform die wahren Intentionen des Gesetzes enthüllen wollen oder es war unbewußt.
Egal wie, es gilt Schillers “Sprache, die für dich dichtet und denkt”