OLG-Koblenz: Impfschaden ist Opfer für die Gemeinschaft

Haben Sie sich nicht so.

Vielleicht gehören Sie zu denen, die von ihrem Arbeitgeber gezwungen wurden, sich gegen COVID-19 spritzen zu lassen. Vielleicht sind Sie auf die „sicher-und-effektiv“-Propaganda der Bundesregierung und ihrer „Experten“ und Helfershelfer in den Medien hereingefallen. Veilleicht waren Sie selbst so verängstigt, dass ihnen ein COVID-19 Shot als lebensrettende Maßnahme erschienen ist.

Wie auch immer.
Sie haben sich entschieden, den COVID-19 Shot zu erdulden:
Nach dem ersten Mal stellen sich Kopfschmerzen und Schwindel ein. Beides offenkundig nicht intensiv und nicht direkt genug mit dem COVID-19 Shot verbunden, als dass sie die Verbindung herstellen, die im Widerspruch zur „sicher-und-effektiv“-Lüge der Bundesregierung und ihrer Experten und Helfershelfer im dauermedialen Trommelfeuer steht.
Sie lassen sich ein zweites Mal impfen.
Kopfschmerzen, Schwindel und nun auch Gehschwierigkeiten, die sie bis heute mit dem Risiko ausstatten, den Boden aus nächster Nähe zu betrachten, stellen sich abermals und dieses Mal in größerer Intensität ein, so dass es kaum mehr möglich ist, die Verbindung zur COVID-19 „Impfung“, zur mo(r)d-RNA-Gentherapie, die Biontech und Pfizer bis haute als „Impfstoff“ ausgeben, herszustellen.
Sie haben einen Impfschaden.
BionTech und Pfizer haben einen immens großen Gewinn.
100.000 Euro Schadensersatz, so denken sie, könnte Biontech, schon aus Gründen des Anstands aus dem Milliardengewinn abzweigen, Peanuts eigentlich, um Sie für ihr ruiniertes Leben ansatzweise zu kompensieren.
Aber Biontech, das Unternehmen, das keine Probleme hat, Gewinne einzustreichen, weigert sich, wenn es darum geht, Schaden, verursacht von den eigenen Produkten, auszugleichen.
Sie klagen.
Das Landgericht Mainz weist ihre Klage ab.
Sie gehen in Berufung.
Die Richter des 5. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Koblenz machen sich über Sie lustig.

Man sei, so sagen die Richter, noch heute davon überzeugt, dass die Spritzbrühe von Biontech, Comirnaty, ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis habe. Man sei davon überzeugt, dass dies auch zum Zeitpunkt der Spritzung 2021 so gewesen sei.

Indes: 2021 gab es so gut wie keine Informationen zu den Kosten, die mit Comirnaty verbunden sind. Alle Studien, die einen klaren Zusammenhang zwischen Comirnaty/BNT162b2 und Impfschäden hergestellt haben, sind NACH BEGINN des Massenimpfexperiments erstellt und veröffentlicht worden. Die Richter behaupten offenkundig etwas ins Blaue hinein, geben ihre Prämisse: COVID-19 Shots sind sicher und effektiv, jedenfalls sicherer und effektiver als unsicher und schädlich, gleich bekannt.

Eigentlich erübrigt sich damit jede weitere Erörterung. Wie will man gegen Richter, die einem unbegründeten, einem mittlerweile sattsam widerlegten Glauben anhängen, argumentieren?
Man kann es nicht. Man kann sie nur so lange dauer-COVID-19-impfen“, bis sie den Schaden am eigenen Leib erfahren, immer in der Hoffnung, sie seien einer Falsifikation der eigenen „Überzeugungen“ zugänglich. Indes, die Überzeugungen der Richter sind – was diese Vorgehensweise erschwert – keine eigenen Überzeugungen. Es sind geliehene Überzeugungen. Vom Paul-Ehrlich-Institut und der Ständigen Impfkommission geliehene Überzeugungen, die den Vorteil mit sich bringen, dass man eigene Verantwortlichkeit negieren kann. Man hat nur das zur Grundlage eines Urteils gemacht, was andere vorgegeben haben. Das ist eine besondere Art, Befehle zu befolgen, noch dazu eine, mit 1000jähriger Geschichte.

Indes, für die Art und Weise, wie sie ihr vorab feststehendes Urteil in eine Begründung gepackt haben, müssen die Richter des Fünften Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz sehr wohl die Verantwortung übernehmen:

„Darüber hinaus hat der Senat herausgestellt, dass es bezogen auf die Gesamtheit aller Personen, die potentiell geimpft werden konnten und sollten, keinen 100%igen Schutz gebe; dies sei auch nicht die „versprochene“ und zugelassene Wirkung des Impfstoffs. Gleichzeitig übersehe der Senat dessen Risiken in Form von sich realisierenden Nebenwirkungen vor der Zulassung nicht, allerdings überwiege der Nutzen die Risiken bei Weitem. Dem von der Verwirklichung eines Risikos Betroffenen werde ein im Sinne des Gesetzes vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit abverlangt.“

Man ist zuweilen geneigt, die Frage zu stellen, ob Juristen auch Menschen sind. Rabulistik wie die gerade zitierte, macht die Antwort auf diese Frage dringlich. Ist Zynismus, der einem Impfopfer erklärt, seine gesundheitliche Schädigung sei der Preis des Nutzens der Gesamtheit noch steigerbar? Offenkundig haben wir es mit Richtern zu tun, die der Chimäre eines Gesamt-Nutzens anhängen, der so umfassend ist, dass kleine Opfer dafür erbracht werden müssen. Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Späne und solange man keiner dieser Späne ist, schwingt man als Richter große kollektivistische Worte, die jedem Fundamentalisten, der individuelles Leben verachtet, das Herz höher schlagen lassen. Bullshit-Phrasen wie „Nutzen der Gesamtheit“ sind für viele Juristen attraktiv. Sie flüchten sich gerne unter die Fittiche eines Konzepts, das sich nicht operationalisieren lässt, einfach deshalb nicht, weil es einen „Nutzen für die Gesamtheit“ NICHT GIBT. Es gibt nur individuelle Menschen, die einen Nutzen haben können und die an der Brühe, vor der sich diese Richter gerade wieder ehrerbietig in den Schmutz geworfen haben, elendiglich verrecken oder ihr Leben auf den Kopf stellende Erkrankungen von deren Konsum davontragen.

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Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig der Beitrag ist, den wir vor einem Tag veröffentlicht haben:

 

Es ist unter denen, die sich mit COVID-19 Shots befassen, unstrittig, dass Comirnaty und Co. großen gesundheitlichen Schaden angerichtet haben. Wer es nachlesen will, kann es auf Basis von 160 Studien und 53 schweren Erkrankungen, für die ein Zusammenhang mit Comirnaty belegt ist, hier tun.

Indes, abgeschnitten von jeder wissenschaftlichen Realität, isoliert von jeder wissenschaftlichen Erkenntnis, offenkundig in einer Traumwelt aus 99% Effektivität und so gut wie keiner Nebenwirkung vor sich hinvegetierend, finden sich in Koblenz Richter, die all das, was mittlerweile jeder Spatz vom Dach pfeift nicht gehört haben wollen.

Macht Juristerei borniert oder ist Bornierung die Voraussetzung für Juristerei?

Damit nicht genug, verbreiten die Richter schlichtweg Falsches, wenn sie schreiben:

„Aus der Verwirklichung eines Risikos im Einzelfall könne insoweit nicht auf die Unwirksamkeit des Arzneimittels im Allgemeinen und damit ein den Nutzen überwiegendes Risiko geschlossen werden.“

Wie viele Einzelfälle machen ein „den Nutzen überwiegendes Risiko“ aus?
Offenkundig eine Frage ohne sinnvolle Antwort.

Aus diesem Grund haben sich Wissenschaftler schon vor Jahrzehnten entschlossen, die Fälle, die etwas FALSIFIZIEREN, hier die Behauptung, die Impfstoffe seien „sicher und effektiv“, als Beleg dafür, dass diese Impfstoffe NICHT sicher und effektiv sind, zu werten. Eine naheliegende Sache. Eigentlich. Die Koblenzer Richter haben sich entschlossen, die Sicherheit, wenn sie sich als falsche Behauptung herausstellt, zu streichen und nurmehr die Effektivität zu betrachten. Das Zeug hilft gegen Corona, dass ihr daran verreckt ist unerheblich. Operation gelungen, Patient tot, kein Schadensersatzanspruch.
5. Zivilsenat Koblenz.

Aber das reicht noch nicht.

Beim Kopp-Verlag bestellen

Wenn sich Gespritzte heute anmaßen, ihren Impfschaden geltend machen zu wollen, weil sie der Ansicht sind, man habe sie über den Tisch gezogen, ihnen Falsches erzählt, sie belogen, dann wird ihnen von Richtern wie denen in Koblenz vorgehalten, dass sie sich ja hätten informieren können. Sie hätten die Packungsbeilage lesen können, auf der natürlich kein Satz zum Risiko von Schwindel, Kopfschmerzen und Gehproblemen, die anhaltend sind und noch nach Jahren bestehen, steht und – aufgrund des nicht ausgewiesenen Risikos die Spritzung verweigern können. Wir haben diesen Bullshit, der als Rechtsprechung verkauft wird, absichtlich etwas pointiert dargestellt, um den Zynismus und die Unmenschlichkeit derjenigen bloßzustellen, die sich anmaßen, Urteile im Namen des Volkes zu sprechen:

„Der Senat hat auch keine unrichtige Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation zu dem mRNA-Impfstoff Comirnaty gesehen. Die gesetzlich relevanten Produktinformationen seien vielmehr nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse richtig gewesen und fortlaufend aktualisiert worden. Die Produktinformationen seien auch frei zugänglich, wenn sich die Klägerin darum bemüht hätte.

Wer mit Impfschaden am Boden liegt, kann sich darauf verlassen, von Richtern noch getreten zu werden: Spott und Häme sind ihm sicher.

„Vor Gericht bekommen Sie ein Urteil, kein Recht“, manche Richter lieben diesen Spruch.
Der Zynismus, der darin zum Ausdruck kommt, geht denen, die ihn hören, erst mit der Zeit auf…


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10Comments

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  1. 1
    Rex Kramer

    1. Das ist eine offensichtlich politisch-ideologische Fehlentscheidung bar einer belastbaren Tatsachengrundlage. Es wäre wirklich sehr interessant zu erfahren, aufgrund welchen Parteivortages und welcher Beweisaufnahme der Senat glaubt, seine Feststellungen so treffen zu können.

    2. Wer sich auch nur etwas intensiver mit der Materie befasst hat: Es gibt objektiv keinerlei Beleg für irgendeinen (!) Nutzen der Genexpressionstherapie aka Impfung!

    Welcher Nutzen sollte dies sein?
    Schutz vor Ansteckung?
    Schutz vor Weitergabe?
    Schutz vor schwerem Verlauf?
    Schutz vor Tod?
    Worin genau sollte der Allgemeinnutzen zu sehen sein (, außer dass die Allgemeinheit mit den Kosten der Impfgeschädigten belastet wird)?
    Und: Wodurch/womit sollte dieser angebliche Nutzen nachvollziehbar belegt sein?

    Bereits die Zulassungsstudien mit ihren ungeeigneten Endpunkten und der skandalösen vorzeitigen Entblindung waren vollkommen untauglich. Und alle weiteren angeblichen Nachweise sind – wenn man auch nur geringfügig an der Oberfläche kratzt und des logischen Denkens willens und fähig ist – nichts weiter als bloße Legenden auf Basis untauglich erhobener Daten und methodisch fehlerhafter “Studien”.

    3. Diese “Opfer für die Allgemeinheit”-Argumentation hätte man mutmaßlich so oder so ähnlich auch in einem RG-Urteil von 1937 lesen können.

    4. Die Entscheidung ist eine Bankrotterklärung der deutschen Judikative. Im Grunde drängt diese evident unrichtige und höchst ungerechte Entscheidung mit ihrer abwegigen und bedenkenfernen Argumentation den dringenden Verdacht einer Ungeeignetheit dieses Spruchkörpers auf…

  2. 4
    ordo ab chao

    kürzlich auf einer Beerdigung: „er war Jurist & auch sonst von minderem Verstand!“
    Dieses „urteil“ reiht sich nahtlos an den corona Faschismus von 2020-2023…

  3. 6
    ingres

    Was hier steht ist ja alles richtig. Nur war das was passieren würde (auch das was jetzt vir Gericht passiert) bereits Anfang März 2020 klar. Es war klar, dass es zu Covid keine andere zugelassenen Meinung geben würde als die des Systems.

    D. h.,ich bin nicht davon ausgegengen, dass eine medizinischer Fall anders behandelt werden würde als andere Themen.

    Und bei allen andern Themen war schon jehrelang jede abweichende Meinung „Nazi“. Also war klar, dass nur Drosten gelten würde und alle anderen diffamiert werden würden. Und die Gerichte sich anschließen würden.

    Ich konzentriere mich nur auf die wenigen, die nicht mitmachen. Es gibt einige. Und auch mehr als öffentlich bekannt werdeb. Nicht jeder der Wenigen hat ja öffent.lich wirksamen Widerstand geleistet. Aber es gibt darüber hinaus Leute, die den Zinnober begriffen haben. Mal sehen ob daraus was wird.

  4. 7
    Facherfahrener

    Richter haben selbst ihre Angestellten zu Impfung gezwungen ! Teilweise sogar die Terminierung geleitet.
    Das Urteil war vorauszusehen – andernfalls würden sie eine Grundlage
    schaffen – um sich selbst zu verurteilen.
    Aber gehen wir tiefer ins Strafrecht: eine rechtswidrige Handlung darf
    niemals – einen finanziellen Vorteil schaffen.
    Wir reden hier auch von „Rechtsbeugung “ zu eigenen Gunsten.
    Herr Klein – im bekanntem Fall StA-Köln teilt die Staatsanwältin mit,
    das eine Verurteilung zu einer späteren Zeit möglich sei, aber sie
    stell jetzt das Verfahren ein. Sie hat ganz klar Weisung erhalten.
    Richter, Justizminister.

  5. 8
    Stefanie

    Guter Artikel! Sehr gut geschrieben.
    Frage an den Autor: War die Klägerin zufällig eine Zahnärztin? Habe mal was dazu in den Nachrichten gesehen. Soweit ich weiß, hat die Berufsgenossenschaft ihren gesundheitlichen Schaden. Wenn das der Fall wäre, kann man dieses Urteil sicherlich als zumindest sehr fragwürdig bezeichnen, um es vorsichtig zu formulieren.
    Vom Gefühl her kann man der Klägerin/dem Kläger nur raten, die Kohle nicht für die Klage beim BGH zu vergeuden, sondern nach Möglichkeit in Maßnahmen für die Gesundheit zu stecken.

  6. 9
    ERINNERUNG

    „Impfschaden ist Opfer für die Gemeinschaft“ – Welche Gemeinschaft ??? !

    Seit Wochen hängt hier wieder in einem DIN-A-0 Schaukasten der Wisch,
    man möge sich mit einer „Grippe-Impfung“ wappnen, wie auch an die Corona „Impfung“ denken.
    Ja, das tue ich ganz bestimmt !
    Danke für die doppelte Warnung !

  7. 10
    Danischmend

    Ich weiß nicht ob die Begründung, zum Wohle für die Allgemeinheit, tatsächlich rechtlich Bestand haben kann. Denn genau das wurde ja, im Fall des Abschusses eines Flugzeugs, wenn es von Terroristen für einen Anschlag gekapert wurde, als nichtig erklärt. Das Wohl des einzelnen, oder einer kleinen Menge Menschen, darf nicht für das einer größeren Menge geopfert werden. Allein das man hiermit die Möglichkeit eines Impfschadens ja als gegeben annimmt, in dem man so argumentiert, pervertiert dieses Urteil also auch nach gängiger Rechtsprechung. Ich bin kein Jurist, aber ich denke das ist schon ein wichtiger Punkt.

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

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