Es geht heute durch die MS-Presse: im neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das vor kurzem den Bundestag passiert hat, ist eine Passage untergebracht, die männliche Bewohner dieses von Polit-Gaunern immer mehr zum Gefängnis gemachten Landes der Deutschen, die Reisefreiheit entzieht.
Und das liest sich dann so:
Würden Sie für diese „männliche Person“ in den Krieg ziehen?
(2) Männliche Personen [gemeint sind MÄNNER] haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr [gemeint ist das Kreiswehrersatzamt] einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen [die liegen vor, wenn der „ständige Aufenthalt“ NICHT in Deutschland ist].
Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.
Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person [gemeint ist MANN] für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht [also untauglich ist]. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
Schon erstaunlich, wie schnell der ganze „sexuelle Orientierung – jeder hat das Recht sein Geschlecht zu wählen“-Bullshit fallen gelassen wird, wenn es denen, die andere gerne in Kriege schicken wollen, gefällt…
Die Regelung ist eine „Neuauflage“ einer alten Regelung, die es bereits während des Kalten Krieges gegeben hat [bin Leidtragender], sie findet sich entsprechend nicht im Entwurf des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes, den der Bundestag verabschiedet hat, wurde vielmehr unter der Hand reaktiviert – hony soi qui mal y pense.
Was in der Diskussion dieser NUR FÜR MÄNNER freiheitsentziehenden Maßnahme indes zu kurz kommt, bzw. ich noch nicht gelesen habe, Dr. Heike Diefenbach aber sofort angemerkt hat: Mit dieser Passage wird Männern zwischen 17 und 45 Jahren eine legale Auswanderung unmöglich gemacht, eine Unglaublichkeit, von der ich nicht sehe, wie sie mit den angeblich so üppig in Deutschland vorhandenen Menschenrechten vereinbar sein soll.
Indes, die Idee, die Bevölkerung an der Ausreise zu hindern und im eigenen Shitstaat einzusperren, ist natürlich nicht neu. Sie hat einen langen kommunistischen Bart:
Willkommen im Faschismus 2.0 – übrigens hat niemand die Absicht, eine Mauer zu bauen.
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@“In den Krieg ziehen?“
Während der ungebremste Zustrom von Deserteuren und Schläfern weiter besteht ?
„While you’re fighting, we’ll take care of your women“ ?
Wenn das weltweit marodierende Finanzkapital für die Rentierklasse keine lukrativen Anlagemöglickeiten im zweistelligen Prozentbereich mehr finden kann, dann muss Krieg gemacht werden, der nämlich steigert die Rendite auf dreistellige Prozentwerte -und der Wiederaufbau erst! Und die politischen Söldner des Finanzkapitals haben die Aufgabe, das zweibeinige Schlachtvieh zu gewöhnen und per Gesetzeslage in Position zu rücken. Und merke: Die am lautesten für Kriege werben, werden nicht in diesen sterben.
Bei aller berechtigten Kritik an dieser Regelung: Im Vergleich zu meiner 18-monatigen Wehrpflichtzeit hält sich der Freiheitsentzug durch die Meldepflicht für einen länger als drei Monate dauernden Urlaub aber noch in Grenzen.
Daran musste ich auch sofort denken und es kam die Frage in mir hoch (gewissen Leuten würde ich sie gerne stellen…) wann denn Selbstschussanlagen und ein Todesstreifen eingerichtet werden?… aber nur für deutsche Steuerviehcher… die anderen können weiter millionenfach den Pass wegwerfen & werden mit Kusshand in leistungslose Vollpension aufgenommen. Damit lässt sich halt so schön spalten… die Hauptbeschäftigung der Kollektivisten… Mann und Frau werden auch ganz wunderbar gegeneinander ausgespielt… wer heute 15 ist und nicht einen extrem wachen Geist hat…. Schlimm… PolPot lässt grüßen die roten Khmer in neuer Auflage.
Diese Regelung bestand zwar auch vor der Neufassung des Gesetzes, sie galt jedoch nur im Fall des „Spannungs- oder Verteidigungsfalles“, während sie jetzt ständig gültig ist – ein wesentlicher Unterschied. Das ist, abgesehen davon, dass es, genauso wie die Wehr“pflicht“ und die perverse Musterung, der angeblichen Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Gesicht schlägt, ein weiterer absolut inakzeptabler Schritt zur Entrechtung der Männer. Die jetzige Regierung stellt an Männerhaß und Sexismus alles bisher dagewesene in den Schatten!
Aber es würde mich nicht wundern, wenn man beim Gesetzgebungsverfahren einfach auf die Schnelle etwas zusammengeschustert hätte. In meinem Beruf habe ich in den letzten Jahren unzählige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gesehen, die schlichtweg schlecht formuliert waren.
Das BMVg („… Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist …“) bestätigte indirekt meine anfängliche Vermutung:
Was wir hier sehen, ist ein systemisches Versagen in einer Regelung, das offenbar unbemerkt blieb. Nicht von den Experten in der Anhörung. Nicht von den Berichterstattern im Verteidigungsausschuss.
Und allem Anschein nach nicht einmal von den 323 Abgeordneten, die am 5. Dezember 2025 für das Gesetz gestimmt haben.
Das Bundesministerium der Verteidigung reagiert nun mit einer Verwaltungsvorschrift, und man fragt sich: Warum steht das nicht im Gesetz?
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten für ihre Arbeit monatlich rund 42.000 Euro. Für dieses Geld sollte man erwarten können, dass ein Gesetz vollständig gelesen und verstanden wurde …
Dass derzeit so viele außergewöhnlich talentierte Menschen im Kabinett und im Parlament sitzen, ist ein glücklicher Zufall.
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Während der ungebremste Zustrom von Deserteuren und Schläfern weiter besteht ?
„While you’re fighting, we’ll take care of your women“ ?
Wenn das weltweit marodierende Finanzkapital für die Rentierklasse keine lukrativen Anlagemöglickeiten im zweistelligen Prozentbereich mehr finden kann, dann muss Krieg gemacht werden, der nämlich steigert die Rendite auf dreistellige Prozentwerte -und der Wiederaufbau erst! Und die politischen Söldner des Finanzkapitals haben die Aufgabe, das zweibeinige Schlachtvieh zu gewöhnen und per Gesetzeslage in Position zu rücken. Und merke: Die am lautesten für Kriege werben, werden nicht in diesen sterben.
Bei aller berechtigten Kritik an dieser Regelung: Im Vergleich zu meiner 18-monatigen Wehrpflichtzeit hält sich der Freiheitsentzug durch die Meldepflicht für einen länger als drei Monate dauernden Urlaub aber noch in Grenzen.
Daran musste ich auch sofort denken und es kam die Frage in mir hoch (gewissen Leuten würde ich sie gerne stellen…) wann denn Selbstschussanlagen und ein Todesstreifen eingerichtet werden?… aber nur für deutsche Steuerviehcher… die anderen können weiter millionenfach den Pass wegwerfen & werden mit Kusshand in leistungslose Vollpension aufgenommen. Damit lässt sich halt so schön spalten… die Hauptbeschäftigung der Kollektivisten… Mann und Frau werden auch ganz wunderbar gegeneinander ausgespielt… wer heute 15 ist und nicht einen extrem wachen Geist hat…. Schlimm… PolPot lässt grüßen die roten Khmer in neuer Auflage.
Diese Regelung bestand zwar auch vor der Neufassung des Gesetzes, sie galt jedoch nur im Fall des „Spannungs- oder Verteidigungsfalles“, während sie jetzt ständig gültig ist – ein wesentlicher Unterschied. Das ist, abgesehen davon, dass es, genauso wie die Wehr“pflicht“ und die perverse Musterung, der angeblichen Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Gesicht schlägt, ein weiterer absolut inakzeptabler Schritt zur Entrechtung der Männer. Die jetzige Regierung stellt an Männerhaß und Sexismus alles bisher dagewesene in den Schatten!
Aber es würde mich nicht wundern, wenn man beim Gesetzgebungsverfahren einfach auf die Schnelle etwas zusammengeschustert hätte. In meinem Beruf habe ich in den letzten Jahren unzählige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gesehen, die schlichtweg schlecht formuliert waren.
Das BMVg („… Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist …“) bestätigte indirekt meine anfängliche Vermutung:
Was wir hier sehen, ist ein systemisches Versagen in einer Regelung, das offenbar unbemerkt blieb. Nicht von den Experten in der Anhörung. Nicht von den Berichterstattern im Verteidigungsausschuss.
Und allem Anschein nach nicht einmal von den 323 Abgeordneten, die am 5. Dezember 2025 für das Gesetz gestimmt haben.
Das Bundesministerium der Verteidigung reagiert nun mit einer Verwaltungsvorschrift, und man fragt sich: Warum steht das nicht im Gesetz?
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten für ihre Arbeit monatlich rund 42.000 Euro. Für dieses Geld sollte man erwarten können, dass ein Gesetz vollständig gelesen und verstanden wurde …
Dass derzeit so viele außergewöhnlich talentierte Menschen im Kabinett und im Parlament sitzen, ist ein glücklicher Zufall.